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Archiv "Ehrbares Gewerbe" (08.05.1975)

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BLÜTENLESE

Ehrbares Gewerbe

Die mächtigen Befreiungsbewe- gungen der Schwarzen, der La- tinos, der Frauen und der Ho- mosexuellen jenseits unserer Grenzen zeigen stärkere Aktivi- täten als die Emanzipationsjüng- linge und -jungfrauen hierzu- lande. In Amerika, das es bes- ser haben soll, fand ein Befrei- ungskonvent ganz spezieller Art in San Franzisko spontan weite- stes Interesse. Es ging um ein wahrhaft lockendes Thema.

In Scharen strömten Soziolo- gen, Journalisten, Polizisten und

— die Königinnen der Nacht zu- sammen. Es fehlten auch nicht die Ärzte, besonders die Psych- iater. Denn es galt, den Ge- schlechtsverkehr zu entkrimi- nalisieren. Ein weiblicher Poli- zeioffizier engagierte sich mit ebenso flammender wie über- zeugender Rede für den kom-

merziellen Teil der Angelegen- heit. Die Ehrbarmachung der Prostitution würde mithelfen, die Gewaltverbrechen zu bekämp- fen. Das amerikanische Fernse- hen verschaffte auf „gekonnte"

Weise der guten Sache die nöti- ge Publizität. Merkwürdigerwei- se war die Altmeisterin des älte- sten Gewerbes, die Holländerin Xaveria Hollander, nicht mit von der Partie. Warum auch? Sie hatte es schon geschafft. Ihre Memoiren „The Happy Hooker"

stellt alle Bestsellerrekorde weit in den Schatten. Eine große amerikanische Zeitschrift hat sie als Sex-Beraterin engagiert.

Übrigens, der Konvent in San Franzisko fand in einer Kirche statt wie einst eine andere Be- freiungsbewegung. Damals tagte man in der Frankfurter Pauls- kirche. Durrak Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

NORDRHEIN-WESTFALEN

Ärztekammer Westfalen-Lippe

gründet Akademie für ärztliche Fortbildung

Die Kammerversammlung der Ärz- tekammer Westfalen-Lippe hat die Gründung einer Akademie für ärzt- liche Fortbildung als Einrichtung der Kammer beschlossen und für die Arbeit dieser Akademie ein Statut verabschiedet. Damit soll den rund 13 800 in Westfalen-Lippe tätigen Ärzten die Möglichkeit ge- boten werden, noch intensiver als bisher Fortbildung zu betreiben.

Aufgabe der Akademie ist es, die berufliche Fortbildung der Ärzte zu fördern und Fortbildungsveranstal- tungen für alle Arztgruppen durch- zuführen. Die Akademie kann auch Fortbildungsveranstaltungen für medizinische Assistenzberufe an- bieten.

Mitglied der Akademie kann jeder Arzt werden, der in Westfalen-Lip- pe seinen Beruf ausübt oder sei- nen Wohnsitz hat. ÄP-WL

NIEDERSACHSEN

Bleigefährdung in Nordenham

wird weiter untersucht

Mit finanzieller Unterstützung durch die Europäische Gemein- schaft im Rahmen eines For- schungsauftrages soll das Untersu- chungsprogramm im Einzugsbe- reich der Hüttenbetriebe bei Nor- denham im Kreis Wesermarsch auf Gesundheitsschäden durch Blei- und Zinkemissionen fortgesetzt werden. Nach dem Rindersterben im Frühjahr 1972 in diesem Gebiet sind bisher 1600 Kinder im Alter von zwei bis acht Jahren unter- sucht worden. Dabei konnten eini- ge „bleibelastete" Kinder festge- stellt werden; akut bleikranke Kin- der wurden jedoch nicht ermittelt.

