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Steuermonitoring 2021 Kanton St. Gallen Studie im Auftrag des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen

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IFF Institut für Finanzwissenschaft Varnbüelstrasse 19 Telefon +41 (0)71 224 25 20

und Finanzrecht CH-9000 St. Gallen Telefax +41 (0)71 224 26 70

Homepage: www.iff.unisg.ch

Steuermonitoring 2021 Kanton St. Gallen

Studie im Auftrag des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen

Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Ordinarius für Politische Ökonomie an der Universität Luzern und Direktor IFF

Dr. Beatrice Mäder

St. Gallen, 30.08.2021

(2)

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung 5

1.1 Auftrag . . . 5

1.2 Steuerwettbewerb und Steuerpolitik . . . 5

1.3 Aufbau des Steuermonitors . . . 7

2 Entwicklung 2009 - 2020 9 2.1 Schweiz . . . 9

2.2 Nachbarkantone . . . 13

3 Natürliche Personen 16 3.1 Einkommensteuer . . . 16

3.1.1 Ausgangslage . . . 16

3.1.2 Ledige . . . 20

3.1.3 Rentner . . . 27

3.1.4 Verheiratet ohne Kinder . . . 33

3.1.5 Verheiratet zwei Kinder . . . 39

3.2 Vermögensteuer . . . 45

4 Juristische Personen 51 4.1 Nationaler Vergleich . . . 51

4.2 Internationaler Vergleich . . . 53

5 Schlussfolgerungen 56 6 Anhang 57 6.1 Entwicklung 2009 - 2020 . . . 57

6.1.1 Schweiz . . . 57

6.1.2 Nachbarkantone . . . 60

(3)

Das wichtigste in Kürze

Der Steuermonitor 2021 (Steuerperiode 2020) soll die steuerliche Stand- ortattraktivität des Kantons St. Gallen für verschiedene Einkommen, Ver- mögen und dazugehörige Stereotypen (Ledige, verheiratete Rentner und Rentnerinnen sowie verheiratete Paare mit und ohne Kinder) ermitteln. Bei den natürlichen Personen soll dies sowohl allgemein anhand eines Ver- gleiches mit den anderen Schweizer Kantonen als auch speziell mit den Ostschweizer Nachbarkantonen erfolgen. Bei den juristischen Personen soll zudem die steuerliche Standortattraktivität des Kantons St. Gallen relativ zum Ausland aufgezeigt werden.

Bei der Einkommensteuer lässt sich wie bereits in den Vorjahren ein klares Muster erkennen: Der Kanton St. Gallen schneidet im schweizweiten Ver- gleich bei den niedrigen und sehr hohen Einkommen vergleichsweise gut ab, während er bei den mittleren Einkommen relativ schlecht positioniert ist. Bedingt durch die Erhöhung der Kinderabzüge per 1. Januar 2010 ist der Kanton St. Gallen weiterhin bei den Verheirateten mit zwei Kindern am besten klassiert, während er für ledige Steuerpflichtige vergleichsweise unattraktiv ist. Gegenüber dem Jahre 2019 haben sich nur minimale Ver- änderung in der relativen steuerlichen Attraktivität des Kantons St. Gallen ergeben. Die Gegenüberstellung mit den Nachbarkantonen zeigt, dass der Kanton St. Gallen einzig bei den niedrigen Einkommen steuerlich attraktiv ist. Bei den mittleren und hohen Einkommen belegt der Kanton St. Gallen hingegen meistens den letzten Rang.

Bei der Vermögensteuer ist der Kanton St. Gallen im schweizweiten Ver- gleich weiterhin relativ unattraktiv. Die Vermögensteuerbelastung liegt mehrheitlich über dem Schweizer Durchschnitt und im Vergleich mit den Nachbarkantonen belegt der Kanton St. Gallen grösstenteils den letzten Rang. Gegenüber der Steuerperiode 2019 ergeben sich keine Veränderun- gen.

Im Bereich der Unternehmenssteuerbelastung zeigt sich die Umsetzung der

STAF. Die Steuerbelastung hat sich sowohl im Kanton St. Gallen wie auch

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im Schweizer Durchschnitt reduziert. An der relativen Positionierung des

Kanton St. Gallen im interkantonalen Vergleich ergeben sich insgesamt

aber nur kleinere Änderungen. International ist der Kanton St. Gallen als

Unternehmensstandort weiterhin attraktiv, wobei gilt, dass die Schweizer

Kantone im internationalen Steuerwettbewerb insgesamt gut abschneiden.

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1 Einleitung

1.1 Auftrag

Das Institut für Finanzwissenschaften und Finanzrecht IFF der Universität St. Gallen hat von Sei- tens des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen den Auftrag erhalten ein Steuermonitoring zu erstellt, welches dieses Jahr bereits zum elften Mal erscheint. Ziel ist es, die Positionierung des Kantons St. Gallen im interkantonalen Steuerwettbewerb zu ermitteln und somit eine Infor- mationsgrundlage für die mittelfristige Aufgaben- und Finanzplanung zu schaffen. Der Vergleich soll dabei nicht ausschliesslich über die Kantonshauptorte erfolgen, sondern auch die Steuerbela- stung in den Gemeinden abbilden. Ein besonderer Fokus soll zudem auf dem Vergleich mit den Nachbarkantonen des Kantons St. Gallen liegen. Der Bericht orientiert sich im Wesentlichen an der Methodik der Berichte von BAK Basel Economics für den Kanton Zürich.

1.2 Steuerwettbewerb und Steuerpolitik

Die kantonale Steuerpolitik in der Schweiz orientiert sich seit jeher stark am interkantona- len Kontext. Steuerpolitische Entscheide werden vor dem Hintergrund von Entscheiden in den Nachbarkantonen, gelegentlich auch von weiter entfernten Kantonen und dem Bundesgesetzge- ber getroffen. In jüngster Zeit hat zusätzlich die internationale Dimension des Steuerwettbewerbs stark an Bedeutung gewonnen. Dies gilt nicht nur für die steuerliche Positionierung gegenüber internationalen Konkurrenzstandorten, sondern auch für die Entscheide von internationalen Organisationen im Bereich des „soft law“. Damit wird angedeutet, dass internationalen Organi- sationen wie die OECD oder anderen Organisationen in der Schweiz im Bereich des Steuerrechts zwar formal keine gesetzgeberische Funktion zukommt, aufgrund ihres politischen Einflusses aber die Entscheide nicht negiert werden können. Im Zentrum der steuerpolitischen Diskussion stehen aktuell vor allem zwei Themen:

Umsetzung der Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung [STAF]: Mit der Annah- me der Vorlage wurde sichergestellt, dass die Schweiz auch nach der Abschaffung der privilegierten Besteuerung von Statusgesellschaften steuerlich attraktiv bleibt. Neben der Einführung bestimmter Sonderregeln, werden auch die Gewinnsteuersätze in einem Gross- teil der Kantone sinken (Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren 2019). Im Kanton St.

