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Anlage 20

Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 25. Januar 2013

Beschäftigtendatenschutz nicht abbauen, sondern stärken!

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erinnert an ihre Entschließung vom 16./17. März 2011 und ihre Forderung nach speziellen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Bei einer Gesamtbetrachtung ist die Konferenz enttäuscht von dem jetzt veröffentlichten Änderungsentwurf der Koalitionsfraktionen.

Bereits der ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf enthielt aus Daten- schutzsicht erhebliche Mängel. Der nun vorgelegte Änderungsentwurf nimmt zwar einzelne Forderungen - etwa zum Konzerndatenschutz - auf und stärkt das informationelle Selbstbe- stimmungsrecht auch gegenüber Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Das Daten- schutzniveau für die Beschäftigten soll jedoch in einigen wesentlichen Bereichen sogar noch weiter abgesenkt werden.

Besonders bedenklich sind die folgenden Regelungsvorschläge:

 Die Möglichkeiten der offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz sollen noch über das bisher Geplante hinaus ausgeweitet werden. Überdies ist die Beschreibung der zuzulassenden Überwachungszwecke unverständlich und würde deshalb nicht zur Rechtssicherheit beitragen.

 Beschäftigte in Call-Centern sollen noch stärker überwacht werden können, als dies der Regierungsentwurf ohnehin schon vorsah. Die Beschäftigten müssen sich nun- mehr auf eine jederzeit mögliche, unbemerkte Überwachung einstellen. Hierdurch kann ein unzumutbarer Überwachungsdruck entstehen.

 Die Datenerhebungsbefugnisse im Bewerbungsverfahren sollen erweitert werden.

Der noch im Regierungsentwurf vorgesehene Ausschluss von Arbeitgeberrecherchen über Bewerberinnen und Bewerber in sozialen Netzwerken außerhalb spezieller Be- werbungsportale wurde gestrichen. Damit wird der Grundsatz der Direkterhebung bei den Betroffenen weiter unterlaufen.

 Dem Arbeitgeber soll es gestattet sein, auch nicht allgemein zugängliche Beschäftig- tendaten bei Dritten zu erheben, wenn die Beschäftigten eingewilligt haben. Die tat- sächliche Freiwilligkeit einer solchen Einwilligung ist fraglich.

 Die im Regierungsentwurf enthaltene Vorgabe, Eignungstests grundsätzlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchzuführen, soll wieder entfallen.

Die Konferenz appelliert an den Bundestag, bei seinen Beratungen zum Gesetz den Forde- rungen der Datenschutzbeauftragten Rechnung zu tragen.

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