Die nach Vermeidungs- und Vermindungsmaßnahmen verbleibenden erheblichen Be-einträchtigungen (Eingriffe) werden nachfolgend in Tabelle 6-1 zusammengefasst. Die Konflikte sind in Karte T4-1a und T4-1b dargestellt.
Tabelle 6-1: Feststellung der nach Festlegung von Vermeidungsmaßnahmen verbleiben-den erheblichen Beeinträchtigungen nach Art (Schwere und Dauer) sowie Umfang (Zusammenfassung)
Nr. Erhebliche Beeinträchtigungen (E) der Werte und Funktionen Grad der Verän-derung und be-troffene Fläche
Dauer
Eingriffe durch Ausbau der Fahrrinne (bau- und anlagebedingte Verbreiterung und Vertiefung, betriebs-bedingte dauerhafte Störungen)
E1 Fahrrinnenverbreiterung/Ausbaubaggerung im Hafen (19,2 ha Seitenraum ohne derzeitige Fahrrinne)
- Veränderung der allgemeinen Lebensraumfunktion Aquati-scher Arten und Lebensgemeinschaften durch Baggerung und langfristige Unterhaltung und Nutzung als Fahrrinne
-1 Wertstufe von WS 4 auf WS 3
19,2 ha
dauerhaft
E2 Fahrrinnenverbreiterung/Ausbaubaggerung im Wasserkörper El-be-West (145,8 ha Seitenraum ohne derzeitige Fahrrinne) - Veränderung der allgemeinen Lebensraumfunktion
Aquati-scher Arten und Lebensgemeinschaften durch Baggerung und langfristige Unterhaltung und Nutzung als Fahrrinne mit den Folgen:
-1 Wertstufe von WS 4 auf WS 3
dauerhaft
- Veränderung der speziellen Lebensraumfunktion für das Zoo-plankton
-1 Wertstufe von WS 3 auf WS 2 - Veränderung der speziellen Lebensraumfunktion für das
Zoo-benthos
-2 Wertstufen von WS 4 auf WS 2
145,8 ha E3 Fahrrinnenverbreiterung/Ausbaubaggerung im
Übergangsgewäs-ser (140,1 ha Sublitoral im BrackwasÜbergangsgewäs-ser-Ästuar, ohne Fahrrinne) - Veränderung der allgemeinen Lebensraumfunktion
Aquati-scher Arten und Lebensgemeinschaften durch Baggerung und langfristige Unterhaltung und Nutzung als Fahrrinne mit den Folgen:
-1 Wertstufe von WS 4 auf WS 3
dauerhaft
- Veränderung der speziellen Lebensraumfunktion für das Zoo-plankton
-1 Wertstufe von WS 3 auf WS 2 - Veränderung der speziellen Lebensraumfunktion für das
Zoo-benthos
-1 Wertstufe von WS 4 auf WS 3
140,1 ha
Nr. Erhebliche Beeinträchtigungen (E) der Werte und Funktionen Grad der Verän-derung und be-troffene Fläche
Dauer
Eingriffe durch Unterwasserablagerungsflächen
UWA Medemrinne-Ost (630 ha naturnahes Sublitoral im Brackwasser-Ästuar) E4 Teilfläche mit Korngemischabdeckung: Baubedingte
Überschüt-tung des Sublitorals, anlagebedingter Einbau von Sedimenten und auf 190 ha zusätzlich Abdeckung mit Korngemisch:
- Entsiedelung des Sublitorals,
- Veränderung der Natürlichkeit und der allgemeinen Le-bensraumfunktion des Biotops „naturnahes Sublitoral im Brackwasser-Ästuar“ durch Einbau von Hartsubstraten (190 ha).
- Veränderung der Zoobenthoszönose auf gleicher Fläche nach Wiederbesiedlung (Wandel zu einer Hartbodenfauna).
