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Archiv "SUCHT: Stellungnahme" (05.12.1991)

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ÄRZTEBLATT jetzt den

„Deichwächtern" rät, „die Lampen anzustecken", „der ganze Berufsstand" sei „zur Aufmerksamkeit gerufen", ist festzustellen: Dämme gibt es nicht mehr. Als die Flut stieg und wir um Hilfe riefen, ha- ben die Deichwächter beim Öffnen der Schleusen gehol- fen.

Der niedergelassene Ner- venarzt — seine berufliche Identität und Bezeichnung zerschlug ihm der Deutsche Ärztetag später auch noch — sieht heute Suchtkranke kaum mehr. Er kann sie auch in keine fachklinische Be- handlung mehr bringen. Dazu bedarf es zumindest im hiesi- gen Umkreis bereits des Ge- sundheitsamts, wo es gege- benfalls Sozialarbeiter tun.

Die Zahl der Drogentoten steigt. Videant consules.

Dr. med. Friedrich Wein- berger, Nervenarzt, Maximili- anstraße 6, W-8130 Starnberg

Stellungnahme

Die nunmehr als geltendes Recht statuierte Empfeh- lungsvereinbarung der Kas- sen nimmt die Suchtbehand- lung aus dem Bereich „Thera- pie" heraus und stellt sie, als Renten-Problem, auf neue Grundlagen. Dabei wird, un- ter dem falschen Etikett „Re- habilitation", die Suchtkrank- heit den bisherigen Bera- tungsstellen übertragen, die damit de facto zu Suchtambu- lanzen ohne ärztliche Leitung umfirmieren. Der Vorgang zeigt in typischer Weise, wie in der modernen bürokrati- schen Gesellschaft zunächst abstrakte Finanzierungsent- scheidungen zur Bildung von Machtstrukturen führen, die dann ihrerseits wieder die Lebensumstände verändern.

Zunächst war da nur ein Ur- teil des Bundessozialgerichts, das die Entgiftung den Kran- kenkassen, die Sucht-Ent- wöhnung aber den Renten- Trägern zuwies. Jetzt über- nehmen die Rentenversiche- rungsleute diese primär schon fragwürdige Definition, in- dem sie nun auch die ambu- lante Entwöhnung in ihre Zu-

ständigkeit einbeziehen. Da- mit ist gleichzeitig die Zer- schneidung in einen somati- schen Suchtanteil, der als Krankheit gilt und per Entgif- tung geheilt wird, und einen psychischen, der eine weiter- bestehende, durch Behand- lung nicht mehr zu bessernde Restschädigung sein soll (und deshalb rehabilitativ per Ent- wöhnung anzugehen ist), kon- sequent, aber auch grotesk weitergetrieben. Es ist völlig logisch, daß die Ärzte dann auch schon definitionsgemäß nur noch somatische Rand- leisten des unter Dampf ste- henden Entwöhnungs-Schiffs sein können. Bereits jetzt wird in praktischen Handrei- chungen der Wohlfahrtsver- bände für die Beratungsstel- len davon ausgegangen, daß eine zweistündige Anwesen- heit eines kooptierten Gast- Arztes im Behandlungsteam für eine Arbeitswoche ausrei- che. Die Krankheit Sucht, ei- ne psycho-physische Einheit, wird zum Behandlungsfeld von Sozialarbeitern, deren hauptberufliche Anstellung zwingend vorgeschrieben ist.

In der Zerschneidung des psycho-physischen Zusam- menhangs liegt aber auch der entscheidende Einwand ge- gen diese Lösung. Der ganz- heitlich gebildete Arzt ist nämlich längst keine Fata Morgana mehr, sonder eine real existierende Größe, die es nun auch in die Sucht- therapie einzuführen gilt.

Hier richten sich große Hoff- nungen auf die allmählich in Gang kommenden suchtthe- rapeutischen Ausbildungsan- gebote für Ärzte, durch die der Ruf „videant consules"

beantwortet werden sollte.

Die wachsende Bedeutung der Suchtkrankheiten macht das unumgänglich, und die bisherigen Antworten waren und sind unzureichend.

Ob die Ärzteschaft sich in puncto Suchtausbildung in der Vergangenheit mit Igno- rieren und Vermeiden selbst geschädigt hat (was der Hal- tung entsprechen würde, die der einzelne Suchtkranke auch im einzelnen Behandler leicht induzieren kann, ob-

wohl sie nicht weiterhilft), das zu untersuchen war nicht Aufgabe des Kommentars im

„Deutschen Ärzteblatt". In- sofern stellen die kritischen Leserzuschriften aber doch eine essentielle Ergänzung dar, ein Stück Vergangen- heitsbewältigung auch auf diesem Gebiet.

