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Germany - Rural Development Programme (Regional) - Saxony-Anhalt

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Germany - Rural Development Programme (Regional) - Saxony-Anhalt

CCI 2014DE06RDRP020

Programmart Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums

Land Deutschland

Region Sachsen-Anhalt

Programmplanungszeitraum 2014 - 2022

Verwaltungsbehörde Verwaltungsbehörde ELER, Ministerium der Finanzen

Version 9.1

Version Status Von der Europäischen Kommission angenommen Zuletzt geändert am 12/05/2021 - 11:14:56 CEST

(2)

Inhaltsangabe

1. TITEL DES PROGRAMMS ZUR ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS ... 13

1.1. Änderung... 13

1.1.1. Art der Änderung (Verordnung 1305/2013) ... 13

1.1.2. Änderung zur Modifizierung der in der Partnerschaftsvereinbarung angegebenen Informationen ... 13

1.1.3. Änderung im Rahmen von Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung 808/2014 (nicht verrechnet mit den Obergrenzen in diesem Artikel): ... 13

1.1.4. Konsultation des Begleitausschusses (Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung 1303/2013) ... 13

1.1.5. Beschreibung der Änderung – Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung 808/2014 ... 14

2. MITGLIEDSTAAT ODER VERWALTUNGSREGION ... 24

2.1. Vom Programm abgedecktes geografisches Gebiet ... 24

2.2. Einstufung der Region ... 24

3. EX-ANTE-BEWERTUNG ... 26

3.1. Beschreibung der Vorgehensweise, einschließlich des Zeitplans der wichtigsten Ergebnisse und Zwischenberichten, in Bezug auf die wichtigsten Phasen der Entwicklung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums ... 26

3.2. Strukturierte Tabelle mit den Empfehlungen der Ex-ante-Bewertung und Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen ... 32

3.2.1. 3.2.4 Empfehlung 4: Überarbeitung der Bedarfsbeschreibung für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben ... 33

3.2.2. 3.2.5 Empfehlung 5: Überarbeitung der Bedarfsbeschreibung für Maßnahmen der energetischen Sanierung ... 33

3.2.3. 3.2.6 Empfehlung 6: Quantifizierung von Ziel-Indikatoren ... 34

3.2.4. 3.2.7 Empfehlung 7: Begründung bzw. Anpassung der Indikatoren und Etappenziele im Leistungsrahmen ... 35

3.2.5. 3.2.8 Empfehlung 8: Ergänzung von Angaben zur Angemessenheit der Humanressourcen 35 3.2.6. 3.2.9 Empfehlung 9: Maßnahmen zur Überwachung der Umweltwirkungen des EPLR 36 3.2.7. Empfehlung 10: Redaktionelle Überarbeitung ... 36

3.2.8. Empfehlung 1: Reduzierung von Klimagasen, Energieeffizienz ... 37

3.2.9. Empfehlung 2: Förderung umwelt- und naturschutzgerechter Produktionsverfahren ... 37

3.2.10. Empfehlung 3: Konkretisierung des Bedarfs zur Förderung von Trinkwasser- und Abwassermaßnahmen ... 38

3.3. Bericht Ex-ante-Bewertung ... 38

4. SWOT UND BEDARFSERMITTLUNG... 39

4.1. SWOT ... 39

(3)

4.1.1. Umfassende allgemeine Beschreibung der gegenwärtigen Situation des Programmplanungsgebiets, basierend auf gemeinsamen und programmspezifischen

Kontextindikatoren und anderen aktuellen qualitativen Angaben ... 39

4.1.2. Im Programmplanungsgebiet ermittelte Stärken ... 58

4.1.3. Im Programmplanungsgebiet ermittelte Schwächen ... 60

4.1.4. Im Programmplanungsgebiet ermittelte Möglichkeiten ... 62

4.1.5. Im Programmplanungsgebiet ermittelte Bedrohungen ... 63

4.1.6. Gemeinsame Kontextindikatoren... 66

4.1.7. Programmspezifische Kontextindikatoren ... 76

4.2. Bedarfsermittlung ... 77

4.2.1. B01: Innovation und Wissensbasis im ländlichen Raum verbreitern ... 81

4.2.2. B02: Kooperation zwischen Forschung und land- und forstwirtschaftlicher Praxis stärken ... 81

4.2.3. B03: Berufliche Nachwuchsgewinnung und Lebenslanges Lernen intensivieren ... 82

4.2.4. B04: Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Anpassung an veränderte Marktbedingungen ... 83

4.2.5. B05: Anpassungsprozess landwirtschaftlicher Produktionsstrukturen ... 84

4.2.6. B06: Vorbeugender Schutz des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials ... 84

4.2.7. B07: Verbesserung der Planungsgrundlagen für den Schutz von Arten und Lebensräume sowie deren Umsetzung ... 85

4.2.8. B08: Weitere Ausrichtung der Agrarförderung auf umwelt- und naturschutzgerechte Produktionsverfahren ... 86

4.2.9. B09: Vermeidung der Aufgabe von Grenzertragsstandorten und Ausgleich von Einkommensverlusten ... 87

4.2.10. B10: Unterstützung von Lebensräumen im Wald zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ... 88

4.2.11. B11: Unterstützung spezifischer Bewirtschaftungsformen und der Erhaltung der genetischen Vielfalt ... 88

4.2.12. B12: Information und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich biologische Vielfalt ... 89

4.2.13. B13: Umsetzung konzeptioneller und investiver Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte ... 90

4.2.14. B14: Reduzierung von Nährstoffeinträgen in die Oberflächengewässer ... 90

4.2.15. B15: Unterstützung erforderlicher Investitionen in Trink- und Abwasseranlagen in ausgewählten Gebieten ... 91

4.2.16. B16: Verbesserung des Erosionsschutzes insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen ... 92

4.2.17. B17: Stabilisierung und schrittweiser Ausbau des ökologischen Landbaus ... 92

4.2.18. B18: Ausbau angepasster Bewirtschaftungsformen zur Verbesserung der Effizienz der Wassernutzung ... 93

4.2.19. B19: Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft ... 94

4.2.20. B20: Unterstützung angepasster Bewirtschaftungsformen zur Verringerung klimarelevanter Emissionen ... 94

4.2.21. B21: Erhaltung von Waldflächen... 95

4.2.22. B22: Minderung der Bodenversauerung in den Wäldern ... 96

4.2.23. B23: Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen ... 96

(4)

4.2.24. B24: Erarbeitung und Umsetzung von integrierten Konzepten der regionalen/ lokalen

Entwicklung ... 97

4.2.25. B25: Weiterentwicklung des Ansatzes lokaler Entwicklungsinitiativen in ländlichen Gebieten .... 97

4.2.26. B26: Anpassung der ländlichen Infrastruktur an Herausforderungen des demografischen Wandels... 98

4.2.27. B27: Sanierung der öffentlichen Bildungsinfrastruktur und Steigerung der Energieeffizienz ... 99

4.2.28. B28: Flächendeckender Ausbau leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur ... 100

4.2.29. B29: Verbesserung der IKT- und Multimedianutzung, insbes. auch im Bildungssektor ... 100

5. BESCHREIBUNG DER STRATEGIE ... 102

5.1. Eine Begründung der Auswahl der im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zu berücksichtigenden Bedürfnisse und Wahl der Ziele, Prioritäten, Schwerpunktbereiche und Zielsetzungen, untermauert durch Ergebnisse der SWOT-Analyse und der Bedürfnisbewertung. Soweit relevant, eine Begründung der in das Programm einbezogenen themenspezifischen Teilprogramme. Die Begründung dient insbesondere dem Nachweis, dass die Anforderungen von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern i und iv der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erfüllt sind. ... 102

5.2. Die Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich der Begründung der Mittelzuweisungen für die Maßnahmen und die Angemessenheit der Finanzmittel für die gesetzten Ziele gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern ii und iii der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Die auf der Interventionslogik beruhende Maßnahmenkombination basiert auf den Ergebnissen der SWOT-Analyse sowie auf der Begründung und Priorisierung der Bedürfnisse gemäß Nummer 5.1. ... 110

5.2.1. P1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten ... 110

5.2.2. P2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung ... 112

5.2.3. P3: Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft ... 113

5.2.4. P4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme ... 114

5.2.5. P5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft ... 120

5.2.6. P6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten ... 122

5.3. Eine Beschreibung des Verfahrens für das Erreichen der Querschnittsziele einschließlich der spezifischen Erfordernisse gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer v der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. ... 127

