in Konvolut von 51 Anträgen (plus Änderungsanträge) zum
„Tätigkeitsbericht“ nahm Stel- lung zu zwölf Themenkomplexen. Al- lerdings wurde lediglich ein Drittel der Anträge nach Pro- und Kontra- Diskussion beschlossen, vier Anträge wurden abgelehnt. Rund 30 Anträge konnten nicht mehr behandelt wer- den, weil der Ärztetag am letzten Tag der dreieinhalbtägigen Marathon-De- batten nicht mehr beschlußfähig war (lediglich 119 Ärztetags-Delegierte von insgesamt 250 waren am Sams- tagnachmittag im Plenum vertreten).
In einem Beschluß werden die Länderministerien aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß die einjährige Psychiatrie-Ausbildung für psycholo- gische Therapeuten durchgeführt werden kann, wie sie § 8 Abs. 3 Nr. 3 des Psychotherapeutengesetzes for- dert. Ziel dieser Ausbildung sei es, den angehenden psychologischen Psychotherapeuten die Grenzen einer psychologischen Diagnostik und psy- chotherapeutischer Verfahren aufzu- zeigen, die bei dem weiten Spektrum psychischer und psychosomatischer Störungsbilder erkannt werden müs- sen. Auch ärztliche Psychotherapeu- ten könnten nicht von ihrer Verpflich- tung entbunden werden, eine einge- hende psychiatrische Differentialdia- gnostik zu betreiben.
Einmütig bekräftigte der Ärzte- tag die Forderung, das in § 6 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VI verankerte Be- freiungsrecht von der Pflichtmitglied- schaft in der gesetzlichen Rentenver- sicherung zugunsten einer Mitglied- schaft in einem berufsständischen Versorgungswerk unangetastet zu las- sen. Dieses Befreiungsrecht gelte be- reits seit der Rentenreform von 1957.
Der Ärztetag erinnerte die Politik
daran, daß im Jahr 1995 zwischen Ko- alition und der SPD eine „Friedens- grenze“ zwischen gesetzlicher Ren- tenversicherung und Versorgungs- werken festgelegt worden sei. Der SPD-Kanzlerkandidat Gerhard Schrö- der müsse beim Wort genommen wer- den. Er hatte noch im April dieses Jahres vor der Vertreterversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen bekundet, in das Befreiungsrecht der Angehörigen von verkammerten frei- en Berufen werde nicht eingegriffen.
Dem steht allerdings eine Absichtser- klärung der Bundestagsfraktion der SPD vom Sommer 1997 entgegen.
Der Ärztetag betonte, die Versor- gungswerke müßten unter den Ver- trauensschutz und die Eigentumsga- rantie gemäß Artikel 14 des Grundge- setzes gestellt werden.
Zwei weitere Anträge brachen eine Lanze für die Verbesserung der beruflichen Situation von Ärztinnen, auch beim Job-sharing und bei der Absolvierung der Weiterbildung. Kin- dererziehungszeiten niedergelassener Vertragsärztinnen/Vertragsärzte soll- ten bei der Festlegung des Honorar- verteilungsmaßstabes berücksichtigt werden. Die Tätigkeit von Weiterbil- dungsassistenten müsse angemessen vergütet werden, gleichviel, wo sie be- schäftigt sind.
Abgelehnt wurden zwei Anträge, die für eine Quotierung oder zumin- det angemessene Beteiligung von Ärztinnen in Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung plädierten. Die Für- sprecher argumentierten damit, daß Ärztinnen unterrepräsentiert seien und die herrschende berufspolitische Kultur von den Ärzten dominiert wer- de. Es müssen die Kreativität, der Sachverstand und die Kompetenz so- wie das Engagement von Ärztinnen in
die Selbstverwaltungsgremien einge- bracht werden, so Privatdozentin Dr.
Vera John-Mikolajewski, Ärztekam- mer Nordrhein. Das Gegenargument:
Ärztinnen würden nicht von den Wahllisten verbannt. Im Gegenteil; zu wenige Ärztinnen seien bereit, sich in den Gremien zu engagieren.
In einem Beschlußantrag, der zwar heftig diskutiert wurde, aber nicht mehr verabschiedet werden konnte, legte der Vorstand in sechs Punkten die aktuellen Fragen zur Weiterentwicklung der Amtlichen GOÄ dar und begründete, warum ein zweiter Novellierungsschritt zum Lei- stungsverzeichnis überfällig ist, des- sen wesentliche Passagen bereits 20 Jahre alt sind. Auch müßten qualitäts- sichernde Elemente noch mehr als bisher in die GOÄ eingebaut werden.
Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt, der im Vorstand der BÄK für GOÄ- Fragen federführend ist, betonte, die Bundesärztekammer bejahe die stu- fenweise Umstellung der GOÄ auf ei- ne Vertrags- und Selbstverwaltungslö- sung. Dabei dürfe aber die GOÄ in ih- rer Funktion als Amtliche Gebühren- taxe nicht in Frage gestellt werden.
Die Umstellung auf eine Vertragslö- sung sei nur dann akzeptabel, wenn gleich lange „Spieße“ für alle Beteilig- ten gelten. Auch müsse zuvor Klar- heit über die erforderliche Schieds- stellenregelung erfolgen. Erwägens- wert seien auch Sonderregelungen für schutzwürdige Personenkreise, etwa Beamte der untersten und mittleren Besoldungsstufen und Ruhestandsbe-
amte. Dr. Harald Clade
A-1447
P O L I T I K 101. DEUTSCHER ÄRZTETAG
Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 23, 5. Juni 1998 (43)
Tätigkeitsbericht
Psychotherapie und Job-sharing
Nur ein kleiner Teil der Anträge zum „Tätigkeitsbericht“
konnte verabschiedet werden.
Referent zu Tätigkeitsbericht und Finanzen: Prof.
Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer