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Archiv "Interview: Nicht kompatibel" (29.10.2010)

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A 2110 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 43

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29. Oktober 2010

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

INTERVIEW

Philipp Rösler über Erkenntnisse in einer Hausarztpraxis, Kritik an seinen Sparvor- schlägen und die Suche nach einem neuen Honorar - system (DÄ 37/2010: „Interview mit Philipp Rösler [FDP]: ,Wir denken über ein intelli gentes System der Kostener - stattung nach‘“).

P E H a s S n system (DÄ 37/2010

Selbstbeteiligung bei stationärer Vollversorgung (Verhältnismäßig- keitsprinzip).

6. Arzthonorare für gleiche ärztliche Leistungen, über das Sachleistungs- prinzip per KV bezahlt, dürfen sich im Grundsatz nicht vom Zahlungs- umfang der Kostenerstattung unter- scheiden (Gleichheitsprinzip).

7. Vorleistungen durch GKV-Beiträge und zusätzliche Arztrechnungen, auch wenn diese dann erstattet wer- den, führen bei den gesetzlichen Krankenkassen zu einer immensen Bürokratie und neuen Kosten. Für die Patienten bedeuten sie einen unver- tretbaren Aufwand. Das bestehende Sozialgesetzbuch wird in verfas- sungswidriger Weise ausgehöhlt (Verfassungsmäßigkeitsprinzip).

Die Kostenerstattung generell einzu- führen, scheitert an formalen, inhalt- lichen, ökonomischen und verfas- sungsmäßigen Gründen. Sie ist mit unserem GKV-System nicht kompa- tibel und kontraproduktiv.

Dr. med. Thomas Georg Schätzler, 44135 Dortmund

Schlechter als 1996

Unserm Herrn Gesundheitsminister gegenüber hat die Kollegin betont, sie verdiene genug. Das Kurzpraktikum war sicherlich noch vor Juli 2010.

Denn mit der Abrechnung für das erste Quartal 2010 kann Frau Elgeti nicht zufrieden sein. Zumindest meine Abrechnung war im Fallwert wieder identisch mit dem Fallwert aus dem ersten Quartal 2008. Dahin war also die in 2009 erkämpfte Erhöhung. Und nebenbei lag bei mir der Fallwert sogar 1996 höher!

Dann hat Herr Rösler noch gemerkt, dass die – von vielen Fachleuten für schwachsinnig gehaltenen – DMP-

Formulare Bürokratie in den Praxis- alltag bringen. DMP werden doch nur gemacht, um das Einkommen erträglich zu gestalten. Wie dumm von denen, die es tun.

Er hätte lieber mal ein Rezept aus- stellen sollen, zum Beispiel Eprosar- tan 600 von Ratiopharm. Dann hätte er bemerken können, dass dieses Me- dikament von 69,09 Euro in 2009 auf 94,19 Euro im Preis gestiegen ist!

Das ist eine Steigerung von mehr als 30 Prozent, und jetzt werden auch noch die Patienten mit 9,40 Euro zur Kasse gebeten.

Bei dieser Steigerung geht man als Pharmariese dann doch locker die vom Herrn Minister geforderten zehn Prozent wieder runter.

Und Eprosartan ist nur ein Beispiel.

Das wollte unser Herr Gesundheits- minister wohl nicht sehen? Aber das wäre intelligent gewesen!

Wilhelm Schütte, 30102 Braunschweig

Lösungen sind gefragt

Sehr geehrter Herr Kollege Rösler, im DÄ werden Sie wie folgt zitiert:

„Regressforderungen sind sehr be- lastend. Wer die Attraktivität des Arztberufs steigern will, muss das ernst nehmen.“

Für mich als Arzt (Assistent in Wei- terbildung zum Allgemeinmediziner) heißt Probleme (meiner Patienten) ernst zu nehmen, alles daran zu set- zen, diese Probleme zu beseitigen.

