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Umgang mit Leistungsstörungen im Betrieb - Wenn Mängel auftreten (WORD)

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II Arbeits- und Wirtschaftsrecht • Beitrag 18 Leistungsstörungen 1 von 32

Wenn Mängel auftreten –

Umgang mit Leistungsstörungen im Betrieb

© Thinkstock/iStock

Manchmal bekommt man falsche oder beschädigte Ware gelie- fert. Erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

Von Tobias Maier, Aalen

Dauer 6 Stunden

Inhalt die Pflichten von Käufer und Verkäufer beim Abschluss von Kaufverträgen kennen;

zwischen offenen, verdeckten und arglistig verschwiegenen Mängeln unterscheiden;

eine Mängelrüge verfassen; einen Leitfaden zum Thema „mangelhafte Lieferungen“

erstellen; Sach- und Rechtsmängel analysieren; die Vorgehensweise beim Zahlungs- verzug kennen und anwenden; Mahngebühren berechnen; eine Mahnung verfassen Ihr Plus Merkblatt zum Thema „Gewährleistung“ und Vorschlag für eine Lernerfolgskontrolle

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II 2 von 32 Leistungsstörungen Arbeits- und Wirtschaftsrecht • Beitrag 18

Fachliche Hinweise

Rechte und Pflichten im Rahmen eines Kaufvertrages

Die Rechte und Pflichten im Rahmen eines Kaufvertrages ergeben sich aus § 433 BGB in Verbindung mit § 377 HGB (für Kaufleute). Der Verkäufer muss dem Käufer die vereinbarte Ware frei von jeg- lichen Mängeln (§ 433 Abs. 1 BGB) liefern. Bei Mängeln hat der Käufer ein Gewährleistungsrecht.

Voraussetzung für den Anspruch eines Käufers auf Gewährleistung ist also, dass die Ware zum Zeit- punkt des Kaufs den beanstandeten Mangel aufweist. Mit anderen Worten: Der Verkäufer hat seine Leistungspflicht nicht erfüllt.

Kaufleute bzw. Unternehmer müssen die erhaltene Ware sofort prüfen und etwaige Mängel unver- züglich anzeigen (§ 377 HGB). Bei versteckten Mängeln – also Mängeln, die sich im Rahmen einer Prüfung nicht sofort erkennen lassen wie zum Beispiel fehlerhafte Lötstellen auf einer Platine – gilt eine Anzeigefrist von zwei Jahren.

Privatleute bzw. Verbraucher müssen die Ware nicht prüfen. Auftretende Mängel müssen innerhalb einer Verjährungsfrist von zwei Jahren angezeigt (§ 438 BGB) werden. Hierbei gilt die Beweislast- umkehr: Wenn ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate angezeigt wird, wird vermutet, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war. Nach diesen sechs Monaten muss der Käufer bei einem auftretenden Mangel beweisen, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war.

Welche Gewährleistungsrechte gibt es?

Die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Hier- bei sind zunächst die vorrangigen Rechte nach § 439 BGB, also die Reparatur einer mangelhaften Ware bzw. die Lieferung einer mangelfreien Ware, zu nennen. Hat der Verkäufer den Mangel zu ver- schulden, ist zudem Schadensersatz neben der Leistung möglich. Das bedeutet, dass der Verkäufer die mangelfreie Ware liefern bzw. reparieren und dem Käufer den entstandenen Schaden zusätzlich ersetzen muss. Die Kosten für die Rücksendung und Abwicklung trägt der Verkäufer.