5.4. Eine zusammenfassende Tabelle der Interventionslogik, die die für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums ausgewählten Prioritäten und Schwerpunktbereiche, die quantifizierten Ziele und die Maßnahmenkombination, mit der diese erreicht werden sollen, einschließlich der geplanten Ausgaben, ausweist (automatisch anhand der Informationen in den Abschnitten 5.1 und 11 generierte Tabelle). ... 131

(5)

5.5. Eine Beschreibung der Beratungskapazität, die gewährleistet, dass ausreichende Beratung und Unterstützung für die rechtlichen Anforderungen und die innovationsbezogenen Aktionen bereitstehen, um nachzuweisen, dass die Maßnahmen, wie in Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c

Ziffer vi der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 gefordert, ergriffen wurden. ... 133

6. BEWERTUNG DER EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN... 136

6.1. Zusätzliche Informationen ... 136

6.2. Ex-ante-Konditionalitäten ... 137

6.2.1. Liste der für allgemeine Ex-ante-Konditionalitäten erforderlichen Aktionen ... 153

6.2.2. Liste der mit einer Priorität verknüpften Ex-ante-Konditionalitäten erforderlichen Aktionen ... 154

7. BESCHREIBUNG DES LEISTUNGSRAHMENS ... 155

7.1. Indikatoren ... 155

7.1.1. P2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung ... 157

7.1.2. P3: Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft ... 157

7.1.3. P4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme ... 158

7.1.4. P6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten ... 158

7.2. Alternative Indikatoren ... 160

7.2.1. P2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung ... 161

7.2.2. P3: Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft ... 161

7.3. Reserve ... 162

8. BESCHREIBUNG DER AUSGEWÄHLTEN MAßNAHMEN ... 163

8.1. Beschreibung der allgemeinen Bedingungen, die für mehrere Maßnahmen gelten, soweit relevant einschließlich Definition des ländlichen Gebiets, Referenzniveau (Baseline), Cross- Compliance, voraussichtlicher Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten, voraussichtlicher Inanspruchnahme von Vorschüssen, gemeinsamer Investitionsvorschriften, einschließlich der Bestimmungen der Artikel 45 und 46 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 ... 163

8.2. Beschreibung aufgeschlüsselt nach Maßnahme ... 175

8.2.1. M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17) ... 175

8.2.2. M05 – Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen (Artikel 18) .... 197

8.2.3. M06 – Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen (Artikel 19) .. 204

8.2.4. M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20) ... 212

(6)

8.2.5. M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der

Lebensfähigkeit von Wäldern (Artikel 21-26) ... 269

8.2.6. M10 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28) ... 281

8.2.7. M11 – Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29)... 390

8.2.8. M12 – Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 30) ... 415

8.2.9. M13 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Artikel 31) ... 429

8.2.10. M15 – Waldumwelt- und ‑klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder (Artikel 34) ... 443

8.2.11. M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35) ... 452

8.2.12. M19 – Unterstützung für der lokalen Entwicklung LEADER (CLLD – von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) ... 474

9. BEWERTUNGSPLAN ... 520

9.1. Ziele und Zweck ... 520

9.2. Verwaltung und Koordinierung ... 520

9.3. Bewertungsthemen und ‑aktivitäten ... 524

9.4. Daten und Informationen ... 527

9.5. Zeitplan ... 527

9.6. Kommunikation ... 530

9.7. Ressourcen ... 530

10. FINANZIERUNGSPLAN ... 534

10.1. Jährliche ELER-Beiträge (EUR) ... 534

10.2. Einheitlicher Beteiligungssatz des ELER für alle Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach Regionenart, wie in Artikel 59 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 angeführt ... 536

10.3. Aufschlüsselung nach Maßnahme oder Art des Vorhabens mit spezifischem ELER-Beitragssatz (in EUR, Gesamtzeitraum 2014-2022) ... 537

10.3.1. M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17) ... 537

10.3.2. M05 – Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen (Artikel 18) .... 539

10.3.3. M06 – Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen (Artikel 19) ... 540

10.3.4. M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20)... 541

10.3.5. M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern (Artikel 21-26) ... 542

10.3.6. M10 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28) ... 543

10.3.7. M11 – Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29)... 545

10.3.8. M12 – Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 30) ... 547

10.3.9. M13 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Artikel 31) ... 549

10.3.10. M15 – Waldumwelt- und ‑klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder (Artikel 34) ... 551

10.3.11. M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35) ... 552

(7)

10.3.12. M19 – Unterstützung für der lokalen Entwicklung LEADER (CLLD – von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) (Artikel 35 der Verordnung

(EU) Nr. 1303/2013) ... 553

10.3.13. M20 – Technische Hilfe Mitgliedstaaten (Artikel 51-54) ... 554

10.4. Als Richtwert dienende Aufschlüsselung nach Maßnahme für jedes Teilprogramm ... 555

11. INDIKATORPLAN ... 556

11.1. Indikatorplan ... 556

11.1.1. P1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten ... 556

11.1.2. P2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung ... 559

11.1.3. P3: Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft ... 561

11.1.4. P4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme ... 563

11.1.5. P5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft ... 568

11.1.6. P6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten ... 573

11.2. Überblick über den geplanten Output und die geplanten Ausgaben, aufgeschlüsselt nach Maßnahme und nach Schwerpunktbereich (automatisch generiert) ... 578

11.3. Nebenwirkungen: Feststellung, inwieweit Maßnahmen/Teilmaßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums, die innerhalb eines bestimmten Schwerpunktbereichs vorgesehen sind, möglicherweise Beiträge zu anderen Schwerpunktbereichen/Zielen leisten. ... 581

11.4. Tabelle zur Veranschaulichung: Ausrichtung geplanter Umweltschutzmaßnahmen/-projekte auf die Erreichung eines oder mehrerer Umwelt-/Klimaziele ... 582

11.4.1. Landwirtschaftliche Fläche ... 582

11.4.2. Forstwirtschaftliche Flächen ... 586

11.5. Programmspezifische Ziele und Outputs ... 587

12. ZUSÄTZLICHE NATIONALE FINANZIERUNG... 588

12.1. M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17) ... 588

12.2. M05 – Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen (Artikel 18) ... 589

12.3. M06 – Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen (Artikel 19) ... 589

12.4. M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20) ... 589

12.5. M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern (Artikel 21-26) ... 589

12.6. M10 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28) ... 589

12.7. M11 – Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29)... 589

12.8. M12 – Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 30) ... 590

(8)

12.9. M13 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte

Gebiete (Artikel 31) ... 590

12.10. M15 – Waldumwelt- und ‑klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder (Artikel 34) ... 590

12.11. M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35) ... 590

12.12. M19 – Unterstützung für der lokalen Entwicklung LEADER (CLLD – von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) ... 590

12.13. M20 – Technische Hilfe Mitgliedstaaten (Artikel 51-54) ... 591

13. FÜR DIE BEWERTUNG DER STAATLICHEN BEIHILFE BENÖTIGTE ELEMENTE ... 592

13.1. M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17) ... 594

13.2. M05 – Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen (Artikel 18) ... 595

13.3. M06 – Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen (Artikel 19) ... 595

13.4. M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20) ... 595

13.5. M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern (Artikel 21-26) ... 597

13.6. M10 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28) ... 598

13.7. M11 – Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29)... 598

13.8. M12 – Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 30) ... 599

13.9. M13 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Artikel 31) ... 599

13.10. M15 – Waldumwelt- und ‑klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder (Artikel 34) ... 600

13.11. M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35) ... 600

13.12. M19 – Unterstützung für der lokalen Entwicklung LEADER (CLLD – von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) ... 601

14. INFORMATIONEN ZUR KOMPLEMENTARITÄT ... 603

14.1. Beschreibung der Mittel zur Sicherstellung der Komplementarität und Kohärenz mit: ... 603

14.1.1. anderen Unionsinstrumenten, insbesondere mit den ESI-Fonds und Säule 1, einschließlich Ökologisierungsmaßnahmen, und anderen Instrumenten der Gemeinsamen Agrarpolitik ... 603

14.1.2. Hat ein Mitgliedstaat ein nationales wie auch regionale Programme wie in Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 angeführt vorgelegt, Informationen zu deren Komplementarität ... 606

14.2. Soweit relevant, Angaben zur Komplementarität mit anderen Instrumenten der Union, einschließlich LIFE ... 606

15. VORKEHRUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS ... 607

15.1. Die Benennung aller Behörden durch die Mitgliedstaaten nach Artikel 65 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und eine Beschreibung (Zusammenfassung) der Verwaltungs- und Kontrollstruktur des Programms wie in Artikel 55 Absatz 3 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr.1303/2013 und den Bestimmungen aus Artikel 74 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gefordert ... 607

