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Interpellation Thomas Strahm betreffend Verkehrssituation Wohnüberbauung GSR-Areal

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Sitzung des Einwohnerrats vom 25. September 2019

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Axioma: 2449 Nr. 18-22.608.02

Interpellation Thomas Strahm betreffend Verkehrssituation Wohnüberbauung GSR-Areal

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die beauftragte Baufirma hat am 23. Juli 2019 ein Baustelleninstallationskonzept vor- gelegt, welches von der Gemeinde in einzelnen Punkten beanstandet wurde. Der Fachbereich Mobilität und Energie sowie die beauftragte Baufirma haben darum das bestehende Konzept am 23. September 2019 vor Ort besprochen und optimiert sowie weitere Prüfungen vereinbart.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wie viele Parkplätze werden im Bereich der Inzlingerstrasse/Haselrain/

Kettenackerweg a) temporär während der Bauphase und b) langfristig wegen neuer Tiefgarageneinfahrt o. ä. aufgehoben?

Während der Abbruch- und Aushubphase müssen keine Parkplätze aufgehoben wer- den. Die Zufahrten auf das Areal erfolgen von der Inzlingerstrasse.

Während der Erstellungsphase müssen temporär im Haselrain zugunsten Umschlag- plätze und im Friedhofweg zugunsten der Befahrbarkeit mit grossen Fahrzeugen werk- tags zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr 7 bis 8 Parkplätze aufgehoben werden, wobei beachtet werden muss, dass einzelne Parkplätze verschoben werden.

Nach Abschluss der Bauarbeiten ist das Parkplatzangebot wieder gleich wie heute.

Die Parkplätze im Bereich der Einfahrt können anders angeordnet werden.

2. Wo und wie viele Ersatzparkplätze können für Anwohner und Besucher im Quar- tier a) übergangsweise und b) dauernd geschaffen werden?

Die während der Erstellungsphase tagsüber im Haselrain/Friedhofweg aufgehobenen Parkfelder können nicht ersetzt werden. Es zeichnet sich aber ab, dass das beauftrag- te Generalunternehmen für diese Zeit in der Nähe ein Ersatzangebot schaffen kann.

3. Ist der Gemeinderat bereit die Projektverantwortlichen zu mehr unterirdischen Abstellplätzen (z. B. 2-stöckige Einstellhalle) zu bewegen, um den mit der Über- bauung entstehenden Parkierdruck im Quartier zu entschärfen?

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Seite 2 Grundsätzlich ist es Sache der jeweiligen Bauherren, auf ihren Arealen die nötige An- zahl Parkplätze unter Einhaltung der kantonalen Parkplatzverordnung zu erstellen. Für die geplanten 101 Wohnungen sind 86 Parkplätze geplant. Unter Abwägung der Nähe des Areals zum öffentlichen Verkehr geht der Gemeinderat davon aus, dass kein zu- sätzlicher Parkdruck entsteht.

4. Ist es richtig, dass das Amt für Mobilität eine Baustellenzufahrt via Inzlingerstrasse aufgrund schützenswerter Bäume ablehnt und nur via Haselrain bewilligt und ist der Gemeinderat bereit sich dafür einzusetzen, dass die Baustellenzufahrt den- noch über die Inzlingerstrasse erfolgt?

In der Abbruch- und Aushubphase ist nach den neusten Plänen die Zufahrt via Inzlin- gerstrasse vorgesehen. In der Erstellungsphase ist dies aufgrund der Gebäudeanord- nung in Verbindung mit der Baukrananordnung nicht mehr möglich.

5. Befürchtet der Gemeinderat ebenfalls einen Verkehrskollaps im Haselrain wäh- rend der ersten Bauphase (Aushub und Abtransport mit LKWs) mit zwei zusätzli- chen Umschlagsplätzen auf der Strasse und wie kann der ständige Zubringer- dienst der Gemeindemitarbeiter in den Werkhof während der Arbeitszeiten ohne lange Wartezeiten sichergestellt werden?

Der Abbruch- und Aushubarbeiten sollen nach den neusten Plänen via Inzlingerstras- se erfolgen. In der Erstellungsphase stehen dem Verkehr im Haselrain die gleichen Strassenbreiten zur Verfügung wie heute, wenn die Parkplätze belegt sind.

6. Welche Massnahmen trifft der Gemeinderat, damit der Schulweg via Haselrain während der Bauzeit sicher begehbar ist, u. a. wegen Sperrung/Umgestaltung des Heinrich-Heusser-Weges?

Das westliche Trottoir im Haselrain zwischen Friedhofweg und Inzlingerstrasse steht während der Erstellungsphase nicht durchgängig zur Verfügung. Fussgänger werden daher im Bereich Inzlingerstrasse auf das östliche Trottoir geleitet. Gleiches wird im Bereich der Kreuzung Friedhofweg/Haselrain erfolgen. Die nötigen Sichtweiten zum Queren des Haselrains sind entsprechend den Normen gegeben.

Riehen, 24. September 2019

Gemeinderat Riehen

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