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Archiv "Östrogene im Fleisch" (05.03.1981)

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Heft 10 vom 5. März 1981

Östrogene im Fleisch

Wolfgang Forth

Aus dem Institut für Pharmakologie und Toxikologie, (Vorstand: Professor Dr. med. Wolfgang Forth) der Medizinischen Fakultät

der Ludwig-Maximilians-Universität München

Der Einsatz von Anabolika in der Tierzucht ist nach den in der Bundesrepublik Deutsch- land gültigen Bestimmungen klar geregelt: Nur der Tierarzt entscheidet darüber, ob diese Stoffe zur Stärkung schwäch- licher Tiere oder zur Abwen- dung von Krankheiten einge- setzt werden dürfen.

Trotz dieser klaren Bestim- mungen beschäftigt seit dem vorigen Jahr dieses Problem die Öffentlichkeit erneut: Ana- bolisch wirksame Stoffe, so- genannte künstliche Östroge- ne (Diäthylstilböstrol), sind in der Babynahrung nachgewie- sen worden. Sie sind zwar in den Mengen, in denen sie in der im Inland erzeugten Baby- nahrung nachgewiesen wur- den, unter dem Gesichtspunkt der hormonellen Eigenwir- kung als unbedenklich zu be- trachten. In ausländischen Produkten sind jedoch auch horbonell wirksame Mengen bestimmt worden.

Es gibt auch Gründe dafür, anzunehmen, daß Diäthylstilb- östrol karzinogen wirkt. Das ist die eigentliche Gefahr.

Der Einsatz von Medikamenten als Hilfsstoffe zur Mast in der Tierpro- duktion ist unter dem Gesichtspunkt des Erzeugers sinnvoll; der Verbrau- cher hingegen muß erst davon über- zeugt werden, daß dann die Ware, die er gegen gegenwärtig teures Geld einhandelt, nicht auch noch schädliche Stoffe enthält. Der Arzt wird, wie in vielen Fragen der Ge- sundheit, zu Rate gezogen.

Der folgende Beitrag soll dazu die- nen, das Risiko von möglichen Östrogengehalten, die durch gesetz- widrige Anwendung dieser Stoffe im Fleisch festgestellt wurden, abzu- schätzen; außerdem sollen die Hin- tergründe der Affäre insoweit ausge- leuchtet werden, als sie zum Ver- ständnis der Hergänge notwendig sind und vor allem als sie Ausgangs- punkt für mögliche Interventionen sein können, die das Ziel haben, der- artige Vorkommnisse zu vermeiden.

Es gehört nämlich nicht viel Phanta- sie dazu, sich vorzustellen, daß die Östrogen-Affäre nur der Anfang ei- ner längeren Reihe von „Geschich- ten" sein wird, die sich in dem Maße aneinanderreihen werden, in dem die Analytik in der Lage sein wird, Rückstände schnell, präzise und vor allem mit einer Untersuchungsfre- quenz nachzuweisen, die den „Bö- sewichten" unter den Nahrungsmit- telproduzenten keine Chance läßt.

Wir dürfen nämlich mit einiger Si- cherheit davon ausgehen, daß die Östrogen-Machenschaften schon seit mehreren Jahren bestehen; sie sind nur erst jetzt ruchbar gewor- den, weil wir erst seit kurzer Zeit über die analytischen Methoden ver- fügen, mit denen die zur Frage ste- henden Stoffe auch in den geringen Mengen, in denen sie in den Nah- rungsmitteln vorkommen, schnell und hochspezifisch nachgewiesen werden können (6, 7, 15)*).

1. Einsatz von Hormonen in der Tierfütterung

Es leuchtet auch dem Laien ein, daß Hormone mit Erfolg und mit Gewinn für den Erzeuger dann eingesetzt werden können, wenn die körperei- gene Produktion von anabolisch wirkenden Sexualhormonen nicht mehr — zum Beispiel beim kastrier- ten Ochsen, oder noch nicht, zum Beispiel bei Kälbern — dazu aus- reicht, einen maximalen Fleischan- satz zu garantieren. In der Kälber- mast dürfte beispielsweise die Hor- monbehandlung zu einer Gewichts- zunahme — die vornehmlich auf eine Zunahme der Muskelmasse zurück- geführt werden kann — von 10 bis 15 Prozent führen (12). Dazu ist anzu-

Die in Klammern stehenden Zahlen bezie- hen sich auf das Literaturverzeichnis.

