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Archiv "Festverzinsliche — ein Überblick" (22.01.1986)

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Festverzinsliche — ein Überblick V

fiele Anleger sind im Um-

gang mit festverzins- lichen Wertpapieren auf die Beratung durch ihre Bank oder Sparkasse an- gewiesen. Dabei ist es gar nicht so schwierig, sich selbst einen Überblick über die gängigen Anlage- formen und Spielregeln zu verschaffen.

Pfandbriefe und Kommu- nalobligationen sind in der Regel mit Laufzeiten von einem bis zu zehn Jahren ausgestattet. Pfandbriefe dienen der Finanzierung von privaten Bauvorhaben.

Hier bürgen erstklassige Hypotheken für Rückzah- lung der Zinsen und des Kapitals. Mit dem Verkauf - von Kommunalobligatio- nen beschaffen sich die Banken Mittel, die sie in Form von Krediten an den Staat und an Kommunen weiterreichen. Daneben geben die Banken noch an- dere Wertpapiere aus, die als sonstige Bankschuld- verschreibungen bezeich- net werden.

Die

verschiedenen Anleihen In unregelmäßigen Abstän- den legen die öffentlichen Hände Anleihen am Kapi- talmarkt auf, die als öffent- liche Anleihen überwie- gend mit Laufzeiten von acht oder zehn Jahren aus- gegeben werden. Fünfjäh- rige Papiere bietet der Bund unter der Bezeich- nung Bundesobligationen laufend an, sechs- und sie- benjährige unter dem Na- men Bundesschatzbriefe.

Letztere können, im Ge- gensatz zu allen anderen bisher erwähnten Wertpa- pieren, nicht über die Bör- se verkauft, wohl aber frü- hestens nach einem Jahr bis zu einem Betrag von 10 000 DM pro Monat zu-

rückgegeben werden. Da der Zinssatz dieser Titel in den ersten Jahren relativ niedrig liegt und erst im Laufe der Zeit steigt, ist die Gesamtverzinsung bei vor- zeitiger Rückgabe ent- sprechend niedriger.

Auch größere Unterneh- men legen gelegentlich Anleihen auf, die soge- nannten Industrieobliga- tionen, die aber immer mehr an Bedeutung verlie- ren. Auslandsanleihen werden von ausländischen Schuldnern (Staaten,

Großstädte, Unternehmen) in der Bundesrepublik aus- gegeben. Sie können auf DM oder auf eine ausländi- sche Währung, wie zum

Beispiel den US-Dollar, lauten. Bei ausländischen Währungen erhält der An-

leger die Zinsen und die Rückzahlungen in der je- weiligen Währung und muß unter Umständen ei- nen Verlust in Kauf neh- men, wenn der Wechsel- kurs inzwischen gesunken ist.

Zu unterscheiden ist schließlich noch zwischen Wertpapieren mit jähr- licher Zinszahlung und Null-Kupon-Anleihen. Bei letzteren, auch Zerobonds

genannt, bekommt der An- leger die Zinsen erst am Ende der Laufzeit, er erhält also mehr Geld zurück als er für den Kauf der Papiere ausgegeben hat. Null-Ku- pon-Anleihen werden hauptsächlich von Banken aufgelegt.

Unter dieser Vielfalt von Rentenwerten die richtige Auswahl zu treffen ist si- cherlich nicht ganz ein- fach. Zunächst muß man sich darüber klar werden, wofür man eigentlich spart. Wird das Kapital in

beispielsweise fünf oder sechs Jahren für eine grö- ßere Anschaffung benö- tigt, so sind Titel mit genau dieser Laufzeit am günstig- sten. Am Rentenmarkt gilt nämlich normalerweise die Regel, daß die Rendite um so höher liegt, je weiter der Tilgungstermin entfernt ist. Damit wird der längere Verzicht auf die Verfügbar- keit des Geldes honoriert.

Da festverzinsliche Wert- papiere immer zum vollen Nennwert zurückgezahlt werden, ist der Anleger, der die Bindungsfristen auf seinen voraussichtlichen Geldbedarf abstimmt, vor Kursschwankungen ge- schützt. Ein Verkauf über die Börse, bei dem Spesen

und Gebühren in Höhe von 0,6 bis 0,7 Prozent des Nennwertes oder des Ver- kauferlöses anfallen wür- den, erübrigt sich für ihn.

Wer nach dem Motto „Spa- re in der Zeit, dann hast Du in der Not" ein Polster für magere Jahre aufbauen möchte, sollte Titel mit un- terschiedlichen Fällig- keiten wählen. So kann im Bedarfsfall auf die Papiere zu rückgegriffen werden, die gerade zur Rückzah- lung anstehen. Eine solche Staffelung des Portefeuil- les nach Laufzeiten hat au- ßerdem den Vorteil, daß in einer Phase niedriger Zin- sen nicht alle Wertpapiere auf einmal fällig werden und dann zu ungünstige- ren Konditionen wieder an- gelegt werden müssen.

Anleger, die mit den Zins- erträgen ihre spätere Ren- te aufbessern wollen, kön- nen unter Umständen auch steuerliche Gesichtspunk- te beim Wertpapierkauf berücksichtigen. Nach deutschem Recht zählen Zinsen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, die entsprechend dem indivi- duellen Steuersatz der Ein- kommensteuer unterlie- gen, und zwar regelmäßig im Kalenderjahr des Zu- flusses. Bei Null-Kupon- Anleihen aber fallen die Er- träge erst bei einem Ver- kauf oder bei der Einlö- sung am Ende der Laufzeit an und sind auch erst dann zu versteuern. Anleger, die nach ihrer Pensionierung in den Genuß eines niedri- geren Steuersatzes oder besonderer Steuervergün- stigungen kommen, kön- nen mit Zerobonds bedeu- tende Steuereinsparungen erzielen — vorausgesetzt natürlich, die Steuergeset- ze werden nicht geändert.

Dr. Hermann Rischow Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 4 vom 22. Januar 1986 (73) 205

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