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Archiv "Weltkongress für Kinder- und Jugendpsychiatrie" (12.03.2004)

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(2) Die Zusammenstellung einer Fall- sammlung aus digitalisierten Aufnahmen und Überspielung auf eine Prüfstation für eine Prüfung gemäß Abschnitt 1 der Anla- ge IV der Vereinbarung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 2 Abs. 2 bis 5 der An- lage IV der Vereinbarung durch die Ko- operationsgemeinschaft. Für eine Selbst- überprüfung bei der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Abschnitt 2 der An- lage IV der Vereinbarung wird eine Fall- sammlung nach den Vorgaben des § 5 Abs.

3 der Anlage IV der Vereinbarung von der Kooperationsgemeinschaft zusammenge- stellt und überspielt. Diese kann geeigne- te Stellen damit beauftragen.

(3) Werden digitalisierte Mammo- gramme verwendet, sind die primären konventionellen Film-Mammogramme mit einem speziellen Röntgenfilmscan- ner (Ortsauflösung mind. 10 lp/mm, Grauwerttiefe mind. 12 bit, Dynamikum- fang mind. 3,5 OD) zu digitalisieren. Die technische Qualitätssicherung des Scan- ners und des Scanvorgangs umfasst:

a) die regelmäßige Kalibrierung des Scanners gemäß den Vorgaben des Her- stellers,

b) die regelmäßige Aufzeichnung ei- nes Testfilmes zu Beginn eines jeden Scan-Tages. Der Testfilm muss einen Graustufenkeil, Linienpaarmuster und Gittermuster enthalten zur Überprüfung von Dichteübertragung, Dynamikum- fang, Ortsauflösung und geometrischen Bildeigenschaften,

c) die Dokumentation der digitalisier- ten Testfilme und der Messergebnisse.

d) Originale müssen vor dem Scanvor- gang gesäubert und eventuell aufgebrach- te Markierungen entfernt werden. Even- tuell blendende Rahmen und Patienten- daten müssen abgedeckt oder durch digi- tale Nachbearbeitung entfernt werden.

(4) Für die digitalisierten Mammogram- me ist das DICOM-Mammographieformat mit Angabe der Projektion zu verwenden.

(5) Die Prüfstation muss mit folgenden Komponenten ausgestattet sein bzw. fol- gende Kriterien erfüllen:

a) zentrale Recheneinheit mit Fest- platte oder ähnlichem Speichermedium für 300 oder mehr Fälle, Arbeitsspeicher zum gleichzeitigen Laden aller Bilder ei- nes Falles in unterschiedlichen Auflösun- gen sowie Unterstützung der digitalen Lupenfunktion,

b) für die Bildbetrachtung: geeignete Grafikkarte(n) mit mind. 3 Megapixeln pro Monitorausgang,

c) für die Menüsteuerung und zur Aus- gabe von Systemnachrichten: Standard- graphikkarte (optional),

d) zwei gleiche Graustufenmonitore zur Beurteilung der Mammogramme, die folgende Kriterien erfüllen:

1. Matrix des Bildschirmes ≥3 Mega- pixel 2. Maximalkontrast

(Verhältnis von maximaler und minimaler

Leuchtdichte) > 250 : 1 3. Maximale Leuchtdichte > 300 cd/m2 4. Diagonale nach ≥21 Zoll für Herstellerangabe Kathoden- strahlröhren

≥19 Zoll für Flachbildschirme 5. Bildwiederhol- ≥70 Hz für

frequenz Kathoden-

strahlröhren 6. Kalibrierte

Graustufen ≥256 (8 bit) e) Die Umgebungsbedingungen (Er- gonomie, Umgebungsbeleuchtung, keine Spiegelungen auf dem Bildschirm, u. a.) sind so zu wählen, dass eine ordnungs- gemäße Bildbeurteilung möglich ist.

f) Die Wiedergabekennlinie zur Um- setzung der Eingangssignale in geeignete Leuchtwerte muss dem menschlichen Sehsystem angepasst sein.

g) Die für die Bilddarstellung genutzte Fläche des Monitors darf keine Artefakte aufweisen. Die Frontscheibe des Moni- tors ist regelmäßig zu reinigen.