(2)

Östradiol-17(3 Östron

Östradiol-17a 2 )

Diäthylstilböstrol (DES) Hexöstrol

Zeranol

1 1 0,12 10-100

10 0,1 Tabelle 1:

Relative Wirksamkeit verschiedener östrogen-artig wirkender Verbindungen (nach 12 u. 14)

Relative orale Wirksamkeit')

') Maus-Uterus-Test

2) entsteht im Rind als Stoffwechselprodukt aus Ostra- diol-1713

Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Diäthylstilböstrol

merken, daß heutzutage Kälber, wenn sie zum Schlachthof geführt werden, natürlich nicht mehr wie früher 50 kg wiegen, sondern wenig- stens das Dreifache; es sollen schon

„Kälber" von 200 kg Gewicht ange- liefert worden sein.

Ausgewachsene Tiere, zum Beispiel Bullen, sprechen auf zusätzliche Hormongaben nicht an.

Neben der Gewichtszunahme ver- zeichnet man auch eine Verbesse- rung der Qualität des Fleisches; sie wird im wesentlichen auf einen hö- heren Fettgehalt zurückgeführt, der den Geschmack und die Bratfähig- keit günstig beeinflußt. Das ist be- sonders bei „trockenem" Fleisch von Bedeutung.

Hier sind wohl die Gründe dafür zu vermuten, weshalb sich insbesonde- re die deutschen Tierproduzenten gegenüber den Konkurrenten aus anderen Ländern benachteiligt füh- len, in denen die gesetzlichen Rege- lungen über die Verwendung von Hormonen in der Tiermast nicht so strikt gehandhabt werden wie bei uns.

Genaugenommen erlaubt das Ge- setz bei strikter Auslegung die An- wendung von Hormonen sogar nur aus therapeutischen Gründen und nicht nur für die Zwecke der Mast.

2. Sexualhormone in der Mast

2.1. Natürliche und

synthetische Verbindungen Anabolische Wirkung entfalten männliche und weibliche Ge- schlechtshormone, also Androgene, Gestagene und vor allem Östrogene (23). Bei den letztgenannten, die aus verschiedenen Gründen in der Käl- bermast bevorzugt werden, ist zwi- schen den körpereigenen Stoffen, Östron, Östradiol und Östriol auf der einen Seite und den halbsynthetisch abgewandelten Derivaten, wie sie uns aus den kontrazeptiven Pillen bekannt sind, oder vollsyntheti- schen Derivaten wie dem Diäthylstil- böstrol (DES) und seinen Derivaten Hexöstrol und Dienöstrol zu unter- scheiden.

2.2. Östrogene und

östrogenwirksame Verbindungen in der Natur

Auch in der natürlichen Nahrung, et- wa von Weidetieren, wurden be- stimmte östrogenwirksame Verbin- dungen gefunden, die mittlerweile zum Teil auch als Östrogene einge- setzt werden. Sie werden als Phyto- östrogene und Mykoöstrogene be- zeichnet, wobei in der jeweiligen Be- zeichnung ihre Herkunft aus Pflan- zen bzw. Pilzen angedeutet wird.

Vorab soll schon festgehalten wer- den, daß die körpereigenen Östroge- ne sowie die Phyto- und Mykoöstro- gene zu den schwach wirksamen Verbindungen zu zählen sind, die halb- und vollsynthetischen Verbin- dungen dagegen als stark wirksame Verbindungen bezeichnet werden.

Ausschlaggebend für diese Unter- scheidung ist die Tatsache, daß die stark wirksamen Verbindungen auf der einen Seite lipophil und deshalb aus dem Gastrointestinaltrakt voll- ständig resorbierbar sind, und auf der anderen Seite im Gegensatz zu den natürlichen Verbindungen nur sehr langsam im StoffWechsel abge- baut werden. Die Entscheidung dar- über, ob eine östrogenwirksame Substanz in der Tiermast zulässig ist, wird im wesentlichen auf der Grundlage ihrer oralen Wirksamkeit entschieden (Tabelle 1). Damit soll sichergestellt werden, daß auch durch infinitesimale Reste im Fleisch, das als Nahrungsmittel ver- braucht wird, keine nennenswerten östrogenwirksamen Verbindungen in den Organismus gelangen. Es soll mit anderen Worten sichergestellt werden, daß derlei Reste gewisser- maßen während des First-pass-Ef- fektes durch die metabolisch aktiven Mukosazellen und vor allem das Le- bergewebe inaktiviert werden.