Gallen ist die Steuerreform per 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Der effektive Gewinn- steuersatz wurde von 17.4 auf 14.5% gesenkt, bei Patentboxen besteht eine maximale Ermässigung von 50%, der Abzug für Forschungs- und Entwicklungsausgaben beträgt 40% und die Entlastungsobergrenze liegt bei 40%. Die Dividendenbesteuerung wird auf 70% erhöht. Als soziale Ausgleichsmassnahme werden die Kinderzulagen um CHF 30 angehoben und die Regierung strebt eine Erhöhung der Ausgaben für die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung an. Zudem wurde das Prämienvolumen für die Individuelle Prämienverbilligung um 10 Mio.CHF erhöht.

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Angestrebte Neuregelung der Unternehmensbesteuerung durch die OECD: Die OECD hat im November 2019 ein zwei-Säulen Konzept zur Neuregelung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen präsentiert. Die erste Säule sieht vor, dass die Gewinne grosser profitabler Unternehmen künftig stärker dort besteuert werden, wo die Leistungen in An- spruch genommen werden, unabhängig von der physischen Präsenz des Unternehmens.

Im Rahmen der zweiten Säule sollen Massnahmen definiert werden, die sicherstellen, dass Unternehmensgewinne einer gewissen Mindestbesteuerung unterliegen. Im Juli 2021 wurden Leitplanken zur Umsetzung der Reform verabschiedet, die Schweiz hat unter Vorbehalt zugestimmt. Bis Ende 2021 soll eine detaillierte Vorlage ausgearbeitet werden.

Im Raum steht eine globale Mindeststeuer von 15% und bei der ersten Säule eine Be- schränkung auf Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 20 Mrd. Euro und einem Gewinn von Minimum 10% des Umsatzes. Die Schweiz ist ein vergleichsweise kleiner Absatzmarkt und Standort vieler international ausgerichteter Unternehmen. Ein Zustan- dekommen der Reform wäre für die Schweiz daher voraussichtlich mit empfindlichen Einbussen bei den Steuereinnahmen verbunden. Allerdings hängt dies von der definierten Bemessungsgrundlage ab, die derzeit noch nicht feststeht.

Im Hinblick auf die Bedeutung des Steuerwettbewerb für die Steuerpolitik sind grundsätzlich folgende Anmerkungen geboten, welche sich bereits in den vorhergehenden Steuermonitoren finden:

Steuerwettbewerb findet zwischen Gebietskörperschaften unterschiedlicher Grössenord- nung statt, d. h. es handelt sich um einen asymmetrischen Wettbewerb (Bucovetsky 1991).

Dies gilt sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene. Grösseren Kantonen ist es dabei nicht möglich, ähnlich niedrige Steuersätze zu offerieren wie kleine Kantone.

Höhere Steuersätze können aber von grösseren Kantonen durch andere Standortvorteile wie Agglomerationseffekte mindestens teilweise kompensiert werden. Für kleinere und periphere Kantone stellen niedrige Steuersätze hingegen oft den einzigen Standortvor- teil dar. Natürliche Vergleichspartner für den Kanton St. Gallen sind daher generell die Kantone Thurgau und Zürich.

Durch Steuersenkungen entstehen in der kurzen Frist zunächst Steuerausfälle. Langfri- stig können sich die Einnahmenausfälle mindestens teilweise wieder kompensieren. Dies einerseits, wenn bestehende Steuerzahler ihr Verhalten anpassen und mehr Einkommen deklarieren, anderseits aber auch durch den Zuzug neuer Steuerzahler. Je geringer die Anzahl bzw. der Anteil Steuerzahler in der betroffenen Steuerklasse, desto geringer ge- stalten sich die anfänglichen Ausfälle. Umso wahrscheinlicher ist es auch, dass sich diese durch den Zuzug neuer Steuerzahler oder allfälliger Verhaltensänderungen (Zunahme der Einkommen bzw. der Gewinne) kompensieren lassen.

Grundsätzlich sind verschiedene Steuerstrategien denkbar. Einerseits kann sich ein Kan- ton als Wohnort positionieren und vor allem bei den natürlichen Personen attraktiv sein.

Hier können ebenfalls verschiedene Zielgruppen wie beispielsweise Familien oder Rent-

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ner anvisiert werden. Ausschlaggebend sind dabei nicht nur die Einkommen- sondern auch die Vermögensteuerbelastung. Anderseits kann sich ein Kanton als Unternehmens- standort positionieren. Hierbei sind einerseits die tariflichen Steuersätze von Bedeutung, aber auch die effektive Grenz- und Durchschnittssteuerbelastung. Feld and Kirchgäss- ner (2001, 2003) zeigen zudem für die Schweiz, dass auch die Einkommensteuer einen Effekt auf die Ansiedlung von Unternehmen hat. Dies gilt insbesondere für kleine- bis mittelgrosse Firmen. Gleichwohl gilt anzumerken, dass die Schweiz relativ kleinräumig ist und daher Arbeits- und Wohnort nicht zwingend der Gleiche sein müssen. Die Wahl der Steuerstrategie sollte generell nicht nur auf die anderen Kantone, sondern auch auf eigene Standortvorteile abgestimmt sein.

Die Steuerbelastung macht nur einen Teil der gesamten Standortattraktivität eines Kantons aus. Von Bedeutung ist auch das Angebot an öffentlicher Leistung vor allem im Bereich der Infrastruktur, die Nähe zu Absatzmärkten, das Angebot an qualifizierten Arbeitskräften, das Lohnniveau, das regulatorische Umfeld, die politische Stabilität, das Ausmass der Innovations- und Forschungsneigung, das Freizeitangebot, Schulen und Universitäten etc..

Im Bereich der Einkommensteuer zeigen Eugster and Parchet (2019), dass der Steuer- wettbewerb relativ kleinräumig in einem Radius von ca. 20 Kilometern spielt und die Mobilität eines Grossteils der Steuerzahler lokal beschränkt ist. Dementsprechend ist für den Kanton St. Gallen vor allem seine Positionierung relativ zu den Nachbarkantonen von Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die Gemeinden, welche sich an den Kantons- grenzen befinden. Janeba and Osterloh (2013) streichen zudem heraus, dass die räumliche Komponente des Steuerwettbewerbs mit der Grösse einer Gebietskörperschaft variiert.

Während Gemeinden vor allem mit den umliegenden Gemeinden im Wettbewerb stehen, spielt der Wettbewerb zwischen Städten über grössere Distanzen.

