• Keine Ergebnisse gefunden

TOP 17 - Wann fließt die Investitionsförderung für die Kinderklinik in Reinkenheide?

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "TOP 17 - Wann fließt die Investitionsförderung für die Kinderklinik in Reinkenheide?"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

In der Senatssitzung am 9. November 2021 beschlossene Fassung

1

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

26.10.2021 L9

Vorlage für die Sitzung des Senats am 09.11.2021

„Wann fließt die Investitionsförderung für die Kinderklinik in Reinkenheide?“

(Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Fragestunde der Bremi- schen Bürgerschaft / Landtag)

A. Problem

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Wann kann das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide mit einem verbindlichen Förder- bescheid und mit der Auszahlung der Fördermittel für den Neubau der Kinderklinik rechnen?

2. Inwieweit besteht nach Kenntnis des Senats die Gefahr, dass es zu einem vorüberge- henden Baustopp kommt?

3. Welche Möglichkeiten für einen vorzeitigen Förderbescheid oder für eine vorzeitige Auszahlung sieht der Senat, etwa durch vom Haushalts- und Finanzausschuss zu be- schließende Nachbewilligungen oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigun- gen?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Vor Erlass eines Fördermittelbescheides im Rahmen der beabsichtigten Einzelförderung für die Kinderklinik Bremerhaven ist ein durch die Bremische Bürgerschaft (Landtag) verabschiedeter Haushalt für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 sowie ein von der Stadtverordnetenversamm- lung Bremerhaven beschlossener Haushalt (wegen der 1/3 Finanzierung der Stadtgemeinde Bremerhaven) erforderlich. So setzt die in 2022 beabsichtigte Einzelförderung die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel voraus. Sobald die notwendigen politischen Beschlüsse ge- fasst worden sind, wird der Fördermittelbescheid (voraussichtlich Anfang 2022) erlassen und werden - nach Bestandskraft des Bescheides - die Fördermittel in Abhängigkeit zum jeweiligen Baufortschritt ausgezahlt.

(2)

2 Zu Frage 2:

Die Geschäftsführung des Klinikums Bremerhaven-Reinkenheide hat die Gesundheitsbehörde u. a. im Juni 2021 auf das Risiko eines möglichen vorübergehenden Baustopps hingewiesen.

Begründet wurde dies insbesondere mit erheblich gestiegenen Baukosten, die nicht über die Pauschalfördermittel nach § 11 BremKrhG abgedeckt werden können. Daher benötigt das Kli- nikum eine verbindliche (Einzel-)Fördermittelzusage über die Finanzierung der Kinderklinik.

Nach Kenntnis des Senats besteht derzeit keine Gefahr eines vorübergehenden Baustopps, da die Liquidität des Bauvorhabens gesichert ist. Das Klinikum benötigt jedoch durch einen zu erteilenden Fördermittelbescheid eine entsprechende Planungs-/ Finanzierungssicherheit.

Entscheidend ist allerdings die weitere Entwicklung der Baukosten. Sofern diese weiter steigen, obliegt es der Geschäftsführung, die baulichen Maßnahmen ggf. anzupassen.

Zu Frage 3:

Eine frühere Auszahlung der Fördermittel für den Neubau der Kinderklinik im Rahmen der be- absichtigten Einzelförderung (noch in 2021) ist gemäß dem bremischen Krankenhausgesetz nicht möglich, da das Krankenhausinvestitionsprogramm 2021 keine Einzelförderung nach § 12 BremKrhG vorsieht und zudem keine zusätzlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2021 eingestellt worden sind. Der Erlass eines vorzeitigen Fördermittelbescheids ist aus den genannten Grün- den ebenfalls nicht möglich.

Eine vorzeitige Auszahlung der Fördermittel ist aber auch nicht notwendig, da derzeit kein Li- quiditätsengpass beim Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide besteht. Nachbewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen sind ebenfalls nicht erforderlich, weil die zur Gewährung einer Einzelförderung nach § 12 BremKrhG zusätzlichen Haushaltsmittel ab dem kommenden Haus- halt - vorbehaltlich der politischen Beschlüsse - zur Verfügung stehen werden.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Die Beantwortung der Anfrage hat für den Haushalt 2021 keine finanziellen Auswirkungen.

Personalwirtschaftliche Auswirkungen ergeben sich nicht.

Von etwaigen Auswirkungen sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Beteiligung des Magistrats Bremerhaven ist erfolgt.

(3)

3 F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Eine Veröffentlichung der Senatsvorlage nach Beschlussfassung über das zentrale elektroni- sche Informationsregister wird empfohlen.

G. Beschluss

Der Senat nimmt die vorliegende Antwort der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbrau- cherschutz vom 26.10.2021 auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.10.2021 „Wann fließt die Investitionsförderung für die Kinderklinik in Reinkenheide “ zur Kenntnis.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Anlässlich der Einweihungsfeier der Kinderklinik Dresden-Johannstadt unterstrich Stadtbaurat Wolf, dass dieser Baukomplex die größte ge - schlossene Bauaufgabe der

2 Verfügt werden kann über den Grundbesitz auch dann, wenn der Grundbesitz ganz oder teilweise an die Evangelische Krankenhaus Hamm (Westfalen) GmbH (nach Namensänderung

Wenn es also darum geht, wie künftig Anschläge verhindert werden können, so gilt für Deutschland ebenso wie für Frankreich: Nicht durch strengere.. Gesetze sondern durch

Als ich völlig verzweifelt, aber überzeugt, äußerte, dass ich die Klinik sofort mit meinem Kind verlassen will, kam dann sofort Personal, welches mich beruhigte und mir klar

Der Senat beschließt die vorliegende Antwort der Senatorin Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vom 13.09.2019 auf die Anfrage für die Fragestunde der Bremischen

Zur technischen Umsetzung wurde daneben die Möglichkeit realisiert, über eine Schnittstelle zum Dokumentenmanagementsystem VIS Dokumente in den Internetauftritten der Ressorts

Der Senat nimmt den Beschluss der Bürgerschaft (Landtag) zur Kenntnis und beschließt die Ausfertigung des Gesetzes und dessen Verkündung im Gesetzblatt der Freien Hansestadt

Sonstiges (z. Behandlung sicherstellen, setzen, Zeitpunkt, abweichende Reihenfolge, Lesungen, Dringlichkeit)..