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Archiv "Der Stellenwert von Obduktionsergebnissen: Mehr Obduktionen notwendig" (01.10.1993)

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MEDIZIN

Mehr Obduktionen notwendig

Den Autoren ist vorbehaltlos zu- zustimmen, daß wesentlich mehr Ob- duktionen durchgeführt werden soll- ten, als bisher durchgeführt werden.

Als Kliniker würde ich dies sehr be- grüßen, denn ich bin mir sehr wohl bewußt, daß wir aus Obduktionser- gebnissen ständig und sehr viel für die uns anvertrauten Patienten ler- nen könnten. Die Kardinalfrage ist aber, wer bezahlt bei immer schmaler werdendem Budget die Kosten?

Dr. med. Bauer, Chefarzt Innere Medizin mit

Dialyse und Intensivmedizin Jakobi-Krankenhaus

Hörstkamp 12 48431 Rheine

Schlußwort

Die Leserzuschrift von Dr. Bau- er steht für zahlreiche andere Zu- schriften, die uns auf direktem Wege persönlich erreichten. Während er auf der einen Seite die Forderung nach der Notwendigkeit einer erhöh- ten Sektionsfrequenz gleich uns mit Nachdruck unterstreicht, stellt er an- dererseits die Frage, wer denn bei dem immer schmaler werdenden Budget die Kosten der Sektion be- zahlt. Obwohl eigentlich die Autoren der Görlitzer Obduktionsstudie da- für nicht die kompetenten Ansprech- partner sind, möchten wir dennoch versuchen, zu dem Problem unsere Meinung wie folgt zu äußern.

Grundsätzlich ist hervorzuhe- ben, daß Obduktionen ein wesentli- ches Element der Qualitätssicherung in der Medizin sind. Die Kosten der Verwaltungssektionen sind eine An- gelegenheit der Gesundheitsämter und damit der kommunalen Haushal- te, ähnlich den Kosten der Träger von Krankenhäusern, die für die

DISKUSSION

Zu dem Beitrag von Dr. med. habil.

Dieter Modelmog und Doz. Dr. med. habil.

Roland Goertchen in Heft 42/1992

Qualitätssicherung mit verantwort- lich sind. Damit muß die Frage ge- stellt werden, inwieweit die Kommu- ne selbst an einer Qualitätssicherung in der Medizin ihres Verantwor- tungsbereiches interessiert ist oder nicht. Hier sind die Gesundheitspoli- tiker gefordert, Farbe zu bekennen, das SGB V, das sie selbst mitgeschaf- fen haben, umzusetzen. Den Auto- ren sind kommunale Verwaltungen aus Ostdeutschland bekannt, die in ihrem Haushalt für die Verwaltungs- sektionen eine feste Summe (bis zu 10 000 DM) und mehr jährlich ein- planen. Dies wäre dringend nachah- menswert und ausbaufähig.

Darüber hinaus ist es mit Hin- weis auf das SGB V ebenfalls mög- lich, nicht nur an Häusern, die eine eigene Pathologie betreiben, welche ja auch stets in das Krankenhausbud- get mit eingeht, die Obduktion als Qualitätssicherungsmaßnahme zu budgetieren. Dabei sind natürlich auch die Ärzte und Verwaltungslei- ter selbst angesprochen, wie sie über- haupt zur Sektion an ihrem Hause stehen und wieviel sie von ihrem Budget zu Lasten anderer Sach- und Betriebskosten dafür ausgeben wol- len, das heißt, sie müssen sich über den Stellenwert der Obduktion im klaren sein. Allein daraus ableitend

gibt es hier von Haus zu Haus weit auseinanderklaffende differente Auffassungen. Eine zum Budget zu- sätzliche Kostenübernahme ist nicht zu erwarten.