In dieser Bewertung bleibt unberücksichtigt, dass durch die Hart-substrate sehr gute Lebensraumbedingungen für eine artenreiche nordseetypische Hartsubstratfauna geschaffen werden.
-3 Wertstufen von WS 5 auf WS 2
190 ha
dauerhaft
E5 Teilfläche ohne Korngemischabdeckung:
Baubedingte Überschüttung des Sublitorals und anlagebedingter Einbau von Sedimenten (Sand) auf 440 ha:
- Entsiedelung des Sublitorals,
- mittelfristige Wiederbesiedlung des im Weichboden lebenden Zoobenthos als etablierte gleichwertige Zoobenthoszönose.
Durch die lange Bauzeit (21 Monate) und die Dauer der Wieder-besiedlung ist die Auswirkung länger andauernd als drei Jahre und somit langfristig.
E6 Gesamtfläche der UWA: Bauzeitlich während des Einbaus der Sedimente und durch Korngemischschüttung:
- Störung der allgemeinen Lebensraumfunktion für Fische im Baubereich
UWA Glameyer Stack-Ost und –West sowie Neufelder Sand (617 ha Sublitoral im Brackwasser-Ästuar außerhalb der Fahrrinne)
E7 Alle drei genannten UWA, Teilflächen mit Korngemischabde-ckung : Baubedingte Überschüttung des Sublitorals, anlagebe-dingter Einbau von Sedimenten und auf 73 ha (für alle drei UWA) zusätzlich Abdeckung mit Korngemisch
- Entsiedelung des Sublitorals,
- Veränderung der Natürlichkeit und der allgemeinen Lebens-raumfunktion des Biotops „Sublitoral im Brackwasser-Ästuar“
durch Einbau von Hartsubstraten (73 ha).
- Veränderung der Zoobenthoszönose auf gleicher Fläche nach Wiederbesiedlung (Wandel zu einer Hartbodenfauna).
In dieser Bewertung bleibt unberücksichtigt, dass durch die Hart-substrate sehr gute Lebensraumbedingungen für eine artenreiche nordseetypische Hartsubstratfauna geschaffen werden.
-2 Wertstufen von WS 4 auf WS 2
73 ha
dauerhaft
E8 UWA Neufelder Sand, Teilfläche ohne Korngemischabdeckung:
Baubedingte Überschüttung des Sublitorals und anlagebedingter Einbau von Sedimenten (Sand) auf 430 ha:
- Entsiedelung des Sublitorals,
- mittelfristige Wiederbesiedlung des im Weichboden lebenden Zoobenthos als etablierte gleichwertige Zoobenthoszönose.
Durch die lange Bauzeit (21 Monate) und die Dauer der Wieder-besiedlung ist die Auswirkung länger andauernd als drei Jahre und somit langfristig.
Nr. Erhebliche Beeinträchtigungen (E) der Werte und Funktionen Grad der Verän-derung und be-troffene Fläche
Dauer
E9 UWA Glameyer Stack-Ost und –West, Teilfläche ohne Kornge-mischabdeckung: Baubedingte Überschüttung des Sublitorals und anlagebedingter Einbau von Sedimenten (Sand) auf 114 ha:
- Entsiedelung des Sublitorals,
- mittelfristige Wiederbesiedlung des im Weichboden lebenden Zoobenthos als etablierte gleichwertige Zoobenthoszönose.
Durch die kurze Bauzeit (6 Monate) ist die Wiederbesiedlung eine mittelfristige Auswirkung.
E10 Gesamtfläche aller drei genannten UWA: Während des Einbaus der Sedimente und durch Korngemischschüttung:
- Störung der allgemeinen Lebensraumfunktion für Fische in den drei Baubereichen (bauzeitlich).