Wenn die Reparatur bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist bzw. zweimal fehlschlägt oder der Verkäufer nach einer angemessenen Nachfrist den Mangel immer noch nicht beseitigt hat, können die nach- rangigen Rechte geltend gemacht werden. Hier ist zum einen der Rücktritt vom Vertrag nach § 323 BGB i. V. m. § 437 Nr. 2 BGB möglich. Der Käufer gibt die mangelhafte Ware zurück, der Verkäufer erstattet den Kaufpreis. Bei kleineren Mängeln kann der Kaufpreis der mangelhaften Ware gemin- dert werden (§ 441 BGB i. V. m. § 437 Nr. 2 BGB). Im Rahmen der §§ 281–283 ist zudem Schadenser- satz statt der Leistung möglich. Der Käufer gibt die Ware zurück, erhält den Kaufpreis (= Rücktritt) und zusätzlich den ihm entstandenen Schaden erstattet. Wenn der Käufer Auslagen im Vertrauen auf den Erhalt der (mangelfreien) Ware getätigt hat, kann er diese zurückverlangen (§ 284 BGB i. V. m. § 437 Nr. 3 BGB).

Gewährleistung versus Garantie – wo liegt der Unterschied?

Häufig werden Gewährleistung und Garantie verwechselt bzw. synonym verwendet. Gewährleis- tung ergibt sich aus dem BGB. Es handelt sich also um die gesetzliche Haftung des Verkäufers, wenn er mangelhafte Ware liefert. Eine Garantie soll hingegen beim Käufer Vertrauen für die Qualität und Verlässlichkeit eines Produktes schaffen. Der Verkäufer bzw. Hersteller gibt diese freiwillig und sie geht über die Gewährleistung hinaus. Die Garantie deckt auch solche Mängel ab, die während der Garantielaufzeit auftreten, also nicht schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden.

Zahlungsverzug

Während die Lieferung einer mangelhaften Sache eine Pflichtverletzung des Verkäufers darstellt, kann auch der Käufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag verletzen. Neben dem Annahmeverzug oder einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Wareneingangsprüfung (→ Kaufleute) ist hier die Nicht-Rechtzeitig-Zahlung relevant.

Bei der Nicht-Rechtzeitig-Zahlung verletzt der Käufer seine Pflicht, rechtzeitig zu zahlen (§ 433 Abs. 2

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II Arbeits- und Wirtschaftsrecht • Beitrag 18 Leistungsstörungen 3 von 32

dingungen geprüft werden. Drei Tatbestände müssen erfüllt sein: Erstens muss die Zahlung fällig sein. In aller Regel hat der Käufer 30 Tage nach Erhalt der Rechnung Zeit, diese zu begleichen. Zwei- tens kommt der Käufer dann automatisch in Verzug, wenn sich dieser Termin kalendermäßig bestimmen lässt. Ist dies nicht der Fall, muss der Verkäufer den Käufer zunächst mahnen. Der dritte Tatbestand ist das sogenannte Vertretenmüssen der Pflichtverletzung durch den Käufer. In aller Regel geht man davon aus, dass der Käufer Geld haben muss und es deshalb sein Verschulden ist, wenn er die Ware nicht rechtzeitig bezahlt.

Auch wenn der Kunde in Zahlungsverzug kommen kann, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist (§ 286 BGB), wird im Regelfall eine Mahnung an den Käufer verfasst, um ihn über seine Pflichtverlet- zung zu informieren. Die Mahnung ist grundsätzlich formfrei. Im Rahmen des kaufmännischen Mahnverfahrens werden aber in aller Regel drei aufeinanderfolgende Mahnungen mit strenger wer- dender Formulierung an den Käufer geschickt, wobei die erste Mahnung als Zahlungserinnerung formuliert ist.

Didaktisch-methodische Hinweise

Der Themenblock „Leistungsstörungen beim Kaufvertrag“ findet sich in sämtlichen Bildungsplänen für kaufmännische Berufe sowie bei technischen Berufen im Rahmen des Faches Wirtschafts- und Sozialkunde. Schwerpunkt der gesamten Einheit ist also der zweiseitige Handelskauf. Damit die Schülerinnen und Schüler* auch die Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher als Käufer) kennenlernen, ist bei der Fallanalyse (M 5, M 8) immer auch ein Verbraucher beteiligt.