(6) Die regelmäßige Überprüfung der Bildqualität mithilfe eines technischen Test- bildes zu Beginn eines jeden Prüfungsta- ges gemäß DIN V 6868-57:2001-02. Es sind Grauwertwiedergabe, Maximalkon- trast, Ortsauflösung, Kontrastauflösung, geometrische Bildeigenschaften, Bildsta- bilität und Artefakte zu überprüfen. Die Überprüfungen sind zu dokumentieren.

(7) Die Darstellung am Monitor um- fasst:

a) eine Initial-Ansicht aller vier Bilder auf zwei Monitoren,

b) je eine Detailansicht an einem Mo- nitor, vom Benutzer auswählbar,

c) die optimale Flächennutzung für die Bildinformation,

d) die Möglichkeit der Darstellung von Bildausschnitten in voller Auflösung (jedes Pixel) und mind. Echtgröße, d. h.

metrisch korrekter Darstellung (Mehr- fachzoom bei verkleinerter Darstellung) über die gesamte Monitorfläche,

e) die Anzeige der Seite, Projektion und Prüffallnummer am Bildrand.

(8) Die Beurteilungen der Aufnahmen der Fallsammlung durch den Prüfling gemäß den Vorgaben des § 3 Abs. 3 oder des § 5 Abs. 6 Buchstabe b) der Anlage IV der Vereinbarung sind durch einen ver- pflichtenden Ausdruck nach Abschluss der Prüfung gesichert zu dokumentieren.

(9) Die Auswertung der Prüfung er- folgt nach Prüfungsabschluss automa- tisch durch das System, wobei die Weiter-

verwendung derselben Fallsammlung für andere Ärzte durch das System automa- tisch verhindert wird. Ein Mechanismus zur unwiderruflichen Beendigung der Prüfung ist dabei vorzusehen. Eine War- nung mit Quittung ist vor Beenden einer nicht vollständig beantworteten Prüfung auszugeben. Das Prüfergebnis ist minde- stens dreimal in ausgedruckter Form zu dokumentieren. Ein Exemplar ist dem Prüfling zu übergeben, eines verbleibt bei der Kassenärztlichen Vereinigung, eines übermittelt die Kassenärztliche Vereini- gung der Kooperationsgemeinschaft.

(10) Nach Abschluss der Prüfung ist dem Prüfling eine sofortige Anzeige der Fehlbeurteilungen in der gleichen Umge- bung zur Selbstkontrolle anzubieten.

(11) Um einen effizienten Prüfablauf mit einem Minimum an Betreuung des Prüflings zu ermöglichen, sind folgende Anforderungen an die Bedienung der Prüfstation durch den Prüfling zu stellen:

a) Minimierung der notwendigen Be- nutzerinteraktionen auf folgende Basis- funktionen:

1. Auswahl des Hanging-Protokolls.

2. Änderung der Graustufen-Fenste- rung.

3. Vergrößerung eines Bildausschnitts bzw. des gesamten aktiven Fensters.

4. Eingabe der Beurteilung (getrennt für rechte und linke Brust).

5. Wechsel des aktuellen Falls (auch ohne diesen vollständig bearbeitet zu haben).

b) Konzentration auf den eigentlichen Beurteilungsvorgang, d. h. Möglichkeit der maximalen Nutzung der gesamten Monitorfläche für die Bilddarstellung.

c) Sicherstellung, dass eine Beurtei- lung erst nach Betrachtung der vollen Auflösung abgegeben wird.“ ) B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 1112. März 2004 AA751

Weltkongress für Kinder- und Jugendpsychiatrie

In der Zeit vom 22. bis 26. August 2004 wird in Berlin der 16. Weltkongress der International Association for Child and Adolescent Psychiatry and Allied Profes- sions (IACAPAP) stattfinden. Das The- ma der Tagung lautet: „Facilitating Pathways: Care, Treatment and Preven- tion“. Die Leitung des Kongresses liegt in Händen des Präsidenten der internatio- nalen Fachgesellschaft, Prof. Dr. med. Dr.

phil. Helmut Remschmidt (Marburg).

Informationen sind unter www.iacapap- berlin.de abrufbar. Telefonische Anfra- gen bitte an die Kongressorganisation CPO Hanser unter 0 30/30 06 69-0. )

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