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Fachbereich Familien, Strategische Planung 2017-2020
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Genehmigt vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 22. August 2017
Erarbeitet durch:
Dr. Katrin Bartels
Leiterin Abteilung Familien, Integration und Dienste
Thomas Nigl
Wissenschaftlicher Leiter Fachbereich Familien
Sibel Arslan
Juristin Abteilung Familien, Integration und Dienste (2015)
Franziska Bürki
Praktikantin Fachbereich Familien (2015)
Überarbeitung:
Johanna Huber
Praktikantin Fachbereich Familien (2016)
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Inhalt
Fachbereich Familien, Strategische Planung 2017-2020 ... 1
Abkürzungsverzeichnis ... 5
1. Einführung ... 6
1.1 Vorgehensweise zur Erstellung der strategischen Planung ... 6
2. Grundlagen ... 6
2.1 Gesetzliche Grundlagen ... 6
2.2 Leistungsauftrag Fachbereich Familien ... 7
2.3 Bisherige Konzepte und strategische Planungsgrundlagen des Fachbereichs Familien ... 7
2.4 Konzepte und strategische Planungsgrundlagen der internen Partner ... 7
3. Aktuelle Handlungsfelder für Familien im Kanton Basel-Landschaft ... 8
3.1 Zahlen und Fakten ... 8
3.2 Handlungsfelder ... 10
4. Ziele ... 10
5. Massnahmen und Projekte in den fünf Handlungsfeldern ... 12
5.1 Handlungsfeld 1: Frühe Förderung ... 12
5.1.1. Ausgangslage ... 12
5.1.2. Massnahmen ... 14
5.2 Handlungsfeld 2: Niederschwelligkeit und Verfügbarkeit von Information ... 15
5.2.1. Ausgangslage ... 15
5.2.2. Massnahmen ... 15
5.3 Handlungsfeld 3: Vereinbarkeit von Familie und Beruf ... 16
5.3.1. Ausgangslage ... 16
5.3.2. Massnahmen ... 16
5.4 Handlungsfeld 4: Raum- und Zeitplanung für und mit Kindern ... 18
5.4.1. Ausgangslage ... 18
5.4.2. Massnahmen ... 18
5.5 Handlungsfeld 5: Soziales: Unterstützung von s.g. „Working Poors“, Alleinerziehenden und Familien mit zahlreichen Kindern ... 19
5.5.1. Ausgangslage ... 19
6. Verschiebung des Handlungsschwerpunktes ab 2017 ... 19
7. Personalressourcen und Budget ab 2017... 19
8. Matrix der Projekte, Trägerschaften und eingesetzter Ressourcen ab 2017... 19
9. Projekt zur Kooperation mit Familienzentren ... 21
9.1. Ausgangslage ... 21
4
9.2. Projektkonzept ... 21
9.3. Projektorganisation ... 22
9.4. Finanzplan ... 22
9.5. Risikomanagement ... 23
10. Zusammenfassung ... 23
Anhang: Fakten, Handlungsfelder und Massnahmen des Fachbereichs Familien ... 24
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Abkürzungsverzeichnis
AKJB Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote BFS Bundesamt für Statistik
BKSD Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion FAZ Familienzentrum
FEB Familienergänzende Kinderbetreuung
FEBL Fachstelle Erwachsenenbildung Basel-Landschaft FIBL Fachstelle Integration Basel-Landschaft
FKD Finanz- und Kirchendirektion
IG EBBL Interessensgemeinschaft Elternbildung Basel-Landschaft KIGA Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit KMU Klein- und Mittelständische Unternehmen
LRV Landratsvorlage
NGO nichtstaatliche Organisation (non-governmental organization) NWCH Nordwestschweiz
PAVO Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern SID Sicherheitsdirektion
SODK Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren VGD Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
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1. Einführung
Das Wohl der Familien im Kanton Basel-Landschaft ist ein Anliegen, dem sich viele Akteure innerhalb und ausserhalb der Verwaltung direkt oder indirekt widmen. Der Fachbereich Familien nimmt dementsprechend eine Querschnittsaufgabe wahr. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit Partnern ist Voraussetzung für die Optimierung der Rahmenbedingungen für Familien. Um diese Zusammenarbeit zu ermöglichen, steht der persönliche, meist mündliche Austausch mit verschiedenen Partnern an erster Stelle. Mit der vorliegenden strategischen Planung soll in schriftlicher Form das kurzfristige und mittelfristige Handeln transparent gemacht und dadurch gut auf die weiteren Akteure abgestimmt werden. Die strategische Planung dient auch zur Bündelung der Ressourcen auf die relevanten Zielsetzungen.
1.1 Vorgehensweise zur Erstellung der strategischen Planung
Die Mitarbeitenden des Fachbereichs Familien haben ausgehend vom Familienbericht Basel- Landschaft 2010 weitere in Frage kommende Studien zu Familienthemen bzw. benachbarten Disziplinen mit Bezug zum Kanton Basel-Landschaft gesichtet und einander gegenseitig präsentiert.
Im Rahmen eines Workshops wurden strategische Handlungsfelder und zugehörige Massnahmen aufgrund der Erkenntnisse aus den verschiedenen Studien definiert. Die strategische Planung wurde im Herbst 2016 vom Fachbereich Familien überarbeitet.
Die Strategische Planung 2017 bis 2020 des Fachbereichs Familien Basel-Landschaft wurde im August 2017 durch den Regierungsrat verabschiedet.
2. Grundlagen
2.1 Gesetzliche Grundlagen
§ 107 der Kantonsverfassung (SGS 100) regelt, dass der Kanton und die Gemeinden Familie, Eltern- und Mutterschaft schützen und sich in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen der Belange von Jugend und Alter annehmen. Eine Ausführungsgesetzgebung zu den Aufgaben im Familienbereich existiert im Kanton Basel-Landschaft nicht.
Eine wichtige Konkretisierung des Schutzes der Familie und Eltern stellt das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz, SGS 852) dar, welches am 01. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Das FEB-Gesetz regelt die Pflichten von Kanton und Gemeinden zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch familienergänzende Kinderbetreuung.
Ausführungsgesetzgebungen existieren für wichtige interne Partner:
§ 58 Gesundheitsgesetz (SGS 901): Aufgaben des Kantons bezüglich der Gesundheitsförderung und Prävention.
§ 59 Gesundheitsgesetz: Aufgaben der Gemeinden bezüglich der Gesundheitsförderung und Prävention.
§ 60 Gesundheitsgesetz: Regelung der Mütter- und Väterberatung als kommunales Angebot.
Gesetz über die Einführung von Integrationsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer des Kanton Basel-Landschaft (Integrationsgesetz, SGS 114).
Verordnung zum Integrationsgesetz des Kantons Basel-Landschaft (Integrationsverordnung, SGS 114.11).
§ 97 Kantonsverfassung: Kanton und Gemeinden fördern die Erwachsenenbildung sowie Ausführungsbestimmung zu den Aufgaben des Kantons im § 55 Bildungsgesetz (SGS 640).
Eine entsprechende Verordnung ist in Arbeit.
In Überarbeitung befindet sich derzeit das Gesetz über Pflege und Betreuung im Alter (Landratsvorlage 2017-139 vom 4. April 2017). Daneben ist auch die Ausgestaltung der Bildungs-, Sozial- und Steuergesetzgebung für Familien von hoher Relevanz. Ebenso wirkt sich die Raumplanung in starkem Mass auf die Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern, Eltern und Grosseltern aus.
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2.2 Leistungsauftrag Fachbereich Familien
Die Produktgruppe Fachbereich Familien besteht aus den Produkten „Koordination und Beiträge zur Familienförderung“ sowie „Dokumentation und Beratung“. Die vorliegende strategische Planung konkretisiert deren Umsetzung für die Zeit von 2017 bis 2019.
2.3 Bisherige Konzepte und strategische Planungsgrundlagen des Fachbereichs Familien
Im Juli 2004 wurde das Gesamtkonzept Familienfragen erstellt. Dieses beleuchtet umfassend das Verständnis von Familien und stellt die Ausgangslage im Kanton Basel-Landschaft bezüglich gesetzliche Grundlagen, Akteure und Massnahmen dar. Aufgrund dieser Ausgangslage wurden Wirkungsziele sowie operative Ziele abgeleitet und schliesslich die Finanzierung dargelegt. Der Familienbericht von 2010 stellte die nächste Entwicklungsstufe hin zu einer fundierten Strategie des Fachbereichs Familien dar. Durch den Familienbericht 2010 konnte die Weiterentwicklung der Aktivitäten für die Familien im Kanton Basel-Landschaft auf ein gutes statistisches Fundament gelegt werden. Der Handlungsbedarf wurde in der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Anerkennung der Betreuungsleistung der Grosseltern, der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Unternehmen, der Beibehaltung der Erwerbsanreize im Steuersystem, der Prüfung von Ergänzungsleistungen für Familien sowie der frühen Förderung und Familienberatung gesehen.
