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Archiv "TITEL: Nichts mehr wert?" (24.01.1980)

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Chirurgische „Befreiung des Ringfingers"

Wir bereiten einen Aufsatz über eine ungewöhnliche Sache aus der medi- zinischen Geschichte vor: die chir- urgische Durchtrennung der akzes- sorischen Sehnen, die den Ringfin- ger an die Nebenfinger binden; das Ziel war, einem Pianisten eine grö- ßere Beweglichkeit des Ringfingers zu geben. Die Praxis entstand au- genscheinlich aus dem Glauben im 19. Jahrhundert, man könne, durch

„vollkommene Unabhängigkeit der Finger", Virtuosität des Klavierspiels leichter erreichen. Da der Ringfinger derjenige ist, welcher in seiner Be- weglichkeit am meisten von den an- deren Fingern beeinflußt wird, lag es nahe, ihn für die verbessernde Maß- nahme zu wählen. Eine solche Ope- ration wurde schon im Jahre 1857 von einem amerikanischen Chirurg, William S. Forbes, der sie „die Be- freiung des Ringfingers" nannte, ge- macht. Kurz nachdem er in den Jah- ren 1884 und 1885 die Ergebnisse seiner „richtigstellenden" Chirurgie berichtet hatte, wurde die Digitalte- notomie ziemlich modisch unter Pia- nisten. Sie war auch Gegenstand ei- nes beträchtlichen Meinungsstreits.

Wir haben sehr viel diesbezügliche amerikanische Literatur, medizi- nisch wie musikalisch, aus den Jah- ren 1885 bis 1900 entdeckt. Das ein- zig einschlägige deutsche Schrift- tum haben wir in einer musikpäd- agogischen Zeitschrift „Der Klavier- Lehrer" in den Heften vom 15. Fe- bruar 1882, 15. Juni 1887, 1. Oktober 1889 und 15. Februar 1890 gefun- den. In den zwei letzten Heften fin- den sich Meinungen deutscher Ärzte.

Wir wissen auch von einem Werk (1868), in dem Herr Dr. F. Plath (Wien) vor der Operation gewarnt hat; aber wir haben darüber keine Einzelheiten. Welche Leser wissen weiteres über die Sache (in bezug auf Deutschland)? Nach dem Jahre 1900 war diese Praxis nicht mehr in

Mode; wir jedenfalls haben nur ein halbes Dutzend Hinweise für diese Periode. Kennt jemand Vorkomm- nisse dieser Praxis im 20. Jahrhun- dert? Wir wären sehr dankbar für jederlei Hinweis in dieser Bezie-

hung.

James R. Parrott David B. Harrison C/O E. M. S. Library University of Waterloo Waterloo, Ontario Canada N2L 3G1

624-DM-GESETZ

Zu dem Beitrag „Vorteile eines Ehegat- ten-Arbeitsvertrages" (Heft 40/1979) eine Korrektur

Insgesamt 48 000

... das 624-DM-Gesetz fehlerhaft erläutern. Die mitarbeitende Ehefrau kann von diesem Gesetz nur Ge- brauch machen, wenn das zu ver- steuernde Einkommen der Eheleute 48 000 DM nicht übersteigt, während es in Ihrem Artikel heißt, daß das zu versteuernde Einkommen der Ehe- frau 48 000 DM nicht übersteigen darf.

Fischer-Kemper Rechtsanwälte Hubertusstraße 5 5790 Brilon

TITEL

Der Verfasser, der vorgeschlagen hatte, einen Titel Professor ehrenhalber zu schaffen, ist für diesen Vorschlag eini- germaßen kritisiert worden (Heft 42/

1979). Seine Antwort darauf:

Nichts mehr wert?

Wer neue Gedanken äußert, muß sich gefallen lassen, daß man ihn kritisiert. Ich habe aber so viel zu- stimmende Briefe bekommen, daß ich vor allem den etwas bösen An- griff des Kollegen Bischoff, drei Ek- ken in Mainz von mir entfernt, nicht begreife. Ich wollte nur anregen, sich einmal Gedanken zu machen, ob man nicht auch dem Nichtfunk-

tionär unter den Ärzten eine Aner- kennung aussprechen könnte. Ich hatte nicht daran gedacht, daß nun- mehr über die Ärzte geradezu wie ein warmer Regen ab 50 Jahren die- ser Titel hereinbricht. Daß sich zum Beispiel ein Landarztkollege belei- digt fühlt, wenn einer seiner Kolle- gen z. B. einen Professorentitel er- halten würde, kann ich nicht nach- vollziehen. Böse aber wurde es wie- der mit dem Satz: „Wahrscheinlich wird sich ein Professor dieser Kate- gorie nicht allzu behaglich fühlen, am wenigsten in Gesellschaft or- dentlicher Professoren." Bleibt also doch der ordentliche Professor so hoch über dem einfachen Landarzt oder Arzt überhaupt angesiedelt, daß man nur in alter Ehrfurcht in die Knie gehen kann? Ich habe in mei- nem Leben eine ganze Anzahl einfa- cher sog. Landärzte kennenlernen dürfen, deren Wissen wirklich über- ragend war. Dann aber auch noch Bäckermeister, Heilpraktiker zu be- mühen usw.. .., um meinen Vor- schlag abzulehnen, denn wo fängt das an, wo hört das auf, ist sicher unsachlich. Wieder böse aber wird es, wenn nach Brockhauserklärung profiteri (was übrigens nach Lexikon Georges auch heißt: freiwillig anbie- ten, öffentlich anbieten, sich zum Kriegsdienst melden usw. usw.) un- richtig definiert wird. Am schlimm- sten fand ich den Vorwurf der peku- niären Situation: „Der erworbene Prof.-Titel ... bringt Verzicht auf frühzeitige relativ hohe Einnahmen des inzwischen niedergelassenen Kollegen." Ich persönlich finde bei uns ohnehin den Kotau mit der Anre- de Herr Präsident, Herr Minister für absolut überflüssig aber dann bitte jeden Titel weglassen, auch Emi- nenz usw. — Bei den Richtern ist es bereits so — ich bin sofort einver- standen: Herr Prof. Müller ist ein- fach schlicht Herr Müller. Vielleicht war mein Denkansatz Utopie — je- denfalls hilft bei einer Gedankenbil- dung nicht nur Kritik —sondern auch andersgearteter Vorschlag — und der scheint mir doch wohl hier zu feh- len. Aber: Die Gedanken sind frei .. . Dr. med. Fritz Schwerdtfeger Mathildenstraße 8

6500 Mainz 1

216 Heft 4 vom 24. Januar 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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