Was die „Kooperation der verschiedenen Berufsgrup- pen", das berühmte team- work, angeht, muß man im- mer auch fragen, welcher In- halt hinter dieser Formel steckt. Wenn gemeint ist, daß verschiedene Spezialisten sich über die Grenzen ihres Fachgebiets hinweg verstän- digen, wird man unbedenk- lich zustimmen. Fraglicher wird es schon, wenn das Schlagwort Kooperation ver- deckt, daß teams Vorgaben, zum Beispiel Zielsetzungen und Rahmenbedingungen brachen, die sie nicht nach Belieben selbst regulieren können. Vollends besteht im therapeutischen Raum die eminente Gefahr (die durch eine Reihe von massiven Fehlschlägen gut belegt ist), daß „selbstbestimmte" The- rapeutengruppen untereinan- der Therapie machen, statt sich effektiv um die Patienten zu kümmern, immer unter der verführerischen Fiktion, wenn man nicht untereinan- der alles Untergründige kläre, werde das auch mit den Kran- ken nicht gelingen. Teams be- dürfen also auch der Füh- rung, wobei die Bemühung um einen partizipativen Füh- rungsstil (oder wie Kurt Le- win das nannte: einen „demo- kratischen") ein wichtiges Leitbild sein muß Wenn es um Krankenbehandlung geht, ist der Arzt zu dieser Führung (oft) besonders befähigt.

Heinz Knapp, Am Grillo- park 25, W-4100 Duisburg 11

Die Redaktion veröffent- licht keine anonymen Zu- schriften. In besonderen Fällen werden Briefe ohne Namensnennung publiziert

— aber nur dann, wenn der Absender bekannt ist. DÄ

PSYCHIATRIE

Zu dem Beitrag „Psychiatrie in der Ex-DDR — Eine schockierende Reise durch deutsche Anstalten"

von Alexander Görtz in Heft 39/1991:

Bessere Eindrücke

Anläßlich der Rückfüh- rung eines Patienten, der nach Öffnung der Grenzen in der Psychiatrischen Klinik des Bürgerhospitals in Stutt- gart behandelt wurde, hatten wir Gelegenheit, das Bezirks- krankenhaus in Uchtspringe/

Altmark zu besuchen und dort alle Bereiche der An- stalt zu besichtigen. Während des zweitägigen Aufenthaltes konnten wir außerdem aus- giebig mit Kollegen, dem Pflegepersonal und Patienten sprechen. Wir bekamen da- her, wie wir meinen, keinen vollständigen, aber einen doch relevanten Eindruck von dieser psychiatrischen Anstalt. Unser Patient wurde freundlich empfangen und re- spektvoll behandelt. Die An- staltsatmosphäre vermittelte familiäre Vertrautheit und Geborgenheit, und an der psychiatrischen Kompetenz der Kollegen entstand zu kei- nem Moment Zweifel.

Besonders beeindruckte uns die Eingliederung der Pa- tienten in sinnvolle Arbeits- prozesse, die zum Beispiel auch darin bestanden, durch handwerkliche Tätigkeiten die Klinik in ihrer Substanz und Funktionsfähigkeit zu er- halten. Es wurde deutlich, daß im Rahmen der beste- henden Möglichkeiten eine Lebensstruktur für die Pa- tienten geschaffen worden war, die Vergleiche mit west- deutschen Psychiatrien nicht zu scheuen brauchte. Uns er- schien sogar das „Mensch- sein" für die Patienten eher besser erfüllt zu sein, und un- ter diesem Gesichtspunkt be- kamen einige bedrückende Aspekte, wie zum Beispiel die Ausstattung der sanitären Anlagen oder gewisse bauli- che Beschaffenheiten, einen eher randständigen Charak- ter. Dementsprechend stimm- te unser Patient bereitwillig A-4340 (12) Dt. Ärztebl. 88, Heft 49, 5. Dezember 1991

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einer Rückkehr zu. Es seien falsche Vorstellungen gewe- sen, die ihn zu einer Reise in den Westen veranlaßt hätten.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, daß unser Besuch in dem Bezirkskran- kenhaus Uchtspringe sicher- lich keine Rückschlüsse auf die Psychiatrie der DDR im allgemeinen zuläßt. Es wurde aber deutlich, daß sich auch unter den schwierigen Be- dingungen der DDR-Ge- sellschaft verantwortungsvol- le Menschen erfolgreich um eine patientengerechte Psych- iatrie bemüht haben.

Dr. Dr. H.-U. Noffke, R.