Mit RRB 0489 vom 19. März 2013 hat die Sicherheitsdirektion dem Regierungsrat über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen berichtet, welche im Familienbericht empfohlen worden waren.
Im Regierungsprogramm 2016-2019 bekennt sich der Kanton Basel-Landschaft dazu, Familien wirksam zu fördern. Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit, die Sensibilisierung der Wirtschaft für familienfreundliche Arbeitsbedingungen, das Bereitstellen von Informationsmaterial für Eltern und Familien sowie die Erreichbarkeit von Angeboten der frühen Förderung werden explizit als Aufgaben des Kantons genannt1. Der Fachbereich Familien folgt mit seinem Projektportfolio diesen Zielen. Das Legislaturziel „ZL-LZ 6“ dient als Leitlinie zukünftiger Tätigkeiten:
„Der Kanton Basel-Landschaft bietet seinen Einwohnerinnen und Einwohnern Perspektiven. Die Solidarität ist gegeben. Menschen mit Behinderung können am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Kinder und Jugendliche werden in ihrem Heranwachsen unterstützt und geschützt. Mit einer konsequenten Familienpolitik werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert, die wirtschaftliche Selbständigkeit gefördert und Strukturen zur frühen Förderung unterstützt. Das neue Gesetz über Familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) bildet die Grundlage für den Ausbau der FEB-Angebote im Kanton.“2
2.4 Konzepte und strategische Planungsgrundlagen der internen Partner
Die wichtigsten internen Partner des Fachbereichs Familien verfügen über Konzepte oder andere strategische Planungsgrundlagen. Diese sind teilweise als interne Papiere, teilweise als
Regierungsratsbeschluss oder als Landratsvorlage ausgestaltet. Es handelt sich insbesondere um:
Online Informationen der Gesundheitsförderung Baselland
Kantonales Integrationsprogramm Basel-Landschaft 2014-2017
Lebensverläufe von Frauen und Männern, Erster Gleichstellungsbericht Kanton Basel- Landschaft
Konzept Weiterbildung Basel-Landschaft (LRV 2010-324), vom Landrat am 27. Januar 2011 beschlossen
Bericht zu den Postulaten von Regula Meschberger, SP-Fraktion: „Förderung der Früherziehung und zur Unterstützung der frühen Sprachförderung“ (2008-333) und von Christian Steiner, CVP/EVP-Fraktion: „Eltern bilden statt Kinder therapieren“ (2006-101) (2015-171).
Das Projekt zur nachhaltigen Optimierung der Kinder- und Jugendhilfe (Projekt NOKJ), mit welchem die Angebote institutionalisierter Kinder- und Jugendberatung im Kanton Basel- Landschaft flächendeckend verbessert werden soll (vgl. NOKJ-Schlussbericht).
1 Siehe Regierungsprogramm Basel-Landschaft 2016-2019, S. 40
2 ebd, S. 35
8
Durch eine Sichtung der Konzepte bzw. strategischen Planungsgrundlagen sowie mündliche Absprachen wird sichergestellt, dass das Vorgehen der verschiedenen Akteure innerhalb der kantonalen Verwaltung aufeinander abgestimmt ist, dass Synergien genutzt werden und die Massnahmen sich gegenseitig ergänzen.
3. Aktuelle Handlungsfelder für Familien im Kanton Basel- Landschaft
3.1 Zahlen und Fakten
Neben dem bereits erwähnten Familienbericht haben in der Zeit zwischen 2010 und 2016 weitere Studien kantonsspezifische Resultate zu Familienthemen geliefert. Eingeflossen sind:
1. Der Familienbericht Basel-Landschaft 2010
2. Der Demografiebericht Kanton Basel-Landschaft 2011 3. Der Armutsbericht des Kantons Basel-Landschaft 2015
4. Der Erste Gleichstellungsbericht Kanton Basel-Landschaft 2016
National bzw. kantonsübergreifend liegen neue Resultate aufgrund des Mikrozensus Familien, sowie der Untersuchungen des Bundesamts für Statistik (BfS) zu Armut in der Schweiz und des
Bildungsberichts Nordwestschweiz vor:
1. Familien, Generationen Befragung des Bundes (erschienen 2015, Befragung 2013) 2. Informationen des BFS zu Armut in der Schweiz (Link)
3. Bildungsbericht Nordwestschweiz 2012 / 2017
Die Mitarbeitenden des Fachbereichs Familien haben die auf den Kanton Basel-Landschaft bezogenen oben stehenden Berichte gesichtet und die dort herausgearbeiteten Handlungsfelder zusammengefasst. Zahlreiche Feststellungen resultieren von mehr als einer der kantonalen Untersuchungen und werden durch die nationalen bzw. regionalen Studien bestätigt. Es sind dies insbesondere:
Tabelle 1: Faktensammlung zur Lebenssituation von Familien
Faktum Familien-
bericht
Demogra- fiebericht
Armuts- bericht
Gleich- stellungs- bericht Fakten zur Bildung
1. Kinder aus nicht deutschsprachigen Familien haben geringere Chancen auf schulischen Erfolg als deutschsprachige Kinder
x
2. Frühe und hochwertige Bildung reduziert das Armutsrisiko
erheblich x x
3. Prognose: Schulklassen werden heterogener3 und bis 2020
im Sekundarschulbereich I und II kleiner x
Fakten zur Vielfalt
3 Siehe auch Bildungsbericht Nordwestschweiz 2012: Mit „heterogen“ werden Schulklassen bezeichnet, in denen der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und/oder nicht-deutscher Muttersprache bei über 30% liegt. Dieser liegt im Kanton Basel-Landschaft über dem nationalen Durchschnitt. (ebd. S. 35)
9 4. Beratung für Familien4 wird nur von Teilen der Bevölkerung
genutzt (60% Migrationsfamilien, 55% Familien mit niedrigem Bildungsabschluss) / Risikogruppen werden von unterstützenden Massnahmen und Angeboten wenig erreicht
x x
5. Frauen, Alleinerziehende Mütter und Frauen mit Migrationshintergrund sind überproportional armutsgefährdet
x x
6. Zuwanderungsgewinn verhindert Überalterung x x
7. Zunahme von Eineltern- und Konkubinatsfamilien x x x
8. Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund 2007 mit
knapp 21% sehr hoch x x
Fakten zum Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung sowie zur Erwerbs- und Hausarbeit
9. Durchschnittsalter der Bevölkerung nimmt zu x x
10. Prognose: Abnahme des Anteils der Erwerbstätigen x 11. Vergleichsweise geringe Erwerbstätigkeit von Müttern im
Kanton bei steigender Tendenz (71% der Mütter im Kanton sind erwerbstätig , 96% der Väter)
x (x)
12. Hohes Teilzeitpensum von Müttern im Kanton bei sinkender Tendenz (83% der erwerbstätigen Mütter arbeiten in Teilzeit, 19% in Kleinpensen (<50%))
x (x)
13. Väter leisten zunehmend Hausarbeit x
14. Wunsch von Müttern im Kanton nach Steigerung ihres Erwerbspensums (21%)
Wunsch von Vätern im Kanton nach Reduzierung ihres ERwerbspensums (41%)
x
15. Häufige Gründe für Nicht-Nutzung von Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung: zu hohe Kosten und Mangel an Angeboten
x
Der Mangel an Angeboten familienergänzender Kinderbetreuung wurde auch im Bildungsbericht Nordwestschweiz 2012 und (S. 53 ff. bzw. S. 32) festgestellt. Der Bildungsbericht 2017 resümiert: „In allen vier Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz ist FBBE (frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung) als Querschnittsthema angelegt. Dies erfordert grössere Anstrengungen als bisher, Projekte und Akteure auf Kantons- und auf Gemeindeebene zu vernetzen und in übergreifende Konzepte einzubinden. Erste Ansätze, zum Beispiel kantonale Koordinationsstellen, sollten vorangetrieben werden (S. 31).
