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Betriebsärztliche TätigkeitBayerische Konferenz „Rauchfreie Krankenhäuser“

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340 Bayerisches Ärzteblatt 5/2005

Das StMUGV informiert

Seit dem 1. Januar 2005 haben die gewerb- lichen Unfallversicherungen damit begonnen, im Laufe dieses Jahres die bisherigen Unfall- verhütungsvorschriften BGV A6 Fachkräfte für Arbeitssicherheit und BGV A7 Betriebs- ärzte durch die gemeinsame Unfallverhü- tungsvorschrift (UVV) BGV A2 Betriebsärz- te und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu ersetzen. Dies hat unmittelbare Auswirkun- gen für Betriebsärzte mit Fachkundebeschei- nigungen der Landesärztekammern gefäß § 3 Abs. 3 und § 3 Abs. 4 UVV Betriebsärzte, da mit In-Kraft-Treten der BGV A2 in Unter- nehmen, für die der Unfallversicherungs- träger zuständig ist, gemäß § 3 Abs. 1 BGV A2 nur noch Ärzte mit der Gebietsbezeich- nung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbe- zeichnung „Betriebsmedizin“ als Betriebsärz- te tätig sein dürfen.

Die Übergangsbestimmungen gemäß § 6 BGV A2 für Betriebsärzte mit Fachkundebe- scheinigungen der Landesärztekammern ge- mäß § 3 Abs. 3 und § 3 Abs. 4 UVV Be- triebsärzte sichern den Bestandsschutz für bereits bestellte Betriebsärzte.

Die Gewerbeaufsichtsämter werden daher ge- beten, bei Betriebsärzten mit Fachkundebe- scheinigungen der Landesärztekammern ge- mäß § 3 Abs. 3 und § 3 Abs. 4 UVV Be- triebsärzte wie folgt zu verfahren:

Der Arbeitgeber kann Betriebsärzte mit Fachkundebescheinigungen der Landesärzte- kammern gemäß § 3 Abs. 3 und § 3 Abs. 4 UVV Betriebsärzte, die von ihm vor In- Kraft-Treten der jeweiligen UVV bestellt wa- ren, weiterbeschäftigen.

Nach In-Kraft-Treten der jeweiligen UVV benötigt der Arbeitgeber vor der Bestellung eines Betriebsarztes mit der Fachkundebe- scheinigung gemäß § 3 Abs. 3 UVV Be- triebsärzte die Zustimmung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes gemäß § 18 Arbeits- sicherheitsgesetz (ASiG). Die Gründe für die Zustimmung oder Ablehnung durch das Ge- werbeaufsichtsamt ergeben sich aus § 1 in Verbindung mit § 3 ASiG.

Eine Neubestellung eines Betriebsarztes mit der Fachkundebescheinigung gemäß § 3 Abs.

4 UVV Betriebsärzte ist nach dem 1. Januar 2005 nicht mehr möglich, es sei denn das zu- ständige Gewerbeaufsichtsamt stimmt der Bestellung zu.

Ansprechpartner: Ministerialrat Dr. Gerhard Otto, StMUGV, Telefon 089 9214-2380, E-Mail:gerhard.otto@stmugv.bayern.de Am 1. Juni 2005 findet die 1. Bayerische

Konferenz „Rauchfreie Krankenhäuser“ in Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV), der Bayerischen Krankenhausgesellschaft sowie dem Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern und dem Deutschen Netz Gesund- heitsfördernder Krankenhäuser statt. Die Konferenz ist Teil des Aktionsplans „Tabak- rauchfreie Lebensumwelt“ im Rahmen der Gesundheitsinitiative „Gesund.Leben. Bay- ern.“ des Bayerischen Gesundheitsministeri- ums und bildet den Auftakt für weitere Fach- veranstaltungen.

Gerade Krankenhäuser spielen im Leben der Menschen eine zentrale Rolle. Sie besitzen Vorbildfunktion und sind daher ein wichtiger Teil des öffentlichen Raums, der rauchfrei werden muss. Vor diesem Hintergrund soll die Konferenz als Plattform und Ideenbörse dienen, um interessierten Krankenhäusern

Möglichkeiten zur Rauchfreiheit aufzuzeigen.

Ziel ist es, Anregungen für die Realisierung des „Rauchfreien Krankenhauses“ zu geben und bayerische Krankenhäuser dafür zu ge- winnen, sich der Initiative anzuschließen.

Angesprochen sind neben Krankenhauslei- tungen, Führungskräften, Personalvertretun- gen, Qualitätsmanagern und Betriebsärzten nicht zuletzt alle interessierten Mitarbeiter.

Veranstaltungsort ist das SiemensForum in München.

Auskunft und Anmeldung:

StMUGV, Referat 35, Dr. Claudia Berger, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, Telefon 089 9214-3438, Fax 089 9214-2384, E-Mail: claudia.berger@stmugv.bayern.de Weitere Informationen finden Sie auch unter www.stmugv.bayern.de/de/gesundheit/giba/

rauchen/krankenh.htm

Betriebsärztliche Tätigkeit Bayerische Konferenz „Rauchfreie Krankenhäuser“

Die Auftaktveranstaltung

„Sonne(n) mit Verstand … statt Sonnenbrand“ gemein- sam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Um- welt, Gesundheit und Ver- braucherschutz (StMUGV) fand am 10. Mai auf der Bundesgartenschau (BUGA) in München statt.

Die Ärztlichen Bezirksver- bände organisieren voraus- sichtlich in der Woche vom 6. bis 10. Juni 2005 eine Aktionswoche mit Vorträ- gen zur „Prävention des malignen Melanoms“.

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