1.3 Aufbau des Steuermonitors

Der Bericht ist wie folgt aufgebaut: Es soll für die natürlichen wie auch die juristischen Personen eine Standortbestimmung vorgenommen werden. Hierfür werden bei der Einkommensteuer die Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) für die Ledigen, Rentner, Verheirateten oh- ne Kinder und die Verheirateten mit zwei Kindern ausgewertet. Im Bereich der Vermögensteuer werden Verheiratete ohne Kinder verglichen. Bei den Unternehmen wird einerseits ebenfalls auf die Daten der EStV zurückgegriffen, aber auch auf die von BAK Basel berechneten Grenz- und Durchschnittssteuerbelastungen. In einem ersten Schritt wird zudem die seit 2009 erfolgte Entwicklung der steuerlichen Attraktivität des Kantons St. Gallens bei den natürlichen Personen illustriert werden.

Die EStV hat die Berechnung der Steuerbelastung bei den natürlichen Personen letztes Jahr leicht angepasst. Bei der Einkommensteuer werden neu die Beiträge an die Nichtberufsunfallver-

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sicherung berücksichtigt, die Prämienverbilligungen hingegen nicht mehr. Die Pensionskassen- beiträge werden neu nicht mehr pauschal festgelegt, sondern alters- und lohnabhängig berechnet.

Der Abzug für Krankenkassenprämien und Sparzinsen erfolgt hingegen nicht mehr nach ei- ner Modellberechnung, sondern entspricht pauschal dem jeweiligen kantonalen Höchstabzug.

Bei der Vermögenssteuer verwendet die EStV prinzipiell immer noch das gleiche Modell, sie berücksichtigt aber neu, dass gewisse Kantone eine Belastungsobergrenze kennen. Für die An- wendung dieser Belastungsobergrenzen müssen aber je nach Kanton verschiedenen Annahmen, z. B. über die Vermögensrendite oder die entrichtete Einkommensteuer, getroffen werden. Aus unserer Sicht sind diese Annahmen relativ stark, wir haben daher die Vermögenssteuerbelastung weiterhin nach dem alten Vorgehen der EStV berechnet.

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2 Entwicklung 2009 - 2020

2.1 Schweiz

Die Abbildungen 1 bis 5 veranschaulichen, wie sich die steuerliche Attraktivität des Kantons St. Gallen seit dem Jahre 2009 entwickelt hat.1 Im Bereich der Einkommensteuerbelastung zeigt der Vergleich der Jahre 2009 und 2011 bei allen vier Stereotypen der Zugewinn an Wettbewerbsfähigkeit durch die Einführung des Tarifs 2010. Bedingt durch die gleichzeitig durchgeführte Erhöhung der Kinderabzüge resultierte die grösste Rangverbesserung bei den Verheirateten mit zwei Kindern.

In der Folge war der Kanton St. Gallen im Rahmen der Entlastung des Staatshaushaltes jedoch gezwungen den Steuerfuss in zwei Etappen um 20 Basispunkte zu erhöhen, so dass dieser seit der Steuerperiode 2013 bei 115 Basispunkten liegt. Der Steuerfuss befindet sich somit wieder auf der Höhe des Jahres 2007 und der Kanton St. Gallen ist im schweizweiten Vergleich heute mehrheitlich schlechter klassiert als im Jahre 2009, wobei sich aber die Postion des Kantons seit 2013 teilweise wieder leicht verbessert hat. Eine Ausnahme bilden zudem die niedrigen und mittleren Einkommen bei den Verheirateten mit zwei Kindern, wo der Kanton St. Gallen weiterhin besser klassiert ist als vor der Einführung des Tarifs 2010. Grund für die einzig minimalen Veränderungen seit 2013 ist einerseits, dass sich die finanzielle Lage des Kantons St.

Gallen stabilisiert hat und der seit 2013 gültige Steuerfuss von 115 Basispunkten beibehalten werden konnte. Andererseits waren angesichts einer angespannten Finanzlage ein Grossteil der Kantone seit 2013 gezwungen die Steuern stabil zu erhalten oder gar zu erhöhen.

Bei der Vermögensteuerbelastung kann vor allem zwischen 2009 und 2011 eine Verschlech- terung der Position des Kantons St. Gallen im interkantonalen Steuerwettbewerb festgestellt werden. Seitdem konnte die Positionierung weitgehend beibehalten werden, d.h. die Erhöhung des Steuerfusses hat sich bei der Vermögensteuer wegen den im Vergleich zur Einkommen- steuer grösseren Unterschieden zwischen den Kantonen nicht auf die steuerwettbewerbliche Klassifizierung des Kantons St. Gallen ausgewirkt.

1 Im Anhang finden sich detailliert Abbildungen zu den Bruttoarbeitseinkommen von CHF 0 bis 200’000 bzw.

den Reinvermögen von CHF 0 bis 1 Mio. Die Werte für das Jahr 2019 basieren bei der Einkommensteuer auf dem neuen Modell der EStV.

(10)

Abbildung 1: Einkommensbelastung Ledige - Vergleich Schweiz 2009 - 2020

0 3 6 9 12 15 18 21

Rang St. Gallen

0 100'000 200'000 300'000 400'000 500'000 600'000 700'000 800'000 900'000 1'000'000 Bruttoarbeitseinkommen in CHF

2009 2011 2013 2019 2020

Abbildung 2: Einkommensbelastung Rentner - Vergleich Schweiz 2009 - 2020

0 3 6 9 12 15 18 21

Rang St. Gallen

0 100'000 200'000 300'000 400'000 500'000 600'000 700'000 800'000 900'000 1'000'000 Bruttoarbeitseinkommen in CHF

2009 2011 2013 2019 2020

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV (2021).

(11)

Abbildung 3: Einkommensbelastung Verheiratet ohne Kinder - Vergleich Schweiz 2009 - 2020

0 3 6 9 12 15 18 21

Rang St. Gallen

0 100'000 200'000 300'000 400'000 500'000 600'000 700'000 800'000 900'000 1'000'000 Bruttoarbeitseinkommen in CHF

2009 2011 2013 2019 2020

Abbildung 4: Einkommensbelastung Verheiratet zwei Kinder - Vergleich Schweiz 2009 - 2020

0 3 6 9 12 15 18 21

Rang St. Gallen

0 100'000 200'000 300'000 400'000 500'000 600'000 700'000 800'000 900'000 1'000'000 Bruttoarbeitseinkommen in CHF

2009 2011 2013 2019 2020

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV (2021).

(12)

Abbildung 5: Vermögensbelastung Verheiratet ohne Kinder - Vergleich Schweiz 2009 - 2020

0 3 6 9 12 15 18 21

Rang St. Gallen

0 1'000 2'000 3'000 4'000 5'000 6'000 7'000 8'000 9'000 10'000 Reinvermögen in 1000 CHF

2009 2011 2013 2019 2020

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV (2021).

