Aus Bund und Ländern
Gutachten-Leistungen:
Keine Einigung
KÖLN. Die Verhand- lungskommissionen der Bun- desärztekammer (BÄK) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger e.V. (VDR), die eine Ho- norarvereinbarung über die Vergütung von Gutachten- Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversiche- rung vereinbaren, haben sich bislang nicht über die Anpas- sung der Vergütungen für 1996 einigen können. Die Forderungen der BÄK, die Pauschgebühren für Gutach- tenleistungen, die Schreib- gebühren für formfreie und freie Gutachten anzuheben und die Vergütungshöhe in den neuen Ländern anzuglei- chen, wurden nicht akzep- tiert. Die Verhandlungen sind deshalb abgebrochen worden.
Gleichzeitig wurde ver- einbart, daß die geltende Ho- norarvereinbarung 1995 (da- zu Deutsches Ärzteblatt, Heft 28–29/1995) bis zum 31. März 1996 weiter gilt. An- fang 1996 werden die Ver- handlungen wieder aufge- nommen mit dem Ziel, unter Einbeziehung der finanziel- len Auswirkungen der GOÄ- Novelle erneut zu verhan-
deln. BÄK
Kirchliche Ambulanzen:
Umwandlung in
Praxisgemeinschaften
BONN. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten zwei Ände- rungen des SGB V passieren lassen. Zum einen billigte er den Vorschlag des Gesund- heitsausschusses des Bundes- tages zu den kirchlichen Fachambulanzen in den fünf neuen Ländern. In der Am- bulanz tätige Fachärzte sollen sich danach in einer Gemein- schaftspraxis oder Praxisge- meinschaft niederlassen kön- nen, wenn möglich auch in den Räumen der bisherigen Ambulanz. Die bestehenden
Zulassungsbeschränkungen gelten für sie nicht.
In einer angefügten Ent- schließung der Länderkam- mer heißt es jedoch, daß mit der Auflösung zugleich „ein Modell für die Verzahnung von stationärer und ambulan- ter Behandlung zerschlagen“
werde. Das Ende für die 45 Ambulanzen bedeute auch eine Ungleichbehandlung ge- genüber den rund 200 kom- munalen und staatlichen Poli- kliniken. Diese sind weiter- hin unbefristet zugelassen.
Von der Anrufung des Ver- mittlungsausschusses in die- ser Angelegenheit hat der Bundesrat abgesehen, weil bei einer Verzögerung die kirchlichen Ambulanzen zum 31. Dezember 1995 aufgelöst worden wären.
Mit seiner zweiten Ent- scheidung billigte der Bun- desrat die Streichung der Po- sitivliste, die der Bundestag bereits am 23. November be- schlossen hatte. th
Neue Regeln zur Familienförderung
BONN. Seit 1. Januar 1996 gelten neue Regeln zu Kindergeld und Kinderfrei- betrag, Wohneigentumsför-
derung für junge Paare, Un- terhaltsvorschußleistungen für Alleinerziehende und Mutterschutz. Über die wich- tigsten neuen Bestimmungen informiert das Faltblatt „Fa- milienlastenausgleich/Famili- enleistungsausgleich“ des Bundesfamilienministeriums.
Es ist schriftlich zu bestellen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Postfach 20 15 51, 53145 Bonn. AE Ausland
Schweiz ermöglicht Zulassung von RU 486
BERN. Mit deutlicher Mehrheit hat die Schweizer Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) Ende November be- schlossen, das Pharmaunter- nehmen Hoechst und seine Tochterfirma Roussel Uclaf aufzufordern, die Zulassung für Mifepriston (RU 486) in der Schweiz zu beantragen.
Die SDK entsprach damit dem Antrag von zwölf schweizerischen Frauenorga- nisationen vom Herbst letz- ten Jahres.
Der Hersteller von RU 486 hatte einen Antrag auf Zulassung des Medikaments an mehrere Bedingungen ge-
knüpft: Zum einen müsse ei- ne repräsentative Instanz des Landes die Zulassung der
„Abtreibungspille“ beantra- gen und damit politisch sank- tionieren. Zum anderen müß- ten der Schwangerschaftsab- bruch gesetzlich geregelt und eine medizinische Infrastruk- tur vorhanden sein.
Roussel Uclaf hat auf An- frage bestätigt, die Aufforde- rung der SDK erhalten zu ha- ben. Die Hoechst-Tochter werde jedoch selbst keinen Zulassungsantrag bei der zu- ständigen Schweizer Behörde stellen. Sie sei aber dazu be- reit, ihre Patentrechte unent- geltlich einer geeigneten Schweizer Organisation zur Verfügung zu stellen, die dann für Zulassung, Herstel- lung, klinische Erprobung so- wie Vertrieb von RU 486 ver- antwortlich sei.
Roussel Uclaf rechnet da- mit, daß Anfang 1996 Ge- spräche mit den Schweizer Behörden aufgenommen werden können. HK
Patientenverbände:
Mehr Mitspracherecht
BASEL. Eine gleichbe- rechtigte Partnerschaft in Therapieentscheidungen, bessere Informationen über Diagnose- und Therapiever- fahren, Zugang zu allen rele- vanten medizinischen Infor- mationen, verstärkte Einbin- dung in gesundheitspolitische Entscheidungen und ein in- ternationales Netzwerk von Selbsthilfegruppen forderten internationale Patientenver- bände auf der Konferenz
„Patient Empowerment:
New Partnerships in Europe“
im November in Brüssel.
Vor allem im Hinblick auf verstärkte Kostenkontrolle sei das Mitspracherecht der Patienten in Fragen des Ge- sundheitswesens ein zentra- les Thema. Mehr als 50 Ver- treter von Patientengruppen und der Pharmaindustrie so- wie zahlreiche Ärzte aus zwölf europäischen Ländern und den Vereinigten Staaten nahmen an der Brüsseler Konferenz teil. EB
A-22 (22) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 1–2, 8. Januar 1996
P O L I T I K NACHRICHTEN
Noch ist die Apo- thekendichte in den alten und den neuen Bundesländern un- terschiedlich. Wäh- rend in West- deutschland die Nie- derlassungsfreiheit herrschte, blieb die ehemalige DDR bei dem deutschen Vor- kriegssystem der staatlich verfügten Anzahl der Apothe- ken. Seit dem Zu- sammenschluß der beiden Teile Deutschlands ist im Osten eine Grün- dungswelle neuer Apotheken zu ver- zeichnen.