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MARKTBLATT AUSGABE 4/ April 2021

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Academic year: 2022

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OBERGÜNZBURGER

MARKTBLATT

AUSGABE 4/2021 23. ApRil 2021

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 13. April 2021

In dieser Ausgabe

Happy Birthday „Alte Woag“

20 Jahre wurden Kinder und Jugendliche begleitet, in schwierigen Situationen unterstützt und Erinnerungs-Momente geschaffen! Der Jugendtreff – ein Raum für gemeinsame Aktionen, um Freunde zu treffen und Kontakte zu knüpfen.

Gemeinde unterstützt Anbieter*innen der Günztaler Ferienfreizeit

S. 11

Naturschutz im Günztal sichtbar gemacht

S. 21

Online Jahreshaupt- versammlung Feuer- wehr Obergünzburg

S. 49

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ÖffenTLIcHe sITzungen

Marktratssitzung 3

Bauausschuss 8

InfoRMATIonen Aus deR geMeInde Straßenkehrarbeiten in Obergünzburg 9 Frühjahrsputz an öffentlichen Straßen 9 Behinderung durch Arbeiten an Banketten 10 Video Ostallgäuer Ehrenamtskarte 10 Günztaler Ferienfreizeit sucht leitungen 11 Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten 11 Bürgerschaftliches Engagement 12 Steuertermine 2. Quartal 13 Übermittlung Wasserzählerstand 14 Zahlen, Daten, Statistik 15

Hausmeister gesucht 18

uMWeLT

Kostenlose Energieberatung 19 Abgabetermin Sperrmüllkarten 19 Verleih von Strommessgeräten 20

FFH Artenmonitoring 20

Naturschutz sichtbar gemacht 21 Naturgenuss mit Rücksicht auf Wild 23 fAMILIe, MITBüRgeR

Happy Birthday Jugendtreff „Alte Woag“ 26

EUTB Ostallgäu 27

Ferienfreizeit Marktoberdorf 2021 28 Netzwerk frühe Kindheit 28 Aktionswoche Kunstprojekt 29 programm Netzwerk Familie 30 programm Familienstützpunkt 30 Meldungen vom Standesamt 31 Abschied von Ewald Hamatschek 30 Nachruf Ewald Hamatschek 32

senIoRInnen und senIoRen

programm Generation 55plus 33 veRscHIedenes

Gewinnerliste Oster-Schnitzel-Jagd 34 Workshop Selbstständigkeit 34 lecker Günztal Genusskörble 35 Sanierung St. Ulrich in Ebersbach 36 HIsToRIscHes

Bildhauer isidor Hofacker 38

Künstler Fridolin Krün 39

Bevölkerungsbewegung in 1920 40 Klosterweg in Obergünzburg 42 Hausaufgabe für die Bevölkerung 43 veReIne

Kolpingsfamilie 44

Werner Specht und Westwind 45 infoabende Wirtschaftsschule Kempten 45 Sammlung Frauenbund Obergünzburg 46

Feuerwehr Obergünzburg 47

veRAnsTALTungsKALendeR 52 TeRMIne senIoRInnen und senIoRen 52 KonTAKTe und ÖffnungszeITen 53

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ÖffenTLIcHe sITzungen

Auszug aus der niederschrift über die öffentliche sitzung des Marktrates vom 06. April 2021

Beitrags- und gebührenkalkulation Abwasser und Wasser

- entscheidung über die grundlagen der Kalkulation

- Änderung der Beitrags- und gebührensatzung zur Wasserabga- bensatzung des obergünzburger Kommunalbetriebes AöR

- Änderung der Beitrags- und gebüh- rensatzung zur entwässerungs- satzung des obergünzburger Kommunalbetriebes AöR

- erstattung der laufenden Kosten für die straßenentwässerung an den obergünzburger Kommunalbetrieb AöR

Bürgermeister leveringhaus geht zuerst auf die Gründung des Obergünzburger Kom- munalbetriebes AöR (OKB) im Jahre 2006 ein. Die Sitzungsvorlage liegt allen Markt- rätinnen und Markträten vor.

Die grundsätzliche Befugnis zur Ände- rung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzungen liegt nicht mehr beim Markt Obergünzburg, sondern beim Ober- günzburger Kommunalbetrieb. Nach der Unternehmenssatzung unterliegen jedoch insbesondere bei dem Erlass von Gebüh- ren- und Beitragssatzungen die Mitglieder des Verwaltungsrates des Obergünzburger Kommunalbetriebes den Weisungen des Marktgemeinderates. Aus diesem Grund wird die Kalkulation in öffentlicher Sitzung vorgestellt und beraten. Bei den zu fassen- den Beschlüssen handelt es sich um soge- nannte Weisungsbeschlüsse.

Ziel der Neukalkulation ist auch, in den nächsten Jahren liquidität zu schaffen, um zukünftige investitionen finanzieren zu können.

Folgende Entscheidungen sind zu treffen:

- Einführung einer gesplitteten Abwasser- gebühr

- Zinssatz der kalkulatorischen Verzinsung Anschließend ist noch eine Entscheidung notwendig, in welchem Maße sich der Markt Obergünzburg gegenüber dem Kommunalbetrieb an den Kosten der Stra- ßenentwässerung beteiligt. Zum Schluss werden die entsprechenden Beitrags- und Gebührenänderungen entschieden.

Kämmerer Christoph Brenner erläutert die Beitrags- und Gebührenkalkulation 2021 anhand einer präsentation.

Marktrat Michael Bauer fragt nach, ob die genannten Kosten in Höhe von 8,9 Mio EUR in der Beitragskalkulation Wasserversor- gung seit 2017 angefallen sind. Kämmerer Brenner erläutert, dass alle Aufwendungen, die seit Beginn der Kalkulation angefallen sind, aufsummiert werden, da die Anlage (Wasser oder Kanal) erhalten bleibt (Global- kalkulation).

Markträtin Sabine Schulz erkundigt sich, welche Flächen herangezogen werden.

Bürgermeister leveringhaus erklärt, dass alle Flächen, die an der Wasserversorgung angeschlossen sind, aber auch die Flächen, die die Möglichkeit haben, an der Was- serversorgung angeschlossen zu werden, berücksichtigt werden.

Marktrat Antonio Multari fragt: Werden durch die geänderte Aufteilung der Kos- ten auf Grundstücks- und Geschossfläche von 50%/50% auf 30%/70% größere Grundstücke entlastet? Wird die Kalku- lation dadurch gerechter? Bürgermeister leveringhaus antwortet, dass dadurch eine gerechtere Kalkulation erreicht werden soll.

Größere Häuser bzw. Wohnungen verur-

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sachen normalerweise auch höhere Wasser- verbräuche.

Marktrat Bauer erkundigt sich, wie die unterschiedlichen Grundstücks- und Geschossflächen im Wasser- und Abwas- ser zustande kommen. lt. Bürgermeister leveringhaus gibt es Grundstücke, die eine eigene Wasserversorgung haben, aber über den öffentlichen Kanal entsorgen, oder, die an der öffentlichen Wasserversorgung angeschlossen sind, aber über eine eigene Kläranlage entsorgen.

Kämmerer Brenner erklärt bei der Gebüh- renkalkulation Wasser, dass erstmalig eine Rücklagenbildung für zukünftige investitio- nen beinhaltet ist. Dadurch soll eine hohe Gebührensteigerung in der Zukunft verhin- dert werden.

Marktrat Jürgen Hummel spricht den hohen Wasserverbrauch in der landwirtschaft an. Der hohe Wasserpreis ist ein Wettbe- werbsnachteil für die landwirte. Bürger- meister leveringhaus informiert, dass bei der Neukalkulation vor vier Jahren durch die Grundgebührerhöhung die Erhöhung der Verbrauchsgebühr geringer ausgefallen ist, wodurch auch die landwirte entlastet werden konnten. Beim Obergünzburger Kommunalbetrieb ist keine freie preisbil- dung möglich. Jeder liter Wasser kostet gleich viel. Ziel sollte sein, weniger Wasser zu verbrauchen.

Marktrat Dr. Günter Räder ist der Meinung, dass Kämmerer Brenner eine solide Kalku- lation vorgestellt hat. Wasser ist ein wert- volles Gut. Die Bürger*innen sollen gut versorgt werden. Vor vier Jahren mussten die Gebühren erheblich erhöht werden.

Nun können wir auf einer guten Basis in die Zukunft kalkulieren.

Marktrat Florian Havelka fragt nach, warum im Abwasserbereich keine Rücklagenbil- dung enthalten ist. Kämmerer Brenner erklärt, dass keine Rücklagen enthalten

sind, um die Abwassergebühr nicht noch stärker erhöhen zu müssen. Die Klär- anlagensanierung ist im aktuellen Wirt- schaftsplan enthalten, kommt aber erst im Jahr 2024 zum Tragen, d.h. am Ende des Kalkulationszeitraumes. Bürgermeister leveringhaus ergänzt, dass in der neuen Kalkulation die tatsächlichen investitionen berücksichtig werden müssen.

Marktrat Johannes Schindele schlägt vor, die Rücklagenbildung nicht vollständig im Wasserbereich zu berücksichtigen, son- dern aufgeteilt auf Wasser und Abwasser.