* Im weiteren Verlauf wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur der Begriff „Schüler“ verwendet.

Ablauf der Unterrichtseinheit

Die erste Doppelstunde ist als Gruppenarbeit konzipiert und handlungsorientiert ausgerichtet. Zum Einstieg werden die Schüler mit einer betrieblichen Situation konfrontiert und zum Handeln (= Män- gel beschreiben, Mängelanzeige verfassen) aufgefordert. Die Erarbeitung der Inhalte erfolgt dann schülerzentriert in vier Gruppen.

In der zweiten Doppelstunde erstellen die Schüler einen Leitfaden, wie bei Sachmängeln im Betrieb zu verfahren ist, und analysieren Fallbeispiele.

Die vierte und fünfte Stunde setzt den Eingangsfall fort. Jetzt werden fertig produzierte Tablets ver- kauft, jedoch zahlt der Kunde nicht. Daher setzen sich die Schüler im Rahmen der Methode Think – Pair – Square – Share mit dem Thema „Zahlungsverzug und kaufmännische Mahnung“ auseinander.

Es wird nicht explizit auf das kaufmännische Mahnverfahren eingegangen. Das gerichtliche Mahn- verfahren ist ebenfalls nicht Gegenstand dieser Unterrichtseinheit.

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Materialübersicht

Stunde 1/2 Waren prüfen und Mängelrügen verfassen

M 1 (Tx) Der Kaufvertrag – wie kommt er zustande und was regelt er?

M 2 (Ab) Die Ware prüfen – worauf muss man achten?

M 3 (Ab) Falsche Kameras, kaputte Displays – eine Mängelrüge verfassen Stunde 3/4 Wenn Mängel auftreten – so gehe ich richtig vor

M 4 (Tx) Was tun bei mangelhaften Lieferungen? – Ein Leitfaden M 5 (Tx) Sach- und Rechtsmängel – Fälle analysieren

Stunde 5/6 Wenn es zum Zahlungsverzug kommt – so gehe ich richtig vor M 6 (Tx) Wie gehe ich beim Zahlungsverzug vor? – Ein Überblick M 7 (Ab) Der Kunde zahlt nicht – eine Mahnung erstellen

M 8 (Tx) Wie gehe ich beim Zahlungsverzug vor? – Fälle analysieren Lernerfolgskontrolle

M 9 (Lk) Eine Mängelrüge und einen Mahnbrief verfassen – Vorschlag für eine Lernerfolgskontrolle

Zusatzmaterial auf CD

ZM 1 (Ab) Zusammenfassung Gewährleistung

ZM 2 (Tx) Rund ums Thema Schadensersatz – die wichtigsten Gesetzestexte

Bedeutung der Abkürzungen

Ab = Arbeitsblatt; Lk = Lernerfolgskontrolle; Tx = Text

Minimalplan

Wenn Sie nur drei Stunden zur Verfügung haben, können Sie M 1 mit den Lernenden erarbeiten und die Schüler M 2 und M 3 in Gruppenarbeit lösen lassen. Teilen Sie anschließend den fertigen Leitfaden aus und lassen Sie die Lernenden mithilfe des Leitfadens M 5 bearbeiten.

Sie finden alle Materialien im veränderbaren Word-Format auf der CD RAAbits Wirt- schaft Berufliche Schulen (CD 26). Bei Bedarf können Sie die Materialien gezielt am Computer überarbeiten, um sie auf Ihre Lerngruppe abzustimmen.

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II 6 von 32 Leistungsstörungen Arbeits- und Wirtschaftsrecht • Beitrag 18

M 1

Der Kaufvertrag –

wie kommt er zustande und was regelt er?

Der 20-jährige Christian Kluge arbeitet als Auszubildender bei der Mobilio-Phones GmbH als Groß- handelskaufmann. Gegenwärtig ist er im Einkauf und hilft dort seinen Kollegen. Dort erfährt er, was  es mit Kaufverträgen auf sich hat.