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2.2 Nachbarkantone

Im direkten Vergleich mit den Nachbarkantonen (vgl. Abbildungen 6 bis 9) zeigt sich bei der Einkommensteuerbelastung ein ähnliches Bild wie im schweizweiten Vergleich. Die Zugewinne an steuerlicher Attraktivität durch die Einführung des Tarifs 2010 fallen jedoch sehr viel beschei- dener aus und finden sich hauptsächlich bei den niedrigen Einkommen für Verheiratete mit zwei Kindern. In Folge der beiden Steuerfusserhöhungen hat der Kanton St. Gallen im Vergleich mit den Nachbarkantonen zudem bei den mittleren und hohen Einkommen an steuerlicher Attrakti- vität eingebüsst und belegt dort mehrheitlich den letzten Rang. Gegenüber dem Jahr 2019 haben sich einzig minimale Änderungen in der Positionierung des Kantons St. Gallen ergeben.

Im Vergleich mit den Nachbarkantonen weisst der Kanton St. Gallen bereits 2009 eine rela- tiv hohe Vermögensteuerbelastung auf (vgl. Abbildung 10). Bedingst durch die Senkung der Vermögensteuerbelastung in den Kantonen Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden hat der Kanton St. Gallen zwischen 2009 und 2011 im Vergleich zu den Nachbarkantonen zusätzlich an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst. Seitdem belegt der Kanton St. Gallen ausser bei den sehr niedrigen und sehr hohen Vermögen durchgehend den letzten Rang.

Abbildung 6: Einkommensbelastung Ledige - Vergleich Nachbarkantone 2009 - 2020

0 1 2 3 4 5 6 7 8

Rang St. Gallen

0 100'000 200'000 300'000 400'000 500'000 600'000 700'000 800'000 900'000 1'000'000 Bruttoarbeitseinkommen in CHF

2009 2011 2013 2019 2020

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV (2021).

(14)

Abbildung 7: Einkommensbelastung Rentner - Vergleich Nachbarkantone 2009 - 2020

0 1 2 3 4 5 6 7 8

Rang St. Gallen

0 100'000 200'000 300'000 400'000 500'000 600'000 700'000 800'000 900'000 1'000'000 Bruttoarbeitseinkommen in CHF

2009 2011 2013 2019 2020

Abbildung 8: Einkommensbelastung Verheiratet ohne Kinder - Vergleich Nachbarkantone 2009 - 2020

0 1 2 3 4 5 6 7 8

Rang St. Gallen

0 100'000 200'000 300'000 400'000 500'000 600'000 700'000 800'000 900'000 1'000'000 Bruttoarbeitseinkommen in CHF

2009 2011 2013 2019 2020

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV (2021).

(15)

Abbildung 9: Einkommensbelastung Verheiratet zwei Kinder - Vergleich Nachbarkantone 2009 - 2020

0 1 2 3 4 5 6 7 8

Rang St. Gallen

0 100'000 200'000 300'000 400'000 500'000 600'000 700'000 800'000 900'000 1'000'000 Bruttoarbeitseinkommen in CHF

2009 2011 2013 2019 2020

Abbildung 10: Vermögensbelastung Verheiratet ohne Kinder - Vergleich Schweiz 2009 - 2020

0 1 2 3 4 5 6 7 8

Rang St. Gallen

0 1'000 2'000 3'000 4'000 5'000 6'000 7'000 8'000 9'000 10'000 Reinvermögen in 1000 CHF

2009 2011 2013 2019 2020

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV (2021).

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3 Natürliche Personen

3.1 Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer soll wie bereits in den letzten Jahren zuerst ein Eindruck der Aus- gangslage gewonnen werden. Einerseits wird aufgezeigt, wie sich das Steueraufkommen auf die Steuerpflichtigen im Kanton St. Gallen verteilt sowie wie sich die Einkommensverteilung gestaltet. Andererseits wird die Verteilung der Steuerpflichtigen in Beziehung zum Tarifverlauf gesetzt. Letzteres veranschaulicht, in welchem Bereich es für den Kanton St. Gallen besonders kostspielig wäre, die Steuern zu senken.

Abbildung 11: Boxplot

Maximum

Oberes Quartil

Median

Unteres Quartil

Minimum

Boxplot

In einem zweiten Schritt wird die Position des Kantons St. Gallen im interkantonalen Steuerwettbewerb evaluiert. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Attraktivität des Kantons St. Gal- len im Vergleich zu seinen Nachbarkantonen gelegt werden. Für die Standortbestimmung werden die jährlich publizierten Daten der EStV zur Steuerbelastung für vier verschiedene Stereotypen ausgewertet: Ledige, Rentner, Verheiratete ohne Kinder sowie Verheiratete mit Kinder. Um einen Überblick zu gewinnen wird für jede Einkommensklasse das gewichtete Mittel der Steuerbe- lastung aller Gemeinden in einem Kanton berechnet und tabella- risch dargestellt, wobei als Gewichtung die Bevölkerungsgrösse der Gemeinden verwendet wird. Ausserdem werden für sechs ausgewählte Einkommensklassen Boxplots erstellt (vgl. Abbil- dung 11). Diese erlauben es die Varianz der kommunalen Steu- erbelastung innerhalb eines Kantons zu veranschaulichen und widerspiegeln somit zu einem gewissen Grad die Dezentralisierung eines Kantons. Ferner wird mittels der Boxplots ein Vergleich mit der Positionierung des Kantons St. Gallen in den Jahren 2009 und 2019 gezogen.

3.1.1 Ausgangslage

Abbildung 12 gibt mittels einer Lorenzkurve einen Eindruck, wie sich das Steueraufkommen bei der Direkten Bundessteuer in der Schweiz und im Kanton St. Gallen auf die Steuerpflichtigen verteilt. Würden alle Steuerpflichtigen in gleichem Masse zum Steueraufkommen beitragen, entspräche die Lorenzkurve der 45 Grad Linie. Je ungleicher sich das Steueraufkommen auf die Steuerpflichtigen verteilt, desto stärker ist die Lorenzkurve gekrümmt. Die Grafik zeigt, dass die Verteilung des Steueraufkommens auf die Steuerpflichtigen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen bei der Direkten Bundessteuer im Jahre 2017 wie bereits in den Vorjahren relativ ähnlich ist. In beiden Fälle bezahlen die obersten 20 Prozent der Steuerpflichtigen um die 80 Prozent des Steueraufkommens. Im Vergleich ist die Steuerlast im Kanton St. Gallen jedoch

(17)

Abbildung 12: Verteilung des Steueraufkommens bei der Direkten Bundessteuer 2009 - 2017

0 20 40 60 80 100

% Steueraufkommen

0 20 40 60 80 100

% Steuerpflichtige

St. Gallen 2009 St. Gallen 2017 Schweiz 2009 Schweiz 2017

Verteilung des Steueraufkommens bei der Direkten Bundessteuer

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV (2021).

etwas gleichmässiger auf die Steuerpflichtigen verteilt. Gegenüber dem Jahr 2009 hat sich die Verteilung sowohl im Kanton St. Gallen wie auch in der Schweiz kaum verändert.

