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Archiv "Umsätze und Einkommen im Durchschnitt" (08.12.1977)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Umsätze und

Einkommen im

Durchschnitt

Die Betrachtung der durch-

schnittlichen Umsätze, Kostenanteile und Bruttoeinkommen der niedergelassenen Ärzte zeigt, daß sich die

erzielbaren Einkommen langsam angleichen und daß die Verteilung der einzelnen Gruppen gleichmäßiger

um den Mittelwert schwankt.

In Heft 36/77 des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES sind die Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes über das Jahr 1975 bei niedergelassenen Ärzten dargestellt und kommentiert worden. Dabei ist die Bundesärztekammer davon ausgegangen, daß im Gegensatz zu früheren Veröffentlichungen die Angaben des Sta- tistischen Bundesamtes so gehalten waren, daß die Berechnung von Durchschnitten nicht möglich war. Die Bundesärztekammer hat dies begrüßt, weil die Berechnung von Durchschnitten den Aussagewert nicht erhöht, während Berechnungen nach obskuren Rechenmetho- den leicht zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können, die schnell zu falschen Aussagen führen und Verwirrung stiften. Da das Statistische Bundesamt leider die entsprechenden Angaben doch an sogenannte „Interessierte" weitergibt, sehen wir uns veranlaßt, unsererseits Durchschnittswerte zu veröffentlichen und zu kommen- tieren. Die nachfolgend aufgeführten Werte sind nach dem arithme- tischen Mittel berechnet worden.

Die Tabelle gibt Aufschluß über die durchschnittlichen Umsätze, über die durchschnittlichen Kosten in Prozent und absolut sowie über das durchschnittliche Bruttoeinkommen. In der Zeile „alle erfaßten Einzelpraxen" sind mehr Praxen erfaßt, als später zur Berechnung der einzelnen Fachrichtungen Anwendung fanden. Dies ist damit zu erklären, daß einzelne Werte, die im Bereich spezifischer Betrachtung einen Extremwert darstellen, nicht mit einbezogen wor- den sind.

Bei der Betrachtung der absoluten Zahlen und eventueller Verglei- che mit früheren Erhebungen und Berechnungen sowie mit Hoch- rechnungen für spätere Jahre muß bedacht werden, daß sich die Voraussetzungen für die Umsatzentwicklung der niedergelassenen Ärzte seit Abschluß der Empfehlungsvereinbarung zwischen den Kassenverbänden und der Kassenärztlichen_ Bundesvereinigung wesentlich geändert haben. Der Honorarzuwachs pro Arzt ist zurückgegangen, da die Steigerung der Gesamtvergütung begrenzt wurde, dazu ist die Zahl der niedergelassenen Ärzte gestiegen, so

Heft 49 vom 8. Dezember 1977 2887

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

Umsätze und Einkommen im Durchschnitt

daß sich die vorhandene „Finanz- masse" auf mehr Praxen verteilt.

Da die Kosten der Praxisführung weiter steigen, hat sich das wirt- schaftliche Ergebnis je Praxis in- zwischen verschlechtert.

Wenn man die durchschnittlichen Ergebnisse der einzelnen Fach- richtungen betrachtet, ist es wenig sinnvoll, dies anhand der Umsätze zu tun, obwohl diese Zahlen natür- lich sehr spektakulär und dazu ge- eignet sind, dem unbefangenen Bürger Sand in die Augen zu streuen, wenn diese Werte als

„Verdienst" des niedergelassenen Arztes ausgewiesen werden, was der gleiche Bürger dann mit sei- nem Nettoeinkommen vergleicht und dann zwangsläufig zu neidi- schen Empfindungen kommt. Viel- mehr ist es angebracht, das Brut- toeinkommen je Praxisinhaber zum Betrachtungsgegenstand zu machen, obwohl die Schwankun- gen innerhalb eines Fachgebietes noch sehr groß sind und für einzel- ne Praxen keine generelle Aussa- ge gemacht werden kann. Den- noch sollte man die statistischen Darstellungen begutachten, da ih- re mehr oder weniger tendenziöse Publikation ohnehin nicht verhin- dert werden konnte.

Die Bruttoeinkommen je Praxisin- haber schwanken um den Durch- schnittswert von rund 150 000 DM bis ca. 20 Prozent nach oben und nach unten. Dabei sind die Ergeb- nisse aus Röntgenpraxen ausge- schlossen worden, weil sich hier offensichtlich in jeder Hinsicht Sonderfaktoren bemerkbar ma- chen. Sieben der dann zwölf Werte liegen unter dem Durchschnitts- wert, und auch in den Gemein- schaftspraxen wird er, auf die Pra- xisinhaber bezogen, nicht er- reicht. Unter Berücksichtigung der Schwankungsbreiten innerhalb der einzelnen Fachgebiete kann man also feststellen, daß der Ein- satz des einzelnen Praxisinhabers wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg der Praxis beiträgt und in jedem Bereich ein überdurch- schnittliches Ergebnis erzielt wer- den kann.