15.1.1. Behörden ... 607

(9)

15.1.2. Beschreibung (Zusammenfassung) der Verwaltungs- und Kontrollstruktur des Programms und

Vorkehrungen für die unabhängige Untersuchung bei Beschwerden ... 607

15.2. Vorgesehene Zusammensetzung des Begleitausschusses ... 610

15.3. Bestimmungen zur Gewährleistung der Veröffentlichung des Programms, auch im Rahmen des nationalen Netzwerks für den ländlichen Raum, unter Verweis auf die Informations- und PR- Strategie gemäß Artikel 13 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 ... 612

15.4. Beschreibung der Mechanismen zur Sicherstellung der Kohärenz mit den lokalen Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER, den im Rahmen der Kooperationsmaßnahme gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 geplanten Tätigkeiten, den Maßnahmen zur Grundversorgung und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten gemäß Artikel 20 der Verordnung und anderen ESI-Fonds; ... 614

15.5. Beschreibung der Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten gemäß Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ... 616

15.6. Beschreibung der Inanspruchnahme technischer Hilfe, einschließlich Maßnahmen zur Ausarbeitung, zur Verwaltung, zur Begleitung, zur Bewertung, zur Information und zur Kontrolle des Programms und seiner Durchführung, sowie Maßnahmen betreffend vorherige und nachfolgende Programmplanungszeiträume gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ... 617

16. LISTE DER MAßNAHMEN ZUR EINBINDUNG VON PARTNERN ... 621

16.1. 01 Zukunftsdialog "Innovation und Interregionale Zusammenarbeit für Wachstum und Entwicklung in Sachsen-Anhalt 2014 – 2020" 11.10.2012 ... 621

16.1.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 621

16.1.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 621

16.2. 02 Zukunftsdialog "Demografie bewältigen - Abwanderung eindämmen - Strategien für die Entwicklung des ländlichen Raums" 20.10.2012 ... 621

16.2.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 621

16.2.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 621

16.3. 03 Zukunftsdialog "Bildung und Lebenslanges Lernen" 14.11.2012 ... 622

16.3.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 622

16.3.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 622

16.4. 04 Fachgespräch mit anerkannten Naturschutzvereinigungen 19.11.2012 ... 622

16.4.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 622

16.4.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 623

16.5. 05 Erste Beteiligungsveranstaltung speziell zum EPLR (Auftaktveranstaltung) 21.11.2012 ... 623

16.5.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 623

16.5.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 623

16.6. 06 Zukunftsdialog "Energiepolitik und Nachhaltigkeit" 22.11.2012 ... 623

16.6.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 623

16.6.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 623

16.7. 07 Zukunftsdialog "Die Bedeutung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung für Wachstum und Beschäftigung in Sachsen-Anhalt 2014 - 2020" 3.12.2012 ... 624

16.7.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 624

(10)

16.7.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 624

16.8. 08 4. Sitzung Naturschutzbeirat 4.12.2012 ... 624

16.8.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 624

16.8.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 624

16.9. 09 Zukunftsforum Land- und Forstwirtschaft 18.12.2012 ... 625

16.9.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 625

16.9.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 625

16.10. 10 Fachveranstaltung mit den Landwirtschafts- und Umweltverbänden 15.1.2013 ... 625

16.10.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 625

16.10.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 625

16.11. 11 Zweite Beteiligungsveranstaltung speziell zum EPLR 1.2.2013 ... 625

16.11.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 625

16.11.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 625

16.12. 12 Informationsveranstaltung zur Planung von Naturschutzförderung und AUKM 4.3.2013 ... 626

16.12.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 626

16.12.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 626

16.13. 13 Fachveranstaltung 13.3.2013 ... 626

16.13.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 626

16.13.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 626

16.14. 14 Zukunftsforum Land- und Forstwirtschaft 18.3.2013... 627

16.14.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 627

16.14.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 627

16.15. 15 Fachveranstaltung mit Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen 8.4.2013 ... 627

16.15.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 627

16.15.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 627

16.16. 16 Fachveranstaltung 6.5.2013 ... 627

16.16.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 627

16.16.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 627

16.17. 17 Informationsveranstaltungen mit den Landkreisen 27.5.2013, 28.5.2013, 3.6.2013, 6.6.2013, 11.6.2013, 17.6.2013, 20.6.2013, 27.6.2013 ... 628

16.17.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 628

16.17.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 628

16.18. 18 Fachveranstaltung 6.6.2013 ... 628

16.18.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 628

16.18.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 628

16.19. 19 Fachveranstaltung mit Beteiligung des Ministeriums des Innern und des Landessportbundes Sachsen-Anhalt 13.6.2013/ 3.7.2013 ... 628

16.19.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 628

16.19.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 629

16.20. 20 Fachveranstaltung mit den Landwirtschafts- und Umweltverbänden 18.06.2013 ... 629

(11)

16.20.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 629

16.20.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 629

16.21. 21 Vorstandssitzung des VTG Sachsen-Anhalt 25.6.2013 ... 629

16.21.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 629

16.21.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 629

16.22. 22 Fachveranstaltung Forstförderung 26.7.2013 ... 630

16.22.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 630

16.22.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 630

16.23. 23 Dritte Beteiligungsveranstaltung speziell zum EPLR 11.9.2013... 630

16.23.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 630

16.23.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 630

16.24. 24 Fachveranstaltung Forstförderung 17.10.2013 ... 630

16.24.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 630

16.24.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 631

16.25. 25 Dialogveranstaltung zu LEADER/CLLD 25.11.2013 ... 631

16.25.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 631

16.25.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 631

16.26. 26 Verbands- und Behördengespräch Fachveranstaltung Agrarpolitik 27.11.2013 ... 631

16.26.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 631

16.26.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 631

16.27. 27 Dialogveranstaltung zu den Entwürfen des EPLR und der OP EFRE und ESF 2014-2020 17.2.2014 ... 632

16.27.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 632

16.27.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 632

16.28. 28 Fachveranstaltung Forstförderung 20.2.2014 ... 633

16.28.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 633

16.28.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 633

16.29. 29 Online-Konsultation zu den Entwürfen des EPLR und der OP EFRE und ESF 2014-2020 23.04. bis 05.05.2014 ... 633

16.29.1. Thema der entsprechenden Anhörung ... 633

16.29.2. Zusammenfassung der Ergebnisse ... 633

16.30. (optional) Erläuterungen oder zusätzliche Informationen zur Ergänzung der Maßnahmenliste .... 633

17. NATIONALES NETZWERK FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM ... 634

17.1. Vorgehensweise und Zeitplan für die Einrichtung des nationalen Netzwerks für den ländlichen Raum ... 634

17.2. Geplante Organisationsstruktur des Netzwerks und Art, wie die an der ländlichen Entwicklung beteiligten Organisationen und Verwaltungen einschließlich der Partner wie in Artikel 54 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 angegeben involviert sein werden und wie die Netzwerkaktivitäten vereinfacht werden ... 634

17.3. Beschreibung (Zusammenfassung) der Hauptkategorien der Aktivitäten des nationalen Netzwerks für den ländlichen Raum im Einklang mit den Zielen des Programms ... 635

(12)

17.4. Zur Verfügung stehende Ressourcen für Einrichtung und Betrieb des nationalen Netzwerks für

den ländlichen Raum ... 635

18. EX-ANTE-BEWERTUNG DER ÜBERPRÜFBARKEIT, DER KONTROLLIERBARKEIT UND DES FEHLERRISIKOS ... 636

18.1. Erklärung der Verwaltungsbehörde und der Zahlstelle zur Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit der im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützten Maßnahmen ... 636

18.2. Erklärung der von den für die Programmdurchführung zuständigen Behörden funktionell unabhängigen Stelle zur Bestätigung, dass die Berechnungen der Standardkosten, zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste angemessen und korrekt sind ... 636

19. ÜBERGANGSVORKEHRUNGEN ... 638

19.1. Beschreibung der Übergangsbedingungen aufgeschlüsselt nach Maßnahme ... 638

19.2. Indikative Übertragtabelle ... 643

20. THEMATISCHE TEILPROGRAMME ... 644

Dokumente ... 645

(13)

1. T

ITEL DES

P

ROGRAMMS ZUR

E

NTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN

R

AUMS Germany - Rural Development Programme (Regional) - Saxony-Anhalt

1.1. Änderung

1.1.1. Art der Änderung (Verordnung 1305/2013)

a) Beschluss Artikel 11 Buchstabe a Ziffer i (Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung 808/2014) 1.1.2. Änderung zur Modifizierung der in der Partnerschaftsvereinbarung angegebenen Informationen

1.1.3. Änderung im Rahmen von Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung 808/2014 (nicht verrechnet mit den Obergrenzen in diesem Artikel):

 b) Änderung des Rechtsrahmens der EU

 d) Übertragung zwischen Säulen (Artikel 58 Absatz 7 der Verordnung 1305/2013) 1.1.4. Konsultation des Begleitausschusses (Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung 1303/2013) 1.1.4.1. Datum

09-12-2020

1.1.4.2. Stellungnahme des Begleitausschusses

Der Änderungsantrag wurde den Mitgliedern des Begleitausschusses vorgestellt und anschließend breit diskutiert. Der Änderungsantrag betrifft die Mittel des Übergangszeitraumes zur neuen Förderperiode.