Beiläufig sei erwähnt, wie es zur Ent- deckung der Phyto- und Mykoöstro- gene gekommen ist. Bei Schafen wurde beobachtet, daß beim Weiden von Erdklee Fruchtbarkeitsstörun- gen auftraten (1). Die Abnahme der Fortpflanzungsrate dieser Schafe konnte auf lsoflavone des Erdklees (Trifolium subterraneum, Sorte Dwalganup) zurückgeführt werden (2, 3). Die zunächst paradoxe Wir- kung der Fruchtbarkeitsminderung durch Phytoöstrogene wird ver- ständlich, wenn man das Grundge- setz aus der allgemeinen Pharmako- logie vor Augen hat, daß nämlich schwach wirksame Agonisten in der Regel gute kompetitive Antagoni- sten sind. Dies trifft auch für Phyto- östrogene zu. So ist die Bennetsche Beobachtung zunächst der Aus- druck der antiöstrogenen Wirkung der Inhaltsstoffe des Erdklees. Der- artige Wirkungen sind mittlerweile 452 Heft 10 vom 5. März 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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auch für andere Weidepflanzen, vor allem auch bei Rindern weltweit be- schrieben worden (17). Die "intrinsi- sche" Östrogen-Aktivität der Inhalts- stoffe dieser Pflanzen, die als lsofla- vone und Cumestane identifiziert wurden (16), kommt erst unter be- stimmten Bedingungen zum Vor- schein, wenn beispielsweise die Ei- genproduktion der Hormone gering ist. So ist die Laktation kastrierter Schafe auf Erdkleeweiden wohl der Ausdruck der zwar schwachen, aber Östrogenen Wirksamkeit der Phyto- östrogene; ähnliche Beobachtun- gen liegen auch für Kälber vor, die phytoöstrogenhaltige Weidepflan- zen zu sich genommen haben. Das vorzeitige Eintreten der Regel bei Hopfenpflückerinnen ist eine schon länger bekannte Tatsache, die Anlaß zu der Vermutung war, daß auch Hopfen Phytoöstrogene enthält (Li- teratur siehe bei (5)). Die Untersu- chungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen; es besteht jedoch Grund für die Annahme, daß Hopfen ein Pro-östrogen enthält, das im al- kalischen Milieu in eine östrogen- wirksame Verbindung übergeführt wird (22).

Auch Mykoöstrogene wurden durch einen Zufall entdeckt. Schweine, an die verschimmelter Mais verfüttert wurde, zeigten eindeutige Sympto- me der Brunst (24). Der Inhaltsstoff wurde aus dem Schimmelpilz Gibe- rella zeae isoliert und als Zeranol identifiziert; dieser Stoff hat übri- gens Eingang in die Tiermast ge- funden.

Mit dieser Aufzählung östrogen- wirksamer Naturstoffe soll es sein Bewenden haben. Die Liste könnte noch erheblich erweitert werden und sicherlich dazu beitragen, auch bei den kompromißlosen Anhängern der biologischen Nahrungsproduk- tion Verständnis dafür zu wecken, daß nicht alle Stoffe, die die Natur hervorbringt, für den Menschen oh-· ne unerwünschte Wirkungen sind.

Östrogene sind in der Natur ubiqui- tär vorhanden; mit ihnen mußte sich der Mensch schon vor der Industria- lisierung auseinandersetzen. Der Reichtum fossiler Ablagerungen, zum Beispiel Kohle, Torf und Moor,

an Östrogenen war schon Aschheim bekannt! (cf. M. Reiss, Die Hormon- forschung und ihre Methoden, Ur-

ban & Schwarzenberg; Berlin, Wien

1934).

3. Die gesetzlichen Vorschriften Die weltweit angewendeten Maß- nahmen zur Steigerung der Tierpro- duktion haben in allen Kulturländern dazu geführt, durch gesetzgehari- sche Maßnahmen den Verbraucher vor Schäden zu bewahren. Anzu- merken ist jedoch, daß in den einzel- nen Ländern erhebliche Meinungs- unterschiede darüber bestehen, was erlaubt und was, weil schädlich, nicht erlaubt ist. Nicht einmal im Be- reich der EWG besteht Einigkeit über diese doch sehr wichtige Fra- ge. Hier ist wohl eine der Ursachen dafür zu sehen, weshalb es über- haupt zu der ganzen Affäre kommen konnte. Die Tierproduzenten werden immer auf Wettbewerbsverzerrun- gen hinweisen, zumal Fleisch auch aus Ländern eingeführt wird, in de- nen die Handhabung der ganzen An- gelegenheit eben nicht so strikt ist wie beispielsweise in der Bundesre- publik Deutschland.

Die gesetzgeharische Vernunft bei der Behandlung der Frage Einsatz von Hormonen beim Tier war in der Bundesrepublik Deutschland gera- dezu vorbildlich; jedoch ließ sich das rigorose Verbot des Einsatzes von Östrogenen im Lebensmittelge- setz von 1959 nicht durchsetzen.

