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Archiv "SOLIDARPRINZIP: Von Mitgliedern entlasten" (09.07.1982)

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BRIEFE AN DIE REDAKTION

SOLIDARPRINZIP

Zu der Glosse „Vorsicht bei Pressekonferenzen" in Heft 15 1982:

Von Mitgliedern entlasten

Natürlich ist es sehr ver- nünftig, darüber nachzu- denken, ob der berufstäti- ge Mensch mit hohem Ein- kommen nur deswegen das Recht zur freiwilligen Wei- terversicherung in der gesetzlichen Krankenversi- cherung ausüben darf, weil er zu Beginn seines Be- rufsweges versicherungs- pflichtig war. Wie kann er sich als unschuldig bestraft fühlen, wenn er aufgrund eines guten Einkommens eine Berechtigungsgrenze überschreitet und dadurch zum Abschluß einer priva- ten Krankenversicherung mit höheren Tarifen und gegebenenfalls Leistungs- ausschlüssen gezwungen wird? Ist es denn gerecht, daß man immer nur alle gu- ten Dinge beanspruchen darf, also das hohe Ein- kommen und gleichzeitig den Schutz der gesetz- lichen Krankenversiche- rung? Ist es denn vertret- bar, daß nach Feststellun- gen gesetzlicher Kranken- kassen die freiwillig weiter- versicherten Mitglieder Lei- stungen in einem Umfang beanspruchen, der eine Subventionierung dieser Leistungen durch die pflichtversicherten Mit- glieder mit geringerem Einkommen notwendig macht? Die sozialpoliti- sche Aufgabe der gesetzli- chen Krankenversicherung ist doch, und darüber sind sich sehr viele einig, heute nur noch erfüllbar, wenn sie nicht nur von ihren versicherungsfremden Lei- stungen befreit, sondern auch von Mitgliedern entla- stet wird, die sich aufgrund ihres Einkommens selbst gegen die Risiken unvor- hergesehener Krankheits- fälle absichern können und dafür die Solidargemein- schaft der Pflichtversicher-

ten nicht benötigen. Daß ei- ne solche Fortsetzung der

Inanspruchnahme sozialer Leistungen ein Ärgernis sein kann, wird uns immer wieder durch die Diskus- sionen um den sozialen Wohnungsbau deutlich.

Ich habe Verständnis dafür, daß ein Berufsanfänger, z. B. ein junger Regie- rungsrat, die Chance be- kommt, eine Sozialwoh- nung zu günstiger Miete zu bewohnen, weil ihm sein Gehalt noch nicht erlaubt, eine freifinanzierte Woh- nung mit höheren Lasten anzumieten. Ich kann aber nicht einsehen, daß er die- se Wohnung auch weiter behalten darf, wenn er ein überdurchschnittlich ho- hes Einkommen, z. B. als Ministerialdirektor, be- zieht. Warum soll diese Überlegung, die die große Mehrheit unserer Mitbür- ger bei der Verteilung von Wohnraum für berechtigt hält, nicht bei der Versor- gung mit Leistungen für die Erhaltung oder Wieder- gewinnung von Gesund- heit gültig sein?

So hat die Satire auch nicht die Schwäche einer Zeit- schrift des Verbandes der privaten Krankenversiche- rung getroffen, die schließ- lich zugeben mußte, daß es sich bei diesen Gedanken um die persönliche Mei- nung eines Bundestagsab- geordneten handelt, der auch Einwände gegen sei- ne Meinung als einleuch- tend und berücksichtigens- wert bezeichnete. Vielmehr hat die Satire die Schwä- chen derjenigen aufge- zeigt, die gleichzeitig die Vergünstigungen des Ver- sorgungsstaates und die marktwirtschaftlich er- reichbaren Einkünfte bean- spruchen.

Prof. Dr. med.

Horst Bourmer Vorsitzender des Hartmannbundes — Verband der Ärzte Deutschlands Godesberger Allee 54 5300 Bonn 2

Anmerkung des Autors: Das entscheidende Wort kommt in Prof. Bourmers Brief bereits im zweiten Satz: „ Unschuldig bestraft". Der junge Arbeitneh- mer hatte als Volontär keine Wahl: Er mußte in die gesetzli- che Krankenkasse eintreten, obwohl die Lektüre des Tarif- vertrages seines Berufes ihm schon sagte, daß er nach einer bestimmten Anzahl von Jahren aus dem Kreis der Pflichtversi- cherten ausscheiden werde.