Im Vergleich mit den Kostenstruk- turerhebungen früherer Jahre kann festgestellt werden, daß sich die Schwankungsbreite um den Durchschnitt prozentual verringert hat und auch die Verteilung über und unter dem Durchschnitt gleichmäßiger geworden ist. Die Bruttoeinkommen der niederge- lassenen Ärzte nähern sich, wenn auch langsam, dem Durchschnitt an. Diese Tendenz verstärkt sich noch beim Nettoeinkommen, da durch die progressive Besteue- rung in unserem Lande die Bes- serverdienenden mit einem auch progressiv größeren Beitrag zu den Staatsausgaben herangezo- gen werden. Da der Höchststeuer- satz eines verheirateten Steuer- pflichtigen erst bei über 220 000 DM steuerpflichtigem Einkommen pro Kalenderjahr erreicht wird, wird dieses Regulativ auch weiter- hin wirksam bleiben.

Häufig wird von den sogenannten

„Kritikern der Ärzteschaft" auf das

„hohe" Einkommen der Ärztever- wiesen, ohne daran zu denken, daß nur ein Teil der Ärzte in freier Praxis niedergelassen ist; deren Einkommen wird jedoch allen Ärz- ten unterstellt. Da die Kostenstruk- turstatistik sich ausschließlich mit den niedergelassenen Ärzten be- schäftigt, soll in diesem Beitrag auch nur dieser Teilbereich be- trachtet werden. Ein undifferen- zierter Vergleich mit dem ange- stellten Arbeitnehmer ist in jedem Fall unzulässig, weil die aus- schließliche Betrachtung der Brut- to- und/oder Nettoeinkommen dieser beiden Gruppen den unter- schiedlichen Bedingungen nicht gerecht wird. Es ist vielmehr not- wendig, die Einkommen auf ver- gleichbarer Basis zu betrachten, und erst, wenn vergleichbare Vor- aussetzungen vorliegen, die Ein- kommen der angestellten Arbeit- nehmer mit den freiberuflich täti- gen Ärzten zu vergleichen.

Der angestellte Arbeitnehmer er- hält seinen Arbeitsplatz vom Ar- beitgeber gestellt, hat Anspruch auf Urlaub, Sozialleistungen, wie Fortzahlung des Arbeitsentgeltes

im Krankheitsfall, Gratifikationen und erhält vom Arbeitgeber steu- erfreie Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Da- zu gibt es unter gewissen Voraus- setzungen einen besonderen Kün- digungsschutz. Das wirtschaftli- che Risiko des angestellten Arbeit- nehmers liegt ausschließlich in der Gefahr des Verlustes seines Ar- beitsplatzes. Doch ist auch dieses Risiko in etwa abgesichert, da dann die Arbeitslosenversiche- rung die wirtschaftliche Existenz (in entsprechenden Grenzen) si- cherl.

Dagegen muß der Arzt seinen Ar- beitsplatz selbst finanzieren und das wirtschaftliche Risiko des

„Wirtschaftsunternehmens Arzt- praxis" selbst tragen. Dadurch ist ein beträchtliches Vermögen ge- bunden, dessen Verzinsung im Bruttoeinkommen enthalten ist.

Dieser Anteil müßte vom Einkom- men des niedergelassenen Arztes abgezogen werden, um einen kor- rekten Vergleich mit dem Einkom- men eines angestellten Arbeitneh- mers zu ermöglichen. Da Einnah- men aus Praxistätigkeit nur dann erzielt werden, wenn der Arzt sei- ne Arbeitskraft in der Praxis ein- setzt, entfällt eine vergleichbare Sozialleistung wie die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Krank- heitsfall beim angestellten Arbeit- nehmer. Auch die Inanspruchnah- me von Urlaub ist nur durch Schließung der Praxis oder durch Beschäftigung eines Vertreters möglich, was immer mit erhebli- chen finanziellen Einbußen ver- bunden ist.

Da es für freiberuflich Tätige kei- nen Versicherungsschutz gegen Arbeitslosigkeit gibt, trägt der nie- dergelassene Arzt auch dieses Ri- siko allein. Die Beiträge zur Ren- ten- und Krankenversicherung muß der niedergelassene Arzt aus eigenen Mitteln ohne Zuschuß des Arbeitgebers aufbringen. Dazu stehen ihm jedoch nur die glei- chen steuerlichen Freibeträge zur Verfügung wie dem angestellten Arbeitnehmer, so daß ein erhebli-

2888 Heft 49 vom 8. Dezember 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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335 493 46,9 157 346 178 147