Deshalb erfolgte eine Neufassung des Gesetzes, die im Bundesgesetz- blatt Nr. 29 vom 27. Juni 1979 veröf- fentlicht wurde. Diese Novelle läßt unter bestimmten Bedingungen die Verwendung von Östrogenen zu, al- lerdings mit einer Ausnahme, näm- lich des Diäthylstilböstrols und an- derer östrogenwirksamer Verbin- dungen, deren orale Wirksamkeit stärker als Ys derjenigen von Diäthyl- stilböstrol ist. Damit wird sicherge- stellt, daß die sogenannten stark wirksamen Verbindungen, die auch im Fleisch noch unverändert vor- kommen und vom Verbraucher rasch resorbiert werden können,

von der Anwendung ausgeschlos- sen bleiben. Die Anwendung der Hormone ist überdies noch an eine Reihe von Auflagen geknüpft, die man di:mn versteht, wenn man sich die traditionellen Unterschiede der Arzneitherapie in der Veterinärmedi- zin im Gegensatz zu derjenigen in der Humanmedizin vor Augen hält:

Der Tierarzt ist gleichzeitig auch Apotheker; er hat das Dispensier- recht. Allerdings ist diese Maßnah- me auch kein unbedingter Schutz, denn ihr stark ausgeprägter Ge- schäftssinn hat die Tierproduzenten zu der Einsicht gebracht, daß es we- sentlich billiger ist, Arzneistoffe oh- ne den Tierarzt anzuwenden, zumal dieser Schritt von manchen Gerich- ten bislang ni,Jr als Übertretung ein- gestuft wird und auch nur als solche berappt werden muß.

Die Auflagen, die beim Einsatz von Hormonen bei landwirtschaftlichen Nutztieren beobachtet werden müs- sen, lassen sich folgendermaßen formulieren:

..,.. Die Anwendung darf nur auf- grund tierärztlicher Indikation erfol- gen und muß unter Kontrolle eines Tierarztes stehen.

..,.. Die Verbindung und ihre präpara- tive Zubereitung darf nicht verändert werden (Dispensierrecht des Veteri- närmediziners!).

..,.. Strikte Einhaltung der Dosierung. ..,.. Strikte Einhaltung von Wartezei- ten zwischen Applikation und Schlachtung.

..,.. Die Injektions- beziehungsweise Implantationsstelle für Anabolika beim Tier muß so gewählt werden, daß sie nach der Schlachtung weg- geworfen werden kann. Hierfür be- steht die Empfehlung, die Injektion in die Hautfalte am Ohrgrund vorzu- nehmen.

ln der Bundesrepublik Deutschland sind zum Beispiel V. lmplix W® und -M® zugelassen, die neben östra- diol-17ß Testosteron beziehungs- weise Progesteron enthalten. Die östrogenwirksame Verbindung in Ralgro® ist das bereits erwähnte Ze-

ranol (8). C>

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin

Diäthylstilböstrol

3.1. Die mißbräuchliche Verwendung von Östrogenen in der Tierzucht

Angesichts dieser Sachlage muß man sich jetzt fragen, wie es über- haupt zu der mißbräuchlichen Ver- wendung von Östrogenen in der Tiermast gekommen ist. Ein Teil der Gründe ist bereits aufgezählt wor- den.

Die Umgehung der gesetzlichen Vorschriften wird dadurch wesent- lich erleichtert, daß ein offensicht- lich gewinnträchtiger grauer Markt besteht, auf dem sich die Tierprodu- zenten direkt unter Umgehung des Tierarztes mit den nötigen Stoffen versorgen können. Hier sind die Arz- neimittelgroßhändler in die Schußli- nie geraten.

Schließlich darf man darauf hinwei- sen, daß es auch so etwas wie den

„Autobahn"-Tierarzt gibt, der sein Gewerbe als fliegender Veterinärme- diziner betreibt.

Die in den Gesetzen und Verordnun- gen bestehenden Lücken, die hier ausgenutzt werden, sollen dem- nächst geschlossen werden.

Schließlich gibt es zu bedenken, daß selbst dann, wenn im Fleisch keine Rückstände nachzuweisen sind, nicht auszuschließen ist, daß der Tierproduzent einen Mißbrauch be- trieben hat: Er hat möglicherweise sein Handwerk mit den zugelasse- nen Stoffen, die er sich vom grauen Markt direkt besorgt hat, ebenso gut wie der Tierarzt betrieben.

Leider gibt es aber beim Mißbrauch dann auch noch zusätzlich ausge- sprochene „Kunstfehler":

Einmal wird die zur Injektion emp- fohlene Hautfalte am Ohrgrund nicht gerne benutzt; hier ließe sich der Mißbrauch ja sehr schnell nach- weisen!

Außerdem führen die schwach wirk- samen Verbindungen eben nicht so rasch und so durchgreifend zum Er- folg wie die stark wirksamen Verbin- dungen, etwa vom Typ des Diäthyl-

stilböstrols, das mit gutem Grund übrigens auch seit 1979 in Amerika nicht mehr zugelassen ist.