Kämmerer Brenner gibt zu bedenken, dass dadurch der Abwasserpreis noch mehr stei- gen würde.

Nach ausführlicher Vorstellung der Kalkulati- onsgrundlagen und der Beschlussvorschläge werden noch Beispielsabrechnungen vorge- stellt, wobei ein üblicher durchschnittlicher Wasserverbrauch von 40 m3 pro Jahr und person zugrunde gelegt wird.

Nach ausführlicher Diskussion werden vom Marktgemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

1. gesplittete Abwassergebühr

Der Marktgemeinderat weist die Mitglieder des Verwaltungsrates des Obergünzburger Kommunalbetriebes AöR an, auf die Ein- führung einer gesplitteten Abwassergebühr bis auf Weiteres zu verzichten.

2. zinssatz der kalkulatorischen verzinsung

Der Marktgemeinderat weist die Mitglieder des Verwaltungsrates des Obergünzburger Kommunalbetriebes AöR an, den Zinssatz zur kalkulatorischen Verzinsung des Anla- gekapitals für den Zeitraum 2020 bis 2024 auf 2,5 % festzusetzen.

3. straßenentwässerung

Der Markt Obergünzburg trifft mit dem Obergünzburger Kommunalbetrieb AöR zur

(5)

ÖffenTLIcHe sITzungen

Erstattung der dort entstehenden laufen- den Kosten für die Straßenentwässerung ab 2021 eine Kostenerstattungsverein- barung in Höhe von jährlich 25.810,38 € (50 % der laufenden Kosten für die Stra- ßenentwässerung).

Die Höhe der Straßenentwässerungsun- terhaltskosten wird jeweils im Zuge der Gebührenkalkulation neu kalkuliert und neu festgesetzt.

4. Änderung der Beitrags- und gebührensatzung zur Wasser- abgabesatzung:

Der Marktgemeinderat weist die Mitglieder des Verwaltungsrates des Obergünzburger Kommunalbetriebes AöR an, folgende Sat- zungsänderung zu beschließen:

„sechste satzung zur Änderung der Beitrags- und gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des obergünz- burger Kommunalbetriebs AöR

vom ……

Aufgrund des Art. 5, 8 und 9 des Kom- munalabgabengesetzes (BayRS 2024- 1-l) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.02.2021 (GVBl S. 40), erlässt der Ober- günzburger Kommunalbetrieb folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Obergünzbur- ger Kommunalbetriebs vom 29.04.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.04.2017, wird wie folgt geändert:

1. § 6 erhält folgende Fassung:

㤠6

(1) Der Beitrag beträgt

a) pro m² Grundstücksfläche netto 1,35 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

b) pro m² Geschoßfläche netto 6,57 € zzgl.

gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Bei einem Grundstück, für das der Auf- wand für den Grundstücksanschluss im Sinn von § 3 WAS in vollem Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der Nacherhebung für zusätz- liche Grundstücks- bzw. Geschossflächen a) pro m² Grundstückfläche netto 0,99 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

b) pro m² Geschoßfläche netto 5,15 € zzgl.

gesetzlicher Mehrwertsteuer.“

2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Die Gebühr beträgt netto 1,55 € zzgl.

gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Kubikme- ter entnommenen Wassers.“

§ 2

Die Satzung tritt am 01.07.2021 in Kraft.“

Die Änderungssatzung wird Gegenstand des Beschlusses.

5. Änderung der Beitrags- und gebührensatzung zur entwässe- rungssatzung:

Der Marktgemeinderat weist die Mitglieder des Verwaltungsrates des Obergünzburger Kommunalbetriebes AöR an, folgende Sat- zungsänderung zu beschließen:

„siebte satzung zur Änderung der Beitrags- und gebührensatzung zur entwässerungssatzung des obergünz- burger Kommunalbetriebs AöR

vom …..

Aufgrund des Art. 5, 8 und 9 des Kommunal- abgabengesetzes (BayRS 2024-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.02.2021 (GVBl S. 40) erlässt der Obergünzbur- ger Kommunalbetrieb folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Obergünzbur- ger Kommunalbetriebs vom 29.04.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.04.2017, wird wie folgt geändert:

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1. § 6 erhält folgende Fassung:

㤠6

(1) Der Beitragssatz beträgt für anschließ- bare Grundstücke i. S. v. § 3 Abs. 3 a) pro m² Grundstücksfläche 1,13 € b) pro m² Geschoßfläche 7,69 €

(2) Bei einem Grundstück, für das der Auf- wand für den Grundstücksanschluss im Sinn von § 3 EWS in vollem Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der Nacherhebung für zusätz- liche Grundstücks- bzw. Geschossflächen a) pro m² Grundstückfläche 0,70 €

b) pro m² Geschoßfläche 5,04 €“

2. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 3,85 € pro Kubikme- ter Abwasser.“

§ 2

Die Satzung tritt am 01.05.2021 in Kraft.“

Die Änderungsatzung wird Gegenstand des Beschlusses.

Bürgermeister leveringhaus weist auf die Sitzung des Verwaltungsrates am Don- nerstag, 22.04.2021 hin. Die Einladungen gehen den Verwaltungsräten frühzeitig zu.

Wer Fragen zur Kalkulation hat, kann diese im Vorfeld der Verwaltungsratssitzung stel- len.

Bürgermeister leveringhaus dankt Kämme- rer Brenner für die Kalkulation.

2. Bauleitplanung „ebersbach West, 3. Änderung“

- Aufstellungsbeschluss zum Bebau- ungsplan „ebersbach West, 3. Ände- rung und erweiterung“

- Aufstellungsbeschluss zur Ände- rung des flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes

„ebersbach West, 3. Änderung und erweiterung“

Bürgermeister lars leveringhaus führt aus:

Der Markt Obergünzburg möchte im Orts- teil Ebersbach einen Bebauungsplan erlas- sen bzw. ändern. Bisher handelte es sich noch nicht um ein förmlichen Verfahren, sondern die planungen waren im Entwurfs- status. in der heutigen nichtöffentlichen Bauausschuss-Sitzung wurde das Vorhaben im Detail von Herrn Thomas Haag vorge- stellt. Nun ist der Einstieg in das Verfahren notwendig.

sachlage

Der Markt Obergünzburg hat sich ent- schieden, den bisher bestehenden Bebau- ungsplan „Ebersbach West – 2. Änderung und Teilaufhebung des Gewerbegebietes“

durch die gegenständliche planung zu ändern. Es sollte die Erschließung, die Grundstücksaufteilung und die Eingrünung angepasst werden. Durch die gegenständli- che planung wird flächensparender gebaut.

Hauptsächlich werden weniger Verkehrs- flächen benötigt.

Für die Erweiterung auf Teilfläche Fl.-Nr. 133 und Fl. Nr. 1133 ist bisher keine Siedlungs- flächendarstellung im Flächennutzungsplan enthalten und daher noch eine Änderung der Flächennutzung ausstehend.

Bis zum Wiederaufleben des § 13b BauGB mit einer Baurechtsnovelle sind für die Erweiterungsflächen ein Änderungsverfah- ren für den Flächennutzungsplan (Regel-

Geltungsbereich der 3. Änderung und Erweiterung

„Ebersbach West“, mit Höhenlinien, unmaßstäblich

(7)

ÖffenTLIcHe sITzungen

verfahren) mit Ausgleichsbilanzierung und Umweltbericht erforderlich.

Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „ebersbach West, 3. Änderung und erweiterung“

Der Marktrat des Marktes Obergünzburg beschließt einstimmig in der öffentlichen Sitzung am 06.04.2021 die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebau- ungsplanes „Ebersbach West“.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 133 (TF), 386/3 (TF, Feldweg „Heuweg“), 1130 (TF), 1133, 1134, 1134/4, 1135, 1135/4, 1135/20 (TF/ Straße Am Bergblick) und 1211/2 (TF, St 2055), alle Gemarkung Ebersbach. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von insgesamt 2,28 ha. Auf den Erweiterungsflächen soll ein allgemeines Wohngebiet entstehen.

Aufstellungsbeschluss zur Ände- rung des flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes

„ebersbach West, 3. Änderung und erweiterung“

Der Marktrat des Marktes Obergünzburg beschließt einstimmig in der öffentlichen

Sitzung am 06.04.2021 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Ebersbach West, 3. Änderung und Erweiterung.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstü- cke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 133 (TF) und 1133 (bisher Fläche für die landwirtschaft). Es soll auf ca. 1 ha eine Wohnbaufläche dargestellt werden.

Bürgermeister leveringhaus informiert anhand einer planzeichnung, dass der Bau- ausschuss empfiehlt, im unteren Bereich mehrgeschossigen Wohnungsbau (mit 5 Wohneinheiten) einzuplanen.

Herr Haag wird am 16.04.2021 um 16.00 Uhr in einer nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses das 3D-Modell vorstel- len. Alle interessierten Markträtinnen und Markträte sind hierzu eingeladen.

sonstiges u.a.

- stand der gemeindlichen Baumaßnah- men

lt. Bauamtsleiter Gunther Herz gibt es zur- zeit keine informationen zu gemeindlichen Baumaßnahmen.