Abbildung 13: Verteilung Steuerpflichtige nach Total der Einkünfte

0 3'000 6'000 9'000 12'000 15'000 18'000 21'000 24'000

Steuerpflichtige

0 25'000 50'000 75'000 100'000 125'000 150'000 175'000 200'000 225'000 250'000 275'000 300'000 325'000 350'000 375'000 400'000 425'000 450'000 475'000 500'000

Total der Einkünfte in CHF

Ledige 2009 Ledige 2017 Ledige 2018 Verheiratete 2009 Verheiratete 2017 Verheiratete 2018

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Berechnungen der Fachstelle für Statistik Kanton St. Gallen (2021).

(18)

Die Abbildungen 13 bis 15 veranschaulichen die Einkommensverteilung im Kanton St. Gallen mit Hilfe einer Auswertung der aktuell verfügbaren Steuerdaten. Wird das Total der Einkünfte2 betrachtet, zeigt sich, dass rund 90 Prozent aller ledigen Steuerpflichtigen im Kanton St. Gallen in das Einkommensintervall von CHF 0 bis CHF 100’000 fallen. Besonders stark sind die ledigen Steuerpflichtigen in einem Intervall von CHF 10’000 bis CHF 70’000 konzentriert.

Wird hingegen das Total der Einkünfte für die verheirateten Steuerpflichtigen betrachtet, zeigt sich, dass rund 90 Prozent in das Einkommensintervall von CHF 0 bis 220’000 fallen. Eine starke Konzentration ergibt sich hier bei den Einkommen von CHF 40’000 bis 140’000.

Abbildung 14: Verteilung der Steuerpflichtigen auf den Tarifverlauf: Ledige

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

0 5'000 10'000 15'000 20'000 25'000 30'000 35'000

Steuerpflichtige

0 25'000 50'000 75'000 100'000 125'000 150'000 175'000 200'000 225'000 250'000 275'000 300'000 325'000 350'000 375'000 400'000 425'000 450'000 475'000 500'000 Steuerbares Einkommen in CHF

Steuerpflichtige 2009 Steuerpflichtige 2017 Steuerpflichtige 2018 Tarif 2010

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Berechnungen der Fachstelle für Statistik Kanton St. Gallen (2021).

Das Medianeinkommen für Ledige liegt im Jahre 2018 bei 49’100 (2017: CHF 48’462; 2009:

CHF 45’756) und für Verheiratete bei CHF 106’889 (2017: CHF 105’7129; 2009: CHF 100’596).

Ferner beträgt das Einkommen bei Ledigen im untersten Dezil CHF 10’981 (2017: CHF 10’717;

2009: CHF 9’956) und im obersten Dezil CHF 97’805 (2017: CHF 96’497; 2009: CHF 92’775), bei den Verheirateten sind es CHF 50’103 (2017: CHF 49’429; 2009: CHF 47’773) respektive CHF 219’023 (2017: CHF 214’031; 2009: CHF 204’877). Das Medianeinkommen hat damit wie bereits im Vorjahr sowohl bei den Ledigen wie auch den Verheirateten zugenommen.

Darüber hinaus zeigt sich, dass Haushalte mit Kindern ein höheres Einkommen aufweisen als solche ohne Kinder. Das Medianeinkommen beträgt für Steuerpflichtige ohne Kinder im Jahr 2018 CHF 58’071 (2017: 57’453; 2009: CHF 54’984) und für solche mit Kindern CHF 114’121 (2017: CHF 112’373; 2009: 106’222). Für die erste Referenzgruppe liegt das unterste Dezil bei CHF 14’097 (2017: CHF 13’724; 2009: CHF 12’671) und das oberste Dezil bei CHF 137’649

2 Beim Total der Einkünfte handelt es sich um die persönlichen Einkommen abzüglich der bundesrechtlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge.

(19)

(2017: CHF 135’846; 2009: CHF 131’291), für Steuerpflichtige mit Kindern sind die Werte CHF 55’840 (2017: CHF 52’570; 2009: CHF 50’266) und CHF 228’642 (2017: CHF 222’624;

2009: CHF 210’733). Die im Vergleich zum Jahr 2017 höheren Medianeinkommen bei den ledigen und verheirateten Steuerpflichtigen sind daher sowohl durch Steuerpflichtige mit wie auch solche ohne Kinder getrieben.

Abbildung 15: Verteilung der Steuerpflichtigen auf den Tarifverlauf: Verheiratete

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

0 2'500 5'000 7'500 10'000 12'500 15'000

Steuerpflichtige

0 25'000 50'000 75'000 100'000 125'000 150'000 175'000 200'000 225'000 250'000 275'000 300'000 325'000 350'000 375'000 400'000 425'000 450'000 475'000 500'000

Steuerbares Einkommen in CHF

Steuerpflichtige 2009 Steuerpflichtige 2017 Steuerpflichtige 2018 Tarif 2010

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Berechnungen der Fachstelle für Statistik Kanton St. Gallen (2021).

Die Abbildungen 14 und 15 geben einen Eindruck der Verteilung der Steuerpflichtigen beim steuerbaren Einkommen und setzt diese in Relation zum aktuellen Steuertarif des Kantons St. Gallen. Rund 90 Prozent der ledigen Steuerpflichtigen haben ein steuerbares Einkommen, welches zwischen CHF 0 und CHF 80’000 liegt. Besonders stark ist die Konzentration der ledigen Steuerpflichtigen in einem Intervall von CHF 10’000 bis CHF 60’000.

Wird hingegen das steuerbare Einkommen für die verheirateten Steuerpflichtigen betrachtet, zeigt sich, dass rund 90 Prozent in das Intervall von CHF 0 bis CHF 150’000 fallen. Eine starke Konzentration ergibt sich hier bei den steuerbaren Einkommen von CHF 20’000 bis 110’000.

Folglich wäre es für den Kanton St. Gallen vor allem in diesen Bereichen kostspielig den Tarif zu senken. Es ist zudem auffallend, dass ein signifikanter Teil der ledigen Steuerpflichtigen, rund 7.2 Prozent, kein steuerbares Einkommen aufweisen. Bei den verheirateten Steuerpflichtigen sind es lediglich 2.5 Prozent.

(20)

3.1.2 Ledige

Die Abbildungen 16 bis 24 geben einen Eindruck der steuerlichen Attraktivität des Kantons St.