-1 Wertstufe
UWA Scheelenkuhlen, Brokdorf und St. Magarethen (102 ha Sublitoral im Brackwasser-Ästuar außer-halb der Fahrrinne)
E11 Alle drei genannten UWA, Teilflächen mit Korngemischabde-ckung : Baubedingte Überschüttung des Sublitorals, anlagebe-dingter Einbau von Sedimenten und auf Teilflächen zusätzliche Abdeckung mit Korngemisch:
- Entsiedelung des Sublitorals,
- Veränderung der Natürlichkeit und der allgemeinen Lebens-raumfunktion des Biotops „Sublitoral im Brackwasser-Ästuar“
durch Einbau von Hartsubstraten (10 ha).
- Veränderung der Zoobenthoszönose auf gleicher Fläche nach Wiederbesiedlung (Wandel zu einer Hartbodenfauna).
In dieser Bewertung bleibt unberücksichtigt, dass durch die Hart-substrate sehr gute Lebensraumbedingungen für eine artenreiche ästuartypische Hartsubstratfauna geschaffen werden.
-2 Wertstufen von WS 4 auf WS 2
10 ha
dauerhaft
E12 Alle drei genannten UWA, Teilflächen ohne Korngemischabde-ckung : Baubedingte Überschüttung des Sublitorals und anlage-bedingter Einbau von Sedimenten (Sand) auf 92 ha:
- Entsiedelung des Sublitorals,
- kurz- bis mittelfristige Wiederbesiedlung des im Weichboden lebenden Zoobenthos als gleichwertige, lokal typische Zoo-benthoszönose.
Durch die kurze Bauzeit (4 – 7 Monate) ist die Wiederbesiedlung eine mittelfristige Auswirkung.
E13 Gesamtfläche aller drei genannten UWA: Bauzeitlich während des Einbaus der Sedimente und durch Korngemischschüttung:
- Störung der allgemeinen Lebensraumfunktion für Fische in den drei Baubereichen (bauzeitlich).
-1 Wertstufe
Nr. Erhebliche Beeinträchtigungen (E) der Werte und Funktionen Grad der Verän-derung und be-troffene Fläche
Dauer
Eingriffe durch Ufervorspülung Wisch (Lühe) E14 Überspülung von Tide-Röhricht:
- Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktion
- Verlust der Funktion Bruthabitat (Niststätte für Röhrichtbrüter, v.a. Teichrohrsänger)
E15 Erhöhung von Flusswatt (ohne Substratwechsel):
- Veränderung der allgemeinen Lebensraumfunktion (Verände-rung der Verweildauer des Tidehochwassers, zeitliche Redu-zierung der Nutzbarkeit für mobile aquatische Arten bei Tide-hochwasser)
E16 Überspülung sublitoraler Lebensräume:
- Verlust von Flachwasser mit der speziellen Lebensraumfunk-tion als Laichhabitat
E17 Herstellung einer Fußsicherung (Substratwechsel):
- Veränderung der Natürlichkeit und der allgemeinen Lebens-raumfunktion des Biotops „Naturnaher Marschfluss“ durch Einbau von Hartsubstrat
Eingriffe durch Spülfeld Schwarztonnensand E18 Beseitigung von Sukzessionsgebüsch
- Verlust der Funktion Bruthabitat (Niststätte für Gehölzbrüter) - Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen der
Gehölzbi-otope mit der spezifischen Vielfalt der assoziierten Fauna
-2 Wertstufen von WS 3 auf WS 1
1,3 ha
dauerhaft
E19 Beseitigung von Sandmagerrasen (teils ruderalisiert) und Offen-boden
- Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen
- Verlust der speziellen Lebensraumfunktion für eine stenöke Wirbellosenfauna
- Verlust für Brutvögel des Offenlandes (Bodenbrüter, Limiko-len: spezielle Lebensraumfunktion für seltene und gefährdete Wiesenbrutvögel)
E20 Beseitigung von Gras- und Staudenfluren mittelfeuchter und tro-ckener Standorte, teils reine Landreitgrasflächen (Calamagristis) - Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen
- Verlust der spezifischen Vielfalt der assoziierten Fauna
-2 Wertstufen
- Überdeckung der Regosole und Teilverlust der Bodenfunktio-nen
- Örtlicher Verlust der naturraum- und kulturraumtypischen Ei-genart, die nur wenige Durchschnittsbetrachter wahrnehmen können
