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Korrekturrichtlinie zur Prüfungsleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am 24.11.2007 Wirtschaftsrecht WR-WIG-P11-071124

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Korrekturrichtlinie, Prüfungsleistung 11/07, Grundlagen der Wirtschaftsinformatik, WR WR-WIG-P11-071124

Korrekturrichtlinie zur Prüfungsleistung

Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am 24.11.2007 Wirtschaftsrecht

WR-WIG-P11-071124

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summari- sche Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen als den in der Korrekturrichtlinie angegebenen Lö- sungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weitergerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in das Formular „Klausurergebnis“ (Ergebnisliste) ein.

• Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Bewertungsschema zugrunde zu legen:

Punktzahl Note

von bis einschl.

95 100 1,0 sehr gut

90 94,5 1,3 sehr gut

85 89,5 1,7 gut

80 84,5 2,0 gut

75 79,5 2,3 gut

70 74,5 2,7 befriedigend

65 69,5 3,0 befriedigend

60 64,5 3,3 befriedigend

55 59,5 3,7 ausreichend

50 54,5 4,0 ausreichend

0 49,5 5,0 nicht ausreichend

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 12. Dezember 2007

in Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung ab- zeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Prüfungsamt der Hochschule anzuzeigen

(Tel. 040 / 35094311 bzw. birgit.hupe@hamburger-fh.de).

(5)

Korrekturrichtlinie, Prüfungsleistung 11/07, Grundlagen der Wirtschaftsinformatik, WR HFH Hamburger Fern-Hochschule

WR-WIG-P11-071124 Seite 1/6

Bitte beachten Sie:

Die jeweils im Lösungstext in Klammern angeführten Punkte ( ) geben an, für welche Antwort die einzelnen Teilpunkte für die Aufgabe zu vergeben sind.

Lösung 1

vgl. SB 4, Kap. 2

26 Punkte

1.1 Struktogramm

15

Bewertung:

Iteration (4), Bestimmung RB (2), Bestimmung Gesamt (2), Ermittlung Rabatt (3), Eingabe (2), Ausgaben (2)

Es sind auch andere Lösungen denkbar. Punkte sind dann entsprechend zu verteilen.

(6)

Korrekturrichtlinie, Prüfungsleistung 11/07, Grundlagen der Wirtschaftsinformatik, WR HFH Hamburger Fern-Hochschule

WR-WIG-P11-071124 Seite 2/6

1.2 algorithmische Grundstrukturen:

Sequenz (1), Alternative (1), Iteration (1), Mehrfachverzweigung (1)

je 1 max.

3 grafische Darstellungen:

Sequenz Alternative Iteration (fußgesteuert)

Iteration (kopfgesteuert) Mehrfachverzweigung

je 2 max.

6

(Die Unterscheidung zwischen kopf- und fußgesteuerter Iteration braucht nicht vorgenommen zu werden.)

1.3 Algorithmen heißen rekursiv, wenn sie sich selbst aufrufen. 2

(7)

Korrekturrichtlinie, Prüfungsleistung 11/07, Grundlagen der Wirtschaftsinformatik, WR HFH Hamburger Fern-Hochschule

WR-WIG-P11-071124 Seite 3/6

Lösung 2

vgl. SB 5, Kap. 3.1

9 Punkte

Produkt-Entwurf Entwurfsphase Produkt-Definition

Definitionsphase Situationsstudie Analysephase

Programme Implementierungphase

Installiertes Produkt Abnahme- und Einführungsphase

Phasenergebnis Phase Legende:

Weitergabe von Produkten gewartetesProdukt

Wartungs - und Pflegephase

9

Bewertung:

Nennung der Phasen (6) – je Phase 1 Punkt (die Phasenergebnisse in obiger Abbildung brauchen nicht genannt zu sein); Reihenfolge der Phasen (3)

Lösung 3

vgl. SB 5, Kap. 1.4

9 Punkte

anwendungsbezogen:

Funktionalität (1), Leistungsfähigkeit (1), Dokumentation (1), Benutzerfreundlichkeit (1), Ein- und Aus- gabe (1)

je 1 max.

3 herstellerspezifisch:

Referenzen (1), Mitarbeiter (1), Image (1), Evaluierung (1), örtliche Nähe (1)

je 1 max.

3 informationstechnisch:

Entwicklungsumgebung (1), Datenhaltung (1), Offenheit und Modularität (1), Portierbarkeit (1), Archi- tektur (1)

je 1 max.

3

(8)

Korrekturrichtlinie, Prüfungsleistung 11/07, Grundlagen der Wirtschaftsinformatik, WR HFH Hamburger Fern-Hochschule

WR-WIG-P11-071124 Seite 4/6

Lösung 4

vgl. SB 7.01, Kap. 1.1

6 Punkte

Daten: aus eine Menge von Zeichen/Signalen werden Daten, wenn sie einer erkennbaren Struktur (Syn- tax) folgen (1).