Das neue Programm sieht, wie das niedersächsische Sozialministe- rium mitteilt, eine Querschnittsun- tersuchung der Nordenhamer Be- völkerung vor. Dabei sind Reihen- untersuchungen für bestimmte Be- völkerungsgruppen (zum Beispiel Schulkinder, Kindergartenkinder) in Nordenham und im benachbar- ten Brake beabsichtigt. Außerdem werden in den dortigen Arztpraxen anfallende Blutproben auf Bleige- halt untersucht. Für die feindiagno- stischen Untersuchungen ist in Nordenham ein Speziallaborato- rium eingerichtet worden, das vom Bundesgesundheitsamt geleitet wird. Wird hier ein positiver Befund erhoben, sind weitere Untersu- chungen im Großlaboratorium er- forderlich.

Nach Mitteilung von Dr. Franz Bau- er vom Ärzteverein Butjadingen werden alle Bürger aus den Ein- zugsbereichen der betreffenden In- dustriebetriebe kostenlos unter-

sucht, sofern sie sich auf Grund von Umwelteinflüssen nicht gesund fühlen. Bei der Untersuchung ist ein umfangreicher Fragebogen auszufüllen, und die freipraktizie- renden Ärzte werden von bleige- fährdet erscheinenden Patienten honorarfrei Blutproben für die Spe- zialuntersuchung entnehmen.

Als Ergänzung kündigt das Sozial- ministerium eine Situationsanalyse für Nordenham und Umgebung an, bei der zum Beispiel die Krank- heitshäufigkeit und die Nahrungs- gewohnheiten der Bevölkerung un- tersucht werden sollen. WZ/ÄP-N

Gesundheitsminister:

Kuren gerechtfertigt

Bei der Einweihung eines Jod-So- le-Freibades in Bevensen hat So- zial- und Gesundheitsminister Hel- mut Greulich die staatliche Förde-

1328 Heft 19 vom 8. Mai 1975 DEUTSCHES .ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

rung für Heilbäder und Kurorte in der Bundesrepublik als gerechtfer- tigt bezeichnet. Er bezifferte den Haushalt des gesamten Kurwesens für das Jahr 1972 auf über 14 Mil- liarden DM. Die 250 Kurorte und Heilbäder hätten knapp 5 Millionen Kurgäste gehabt, und ein Viertel der Heilkuren seien von Sozialver- sicherungsträgern finanziert oder mitfinanziert worden.

Der Minister erklärte, diese Beträ- ge ließen die Frage nach dem Er- folg aufkommen. Man müsse fest- stellen, daß bei 75 Prozent der Kur- teilnehmer während des ganzen auf die Kur folgenden Jahres keine Fälle von Arbeitsunfähigkeit aufge- treten seien, die länger als fünf bis acht Tage dauerten. Die Zahl der Krankmeldungen in der Nachkur- periode sei in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik um 37 Prozent gesunken. Diese Erfol- ge legitimierten und verpflichteten den Staat zur Förderung der Heil- bäder und Kurorte. WZ

BADEN-WÜRTTEMBERG

Landesgesetz über Gesundheitswesen geplant

Die Landesregierung will im Herbst den Entwurf eines „Landesgeset- zes über das Gesundheitswesen"

vorlegen, wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialord- nung auf Anfrage eines Landtags- abgeordneten mitteilte. Von diesem Gesetz verspreche man sich wich- tige Impulse zur Verbesserung des öffentlichen Gesundheitsdien- stes.

In diesem Zusammenhang erklärt das Ministerium die Schwierigkei- ten, eine ausreichende Zahl von Ärzten für die Tätigkeit im öffentli- chen Gesundheitsdienst zu gewin- nen, vorwiegend mit dem Einkom- mensgefälle zwischen niedergelas- senen Ärzten und Krankenhausärz- ten einerseits und denen im öffent- lichen Gesundheitsdienst anderer- seits. (Siehe dazu die Berechnung der KV Bayerns in der folgenden

Meldung). Zum Teil beruhten die Schwierigkeiten auch auf den un- befriedigenden äußeren Arbeitsbe- dingungen im öffentlichen Gesund- heitsdienst, besonders mit der in manchen Fällen mangelhaften Un- terbringung; die apparative Aus- stattung dagegen spiele bei diesen Schwierigkeiten eine geringere Rol- le. PBW

