A1332 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 26⏐⏐26. Juni 2009
A K T U E L L
Gemeinsam mit der Jürgen-und-Fe- licitas-Grupe-Stiftung setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion für erleich- terte Möglichkeiten der Lebend- spende von Organen ein. Um auf den Leidensdruck Betroffener auf-
merksam zu machen, startete die Stiftung Mitte Juni eine Informati- onskampagne, und die FDP brachte einen entsprechenden Antrag in den Gesundheitsausschuss des Bundes- tages ein.
„Wir wollen mehr Freiheit zum Helfen. Nächstenliebe darf nicht weiter unter Strafe stehen“, begrün- dete Michael Kauch (FDP) diesen Schritt. Der Antrag sieht einen er- weiterten Kreis der zulässigen Spender vor. Die Liberalen setzen sich dafür ein, dass bei Blutgrup- penunverträglichkeit Ehepaare über Kreuz ohne die heutigen Einschrän- kungen einem anderen Paar spen- den dürfen. Außerdem will die FDP die Nachrangigkeit der Lebend-
spende gegenüber der postmortalen Spende aufheben.
Nach heutiger Rechtslage dürfen nur Verwandte und enge Freunde ei- nem Todkranken ein Organ spen- den. Zudem muss einem Empfänger ein postmortal gespendetes Organ transplantiert werden, wenn dieses zur Verfügung steht. „Bei Lebend- spenden sind die Überlebensraten für den Empfänger, zum Beispiel einer Niere, deutlich höher, da eine Trans- plantation vor einer langen Zeit der Dialyse möglich ist, die den Allge- meinzustand verschlechtert. Zudem ist die Zeit der Durchblutungsunter- brechung des Organs deutlich gerin- ger“, erklärte Prof. Dr. med. Jochen Hoyer, Müritz-Klinik, in Berlin. ER
Union und SPD haben sich beim Bürgerentlastungsgesetz auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach können von 2010 an Beiträge für ei- nen Basisschutz bei einer gesetzli- chen Krankenkasse oder einer pri- vaten Krankenversicherung von der Steuer abgesetzt werden. Zudem können Geringverdiener Aufwendun- gen für Haftpflicht-, Unfall- und Be- rufsunfähigkeitsversicherungen teil- weise geltend machen.
Ursprünglich hatte Bundesfi- nanzminister Peer Steinbrück (SPD) zum Ausgleich der von 2010 an vorgesehenen, deutlich höheren Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen Steu- ervorteile für weitere Versicherun- gen streichen wollen. Nun beträgt das vorgesehene Entlastungsvolu-
men fast zehn Milliarden Euro. Hin- tergrund ist ein Urteil des Bundes- verfassungsgerichts vom Februar letzten Jahres. Danach muss die Möglichkeit des steuerlichen Ab- zugs für private Krankenversiche- rungsbeiträge erweitert werden. Um Ungleichbehandlungen zu vermei- den, sieht der Entwurf vor, dass pri-
vat und gesetzlich Versicherte glei- chermaßen entlastet werden.
Dem Kompromiss zufolge wer- den die Beiträge für den Mindest- schutz bei der Kranken- und Pflege- versicherung komplett vom Finanz- amt anerkannt. Weil jedoch die Pauschsätze für sonstige Vorsorge- aufwendungen von 1 500 Euro auf 1 900 Euro angehoben werden (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung selbst be- zahlen müssen, steigt der Satz entsprechend von 2 400 auf 2 800 Euro), profitieren auch Geringverdiener. Bleiben ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung unter den Freibeträgen, können auch an- dere Vorsorgeaufwendungen gel- tend gemacht werden. SR Nur Verwandte
und enge Freunde dürfen nach heuti- ger Rechtslage ei- nem Todkranken Organe spenden.
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD)will auch Bürger mit geringem Einkommen entlasten.
BÜRGERENTLASTUNGSGESTZ
Geringverdiener profitieren
TRANSPLANTATION
Lebendspende-Kampagne gestartet
Foto:dpa Foto:ddp
Zahl der Woche
Milliarden Euro werden die Krankenkassen voraussichtlich in diesem 4,32
Jahr aufgrund der Arzneimittel-Festbeträge einsparen können.
Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 26⏐⏐26. Juni 2009 A1333
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Ein lauer Sommerabend in der Hauptstadt – die Menschen strö- men nach draußen und genießen das schöne Wetter. Für viele gehört in solchen Momenten ein kühles Bier oder eine erfrischende Wein- schorle zum gemütlichen Feier- abend dazu. Auch in den Biergärten entlang der Spree genehmigt man sich in geselliger Runde das ein oder andere Gläschen.