Kritik kam vom Landesbauernverband zur erklärtermaßen späten Einbindung der Verbände und dem hohen Anteil investiver Maßnahmen. Hierbei wurde insbesondere der Umsetzungsstand thematisiert.

Andere Mitglieder betonten die Wichtigkeit der investiven Maßnahmen und regten an, zu überlegen, wie effektiver an der Umsetzung gearbeitet werden kann.

(14)

1.1.5. Beschreibung der Änderung – Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung 808/2014 1.1.5.1. Änderung des EPLR und Begründungen

1.1.5.1.1. Gründe für die Änderung und/oder die sie rechtfertigenden Durchführungsprobleme

Änderung Nr. 1 – Beschreibung der Strategie (Kapitel 5)

Die im Entwicklungsprogramm beschriebene Strategie ändert sich durch die Verlängerung um zwei Jahre nicht grundlegend. Dennoch sind vereinzelt geringfügige Anpassungen notwendig. Diese Anpassungen werden für die nachfolgenden (Teil-) Maßnahmen beantragt.

Schwerpunktbereich 1B – Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)

Für die Teilmaßnahmen M16 a) Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen (OG) der EIP

"Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" und M16 b) Innovationsprojekte im Rahmen der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" hatte sich Sachsen-Anhalt zu Beginn der Förderphase 2014-2020 das Ziel gestellt, mindestens drei operationellen Gruppen sowie mindestens drei Innovationsvorhaben im Rahmen von EIP zu unterstützen. Diese Zielwerte werden jeweils auf 10 angepasst.

Begründung: Die Teilmaßnahmen wurden erstmals in dieser Förderphase programmiert. Da keinerlei Erfahrungswerte vorlagen, war eine Einschätzung zur Umsetzung und insbesondere zur Anzahl von operationellen Gruppen und Vorhaben nur schwer möglich. Die Schwierigkeiten der Anfangsphase sind zwischenzeitlich überwunden. Die Umsetzung der Teilmaßnahmen hat sich sehr positiv entwickelt, sodass aufgrund des aktuellen Bedarfs eine Aufstockung des bisherigen Budgets bis zum Ende der Förderphase erfolgt. Mit der Aufstockung erfolgt eine dem Bedarf entsprechende Anpassung der quantifizierten Ziele.

Schwerpunktbereich 3B - Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben

Für die Teilmaßnahme M05 a) Hochwasserschutz hatte sich Sachsen-Anhalt das Ziel gesetzt, dass mindestens 20 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe unmittelbare Nutznießer von geförderten Hochwasserschutzmaßnahmen (Betriebsstandort in Gemeinden, auf deren Gebiet

Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt werden) sein sollen. Dieses quantifizierte Ziel muss angepasst werden.

Begründung: Der Zielindikator T7 steht in engem Zusammenhang mit diesem quantifizierten Ziel und ist in der Förderphase bisher konstant bei 2,68. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die die Basis für die Berechnung dieses Zielindikators ist, ist ebenfalls bisher konstant bei 113. Insofern hätten als

quantifizierter Zielwert hier 2 und nicht 20 Prozent stehen müssen. Offensichtlich handelt es sich um einen Eingabefehler, der nun korrigiert wird. Gleichzeitig erfolgt die Anpassung an den aktuellen Stand unter Berücksichtigung der finanziellen Ausstattung im Übergangszeitraum.

(15)

Schwerpunktbereich 4C - Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung M11 - Ökologischer/biologischer Landbau

Für die Förderphase 2014-2020 hatte sich Sachsen-Anhalt das Ziel gestellt, bis 2020 den ökologischen Landbau in enger Anlehnung an die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung stabil und nachhaltig zu erhöhen.

Begründung: Die Rahmenbedingungen für den Umstieg in den ökologischen Landbau sollen so gestaltet werden, dass gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung in den nächsten Jahren die Fläche des ökologischen Landbaus auf 20 % der landwirtschaftlichen Fläche (LF) steigen kann. Seit 1994 ist diese Fläche sowohl bundesweit als auch in Sachsen-Anhalt kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2019 wurden in Sachsen-Anhalt 94.300 ha (45.130 ha in 2010) ökologisch bewirtschaftet. Der Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes umfasst somit 8,1 % (2010 = 4,1 %). Damit der Flächenanteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche weiter steigen kann, ist eine kontinuierliche Förderung des Ökolandbaus maßgebend.

Schwerpunktbereich 6C – Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten

M07 - Teilmaßnahme - f) Ausbau der Breitbandversorgung

Für die Förderphase 2014-2020 hatte sich Sachsen-Anhalt das Ziel gestellt, bis 2020 der Bevölkerung flächendeckend Anschlüsse der nächsten Generation (NGA) mit mind. 50 MBit/s zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel konnte bis 31.12.2020 nicht erreicht werden.

Begründung: Der ländliche Raum hatte zu Beginn der Förderphase eine Versorgungsrate von nur 5,8 Prozent. Ende 2019 hatten 78,3 Prozent der Haushalte im Land Zugang zu schnellen

Internetverbindungen mit Downloadraten von mindestens 50 MBit/s. Bis Ende 2020 konnte das für die Förderphase gestellte Ziel nicht erreicht werden. Gründe hierfür liegen u.a. in der Überlastung von Telekommunikations-, Planungs- und Bauunternehmen, dem Fachkräftemangel und der aktuellen Corona-Pandemie. Das Ausmaß der Corona-Pandemie ist noch nicht absehbar.

Zudem haben boomendes Baugewerbe, Fachkräftemangel und Krisen auch teilweise eine erhebliche Preissteigerung nach sich gezogen.

Änderung Nr. 2 – Beschreibung des Leistungsrahmens (Kapitel 7)

Sachsen-Anhalt beantragt die Anpassung aller Leistungsindikatoren im Kapitel 7.

Begründung: Die Anpassung der Leistungsindikatoren zum 31.12.2025 steht im Zusammenhang mit der finanziellen Aufstockung für den Übergangszeitraum aller im Entwicklungsprogramm programmierten Maßnahmen.

(16)

Änderung Nr. 3 - Beschreibung von Maßnahmen (Kapitel 8)

Beantragt wird die Änderung der Beschreibung von (Teil-)Maßnahmen, einschließlich Änderungen der Bedingungen für die Förderfähigkeit. Im Einzelnen betrifft das:

M06 a) Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte

Sachsen-Anhalt beantragt die Anhebung der Obergrenze des Standardoutput-Wertes unter Bezugnahme auf Artikel 19 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.

Begründung: Bei der bisher festgelegten Obergrenze in Höhe von 500.000 Euro stellte sich in der zurückliegenden Umsetzung heraus, dass diese insbesondere für Unternehmen zu niedrig angesetzt war, die keine reinen Marktfruchtbetriebe sind.

Eine Anhebung der Grenze ist für Unternehmen mit einer höheren Wertschöpfung je Flächeneinheit, wie beispielsweise Futterbaubetriebe, Verbundbetriebe und Veredlungsbe-triebe, Dauerkultur- und

Gartenbaubetriebe einheitlich auf einen Wert i. H. v. 750.000 EUR erforderlich. Diese Unternehmen weisen sehr hohe Standard-Umsätze aus. Abstufungen sind je nach Betriebsausrichtung möglich.

Unter Berücksichtigung einer wirtschaftlich tragbaren Unternehmensausstattung ist insbesondere für Unternehmen mit einer höheren Wertschöpfung je Fläche ein höherer Standardoutput anzusetzen, als bei Ackerbaubetrieben.

M07 a) Unterstützung für die Ausarbeitung von Plänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Natur-schutzwert und

M 07 h) Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und für das Schutzgebietssystem Natura 2000 Sachsen-Anhalt beantragt eine Änderung der Begünstigten. Demzufolge sollen auch Anstalten des

öffentlichen Rechts (AöR) förderfähig sein. Zudem wird beantragt, den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt von den Förderhöchstgrenzen auszunehmen.