BAYERN

Beamtete Ärzte sind nicht „billiger"

Die Behauptung, der Mangel an Ärzten im öffentlichen Gesund- heitsdienst beruhe auf dem Ein- kommensunterschied zwischen freipraktizierenden Ärzten und Ärz- ten im öffentlichen Dienst, war für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Anlaß, einmal die Einkünf- te der beamteten Ärzte und der All- gemeinärzte genauer zu betrach- ten. Diese Behauptung war unter anderem in der Antwort der Bun- desregierung auf die Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion be- treffend die Situation des Gesund- heitswesens im März 1975 enthal- ten. Es hieß dort ferner, die Diffe- renz bei den Einkommen könne selbst durch großzügige Besol- dungsverbesserungen für die Ärzte im öffentlichen Dienst nicht annä- hernd ausgeglichen werden.

Die KV Bayerns hat bei ihrer ver- gleichenden Betrachtung die Kas- senumsätze der Allgemeinärzte in Bayern und die Gehälter der Medi- zinalbeamten im Jahre 1974 be- rücksichtigt. Privateinnahmen wur- den bei beiden Gruppen nicht er- faßt.

Nach Abzug von 40 Prozent Be- triebsausgaben errechnet die KV bei den Allgemeinärzten ein Jah- resnettoeinkommen aus der Kas- senpraxis vor Steuern von durch- schnittlich 84 286 DM. Vergleichba- re beamtete Ärzte mit zwei Kindern erhielten unter Berücksichtigung von 13 Grundgehältern, 13 Ortszu- schlägen und der Stellenzulage ein

Jahreseinkommen vor Steuern von 47 905 DM (Obermedizinalrat, 49.

Lebensjahr, A 14) beziehungsweise 55 872 DM (Medizinaldirektor, 51.

Lebensjahr, A 15).

In der Berechnung wird weiter aus- geführt, daß man einerseits bei Be- amten etwa 35 bis 40 Prozent der Gehaltssummen für Beihilfen, Ge- haltsfortzahlung bei Krankheit, Ur- laub und Fortbildung sowie für Pensionen anrechnen müßte, die vom Beamten während seiner akti- ven Dienstzeit nicht versteuert wer- den.

Andererseits müsse .man beim Kas- senarzt vom Jahresnettoeinkom- men zunächst einmal ein Drittel ab- ziehen, um die Differenz der Ar- beitszeit (60 Wochenstunden beim Kassenarzt, 40 Wochenstunden der Beamten und Angestellten) rechne- risch auszugleichen. Damit ver- bleibt dem Allgemeinarzt ein korri- giertes Einkommen von 56 191 DM.

Als Vorsorge für entsprechende Versicherungen für Krankheit und Alter muß dann der Kassenarzt etwa 18 000 DM jährlich zurückle- gen. Führt man diese Rechnung aus, so liegt das verfügbare Ein- kommen des Allgemeinarztes mit 38 191 DM weit unter dem entspre- chenden Einkommen der in den Beispielen genannten Beamten.

Wie die KV Bayerns weiter erklärt, ergibt sich aus diesem Vergleich neben der Widerlegung der Be- hauptung vom geringeren Einkom- men der Ärzte im öffentlichen Dienst noch eine weitere Erkennt- nis: Würde man nämlich die ambu- lante Versorgung der Kassenmit- glieder durch Beamte oder Ange- stellte ausführen lassen statt durch freipraktizierende Ärzte, so würde für den gleichen Arbeitsumfang wegen der 40-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst mindestens die eineinhalbfache Zahl von Ärzten benötigt werden. Rechnet man noch die über die 60 Wochenstun- den hinausgehende „Bereitschaft"

der niedergelassenen Ärzte hinzu, so wären sogar um 75 Prozent mehr Ärzte erforderlich als im ge- genwärtigen System. I>

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 19 vom 8. Mai 1975

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