Die Studie von Infras „Familie, Generationen und Gesellschaft. Schulergänzende Betreuung in der Schweiz aus Eltern- und Kindersicht“ (S. 358) hält fest, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Herausforderung bleibt.
Fakten zur Familienarmut
16. Alleinerziehende, Ausländerinnen und Kinder / Jugendliche
sind überproportional häufig von Sozialhilfe abhängig x
17. Hoher Anteil Alleinerziehender und Kinder von
Einelternfamilien bei der Sozialhilfe (34%) x
18. Familien mit 3 oder mehr Kindern unterliegen einem
sprunghaft erhöhten Armutsrisiko x
Der Bildungsbericht Nordwestschweiz 2012 (S. 23 ff.) postuliert die Bedeutung der frühen Förderung bei der Armutsbekämpfung . Der Bildungsbericht Nordwestschweiz 2017 stellt allgemeiner fest, dass frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung im Kontext sozialer, pädagogischer und gesellschaftspolitischer Fragen betrachtet wird (s. 20).
4 Die Prozentzahlen beziehen sich auf die Mütter- und Väterberatung. Im Armutsbericht wird aber auch allgemein von unzureichenden Informationsstand der Migrationsbevölkerung bezüglich ihren Ansprüchen gesprochen (S. 54). Der Begriff „Beratung für Familien“ wird daher hier übergreifend für verschiedene Beratungsangebote für Familien gebraucht.
10
Die SODK kommt zu dem Ergebnis, dass „Working Poors“ in Einelternfamilien überdurchschnittlich häufig zu finden sind:
10.3% in der Schweiz5 Raumplanung
19. Gefahr der Überbauung durch Nachfrage nach Wohnraum
und altersgerechter Infrastruktur. x
3.2 Handlungsfelder
Aufgrund der Erfolge, welche die frühe Förderung zur Armutsbekämpfung hat (Faktum 1 und 2 der Tabelle weiter oben) und um die Heterogenität der Klassen (Faktum 3) zumindest teilweise zu lindern, sind Projekte im Bereich der frühen Förderung besonders geeignet. Um auf die zunehmende Vielfalt bei den Familien (Faktum 4 bis 8) zu reagieren, soll die Kommunikation verbessert werden. Dies geschieht einerseits durch niederschwellige Familienprojekte und andererseits die Verbesserung der Verfügbarkeit von Information. Die Fakten zum Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung sowie zur Erwerbs- und Hausarbeit (Faktum 9 bis 15) werden dahingehend interpretiert, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden muss. Die Tatsache, dass im nationalen Vergleich überdurchschnittlich viele Personen in Einelternfamilien trotz Erwerbsarbeit von Sozialhilfe abhängig sind (Faktum 16 bis 18), zeigt die Notwendigkeit auf, sich verstärkt für Familien einzusetzen, die von Armut betroffen oder davon bedroht sind. Die zunehmende Raumknappheit (Faktum 15) macht es notwendig, Raum- und Zeitplanung auf Kinder abzustimmen.
Aus den bearbeiteten Quellen ergeben sich somit 5 Handlungsfelder:
1. Frühe Förderung
2. Niederschwelligkeit und Verfügbarkeit von Information
3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie übergenerationale Projekte 4. Raum- und Zeitplanung für und mit Kindern.
5. Soziales: Unterstützung von s.g. „Working Poors“, Alleinerziehenden und Familien mit zahlreichen Kindern
4. Ziele
Nachfolgend werden die Bezüge der fünf Handlungsfelder zum Regierungsprogramm (vgl.
insbesondere Fokus Familien Seite 40) dargelegt und jedem Handlungsfeld Zielsetzungen zugeordnet:
Handlungsfeld Strategische Planung Fachbereich Familien
Formulierung
Regierungsprogramm
Zielsetzung des Fachbereichs Familien
Frühe Förderung Frühe Förderung soll alle Kinder und ihre Eltern
erreichen, speziell Kinder aus bildungsfernen Familien oder mit Migrationshintergrund.
Fremdsprachige Familien müssen die entsprechenden Angebote in der Nähe ihres Wohnortes kennen, damit ihre Kinder die
Sprachförderangebote regelmässig und frühzeitig nutzen.
In den Familienzentren werden die Eltern und ihre kleinen Kinder vor Ort angesprochen und erreicht.
In 5 von 10 Familienzentren findet jährlich mindestens ein Projekt statt, welches
ausserhalb des bisherigen Rahmens liegt.
Niederschwelligkeit und Verfügbarkeit von Information
Die Familien werden durch Elternbildungsangebote in ihren
Das Familienhandbuch Nordwestschweiz wird
5 http://sodk.ch/uploads/media/Beilage_2.2_Armutsbericht_Teil_SODK_d.pdf , S. 3
11 Erziehungsaufgaben
unterstützt. Der Kanton fördert und koordiniert
niederschwellige Weiterbildung für Eltern und
Erziehungsberechtigte.
ZL-RZD 16 Frühe Förderung erreicht insbesondere auch Kinder aus bildungsfernen Familien und
mit Migrationshintergrund.
Eltern und Erziehende nehmen an Elternbildungsangeboten teil.
ZL-RZD 21
Der Kanton Basel-Landschaft fördert Information, Beratung, Bildung und soziale
Verständigung, um Integrationshemmnisse abzubauen.
mindestens alle zwei Jahre aktualisiert und alle links werden überprüft.
Familien, deren Situation durch eine Begleitung durch Laien verbessert werden kann, finden diese Unterstützung.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie übergenerationale Projekte
Beide Elternteile sollen die Erwerbs- und Familienarbeit nach ihren Bedürfnissen aufeinander abstimmen können. Die Umsetzung des neuen Gesetzes über die familienergänzende
Kinderbetreuung soll zeitnah und unter Einbezug aller beteiligten Kreise erfolgen: Der Kanton unterstützt die
Gemeinden bei der Ausrichtung ihrer Angebote am Bedarf. Die Eltern erhalten die notwendigen Informationen, um das für sie und für ihr Kind passende Angebot auswählen zu können.
Die Anliegen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden von den Arbeitgebenden wahrgenommen. Der Kanton orientiert die KMU über mögliche Massnahmen zur Familienfreundlichkeit. Der Kanton als Arbeitgeber nimmt seine Vorbildrolle wahr. Er legt grossen Wert auf die
Chancengleichheit, die Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen online und aktuell zur
Verfügung.
Der Fachbereich Familien sorgt dafür, dass verschiedene Akteure, welche sich im Kanton für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf engagieren, über die Aktivitäten der jeweils anderen informiert sind.
Zu familienergänzenden Kinderbetreuung findet mindestens einmal jährlich ein Austausch mit Vertretenden der Gemeinden statt.
Raum- und Zeitplanung für und mit Kindern
EESH-LZ 4 Mit dem revidierten Kantonalen Richtplan (KRIP) wird die Raum- und die Siedlungsentwicklung stärker gelenkt und ressourcenschonender
gestaltet. Die Entwicklung nach Innen wird forciert,
Jährlich erlangt mindestens eine neue Gemeinde das Label
„Kinderfreundliche Gemeinde“
der UNICEF.
Dank dem Familienpass beider Basel gibt es umfangreiche Freizeitangebote für Familien
12
Subzentren werden gestärkt und leistungsfähige
Verkehrssysteme gesichert. In zentrumsferneren
Kantonsgebieten werden die räumlichen Qualitäten gestärkt.
Die künftigen Planungsregionen des Kantons (6) erhalten Wachstumsvorgaben zu Bevölkerungsentwicklung und Bauzonengrösse.
Mit der Fokussierung des Ausbaus von Siedlung und Infrastruktur auf zentrale und attraktive Lagen
wird einer der grössten Vorzüge des Kantons weiterentwickelt:
die Nähe von Wohnen, Arbeiten,
Freizeit, Erholung und Natur. Im revidierten Kantonalen
Richtplan werden genügend Flächen für die
Arealentwicklung eingeplant.
und einen Ort, an welchem diese zusammengefasst publiziert sind.
Soziales: Unterstützung von s.g. „Working Poors“,
Alleinerziehenden und Familien mit zahlreichen Kindern
Die Sozialhilfe als letztes Netz der sozialen Sicherheit ist gewährleistet. Der Kanton stellt sicher, dass bedürftige
Personen eine
menschenwürdige Existenz führen und am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können.