4. Risikoabschätzung des Östrogengehaltes im Fleisch

4.1. Lege artis behandelte Tiere Zur Abschätzung eines möglichen Risikos durch Restöstrogene in dem für den Verzehr bestimmten Fleisch muß man sich zunächst an den quantitativen Verhältnissen orientie- ren. Sie sind in der Darstellung 1 in Anlehnung an eine Auflistung von Karg (11) zusammengestellt. Aus dieser Aufstellung geht hervor, daß bei sachgerechter Anwendung von zugelassenen Östrogen-Präparaten, beispielsweise Östradiol, nicht mit einer nennenswerten Östrogenauf- nahme in den menschlichen Orga- nismus zu rechnen ist, so daß es zu keinen pharmakodynamischen Wir- kungen kommen kann.

4.2. Mißbräuchliche Nutzung von Anabolika

Mißbrauch kann auf zweierlei Weise erfolgen: 1. es werden zugelassene Präparate unsachgemäß verabreicht und 2. es werden nicht zugelassene Präparate, beispielsweise die stark wirksamen halbsynthetischen und synthetischen Östrogen-Äquivalen- te, eingesetzt.

4.3 Unsachgemäße Anwendung zugelassener Präparate

Auch dann, wenn in unsachgemäßer Weise ein Muskeldepot von Östro- gen, beispielsweise von 20 mg Östradiol-Benzoat, gesetzt wird, ist nach Ablauf der gesetzlich verord- neten Wartezeit nicht damit zu rech- nen, daß nennenswerte, das heißt pharmakodynamisch wirksame Östrogen-Äquivalente in den Orga- nismus gelangen. Im Umkreis von 5 cm um die Injektionsstelle wurden nach dieser Dosierung 28 mcg/kg Östradiol gemessen (11). Nimmt man einen Verzehr von rund 200 g Kalbfleisch an, dann läßt sich die

angebotene Östradiolmenge mit 5,6 mcg berechnen. Da Östradiol nur mit einem Zehntel der Wirksamkeit bei oraler Verabfolgung veran- schlagt wird, bewegt sich die Dosie- rung also im ng-Bereich; infolge schlechter Resorbierbarkeit und/

oder metabolischer Veränderungen während des Resorptionsvorganges in Mukosazellen und Leber (First- pass-Effekt) erreicht nur ein Bruch- teil der im Fleisch angenommenen Menge das systemische Blut. Die Mengen an Östrogen-Äquivalenten, auch bei zugelassenen Präparaten, können selbstverständlich höher sein als in dieser Berechnung ange- nommen. Das ist vor allem dann zu befürchten, wenn, entgegen der Ver- ordnung, wiederholt nachinjiziert wird und/oder die Wartezeiten nicht eingehalten werden. Für beide Feh- ler bei der mißbräuchlichen Anwen- dung außerhalb der Kontrolle des Tierarztes gibt es Beispiele!

4.4. Nutzung nicht zugelassener Präparate: künstliches Östrogen mit hormonähnlicher Wirkung Hier könnten in Anlehnung an das, was aus der mißbräuchlichen Mus- kelmast der Sportler bestimmter Staaten bekannt geworden ist, alle Verbindungen aus der Testosteron- und Östrogenreihe sowie ihre halb- synthetischen Abwandlungen aufge- listet werden. Sie spielen in der Bun- desrepublik, soweit heute bekannt- geworden ist, noch keine besondere Rolle; das kann sich ändern.

Weit verbreitet in der mißbräuchli- chen Tiermast ist Diäthylstilböstrol (DES), das in der Laienpresse in der letzten Zeit auch als „künstliches Östrogen" apostrophiert wurde, Wie der Darstellung 1 zu entnehmen ist, kann DES in den Injektionsberei- chen in mg-Menge vorkommen! Die bisherigen Erkenntnisse deuten dar- auf hin, daß der auf Mißbrauch aus- gehende Tierproduzent irgendwo in der Brustgegend der Kälber subku- tan injiziert, zum Beispiel in den Triel, und dabei nicht selten pektora-

les Muskelfleisch mit einbezieht.

Wenn dann schließlich auch die Wartezeiten nicht eingehalten wer- 454 Heft 10 vom 5. März 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(5)

(g)

(mg)

(mcg) -

(ng)

1

3

DES-Dosen in Implantaten bzw. Injektionen DES-Dosen in der „Pille danach" 2)

DES-Dosen bei der Fütterung zur Kälbermast

maximaler Gehalt an halbsynthetischen Ostrogenen in handelsüblichen Kontrazeptiva

mögliche DES-Aufnahme bei Verzehr' ) einer lnjektions- bzw. Implantatstelle;

die aufgenommene Menge hängt von der Wartezeit zwischen Injektion und Schlachttermin sowie vom Abstand des Injektionszentrums ab.