Straub, Bürgerhospital, Tunz- hofer Straße 14-16, W-7000 Stuttgart 1

TIERVERSUCHE

Zu dem Beitrag von Dr. Horst Spielmann . „ZEBET soll unnötige Tierversuche verhindern" in Heft 43/1991:

Nächster Schritt

Die Erschaffung von ZE- BET war ein erster Schritt in die richtige Richtung, aller- dings würde erst eine zentrale Erfassungsstelle für Tierver- suche Zahl und Umfang der verwendeten Versuchstiere effektiv reduzieren. Aus der Sicht eines „experimentellen Chirurgen" ist der Vorschlag, daß „. . die Qualifikation für tierexperimentelles Ar- beiten . . . durch Kurse im Medizinstudium . . . erwor- ben werden kann", in dieser Zielsetzung nicht nur unver- nünftig, sondern sogar ge- fährlich: Es darf zu keiner Aufweichung der derzeit be- stehenden Vorschriften für die Qualifikation für tierex- perimentelles Arbeiten kom- men (dreijährige tierex- perimentelle Tätigkeit unter Anleitung). Die intensive und eingehende Ausbildung in ex- perimenteller Chirurgie sollte den wenigen Medizinstuden- ten vorbehalten bleiben, die trotz der extremen Verschu- lung des Medizinstudiums ih- re Freizeit für experimentel- les Arbeiten opfern. Kein Tier sollte für eine zwar theo-

retisch wünschenswerte, je- doch nach Praxismaßstäben blauäugige Ausbildung sein Leben lassen müssen.

Dr. med. M. A. Scherer, Institut für Experimentelle Chirurgie der Technischen Universität München, Isma- ninger Straße 22, W-8000 München 80

COMPUTER

Erfahrungen mit dem Praxis- computer:

Kein meßbarer Nutzen

Wir erwarben vor einiger Zeit für unsere Praxis eine 6-Platz-EDV-Anlage (Hard- ware Siemens, Software Oph- tamed; Anschaffungskosten 85 000 DM). Nach der Einar- beitungszeit von neun Mona- ten zogen wir Bilanz. Die Er- gebnisse können die Kollegen bei der Anschaffung eines Praxiscomputers kritischer machen und die Frage auf- werfen: Wem nutzt die EDV?

Bei der Kostenanalyse stellten wir fest, daß die EDV-Anlage im Gebrauch wesentlich teurer als erwartet ist. Durch die große Menge von verbrauchtem Speicher- platz entstanden Kosten in Höhe von rund sechs DM pro Patient. Sie errechnen sich aus dem Speicherplatzver- brauch pro Patient, multipli- ziert mit den Kosten pro Kilo- byte.

Zusätzlich fallen Soft- warepflegekosten von 160 DM pro Monat an. Bei einem Scheinevolumen von 2000 Scheinen/Quartal bedeutet das einen Aufwand von 0,25 DM pro Krankenschein oder eine DM/Jahr, wenn der Pa- tient in jedem Quartal kommt.

Außerdem mußten wir feststellen, daß die EDV kurzlebig ist. Nach zwei Jah- ren ist der Rechner in Kapa- zität (Hardware) und Pro- gramm (Software) veraltet und bedarf der Nachrüstung in Höhe mehrerer 10 000 DM. Diese Aussage gilt für fast alle Systeme. Die Analyse des Nutzens stimmte uns nachdenklich. Als die mühsa-

me Einarbeitung für alle Mit- arbeiter der Praxis überstan- den war, lief der Anmel- dungsbereich zufriedenstel- lend. Da wir vollständig auf die elektronische Karteikarte umgestellt hatten, wurde es für uns Ärzte zunehmend schwieriger, den Überblick in den Untersuchungsdaten zu behalten. Die Computeranla- ge „wußte" alle Befunde, die wir eingegeben hatten, aber es war zeitaufwendig, im Computer zu blättern und In- formationen so schnell wie von der Karteikarte zu erfas- sen. Unseres Erachtens han- delte es sich dabei nicht um eine schlecht angelegte Soft- ware, sondern um eine com- putertypische Eigenschaft, nur geordnete Teilaspekte ohne Uberblick preiszugeben.

Wir verbrauchten viel der täg- lichen Kapazität, zu merken, was der Bildschirm gerade nicht zeigen konnte, so daß wir nach neun Monaten reu- mütig zu unseren übersichtli- chen Karteikarten zurück- kehrten.

Der Nutzen einer EDV- Anlage ergab sich aus folgen- den Arbeitserleichterungen:

Der Formulardruck (Rezept, Überweisung, Arbeitsunfä- higkeitsbescheinigung usw.), der Arztbrief und die Privat- abrechnung. Unser Schein- schnitt war gestiegen, weil keine Leistungen mehr ver- gessen wurden. Aber die er- höhten Einnahmen wurden von unserem System wegen der genannten Kosten „auf- gefressen".