Allein der Stellenwert, den ein Haus der Obduktion einräumt, ent- scheidet letztlich — abgesehen von den gesetzlichen Barrieren — über die Sektionsfrequenz. Ist die Ärzteschaft übereinstimmend der Meinung, daß eine Sektionsfrequenz von minde- stens 30 bis 40 Prozent für die Quali- tätssicherung ihres Hauses unabding- bar ist, so dürfte es nicht das Problem sein, zu Lasten anderer Sach- und Betriebskosten mehr obduzieren zu lassen. Vielmehr werden die gesetzli- chen Bestimmungen die Sektionsfre- quenz limitieren. Hier sollten die AVB der Krankenhäuser nach Mög- lichkeit das Widerspruchsrecht in- nerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Tode mit einbeziehen, wie dies nach einem Urteil des Bundesge- richtshofes von Karlsruhe als eine der Möglichkeiten angeführt wird (siehe dazu auch die Veröffentli- chung in „Pathologe (1992) 13, 1-3").

Dies ist eine der bescheidenen Möglichkeiten, die gegenwärtig ge- setzlich möglich erscheinen. Es hält jedoch die Autoren nicht davon ab, die Forderung nach einem bundes- einheitlichen EDV-mäßigen Toten- schein und nach einer Veränderung des Leichenschaugesetzes, ähnlich wie in Österreich, zu unterstreichen.

Bei der Abfassung eines bundesein- heitlichen Totenscheines sollte die Ärzteschaft nicht ausgeklammert werden, wie dies inzwischen erfolgt ist. Hier sind in jedem Falle in den einzelnen Ländern die Landesärzte- kammern mit einzubeziehen. Nach wie vor bleibt es eine Aufgabe der Ärzteschaft, Gesundheitspolitiker, Juristen wie auch die Angehörigen von Verstorbenen über den Stellen- wert der Sektion aufzuklären, was al- lein durch neue Gesetze letztendlich nicht geklärt werden kann.

Wir erleben seit längerer Zeit, daß mehr und mehr der Tod als sol- cher innerhalb aller Bevölkerungs- schichten ein Thema ist, das zuse- hends verdrängt wird. Hier sehen die Autoren einen wesentlichen Ansatz- punkt der Diskussion um die Obduk- tion, die weitaus mehr als bisher in

Der Stellenwert von

Obduktionsergebnissen

Deutsches Ärzteblatt 90 , Heft 39, 1. Oktober 1993 (49) A1-2545

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MEDIZIN

der Öffentlichkeit fortzusetzen ist.

Beispiele aus verschiedenen großen Krankenhäusern zeigen, daß selbst unter den gegebenen gesetzlichen wie ökonomischen Bedingungen bei entsprechender eingehender Aufklä- rung seitens der engagierten Ärzte eine ablehnende Haltung umge- stimmt werden kann.

Abschließend möchten wir uns an dieser Stelle bei den vielen uns persönlich erreichten Leserzuschrif-

1 „Schuster bleib bei deinem Leisten"

Der — wenn auch fleißige — Be- richt über „dicke Beine" aus Sicht ei- ner orthopädisch-traumatologischen Abteilung sollte doch sine ira et stu- dio ein wenig näher beleuchtet wer- den. Bisher wußte ich wenig über or- thopädisch-traumatologische Klini- ken in Deutschland, was allerdings im Ausland, USA etc., nicht selten ist. Jetzt mußte ich gar nach Lesen des kleinen „Venenbreviers" für Hobbyphlebologen in orthopädischen Praxen von phlebologischen Sprech- stunden in orthopädischen Kliniken erfahren; gleichzeitig werden — immer aus orthopädischer Sicht — Therapie- empfehlungen gegeben.

Wer behandelt denn nun die ve- nösen Beinleiden, wer operiert denn nun die Varizen; auch das chronische Ulcus venosum wird operiert, aber von wem denn nun?

