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RS-181112-Plakat-Wartezimmer-eGK2

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de

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12.11.2018

Ab 1. Januar 2019 nur noch Gesundheitskarten mit G2-Aufdruck gültig!

Plakat für Ihre Praxis und Handzettel für Ihre Patienten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Generation 1+ können nach Vorgaben der Be- treibergesellschaft gematik und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus sicherheitstechnischen Gründen nur noch bis zum 31. Dezember 2018 eingesetzt werden.

Sie müssen flächendeckend durch die eGK der Generation 2 (G2) abgelöst werden, die über eine neue Verschlüsselungstechnologie verfügt und somit die aktuellsten Sicherheitsanforde- rungen erfüllt.

Das bedeutet für Ihre Praxis, dass Sie bzw. Ihre Mitarbeiter ab 1. Januar 2019 eGK der Gener- artion 1+ nicht mehr über Ihr Kartenlesegerät einlesen können, da Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) nur noch eGK G2 als gültig anerkennt. Das heißt allerdings nicht, dass für betroffene Pa- tienten kein gültiges Versichertenverhältnis mehr besteht. Lediglich die Versichertenkarte ist aus technischen Gründen ungültig. Kann der Patient keine gültige G2 Karte vorlegen, müssen Sie das Ersatzverfahren anwenden.

Uns ist der damit verbundene Aufwand, der unter Umständen auf Sie zukommt, sehr bewusst.

Daher empfehlen wir Ihnen, schon jetzt die Karten Ihrer Patienten zu prüfen. Die Generations- nummer ist auf der eGK rechts oben aufgedruckt. Dabei steht bei Karten der Generation 1+ je- weils „G1“, bei Karten der zweiten Generation „G2“. Stellen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter beim Einle- sen der Karte fest, dass die eGK den Aufdruck „G1“ enthält, sollten Sie den Patienten auf die zukünftige Ungültigkeit hinweisen. Vielleicht hat der Patient ja schon eine G2 Karte erhalten, diese aber noch nicht gegen die alte ausgetauscht. Hat er noch keine neue Karte von seiner

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zum Schreiben vom 12.11.2018

Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Krankenkasse erhalten, sollte der Patient schnellstmöglich eine eGK G2 bei seiner Kranken- kasse anfordern.

Für einen möglichst reibungslosen Start ins neue Jahr möchten wir Sie und Ihr Praxisteam bei der Kommunikation mit Ihren Patienten unterstützen. Zu diesem Zweck finden Sie anbei ein Plakat zum Aufhängen in Ihrer Praxis. Das Plakat soll Ihre Patienten auf die Thematik aufmerk- sam machen und diese animieren, ihre eGK hinsichtlich des Aufdrucks G1 oder G2 zu überprü- fen. Außerdem haben wir für Sie einen Handzettel erstellt, den Sie Ihren Patienten gerne aus- händigen können. Falls Sie diesen Handzettel nutzen und vervielfältigen möchten, finden Sie auf unserer Internetseite www.kvb.de/eGK eine Druckvorlage, sowohl in Farbe als auch in schwarz-weiß.

Sollten Ihre Patienten Fragen dazu haben, können Sie diese an die zuständige Krankenkasse verweisen. Die Krankenkassenvertreter haben uns zugesagt, dass sie ihre Versicherten recht- zeitig mit G2 Karten ausstatten werden.

Wir hoffen sehr, dass diese Maßnahmen Wirkung zeigen und Ihre Patienten Anfang 2019 über- wiegend mit gültigen Gesundheitskarten der Generation 2 in Ihre Praxis kommen.

Sie haben dazu noch Fragen? Auf unserer Internetseite www.kvb.de/eGK finden Sie weitere In- formationen und Ansprechpartner.

Freundliche kollegiale Grüße

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Ritter-Rupp

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

Anlagen

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