Beispiel: Bildung einer Zahl aus der Menge von Ziffern (1).

2

Nachricht: wenn dem Anwender die Bedeutung der Daten (Semantik) bekannt ist (1).

Beispiel: Die Zahl beschreibt einen Artikelpreis (1). 2

Information: wenn die Nachricht einem konkreten Zweck (Pragmatik) als Entscheidungsgrundlage dient (1).

Beispiel: Der Artikelpreis soll zu eine Kaufentscheidung führen (1).

2

Lösung 5

vgl. SB 7.01, Kap. 3.4

12 Punkte

Am Informationsmanagement sind wesentlich beteiligt:

Unternehmensleitung (1):

Informations- und Kommunikationstechnik als strategische Waffe im Wettbewerb verwenden (1); Infor- mationsmanagement proaktiv einführen und weiterentwickeln (1); Vorbildfunktion und Führungsrolle gegenüber anderen Unternehmensbereichen (1)

Management in den Fachabteilungen (1):

Prioritäten zur Verteilung der personellen und informationellen Ressourcen setzen (1); Regelungen zum Informationsmanagement mitentwickeln und mittragen (1); Führungsaufgaben in der Planung, im Cont- rolling und der Qualifizierung erfüllen (1)

Organisationseinheit Org/DV (1):

Dienstleistungsaufgaben für die Fachabteilungen transparent darstellen (1), anbieten (1) und wirtschaft- lich erbringen (1)

Mitarbeiter in den Fachabteilungen (1):

Informationsverarbeitungssysteme als Arbeitsmittel annehmen und sinnvoll einsetzen (1); Informations- verarbeitung inhaltlich weiterentwickeln (1); an Projekten zur Realisierung und zum Einsatz neuer Infor- mationsverarbeitungssysteme verantwortlich mitarbeiten (1).

12

Bewertung:

Nennung der Beteiligten (3) – je Nennung 1 Punkt, max. 3 Punkte

Aufgaben der Beteiligten (9) – je Nennung 1 Punkt, max. 3 Punkte je Beteiligung

(9)

Korrekturrichtlinie, Prüfungsleistung 11/07, Grundlagen der Wirtschaftsinformatik, WR HFH Hamburger Fern-Hochschule

WR-WIG-P11-071124 Seite 5/6

Lösung 6

vgl. SB 6, Kap. 3.4.1

20 Punkte

Hinweis:

Bei dieser Aufgabe sind auch andere Lösungen möglich. Die Punkte dann bitte entsprechend sinngemäß verteilen.

Schritt 1: Identifikation der einzelnen Aktivitäten 2

Messeteilnahmen festlegen (1)

Mitarbeitereinteilung (1)

Hotelreservierung (1)

Projektabrechnung (1)

Projektauswertung (1)

Messebaufirma vertraglich binden (1)

Kundengespräche protokollieren (1)

Kundendatei aktualisieren (1)

Bestellungen einpflegen (1)

Stammkunden informieren (1)

Werbematerial prüfen (1)

Werbematerial ergänzen (1)

je 1 max.

8

Schritt 2: zeitliche Abfolge und Hierarchie der Funktionen festlegen 2

Schritt 3: Funktionsbaum erstellen 2

6 Bewertung:

Abfolgelogik (3), Hierarchie (3)

(10)

Korrekturrichtlinie, Prüfungsleistung 11/07, Grundlagen der Wirtschaftsinformatik, WR HFH Hamburger Fern-Hochschule

WR-WIG-P11-071124 Seite 6/6

Lösung 7

vgl. SB 7.02, Kap. 2.4.1 und 2.5

18 Punkte

7.1 1. Definieren des Ziels der Entscheidung (1) 2. Festlegung der zu erfüllenden Anforderungen (1) 3. Aufstellen der Erfüllungskriterien (1)

4. Gewichtung der Kriterien (1) 5. Erarbeiten der Alternativen (1) 6. Bewerten der Alternativen (1) 7. Auswählen der besten Alternative (1) (korrekte Abfolge: (3))

10

7.2 Einsatzmöglichkeiten:

wenn Leistungsgrößen nicht als Geldbetrag bewertet werden können (2).

wenn eine Vielzahl von Alternativen vorhanden ist (2).

wenn besonderer Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit einer Entscheidung gelegt wird (2).

6

7.3 Kriterien und Gewichtung beruhen auf subjektiven Einzelurteilen (1); Möglichkeiten der Mani-

pulation der Entscheidung (1) 2

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