Begründung: Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Mit der Errichtung eines Kranich-Informationszentrums an der Talsperre Kelbra plant er ein großvolumiges Naturschutzprojekt. Dieses Projekt wäre in den Teilmaßnahmen a) und h) grundsätzlich förderfähig.

Allerdings sieht das EPLR 2014 bis 2020 in den zugehörigen Kapiteln AöR bisher nicht als Begünstigte vor.

Die AöR werden aus Gründen der Gleichbehandlung analog den Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Förderhöchstgrenzen ausgenommen.

M07 f) Ausbau der Breitbandversorgung:

Sachsen-Anhalt beantrag die folgende Änderung: Spätestens 2022 sollen flächendeckend Anschlüsse der nächsten Generation (NGA) mit mind. 50 MBit/s vorhanden sein.

(17)

Begründung: Die Anpassung erfolgt in Analogie zur Anpassung des strategischen Ziels.

M10 Agrarumwelt- und Klimamaßahmen (AUKM)

Für die Teilmaßnahmen i) „Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur“ und k) „Förderung von extensiv genutzten Obstbeständen“ beantragt Sachsen-Anhalt für neue Verpflichtungen ab 2021 einen längeren Zeitraum als drei Jahre zu gewähren.

Begründung: Die AUKM sind geprägt von langfristigen Verpflichtungen. Die vorgesehenen Teilmaßnahmen i) und k) brauchen diese zeitliche Bindung, um die entsprechenden Umweltziele zu erreichen. Insbesondere ist die für die Teilmaßnahme i) vorgesehene Blühmischung mit hohen Saatgutkosten verbunden und bei der Teilmaßnahme k) legt die Kalkulation einen Baumschnitt im fünfjährigen Verpflichtungszeitraum zugrunde, um die Vitalität des Baumes zu erhalten.

M12 - Zahlungen im Rahmen von Natura2000 und der Wasserrahmenrichtlinie

Sachsen-Anhalt beantragt eine Ausnahme für Betriebe des ökologischen Landbaus mit Tierhaltung in Bezug auf die Abhängigkeit vom Tierbesatz. Ökologisch wirtschaftende Betriebe sollen generell 200 EUR/ha erhalten, wenn sie mindestens 0,3 rauhfutterfressende Großvieheinheiten ökologisch halten.

Begründung: In der Anwendung des Natura-2000-Ausgleiches zeigte sich eine erhebliche Benachteiligung von Betrieben des Ökologischen Landbaues mit Flächen in Natura-2000- und

Naturschutzgebieten gegenüber solchen ohne derartige Flächen. Für Öko-Betriebe mit Tierhaltung ist diese Benachteiligung wesentlich größer, da die Förderung der erhöhten Aufwendungen für die ökologische Tierhaltung ebenfalls über die flächenbezogene Zahlung ausgeglichen wird.

M15 - Waldumwelt- und Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

Sachsen-Anhalt wird bei Mittelknappheit für die Maßnahme M15 eine Auswahl nach festgelegten Prioritätskriterien vornehmen.

Begründung: Unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Prioritätskriterien definiert, die bei erkennbarer Mittelknappheit zukünftig zur Anwendung kommen.

Gemäß Art. 49 Abs. 2 der VO 1305/2013 ist die Maßnahme M15 (Art. 34) ausgenommen von der Anwendung von Auswahlkriterien. Insofern werden hier nur bei Mittelknappheit die Vorhaben anhand von Prioritätskriterien bewilligt. Bei der Festlegung von Prioritätskriterien werden die Umwelt- und Klimaziele berücksichtigt.

Die mögliche Einführung von Prioritätskriterien wurde mit den berufsständischen Vertretungen am 25.11.2020 im Detail diskutiert. Dem vorgeschlagenen Vorgehen zur Priorisierung wurde zugestimmt.

(18)

Änderung Nr. 4 – Bewertungsplan (Kapitel 9)

Beantragt wird die Aktualisierung gemäß der geänderten Rechtslage auf Grundlage der VO (EU) 2020/2220 sowie der aktuellen Gegebenheiten im Bewertungsprozess des Landes Sachsen-Anhalt.

Begründung: Die Beschreibungen im Kapitel 9 sind bisher auf den Abschluss der Programmphase zum 31.12.2024 ausgerichtet. Mit der Änderung der Rechtlage werden alle bisherigen Termine um 2 Jahre verlängert. Die Bewertungsaktivitäten sind damit für weitere zwei Jahre zu gestalten.

Für Sachsen-Anhalt kam erschwerend hinzu, dass aufgrund der Insolvenz des für den gesamten Programmzeitraum vertraglich gebunden externen Bewertungsunternehmens kurzfristig ein neues Unternehmen gefunden werden musste und die Bewertungsaktivitäten an den aktuellen Stand angepasst werden müssen.

Änderung Nr. 5 - Finanzierungsplan (Kapitel 10)

Gemäß VO (EU) Nr. 1305/2013 und der Übergangs-VO (EU) Nr. 2020/2220 vom 23.12.2020 erfolgt eine Verlängerung des EPLR 2014 bis 2020 bis zum 31.12.2022 (n+3). Beantragt wird die Änderung des Finanzplanes aufgrund der für den Verlängerungszeitraum für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung gestellten ELER-Mittel.

Sachsen-Anhalt erhält für den Übergangszeitraum ELER-Mittel gemäß Artikel 59 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Höhe von:

2021 = 120.259.194,00 EUR 2022 = 97.182.013,00 EUR

und ELER-Mittel gemäß Artikel 59 Absatz 4 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Höhe von:

2021 = 21.167.001,00 EUR.

Begründung: Gemäß Artikel 1 Absatz 2 der VO (EU) Nr. 2020/2220 bleibt die Verpflichtung gemäß Artikel 11 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, einen Antrag auf Änderung von

Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Übergangszeitraum zu stellen. Mit der beantragten Änderung wird sichergestellt, dass der gleiche Gesamtanteil des ELER-Beitrags für die in Artikel 59 Absatz 6 der genannten Verordnung aufgeführten Maßnahmen in Höhe von 31,9 % (Stand der letzten Genehmigung vom 18.11.2020) vorgesehen wird.

Änderung Nr. 6 – Zusätzliche nationale Mittel (Kapitel 12)

Im Kapitel 12 erfolgen Anpassungen aufgrund der beantragten finanziellen Ausstattung im Übergangszeitraum für die Jahre 2021 und 2022.

(19)

Änderung Nr. 7 - Staatliche Beihilfen (Kapitel 13)

Zudem erfolgen Anpassungen im gesamten Kapitel 13 "Für die Bewertung der staatlichen Beihilfe benötigte Elemente" aufgrund der beantragten finanziellen Ausstattung im Übergangszeitraum für die Jahre 2021 und 2022.

Änderung Nr. 8 – Redaktionelle Änderungen

Es erfolgen redaktionelle Änderungen aufgrund personeller Veränderungen in der Verwaltung sowie der Jahreszahlen, die aufgrund der Verlängerung der Programmphase von 2020 auf 2022 anzupassen sind.

1.1.5.1.2. Erwartete Wirkungen der Änderung

Zu Änderung Nr. 1 – Beschreibung der Strategie (Kapitel 5):

Im Verlängerungszeitraum werden alle Maßnahmen gemäß der im Programm festgelegten Strategie fortgeführt. Änderungen ergeben sich ausschließlich marginal bei den quantifizierten Zielen in den Fällen, in denen das Ziel bis 31.12.2020 bereits erfüllt wurde oder noch nicht erreicht werden konnte.

Betroffen sind die Schwerpunktbereiche 1B, 3B, 4C und 6C. Für den Schwerpunktbereich 3B wurde darüber hinaus eine Korrektur aufgrund eines Eingabefehlers vorgenommen.

Zu Änderung Nr. 2: Beschreibung des Leistungsrahmens (Kapitel 7)

Im Indikatorplan (Kapitel 11) ergeben sich Anpassungen aufgrund der Verlängerung der

Programmlaufzeit und der finanziellen Ausstattung für diesen Zeitraum. Bei allen Maßnahmen ergeben sich finanzielle Änderungen. Die Änderungen im Indikatorplan führen automatisch zu Änderungen im Leistungsrahmen.

Mit den Anpassungen soll die Erfüllung des Leistungsrahmens sichergestellt werden.

Zu Änderung Nr. 3: Beschreibung von Maßnahmen (Kapitel 8) M06 a) Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte

Mit der Anhebung wird der Unternehmensstruktur Rechnung getragen, wenn man berücksichtigt, dass ein durchschnittliches Unternehmen in Rechtsform der GbR in Sachsen-Anhalt ein Standardoutput in der Betriebsausrichtung Ackerbau von ca. 490.000 EUR/Jahr hat.