Gallen für ledige Steuerpflichtige im schweizweiten Vergleich. Auch mit dem neuen Berech- nungsmodell der EStV lässt sich weiterhin eine U-Form erkennen, der Kanton St. Gallen ist jetzt aber bereits ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CH 25’000 relativ unattraktiv. Vergleichs- weise attraktiv ist er weiterhin bei den sehr hohen Einkommen. Generell gilt, dass der Kanton St.

Gallen für Ledige relativ unattraktiv ist. Lediglich bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 20’000 und ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 500’000 liegt die Steuerbelastung im Kanton St. Gallen unter dem Schweizer Durchschnitt.

Bei den mittleren Einkommen sind neben den kleinen Kantonen weiterhin die Kantone Zürich, Tessin und Aargau steuerlich attraktiv, während bei den sehr hohen Einkommen einzig die kleinen Kantone konkurrenzfähig sind. Die Unterschiede zwischen den Kantonen nehmen mit dem Bruttoarbeitseinkommen zu. Die Differenz zwischen dem ersten und letzten Rang beträgt bei einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 15’000 lediglich 1.05 Prozentpunkte, während sie bei einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 100’000’000 bei 22.07 Prozentpunkten liegt. Im Vergleich mit der Vorperiode haben sich die Unterschiede nur marginal vergrössert, so betrug die Differenz zwischen dem ersten und letzten Rang bei einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 100’000’000 im Jahre 2019 rund 22.18 Prozentpunkte. Bei den sehr hohen Einkommen haben die Unterschiede zwischen den Kantonen gegenüber dem Vorjahr damit leicht zugenommen.

Die durchschnittliche Steuerbelastung über alle Kantone ist im Vergleich zum Vorjahr zudem leicht gesunken.

Das im schweizweiten Vergleich gezeigte Bild bestätigt sich bei der Gegenüberstellung mit den Nachbarkantonen. Der Kanton St. Gallen ist einzig bei den niedrigen Einkommen vergleichs- weise attraktiv und belegt ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 60’000 bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 300’000 den letzten Rang. Bei den sehr hohen Bruttoarbeits- einkommen weisen von den Nachbarkantonen der Kanton Zürich und teilweise auch die Kantone Graubünden und Thurgau eine höhere Steuerbelastung auf. Die Abbildungen 17 und 18 zeigen jedoch, dass ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 100’000 vor allem die kleinen Kan- tone Schwyz und Appenzell-Innerrhoden durchgehend eine massiv niedrigere Steuerbelastung als der Kanton St. Gallen aufweisen. Insbesondere bei den sehr hohen Einkommen liegen die Kantone St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Glarus sehr dicht zusammen.

Ein präzise Gegenüberstellung mit der in Kapitel 3.1.1 gezeigten Verteilung der Steuerpflichtigen im Kanton St. Gallen ist leider weiterhin nicht möglich, da die Eidgenössische Steuerverwaltung von der Belastung des Bruttoarbeitseinkommen ausgeht, während für den Kanton St. Gallen einzig Daten zu den Nettoeinkünften vorhanden sind. Ein grober Vergleich zeigt jedoch erneut, dass sich ein Grossteil der Steuerpflichtigen in einem Bereich konzentriert, indem der Kanton St. Gallen wenig attraktiv ist, d.h. bei den mittleren Einkommen. Folglich wäre eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit in diesem Intervall für den Kanton St. Gallen in einem ersten Schritt

(21)

mit hohen Steuerausfällen verbunden. Langfristig gilt jedoch zu bedenken, dass durch die vergleichsweise hohe Steuerbelastung ein Abwanderungsrisiko besteht, welches ebenfalls mit hohen Einnahmeverlusten verbunden ist.

Die Boxplots veranschaulichen die Entwicklung der steuerlichen Standortattraktivität des Kan- tons St. Gallen sowohl gegenüber der Vorperiode wie auch dem Jahre 2009, vor der Einführung des neuen Steuertarifes. Gegenüber dem Jahre 2019 hat sich die Klassierung des Kanton St.

Gallens bei den Bruttoarbeitseinkommen von 30’000, 60’000, 400’000 und 1’000’000 leicht verbessert. Die Kantone liegen im Bereich der Positionierung des Kantons St. Gallen dort aber sehr nahe beieinander, so dass schon eine geringfügige Veränderung zu einer Rangverschiebung führen kann. Das neue Berechnungsmodell der EStV führt vor allem bei den niedrigen Einkom- men zu Veränderungen. Der Vergleich mit dem Jahr 2009 ist daher für diese Einkommensklassen nicht mehr wirklich möglich, bei den hohen Einkommen hingegen schon.

Die Boxplots geben zudem einen Eindruck der Spannweite der Steuerbelastung in einem Kanton.

Einerseits sind die stark unterschiedlichen Varianzen durch die ungleiche Anzahl an Gemeinden bestimmt, anderseits sind sie auch das Resultat ungleicher Kompetenzaufteilung zwischen Kan- ton und Gemeinden. Beispielsweise ist die Varianz im Kanton Bern mit seinen 346 Gemeinden ähnlich hoch wie im Kanton Fribourg mit nur 132 Gemeinden.

(22)