Mobilio-Phones – was macht das Unternehmen?

Die Mobilio-Phones GmbH ist ein Hersteller von Smartphones mit Sitz in Aalen. Das kleine Unter- nehmen beschäftigt 550 Mitarbeiter und stellt zwei Smartphone-Modelle her: Als Einsteigermodell das Smart Easy und für das mittlere Preissegment das Modell Smart-Klar L1. In den Bereich Tablets ist das Unternehmen erst in diesem Jahr eingestiegen: Hier wird das Modell Smart Deluxe Profi als Modell im oberen Segment gefertigt. Vor zwei Tagen hat Christian Kluges Ausbilder Waren bei der G-Supplier GmbH bestellt und eine Bestellbestätigung erhalten.

Freitag, 03.05.2016, 9:25 (MEZ) Sehr geehrter Herr Renner,

hiermit bestelle ich verbindlich die folgenden Waren (wie bereits telefonisch besprochen):

Ware Stück Preis/Stück Gesamtpreis

Display OXC Ultra, Marke Kop Art.-Nr. 1093821

300 40,00 € 12.000,00 € Display OX Standard, Marke Kop

Art.-Nr. 1093816

400 28,00 € 11.200,00 € Hülle Protector+ (wasserdicht), Marke Protect

Art.-Nr. 4556725

1.000 10,00 € 10.000,00 € Keyboard-Case Größe: Smart-Klar L1, Farbe: grau

Art.-Nr. 4553525

200 15,00 € 3.000,00 € Kamera Xeon (20 MP) für Tablet Smart Deluxe

Profi, Marke Mallo, Art.-Nr. 3724510

500 55,00 € 27.500,00 € Der vereinbarte Liefertermin ist der 08.05.2016. Für die Lieferung gilt unser Rahmen- vertrag vom 12.11.2015.

Freundliche Grüße Mobilio-Phones GmbH Gerhard Mayer

Telefon: 07361 123456-481 Telefax: 07361 123456-100 Mobil: 0161 12345678

Internet: www.mobilio-phones.de

Postanschrift: Industriestraße 56a, 73430 Aalen

Gerhard.Mayer@mobilio.de

RudolfRenner@G-Supplier-GmbH.de

Bestellung Einzelteile gemäß Anfrage 30.04.2016

Klara.Stasiuk@mobilio.de

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II Arbeits- und Wirtschaftsrecht • Beitrag 18 Leistungsstörungen 7 von 32

Freitag, 03.05.2016, 14:10 (MEZ) Sehr geehrter Herr Mayer,

ich bestätige Ihnen die Bestellung mit der Nr. 0815/376.

Mit freundlichen Grüßen Rudolf Renner

Telefon: 0711 87654321-12 Telefax: 0711 87654321-100

E-Mail: RudolfRenner@G-Supplier-GmbH.de

RudolfRenner@G-Supplier-GmbH.de Gerhard.Mayer@mobilio.de

Bestätigung Ihrer Bestellung, Kd.-Nr. 0815

Aufgaben

1.   Beschreiben Sie kurz, inwiefern hier ein Kaufvertrag zustande kam. Lesen Sie hierzu §§ 145–147  BGB und ergänzen Sie das Schaubild.

So kommt ein Kaufvertrag zustande (§§ 145–147 BGB)

Käufer

=

Verkäufer

= Bestellung bzw.

Antrag = 1. Willenserklärung

2.  Nennen Sie je zwei Pflichten von Käufer und Verkäufer beim Abschluss von Kaufverträgen. 

Tipp: Lesen Sie hierzu § 433 BGB.