255 644 39,1 99 957 155 687

202 545 43,2 87 499 115 046

289 231 36,3 104 991 184 240

227 530 42,9 97 610 129 920

359 497 50,1 262 515 50,8

180 108 133 358

179 389 129 157

234 676 37,6 88 238 146 438

Die Information:

Bericht und Meinung

Tabelle: Durchschnittliche Umsätze, Kosten und Bruttoeinkommen der niedergelassenen Ärzte nach der Kostenstrukturstatistik 1975

Anzahl Praxen durchschnitt- durchschnitt- durchschnitt- durchschnitt- licher Umsatz liche Kosten liche Kosten liches Brutto-

DM in Prozent absolut DM einkommen DM

2281 alle erfaßten Praxen 269 983 42,5 (260 284 'e Inhaber) 2200 alle erfaßten Einzelpraxen 261 639 42,6

114 743 155 240 (110 621) (149 663)

114 459 150 180 92 229 134 378 1039 prakt. Ärzte u. Ärzte

f. Allgemeinmedizin 297 Internisten

158 Frauenärzte 140 Kinderärzte 112 Augenärzte 81 HNO-Ärzte 76 Orthopäden 63 Chirurgen 55 Ärzte f. Haut- und

Geschlechtskrankheiten

226 607 40,7

40 Neurologen 240 941 40,9

35 Röntgenärzte 618 711 57,4

28 Urologen 331 050 48,8

20 Lungenärzte 218 955 44,5

81 Gemeinschaftspraxen 496 644 41,5 (242 338 je Inhaber)

98 545 142 396 355 140 263 571 161 552 169 498 97 435 121 520 206 107 290 537 (100 570) (141 768)

cher Teil der finanziellen Aufwen- dungen für die Renten- und Kran- kenversicherung aus versteuertem Einkommen bezahlt werden muß.

Darüber hinaus sind die niederge- lassenen Ärzte in ärztlichen Ver- sorgungswerken der Landesärzte- kammern rentenversichert, die ih- re Zahlungen aus eigenen Einnah- men decken und keine Zuwendun- gen des Staates erhalten, wie es bei der Arbeiter- und Angestellten- Rentenversicherung üblich ist, so daß hier wesentliche Ausgaben des Staates eingespart werden.

Zur Vergleichbarkeit von Einkom- men wäre es darüber hinaus not- wendig, daß der zeitliche Aufwand zur Erzielung des Einkommens gleich ist. Der niedergelassene Arzt wendet etwa 60 Stunden pro Woche für seine berufliche Tätig- keit auf. Unter der Berücksichti- gung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind die Stunden, die über 40 Wochenstunden hin- ausgehen, analog vergleichbarer Überstundenregelungen der Ar-

beitnehmer, mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu versehen, so daß die 40 Wochenstunden des angestellten Arbeitnehmers mit rund 70 Wochenstunden des nie- dergelassenen Arztes zu verglei- chen sind. Somit sind lediglich 4/7 des durchschnittlichen Bruttoein- kommens des niedergelassenen Arztes mit dem Bruttoeinkommen des angestellten Arbeitnehmers zu vergleichen, da die restlichen 3/7 durch Mehrarbeit erzielt worden sind. Damit sinkt der Vergleichs- wert von 150 180 DM auf 85 817 DM.

Unter der Berücksichtigung der Verzinsung des eingesetzten Ei- genkapitals, das in der Praxis ge- bunden ist, und der höheren Bela- stung für die soziale Absicherung sowie des wirtschaftlichen Risi- kos, das der niedergelassene Arzt tragen muß, ist ein durchschnittli- ches Einkommen von 85 817 DM durchaus mit dem Einkommen ei- nes Beamten mit der Bezahlung nach A 13 vergleichbar.

Da aufgrund des Kostendämp- fungsgesetzes künftig damit zu rechnen ist, daß die niedergelas- senen Ärzte kaum noch Umsatz- steigerungen erzielen werden, was aus den Abrechnungsunterlagen der Kassenärztlichen Vereinigun- gen der ersten Quartale 1977 auch bereits ersichtlich ist, wird sich die wirtschaftliche Situation der nie- dergelassenen Ärzte sowohl pro- zentual als auch real verschlech- tern. Das Kesseltreiben gegen die Einkommen der niedergelassenen Ärzte erweist sich als ein großan- gelegter Schwindel. Die falschen Hochrechnungen, die dem nieder- gelassenen Arzt ein Bruttoeinkom- men von 180 000 DM unterstellen, und ihr gezielter Einsatz zur Mei- nungsmache gegen die Ärzte- schaft sind deutlich widerlegt wor- den. Auch wenn Propagandisten der Gegenseite noch so elejante Formulierungen einfallen. sie soll- ten zumindest jetzt und in Zukunft bei der Wahrheit bleiben.

Klaus Gehb/BÄK

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 49 vom 8. Dezember 1977 2889

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