Abbildung 16: Einkommensbelastung Ledige 2020

Titel einfügen... 15'00020'00025'00030'00040'00050'00060'00070'00080'000100'000125'000150'000200'000250'000300'000400'000500'000750'0001'000'000100'000'000 10.00 TG0.00 TG0.00 BS1.43 GR2.30 ZG2.92 ZG3.50 ZG3.98 ZG4.31 ZG5.82 ZG7.91 ZG9.01 ZG9.76 ZG9.94 ZG10.07 ZG10.23 ZG10.33 ZG10.45 ZG10.52 ZG10.70 ZG 20.00 BS0.00 VD0.09 GR1.52 ZG4.25 SZ5.33 SZ6.17 SZ6.86 SZ7.44 SZ8.38 SZ9.15 SZ9.66 SZ10.34 SZ10.74 SZ11.38 SZ12.19 NW12.26 NW12.36 NW12.40 NW12.54 NW 30.00 ZG0.00 BS0.09 VD1.56 VD4.39 GR6.53 ZH7.60 ZH8.55 ZH9.25 NW10.00 NW10.65 NW11.15 NW11.85 NW11.99 NW12.08 NW12.56 SZ12.96 SZ13.08 AI13.13 AI13.27 AI 40.00 VD0.00 GR0.16 GE2.17 BS4.62 TI6.67 GR8.10 NW8.76 NW9.38 ZH10.33 AI11.23 AI11.59 UR12.12 UR12.44 UR12.65 UR12.92 AI12.99 AI13.10 SZ13.18 SZ13.40 SZ 50.00 OW0.00 AG0.96 ZG2.44 GE5.30 ZH6.74 TI8.25 AI8.94 AI9.44 AI10.79 UR11.27 UR11.81 AI12.43 OW12.69 OW12.81 AI12.92 UR13.08 UR13.29 UR13.40 UR13.72 UR 60.00 GL0.10 TI1.11 AG3.03 TI5.63 VD7.26 NW8.44 TI9.71 TI10.21 UR10.81 ZH11.75 OW11.99 OW12.45 AI12.71 AI12.86 OW13.08 OW13.21 OW13.39 OW13.47 OW13.73 OW 70.00 JU0.17 ZG1.75 TI3.16 SZ6.05 NW7.31 AI8.53 GR9.80 UR10.87 TI11.38 OW12.13 ZH13.32 ZH15.30 GL16.29 GL17.04 GL17.71 AR17.78 AR17.85 AR17.89 AR18.01 AR 80.00 BL0.17 GE1.94 TG3.59 AG6.10 AI8.26 GL9.21 UR9.98 GR10.96 OW12.22 GL13.17 GL13.94 GL15.40 ZH16.48 LU17.11 LU17.88 LU18.34 LU18.91 LU19.07 SH19.22 SH 90.00 GR0.38 OW2.10 VS3.77 VS6.24 GE8.35 AG9.31 GL10.38 GL11.07 GR12.52 TI13.94 LU14.55 LU15.59 LU16.99 ZH17.62 AR18.27 GL18.93 SH19.02 SH19.16 LU19.63 LU 100.00 SG0.50 UR2.29 BL3.86 BL6.30 AG8.38 UR9.75 AG10.66 OW11.14 GL12.72 GR14.04 TI14.98 TG16.27 TG17.16 TG17.76 TG18.51 TG18.96 TG19.42 GL19.48 GL19.66 GL 110.00 BE0.73 BL2.48 SZ3.87 ZH6.53 BL8.69 TG10.07 SH10.90 AG11.80 AG13.13 TG14.11 GR15.18 GR16.57 AR17.27 AR18.01 GR18.77 GR19.25 GL19.55 SG19.60 SG19.76 SG 120.00 AG0.77 SG2.63 NW3.98 TG6.68 GL8.81 VS10.19 OW11.15 SH12.02 TG13.22 LU14.24 TG15.26 TI16.58 GR17.43 GR18.23 ZH18.85 SH19.27 GR19.56 TG19.85 TG20.39 GR 130.07 NE0.80 LU2.73 LU4.09 NW6.74 BS8.81 SH10.19 TG11.28 TG12.06 SH13.26 AG14.53 AG15.39 AR16.87 TI17.85 TI18.73 SH19.37 SG19.45 SG20.01 GR20.19 GR20.74 TG 140.13 TI0.82 SO3.02 ZH4.37 AI6.76 TG8.82 BL10.29 VS11.45 AR12.20 AR13.40 AR14.57 AR15.52 AG17.02 AG18.08 AG18.75 TI19.76 AG20.50 AG21.48 AG21.97 AG22.56 SO 150.23 VS1.06 VS3.18 SG4.66 GL6.88 VS9.19 SG10.47 AR11.64 VS12.36 LU13.68 SH15.05 SH15.96 SH17.67 SH18.62 BS18.80 AG19.90 TI20.81 TI22.09 TI22.37 SO22.92 FR 160.23 GE1.07 GL3.22 NE4.86 LU7.14 SG9.21 GE10.67 BL11.77 SG12.72 VS14.51 SG15.91 SG16.85 SG18.01 BS18.62 SH19.24 SG20.19 ZH21.37 ZH22.30 SO22.67 FR23.43 AG 170.33 NW1.07 NW3.29 AI5.00 SG7.14 UR9.33 OW10.68 SG11.77 LU12.89 SG14.64 VS16.21 BS16.98 BS18.11 SG18.85 SG20.01 BS21.89 BS22.17 SO22.58 FR22.72 TI23.45 VS 180.33 LU1.17 SZ3.30 GL5.08 UR7.32 SH9.34 AR10.88 LU12.15 BL13.37 BL15.03 BS16.93 VS18.39 FR19.98 SO20.92 SO21.55 SO22.08 SO22.42 FR22.93 ZH23.23 VS24.61 TI 190.38 SZ1.23 NE3.32 UR5.24 SH7.77 JU9.36 VD11.31 BS12.65 BS13.62 BS15.37 BL17.13 FR18.40 SO20.52 BE21.60 VS22.08 FR22.29 FR23.02 VS23.16 VS23.71 ZH25.20 NE 200.38 SO1.53 JU3.34 JU5.31 JU7.86 LU9.48 BS11.37 JU12.90 JU14.09 FR15.64 VD17.22 VD18.45 VD20.57 BL21.79 BL22.12 VS22.88 VS23.14 BS24.79 BS24.93 NE26.03 ZH 210.54 ZH1.59 ZH3.81 OW5.53 NE7.94 AR9.67 LU11.61 GE13.10 FR14.12 JU15.76 FR17.28 BL18.64 BE20.61 VD21.83 BE22.66 BL23.84 BL24.63 BL24.84 NE25.62 BS27.21 VD 220.61 AR2.06 SH3.89 SH5.75 OW7.98 OW9.93 JU11.97 FR13.53 GE14.28 VD15.87 JU17.32 SO18.67 BL20.75 FR21.92 FR22.84 BE24.16 JU24.66 NE25.71 JU26.16 JU27.48 JU 230.64 FR2.08 FR3.96 SO5.94 AR8.56 FR10.30 FR12.46 VD13.55 VD14.72 SO16.05 SO17.51 BE18.86 VS20.97 JU22.16 JU23.05 JU24.18 BE24.83 JU25.84 BL26.59 BL27.73 BL 240.64 SH2.12 AI4.13 FR6.09 FR9.16 SO11.30 SO12.72 SO13.89 SO14.79 BE16.07 BE17.77 JU19.15 JU20.98 VS22.21 VD23.54 VD24.51 NE25.04 BE26.31 BE26.95 VD28.08 BS 250.67 UR2.47 BE4.60 AR6.09 SO9.94 NE12.05 BE13.24 BE14.12 BE15.00 GE17.20 GE19.07 GE20.36 GE22.25 GE23.65 GE24.29 NE25.55 VD26.38 VD26.85 VD26.95 BE28.87 BE 261.05 AI2.75 AR5.70 BE7.45 BE10.30 BE12.72 NE14.39 NE15.68 NE16.65 NE18.24 NE19.80 NE21.03 NE23.10 NE24.10 NE24.61 GE26.21 GE27.30 GE28.94 GE29.93 GE32.88 GE Ø0.240.952.584.236.778.6510.0511.1211.9513.3114.6115.5817.0017.8618.4619.2619.7320.3020.5821.35

Ledige 2020 Belastung des Bruttoarbeitseinkommens durch Staats‐, Gemeinde‐ und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens 27.08.2021 | Gewichtet_Ledige_2020 | Tabelle_SteuermonitorSeite 1 von 1

(23)

Abbildung 17: Einkommensbelastung Ledige 2020 - Vergleich Nachbarkantone

0 5 10 15 20 25

Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens

0 100'000 200'000 300'000 400'000 500'000 600'000 700'000 800'000 900'000 1'000'000 Bruttoarbeitseinkommen in CHF

ZH SZ GL AR AI SG GR TG

Abbildung 18: Einkommensbelastung Ledige 2020 - Ausschnitt Vergleich Nachbarkantone

0 3 6 9 12 15 18 21

Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens

0 20'000 40'000 60'000 80'000 100'000 120'000 140'000 160'000 180'000 200'000 Bruttoarbeitseinkommen in CHF

ZH SZ GL AR AI SG GR TG

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV (2021).