mögliche DES-Aufnahme bei Verzehr' ) von: Leber Niere

Muskel-Fleisch (außerhalb der Injektionsstelle)

maximal mögliche Östrogen-Aufnahme(Östradiol 17(3) bei sachgerechter Behandlung' ) während der Mast des Kalbes mit einem Östradio1-17(3-haltigen zugelassenen Präparat' ) Östrogen-Aufnahme (Östradio1-17(3) bei Verzehr' ) von Kalbfleisch

aufgrund des natürlichen Östrogen-Gehaltes

Darstellung 1: Berechnung der möglichen Östrogen-Aufnahme beim Verzehr von Kalbfleisch sowie Dosen-Angaben von Östro- genen in der Veterinär- und Humanmedizin

DES = Diäthylstilböstrol

Der Darstellung liegen die Angaben der Arbeitsgruppe von Karg zugrunde (11):

Beim Verzehr von Kalbfleisch-Produkten wurde eine Menge von 200 g angenommen.

DEShaltige Präparate als Kontrazeptiva sind nicht mehr im Handel.

® Bei der sachgerechten, vom Tierarzt verordneten und überwachten Kälbermast wird zum Beispiel Östradiolbenzoat in einer einmaligen Dosis von 20 bis 30 mg injiziert.

Bei der Risikobeurteilung von Rückständen anobal-wirksamer Hormone in Fleischprodukten ist folgendes zu berücksichtigen:

Wenn die Zeit zwischen der ärztlich indizierten Behandlung, zum Beispiel mit Östradiolbenzoat (20-25 mg) und der Schlachtung nicht weniger als 70 Tage dauert, ist mit keinen nennenswert hohen Östradio1-17f3-Gehalten im Muskelfleisch, in Leber und Nieren der Kälber zu rechnen, als es dem physiologischen Gehalt dieser Organe entspricht (9). Wenn die Zeit auf etwa die Hälfte verringert ist, ist im Fall des Verzehrs von 200 g Kalbfleisch (Muskel) mit einer Östradio1-17(3-Aufnahme zu rechnen, die etwa in der Größenordnung von 1 mcg liegen (8). Angesichts der geringen oralen Wirksamkeit sind auch diese Dosen unbedenklich; sie sind übrigens nur wenig mehr als doppelt so hoch wie diejenigen, die man bei Verzehr von Fleisch einer trächtigen Kalbin aufnehmen würde (8).

Wer täglich 1 I Vollmilch trinkt, hat damit übrigens mehr als 1 mcg Progesteron zu sich genommen; 20 g Butter enthalten 6 mcg dieses Hormons. Die orale Wirksamkeit von Progesteron ist im Vergleich mit der parenteralen, wie bei natürlichen Östrogenverbin- dungen, gering.

Ähnliche Abschätzungen lassen sich für Testosteron vornehmen. Der physiologische Gehalt von Muskelfleisch (männliche Kälber) ergibt bei Verzehr von 200 g Fleisch eine Aufnahme von etwa 0,05 mcg (10). Der Testosterongehalt (freies Testosteron) beim weiblichen Kalb ergibt beim Verzehr von jeweils 200 g Muskelfleisch, Leber oder Niere Aufnahmemengen von rund 3, 8 beziehungsweise 51 ng (10). Auch die Milch enthält freies Testosteron, die Zufuhr beim Genuß von täglich 1 I bewegt sich im ng- Bereich und ist vom Zyklus der Kuh abhängig (10)

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Diäthylstilböstrol

den, kann,. in zugegebenermaßen sehr seltenen Fällen, nicht ausge- schlossen werden, daß östrogen- wirksame Mengen in den Organis- mus gelangen. Es ist jedoch ganz abwegig, davon auszugehen, daß die in den Organismus aufgenom- menen Mengen pharmakodynami- sche, d. h. Hormon-Wirkungen ent- falten können, wie sie etwa nach Einnahme der kontrazeptiven Pille erwartet werden. Von dem denkba- ren, bisher aber noch nicht be- schriebenen Fall des Verzehrs einer Injektionsstelle einmal abgesehen, ist die Furcht vor der Gynäkomastie beim Mann oder einer permanenten Unfruchtbarkeit bei Frauen infolge der östrogenzufuhr durch den Ge- nuß von Kalbfleisch eine unhaltbare Befürchtung. Immerhin macht ein Frauenkliniker darauf aufmerksam, daß er früher, als DES in den USA zur Hähnchenmast weit verbreitet war, bei der Erhebung der Ana- mnese von Patientinnen, die mit Postmenopause-Blutungen zur Be- handlung kamen, regelmäßig nach dem Verzehr amerikanischer Hähn- chen gefragt hat; er ist hin und wie- der fündig geworden. Gynäkomastie und eine zeitweilige und dann rever- sible Beeinträchtigung der Fort- pflanzungsfähigkeit des Mannes ist gelegentlich bei Beschäftigten be- schrieben worden, die in Östrogen produzierenden Betrieben arbeiten.