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäu- fer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen

und die gekaufte Sache abzunehmen. © colourbox

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II Arbeits- und Wirtschaftsrecht • Beitrag 18 Leistungsstörungen 13 von 32

Erläuterungen (M 1–M 3)

Zu Beginn der Einheit wiederholen die Schüler in M 1, wie ein Kaufvertrag zustande kommt und wel- che Pflichten Käufer und Verkäufer haben. Danach werden die Lernenden mit einer betrieblichen Situation konfrontiert und zum Handeln – Mängel beschreiben, Mängelrüge verfassen – aufgefor- dert. Die Erarbeitung der Inhalte erfolgt schülerzentriert in den vier Gruppen. Jede Gruppe erarbeitet in M 2 neben Fall 1 einen weiteren Fall mit etwas abgewandelter Situation und verfasst anhand von M 3 eine vorstrukturierte Mängelrüge. Am Ende präsentieren die Gruppen ihr Ergebnis.

Hinweis: Am Ende der Doppelstunde können Sie den Schülern als Zusammenfassung ZM 1 aus- teilen. Dort findet sich eine Übersicht zum Thema „Gewährleistung“.

Lösungen (M 1)

Zu Aufgabe 1: So kommt ein Kaufvertrag zustande (§§ 145–147 BGB):

Käufer

= Mobilio-Phones GmbH

Verkäufer

= G-Supplier GmbH Bestellung bzw.

Antrag = 1. Willenserklärung

Annahme der Bestellung

= 2. Willenserklärung

Zu Aufgabe 2: Käufer und Verkäufer müssen folgende Pflichten beim Kaufvertrag (§ 433 BGB) erfül- len:

Pflichten des Käufers Pflichten des Verkäufers –Ware annehmen

–Ware bezahlen

– Ware unverzüglich prüfen

– Ware an Käufer übergeben – Ware pünktlich liefern – mangelfreie Ware liefern

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II 14 von 32 Leistungsstörungen Arbeits- und Wirtschaftsrecht • Beitrag 18

Lösungen (M 2)

Zur Aufgabe: Folgende Mängel liegen vor:

Wer? Fallbeschreibung Genaue Bezeichnung der Mängel

ALLE Gruppen

Artikel 1: OXC Ultra

Bemerkung des Lageristen:

Ein Vergleich des Lieferscheins mit dem Inhalt der Kartons hat keine Abweichungen ergeben. Die Ware ist ohne erkennbare Mängel.

Keine Zeit für eine weitergehende Prüfung.

Schulz, 08.05.2016

Beschreibung:

Falscher Artikel (Falschlieferung) Liefer- schein und Rechnung/Bestellung stimmen  nicht überein; falsche Ware; statt OXC Ultra  wurde OXC Plus geliefert.

Erkennbarkeit des Mangels:

(Zutreffendes ankreuzen)

→ Offener Mangel

ý

→ Verdeckter Mangel

o

→ Täuschung

o

Wer? Fallbeschreibung Genaue Bezeichnung des Mangels

Gruppe 1

Artikel 2: Display OX Standard Notiz von Christian:

Im Rahmen der Wareneingangskontrolle habe ich festgestellt, dass vier Displays vom Typ OX Standard kleine Kratzer auf- weisen.

Es wurden 380 Displays geliefert.

Kluge, 08.05.2016

Beschreibung:

Vier Displays weisen einen Kratzer auf und  haben daher nicht die vereinbarte Beschaf- fenheit.

Außerdem wurden 20 Displays zu wenig  geliefert = Minderlieferung.

Erkennbarkeit des Mangels:

(Zutreffendes ankreuzen)

→ Offener Mangel

ý

→ Verdeckter Mangel

o

→ Täuschung

o

Gruppe 2

Artikel 3: Kamera Xeon 20 MP Notiz des Produktionsleiters:

Die Kamera ist für den Einbau in unsere Tablets nicht geeignet. Die Maße der Kamera stimmen nicht mit den mit dem Lieferanten vereinbarten Maßen überein.

Unsere Mehrkosten durch die Verzögerun- gen bei der Fertigung der Tablets belaufen sich auf 3.000,00 €.

gez. Müller, 09.05.2016

Produktionsleiter Mobilio-Phones GmbH

Beschreibung:

Es handelt sich um einen Mangel in der  Beschaffenheit, da die vereinbarten Maße  nicht eingehalten wurden bzw. von den tat- sächlichen Maßen abweichen.