Bürgermeister leveringhaus informiert, dass die Förderung für die interkommunale Atemschutzwerkstatt und die Schlauch- pflegeanlage in Aussicht gestellt worden ist. Der Förderantrag kann nun gestellt wer-

Geltungsbereich der zugehörigen Änderung des den.

Flächennutzungsplanes zur 3. Änderung des Bebau- ungsplanes „Ebersbach West“

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Auszug aus der niederschrift über die öffentliche sitzung des Bauausschusses vom 06. April 2021

stellungnahmen Bauanträge

04/21 demmler Ralf u. verena

Bau einer Schleppgaube und Anbau einer lagerhalle, Flur Nr. 350/16, Gemarkung Willofs

- lt. Flächennutzungsplan MD - kein Bebauungsplan

- planer hat bzgl. den Abstandsflächen eine Vereinbarung mit dem landratsamt getroffen

Das gemeindliche Einvernehmen wird ein- stimmig erteilt.

23/21 Bozkurt Kamil

Wohnraumerweiterung und Anbau einer Doppelgarage, Flur Nr. 1779/5, Gemarkung Obergünzburg

- laut Flächennutzungsplan WA - kein Bebauungsplan

Der Bauausschuss hat Bedenken im Hinblick auf die Art und die Bauweise der Nutzung, sowie zur Frage des Umfangs der Grenz- bebauung und im Zusammenhang mit dieser Frage, des Grenzabstandes (Abstands- flächenübernahme) zum Nachbarn mit der Hausnummer 9. Der Bauausschuss bittet vorab um Klärung mit dem landratsamt und erteilt vorsorglich und grundsätzlich einstimmig das Einvernehmen.

26/21 Albrecht Walter

Errichtung eines Carports, Flur Nr. 353/5, Gemarkung Burg

- lt. Flächennutzungsplan Außenbereich Grünland

- kein Bebauungsplan

- nach Rücksprache mit dem landratsamt wird eine Erweiterung der bestehenden

Garage mit einem Carport in Aussicht gestellt

Das gemeindliche Einvernehmen wird ein- stimmig erteilt.

28/21 Bäurle Wolfgang und viktoria Neubau eines Wintergartens, Flur Nr.

1763/13, Gemarkung Obergünzburg - lt. Flächennutzungsplan WA - kein Bebauungsplan

Das gemeindliche Einvernehmen wird ein- stimmig erteilt.

29/21 Waibel Hubert

Neubau 3 Mietwohnungen in bestehender Tenne + Ausbau Dachgeschoss im Wohn- gebäudebestand zu einer Mietwohnung, Flur Nr. 27, Gemarkung Ebersbach

- lt. Flächennutzungsplan MD

- Bebauungsplan „Ebersbach südlich Rot- tachstraße“

Das gemeindliche Einvernehmen wird ein- stimmig erteilt.

30/21 selder sabrina und Moritz Antrag auf isolierte Befreiung mit Bauan- trag, Einbau einer vergrößerten Schlepp- gaube mit Blechdach, Flur Nr. 830/9, Gemarkung Obergünzburg

- lt. Flächennutzungsplan WA - Bebauungsplan „Burger Straße“

- Satzung zur Änderung des Bebauungs- planes „Burger Straße“

- §1 Nr. 2 Schleppgauben sind bis zu einer max. Breite von 1/3 der länge des Hauptdaches zulässig. Die max. Fenster- höhe beträgt 0,90 m. Die Höhe der Vor- deransicht, gemessen von OK Dachhaut

(9)

ÖffenTLIcHe sITzungen

des Hauptgebäudes zur OK Dachhaut der Gaube darf max. 1,20 m betragen.

Die Dacheindeckung hat bei entsprechen- der Dachneigung grundsätzlich wie beim Hauptdach zu erfolgen, jedoch kann bei gefälliger Gestaltung, welche mit dem Markt Obergünzburg und dem Kreisbau-

meister abzustimmen ist, auch ein flachge- neigtes Gauben Dach in Blecheindeckung zugelassen werden.

Der Bauausschuss beschließt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen ggf. die Zustimmung zur isolierten Befreiung.

InfoRMATIonen Aus deR geMeInde

frühjahrsputz an öffentlichen straßen und gehwegen

Wir erinnern alle Grundstücksbesitzer innerhalb geschlossener Ortslagen an die Verpflichtung zur Reinigung der Straßen und Gehwege entlang ihrer Grundstücke.

Diese Reinigungspflicht ergibt sich aus der gemeindlichen Reinigungs- und Siche- rungsverordnung (RSV) vom 18.6.1996.

Danach sind alle Anlieger an öffentlichen Straßen verpflichtet, entlang des eigenen Grundstückes den Bereich von der Grund- stücksgrenze bis zur Straßenmitte (also Gehweg, Grünstreifen und Fahrbahn) auf eigene Kosten zu reinigen oder reinigen zu lassen. Anlieger an viel befahrenen Durch- gangsstraßen müssen nur bis zum Fahr- bahnrand reinigen.

laut § 5 der Verordnung ist die Reinigungs- fläche jeden ersten Freitag im Monat zu kehren und der Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat zu entfernen; fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am vorausgehenden Werktag durchzuführen. Straßen und Geh- wege sind von Gras und Unkraut zu befreien und die Abflussrinnen und Kanaleinlauf- schächte bei Bedarf freizumachen.

Wir bitten alle Grundstücksbesitzer, der Rei- nigungspflicht regelmäßig nachzukommen.

Ein schönes Ortsbild soll uns für diesen Auf- wand entschädigen.

Markt Obergünzburg

straßenkehrarbeiten in obergünzburg

Die Kehrarbeiten beginnen im Gemein- debereich am Montag, 05. Mai 2021.

Die Marktgemeinde bittet die Anlieger an öffentlichen Straßen das Streumaterial des Winters von den Gehwegen entlang der Grundstücksgrenzen zu kehren.

Die Kehrarbeiten beginnen im Bereich Marktplatz, Kirche, Stationenweg und Schule. im Anschluss folgen die übergeord-

neten Straßen in Obergünzburg, Ebersbach und Willofs. Abschließend werden die Stra- ßen innerorts in Obergünzburg, Ebersbach und Willofs gesäubert.

Die Kehrarbeiten dauern ca. sechs Wochen.

Witterungsbedingte Verschiebungen sind möglich.

Markt Obergünzburg

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dank per video: verleihung der ostallgäuer ehrenamtskarte 2021

Mit der Verleihung der fünften Ostall- gäuer Ehrenamtskarte bedankt sich der landkreis Ostallgäu gemeinsam mit den 45 Gemeinden bei seinen Ehrenamtlichen.

Stellvertretend für alle Freiwilligen im Ost- allgäu erhielten rund 500 Ehrenamtliche die Ehrenamtskarte des landkreises. Dieses Jahr erfolgte die Verleihung per post und mit einer Videobotschaft von landrätin Maria Rita Zinnecker.

ein herzliches dankeschön an alle ehrenamtlichen

„Wir als landkreis schätzen das Enga- gement über alle Maßen. Gerade in Zei- ten wie diesen wird einem bewusst, wie wichtig die Bereitschaft und Hingabe von Ehrenamtlichen für unser Zusammenleben sind. Dafür danke ich ganz herzlich allen Ehrenamtlichen“, sagt landrätin Maria Rita Zinnecker in der Videobotschaft. Seit 2012 wurde die Ehrenamtskarte bereits fünfmal als Anerkennung für herausragendes Enga-

gement an je 500 Ehrenamtliche aus dem landkreis überreicht.

Karte bietet in diesem Jahr 34 erlebnisse

„Die Vielfalt des Ehrenamts im landkreis spiegelt sich in der Bandbreite des Enga- gements wider: Sport, Musik, Kultur, Kir- che, Soziales und Sicherheit, um nur einige Bereiche zu nennen. Diese gesellschaftliche Vielfalt ist ein Gemeinschaftswerk vieler und ohne jeden Einzelnen nicht möglich,“ sagte Zinnecker. Die Karte bietet in diesem Jahr 34 Erlebnisse wie den Eintritt für Schloss Hohenschwangau und Schloss Neuschwan- stein sowie für Bergbahnen, Museen und Freizeiteinrichtungen. Neu dabei sind seit diesem Jahr das Theaterkino „Filmburg“ in Marktoberdorf sowie die Schaukäserei und Brauerei „Walder Käskuche“.

landrätin Maria Rita Zinnecker verleiht dieses Jahr wie- der die Ostallgäuer Ehrenamtskarte. (Bildquelle: land- ratsamt Ostallgäu)

Die Ostallgäuer Ehrenamtskarte wurde an rund 500 Ehrenamtliche im landkreis Ostallgäu verliehen. (Bild- quelle: KönigsCard Gästekarten GmbH)

Behinderung durch Arbeiten an Banketten

im Gemeindebereich von Obergünzburg werden in den nächsten Wochen die Ban- kette der Straßen „geschält“ und gekiest.

Aufgrund dieser Arbeiten muss mit Ver- kehrsbehinderungen gerechnet werden.