Er hätte gern gleich einen pri- vaten Krankenversicherungs- vertrag ohne Vorerkrankun- gen und in einem günstigen Eintrittsalter abgeschlossen — aber das Gesetz ließ ihn nicht.

Logisch ist es deshalb, daß das gleiche Gesetz ihn davor schützt, später Tarife zaHen zu müssen, deren Höhe er, mangels Entscheidungsbefug- nis beim Beginn der Karriere, nicht beeinflussen kann. Der Vergleich mit der Sozialwoh- nung hinkt: Die freifinanzierte Wohnung des Ministerialdirek- tors wird nicht deswegen teu- rer, weil er als Regierungsrat eine Sozialwohnung gehabt hat. Und ob der Status eines freiwillig Weiterversicherten heute als „Vergünstigung des Versorgungsstaates" anzuse- hen ist, das erscheint ange- sichts der Tarife zumindest fraglich. Immerhin: Es sind die freiwillig Weiterversicherten, die mit Hilfe erschwinglicher Zusatzverträge die Wahllei- stungen der Krankenhäuser in Anspruch nehmen und damit erheblich dazu beitragen, die Krankenhäuser überhaupt zu unterhalten. bt

BLÜTENLESE

Psychologische Kriegführung

Der chinesische Ge- neral Sun Tsu lehrte vor 2500 Jahren:

„Krieg beruht auf Täuschung. Locke deinen Feind mit ei- nem Köder, vereitele die Pläne des Geg- ners und sprenge seine Bündnisse.

Den Feind ohne Kampf zu unterwer- fen ist die Krone der Kriegskunst."

Die Information:

Bericht und Meinung

6 Heft 27 vom 9. Juli 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

Felden ® und Felden ® 20 Zusammensetzung;

1 Kapsel Felden enthält 10 mg Piroxicam.

1 Kapsel Felden 20 enthält 20 mg Piroxi- cam.

Anwendungsgebiete:

Entzündliche, degenerative und schmerzhafte Erkrankungen, insbeson- dere des Bewegungsapparates, wie chronische Polyarthritis, Arthrosen, Spondylitis ankylosans (Morbus Bechte- rew), Schulter-Arm-Syndrom, lschialgien, Entzündungen der Sehnen, Sehnen- scheiden und der Schleimbeutel, akuter Gichtanfall, posttraumatische und post- operative Schmerzzustände.

Gegenanzeigen:

Bekannte Überempfindlichkeit gegen- über Piroxicam; akutes Magen- bzw.

Zwölffingerdarmgeschwür oder entspre- chende gastrointestinale Anamnese. Die Anwendung von Felden während der Schwangerschaft, Stillzeit und bei Kin- dern wird nicht empfohlen, da dies- bezüglich noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.

Nebenwirkungen:

Gastrointestinale Nebenwirkungen erfor- dern nur selten einen Therapieabbruch.

In geringem Umfang können Knöchel- Ödeme auftreten. Nur vereinzelt wird eine Erniedrigung des Hämoglobinwertes und des Hämatokrits oder eine Erhöhung der Serumtransaminasen bzw. des Blutharn- stoffspiegels beobachtet Patienten mit eingeschränkter Leber- und Nierenfunk- tion sollten entsprechenden Kontrollen unterzogen werden. Felden kann Tätig- keiten, die höhere Aufmerksamkeit erfor- dern, beeinträchtigen; dies gilt vor allem im Zusammenhang mit Alkohol.

Wechselwirkungen:

Bei gleichzeitiger Einnahme von Felden mit stark an Plasmaeiweiß gebundenen Medikamenten, wie Antikoagulantien vom Cumarintyp, sollte eine sorgfältige ärztliche Überwachung und eventuelle Dosisanpassung erfolgen.

Dosierung:

Im allgemeinen lx täglich 1 Kapsel Fel- den 20 (bzw. lx täglich 2 Kapseln Felden) während oder nach einer Mahlzeit mit reichlich Flüssigkeit Die Dosierung bei akutem extraartikulärem Rheumatismus und akuter Gicht sowie Hinweise zur Anwendungsdauer sind der Gebrauchs- information bzw. dem Arztprospekt zu entnehmen.

Handelsformen und Preise:

Packung mit 20 Kapseln Felden

zu 10 mg DM 24,--;

Packung mit 50 Kapseln Felden

zu 10 mg DM 52,40;

Packung mit 20 Kapseln Felden 20

zu 20 mg DM 44,50;

Packung mit 50 Kapseln Felden 20

zu 20 mg DM 96,60;

Klinikpackungen.

Vertrieb durch:

HEINRICH MACK NACHF.

7918 Jllertissen

Referenzen

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