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Ausbau der B 299 im Hessenreuther Wald

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 15. September 2016 PM 089-16 LFG

Verkehr

AUSBAU DER B299 IM HESSENREUTHER WALD

BUND NATURSCHUTZ LEHNT „BILLIG- GRÜNBRÜCKE“ AB

Im Zuge des laufenden Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der Bundesstraße B 299 „Mitterteich – Grafenwöhr“ nördlich von Hessenreuth hat sich der BUND Naturschutz erneut mit einer Stellungnahme beteiligt. Angesichts der immer noch erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens kritisiert der BUND

Naturschutz, dass die Ergebnisse des „Runden Tischs“ vom

5.03.2014 nur unvollständig in die vorgelegte Planung übernommen wurden und fordert wirksame Maßnahmen gegen die zunehmende Zerschneidungswirkung der Trasse.

Nachdem der BN und andere Naturschutzverbände die im Jahr 2013 ausgelegte Planung aus mehreren Gründen stark kritisiert hatten, fand dazu am 5. März 2014 ein „Runder Tisch“ im Landratsamt Tirschenreuth statt. Dabei wurden Rahmenbedingungen für eine Kompromiss-Variante festgelegt, die zwar immer noch zahlreiche Eingriffe in Natur und

Landschaft erfordert, mit der sich jedoch das Ausmaß der Projektauswirkungen deutlich verringern lässt.

Dazu gehören insbesondere

 die weitgehende Anlehnung an die bestehende Trasse der B299,

 der stärker an das vorhandene Gelände angepasste Trassenverlauf,

 der verringerte Straßenquerschnitt durch Verzicht auf Überholfahrstreifen,

 die verringerte Tiefe, Breite und Länge des Einschnitts am Scheitelpunkt der Strecke im Bereich des sog. „Abspanns“.

Der BUND Naturschutz würdigt diese Entwicklung im Zuge des Planungsablaufs, zu der der „Runde Tisch“ beigetragen hat.

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Nürnberg, 15. September 2016 PM 089-16 LFG

Verkehr Allerdings bedeutet auch die nun vorliegende Planung immer noch

erhebliche Eingriffe in das großräumige und sensible Gebiet des

Hessenreuther Waldes. Gleichzeitig ist die verkehrliche Bedeutung der Straße nur relativ gering, was die beabsichtigten Eingriffe nach wie vor als fragwürdig erscheinen lässt.

Angesichts der immer noch erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens kritisiert der BUND Naturschutz, dass die Ergebnisse des

„Runden Tischs“ vom 5.03.2014 nur unvollständig in die vorgelegte Planung übernommen wurden. Dies betrifft insbesondere die

Reduzierung des geplanten „überschütteten“ Überführungsbauwerks am Scheitelpunkt der Trasse auf dem Hessenreuther Berg von 80 Meter auf 38 Meter, womit es die wichtige Funktion einer Grünbrücke zur Verringerung der zunehmenden Zerschneidungswirkung der Straße nicht ausreichend erfüllen kann.

Daher lehnt der BUND Naturschutz die Verkleinerung der geplanten Grünbrücke ab und fordert die Beibehaltung der beim Runden Tisch erzielten Vereinbarung.

Dies ist deswegen von besonderer Bedeutung, weil großflächig

unzerschnittene Räume, wie sie sich beidseitig der B299 erstrecken, als Rückzugs- und Ausbreitungsgebiet seltener und schützenswerter Arten, wie z.B. der Wildkatze dienen. Darüber hinaus ist der Hessenreuther Wald nach Unterlagen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sowohl als Rotwildgebiet als auch als (potentielles) Luchsgebiet ausgewiesen.

Der geplante Straßenausbau würde durch Verbreiterung der Fahrbahn, höhere gefahrene Geschwindigkeiten, verstärktes Verkehrsaufkommen sowie durch den hohen Anteil der Abschnitte mit Einschnitten und Dämmen zu einer deutlichen Erhöhung der Trennwirkung innerhalb des Waldgebiets führen. Gleichzeitig werden damit Querungsmöglichkeiten für große Säugetiere voraussichtlich auf nur wenige Punkte im

Streckenverlauf reduziert, die damit durch ein gesteigertes Kollisionsrisiko als besonders unfallträchtig gelten müssen.

Der BUND Naturschutz fordert daher die regelkonforme Schaffung einer Grünbrücke am sog. „Abspann“ im Hinblick auf die Leitarten Rotwild und Luchs mit einer Scheitellänge von mindestens 80 Metern.

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Verkehr Dabei ist sie in einer Art und Weise gemäß vorhandener Regelwerke

(MAQ = „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“) auszuführen.

Denn nur wenn die Rahmenbedingungen der geplanten Grünbrücke stimmen, kann sie ihre Funktion zur Abmilderung der Trennwirkung übernehmen. Daher muss die bestmögliche Eignung und Wirksamkeit für die Leitarten Rotwild und Luchs entscheidend für ihre Bemessung und Ausführung sein. Die entsprechenden Aussagen sind im

landschaftspflegerischen Begleitplan völlig unzureichend.

Der BUND Naturschutz fordert daher eine deutliche Nachbesserung und Konkretisierung der Planungsunterlagen.

Für Rückfragen:

Reinhard Scheuerlein, BN-Regionalreferent Oberpfalz Telefon 0911 81878-28

E-Mail:reinhard.scheuerlein@bund-naturschutz.de

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