(20)

Bei Futterbau- und Verbundbetrieben in Rechtsform der GbR lagen die Standardoutputwerte zwischen 730.000 und 750.000 EUR.

M07 a) Unterstützung für die Ausarbeitung von Plänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Natur-schutzwert und

M 07 h) Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und für das Schutzgebietssystem Natura 2000 Mit der Aufnahme von Anstalten des öffentlichen Rechts in den Kreis der Begünstigten wird der Adressatenkreis des Förderprogramms im positiven Sinne erweitert.

M07 f) Ausbau der Breitbandversorgung:

Die Teilmaßnahme wird im Übergangszeitraum finanziell stark verstärkt. Es wird erwartet, dass das gesetzte strategische Ziel in der Programmphase damit erreicht werden kann.

M10 Agrarumwelt- und Klimamaßahmen (AUKM)

Die AUKM sind geprägt von langfristigen Verpflichtungen. Gerade die vorgesehenen Teilmaßnahmen i)

„Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur“ und k) „Förderung von extensiv genutzten Obstbeständen“ brauchen diese zeitliche Bindung. Die entsprechenden Umweltziele sind nur so zu erreichen. Es wird erwartet, dass die Akzeptanz für diese Teilmaßnahmen mindestens in gleichem Umfang erhalten bleibt. Wünschenswert ist die Gewinnung weiterer Begünstigter für die Umsetzung dieser Teilmaßnahmen.

M12 Zahlungen im Rahmen von Natura-2000 und der Wasserrahmenrichtlinie

Mit der Ausnahme für Betriebe des ökologischen Landbaus mit Tierhaltung soll die bestehende

erhebliche Benachteiligung von Betrieben des Ökologischen Landbaues, die auf Flächen in Natura-2000- und Naturschutzgebieten wirtschaften, abgebaut werden. Es wird erwartet, dass insbesondere die für bestimmte Grünlandflächen wichtige Bewirtschaftung mit Tieren eine höhere Akzeptanz erfährt.

Zu Änderung Nr. 4 - Bewertungsplan (Kapitel 9)

Mit der beantragten Änderung soll die Begleitung und Bewertung des Entwicklungsprogramms kontinuierlich und zielführend bis zum Ende der Programmphase sichergestellt werden.

Zu Änderung Nr. 5 - Finanzierungsplan (Kapitel 10)

Die Änderung des Finanzierungsplans ergibt sich aus der finanziellen Ausstattung im Übergangszeitraum.

Sachsen-Anhalt erhält für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt ELER-Mittel in Höhe von 238.508.208,00 EUR (inkl. 21.167.001,00 EUR Übertragungsmittel aus der 1. Säule). Alle Maßnahmen, mit Ausnahme der Maßnahme M08, werden finanziell mit ELER-Mitteln wie folgt verstärkt:

(21)

M04 24.600.000,00 EUR (inkl. 300.000,00 EUR Übertragungsmittel aus der 1. Säule) M05 49.610.261,00 EUR

M06 1.233.000,00 EUR M07 64.048.929,00 EUR

M10 14.263.242,00 EUR (inkl. 7.317.001,00 EUR Übertragungsmittel aus der 1. Säule) M11 36.183.165,00 EUR (inkl. 5.340.000,00 EUR Übertragungsmittel aus der 1. Säule) M12 17.669.611,00 EUR (inkl. 4.210.000,00 EUR Übertragungsmittel aus der 1. Säule) M13 3.700.000,00 EUR

M15 4.000.000,00 EUR (inkl. 4.000.000,00 EUR Übertragungsmittel aus der 1. Säule) M16 6.000.000,00 EUR

M19 15.300.000,00 EUR M20 2.000.000,00 EUR

Die Maßnahme M08 wird mit zusätzlichen nationalen Mitteln verstärkt. Damit soll ein bedarfsgerechter und kontinuierlicher Übergang in die neue Förderphase sichergestellt werden.

Zu Änderung Nr. 6 – Zusätzliche nationale Mittel (Kapitel 12) und Änderung Nr. 6 - Staatliche Beihilfen (Kapitel 13)

Die Änderungen stehen im Einklang mit der finanziellen Ausstattung der Maßnahmen im Übergangszeitraum und sind auf die Erreichung der quantifizierten Ziele ausgerichtet.

1.1.5.1.3. Auswirkung der Änderung auf Indikatoren

Zu Änderung Nr. 1: Beschreibung der Strategie (Kapitel 5):

Die Änderungen in der Beschreibung der Strategie ergeben sich aus den Änderungen im Indikatorplan.

Zu Änderung Nr. 2: Beschreibung des Leistungsrahmens (Kapitel 7)

(22)

Der Leistungsrahmen ändert sich aufgrund der finanziellen Ausstattung im Übergangszeitraum und der damit im Zusammenhang stehenden Änderung des Indikatorplans in allen Prioritäten.

Zu Änderung Nr. 3: Beschreibung von Maßnahmen (Kapitel 8)

Die beantragten Änderungen in einzelnen (Teil-) Maßnahmen haben nur bedingt Auswirkungen auf den Indikatorplan, z.B. auf die Anzahl der Vorhaben. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Erreichung der Ziele im Programmzeitraum.

Zu Änderung Nr. 4- Bewertungsplan (Kapitel 9)

Die beantragte Änderung hat keine Auswirkungen auf den Indikatorplan.

Zu Änderung Nr. 5 - Finanzierungsplan (Kapitel 10)

Die beantragte Mittelverteilung führt zu Änderungen der relevanten Ziel- und Outputindiktoren bei allen Maßnahmen des Programms.

Zu Änderung Nr. 6 – Zusätzliche nationale Mittel (Kapitel 12) und Änderung Nr. 6 - Staatliche Beihilfen (Kapitel 13)

Aufgrund der Verlängerung des Programmzeitraums war eine Korrektur der zusätzlich bereitgestellten nationalen Mittel erforderlich, die Auswirkungen auf die Indikatoren hat.

Insbesondere in den Maßnahmen M10 und M11 waren für die Jahre ab 2021 zur Finanzierung der freiwilligen Verpflichtungen vorsorglich verstärkt zusätzliche nationale Mittel eingeplant, da die ELER- Mittel hierfür in der aktuellen Förderphase nicht mehr ausreichten und der Beginn der neuen Förderphase lange unklar blieb. Damit war nicht einschätzbar, wann ELER-Mittel aus der neuen Förderphase für mehrjährige Verpflichtungen verfügbar sein werden. Mit dem Inkrafttreten der Übergangs-VO (EU) 2020/2220 können diese Verpflichtungen nun mit ELER-Mitteln finanziert werden. Dies hat eine Absenkung der zusätzlichen nationalen Mittel zur Folge.

In anderen, vor allem investiven Maßnahmen, werden weitere zusätzliche nationale Mittel zur Verfügung gestellt oder es erfolgt eine Anpassung an den aktuellen Stand. Zusätzliche nationale Mittel sind im nationalen Haushaltsplan überwiegend einjährig veranschlagt. Werden diese Mittel im Kalenderjahr nicht abgerufen, stehen sie für Folgejahre nicht mehr zur Verfügung. Insofern war eine Anpassung

unabweisbar.

(23)

1.1.5.1.4. Zusammenhang zwischen der Änderung und der Partnerschaftsvereinbarung

Gemäß Artikel 1 Ziffer 1 Buchstabe a) der VO (EU) Nr. 2021/73 entfällt für den Übergangszeitraum die Darstellung des Zusammenhangs zwischen der Änderung und dem Partnerschaftsabkommen der

Partnerschaftsvereinbarung gemäß Titel II Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

(24)

2. M

ITGLIEDSTAAT ODER

V

ERWALTUNGSREGION 2.1. Vom Programm abgedecktes geografisches Gebiet Geografisches Gebiet:

Sachsen-Anhalt Beschreibung:

NUTS-Ebene: I/II

Code [at least one is mandatory]: DEE0 Beschreibung

Programmgebiet ist das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt.

Das Bundesland ist Teil der Bundesrepublik Deutschland. Es grenzt an die Bundesländer Brandenburg (Nordosten, Osten), Sachsen (Südosten), Thüringen (Südwesten) sowie Niedersachsen im Nordwesten und Westen.

Das Land gliedert sich in 3 Kreisfreie Städte und 11 Landkreise (NUTS 3-Regionen gemäß VO (EU) 31/2011 vom 17.01.2011 zur Änderung der Anhänge der VO (EG) 1059/2003 des Europäischen

Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS).