(24)

Abbildung 19: Einkommensbelastung Ledige 2020 - Bruttoarbeitseinkommen von CHF 30’000

Rang Median Gemeinde

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 0

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens

GR ZG VD BS GE TI SZ AG ZH VS BL TG NW AI GL LU SG UR SH JU NE OW AR FR SO BE

Rang St. Gallen 2019 Rang St. Gallen 2009 altes Modell

Abbildung 20: Einkommensbelastung Ledige 2020 - Bruttoarbeitseinkommen von CHF 60’000

Rang Median Gemeinde

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 0

3 6 9 12 15 18

Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens

ZG SZ ZH NW TI GR AI GL UR AG TG SH BS OW VS AR SG BL LU GE JU FR VD SO BE NE

Rang St. Gallen 2019 Rang St. Gallen 2009 altes Modell

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV (2021).

(25)

Abbildung 21: Einkommensbelastung Ledige 2020 - Bruttoarbeitseinkommen von CHF 100’000

Rang Median Gemeinde

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 0

3 6 9 12 15 18 21

Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens

ZG SZ NW ZH AI UR OW GL TI GR TG AG LU AR BS SH SG VS BL VD FR SO JU BE GE NE

Rang St. Gallen 2019 Rang St. Gallen 2009 altes Modell

Abbildung 22: Einkommensbelastung Ledige 2020 - Bruttoarbeitseinkommen von CHF 200’000

Rang Median Gemeinde

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 0

5 10 15 20 25 30

Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens

ZG SZ NW UR OW AI ZH GL LU TG BS GR AR TI AG SH SG SO VD BE BL FR VS JU GE NE

Rang St. Gallen 2019 Rang St. Gallen 2009 altes Modell

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV (2021).

(26)

Abbildung 23: Einkommensbelastung Ledige 2020 - Bruttoarbeitseinkommen von CHF 400’000

Rang Median Gemeinde

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 0

5 10 15 20 25 30

Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens

ZG NW SZ UR OW AI AR GL TG LU GR SH SG BS ZH AG TI SO FR VS BL BE JU NE VD GE

Rang St. Gallen 2019 Rang St. Gallen 2009 altes Modell

Abbildung 24: Einkommensbelastung Ledige 2020 - Bruttoarbeitseinkommen von CHF 1’000’000

Rang Median Gemeinde

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 0

5 10 15 20 25 30 35

Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens

ZG NW UR SZ AI OW AR SH GL SG TG LU GR AG SO FR TI VS BS ZH NE JU VD BL BE GE

Rang St. Gallen 2019 Rang St. Gallen 2009 altes Modell

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis EStV (2021).

(27)

3.1.3 Rentner

Der Kanton St. Gallen ist bei den verheirateten Rentnern im schweizweiten Vergleich marginal besser klassiert als bei den Ledigen (Vgl. Abbildungen 25 bis 33). Es zeigt sich auch mit dem neuen Berechnungsmodell die vertraute U-Form, wobei der Kanton St. Gallen vor allem bei den niedrigen Einkommen steuerlich attraktiv ist. Auch hier liegt die Steuerbelastung im Kanton St. Gallen aber lediglich bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 35’000 und ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 1’000’000 unter dem Schweizer Durchschnitt.

Bei den mittleren Einkommen sind neben den kleinen Kantonen wiederum die Kantone Zü- rich, Aargau und Tessin wie auch teilweise die Kantone Graubünden und Thurgau attraktiv, während bei den hohen Einkommen lediglich die kleinen Kantone kompetitiv sind. Ferner zeigt sich, dass die kleinen Kantone teilweise sehr unterschiedliche Steuerprofile aufweisen.

Während die Kantone Zug, Schwyz und Nidwalden über alle Einkommensklassen hinweg eine niedrige Steuerbelastung aufweisen, sind die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Obwalden sowie insbesondere Appenzell-Ausserrhoden nur bei den sehr hohen Einkommen konkurrenzfähig.

Die Unterschiede in der Steuerbelastung haben bei den Rentnern im Vergleich zur Vorperiode leicht zugenommen. Aktuell macht der Unterschied zwischen dem ersten und letzten Rang bei einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 100’000’000 24.42 Prozentpunkte aus (2019: 24.26 Prozentpunkte).

Eine Gegenüberstellung mit den Nachbarkantonen ergibt wiederum ein ähnliches Bild. Der Kanton St. Gallen schneidet im Vergleich mit den Nachbarkantonen bis zu einem Bruttoarbeits- einkommen von CHF 40’000 gut ab, verliert dann relativ rasch an Attraktivität und belegt ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 200’000 bis zu einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 400’000 den letzten Rang. Bei den sehr hohen Einkommen ist die Steuerbelastung im Kan- ton Zürich und teilweise auch in den Kantonen Graubünden und Thurgau höher als im Kanton St. Gallen. Es gilt jedoch erneut (vgl. Abbildungen 26 und 27), dass einzig die Kantone Schwyz und Appenzell-Innerrhoden, vornehmlich ab einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 100’000, eine deutliche niedrigere Steuerbelastung aufweisen, während die Steuerbelastung in den ver- bleibenden Kantonen, ausgenommen der Kanton Zürich, zumindest bei den hohen Einkommen relativ ähnlich ist.

Die Boxplots veranschaulichen, dass sich die steuerliche Attraktivität des Kantons St. Gallen bei den Rentner vor allem bei einem Bruttoarbeitseinkommen von CHF 30’000 verbessert hat.

Grund dafür dürfte die Erhöhung der Steuerabzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien sein. Diese fällt insbesondere bei den niedrigen Einkommen ins Gewicht. Eine leichte Rangverbesserung erfolgt zudem bei den Bruttoarbeitseinkommen von CHF 100’000 und 1’000’000. Wie bereits bei den ledigen Steuerpflichtigen wirkt sich das neue Berechnungsmodell der EStV vor allem auf die niedrigen Einkommen aus. Hier ist ein Vergleich mit 2009 daher nicht mehr wirklich möglich.

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