Nr. Erhebliche Beeinträchtigungen (E) der Werte und Funktionen Grad der Verän-derung und be-troffene Fläche
Dauer
Eingriffe durch Spülfeld III Pagensand
E23 Beseitigung von Wald- und Strauchbeständen
- Verlust der Funktion Bruthabitat (Niststätte für Gehölzbrüter) (Leitart Neuntöter)
- Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen der Gehölzbi-otope mit der spezifischen Vielfalt der assoziierten Fauna
-3 Wertstufen von WS 4 auf WS 1
7,5 ha
dauerhaft
E24 Beseitigung von Schilf-Landröhricht in Durchdringung mit Feuch-ter Gras- und Hochstaudenflur
- Verlust der Funktion Bruthabitat (Niststätte für Röhrichtbrüter) - Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktion
-3 Wertstufen
E25 Beseitigung von Sandmagerrasen (teils ruderalisiert) - Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen
- Verlust der speziellen Lebensraumfunktion für eine stenöke Wirbellosenfauna
In den Außenböschungen der Spülfeldeinfassung entstehen neue Magerrasen (diese positive Entwicklung bleibt in der Bilanz je-doch unberücksichtigt).
E26 Beseitigung von Sandmagerrasen (teils ruderalisiert) - Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen
- Verlust der speziellen Lebensraumfunktion für eine stenöke Wirbellosenfauna
E27 Beseitigung von Gras- und Staudenfluren mittelfeuchter und tro-ckener Standorte, teils verbuscht
- Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen - Verlust der spezifischen Vielfalt der assoziierten Fauna
-2 Wertstufen
E28 Beseitigung von unverbuschten Sandmagerrasen, Ruderalfluren und Grünlandflächen
- Verlust der speziellen Lebensraumfunktion als Wiesenbrutvo-gelhabitat
E29 Boden im Bereich von Ruderalflur und Magerrasen
- Überdeckung der Regosole und Teilverlust der Bodenfunktio-nen
E30 Boden im Bereich von Gehölzbiotopen
- Überdeckung der Regosole und Teilverlust der Bodenfunktio-nen
- Örtlicher Verlust der naturraum- und kulturraumtypischen Ei-genart, die nur wenige Durchschnittsbetrachter wahrnehmen können
Nr. Erhebliche Beeinträchtigungen (E) der Werte und Funktionen Grad der Verän-derung und be-troffene Fläche
Dauer
Eingriffe durch Neubau Richtfeuerlinie Blankenese
E34 Unterfeuerneubau: Überbauung des tieferen Sublitorals (120 m²) - Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen mit der
spezi-fischen Vielfalt aquatisch lebender Arten und Lebensgemein-schaften
E35 Überbauung von Scherrasen
- Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen
-1 Wertstufe von WS 2 auf WS 1
0,04 ha
dauerhaft
E36 Boden (Überbauung von Scherrasen)
- Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung
-2 Wertstufen von WS 3 auf WS 1
0,04 ha
dauerhaft
E37 Boden (90 m² Wegebau im Park)
- Teilverlust der Bodenfunktionen durch Teilversiegelung (was-sergebundene Bauweise)
Eingriffe durch Vorsetze Köhlbrandkurve E38 Überbauung von Hafenbecken-Sublitoral
- Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen des Biotops Sublitoral in Hafenbecken durch Veränderung des Lebens-raums für aquatische Arten und Lebensgemeinschaften
-1 Wertstufe von WS 2 auf WS 1
2,4 ha
dauerhaft
Eingriffe durch Neubau Neßsand-Düker und Rückbau alter Düker E39 Einsatz eines Spülschwerts im Flusswatt
- Störung der allgemeinen Lebensraumfunktion durch Entsie-delung des Zoobenthos auf einem schmalen Streifen
-1 Wertstufe
Eingriffe durch indirekte Auswirkungen
Indi-rekt Bodenverluste durch Ufererosion
Aus Sicht der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung ist durch den Bodenverlust ein Gesamtverlust aller Bodenfunktionen ver-bunden, der im worst-case einen Absunk der Bodenwertstufe von Wertstufe 5 auf 1 bedeutet (-4 Wertstufen).
