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Überleitung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst - Daten für die Ermittlung der Entgeltgruppe – Beschäftigte TV-L - Anlage 1

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Anlage 1 zum Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 02/2020

Überleitung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst Daten für die Ermittlung der Entgeltgruppe – Beschäftigte TV-L –

Behörde / Dienststelle/Arbeitgeber Name, Vorname Geburtsdatum

Sachbearbeiter-Nr. Personalnummer

A. Basisdaten des Arbeitsverhältnisses

1. Beginn des Arbeitsverhältnisses vor dem 01.01.2020 2. Personalgruppe 13 oder 14 (in PuMa)

B. Überleitungsgrundlagen

Zuordnung zu den neuen Entgeltgruppen für die

am 31. Dezember 2019 und 1. Januar 2020 Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst

Beschreibung allg. EG

bis 31.12.2019

S-Gruppe ab 01.01.2020 Unterabschnitt 4 (Soz.päd./arb. usw.) des Teils II Abschnitt 20

Beschäftigte in der Tätigkeit von Soz.päd./arb.

(Gruppe S 8 b ohne Stufen 5 und 6) 8 S 8 b

Heilpäd. (kein FH) mit entspr. Tätigkeit 9a S 9 Fallgr. 1

Beschäftigte in der Tätigkeit von Heilpäd. (FH) - S 9, Fallgr. 2

Soz.päd./arb. mit entsprechender Tätigkeit 9b, Fallgr.2

(+ EGZ Nr. 12) S 11 b

Soz.päd./arb. mit schwierigen Tätigkeiten 9b, Fallgr. 1

(+ EGZ Nr. 5) S 12 Soz.päd./arb. „Kindeswohl“

9b, Fallgr. 1 (+ EGZ Nr. 5+12) (ggf. übert. EG 10)

S 14 Soz.päd./arb. Heraushebung zu 1/3 durch bes. Schwierigk. u. Bedeut. 10, Fallgr. 1 S 15, Fallgr. 1

Bewährungshelfer/innen 10, Fallgr. 2 S 15, Fallgr. 2

Soz.päd./arb. Heraushebung durch bes. Schwierigk. und Bedeutung 11, Fallgr. 2 S 17, Fallgr. 1 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (ohne Approbation) 11, Fallgr. 1 S 17, Fallgr. 2 Soz.päd./arb. Heraushebung durch bes. Maß der Verantwortung 12 S 18 Unterabschnitt 6 (Erz. / Kinderpfl.) des Teils II Abschnitt 20

Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegern/innen

(Gruppe S 2 ohne Stufenverlängerung in Stufen 2 und 3) 3 S 2

Kinderpfleger/innen mit entsprechender Tätigkeit 5, Fallgr. 2 S 3

Kinderpfleger/innen mit schwieriger Tätigkeit 6 S 4, Fallgr. 1

Beschäftigte in der Tätigkeit von Erziehern/innen

(Gruppe S 4 ohne Stufen 5 und 6) 5, Fallgr. 1 S 4, Fallgr. 2

Erzieher/-innen mit entsprechender Tätigkeit 8

(+ EGZ Nr. 13) S 8a Erzieher/innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten

(sechs Jahre in Stufe 4 und acht Jahre in Stufe 5)

9a

(+ EGZ Nr. 13) S 8 b Beschäftigte mit fachlich koordinierenden Aufgaben (8 Besch. S 8a) - S 9, Fallgr. 1 Erzieher/innen fachlich koordinierenden Aufgaben (3 Besch. S 8b) 9a

(+ EGZ Nr. 7+13) S 9, Fallgr. 2 Beschäftigte mit fachlich koordinierenden Aufgaben (12 Besch. S 8a) - S 15 Beschäftigte mit fachlich koordinierenden Aufgaben (24 Besch. S 8a) - S 17 Bemerkungen:

(2)

Behörde / Dienststelle/Arbeitgeber

Datum

Telefon

zurück an Performa Nord A 1, SB 50___ bzw.

A 4, SB 50___

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst im Geltungsbereich des TV-L;

hier: Festsetzung der neuen S-Entgeltgruppe ab dem 1. Januar 2020

Name, Vorname: Personal-Nr.:

Neue S-Entgeltgruppe: ggf. Fallgruppe:

maßgeblicher Unterabschnitt des Teils II Abschnitt 20 der Entgeltordnung zum TV-L:

Im Auftrag

Unterschrift

Eine Kopie dieses Überleitungsbogens wurde der/dem Beschäftigten zusammen mit einer Information zu den tariflichen Neuregelungen im TV-L für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst ausgehändigt.

Bremen,

Unterschrift

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