Zur Auslösung dieser Wirkungen ist aber die Aufnahme von östrogen- Äquivalenten in den Orgpnismus notwendig, wie sie hier nicht zur De- batte stehen.

4.4.1. Diäthylstilböstrol ist karzinogen!

Mit gutem Grund haben die Gesetz- geber dem DES eine Sonderstellung eingeräumt und es gewissermaßen auf den Index gesetzt. Die Ursache dafür ist die mögliche Karzinogeni- tät dieser Verbindung.

ln den USA ist ein Stoff entspre- chend der Delaney-Kiausel für den menschlichen Genuß oder als Arz- neimittel dann nicht mehr zulässig, wenn, an welcher Tierspezies auch immer, die Karzinogenität nachge- wiesen ist (4).

Deshalb verstehen auch die Kinder- ärzte hierzulande keinen Spaß, wenn von möglichen DES-Immissio- nen in die Babynahrung die Rede ist.

Die bisher bekannt gewordenen Mengen in einheimischen Produk- ten sind zwar so gering, daß mit Sicherheit pharmakadynamische Östrogen-Wirkungen ausgeschlos- sen werden können; sie bewegen sich bei der Aufnahme von 100 g Babynahrung durchschnittlich im ng-pg-Bereich. Dabei ist wiederum die Annahme gemacht, daß nicht ge- rade das Fleisch einer Injektionsstel- le in einem Gläschen Babynahrung unvermischt verarbeitet wurde. Da- gegen ist in Produkten ausländi- scher Herkunft DES in Konzentratio- nen bis zu 75 ng/g nachgewiesen worden (13)! Das bedeutet, daß mit 100 g Babynahrung 7,5 mcg DES aufgenommen werden können; die- se Mengen sind auch hinsichtlich der hormonellen Wirkung nicht un- bedenklich.

Derartige DES-Mengen in der Ba- bykost sind nur dadurch zu erklären, daß DES-haltige Injektionsstellen verarbeitet wurden.

Gegenwärtig ist aber wohl niemand bereit dazu, hinsichtlich der karzino- genen Wirkung von DES eine unbe- denkliche Konzentration in der Ba- bynahrung anzugeben, zumal hier, mindestens im 1. Lebensjahr, ein Ve- hikel für die chronische DES-Zufuhr erkennbar wird. Es ist zwar unwahr- scheinlich, daß die gelegentliche Aufnahme geringer DES-Mengen wie diejenigen, die oben für die im Inland erzeugte Nahrung angegeben worden sind, in einer Population ei- ne reale meßbare krebsverursachen- de Wirkung hat. Das kann getrost auch für die einmalige Aufnahme größerer DES-Mengen angenom- men werden, wie sie in der Gegend von Implantat-Stellen gemessen wurden.

Es ist aber zum Schutze des Indivi- duums ein Gebot der Vorsicht, über ein erkanntes Karzinogen in der Nahrung, das überdies ein durchaus vermeidbarer Rückstand ist, erst gar keine Diskussion zuzulassen. 456 Heft 10 vom 5. März 1981

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Mit Diäthylstilböstrol bestehen in den USA besonders leidvolle Erfah- rungen, die aus der Zeit stammen, als dieses "künstliche Östrogen"

unter gynäkologischen Indikatio- nen, aber auch als "Pille danach"

benutzt wurde.

Diäthylstilböstrol wurde bei Ame- norrhoe beispielsweise in Dosen von 1 bis 5 mg, zur Kontrazeption als

"Pille danach" in Dosen von 25 mg verabfolgt (Darstellung 1 ).

Auch diese Dosierung ist weit jen- seits dessen, was man bei der miß- bräuchlichen Verwendung von Diä- thylstilböstrol zur Kälbermast zu sich ne.hmen kann, immer unter dem Vorbehalt, daß man nicht die volle Dosis einer Implantationsstelle er- wischt und die gar noch täglich zu sich nimmt.

Nach über 25jährigem Gebrauch des Diäthylstilböstrols in den Vereinig- ten Staaten trat eine besonders tra- gische Auswirkung auf:

~ Zunächst wurden bei den Töch- tern der mit Diäthylstilböstrol behan- delten Frauen, später übrigens auch bei den Söhnen, nach Eintritt der Geschlechtsreife Anomalien im Be- reich des Urogenitaltraktes beob- achtet.

Über. 170 Fälle von Adenokarzino- men des weiblichen Genitales sind sicher auf die vorhergehende Expo- sition von Diäthylstilböstrol nachge- wiesen (23).