Kein eigenes Projekt des Fachbereichs Familien
(Federführung beim Sozialamt)
5. Massnahmen und Projekte in den fünf Handlungsfeldern 5.1 Handlungsfeld 1: Frühe Förderung
5.1.1. Ausgangslage
Mit der frühen Förderung werden Massnahmen umschrieben, welche dem Kind von seiner Entstehung bis zum Eintritt in den Kindergarten oder seinen Eltern zu Gute kommen. Basis jeder frühen
Förderung bildet die Erziehung, Betreuung und Bildung innerhalb der Kernfamilie (familiäre frühe Förderung). Darauf aufbauend existiert die familienunterstützende frühe Förderung beispielsweise die Mütter-, Väterberatung, die Elternbildung oder die heilpädagogische Früherziehung für von
Behinderung betroffene oder bedrohte Kinder. Mit der familienergänzenden frühen Förderung werden Angebote umschrieben, welche zeitweilig die Betreuung übernehmen. Dazu gehören Tagesfamilien, Kindertagesstätten oder Spielgruppen (vgl. ausführlich: Landratsvorlage 2015-171, Seite 5).
Die für den Kanton Basel-Landschaft vorhandenen Daten können zwar nicht die Wirkung, aber die Notwendigkeit der frühen Förderung zeigen, indem insbesondere festgestellt wird, dass Kinder, welche nicht deutscher Muttersprache sind oder aus bildungsfernen Familien stammen, geringere Chancen auf Schulerfolg haben, als die deutschsprachigen Kinder.
Studien, welche die Wirkung von früher Förderung aufzeigen, gibt es inzwischen zahlreich. Einen Überblick zum Nutzen früher Förderung gibt die Masterarbeit von Cyrill Kaufmann (2011),
zusammengefasst Seite 51). Aufgrund von Studien aus Finnland, Grossbritannien, den USA und der Schweiz lässt sich sagen, dass frühe Förderung einen positiven Effekt hat auf die Chancengleichheit von Kindern bezüglich der Erreichung von guten Schulabschlüssen. In der Schweiz existiert seit einigen Jahren das Projekt ZEPPELIN, welches untersucht, ob Massnahmen der selektiven
13
Prävention ab Geburt die Bildungschancen von Kindern aus Familien mit psychosozialen Risikokonstellationen erhöhen. Die Zwischenergebnisse vom Mai 2016 zeigen, dass die Interventionen wirkungsvoll bezüglich Entwicklungsquotient und Sprache sind.
Aus der Kombination der Resultate im Kanton Basel-Landschaft (Chancengleichheit ist nicht gegeben) und den internationalen wie nationalen Studienergebnissen (frühe Förderung erhöht die
Chancengleichheit) darf gefolgert werden, dass im Kanton Basel-Landschaft ein Bedarf für frühe Förderung besteht.
Frühe Förderung geschieht am umfassendsten und intensivsten durch die Kernfamilie. Die Kernfamilie wird gestärkt durch die familienunterstützenden und –ergänzenden Angebote. Einen Überblick über die bestehenden Angebote im Kanton Basel-Landschaft liefert die Landratsvorlage 2015-171.
Schwierig aufzuzeigen, aber für die Familien zentral, ist die Familienunterstützung und –ergänzung, welche informell in der erweiterten Familie (Großeltern, vgl. Familienbericht Kapitel 4 und
Großelternkongress) und durch Freunde geleistet wird. Ergänzt werden diese informellen Hilfen durch private Angebote, Angebote der Gemeinden und schliesslich sehr selektiv Angebote des Kantons.
Dieser subsidiäre Aufbau ist richtig und soll auch in Zukunft beibehalten werden. Die Nähe der Angebote zu den Familien gewährleistet in den meisten Fällen, dass nur solche Angebote entstehen, welche die Familien auch tatsächlich als Unterstützung und Ergänzung wahrnehmen.
Abbildung 1: Pyramidenmodell "Frühe Förderung"
Betrachtet man die Angebote der frühen Förderung (vgl. Abb. 1), so wird klar, dass es sich um eine multidisziplinäre Aufgabe handelt, welche von Bund, Kanton, Gemeinden und Privaten Organisationen gemeinsam wahrgenommen wird. In der Kantonalen Verwaltung sind insbesondere das AKJB
(BKSD), die Gesundheitsförderung (VGD) und die Fachbereiche Integration und Familien (SID) bezüglich der frühen Förderung aktiv.
14 5.1.2. Massnahmen
Überdirektionale Arbeitsgruppe Frühe Förderung
Für die Beantwortung der Postulate Regula Meschberger, „Förderung der Früherziehung und zur Unterstützung der frühen Sprachförderung“ (2008-333) und Christian Steiner, „Eltern bilden statt Kinder therapieren“ (2006-101) wurde unter Federführung des AKJB die Arbeitsgruppe Frühe Förderung gebildet. In der gemeinsam erarbeiteten Landratsvorlage 2015-171 konnten drei Handlungsstränge zur Verankerung der frühen Förderung im Kanton Basel-Landschaft herausgearbeitet werden:
1. Durch eine überdirektionale Arbeitsgruppe soll ein Konzept für die frühe Förderung erstellt werden, welches Leitfäden erarbeitet und klärt, wie Anreize geschaffen, Angebote gefördert sowie Vernetzung und Koordination gesichert werden können.
2. Unabhängig von der im Konzept zu erarbeitenden Koordinationsstruktur mit sämtlichen Akteuren wurde per sofort (2015) eine überdirektionale Arbeitsgruppe der BKSD, SID und VGD installiert, welche den regelmässigen Austausch sichert.
3. Bestehende Massnahmen werden weitergeführt. Hierbei handelt es sich z.B. um die Umsetzung der zehn Handlungsempfehlungen des Konzepts Kinder und Jugendhilfe (Federführung BKSD), die Weiterentwicklung der Mütter-, Väterberatung (VGD) und die Massnahmen zur frühen Sprachförderung der Integration (SID).
Am 21. November 2016 konnte eine Tagung mit Workshops zum Thema frühe Kindheit durchgeführt werden. Eingeladen waren die Akteure der frühen Förderung. Mit diesem partizipativen Prozess soll im 2017 das Konzept frühe Förderung für den Kanton Basel-Landschaft formuliert werden.
Zur Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung wurde eine Beteiligung am Projekt „primokiz2“ gewählt. Das Projekt primokiz2 wird von der Jacobs Foundation und der Roger Federer Foundation getragen und unterstützt die Akteure in den Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit in der Entwicklung einer umfassenden Politik der frühen Kindheit und der Schaffung guter struktureller Rahmenbedingungen. Dadurch können die qualitativ hochwertigen Angebote für Kleinkinder und Familien ihre Wirkung optimal entfalten.
Trägerschaft: Die Federführung für die Erstellung des Konzepts frühe Kindheit liegt beim AKJB. Als wichtigster Teil des Konzeptes werden Maßnahmen zur frühen Förderung im Kanton Basel-
Landschaft definiert, wobei jeweils auch die zukünftige Federführung festgelegt wird.
Die Fachstelle Erwachsenenbildung (FEBL) erstellt ein separates Konzept zur Unterstützung und Förderung der Elternbildung im Kanton.
Arbeitsgruppe Familie und Kind
In der Arbeitsgruppe Familie und Kind treffen sich regelmässig Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Fachstellen und Akteure, darunter der Fachbereich Familien, die auf dem Gebiet Familie und Kind bis zum Kindergartenalter tätig sind. Die Arbeitsgruppe hat die Vernetzung der verschiedenen Fachpersonen im Kanton Basel-Landschaft sowie die Erarbeitung von Konzepten der Zusammenarbeit zum Ziel. Darüber hinaus veranstaltet sie alle zwei Jahre eine Weiterbildung für die auf dem Gebiet Familie und Kind tätigen Fachpersonen.
Trägerschaft: Die Arbeitsgruppe Familie und Kind ist bei der Gesundheitsförderung (VGD) angesiedelt.
Begleitung der Familienzentren
Familienzentren (FAZ) sind ein zentraler Anlaufort für Eltern und Familien, aber auch für
Fachpersonen, TherapeutInnen, BeraterInnen und viele mehr. Die FAZ führen spezielle, aber teils sehr unterschiedliche Angebote für Eltern, Senioren und Seniorinnen sowie MigrantInnen. Trotz ihres niederschwelligen Zugangs sind sie grossen Teilen der Bevölkerung kaum bekannt. Intern wiederum sind die Familienzentren über eine Interessensgemeinschaft nur minimal vernetzt, obwohl sie gerade für familienpolitische Unterstützungsmassnahmen und –angebote einen idealen Zugang zu Familien und Eltern darstellen.