Einen meßbaren Nutzen für die Patienten konnten wir nicht feststellen, obwohl diese mit ihren Krankenkassenbei- trägen unseren Rechner fi- nanzieren.

Eine kleine EDV-Anlage für Abrechnung, Arztbriefe und Formulardruck scheint ein richtiger Schritt in die Zu- kunft der Arztpraxis zu sein, der Bereich der mittleren Da- tentechnik mit Kosten über 20 000 DM sollte aber sehr kritisch betrachtet werden.

Dr. med. T. Hohmann, Schwanewerder Straße 1-3, W-2860 Osterholz-Scharm-

beck

Podomexef ®

Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält 130,45 mg Cefpodoxim- Proxetil, entsprechend 100 mg Cef- podoxim. Anwendungsgebiete: In- fektionen der oberen und unteren Atemwege, die durch cefpodoxim- empfindliche Erreger verursacht werden und einer oralen Therapie zugänglich sind: -Infektionen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich, wie z. B. Tonsillitis, Pharyngitis, Sinu- sitis. -Infektionen der Atemwege wie z. B. Bronchitis (auch bei Vor- liegen einer chronisch obstrukti- ven Lungenerkrankung), Exazer- bationen einer chronischen Bron- chitis, Pneumonie, Bronchopneu- monie. Gegenanzeigen: Nachge- wiesene Cephalosporin-Allergie.

Eine Kreuzallergie mit Penicillin- Derivaten kann bestehen. Beson- dere Vorsicht bei Patienten mit Al- lergie- oder Asthma-Anamnese.

Hinweise: Bis zum Vorliegen aus- reichender Erfahrungen sollte Po- domexef in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht verabreicht wer- den. Bei eingeschränkter Nieren- funktion (Kreatinin-Clearance un- ter 40 ml/min) und bei Hämodialy- se-Patienten müssen die Abstände zwischen den Tabletteneinnah- men verändert werden. Nebenwir- kungen: Gelegentlich Magendrük- ken, Übelkeit, Erbrechen, Appetit- losigkeit, Blähungen oder Durch- fall. Bei schweren und anhaltenden Durchfällen während oder nach der Therapie ist an eine pseudo- membranöse Enterokolitis zu den- ken. Gelegentlich allergische Re- aktionen, meist in Form von Haut- ausschlägen (z. B. Exantheme, Ery- theme) und Juckreiz, bis hin zum anaphylaktischen Schock. Selten reversibler Anstieg von Leberen- zymen im Serum (Transaminasen, alkalische Phosphatase) oder Kopf- schmerzen. In Einzelfällen Anstieg der harnpflichtigen Substanzen im Serum (Kreatinin, Harnstoff) oder Blutbildveränderungen (Throm- bozytose, Thrombozytopenie, Leukopenie, Eosinophilie). Wech- selwirkungen: Medikamente zur Abstumpfung der Magensäure bzw. zur Hemmung der Säurese- kretion (mineralische Antazida und H2-Rezeptoren-Antagoni- sten) vermindern bei gleichzeitiger Einnahme die Aufnahme von Cef- podoxim. Sie sollten daher in ei- nem zeitlichen Abstand von 2-3 Stunden nach Podomexef einge- nommen werden. Dosierung: Er- wachsene erhalten täglich in Ab- hängigkeit von der Art der Erkran- kung 200 mg bzw. 400 mg Cefpodo- xim. Tonsillitis, Pharyngitis: 2 x 1 Filmtablette. Sinusitis, Bronchitis, Exazerbationen einer chronischen Bronchitis, Pneumonie, Broncho- pneumonie: 2 x 2 Filmtabletten.

Bei eingeschränkter Nierenfunk- tion (Kreatinin-Clearance unter 40 bis 10 ml/min): Eine Einzeldosis (1 oder 2 Filmtabletten) alle 24 Stunden. Bei eingeschränktef Nie- renfunktion (Kreatinin-Clearance unter 10 ml/min): Eine Einzeldosis (1 oder 2 Filmtabletten) alle 48 Stunden. Weitere Angaben siehe Packungsbeilage. Packungen, Preise: Packung zu 10 Film- tabletten (N 1): DM 46,90. Packung zu 20 Filmtabletten (N2):

DM 89,40. Packung zu 30 Film- tabletten: DM 126,20. Kranken- hauspackung. Stand: 09/91.

LUITPOLD-WERK, München

LUITPOLD

Sankyo Gruppe

A-4342 (14) Dt. Ärztebl. 88, Heft 49, 5. Dezember 1991

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