Die karzinogene Wirkung von Diä- thylstilböstrol war im Tierversuch schon länger erwiesen; sie kann heute mit der intermediären Entste- hung hochreaktiver Metaboliten, darunter Dienöstrol, erklärt werden (18-21). Ähnliche hochreaktive Me- taboliten sind auch für Hexöstrol denkbar.

Von diesen Überlegungen nicht be- troffen ist die Indikation von Diäthyl- stilböstrol in der Therapie von Karzi- nomen, beispielsweise beim Prosta- takarzinom, sofern der Ersatz durch ein natürliches Östrogen nicht mög-

lich ist. I>

(7)

mcg/g (ppm) (Dünnschichtchromatographie; nur für Messungen in Kot und/oder Urin anzuwenden

Meßgrenze: 10 ng/g) ng/g Fluorimetrie

Gaschromatographie (Massenspektrometrie) pg/g Radioimmuntest 1 )

1 ) Die Methoden für Ostradio1-1713, Ostron, Testosterin, Trenbolon und Diäthylstilböstroi (DES) sind bereits publiziert, die für Progesteron, Hexöstrol, Dienöstrol und Zeranol sind ausgearbeitet, aber nicht publiziert (6, 7, 15).

Tabelle 2: Nachweisgrenzen von Östrogenen im Fleisch mit ver- schiedenen Methoden

5. Wie kann die

mißbräuchliche Anwendung von Arzneistoffen

in der Tierzucht verhindert werden?

Bleibt abschließend zu erörtern, wel- che Maßnahmen zu treffen sind, da- mit derlei Mißbrauch von Arzneistof- fen in der Tierproduktion künftig un- terbleibt. Zunächst müssen die ge- setzgeberischen Maßnahmen und diejenigen, die auf dem Verord- nungsweg zu treffen sind, um die billige und offensichtlich gefahrlose Versorgung der Tierproduzenten mit Arzneimitteln zu unterbinden, auf den Weg gebracht werden.

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich leider eines wirksamen Mittels, näm- lich des der „Gruppentherapie" be- geben, als er die Einlagerung des gegenwärtig schwer verkäuflichen Kalbfleisches befürwortete.

Es wäre sehr heilsam gewesen, die, wie man sagt, wenigen schwarzen Schafe unter den Tierproduzenten der überwiegenden Zahl der geset- zestreuen Bauern auszusetzen. Sie hätten sehr rasch ihre Außenseiter auf den rechten Weg gebracht, wenn der Kalbfleischpreis einige Monate zusammengebrochen wäre.

Einleuchten dürfte es jedem den- kenden Menschen, daß die Hinweise auf eine verstärkte Überprüfung und Kontrolle des zum Verzehr bestimm- ten Fleisches das Problem nicht lö- sen. Einmal bedarf es dazu einer so drastischen Aufstockung des Perso- nalbestandes der hierfür zuständi- gen Ämter, wie sie in der gegenwär- tigen Situation gar nicht vorgenom- men werden kann, und zum anderen bedarf es zunächst einmal der Ent- wicklung der Anlytik. Es gibt schon jetzt Hinweise darauf, daß die unbe- lehrbaren Tierproduzenten schon wieder auf Stoffe ausgewichen sind, beispielsweise eben auf die natürli- chen Östrogene oder halbsyntheti- sche Produkte wie Trenbolon, für die, wie sie fälschlicherweise glau- ben, im Augenblick noch keine emp- findliche analytische Methode exi- stiert (Tabelle 2).

Es ist deshalb zu fragen, weshalb die Nachweispflicht nicht umgekehrt wird, zumal nicht einzusehen ist, warum die Produktionssteigerung mit zum Teil unlauteren Mitteln auf Kosten des Steuerzahlers, der ja der Verbraucher ist, analysiert werden soll. Denkbar wäre, daß man eines Tages den Tierproduzenten die Nachweispflicht für die Unbedenk- lichkeit ihrer Produkte auferlegt.

Das wird natürlich zu einer Verteue- rung der Lebensmittel führen.

Warum sollte man aber nicht schon jetzt beispielsweise den vielen ge- setzestreuen Bauern einen Bonus einräumen, wenn sie den Nachweis der lückenlosen Betreuung ihres Tierstalles durch einen Veterinärme- diziner liefern? Wir brauchen unsere Autos ja auch nicht zum TÜV zu fah- ren, wenigstens nicht in den ersten zwei Jahren, wenn wir den Nachweis der Pflege des Wagens durch eine anerkannte Werkstatt erbringen.

Literatur

(1) Benetts, H. W., et al.: Aust. Vet. J. 22 (1946) 2-12 — (2) Bradbury, R. B., and White, D. E.: J.

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Anschrift des Verfassers:

Professor

Dr. med. Wolfgang Forth Vorstand des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie, Medizinische Fakultät der Ludwig-Maximilians- Universität

Nußbaumstraße 26 8000 München 2

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