Mit den „FAZ-Portraits“ wurden die Familienzentren 2015 und 2016 einerseits einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt und nähergebracht. Andererseits wurde Handlungs- und
Entwicklungspotential aufgezeigt. Zu diesem Zweck wurden mit Mitarbeiterinnen der Familienzentren im Kanton Interviews durchgeführt und anschliessend online präsentiert. 2016 wurde ein Bericht über die IST-Situation und eine SOLL-Analyse der Familienzentren erarbeitet. Der Bericht enthält
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Empfehlungen an die Familienzentren, die Gemeinden und den Kanton, um die Wirkung der Familienzentren zu optimieren.
Trägerschaft: Die IG EEBL wird regelmässig eine Koordinationssitzung für die FAZ realisieren. Der Fachbereich Familien führt von 2017 bis 2021 ein Projekt durch, mit welchem die FAZ dabei unterstützt werden, die Empfehlungen im FAZ-Bericht umzusetzen (s.u. Kap. 6)
Frühe Sprachförderung
Der Fachbereich Integration unterstützt basierend auf dem Konzept frühe Sprachförderung Angebote von Sprachförderung in Spielgruppen. Ergänzend hat der Fachbereich Integration einen Leitfaden frühe Sprachförderung erarbeitet.
Trägerschaft: Die Weiterentwicklung der frühen Sprachförderung wird durch den Fachbereich Integration sichergestellt. Das Fachbereich leistet finanzielle Beiträge an Projekte der frühen Sprachförderung.
Weitere Beispiele von Angeboten und deren Trägerschaft sind in der Landratsvorlage 2015- 171 dargestellt.
5.2 Handlungsfeld 2: Niederschwelligkeit und Verfügbarkeit von Information
5.2.1. Ausgangslage
Die Studien im Kanton Basel-Landschaft zeigen einerseits, dass die Vielfalt der Familien zunimmt, indem es mehr Einelternfamilien und mehr Migrantenfamilien gibt. Andererseits zeigen die Studien auch, dass es den bestehenden Angeboten nur ungenügend gelingt, die Alleinerziehenden und Migrantenfamilien zu erreichen. Nachfolgend werden daher Projekte zusammengefasst, welche entweder besonders niederschwellig sind oder (neue) Informationskanäle bedienen und so die Verfügbarkeit der Information erhöhen. Das Ziel all dieser Massnahmen ist es, der Vielfalt möglichst gut gerecht zu werden und möglichst alle Familien über die vorhandenen Angebote zu informieren.
5.2.2. Massnahmen Elternhilfe beider Basel
Die Elternhilfe beider Basel bietet mit der Familienbegleitung Beratung und Unterstützung für Familien und Erziehende in Krisen- und Überlastungssituationen an. Das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund. Die Unterstützung findet in der Regel auf Anfrage der Familien durch freiwillige Mitarbeitende zuhause bei den Familien statt. Die Freiwilligen Mitarbeitenden werden professionell unterstützt und geschult.
Trägerschaft: Die Elternhilfe beider Basel ist eine NGO, welche u.a. einen finanziellen Beitrag des Fachbereichs Familien erhält.
Familienhandbuch NWCH
Das Familienhandbuch NWCH bietet alle relevanten Informationen zu Familienthemen an einem Ort, unabhängig von Kantonsgrenzen. Der Grundgedanke ist eine Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn als Lebensraum der Familien. Durch den umfassenden Ansatz wird das Handbuch auch zu einem Nachschlagewerk für Fachpersonen und Dienststellen selbst. Im Juni 2016 wurde die Webseite Familienhandbuch Nordwestschweiz sowie das dazugehörige PDF lanciert. Regelmässig verfasst der Fachbereich Familien unter Einbezug der anderen Kantone ein neues Kapitel zu aktuellen Themen.
Trägerschaft: Die Verwaltung und das Hosting des Familienhandbuchs NWCH erfolgen durch den Fachbereich Familien. Die beteiligten Kantone liefern regelmässig die aktualisierten Kontakte für ihr Einzugsgebiet. Der Fachbereich Familien koordiniert eine Überprüfung der enthaltenen Angaben in einem 2-jährigen Rhythmus.
Koordinationssitzung Familien
Einmal jährlich werden Akteure in der kantonalen Verwaltung, welche sich direkt oder indirekt mit Familienthemen befassen, zu einem Koordinationstreffen eingeladen. Die Treffen behandeln ein jährlich wechselndes fachliches Thema (vgl. Präsentationen der bisherigen Treffen im Intranet) und dienen der Koordination und Vernetzung.
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Trägerschaft: Der Fachbereich Familien lädt zu der Koordinationssitzung ein.
Forschungszusammenarbeit Universität Basel / Fachhochschule Nordwestschweiz
Für Fragen, welche geeignet sind, um sie im Rahmen von Semester-, Bachelor- oder Masterarbeiten zu bewältigen, werden der Kontakt mit der Universität Basel und der Fachhochschule
Nordwestschweiz gepflegt und bei Bedarf Studierende bei Arbeiten mitbetreut. Studierende in relevanten Fachrichtungen werden über mögliche Forschungsthemen in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Familien informiert. Der Fachbereich profitiert vom Kontakt mit der Universität bzw.
Fachhochschule insbesondere, weil Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kritisch auf die bestehenden Strukturen blicken und unvoreingenommen ihre Meinung zu möglicher Optimierung äussern. Umgekehrt kann auf diesem Weg ein Teil der jungen Generation für Familienanliegen sensibilisiert werden.
Derzeit entsteht in Begleitung des Fachbereichs Familien eine Bachelor-Thesis der FHNW, welche sich mit einem Kosten/Preis-Vergleich der Kinder- und Altenbetreuung befasst.
Trägerschaft: Der Fachbereich Familien geht aktiv auf die Universität Basel bzw. die Fachhochschule Nordwestschweiz zu.
5.3 Handlungsfeld 3: Vereinbarkeit von Familie und Beruf
5.3.1. Ausgangslage
Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf können grundsätzlich drei Handlungsstränge unterschieden werden:
1. Die innerfamiliäre Betreuung, insbesondere durch Grosseltern;
2. Die professionelle familienergänzende Kinderbetreuung (FEB);
3. Familienfreundliche KMU 5.3.2. Massnahmen
Innerfamiliäre Betreuung durch Grosseltern
Der Betreuungsleistung von Grosseltern war der gut besuchte Grosselternkongress vom 23. Mai 2012 gewidmet. In Kooperation mit der Universität Basel konnte ausserdem eine Semesterarbeit realisiert werden, welche sich mit dem Selbstverständnis von aktiven Grosseltern auseinandergesetzt hat (Windelnwechseln statt Weltenbummeln – Wie Grosseltern in Baselland ihre Rolle in der
Enkelbetreuung definieren – eine Fallstudie in sieben Interviews, Bianca Fritz, Assunta Gabriel und Nathalie Mauerer 2012). In der Zeitspanne 2017 bis 2020 werden vom Fachbereich Familien keine separaten Projekte zum Thema der Grosselternschaft geplant. Der Fachbereich Familien ist aber am Runden Tisch Altersfragen der VGD vertreten und stellt VGD bei Bedarf das Fachwissen und das Netzwerk des Fachbereichs Familien zur Verfügung.
Trägerschaft: Der runde Tisch Altersfragen wird von der Abteilung Alter (VGD) sichergestellt. Die Gesundheitsförderung (VGD) nimmt sich u.a. generationenübergreifenden Projekten an. Spezifische Projekte zur Betreuungsleistung von Grosseltern sind nicht vorgesehen.
Umsetzung Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung
Auf den 1. Januar 2017 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz, SGS 852) in Kraft getreten. Es weist dem Kanton folgende Pflichten zu:
Anerkennung von Tagesfamilienorganisationen (§ 3 Abs. 1),
Die Ausrichtung von Beiträgen an die Aus- und Weiterbildung des Personals von anerkannten Tagesfamilienorganisationen, von Tageseltern, von Personal der von den Gemeinden
anerkannten Betreuungsinstitutionen (§ 4 Abs. 1 Bst a, b, d),
Die Ausrichtung von Beiträgen an die Weiterbildung des Personals von Kindertagesstätten (§
4 Abs. 1 Bst. c),
Die Ausrichtung von Beiträgen an die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen, sofern der Bund keine solchen Beiträge mehr ausrichtet (allenfalls ab Februar 2019) (§ 5).