Mit dem Bodenverlust sind ebenfalls Verluste der allgemeinen Lebensraumfunktion für die spezifische Vielfalt an Arten und Le-bensgemeinschaften (Pflanzen und Tiere) verbunden. Da nicht bekannt ist, um welche spezifischen Funktionen es sich im Ein-zelfall handelt, wird diese Lebensraumfunktion auf den höchsten Wert (Wertstufe 5) gesetzt. Entsprechend wird ein Totalverlust der Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften angenom-men (mittelbare Folge).
Der Vorhabensträger soll die unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig ausgleichen (Ausgleichsmaßnahmen). § 19 Abs. 2 BNatSchG definiert den Ausgleich von Beein-trächtigungen, „wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts
wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.“ Unter Bezug auf die Eingriffsdefinition des § 18 Abs. 1 BNatSchG umfasst der Ausgleich nicht nur die beeinträchtigten Funktionen sondern auch „die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts“. Somit kommt es auf die Wiederherstellung der erheblich beeinträchtigten Werte und Funktionen an.
Die in den Kapiteln 3 und 4 entwickelten Schutzwürdigkeitsprofile bilden das natur-schutzfachliche Gerüst, um die zu entwickelnden Werte und Funktionen zu beschrei-ben. Unter „Werte“ ist die Eigenschaft bzw. die Qualität eines Schutzguts in seiner Stellung im Naturhaushalt zu verstehen. „Funktion“ hat eine zweckgebundene Be-deutung und stellt auf ein konkretes System ab, also auf räumlich abgrenzbare Teile des ökologischen Wirkungsgefüges (Gassner et al. 2003: S. 82) mit einer natur-schutzfachlichen Organisationsebene (z.B. Art/Organismus, Population, Lebensge-meinschaft (Biozönose), Ökosystem/Biotop-Komplex (Landschaft)) und einer Bedeu-tungsebene (von allgemeiner, von spezieller Bedeutung, „Schlüsselstellung“). Gerade die spezielle Bedeutung ist nicht abstrakt und überregional zu verstehen, sondern meint das konkrete Potenzial des Untersuchungsgebiets, das durch tideelbespezifi-sche Naturschutzziele im Einzelfall zu entwickeln ist (bzw. in der Potenzialanalyse durch die BfG 2002, 2003 entwickelt wurde). Ausgleichs- und im Weiteren auch Er-satzmaßnahmen sind daran zu messen.
Der wesentliche Unterschied zwischen Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnah-men liegt im räumlichen und funktionalen Bezug zwischen Eingriff und Kompensati-onsmaßnahme. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen in inhaltlich-funktionaler Hinsicht die lokalen Rahmenbedingungen für die Entwicklung gleichartiger Verhältnisse wie vor dem Eingriff schaffen (Fischer-Hüftle et al. 2003, Bruns 2007). In räumlicher Hinsicht soll eine Bindung an den beeinträchtigten Natur- bzw. Landschaftsraum gegeben sein.
Die Wirkungen der Ausgleichsmaßnahme müssen sich also am Ort des Eingriffs posi-tiv auswirken und die neu geschaffenen Zustände sollen gleichartig die beeinträchtig-ten Werte und Funktionen kompensieren.
6.2 Ableitung geeigneter Entwicklungsziele für die Kompensation