Markt Obergünzburg

(11)

InfoRMATIonen Aus deR geMeInde

coronakonforme videobotschaft der Landrätin

Da die Verleihungsveranstaltung dieses Mal coronabedingt ausfallen muss, hat die Ser- vicestelle EhrenAmt einen Gruß der land- rätin in Videoform vorbereitet. landrätin Zinnecker ist mit Bayern1-Moderatorin Ulla Müller im Gespräch über das Ehrenamt und die Ehrenamtskarte. Vom Sofa im landrat- samt aus besuchen die Beiden virtuell sechs

Beispiele von Ehrenamtlichen und zeigen so einen Ausschnitt der Vielfalt, die das Ehren- amt im landkreis bietet.

Das Video und weitere informationen zur Ostallgäuer Ehrenamtskarte sind im inter- net auf www.ehrenamt-ostallgaeu.de/

ehrenamtskarte-neuverleihung.html zu fin-

den. Thomas Brandl

(pressesprecher landratsamt Ostallgäu)

die günztaler ferienfreizeit sucht veranstaltungsleitungen

Sie haben Freunde daran mit Kindern zu spielen, zu basteln oder Sport zu treiben?

Sie zeigen Kindern gerne Neues oder möchten sie in spannende Fantasiewelten entführen? Falls ja, sind Sie genau richtig als Veranstaltungsleitung bei der Günztaler Ferienfreizeit.

Die Ferienfreizeit findet in den bayeri- schen Sommerferien, also vom 30. Juli bis 10. September 2021, statt. Füllen Sie das Formular, das Sie unter www.

oberguenzburg.de/ferienfreizeit finden, aus und schicken es bis spätestens zum Sonntag, den 09. Mai 2021 per E-Mail an ferienfreizeit@oberguenzburg.de.

Über den Umfang eines Hygienekonzep- tes können wir derzeit noch keine Aussage

treffen. Details hierzu geben wir bekannt, sobald möglich. Falls Sie Unterstützung für ihre Veranstaltung benötigen – in welcher Form auch immer – melden Sie sich gerne jederzeit bei uns.

Wir freuen uns schon jetzt auf ihre sport- lichen, kreativen, spannenden und interes- santen Veranstaltungen!

Weitere informationen:

www.oberguenzburg.de/ferienfreizeit Kontakt: 08372 92 00 30,

ferienfreizeit@oberguenzburg.de

Michaela Wölfle (Team Günztaler Ferienfreizeit)

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer daten bei der verwaltungsgemeinschaft obergünzburg

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) an parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusam- menhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlä- gen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kom- munaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die

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in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammenset- zung das lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.

Die person oder Stelle, der die Daten über- mittelt werden, darf diese nur für die Wer- bung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht über- mittelt.

Die Betroffenen haben das Recht, der Wei- tergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widerspre- chen. Wer bereits früher einer entspre- chenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlbe- rechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich

dazu mit uns schriftlich oder auch persön- lich wie folgt in Verbindung setzen:

Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg, Einwohnermeldeamt, Zi.Nr. 101,

Marktplatz 1, 87634 Obergünzburg, Tel. 08372 92 00 11, Fax. 08372 92 00 17 E-Mail: ewo@oberguenzburg.de

Öffnungszeiten:

• Montag–Freitag: 08.00–12.00 Uhr

• Montag: 14.00–15.30 Uhr

• Donnerstag: 14.00–18.00 Uhr

Auf unserer Homepage vg-oberguenzburg.de unter dem Bereich Bürgerservice online ist ein Antrag auf Übermittlungssperre einge- stellt.

Wenn der Datenweitergabe nicht wider- sprochen wurde, dürfen die Daten frühes- tens ab Juli 2021 weitergegeben werden.

lars leveringhaus (Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg)

Die lokale Aktionsgruppe (lAG) berg- aufland Ostallgäu e. V. unterstützt dieses Jahr wieder bürgerschaftliches und gesell- schaftliches Engagement in der Region.

interessierte Vereine, Verbände, Schulen, engagierte Gruppen, soziale Einrichtungen oder sonstige Zusammenschlüsse können sich bis zum 13. Mai 2021 mit einer konkre- ten projektidee für eine finanzielle Unter- stützung von bis zu 2.500 Euro bewerben.

Damit bietet das über lEADER geförderte projekt „Unterstützung Bürgerengage- ment“ eine einfache, aber effektive Mög- lichkeit für engagierte Bürgerinnen und Bürger im Ostallgäu sich bis zu 2.500 Euro Unterstützung zu sichern.

Möglichkeiten für unterstützung breit: Kunst, Kultur oder soziales

Unterstützt werden Maßnahmen, die das Bürgerengagement in der Region stärken

finanzielle unterstützung für bürgerschaftliches engagement im ostallgäu: Projektideen gesucht!

Menschen im Aufwind e. V.

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InfoRMATIonen Aus deR geMeInde

steuertermin zweites Quartal 2021

Die Grund- und Gewerbesteuern sowie der Abschlag der Verbrauchsgebühren für das Zweite Quartal 2021 werden am Samstag, den 15. Mai 2021 fällig.

Barzahler haben die Möglichkeit, die gemeindlichen Abgaben in der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg einzuzahlen. Auch der Abschlag der Ver-

brauchgebühren des Obergünzburger Kommunalbetriebes kann bei der Verwal- tungsgemeinschaft Obergünzburg einbe- zahlt werden.

Bei Bestehen einer Einzugsermächtigung werden die Abgaben und Steuern vom Konto abgebucht.

Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg und den Entwicklungszielen der loka-

len Entwicklungsstrategie (lES) der lAG bergaufland Ostallgäu dienen. Ob Kunst und Kultur für sozial benachteiligte Kin- der und Jugendliche, ein neuer impuls für das künftige Miteinander im Verein oder ein Zuschuss für das Schülerprojekt – die Möglichkeiten für eine Unterstützung sind vielfältig.

zeitraum und Informationen zu Rahmenbedingungen

Die ideen können im Zeitraum vom 1. April bis 13. Mai 2021 bei der Geschäftsstelle der lAG bergaufland Ostallgäu eingereicht werden. Für die ausgewählten projekte stehen bis zu 80 prozent der zuwendungs- fähigen Kosten, maximal 2.500 Euro zur Verfügung. Über die finanzielle Unterstüt- zung der eingereichten Einzelmaßnahmen beschließt dann das Entscheidungsgre- mium der lAG. informationen zu den Rah- menbedingungen sowie die notwendigen Vorlagen für die Einreichung von entspre- chenden Vorhaben können im internet auf www.bergaufland-ostallgaeu.de ange- sehen und heruntergeladen werden. Bei

Fragen steht die Geschäftsstelle der lAG bergaufland Ostallgäu unter der E-Mail:

info@bergaufland-ostallgaeu.de oder unter Telefon 08342 911 514 / -353 zur Verfü- gung.

unkomplizierte Abwicklung

Der Aufruf erfolgt im Rahmen des über lEADER geförderten projekts „Unterstüt- zung Bürgerengagement“. Abgewickelt wird das projekt über die Geschäftsstelle der lAG, wodurch Engagierte im Vergleich zu anderen üblichen Förderprogrammen einfach und schnell an die Fördermittel gelangen. in den Jahren 2017 und 2019 fanden bereits Aufrufe im projekt „Unter- stützung Bürgerengagement“ statt. Hierbei wurden unter anderem ein Sommercamp für Kinder und Jugendliche, eine Klausur- tagung zur Neusaurichtung eines Vereins, die Konzipierung und Umsetzung eines Atombunkermuseums, eine Bienenausstel- lung, Mobiliar für ein Trauercafé sowie ein mehrtägiger Ausflug in der Region für ein betreutes Mutter-Kind-Wohnen finanziell unterstützt.

bergaufland Ostallgäu e. V.

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sehr praktisch: drei einfache Möglichkeiten zur übermittlung der Wasserzählerstände

Anfang Mai werden die Ableseformulare zur Feststellung der Verbrauchsstände bei der Wasserversorgung an die Hauseigentü- mer versandt. Das Schreiben sieht in etwa so aus, wie auf der Abbildung zu sehen.

in diesem Jahr stehen ihnen zum ersten Mal drei Möglichkeiten für die Übermittlung der Zählerstände zur Verfügung:

• Rückantwort über die beigefügte Post karte mit Einwurf in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Obergünz burg

• Zählerstand über die Rubrik Wasserzäh ler-ONliNE auf folgender Webseite ab- geben: www.vg-oberguenzburg.de

• Eingabe über den QR-Code mit dem Smartphone

Bitte beachten Sie, dass Sie den angege- benen Rückgabetermin unbedingt einhal- ten, da ansonsten ihr jährlicher Verbrauch geschätzt werden muss.