Trägerschaft: Sämtliche Umsetzungsarbeiten des FEB-Gesetzes werden durch das AKJB realisiert, welches bereits vorgängig für die Bewilligung und Aufsicht der Kindertagesstätten und der
schulergänzenden Angebote gemäss dem Gesetz über die Sozial- und Jugendhilfe (SGS 850), der
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Verordnung über die Bewilligung und Beaufsichtigung von Heimen (SGS 850.14) sowie der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO, SR 211.222.338) zuständig war.
Weiterentwicklung FEB Gesetz
Zusammen mit den Gemeinden wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, welche sich mit der Umsetzung des FEB-Gesetzes durch Gemeindereglemente befasst.
Die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung des Bundes werden gemäss
Bundesbeschluss vom 16. September 2014 am 31. Januar 2019 auslaufen. Gemäss § 5 FEB-Gesetz wird der Kanton dann Finanzhilfen als „Anschubfinanzierung“ an die Kindertagesstätten ausrichten. Im Jahr 2018 wird es notwendig sein, die diesbezügliche Ausführungsgesetzgebung zu erlassen.
Trägerschaft: Das AKJB hat die Federführung für die Erarbeitung des FEB-Musterreglements zu Handen der Gemeinden. Der Fachbereich Familien unterstützt diese Arbeiten mit seiner fachlichen Expertise. Die Arbeitsteilung zu einer zukünftigen Erarbeitung der Ausführungsgesetzgebung von § 5 ist noch nicht festgelegt.
FEB-Gemeindegespräche
Das FEB-Gesetz regelt die Pflichten von Kanton und Gemeinden für die familienergänzende
Kinderbetreuung. In der Umsetzung können Kanton, Gemeinden und Betreuungseinrichtungen durch den gegenseitigen Austausch zu den anstehenden Herausforderungen dazu beitragen, miteinander das Angebot zu optimieren. Dieser Austausch wird durch die Veranstaltungsreihe der „FEB-
Gemeindegespräche“ ermöglicht. Etwa 1-2 mal jährlich halten Fachpersonen Vorträge zu Themen rund um die familienergänzende Kinderbetreuung. Eine Ausweitung des Themas zu einer
gesamtheitlichen Betrachtung von früher Förderung ist denkbar.
Trägerschaft: AKJB und Fachstelle für Familienfragen bringen abwechselnd die Themen ein und stellen die Organisation in gegenseitiger Absprache sicher.
FEB-Bedarfserhebung
Als Folge der FEB-Gemeindegespräche ist ein Musterfragebogen zur Bedarfserhebung FEB entstanden. Dieser kann mit geringem Aufwand an die Bedürfnisse der Gemeinden angepasst und anschliessend ausgewertet werden. 2016 wurde ergänzend zur Papierversion des Fragebogens vom Fachbereich Familien ein Online-Fragebogen entwickelt, den die Gemeinden bei Interesse anfordern können. Die Verantwortung für die Bereitstellung des aus einer Kooperation heraus entstandenen
„Fragebogens für den Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung“ wurde dem AKJB übergeben.
Trägerschaft: Sämtliche Umsetzungsarbeiten im Zusammenhang mit FEB-Bedarfserhebungen werden ab 2017 durch das AKJB betreut. Der Fachbereich Familien berät und unterstützt bei Bedarf mit Fachwissen zur Auswertung von Umfragen und technischem Wissen zur Programmierung und Anpassung des Online-Fragebogens für die Gemeinden.
KMU im Baselbiet in Aktion – Familienfreundlichkeit als Erfolgsfaktor (Familienfreundliche KMU)
In Pilotbetrieben mit 12 bis 150 Mitarbeitenden wurden betriebsspezifische Massnahmen zur Erhöhung der Familienfreundlichkeit entwickelt und umgesetzt. Die neun betrieblichen
Handlungsfelder, welche von der ausführenden „Fachstelle UND“ beleuchtet wurden, sind namentlich
Struktur / Rahmen,
Personalrekrutierung,
Arbeitszeit,
Betreuungsleistungen,
Autonomie bezüglich Zeit und Ort,
Lohnpolitik,
Arbeitsinhalt,
Personalentwicklung und
Kultur / Führung.
Nachdem in den Jahren 2011 bis 2014 zwölf Betriebe das Projekt erfolgreich durchlaufen und Massnahmen umgesetzt haben, wurden im Jahr 2015 neue Betriebe akquiriert, durchleuchtet und anschliessend bei der Entwicklung von Massnahmen unterstützt. 2016 wurden zwei Runde Tische mit Vertreterinnen und Vertretern der teilnehmenden Betriebe durchgeführt. 2017 werden die
Massnahmen und die Ergebnisse der teilnehmenden Betriebe über eine Reihe von Artikeln im
„Standpunkt der Wirtschaft“ der Öffentlichkeit präsentiert. Die Sensibilisierung für familienfreundliche
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Arbeitsbedingungen soll dadurch einem breiten Publikum bekannt gemacht werden. Die Betriebe werden 2017 ein Teilnahmezertifikat erhalten.
Trägerschaft: Das Projekt familienfreundliche KMU im Baselbiet wird durch den Fachbereich Familien getragen und mit Bundesmitteln nach Gleichstellungsgesetz finanziert. Das Projekt läuft Ende 2017 aus. Es besteht aber weiterhin ein direkter Kontakt zwischen der kantonalen Verwaltung und den KMU, welcher allerdings den Aspekt des demografischen Wandels im Fokus hat (vgl. bestehende Demographie Beratung RAVplus). Die bisher am Projekt beteiligten Betriebe sollen auch weiterhin als Anlaufstellen für weitere interessierte KMU verfügbar bleiben. Dies erfolgt durch die Möglichkeit einer Beteiligung am Runden Tisch familienfreundliche Wirtschaftsregion Basel (s.u.) und die Präsentation der Firmen auf dem kantonalen Internet. Die Kooperation mit der Standortförderung (VGD) wird intensiviert und deren Website zum Thema „Arbeitsmarkt“ ergänzt. Schliesslich wird die Möglichkeit einer kantonsübergreifenden Trägerschaft für eine Fortführung des Projekts familienfreundliche KMU abgeklärt.
Runder Tisch zur familienfreundlichen Wirtschaftsregion Basel (Familienfreundliche KMU) Auf kantonsübergreifender Ebene besteht eine Zusammenarbeit mit der Abteilung Gleichstellung des Kantons Basel-Stadt. Der Fachbereich Familien ist Mitglied des „Runden Tisches zur
familienfreundlichen Wirtschaftsregion Basel“. Viermal pro Jahr treffen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verwaltung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie
Grossunternehmen, um Themen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu diskutieren und Projekte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Familien in der Region zu erarbeiten. Dazu gehören Tagungen, Podiumsdiskussionen und Beratungsangebote.
Trägerschaft: Der Runde Tisch zur familienfreundlichen Wirtschaftsregion Basel wird von der
Abteilung Gleichstellung des Kantons Basel-Stadt getragen. Der Fachbereich Familien BL ist Mitglied des Runden Tischs und der runde Tisch steht Firmen aus dem Kanton Basel-Landschaft offen.
5.4 Handlungsfeld 4: Raum- und Zeitplanung für und mit Kindern
5.4.1. Ausgangslage
Insbesondere der Demografiebericht zeigt, dass Freiheiten für Kinder zunehmend reduziert werden.
Dies betrifft sowohl frei gestaltbaren oder nutzbaren Raum als auch Zeit. Das Spielbedürfnis des Kindes ist elementar. Dabei soll das Kind Raum für seine Neugier erhalten6. Es handelt sich bei der Beschränkung von Freiräumen um eine gesamtgesellschaftliche Tendenz, welche wir nicht umkehren können. Wir können jedoch versuchen, die Planung stärker auf die Kinder und ihre Bedürfnisse abzustimmen und dazu auch die Kinder selbst einzubeziehen. Die beiden nachfolgenden Projekte legen den Schwerpunkt auf den Einbezug der Kinder bei der Gestaltung von Zeit und Raum.
5.4.2. Massnahmen
UNICEF-Label kinderfreundliche Gemeinde
Kinderfreundlichkeit zeigt sich darin, wie Schutz, Förderung, Gleichbehandlung und Anhörung der Kinder umgesetzt werden. Das UNICEF-Label kinderfreundliche Gemeinde bietet Gemeinden einen strukturierten Prozess, um ihren Stand bezüglich Kinderfreundlichkeit festzustellen, unter Einbezug der Kinder Verbesserungen zu planen, die eingeleiteten Massnahmen zu evaluieren und für diese Verdienste mit dem Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ ausgezeichnet zu werden.