Bei den Sommerfesten der zahl- reichen Verbände in der Hauptstadt wird ebenfalls reichlich Alkohol aus- geschenkt. Während Bundesge- sundheitsministerin Ulla Schmidt ih- re Begrüßungsrede hält, reichen die Kellner Sekt, Wein und Bier, und die Gäste greifen gerne und reichlich zu. An solchen Abenden denkt si- cherlich niemand daran, dass über- mäßiger Alkoholkonsum schädlich ist. Und die Warnung der Direktorin der Bundeszentrale für gesundheit- liche Aufklärung (BZgA), Prof. Dr.
med. Elisabeth Pott, dass man bei jedem Anlass, bei dem Alkohol ge- trunken wird, immer das rechte Maß einhalten sollte, ist vermutlich auch den meisten egal.
„Alkohol – kenn Dein Limit“ heißt die Aktion der Drogenbeauftragen der Bundesregierung, Sabine Bät- zing, der BZgA und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (dazu auch Beitrag in diesem Heft). Mit einer bundesweiten Kampagne will man auf die Folgen des übermäßi- gen Alkoholkonsums aufmerksam machen und besonders Erwachse- ne für das Thema sensibilisieren.
Mehr als 100 Aktionen waren in ei- ner Woche allein in Berlin geplant.
Viel mitbekommen hat man da- von im Stadtbild nicht. Und manch leidenschaftlicher Biergartenbesu- cher dürfte die „Aktionswoche Alko- hol“ für einen vollen Erfolg gehalten haben.
RANDNOTIZ
Sunna Gieseke
Aktionswoche Alkohol
Der Bundestag hat am 18. Juni die 15. Novelle des Arzneimittel-Geset- zes (AMG) verabschiedet. Damit wird das AMG an europäische Vor- gaben für Kinderarzneimittel und neuartige Therapien angepasst. Zu- gleich wurde eine Fülle von Ände- rungen beschlossen, die man im Rahmen eines „Omnibus-Verfah- rens“ angehängt hatte (ausführli- cher Bericht in DÄ, Heft 27/2009).
Unter anderem wurde eine bis Mitte 2010 befristete Rechtsgrund- lage geschaffen, damit private Re- chenzentren weiter die Abrech- nung von Leistungen, beispielswei- se bei Hausarztverträgen nach § 73 b SGB V, übernehmen können. An der bisherigen Praxis hatte es nach ei- nem Urteil des Bundessozialgerichts im Dezember Kritik gegeben. An die-
sem scheinbaren Detail hatte sich in den letzten Wochen erneut eine Dis- kussion über Hausarztverträge und der besonderen Position des Deut- schen Hausarztverbands entzündet.
Darüber hinaus hat der Gesetz- geber den Bewertungsausschuss verpflichtet, dem Bundesgesund- heitsministerium vierteljährlich Da- ten und Berichte zur aktuellen Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versor- gung zur Verfügung zu stellen.
Außerdem verpflichtet das Geset- zespaket Krankenkassen und Ärzte- schaft, besondere Vergütungsver- einbarungen zur qualifizierten sozi- alpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie zur onkologischen Versorgung zu
treffen. Rie
Ein Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf Zu- lassung der Brachytherapie zur am- bulanten Behandlung von Patienten mit Prostatakarzinom ist vorerst ausgesetzt. Der Gemeinsame Bun-
desausschuss (G-BA) wird sich dennoch auch weiterhin mit der Strahlenbehandlung des Prostata- karzinoms beschäftigen.
Man wolle keine teuren Leistun- gen einfach durchwinken, hieß es in der Begründung des G-BA. Stattdes- sen wolle man eine fachliche Diskus- sion führen. Daher soll nun zunächst der zuständige Unterausschuss prü- fen, ob Studien vorgenommen wer-
den können, die die Evidenz der Bra- chytherapie sektorenübergreifend be- legen können. Ähnliche Studien sei- en allerdings bereits vor einigen Jah- ren in den USA gescheitert, so der G-BA-Vorsitzende, Dr. Rainer Hess.
Sollte sich in Deutschland zeigen, dass Studien möglich seien, wolle man das Institut für Qualität und Wirtschaft- lichkeit im Gesundheitswesen mit der Durchführung beauftragen.
„Meiner Ansicht nach ist das ein sehr gutes Ergebnis, weil Leistun- gen nicht ausgeschlossen werden“, sagte Hess. Die Diskussion habe al- lerdings viel zu lange gedauert, er- klärte der Vorsitzende. Der G-BA hätte die Entscheidung bereits viel früher treffen können.
Dr. med. Till Spiro, Vorstands- vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, wies darauf hin, dass es derzeit eine wider- sprüchliche Versorgungsrealität ge- be. Die Brachytherapie wird statio- när im Krankenhaus und im Rahmen des § 116 b SGB V auch ambulant angeboten. Darüber hinaus haben einige Krankenkassen Selektivver- träge geschlossen. sun AMG-NOVELLE
Abrechnung wie bisher bei Hausarztverträgen
BRACHYTHERAPIE
KBV scheitert mit Antrag auf Zulassung
Foto:SPL/Agentur Focus
Bei der Bra- chytherapie werden radio- aktive Quellen in der Prostata platziert.