Wir bedanken uns schon jetzt für ihr Ver- ständnis und ihre Mithilfe!

ihr Steueramt

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InfoRMATIonen Aus deR geMeInde

zahlen, daten, statistik

Haushalt des Marktes obergünzburg

Haushalt der verwaltungsgemeinschaft obergünzburg

Haushalt des schulverbandes obergünzburg

Haushaltsansatz Jahresrechnung Verwaltungshaushalt 2021 11.288.300,00 €

Vermögenshaushalt 2021 5.331.500,00 €

Verwaltungshaushalt 2020 11.152.700,00 € 11.277.600,00 € (vorläufig) Vermögenshaushalt 2020 6.264.500,00 € 5.054.800,00 € (vorläufig) Verwaltungshaushalt 2019 10.362.800,00 € 11.168.193,18 €

Vermögenshaushalt 2019 4.129.500,00 € 3.124.060,62 € Verwaltungshaushalt 2018 9.972.600,00 € 10.143.386,18 € Vermögenshaushalt 2018 4.064.500,00 € 2.618.283,19 €

Haushaltsansatz Jahresrechnung Verwaltungshaushalt 2021 1.705.300,00 €

Vermögenshaushalt 2021 106.000,00 €

Verwaltungshaushalt 2020 1.582.400,00 € 1.581.100,00 € (vorläufig) Vermögenshaushalt 2020 77.000,00 € 144.300,00 € (vorläufig) Verwaltungshaushalt 2019 1.364.600,00 € 1.393.224,27 €

Vermögenshaushalt 2019 100.000,00 € 114.836,96 € Verwaltungshaushalt 2018 1.315.600,00 € 1.316.900,62 € Vermögenshaushalt 2018 110.000,00 € 180.000,00 €

Haushaltsansatz Jahresrechnung Verwaltungshaushalt 2021 1.654.000,00 €

Vermögenshaushalt 2021 2.057.000,00 €

Verwaltungshaushalt 2020 1.575.500,00 € 1.541.100,00 € (vorläufig) Vermögenshaushalt 2020 1.049.000,00 € 728.700,00 € (vorläufig) Verwaltungshaushalt 2019 1.523.200,00 € 1.575.947,90 €

Vermögenshaushalt 2019 1.021.200,00 € 1.709.164,46 € Verwaltungshaushalt 2018 1.567.300,00 € 1.551.238,99 € Vermögenshaushalt 2018 2.798.200,00 € 2.567.816,44 €

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schuldenstand des obergünzburger Kommunalbetriebes

schuldenstand des Marktes obergünzburg

Wasserhärte (2020)

am 31.12.2020

insgesamt 11.939.139,53 € pro Einw. 1.861,99 €

Abwasserbeseitigung 5.208.342,53 € pro Einw. 812,28 €

Wasserversorgung 6.780.797,00 € pro Einw. 1.057,51 €

am 31.12.2019

insgesamt 12.361.968,20 € pro Einw. 1.951,38 €

Abwasserbeseitigung 6.181.804,20 € pro Einw. 975,82 €

Wasserversorgung 6.180.164,00 € pro Einw. 975,56 €

am 31.12.2018

insgesamt 11.257.795,04 € pro Einw. 1.759,58 €

Abwasserbeseitigung 6.403.264,04 € pro Einw. 1.000,83 €

Wasserversorgung 4.854.531,00 € pro Einw. 758,76 €

Abwasserbeseitigung investitionskosten 2020 709.845,09 € Abwasserbeseitigung investitionskosten 2019 1.101.600,63 € Abwasserbeseitigung investitionskosten 2018 611.548,13 €

Wasserversorgung investitionskosten 2020 166.560,81 €

Wasserversorgung investitionskosten 2019 287.365,74 €

Wasserversorgung investitionskosten 2018 63.533,44 €

am 31.12.2020

insgesamt 6.042.254,20 € pro Einwohner 942,33 €

am 31.12.2019

insgesamt 4.437.791,20 € pro Einwohner 700,52 €

am 31.12.2018

insgesamt 4.312.237,89 € pro Einwohner 674,00 €

Quelle Mühlenberg 21,8 °dH Härtebereich 4 „sehr hart“

Tiefbrunnen Eschenloh 18,0 °dH Härtebereich 3 „hart“

lerfenhalde Ebersbach 19,1 °dH Härtebereich 3 „hart“

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InfoRMATIonen Aus deR geMeInde

Beurkundungen beim standesamt

geburten

Kinder, deren Eltern in der Marktgemeinde Obergünzburg wohnen:

im Jahr 2020: 79 Kinder im Jahr 2019: 58 Kinder im Jahr 2018: 58 Kinder

eheschließungen

insgesamt wurden 40 Ehen geschlossen, im Jahr 2019 waren es 47 Ehen und im Jahr 2018 waren 47.

sterbefälle

2020 74

2019 62

2018 78

der Markt obergünzburg hat lt. stand 30.06.2020 6.412 Einwohner 01.01.2020 6.357 Einwohner 01.01.2019 6.362 Einwohner

Bauanträge

Kindergärten

schulen

Eingereichte Bauanträge 2020: 60 Bauvoranfragen 4 Eingereichte Bauanträge 2019: 57 Bauvoranfragen 6 Eingereichte Bauanträge 2018: 57 Bauvoranfragen 3

2020/2021 2019/2020 2018/2019

Obergünzburg 201 202 190

Ebersbach 48 48 46

2020/2021

Grundschule 14 Klassen 311 Schüler

Mittelschule 14 Klassen 275 Schüler

Realschule 22 Klassen 504 Schüler

2019/2020

Grundschule 13 Klassen 276 Schüler

Mittelschule 13 Klassen 267 Schüler

Realschule 23 Klassen 544 Schüler

2018/2019

Grundschule 14 Klassen 314 Schüler

Mittelschule 12 Klassen 244 Schüler

Realschule 24 Klassen 595 Schüler

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stellenausschreibung: Hausmeister gesucht

Der Markt Obergünzburg sucht zum 01.09.2021 einen

Mieter für die Wohnung in der Jahnturnhalle

verbunden mit einer Tätigkeit als

Hausmeister (m/w/d)

für die Betreuung des Turnhallengeländes im Rahmen eines geringfügigen Beschäfti- gungsverhältnisses mit ca. 5 Wochenstunden (Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD).

Die Jahnturnhalle mit der zugehörigen Werkswohnung (129,30 m²) wird derzeit saniert.

Mit der Fertigstellung ist bis zum Sommer 2021 zu rechnen. Nähere Angaben zur Woh- nung sowie zum Mietverhältnis erhalten Sie im Rahmen einer Bewerbungsanfrage.

Ihre Aufgaben:

• Betreuung der Jahnturnhalle sowie der Turnhallennutzer (Ansprechpartner für die Turnhallennutzer, Unterstützung der liegenschaftsverwaltung und des Bauhofs, Ansprechpartner für externe Firmen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten, Ablesen von Zählerständen)

• Ansprechpartner für externe Reinigungsfirma

• Kleinere Hausmeistertätigkeiten und Reinigungstätigkeiten

• Winterdienst vor der Turnhalle unsere Anforderungen:

• Zuverlässigkeit, Engagement, Flexibilität, Teamfähigkeit

• Technisches Geschick

• Erfahrungen als Hausmeister wünschenswert

• Gründlichkeit und körperliche Belastbarkeit

interessentinnen/interessenten bitten wir, ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 20.05.2021 beim Markt Obergünzburg, Marktplatz 1, 87634 Obergünzburg oder per E-Mail (bewerbung@oberguenzburg.de) einzureichen. Für Auskünfte steht ihnen der Geschäftsstellenleiter Matthias Rieser, Tel. 08372/9200-24 zur Verfügung.

Öffentliche Bücherei

Anzahl der Bücher und Tonträger 2020 10.055

Entleihungen 19.625

Anzahl der Bücher und Tonträger 2019 9.344

Entleihungen 20.280

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uMWeLT

! neu !

Neben den Telefonterminen besteht auch die Möglichkeit einer Online-Ener- gieberatung. Nach vorheriger Termin- absprache beantworten Energieberater im eza!-Haus die Fragen von ange- henden Bauherren oder Hausbesitzern am Bildschirm. Die Terminvergabe für die Online-Energieberatung läuft über eza! unter 0831 960286-0 oder E-Mail:

info@eza-allgaeu.de.

energieberatung in obergünzburg: Kostenloses Angebot für die Bürgerinnen und Bürger

Alles, was man zum Thema Energieeffizienz wissen muss, können Sie, Bürgerinnen und Bürger des Marktes Obergünzburg, künftig jeden 4. Donnerstag im Monat von 14 bis 18 Uhr bei der telefonischen Energiebera- tung erfahren. Das kostenlose Angebot des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!) und der Verbraucherzentrale Bayern findet statt am

donnerstag, den 22. April 2021

und am

donnerstag, den 27. Mai 2021.

Sie bekommen Antworten auf sämtliche Fragen rund ums energieoptimierte Bauen und Sanieren, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die dazu passenden Förder- programme. voraussetzung ist eine tele- fonische Anmeldung im Rathaus unter

Tel. 08372 92 00 30. Weitere info: wwweza-energieberatung.de

Abgabetermin für sperrmüllkarten

Mit der Sperrmüllkarte kann der Sperrmüll (Höchstmenge 2 m³) zur Abholung ange- meldet werden. Haushaltsübliche Mengen an Sperrmüll können auch ohne Karte gegen eine Gebühr von 5,00 EUR/m³ an den Wertstoffhöfen in Füssen, Marktober- dorf (Abfallentsorgungszentrum), Ober- günzburg oder an der Hausmülldeponie Oberostendorf selbst angeliefert werden.

Die Sperrmüllkarte können Sie bei der Gemeindeverwaltung, beim landratsamt oder an den Annahmestellen zum preis von 15,00 EUR erwerben.