Trägerschaft: Das Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ kann ausschliesslich von Gemeinden erworben werden. Der Fachbereich Familien unterstützt die Gemeinden durch Information, Vernetzung und einen kleinen finanziellen Anreiz im Umfang von 3000 CHF pro Zertifizierung.
Familienpass beider Basel
Mit dem Familienpass beider Basel können Familien im Raum Basel Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung von (Gross-)Eltern mit Kindern vergünstigt nutzen. Neben dem finanziellen Aspekt werden die Familien durch das viermal jährlich erscheinende Magazin angeregt, die verschiedenen Freizeitangebote zu nutzen.
Trägerschaft: Der Fachbereich Familien unterstützt den Familienpass durch die Einsitznahme im Vorstand und einen finanziellen Beitrag im Umfang von 22‘500 CHF jährlich. Weitere Träger sind:
6 https://www.wie-gehts-dir.ch/gesund-bleiben/gesundheit-von-kindern-und-jugendlichen/ (Zugriff 31.07.2017)
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Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Christoph Merian Stiftung, Basel, GGG, Basel, Genossenschaft Elektra Birseck (EMB), Münchenstein, Radio Basilisk und BaZ KOMPAKT.
5.5 Handlungsfeld 5: Soziales: Unterstützung von s.g. „Working Poors“, Alleinerziehenden und Familien mit zahlreichen Kindern
5.5.1. Ausgangslage
Im Jahr 2015 wurde der Armutsbericht 2014 Kanton Basel-Landschaft publiziert. Im Jahr 2016 wurden drei Vorstösse im Landrat eingereicht, welche sich auf diese Befunde abstützen. Der Landrat hat das Postulat zur Erarbeitung einer ganzheitlichen Strategie gegen Armut (2016-309) bzw. zur Harmonisierung und Koordination von Sozialleistungen (2016-328) im Februar 2017 überwiesen.
Eine Motion, welche die Vermeidung von Working Poors forderte, wurde abgelehnt (2016-363).
Aufgrund der überwiesenen Postulate ist zu erwarten, dass die für das Thema zuständige Finanz- und Kirchendirektion eine Auslegeordnung monetärer und nicht-monetärer Massnahmen zur Armutsprävention und deren Optimierungsmöglichkeiten vorlegen wird.
Trägerschaft: Die Federführung des Armutsberichts und der daraus folgenden Arbeiten lag bzw. liegt beim Sozialamt der Finanz- und Kirchendirektion. Der Fachbereich Familien engagiert sich indirekt für die Armutsvermeidung durch die Weiterentwicklung der Grundlagen für die familienergänzende Kinderbetreuung, frühe Förderung und Informationsverbreitung in den FAZ.
6. Verschiebung des Handlungsschwerpunktes ab 2017
Wie bereits in Kapitel 4.3.2. ausgeführt, werden die Kooperationen betreffend der Projekte für familienfreundliche KMU aktuell ausgebaut. Beim Fachbereich Familien werden dadurch in den kommenden Jahren Ressourcen verfügbar, um das bisher wenig bearbeitete Feld der frühen
Förderung vermehrt anzugehen. Daher sollen mit den regional organisierten Familienzentren Projekte realisiert werden (siehe Kapitel 9).
7. Personalressourcen und Budget ab 2017
2017 stehen 50 Stellenprozente im Fachbereich Familien zur Verfügung. Ab 2018 werden 10 Stellenprozente inhaltlich durch Arbeiten des Fachbereichs Kindes- und Jugendschutz beansprucht werden und dem Fachbereich Familien nicht mehr zur Verfügung stehen.
Für die Durchführung von Anlässen und Veranstaltungen sind im Aufgaben- und Finanzplan jährlich 43‘000 CHF budgetiert. Weitere 5000 CHF können als Honorar für externe Beratung eingesetzt werden. Je 15‘000 CHF bzw. 22‘500 CHF sind jährlich zur Unterstützung der Elternhilfe bzw. des Familienpasses beider Basel budgetiert.
8. Matrix der Projekte, Trägerschaften und eingesetzter Ressourcen ab 2017
Der Fachbereich Familien bzw. die oben erwähnten internen Partner planen in den Handlungsfeldern 1 bis 5 für die Jahre 2017 bis 2020 folgende Aktivitäten:
Tabelle 2: Handlungsfelder und Massnahmen des Fachbereichs Familien (2017-2020)
Handlungsfelder und Massnahmen
Periode 2017-2020 2017 2018 2019 2020 1. Frühe Förderung
Überdirektionale Arbeitsgruppe frühe Förderung
Federführung AKJB, Mitarbeit Fachbereich Familien und Gesundheitsförderung (VGD) Neu: Erarbeitung Leitfäden (gemäss Landratsvorlage 2015-171) Federführung in Abklärung (im
Rahmen des Konzepts frühe
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Förderung) Neu: Schaffung von Anreizen (gemäss Landratsvorlage 2015-171)
Federführung in Abklärung (im Rahmen des Konzepts frühe Förderung)
Neu: Förderung von Angeboten (gemäss Landratsvorlage 2015- 171)
Federführung in Abklärung (im Rahmen des Konzepts frühe Förderung)
Neu: Vernetzung und Kooperation (gemäss Landratsvorlage 2015- 171)
Federführung in Abklärung (im Rahmen des Konzepts frühe Förderung)
AG Familie und Kind Federführung
Gesundheitsförderung
Frühe Sprachförderung Federführung Integration
Neu: FAZ-Projekt
Budget (20‘000 CHF p.a.) Federführung Fachbereich Familien, Unterstützung durch Gesundheitsförderung (VGD) 2. Niederschwelligkeit und Verfügbarkeit von Information
Elternhilfe beider Basel
Budget (15‘000 CHF p.a.) und Abwicklung Fachbereich Familien
Familienhandbuch NWCH
Budget (5‘000 CHF p.a.) und Abwicklung Fachbereich Familien
Koordinationssitzung Familien
Budget (1‘000 CHF p.a.) und Abwicklung Fachbereich Familien
Forschungszusammenarbeit Uni Basel / FHNW Abwicklung Fachbereich Familien
3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie übergenerationale Projekte
Innerfamiliäre Betreuung durch Grosseltern
Derzeit kein konkretes Projekt, Intergenerationelle Projekte durch Gesundheitsförderung geplant.
Umsetzung FEB-Gesetz Trägerschaft AKJB
Weiterentwicklung FEB-Gesetz Gemeinsames Projekt AKJB /
Fachbereich Familien FEB-Bedarfserhebung
Federführung AKJB, Unterstützung Fachbereich Familien
FEB-Gemeindegespräche
Budget (3‘000 CHF p.a.) Gemeinsames Projekt AKJB (eigenes Budget)/ Fachbereich Familien
KMU im Baselbiet in Aktion – Familienfreundlichkeit als Erfolgsfaktor
Zukünftige Pflege Kontakte in Abklärung Runder Tisch zur familienfreundlichen Wirtschaftsregion Basel Trägerschaft BS
4. Raum- und Zeit-planung für und mit Kindern
UNICEF-Label kinderfreundliche Gemeinde
Budget (3‘000 CHF p.a.) und Abwicklung Fachbereich Familien
21 Familienpass beider Basel
Budget (22‘500 CHF p.a.) und Abwicklung Fachbereich Familien
5. Soziales: Unterstützung von s.g. Working Poors, Alleinerziehenden und Familien mit zahlreichen Kindern
Weiteres Vorgehen in Abklärung Federführung Sozialamt
9. Projekt zur Kooperation mit Familienzentren
9.1. Ausgangslage
Die Familienzentren sind niederschwellige und thematisch nicht eingegrenzte Anlaufstellen für Familien in den Gemeinden vor Ort. Dabei handelt es sich um Begegnungsstätten für Menschen jeglichen Alters und Herkunft. Sie bieten insbesondere Familien Kontakt- und Anschlussmöglichkeiten, sowohl im turbulenten Alltag als auch in spezifischen Problemsituationen. Das wichtigste Angebot ist ein offener Treff für Eltern mit (kleinen) Kindern.
Insgesamt existieren im Kanton Basel-Landschaft 12 aktive Familienzentren (im Folgenden: FAZ):
Aesch, Arlesheim, Binningen, Bottmingen, Frenkendorf/Füllinsdorf, Gelterkinden, Laufen, Liestal, Muttenz, Pratteln, Reinach und Therwil.