Es umfasst eine Fläche von 20.450 km² mit ca. 2,3 Mio. Einwohnern. Davon sind nach der von der Europäischen Kommission entwickelten Stadt-Land-Typologie 45 Prozent als "überwiegend ländliche Regionen" und 55 Prozent als "intermediäre Regionen" klassifiziert. Als "überwiegend städtische Region"

wurde in Sachsen-Anhalt keine NUTS 3-Regionen eingeordnet.

Hinweis: Das Abkürzungsverzeichnis ist im Annex 1 hinterlegt.

2.2. Einstufung der Region Beschreibung:

Das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ist als "Übergangsregion" im Sinne des Art. 90 Abs. 2b) der VO (EU) 1303/2013 klassifiziert.

Sachsen-Anhalt ist eine Übergangsregion im Sinne der VO (EU) 99/2014, zu der gemäß der VO (EU) 31/2011 vom 17.01.2011 (administrative Reform) die ehemaligen Konvergenzregionen DEE1 Dessau und DEE3 Magdeburg einerseits und DEE2 Halle als „phasing out-Region“ nach der VO (EG) 2006/595 zusammen geführt wurden. Alle drei Gebiete erhalten in der gegenwärtigen Förderperiode eine

(25)

Beteiligung des ELER in Höhe von 75 Prozent. Damit ist der Anwendungsbereich des Art. 59 Abs. 3b) der VO (EU) 1305/2013 eröffnet.

Der Beteiligungssatz des ELER beträgt gemäß Art. 59 Abs. 3b) der VO (EU) 1305/2013 75 Prozent der förderfähigen öffentlichen Ausgaben und gemäß Art. 59 Abs. 4e) 100 Prozent für Vorhaben, die mit Mitteln finanziert werden, die dem ELER gemäß Art. 7 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 der VO (EU) 1307/2013 übertragen wurden.

Abweichend davon beträgt der Beteiligungssatz des ELER bis zu 90 Prozent für die Maßnahmen im Sinne des Art. 35 der VO (EU) 1305/2013 und für die lokale Entwicklung nach LEADER gemäß Art. 32 der VO (EU) 1303/2013.

Programmgebiet und Definition ländliches Gebiet gemäß Art. 50 der VO (EU) 1305/2013 Das Programmgebiet umfasst die Gesamtfläche des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.

Das ländliche Gebiet für Maßnahmen der VO (EU) 1305/2013 schließt aus dem Programmgebiet die Gemeindegebiete der Städte Magdeburg und Halle (Saale) aus. Ausgeschlossen sind

grundsätzlich auch Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. In diesen können ländlich geprägte Ortsteile gefördert werden, sofern sie entweder nicht mehr als 150 Einwohner pro Quadratkilometer haben oder zu mindestens zwei Drittel aus landwirtschaftlich und

forstwirtschaftlich genutzter Fläche bestehen. Weiterhin muss für diese Ortsteile eine Verbindung zum übrigen ländlichen Gebiet bestehen.

Für die Maßnahmen und Teilmaßnahmen des EPLR 2014 - 2020 gilt die Gebietskulisse „ländliches Gebiet“ sofern im Abschnitt 8.1. keine spezifische Regel enthalten ist.

(26)

3. E

X

-

ANTE

-B

EWERTUNG

3.1. Beschreibung der Vorgehensweise, einschließlich des Zeitplans der wichtigsten Ergebnisse und Zwischenberichten, in Bezug auf die wichtigsten Phasen der Entwicklung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums

Im Mai 2012 veröffentlichte die Verwaltungsbehörde für die EU-Strukturfonds in Sachsen-Anhalt die öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der "Ex-ante-Evaluierung (inklusive Strategische

Umweltprüfung) für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt 2014-2020". Die

Ausschreibung war zuvor mit der Verwaltungsbehörde für den ELER abgestimmt worden. Gemäß der Leistungsbeschreibung vom 08.05.2012 umfasst die Aufgabenstellung insbesondere folgende

Gegenstände:

 strategische Umweltprüfung (SUP),

 Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Ex-ante-Evaluierung,

 Evaluierung der Förderstrategie des Landes Sachsen-Anhalt,

 Evaluierung der Ex-ante-Konditionalitäten gemäß Anhang IV der VO (EU) 1303/2013,

 Zuarbeit sowie Abstimmung mit dem Partnerschaftsvertrag auf Bundesebene gem. Art. 14 der VO (EU) 1303/2013,

 ggf. Evaluierung thematischer Teilprogramme gem. Art. 8 Abs. 1 der VO (EU) 1305/2013,

 Evaluierung von Finanzinstrumenten gem. Art. 32 der VO (EU) 1303/2013.

Die Ex-ante-Evaluierung ist als begleitender und flankierender Prozess der Programmentwicklung, einschließlich der sozioökonomischen und SWOT-Analyse (SÖA/SWOT), der Ausarbeitung der Interventionslogik der Programme und der Festlegung der Programmziele angelegt und bezieht sich auf sämtliche Inhalte des EPLR. Die Berichtslegung erfolgte in vier Phasen:

 Phase 1: Beurteilung und Bewertung der SÖA/SWOT für die neue Förderperiode

 Phase 2: begleitende Evaluierung des ersten Strategie- und Programmentwurfs inkl. SUP sowie Evaluierung der Ex-ante-Konditionalitäten

 Phase 3: Evaluierung des Programmentwurfs vom 20.01.2013

 Phase 4: Evaluierung des endgültigen Programms (Endbericht vom 25.04.2014) inkl. SUP (Endbericht vom 13.11.2014).

Nach Auswertung der eingegangenen Angebote erfolgte am 24.07.2012 die Auftragserteilung an ein Kon- sortium von Experten der Humboldt-Universität zu Berlin, Ruhr-Universität Bochum und der Firma agripol.

Die fondsübergreifende Ex-ante-Evaluierung begann mit der Bewertung der im Jahr 2012 vorgelegten Sozioökonomischen Analyse (SÖA) inklusive einer Analyse von Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken (SWOT-Analyse) des Bundeslandes für das EFRE-OP, das ESF-OP und das EPLR Sachsen- Anhalt 2014-2020. Diese Bewertung wurde im September 2012 durch die Gutachter erbracht.

Im Februar 2013 haben die Gutachter eine Stellungnahme zu den von der Landesregierung beschlossenen strategischen Eckpunkten für den Einsatz des EFRE, des ESF und des ELER für den Zeitraum 2014-2020 vorgelegt. Im weiteren Verlauf des Jahres 2013 sind die Gutachter zudem um mündliche Stellungnahmen

(27)

und Anregungen für die weitere Programmplanung gebeten worden, u.a. im August, September,

November und Dezember 2013 anlässlich von Dialogveranstaltungen mit Wirtschafts- und Sozialpartnern bzw. während landesregierungsinterner Programmplanungsveranstaltungen und

Steuerungsgruppensitzungen.

Der erste umfassende Entwurf des EPLR in der Fassung vom 20.01.2014 wurde einer kompletten vorläufigen Ex-ante-Evaluierung unterzogen, als deren Ergebnis noch einmal verschiedene

Empfehlungen an die Programmierer im Bundesland Sachsen-Anhalt zurückgespiegelt wurden. Zur überarbeiteten Fassung des EPLR vom 21.03.2014 haben die Gutachter am 25.04.2014 einen abschließenden Bericht zur Ex-ante-Evaluierung des Programmentwurfs vorgelegt (Anlage).

Gemäß § 14 und § 9 UVPG wurde den Fachbehörden, Umweltverbänden sowie der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, vom 02.06.2014 bis 1.07.2014 die Umweltberichte sowie die dazugehörigen Entwürfe der EU-Programme einzusehen. Die Dokumente standen auf der Website zum Download als auch bei der Verwaltungsbehörde zur persönlichen Einsichtnahme bereit. Stellungnahmen konnten bin zum 1.08.2014 abgegeben werden. Von der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen mit Bezug zum EPLR machten insgesamt vier Behörden bzw. Verbände Gebrauch. Diese Stellungnahmen fanden im Endbericht der SUP Berücksichtigung.

Die nichttechnische Zusammenfassung der SUP kann den folgenden Abbildungen entnommen werden.