Der Abgabetermin für die nächste Sperr- müllabholung ist am

freitag, den 21.05.2021

Die Abholung des Sperrmülls durch das Abfuhrunternehmen beginnt jeweils ca.

zwei bis drei Wochen nach dem Abgabeter- min und erstreckt sich auf eine Dauer von ca. drei Wochen. Während der Schulferien erfolgt keine Abholung des Sperrmülls. Dies wurde bei der Terminierung entsprechend berücksichtigt. Der Abholtermin wird den Antragstellern vom Abfuhrunternehmen ca. eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt.

Sehr praktisch: Sperrmüll wird nach Anmeldung direkt am eigenen Haus abgeholt. Foto: pixabay

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Information über das ffH-Artenmonitoring von 2021 bis 2023

Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtli- nie (FFH-Rl) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungs- zustand der besonders schutzwürdigen lebensräume, Tier- und pflanzenarten (nach Anhang i bzw. ii und iV der FFH-Rl) von gemeinschaftlichem interesse zu über- wachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-Rl erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigs- ten Ergebnisse dieses Monitorings integ- riert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fort- schritte bei der Verwirklichung in der FFH- Rl genannter Ziele.

Bund und länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der lebensräume, Tier- und pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfah-

ren zu ermitteln und zu dokumentieren.

Das Monitoring der insekten-, pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht wer- den müssen. Die probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.

in ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine probefläche einer oder mehrerer der genannten Arten- gruppen. Diese probefläche soll im Auftrag des Bayerischen landesamtes für Umwelt von April 2021 bis Oktober 2023 begangen und bewertet werden. Die Untersuchun- gen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtig- ten und führen auch nicht zu Beeinträchti- gungen der Flurstücke.

verleih von strommessgeräten

Die billigste und sauberste Energie ist die- jenige, die erst gar nicht verbraucht und damit auch nicht erzeugt werden muss.

Dem Energiesparen kommt deshalb eine Schlüsselrolle für das Erreichen der Klima- schutzziele zu. Für den Stromverbrauch geht die Deutsche Energie Agentur (DENA) davon aus, dass ein Haushalt durchschnitt- lich 25% seines Verbrauches einsparen kann, ohne auf Komfort verzichten zu müs- sen.

gezielt strom sparen

Um gezielt Strom einzusparen, muss man aber erst einmal wissen, wo im Haushalt (zu)viel Strom verbraucht wird, z.B.

• Wie viel Strom verbraucht der zwanzig- jährige Kühlschrank, und lohnt sich die Anschaffung eines neuen Gerätes?

• Wie viel kostet es mich im Jahr, wenn ich den Fernseher dauerhaft im Standby- Betrieb belasse?

• Oder wie viele Kilowattstunden ver- braucht meine Waschmaschine bei einem 60°C gegenüber einem 40°C Waschgang?

Diese Fragen können Sie mit Hilfe eines Strommessgerätes beantworten.

Kosten und Ausleihe

Die Verwaltungsgemeinschaft Obergünz- burg stellt ihnen solche Messgeräte kosten- los zum Ausleihen zur Verfügung (20 EUR pfand). Die Ausleihdauer beträgt maximal zwei Wochen. Weitere informationen erhal- ten Sie unter der Telefonnummer 08372 92 00 32 (Bauamt).

Bauamt des Marktes Obergünzburg

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uMWeLT

Zuständig für Kartierungen von lebens- raumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische landesamt für Umwelt. Für Wald-lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.

Für weitere Auskünfte steht ihnen ihre untere Naturschutzbehörde beim zustän- digen landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfügung.

Bayerisches landesamt für Umwelt

naturschutz im günztal sichtbar gemacht

Um über die Besonderheiten der Natur und die Naturschutzarbeit im Günztal zu informieren, hat die Stiftung Kulturland- schaft Günztal in Zusammenarbeit mit mehreren Günztal-Gemeinden informa- tions-Stationen aufgestellt. Sie stehen an den Hauptzugängen der jeweiligen Biotop- verbund-Kerngebiete und dienen, neben ihrem informativen Nutzen, auch der Besu- cherlenkung.

endlich geht es wieder raus!

Der Frühling lockt mit warmen Sonnen- strahlen, überall blühen bunte Boten prallen lebens. Höchste Zeit nach einem langen Winter voller Entbehrungen wie- der aufzutanken. Zum Beispiel bei einem Besuch im Günztal. Denn hier gibt es Neues zu entdecken. Viele kennen sie bereits, die besonderen Schätze des Günztals wie die Teufelsküche, das Hundsmoor oder die Gegend rund um Kettershausen. Doch wie steht es um das Wissen zu dieser einma- ligen Natur? Was macht sie so attraktiv?

Und warum verweilen wir hier so gerne und fühlen uns der Natur so nah und verbun- den? Weil die Einzigartigkeit dieser Orte und ihrer Bedeutung für unser Ökosystem erkannt wurde und seitdem geschützt wird.

Aufgabe des Biotopverbunds günztal

Über diese Besucher-Highlights hinaus ist im lauf der Jahre entlang der Günz ein Ver- bund naturnaher Flächen, der Biotopver- bund Günztal, entstanden. Seine Aufgabe ist es, die besonderen heimischen Tier- und

pflanzenarten im Günztal zu schützen, ihnen ihren natürlichen lebensraum und die Möglichkeit der Verbreitung darüber hinaus zu geben. Die Flächen des Biotop- verbundes zeichnen sich dadurch aus, dass sie gar nicht oder ausschließlich extensiv bewirtschaftet werden. Und das spüren nicht nur Grashüpfer, Tagfalter, Biber, Rei- her oder Hasen. Das sieht und spürt auch der Mensch, wenn er sich entlang dieser Naturräume bewegt. Sie sehen uriger aus, wirken lebendiger. Und wenn man ganz genau schaut, sieht man tatsächlich, dass hier ganz schön was los ist.

startschuss für Wunschprojekt durch finanzielle unterstützung der Lions club Müßiggengel Kemp- ten

Ganz genau hinschauen, das tut hier vor allem die Stiftung Kulturlandschaft Günz- tal, welche sich seit über 20 Jahren für den Biotopverbund Günztal stark macht. Dieses Engagement und das damit verbundene Wissen, so fanden der lions Club Müßig- gengel aus Kempten und die Bürgermeis- ter der Kerngebiete, muss man sichtbar machen. „Die idee zu den Tafeln ist schon seit vielen Jahren in unseren Köpfen, doch lange Zeit fehlten einfach die nötigen Mittel“, so peter Guggenberger-Waibel, projektleiter der Stiftung Kulturlandschaft Günztal und Kopf des Vorhabens. Als dann

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der lions Club Müßiggengel Kempten eine finanzielle Unterstützung zusagte, fiel end- lich der Startschuss für das Wunschprojekt.

Weitere Förderin des projektes ist die Deut- sche Bundesstiftung Umwelt.

15 stationen mit jeweils zwei Tafeln

Jetzt stehen sie. insgesamt 15 Stationen in fünf Kerngebieten: an der Östlichen Günz bei Ronsberg, Obergünzburg und Markt Rettenbach, an der Westlichen Günz nörd- lich von Ottobeuren und am Hundsmoor und an der Mittleren Günz bei Kettershau- sen. Jede Station besteht aus zwei Tafeln.

Die kleinere Tafel gibt einen Überblick über das gesamte Günztal und zeigt somit auch den Wirkungskreis der Stiftung Kultur- landschaft Günztal auf. Die größere Tafel geht auf die Besonderheiten des jeweili- gen Naturraumes vor Ort ein. „Hier wird

erklärt, was man sieht und spürt“, berichtet Michael Sturm, Bürgermeister von Rons- berg und engagierter Naturbewahrer. „Mit geballtem Fachwissen erstellte die Stiftung Kulturlandschaft Günztal informative und vor allem verständliche und anschauliche info-Stationen.“ So lautet das freudige Urteil von lars leveringhaus, dem Bürger- meister von Obergünzburg, über das Ergeb- nis. Auch peter Guggenberger-Waibel ist zufrieden und hofft, mit dem projekt noch mehr Menschen zu erreichen, zu informie- ren und im besten Fall für den Naturschutz zu begeistern.

Allen, die jetzt neugierig geworden sind und die erfahren möchten, warum die Bekassine Feuchtwiesen mit freiem Blickt liebt oder wieso Tuffstein-Quellen einen einzigartigen lebensraum darstellen, emp- fehlen wir: nichts wie raus ins Günztal!