Erkennbarkeit des Mangels:

(Zutreffendes ankreuzen)

→ Offener Mangel

ý

(auch möglich)

→ Verdeckter Mangel

o

→ Täuschung

ý

Gruppe 3

Artikel 4: Hülle Protector+

Bemerkung des Lageristen:

Die erste Wareneingangskontrolle ergab keine sichtbaren Mängel.

Schulz, 08.05.2016

Bemerkung der Qualitätssicherung:

Im Rahmen einer intensiven Kontrolle der Qualitätssicherung haben wir festgestellt, dass die Ware nicht wasserdicht ist.

Schmidtke, 10.05.2016

Beschreibung:

Die gelieferten Hüllen weichen von den  Versprechungen des Lieferanten G-Sup- plier GmbH ab. Sie sind nicht wasserdicht. 

Somit liegt ein Mangel in der Beschaffen- heit vor.

Erkennbarkeit des Mangels:

(Zutreffendes ankreuzen)

→ Offener Mangel

o

→ Verdeckter Mangel

ý

→ Täuschung

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Sach- und Rechtsmängel – Fälle analysieren

Stellen Sie Ihr Wissen zu mangelhaften Lieferungen unter Beweis!

Aufgabe

Lösen Sie die folgenden Fälle. Benutzen Sie hierzu den Gesetzestextauszug ZM 2 sowie Ihren Leit- faden.

Fall 1 – Sachmangel

Sarah Fröhlich besitzt ein Fachgeschäft für Innenaus- stattung. Am 01.02.2017 bestellt sie bei ihrem Lieferan- ten, der Blick GmbH, jeweils 20 Vorhänge in den Farben Weiß und Rot.

1. Nennen Sie Frau Fröhlichs Pflichten, wenn die Liefe- rung bei ihr eintrifft.

2. Statt der 20 roten Vorhänge wurden 20 orangene Vorhänge geliefert. Zudem haben zwei weiße Vor- hänge falsche Nähte und sind nicht verkäuflich.

a. Erläutern Sie, welche Mängel vorliegen.

b. Helfen Sie Frau Fröhlich, indem Sie angeben, welche Rechte sie nun geltend machen kann.

3. Frau Fröhlich möchte vom Kaufvertrag zurücktreten. Erläutern Sie kurz, unter welchen Bedingun- gen sie das machen kann.

Fall 2 – Rechtsmangel

Florian Mayer bestellt beim Online-Versandhändler Game Copy-Plus GmbH das Computerspiel Radioactive 4 über dessen Homepage. Kurze Zeit später erhält er die Bestellbestätigung per E-Mail zugeschickt. Er zahlt per elektronischer Lastschrift. Das Spiel wird am 14.02.2016 samt Rechnung pünktlich geliefert. Als er die noch geschlossene Verpackung betrachtet, stellt er fest, dass es sich um eine gebrannte DVD handelt. Ein handschriftlicher Zettel für die Installation ist ebenfalls zu erkennen. Aller- dings geht Florian am 15.02.2016 in den Urlaub und macht sich keine wei- teren Gedanken.

1. Erläutern Sie zunächst, wie im vorliegenden Fall ein Kaufvertrag zustande kam.

2. Wie ist die Rechtslage im vorliegenden Fall?

a. Prüfen Sie dazu, ob ein Mangel nach §§ 434 bzw. 435 BGB vorliegt.

b. Welche Rechte kann Florian jetzt geltend machen?

c. Auf Anfrage erhält Florian den Hinweis, dass er nicht sofort gerügt hat und daher mit dem Mangel leben muss. Tipp: Stellen Sie fest, ob Florian Unternehmer oder Verbraucher ist.

© Thinkstock/Hemera© Thinkstock/Wavebreak Media

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Referenzen

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