Je mehr, desto besser? Bei Knie- totalendoprothesen ist für die Richter der Zusammenhang von Menge und Qualität belegt.
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Grundsätzlich geht das Bundessozi- algericht (BSG) davon aus, dass es bei Knietotalendoprothesen-Opera- tionen in Krankenhäusern einen durch Studien hinreichend belegten Zusammenhang zwischen Leis- tungsmenge und Versorgungsquali- tät gibt. Der 3. Senat des BSG hob deshalb in einem Revisionsverfah- ren das erstinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Bran- denburg gegen die Festlegung einer Mindestmenge von 50 Operationen pro Jahr auf (Az.: B 3 KR 17/11 R).
Das BSG verwies den Rechtsstreit zwischen dem Gemeinsamen Bun- desausschuss (G-BA) und der Rup- piner Kliniken GmbH zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zu- rück an das Landessozialgericht.
Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, begrüßte die Entscheidung: „Mindestmengen sind fester Bestandteil der Quali- tätssicherung und gezielten Steue- rung von Krankenhausbehandlun- gen – und werden es auch künftig sein.“ Es gebe nun für den G-BA einen Wertungs- und Gestaltungs- spielraum, der sich einer rechtli- chen Überprüfung entziehe. Tat- sächlich erachtet das BSG für die Festlegung der Mindestmenge eine Studienlage als ausreichend, die BUNDESSOZIALGERICHT
Mindestmengen zulässig
„nach wissenschaftlichen Maßstä- ben einen Zusammenhang zwischen Behandlungsmenge und -qualität wahrscheinlich macht“.
Allerdings sahen die Richter nicht hinreichend dargelegt, wieso
es zu einer Festlegung auf 50 Ope- rationen pro Jahr kam. Insbesonde- re gebe es Klärungsbedarf, warum bei der Zahl auf Krankenhäuser und nicht auf Operateure abgestellt wor-
den sei. TG
Zahl der Woche
2 041
Krankenhäuser gab es 2011 in Deutschland.
Im Vorjahr waren es 2 064.
Quelle: Statistisches Bundesamt.Über mögliche Konsequenzen aus dem Transplantationsskandal in Göttingen und Regensburg hat nach einem Spitzentreffen Ende August (DÄ, Heft 35–36/2012) nun auch der Gesundheitsausschuss des Bun- destages beraten. „Alle Transplan - TRANSPLANTATIONSSKANDAL
Gesundheitsausschuss diskutiert Konsequenzen
tationszentren werden im Laufe der nächsten Monate überprüft“, kündig- te der Vorsitzende der Prüfungs- und Überwachungskommission der Bun- desärztekammer, Prof. Dr. med. Hans Lippert, am 14. September an.
Es soll zudem verstärkt auf die Einhaltung des Mehraugen-prin-
zips bei der Vergabe von Or - ganen und auf interdisziplinä- re Transplantationskonferenzen geachtet werden. Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und der Länder sollen bei Beratungen seines Gremiums künftig mit ei- nem Sitz- und Stimmrecht vertreten sein, erklärte der Präsident der Deut-
schen Transplantationsgesellschaft und Vorsitzende des Stiftungsra- tes der Deutschen Stiftung Organ- transplantation, Prof. Dr. med. Wolf Bechstein.
Das neue Transplantationsgesetz könne in der Tat helfen, dass die Transplantationsmedizin künftig transparenter werde, sagte die SPD- Bundestagsabgeordnete Marlies Volkmer gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Wichtig sei dennoch zu schauen, was untergesetzlich gere- gelt werden müsse. Ende Septem- ber ist dazu ein erneutes Treffen mit Bundesgesundheitsminister Daniel
Bahr geplant. ER
Die Vergabe von Organen soll künftig bes-
ser kontrolliert werden.
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A 1850 Deutsches Ärzteblatt