Michael Sturm, Bürgermeister der Gemeinde Ronsberg, lars leveringhaus, Bürgermeister von Obergünzburg und peter Guggenberger-Waibel freuen sich über die neu geschaffenen Naturinfo-punkte als interessante Anlaufstellen im Günztal. Foto: Stiftung Kulturlandschaft Günztal

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Jäger aus dem günztal informieren: naturgenuss mit Rücksicht auf unsere Wildtiere

Liebe natur-freunde,

der Frühling klopft an die Tür, wir wollen ihn natürlich hereinlassen, aber vor allem darauf vorbereitet sein. in den vergangenen Jahren beobachteten wir vermehrt, dass das Bedürfnis der Bevölkerung nach einem Aufenthalt und verschiedensten Aktivitäten in der Natur, stetig ansteigt.

einklang zwischen der Tier- und Pflanzenwelt und den Interessen der Menschen

leider wird dabei oft vergessen, dass unsere Natur, die Wälder, Wiesen und Fel- der, natürlicher lebensraum für Wildtiere darstellt. Daher ist die initiative „Ruhezo- nen für unsere Wildtiere“ entstanden. Ziel dieser initiative ist es, die interessen der Menschen und der heimischen Tier- und pflanzenwelt in Einklang zu bringen. Dieses Ziel soll nicht durch Verbote, sondern vor allem mit Aufklärung und Hinweisen, wie beispielsweise mit unseren Wildruhezone- Schildern erreicht werden. Mit Hilfe dieser Hinweise versuchen wir alle Natur-Besucher auf ausgeschilderte Wanderwege zu len- ken, um so den lebensraum für unsere Wildtiere zu erhalten.

störungsfreie Aufzucht der Jung- tiere

in den ausgewiesenen Ruhezonen wird es unseren Wildtieren ermöglicht, das ganze Jahr über, ihrem natürlichen Verhalten der Nahrungsaufnahme nachzukommen. Der Winter bedeutet Notzeit für Wildtiere, daher brauchen sie in dieser Zeit besonders viel Ruhe, jede Störung bedeutet Stress für die Tiere. im Frühjahr und Sommer sind diese Bereiche als Kinderstube, für eine stö- rungsfreie Aufzucht der Jungtiere ebenfalls sehr wichtig.

schilder und Markierungen beach- ten

Daher bitten wir Sie: Beachten Sie Schil- der und Markierungen, dringen Sie nicht in „Ruhezonen“ ein. Mit Rücksicht auf die Natur trägt jeder Einzelne dazu bei, diesen lebensraum mit seiner einzigartigen Tier- und pflanzenwelt zu schützen und weiter zu erhalten.

Erkenne Deine Grenzen für eine intakte Natur! Bitte beachten Sie die infotafeln auf den folgenden zwei Seiten.

Die Jägerschaft aus dem Günztal Möchten Sie mehr über die Stiftung und

ihre projekte erfahren?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Weitere informationen erhalten sie auf unserer Homepage und in unserem projekt- büro.

Stiftung Kulturlandschaft Günztal Bahnhofstr. 38, 87724

Ottobeuren Tel.: 08332 790538 Mail: info@guenztal.de Web: www.guenztal.de

Stiftung Kulturlandschaft Günztal

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Happy Birthday, Alte Woag!

Der Jugendtreff „Alte Woag“ in Obergünz- burg wird langsam erwachsen. im April dieses Jahres dürfen wir zum 20-jährigen, runden Geburtstag gratulieren. Die große party muss vorerst leider ausbleiben. Etwas überlegt haben wir uns trotzdem.

Luftballons, Luftschlangen und Wimpelketten

Schmückt ihr bei partys auch gern mit luft- ballons, luftschlangen und Wimpelketten?

Vielleicht hat sich schon der eine oder die andere gedacht: Was ist denn im Juze los?

Der Jugendtreff ist geschmückt, das sieht man bereits beim Vorbeigehen. Damit möchten wir auf die „Alte Woag“ aufmerk- sam machen, die nun 20 Jahre Kinder und Jugendliche begleitet, in schwierigen Situati- onen unterstützt und Erinnerungs-Momente geschaffen hat. Der Jugendtreff – ein Raum für gemeinsame Aktionen, um Freunde zu treffen und Kontakte zu knüpfen.

Bilder aus den letzten 20 Jahren

Ein Jubiläum gibt auch immer den Anlass zurückzublicken. Beim 18. Geburtstag hän- gen meist Freunde und Eltern Fotos von der Kindheit bis zum Erwachsensein auf. So auch rund um den Jugendtreff. ihr findet plakate mit Bildern aus den letzten 20 Jahren, bei- spielweise von den Umbauarbeiten des Jugendtreffs zu Anfangszeiten im Jahr 2001, legendären Spieleabenden usw. Der Rück- blick beinhaltet außerdem Botschaften von Jugendbeauftragte und Mitarbeiter*innen und ein Video von Bürgermeister levering- haus gemeinsam mit Frau Schindele und Herr Heisler, Menschen, die maßgeblich zum Aufbau und Gelingen des Jugendtreffs bei- getragen haben.

Party-to-go Tüten

Ein Bisschen feiern wollen wir trotzdem, zumindest Jede und Jeder bei sich zu Hause.

Deshalb verteilen wir am Freitag, den 23.

April 2021 party-to-go Tüten an Jugendliche

Foto: inge peter (leitung Jugendtreff Alte Woag)

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fAMILIe, MITBüRgeR

Telefonische sprechstunde der euTB-ostallgäu

Seit rund drei Jahren berät das Team der Ergänzenden unabhängigen Teilhabe- beratung (EUTB) Ostallgäu-Kaufbeuren Menschen mit (drohender) Behinderung, chronischer Krankheit oder psychischer Erkrankung zu allen Fragen der Rehabilita- tion und Teilhabe. Das Angebot der EUTB ist unabhängig und kostenlos, die Beraterin- nen nehmen eine lotsenfunktion zu bereits bestehenden Angeboten ein und wirken gleichzeitig als Erstanlaufstelle. „Menschen, die zu uns kommen, sind häufig mit dem Thema Schwerbehinderung oder psychi- sche Erkrankung konfrontiert, sei es durch eine Krankheit, einen Unfall oder chronische Beschwerden,“ benennt Franziska Kauf- mann von der EUTB die klassischen Bera- tungsursachen. Dabei gehe es im ersten Schritt darum, die Ratsuchenden zu stärken und bei anfallenden Fragestellungen zu begleiten.

Seit Jahresbeginn bietet die EUTB Ostallgäu- Kaufbeuren eine telefonische peer-Beratung an. Das Besondere dabei ist, dass eine peer- Beraterin gleichgestellt ist, d.h. selbst ein Handicap hat und weiß wie es ist, mit einer Einschränkung zu leben. Sie erreichen die peer-Beraterin Edda Settekorn jeden Diens- tag von 09.00 bis 12.00 Uhr telefonisch unter 0176 18 70 09 19.

Als Maßnahme des Bundesteilhabegesetzes, das die Stärkung der Rechte von Menschen

mit Behinderung verfestigt, wurden deutsch- landweit über 500 EUTB-Stellen initiiert, seit Mai 2018 gibt es die EUTB Ostallgäu- Kaufbeuren in der Jahnstraße in Marktober- dorf. Gefördert wird das projekt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gemeinsam haben das BRK Ostallgäu und die lebenshilfe Ostallgäu die Trägerschaft für die Beratungsstelle übernommen.

Weitere informationen, Öffnungszeiten und Kontakt zur EUTB Ostallgäu-Kaufbeuren fin- den Sie online unter www.eutb-oal.de.

ihre EUTB Ostallgäu-Kaufbeuren

Edda Settekorn ist peer-Beraterin der EUTB-Ostallgäu/

Kaufbeuren. Bild: lebenshilfe Ostallgäu

und Menschen, die sich mit dem Jugendzen- trum verbunden fühlen. Hierfür öffnen wir von 17–18 Uhr das Fenster im Disco Raum und verteilen die party-Tüten. lasst euch Überraschen, was inge und Jonas für euch eingepackt haben. Selbstverständlich müs- sen zur Abholung geltende Hygienemaß- nahmen (FFp2-Maske, Abstand) eingehalten werden. Die Anzahl der Tüten ist begrenzt.

Trotz corona: challenges & foto- projekte

Auch in pandemiezeiten ist der Jugendtreff aktiv. Neben Challenges und Fotoprojekten bieten wir einen Online-Jugendtreff. Weitere infos unter www.alte-woag.de und auf ins- tagram: juzealtewoag.

Auf die nächsten 20 Jahre!

Anna Heiland (Kreisjugendring Ostallgäu)

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Marktoberdorfer ferienfreizeit 2021

Wenn wir an den Sommer denken, erschei- nen Bilder von Sonne, Strand und Meer in unseren Köpfen. 2021 werden wir aber pandemiebedingt eher Sonne, Berge und die Heimat sehen. im Ostallgäu haben wir aber das große Glück an einem so schönen plätzchen Erde leben zu dürfen. Unsere Hei- mat ist vielfältig und bietet platz für Abend- teuer, die wir gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen gerne erkunden möchten.

ferienfreizeiten in den Pfingst- und sommerferien

insbesondere für junge Menschen ist die aktuelle Situation sehr schwer. Deshalb bietet der Kreisjugendring auch 2021 Corona-konforme Ferienfreizeiten in den pfingst- und Sommerferien an. Es warten über 70 Ferienangebote auf die Kinder und Jugendlichen im Ostallgäu. Gemeinsam mit Jugendverbänden und Vereinen ist ein bun- tes programm entstanden. Die Aktionen reichen von Beachvolleyball beim FC Eben- hofen, über Klettern mit dem Jugend-DAV bis hin zu Ferienbetreuungswochen im Frei- zeit- und Tagungshaus Eschers. im Vorder- grund steht bei allen Veranstaltungen Spaß, Abenteuer und Erholung.

veranstaltungen und Anmeldung

Alle Veranstaltungen sind auf der Home- page des Kreisjugendrings und im aktuel- len Ferienfreizeitprogrammheft zu finden:

www.kjr-ostallgaeu.de. Die Anmeldung läuft seit Mittwoch, den 21. April 2021 und endet am Dienstag, den 06.07.2021 um 18.00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt online unter: www.kjr-ostallgaeu-anmeldung.de.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Alle Aktionen sind Corona-konform geplant, die Veranstaltungen finden in Kleingruppen und meist im Freien statt.