Dem Potential als niederschwelliges Vernetzungs- und Unterstützungsangebot der FAZ stehen mehrere Herausforderungen gegenüber, mit denen sie sich konfrontiert sehen. Eines der grössten Probleme ist die Finanzierung.
Die Familienzentren finanzieren sich in der Regel über Mitgliederbeiträge und private Spenden.
Dauerhaft geregelte Subventionen gibt es kaum, teilweise stellen Gemeinden (Sach-)mittel zur Verfügung. Das führt dazu, dass ein grosser Teil der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Akquise von Geldern zur Existenzsicherung der Familienzentren fliesst. Dies wiederum bindet
Arbeitsressourcen, welche der fachlichen Weiterentwicklung oder den eigentlichen Aktivitäten der FAZ anschliessend fehlen. Insbesondere mögliche Projekte, wie runde Tische, die Anschaffung
notwendiger Infrastruktur oder die Vorbereitung und Durchführung von regelmässigen Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen sind nur schwer umzusetzen.
9.2. Projektkonzept
Die FAZ bei der Planung, Durchführung und Finanzierung von nachhaltigen Projekten zu fördern, ist ein Ansatz, um grösstmögliche Wirkung mit den vorhandenen Ressourcen zu erzielen. Das
vorliegende Projekt setzt hier an, indem es die FAZ bei der Planung und Finanzierung von kleineren Projekten und bei der Vernetzung unterstützt. Das Konzept besteht in einem Drei-Stufen-Angebot:
1. Planung und Vorbereitung: Der Fachbereich Familien gibt den Familienzentren bei Bedarf Rückmeldung zu vorhandenen Projektideen und hilft bei der weiteren Ausarbeitung, der Risikoanalyse und der Planung der Umsetzung im Rahmen von einem Beratungstreffen (2-3 Stunden). Dazu gehören Vor- und Nachbereitung des Treffens mit einem abschliessenden Feedback.
2. Anstossfinanzierung: Die FAZ können für Projekte, welche bestimmten Kriterien entsprechen, finanzielle Unterstützung beim Fachbereich Familien in folgender Höhe beantragen:
Antragsjahr Maximaler Betrag pro Jahr/FAZ
2017 2‘000 CHF
2018 4‘000 CHF
2019 4‘000 CHF
2020 4‘000 CHF
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2021 4‘000 CHF
Der Fachbereich Familien stellt pro Jahr 2‘000 CHF pro FAZ aus dem eigenen Budget zur Verfügung. Ab 2018 wird die VGD Mittel aus der Erweiterung des kantonalen Programms zur Gesundheitsförderung und Prävention (KAP) in der Höhe von jährlich CHF 20‘000 (Jahre 2018-2021) zur Verfügung stellen (vorbehältlich der Zustimmung des Stiftungsrates von Gesundheitsförderung Schweiz zum Vorhaben).
3. Vernetzung und Koordination: Der Fachbereich Familien unterstützt die FAZ bei der Kontaktaufnahme mit möglichen Kooperationspartnern indem er passende Anlaufstellen recherchiert und – falls sinnvoll – mit diesen Vernetzungstreffen arrangiert. Zusätzlich organisiert der Fachbereich Familien einen jährlichen Erfahrungsaustausch der FAZ.
Es werden vom Fachbereich Familien Antragsvorlagen und standardisierte Auswahlkriterien für die Kostengutsprache und die Begleitung der entsprechenden Projekte erarbeitet und veröffentlicht.
Konzipiert ist ein Pilotprojekt, welches über fünf Jahre umgesetzt wird (August 2017 bis Dezember 2021) und einer internen Wirkungsevaluation unterzogen wird.
9.3. Projektorganisation
Rolle in der
Projektorganisation
Name Kürzel Funktion/Vertretene Organisationseinheit
Auftraggeber Katrin Bartels kb Leiterin Abteilung Familien, Integration und Dienste
Projektleiter Thomas Nigl tn Wissenschaftlicher Mitarbeiter Fachbereich Familien
Projektausschuss Katrin Bartels Irene Renz
Thomas Nigl
kb ir
tn
Leiterin Abteilung Familien, Integration und Dienste
Leiterin Abteilung
Gesundheitsförderung, Stv. Leiterin des Amts für Gesundheit (VGD)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Fachbereich Familien
Fachausschuss Franziska Bürki Fabienne Schaub
fb fs
Wiss. Mitarb. FEBL Wiss. Mitarb. AKJB
ISDS-Verantwortlicher --- --- ---
Fachspezialist Anwendervertreter
Sylvie Anderrütie sa IG EBBL, Verantwortliche für FAZ
9.4. Finanzplan
Bedarf / Bezeichnung Wert CHF Zeitpunkt Beschaffungsart Finanzielle Ressourcen
Projekt FAZ 2017
20'000 p.a. 01.07.2017 Budget Fachbereich Familien
Finanzielle Ressourcen Projekt FAZ 2018
40‘000 p.a. 1.1.2018 50% Budget Fachbereich Familien, 50% Antrag KAP
(Gesundheitsförderung BL) Finanzielle Ressourcen
Projekt FAZ 2019
40‘000 p.a. 1.1.2019 50% Budget Fachbereich Familien, 50% Antrag KAP
(Gesundheitsförderung BL) Finanzielle Ressourcen
Projekt FAZ 2020
40‘000 p.a. 1.1.2020 50% Budget Fachbereich Familien, 50% Antrag KAP
(Gesundheitsförderung BL) Finanzielle Ressourcen
Projekt FAZ 2021
40‘000 p.a. 1.1.2021 50% Budget Fachbereich Familien, 50% Antrag KAP
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Bedarf / Bezeichnung Wert CHF Zeitpunkt Beschaffungsart
(Gesundheitsförderung BL)
9.5. Risikomanagement
Risiko: Überschneidung der FAZ-Projekte mit Zuständigkeiten anderer Fachstellen – Massnahme:
Wenn die FAZ Projekte eingeben, welche in den Zuständigkeitsbereich anderer Stellen fallen, werden diese Projekte nicht unterstützt, soweit sie bereits aus anderen Quellen Mittel erhalten.
Risiko: Die FAZ stellen keine Projektanträge – Massnahme: In diesem Fall erfolgt eine
Kontaktaufnahme durch die Projektleitung mit dem Ziel, die FAZ nochmals direkt auf das Angebot aufmerksam zu machen und mögliche Hinderungsgründe zu klären (ggf. Vereinfachung der Abläufe) Risiko: Projektleitung fällt aus (Urlaub, Krankheit etc.) – Massnahme: Die Unterlagen und der aktuelle Status zu Projektanträgen der FAZ werden im Geschäftsverwaltungssystem der SID gespeichert.
Stellvertreterregelung ist geregelt.
Risiko: Projektentscheid wird nicht akzeptiert – Massnahme: Klare Kommunikation über Entscheidkriterien / Begründung für einen Entscheid im Vorfeld.
10. Zusammenfassung
Die Arbeit des Fachbereichs Familien erfolgt in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und durch eigene Projekte zur Förderung der Familienfreundlichkeit im Kanton Basel-Landschaft. Aufgrund der Vielfältigkeit sind Absprachen, Projektpartnerschaften und eigene Projekte unerlässlich, sollen die Interessen und Bedürfnisse von Familien im Kanton angemessene Aufmerksamkeit erhalten.
Der Literaturüberblick hat fünf Handlungsfelder aufgezeigt, in welchen die Notwendigkeit besteht, die Situation der Familien im Kanton Basel-Landschaft zu verbessern.
1. Frühe Förderung
2. Niederschwelligkeit und Verfügbarkeit von Information
3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie übergenerationale Projekte 4. Raum- und Zeitplanung für und mit Kindern
5. Soziales: Unterstützung von s.g. „Working Poors“, Alleinerziehenden und Familien mit zahlreichen Kindern
Aufgrund der bestehenden Zuständigkeiten sowie der personellen und finanziellen Ressourcen ist es dem Fachbereich nicht möglich, in allen Handlungsfeldern federführend tätig zu werden. Daher ist es einerseits notwendig, zeitlich befristete Schwerpunkte zu setzen und andererseits liegt die
Federführung einzelner Massnahmen oder ganzer Handlungsfelder bei anderen Akteuren.
Einen Überblick der in der Literatur postulierten Fakten zu Familienthemen, der daraus abgeleiteten Handlungsfelder und der Massnahmen des Fachbereichs Familien gibt die Darstellung im Anhang.
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