Freilich, der Artikel hebt nur auf die venösen Beinleiden ab. Aber soll- te der „phlebologisch Tätige" (horri- bile dictu) nicht doch die gesamte Phlebologie abdecken? Was nun mit den dicken Armen, was mit dem Pa- get-v.-Schroetter-Syndrom? Was mit

DISKUSSION

ten bedanken, die uns für die vorlie- gende, aufwendige und äußerst um- fassende Studie ihre Anerkennung ausgesprochen haben.

Doz. Dr. med. habil.

Richard Goertchen

Chefarzt am Pathologischen Institut des Klinikums Görlitz

Girbigsdorfer Straße 1-3 02828 Görlitz

Zu dem Beitrag von Professor Dr. med.

Hans Otto Dustmann und Dr. med. Iris Ivani

in Heft 51-52/1992

der Becken-Beinvenenthrombose, wer macht die eventuelle Lyse, die Operation, den Shunt (A—V Fistel)?

Also vorliegend doch nur das kleine Venenbrevier? Also liebe Orthopä- den: Hände weg von dicken Beinen, soweit es sich um akute, aber auch chronische Venenleiden handelt!

Mir würde ad hoc kein orthopä- disches Krankheitsbild — auch die im Artikel erwähnten nicht — einfallen, welches wie eine tiefe Venenthrom- bose imponieren würde. Daher in solchen Fällen, chronisch wie akut,

gleich zum hauptamtlichen Phlebolo- gen, denn Teilkenntnisse des mal phlebologisch „Tätigen" (grausige Wortschöpfung) nützen keinem.

Mit welcher Rasse und Klasse sind nun „Ulzera" zu sanieren, par- don, Kompressionsklasse? Ist nun der orthopädische Phlebologe oder der phlebologische Orthopäde ange- sprochen? Ich bin als gestandener Kliniker, Anfang 50, auch sehr appa- rategläubig, daß man aber nun gleich den guten Perthes und Trendelen- burg einfach als „zeitaufwendig und wenig aussagefähig" abtut, gleichzei- tig aber die Phlebodynamometrie be- sonders hervorhebt, ist für einen al- tertümlichen Phlebologen allerdings schwer verständlich. Ich erinnere mich meines Chefs, Kremer, in Düs- seldorf, der dem die Apparatedia- gnostik stolz vortragenden Assisten- ten in der phlebologischen Sprech- stunde sagte: „Ihr seid nur zu faul, ei- nen anständigen Perthes und Tren- delenburg zu machen."

In den Abbildungen 5a und b wird das sehr wichtige „Paraneobla- sten-Syndrom" als eine Ursache ei- ner Bein-Beckenvenenthrombose vorgestellt. Nur sollte meines Erach- tens hier von einem hypernephroiden Nierenzell-Karzinom gesprochen werden, welches in einen Wirbel me- tastasiert ist. Allerdings, zumindest aus Datenschutzgründen, sollten Ge- burtsdatum der Patientin und Name sowie Name des Arztes aus Olpe, der vor zehn Jahren das Computertomo- gramm anfertigte, weggelassen wer- den. Denn die Legende zur Abbil- dung erzählt von einer 42jährigen Pa- tientin, die allerdings zum Untersu- chungszeitpunkt am 1. Februar 1983 um 16.01 am 5. 12. 22 geboren war.

Zum Schluß seien einige philolo- gische Hinweise gestattet. Wir Ärzte sind wahrlich keine allzugroßen Stili- sten: Aber wir müssen nicht immer mit dem Oberlehrerzeigefinger und mit imperativem „muß" „sollte" etc.

auf unser richtiges „phlebologisch Tätigsein" hingewiesen werden, „Am Anfang steht die Untersuchung am stehenden Patienten!"

Mir ist einiges klar beim eindeuti- gen orthopädischen Krankheitsbild,

doch wie steht es mit dem zweideuti- gen?? Es wird immer wieder der

„phlebologisch Tätige" angespro-

Diagnose, Differential-

diagnose und Behandlung venöser Beinleiden

aus orthopädischer Sicht

A1-2546 (50) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 39, 1. Oktober 1993

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