Geltende Schutz- und Hygienemaßnahmen werden selbstverständlich eingehalten. Je nach aktueller pandemielage werden wei- tere Maßnahmen ergänzt.

Claudia Wintergerst (Kreisjugendring Ostallgäu)

Telefonische Beratung durch das netzwerk frühe Kindheit

Die „KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“

erweitert ihr Angebotsspektrum: Eine telefonische Beratung mit einer Famili- enhebamme oder Familienkinderkran- kenschwester soll in Zukunft ein weiterer Unterstützungsbaustein für junge Eltern sein.

- Für wen? Eltern mit Kindern im Alter von 0–3 Jahren, wohnhaft in Kaufbeuren und dem landkreis Ostallgäu

(29)

fAMILIe, MITBüRgeR

- Wer berät? Eine Fachkraft der Frühen Hil- fen, Familienhebamme oder Familienkin- derkrankenschwester

- Wann? Jeweils mittwochs von 14.00–

15.00 Uhr

- Wie? per Telefon unter 01520 56 30 271 - Welche Themen?

• Sie haben Fragen rund ums gesunde Aufwachsen ihres Babys/

Kleinkindes?

• Sie haben Fragen zur Entwicklung oder pflege ihres Kindes?

• Ihr Baby/Kleinkind ist unruhig, weint viel oder lässt sich schlecht beruhigen?

• Sie haben Fragen zum neuen Alltag mit Kind?

Sie können sich schnell, unbürokratisch und kostenfrei beraten lassen, Fragen klären und probleme ansprechen.

Das projekt findet in Kooperation zwischen der KoKi Kaufbeuren und der KoKi Ostall- gäu statt und ist ein Angebot für Familien aus der Stadt Kaufbeuren und dem land- kreis Ostallgäu.

ihr KoKi – Netzwerk frühe Kindheit

Aktionswoche unter dem Motto „Inklusive dir!“ – Kunst-Projekt

Vom 21. bis 26. Juni 2021 findet im Ostall- gäu die Aktionswoche „Jugend und Men- schen mit Behinderung“ unter dem Motto

„inklusive dir!“ statt. Weitere informati- onen sind auf der folgenden Webseite zu finden: www.inklusivedir.de

in Verbindung mit dieser Woche startet die Offene Behindertenarbeit des Bayeri- schen Roten Kreuz Ostallgäu im Vorfeld ein Kunst-projekt. Menschen mit Behinde- rungen können uns selbstgemalte Bilder schicken. Die schönsten drucken wir auf Taschen und stellen diese auf die Webseite.

So wollen wir inklusion sichtbar machen.

genaueres zum Kunst-Projekt:

Male uns ein Bild mit der Aufgabe:

• Was verbindet dich mit anderen Men- schen?

• Was macht dich glücklich?

Du brauchst:

• einen schwarzen Filz-Stift (keinen Blei- stift, keinen Edding, keinen Fineliner)

• ein weißes DIN A 4 Papier

Male etwas das dich glücklich macht. Oder etwas das dir Spaß macht. Benutze für jede idee ein eigenes Blatt papier. Die schönsten Bilder drucken wir auf Taschen!

Schickt uns eure Kunst-Werke bitte bis zum Samstag, den 01. Mai 2021 per post an fol- gende Adresse:

BRK Ostallgäu

Offene Behindertenarbeit Beethovenstraße 2 87616 Marktoberdorf

Bei Fragen könnt ihr uns gerne unter 08342 96 69 44 anrufen.

Wir freuen uns auf eure Bilder!

Eure Offene Behindertenarbeit des Bayerischen Roten Kreuz Ostallgäu

(30)

Programm des netzwerks Junge eltern/familien

Diese Übersicht zeigt momentan geplante Kurse im Amt für Ernährung, landwirt- schaft und Forsten (AElF) Kaufbeuren. Ob diese in präsenz oder online durchgeführt werden, entscheidet das AElF Kaufbeuren je nach aktueller lage. Auf der Homepage www.aelf-kf.bayern.de/ernaehrung/familie finden Sie die neuesten informationen.

Raus in die natur

Freitag, den 23. April 2021, 15.00–16.30 Uhr

Kaufbeuren Nord, Treffpunkt parkplatz am Trimm pfad, Mindelheimer Str., Kaufbeuren (in Kooperation mit dem FSp Hand in Hand)

zeit für Brei (vortrag)

Mittwoch, den 28. April 2021, 15.00–16.30 Uhr

Online-Kurs (in Kooperation mit dem FSp Obergünzburg)

zeit für Brei (vortrag)

Dienstag, den 04. Mai 2021, 09.00–11.00 Uhr

FSp Obergünzburg, Gutbrodstr. 39, 87634 Obergünzburg

naschen erlaubt?

Montag, den 19. Mai 2021, 20.00–21.30 Uhr

FSp Marktoberdorf, Jahnstr. 12, 87616 Marktoberdorf

Für nähere informationen wenden Sie sich bitte an das AElF Kaufbeuren,

Frau Sabine Häberlein, 08341 90 02 12 20.

Anmeldung bitte unter

www.weiterbildung.bayern.de oder telefonisch.

Aufgrund der derzeitigen Vorgaben finden im Familienstützpunkt (FSp) keine präsenz- Veranstaltungen statt. Allerdings gibt es alternative Möglichkeiten, wie telefonische Beratung oder Online-Angebote.

Der FSp steht für Beratungen und infor- mationen weiterhin zu den Bürozeiten zur Verfügung. Für einen persönlichen Termin ist eine vorherige Terminvereinbarung not- wendig. Die Einhaltung der Hygieneregeln und die Vorgaben zu den Kontaktbeschrän- kungen sind die Voraussetzung dafür, dass das persönliche Beratungsangebot durch- geführt werden kann.

Hier gibt es eine ausführliche und aktuelle Übersicht zu den Online-Aktionen und zur Erreichbarkeit: www.brk-ostallgaeu.de/

familienstuetzpunkt-oberguenzburg

(ggf. online) Kleine Info-Welt:

Beruhigungssauger (schnuller), Be- trachtung aus logopädischer sicht

Dienstag, den 27. April 2021,

09.30–10.15 Uhr

Anmeldung: bis 26.04.2021 per Mail an familienstuetzpunkt@kvostallgaeu.brk.de

Programm des familienstützpunktes obergünzburg

(31)

fAMILIe, MITBüRgeR

im Monat März 2021 wurden im Standes- amt Obergünzburg folgende Beurkun- dungen vorgenommen:

geburten

11.03. lara Künne, Tochter von Eva und Johannes Künne, Obergünzburg, Salachweg 28

eheschließungen

19.03. Karin Huber und Thomas Hahn, Obergünzburg, Seegatterweg 5

sterbefälle

13.03. Elisabeth Gabler, Obergünzburg, Gutbrodstraße 8

17.03. Andreas Kiderle, Obergünzburg (Ebersbach), Kleinreichholz 1 24.03. Anna Rauch, Obergünzburg

(Ebersbach), Hauptstraße 68

Meldungen vom standesamt

online Workshop: schlaf, Kindlein, schlaf…

Donnerstag, den 29. April 2021, 18.00–21.00 Uhr

Anmeldung: bis 26.04.2021 an Fischermar- tina@gmx.de

online: geschwister – eine Heraus- forderung für die familie?

Dienstag, den 04. Mai 2021, 19.00 Uhr

Anmeldung: bis Freitag, den 30. April 2021 per Mail an eb.kaufbeuren@kjf-kjh.de

(Bewegungs-)Anregungen und Pflege des säuglings mit Kinästhe- tik Infant Handling, Workshop für (werdende) eltern von Kindern bis ca. 6 Monaten für einen zufriede- nen Baby-Alltag

Dienstag, den 11. Mai 2021, 09.30–11.30 Uhr

Anmeldung: 08372 92 00 29, info@vhs- oberguenzburg.de

(Telefonische) still- und ernäh- rungsberatung

Dienstag, den 18. Mai 2021, 09.00–11.00 Uhr

Anmeldung: bis Montag, den 17. Mai 2021, 11.00 Uhr mit Angabe der Telefonnummer an familienstuetzpunkt@kvostallgaeu.brk.

de

sensomotorics – entspannungskurs für (groß-)eltern

Donnerstag, den 20. Mai 2021 Donnerstag, den 01. Juli 2021, 17.30–19.00 Uhr

Anmeldung: 08372 92 00 29, info@vhs- oberguenzburg.de

fit in erster Hilfe (am Kind)

Freitag, den 21. Mai 2021– 01. Juli 2021, 18.30–21.30 Uhr

Anmeldung: https://www.brk-ostallgaeu.

de/kurse/erste-hilfe-privatpersonen.html

Referenzen

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