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Archiv "Transplantationsskandal: Gesundheitsausschuss diskutiert Konsequenzen" (21.09.2012)

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Je mehr, desto besser? Bei Knie- totalendoprothesen ist für die Richter der Zusammenhang von Menge und Qualität belegt.

Foto: picture alliance

Grundsätzlich geht das Bundessozi- algericht (BSG) davon aus, dass es bei Knietotalendoprothesen-Opera- tionen in Krankenhäusern einen durch Studien hinreichend belegten Zusammenhang zwischen Leis- tungsmenge und Versorgungsquali- tät gibt. Der 3. Senat des BSG hob deshalb in einem Revisionsverfah- ren das erstinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Bran- denburg gegen die Festlegung einer Mindestmenge von 50 Operationen pro Jahr auf (Az.: B 3 KR 17/11 R).

Das BSG verwies den Rechtsstreit zwischen dem Gemeinsamen Bun- desausschuss (G-BA) und der Rup- piner Kliniken GmbH zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zu- rück an das Landessozialgericht.

Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, begrüßte die Entscheidung: „Mindestmengen sind fester Bestandteil der Quali- tätssicherung und gezielten Steue- rung von Krankenhausbehandlun- gen – und werden es auch künftig sein.“ Es gebe nun für den G-BA einen Wertungs- und Gestaltungs- spielraum, der sich einer rechtli- chen Überprüfung entziehe. Tat- sächlich erachtet das BSG für die Festlegung der Mindestmenge eine Studienlage als ausreichend, die BUNDESSOZIALGERICHT

Mindestmengen zulässig

„nach wissenschaftlichen Maßstä- ben einen Zusammenhang zwischen Behandlungsmenge und -qualität wahrscheinlich macht“.

Allerdings sahen die Richter nicht hinreichend dargelegt, wieso

es zu einer Festlegung auf 50 Ope- rationen pro Jahr kam. Insbesonde- re gebe es Klärungsbedarf, warum bei der Zahl auf Krankenhäuser und nicht auf Operateure abgestellt wor-

den sei. TG

Zahl der Woche

2 041

Krankenhäuser gab es 2011 in Deutschland.

Im Vorjahr waren es 2 064.

Quelle: Statistisches Bundesamt.

Über mögliche Konsequenzen aus dem Transplantationsskandal in Göttingen und Regensburg hat nach einem Spitzentreffen Ende August (DÄ, Heft 35–36/2012) nun auch der Gesundheitsausschuss des Bun- destages beraten. „Alle Transplan - TRANSPLANTATIONSSKANDAL

Gesundheitsausschuss diskutiert Konsequenzen

tationszentren werden im Laufe der nächsten Monate überprüft“, kündig- te der Vorsitzende der Prüfungs- und Überwachungskommission der Bun- desärztekammer, Prof. Dr. med. Hans Lippert, am 14. September an.

Es soll zudem verstärkt auf die Einhaltung des Mehraugen-prin-

zips bei der Vergabe von Or - ganen und auf interdisziplinä- re Transplantationskonferenzen geachtet werden. Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und der Länder sollen bei Beratungen seines Gremiums künftig mit ei- nem Sitz- und Stimmrecht vertreten sein, erklärte der Präsident der Deut-

schen Transplantationsgesellschaft und Vorsitzende des Stiftungsra- tes der Deutschen Stiftung Organ- transplantation, Prof. Dr. med. Wolf Bechstein.

Das neue Transplantationsgesetz könne in der Tat helfen, dass die Transplantationsmedizin künftig transparenter werde, sagte die SPD- Bundestagsabgeordnete Marlies Volkmer gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Wichtig sei dennoch zu schauen, was untergesetzlich gere- gelt werden müsse. Ende Septem- ber ist dazu ein erneutes Treffen mit Bundesgesundheitsminister Daniel

Bahr geplant. ER

Die Vergabe von Organen soll künftig bes-

ser kontrolliert werden.

Foto:

mauritius ima ges

A 1850 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 109

|

Heft 38

|

21. September 2012

A K T U E L L

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