Es reicht hier nicht, dem Patienten zu sagen: Ja, das ist schlimm, und ich nehme Ihr Problem sehr ernst – um ihn dann unverrichteter Dinge wieder nach Hause zu schicken.

Genau das tun Sie aber meiner Meinung nach in diesem Fall! . . . Der Facharzt für Allgemeinmedizin, bei dem ich mich zurzeit in Ausbil-

Nicht kompatibel

„Ein intelligentes System der Kostenerstattung“ ist eine für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) klassische contradictio in adjecto, Herr Kollege Rösler. Und zwar aus folgenden Gründen:

1. Unsere GKV-Versicherten sind als Patienten bereits in Vorleistung getreten: Die Behandlungskosten in Klinik und Praxis wurden durch ihre GKV-Beiträge vorfinanziert (Sach- leistungsprinzip).

2. Bei häufiger und krankheitsbedingt intensiver Inanspruchnahme werden die Mehrkosten durch die Beiträge der gesunden GKV-Versicherten aus- geglichen (Solidaritätsprinzip).

3. Wenn Beiträge zum Beispiel bei Rentnern, Niedriglohngruppen, Sozi- alhilfe oder ALG II nicht ausreichen beziehungsweise bei Familienmit- gliedern oder Zahlungsunfähigen ganz fehlen, springen Staat und Steu- erzahler ein (Subsidiaritätsprinzip).

4. Wer seine GKV-Beiträge bisher bezahlt hat und dies weiter tun wird, genießt einen durch unsere Verfas- sung garantierten Bestandsschutz (Legalitätsprinzip).

5. Das Bundesverfassungsgericht akzeptiert Steuerungen durch Pra- xis- und Verordnungsblattgebühren beziehungsweise angemessene

B R I E F E

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2 0 J A HRE EINHEIT

Vor 20 Jahren kam es zum partner- schaftlichen Zusam- menschluss der Be- rufsverbände aus Ost und West (DÄ 40/2010: „Die Urolo- gen fanden als Erste zusammen“ von Norbert Jachertz).

0 J

V e s m r O 4 gen fanden alsErste

Die Augenärzte waren die Ersten

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands hat bereits Ende No- vember 1989 mit dem Aufbau der Landesverbände Mecklenburg-Vor- pommern, Berlin-Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen begonnen. Am 17. Juni 1990 konnten wir in Leipzig die Gründung eines gemeinsamen Be- rufsverbands im Hotel Astoria feier- lich begehen. Auf dem Weltkon- gress für Augenheilkunde in Berlin im Juni 2010 wurde unsererseits an diese Vereinigung erinnert. Damit waren die Augenärzte und nicht die Urologen die Ersten, die zusammen- fanden. Im Jahre 1991 hielt die Deutsche Ophthalmologische Ge- sellschaft als erste wissenschaftliche gesamtdeutsche Gesellschaft ihren Jahreskongress in Leipzig ab.

Dr. med. Rolf Grewe, ehemaliger Beauftragter von BVA und DOG für die Bundesländer-Ost, 48155 Münster

dung befinde und dessen Praxis durch bereits vollstreckte Regresse von 115 000 Euro für die Jahre 2002 und 2003 sowie angedrohte Regresse von jeweils 100 000 Euro für die Jah- re 2004 bis 2006 existenziell bedroht ist, hatte Sie vor einiger Zeit eindring- lich um eine Amnestie für Altregresse gebeten. Ihre Antwort lautete sinnge- mäß: Da könne man nichts machen.

Sagen Sie das auch zu Patienten?

Oder haben Sie deshalb Ihren berufli- chen Werdegang in die Politik verla- gert, wo man offensichtlich genügend räumlichen und emotionalen Sicher- heitsabstand zu den Betroffenen hat, um Probleme „ernst“ nehmen zu können, ohne sie zu lösen? . . .

Christian Seefeld, 38690 Vienenburg

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