(28)
(29)

Nichttechnische Zusammenfassung der SUP Seite 1

(30)
(31)

Nichttechnische Zusammenfassung der SUP Seite 2

(32)

3.2. Strukturierte Tabelle mit den Empfehlungen der Ex-ante-Bewertung und Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen

Bezeichnung (oder Bezug) der Empfehlung

Kategorie der Empfehlung Datum 3.2.4 Empfehlung 4: Überarbeitung

der Bedarfsbeschreibung für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben

Zielsetzung, Verteilung der Zuweisung der Finanzmittel

25/04/2014

3.2.5 Empfehlung 5: Überarbeitung der Bedarfsbeschreibung für Maßnahmen der energetischen Sanierung

Aufbau der Interventionslogik 25/04/2014

3.2.6 Empfehlung 6:

Quantifizierung von Ziel-Indikatoren

Zielsetzung, Verteilung der Zuweisung der Finanzmittel

25/04/2014 3.2.7 Empfehlung 7: Begründung

bzw. Anpassung der Indikatoren und Etappenziele im Leistungsrahmen

Zielsetzung, Verteilung der Zuweisung der Finanzmittel

25/04/2014

3.2.8 Empfehlung 8: Ergänzung von Angaben zur Angemessenheit der Humanressourcen

Vorkehrungen zur Durchführung des Programms

25/04/2014

3.2.9 Empfehlung 9: Maßnahmen

zur Überwachung der

Umweltwirkungen des EPLR

SUP-spezifische Empfehlungen 25/04/2014

Empfehlung 10: Redaktionelle Überarbeitung

Sonstiges 25/04/2014

Empfehlung 1: Reduzierung von Klimagasen, Energieeffizienz

SWOT-Analyse, Bedarfsbewertung

25/04/2014 Empfehlung 2: Förderung umwelt-

und naturschutzgerechter Produktionsverfahren

SWOT-Analyse, Bedarfsbewertung

25/04/2014

Empfehlung 3: Konkretisierung des Bedarfs zur Förderung von

Trinkwasser- und

Abwassermaßnahmen

Aufbau der Interventionslogik 25/04/2014

(33)

3.2.1. 3.2.4 Empfehlung 4: Überarbeitung der Bedarfsbeschreibung für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben

Kategorie der Empfehlung: Zielsetzung, Verteilung der Zuweisung der Finanzmittel Datum: 25/04/2014

Thema: Förderung von Nutztierhaltung/ Tierschutz Beschreibung der Empfehlung

Zum Bedarf 6 „Verbindung des Ausbaus der Nutztierhaltung mit der Umsetzung höherer

Tierschutzstandards“ ist anzumerken, dass dieser Bedarf eigentlich bereits im formulierten Bedarf 4

„Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Anpassung an veränderte Marktbedingungen und umweltgerechte Produktionsformen“ enthalten ist. Die Gutachter sehen den formulierten Bedarf 4 durch die SÖA inklusive SWOT-Analyse als gedeckt an, jedoch nicht die herausgehobene Formulierung des Bedarfs 6. Empfohlen wird, entweder bei der Formulierung von Bedarf 4 tierschutzspezifische Aspekte auszuklammern und diese explizit für die Formulierung von Bedarf 6 zu nutzen, oder aber den Bedarf 6 in den Bedarf 4 zu integrieren.

Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?

Die Darstellung wurde überarbeitet.

3.2.2. 3.2.5 Empfehlung 5: Überarbeitung der Bedarfsbeschreibung für Maßnahmen der energetischen Sanierung

Kategorie der Empfehlung: Aufbau der Interventionslogik Datum: 25/04/2014

Thema: Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen Beschreibung der Empfehlung

Die Gutachter sehen den Bedarf 28 „Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen im

Gebäudebestand bzw. energetisch optimierter Neu- und/oder Ersatzbau sowie energetisch optimierte Gebäudeerweiterungen“ als nur begrenzt durch die SÖA inklusive SWOT-Analyse gedeckt an.

Angesprochen wird hier durchaus ein relevanter, übergeordneter Bedarf, der dann allerdings noch geschärft und explizit begründet werden sollte.

Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?

(34)

Im Zuge des Programmierungsprozesses erfolgte eine Neuausrichtung der Fördermaßnahmen zur Sanierung von Bildungseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Schulen). Die energetische Sanierung ist nunmehr ein wichtiger Teilaspekt, aber nicht mehr das Kernziel der Maßnahmen.

3.2.3. 3.2.6 Empfehlung 6: Quantifizierung von Ziel-Indikatoren

Kategorie der Empfehlung: Zielsetzung, Verteilung der Zuweisung der Finanzmittel Datum: 25/04/2014

Thema: Aufnahme zusätzlicher Zielindikatoren in das Programm Beschreibung der Empfehlung

Die Gutachter regen an, vermehrt programmspezifische Indikatoren zu formulieren und zu nutzen, um spezifische Wirkungen von Teilmaßnahmen auf landespolitische Ziele besser zu erfassen, als das durch die gemeinsamen Indikatoren geleistet werden kann. Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, möglichst viele Indikatoren zu formulieren, sondern solche Indikatoren zu identifizieren, mit deren Hilfe die Ziel-Mittel-Diskussion zu einzelnen Unterstützungs- und Teilmaßnahmen vertieft werden kann und eine Weiterentwicklung der Programmplanung mit der Perspektive einer Nutzen-Kosten-Betrachtung ermöglicht wird. Zudem wäre es sinnvoll, dass solche geeigneten Indikatoren künftig im Rahmen der Berichterstattung erhoben und dargestellt werden.

Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?

 In das Programm werden alle obligatorischen "gemeinsamen" Indikatoren aufgenommen und quantifiziert. Dies entspricht der vom Ex-ante-Bewerter in Kapitel 4.1 (Seite 53) der Ex-ante- Bewertung getroffenen Einschätzung „Zusammenfassend ist zu sagen, dass die gewählten Indikatoren die entsprechenden Ziele der Prioritäten widerspiegeln und mit Ausnahme des Indikators der ELER-Priorität 3 plausibel gewählt sind, um den Programmfortschritt zu dokumentieren.“ Entsprechend der Einschätzung erfolgt die Aufnahme zusätzlicher programmspezifischer Indikatoren in das Programm für Priorität 3.

 Die Aufnahme zusätzlicher programmspezifischer Indikatoren in das Programm, mit denen spezifische Wirkungen von Teilmaßnahmen auf landespolitische Ziele besser erfasst werden können, ist zunächst nicht vorgesehen. Im Rahmen der noch auszuschreibenden laufenden

Bewertung des EPLR 2014-2020 soll die Entscheidung getroffen werden, ob zusätzliche geeignete Indikatoren zur Erfassung und Messung spezifischer Wirkungen von Teilmaßnahmen auf die landespolitischen Ziele erforderlich sind. Diese Indikatoren werden dann regelmäßig erhoben und berichtet.

(35)

3.2.4. 3.2.7 Empfehlung 7: Begründung bzw. Anpassung der Indikatoren und Etappenziele im Leistungsrahmen

Kategorie der Empfehlung: Zielsetzung, Verteilung der Zuweisung der Finanzmittel Datum: 25/04/2014

Thema: Festlegung der Indikatoren und Etappenziele im Leistungsrahmen Beschreibung der Empfehlung

In Bezug auf die gewählten Indikatoren zu den ELER-Prioritäten wäre im Einzelfall eine genauere Begründung für die oft eher vorsichtig gewählte Höhe der Etappenziele bis zum Jahr 2018 zu geben. Zu prüfen wäre ebenso, ob nicht zusätzliche Indikatoren die erläuterten Ziele widerspiegeln könnten.

Generell ist auf eine bessere Übereinstimmung von Indikatoren des Leistungsrahmens und von Indikatoren zu den Zielen der Schwerpunktbereiche zu achten.

Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?

Gemäß den EU-Vorgaben soll der Leistungsrahmen eine begrenzte Anzahl von Zielindikatoren

aufweisen, die aus dem Set der "gemeinsamen" Indikatoren auszuwählen sind. Diesen Vorgaben folgt das EPLR. Die Etappenziele im Leistungsrahmen wurden auf der Grundlage von Erfahrungswerten bzgl. der Umsetzung des EPLR 2007-2013 festgelegt.

3.2.5. 3.2.8 Empfehlung 8: Ergänzung von Angaben zur Angemessenheit der Humanressourcen Kategorie der Empfehlung: Vorkehrungen zur Durchführung des Programms

Datum: 25/04/2014

Thema: Administrative Leistungsfähigkeit Beschreibung der Empfehlung

Zur Angemessenheit der Humanressourcen für die Durchführung des Programms sollten ggf. noch quantitative und qualitative Angaben gemacht werden.

Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?

Die Humanressourcen für die Durchführung des Programms werden angemessen qualitativ und

quantitativ berücksichtigt. Es besteht ein funktionierendes Durchführungssystem, welches sich bewährt hat und daher fortgeführt wird.

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