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Zusammenfassung der zu kompensierenden erheblichen

Im Dokument Planänderungsunterlage Teil 4 (Seite 192-199)

Die nach Vermeidungs- und Vermindungsmaßnahmen verbleibenden erheblichen Be-einträchtigungen (Eingriffe) werden nachfolgend in Tabelle 6-1 zusammengefasst. Die Konflikte sind in Karte T4-1a und T4-1b dargestellt.

Tabelle 6-1: Feststellung der nach Festlegung von Vermeidungsmaßnahmen verbleiben-den erheblichen Beeinträchtigungen nach Art (Schwere und Dauer) sowie Umfang (Zusammenfassung)

Nr. Erhebliche Beeinträchtigungen (E) der Werte und Funktionen Grad der Verän-derung und be-troffene Fläche

Dauer

Eingriffe durch Ausbau der Fahrrinne (bau- und anlagebedingte Verbreiterung und Vertiefung, betriebs-bedingte dauerhafte Störungen)

E1 Fahrrinnenverbreiterung/Ausbaubaggerung im Hafen (19,2 ha Seitenraum ohne derzeitige Fahrrinne)

- Veränderung der allgemeinen Lebensraumfunktion Aquati-scher Arten und Lebensgemeinschaften durch Baggerung und langfristige Unterhaltung und Nutzung als Fahrrinne

-1 Wertstufe von WS 4 auf WS 3

19,2 ha

dauerhaft

E2 Fahrrinnenverbreiterung/Ausbaubaggerung im Wasserkörper El-be-West (145,8 ha Seitenraum ohne derzeitige Fahrrinne) - Veränderung der allgemeinen Lebensraumfunktion

Aquati-scher Arten und Lebensgemeinschaften durch Baggerung und langfristige Unterhaltung und Nutzung als Fahrrinne mit den Folgen:

-1 Wertstufe von WS 4 auf WS 3

dauerhaft

- Veränderung der speziellen Lebensraumfunktion für das Zoo-plankton

-1 Wertstufe von WS 3 auf WS 2 - Veränderung der speziellen Lebensraumfunktion für das

Zoo-benthos

-2 Wertstufen von WS 4 auf WS 2

145,8 ha E3 Fahrrinnenverbreiterung/Ausbaubaggerung im

Übergangsgewäs-ser (140,1 ha Sublitoral im BrackwasÜbergangsgewäs-ser-Ästuar, ohne Fahrrinne) - Veränderung der allgemeinen Lebensraumfunktion

Aquati-scher Arten und Lebensgemeinschaften durch Baggerung und langfristige Unterhaltung und Nutzung als Fahrrinne mit den Folgen:

-1 Wertstufe von WS 4 auf WS 3

dauerhaft

- Veränderung der speziellen Lebensraumfunktion für das Zoo-plankton

-1 Wertstufe von WS 3 auf WS 2 - Veränderung der speziellen Lebensraumfunktion für das

Zoo-benthos

-1 Wertstufe von WS 4 auf WS 3

140,1 ha

Nr. Erhebliche Beeinträchtigungen (E) der Werte und Funktionen Grad der Verän-derung und be-troffene Fläche

Dauer

Eingriffe durch Unterwasserablagerungsflächen

UWA Medemrinne-Ost (630 ha naturnahes Sublitoral im Brackwasser-Ästuar) E4 Teilfläche mit Korngemischabdeckung: Baubedingte

Überschüt-tung des Sublitorals, anlagebedingter Einbau von Sedimenten und auf 190 ha zusätzlich Abdeckung mit Korngemisch:

- Entsiedelung des Sublitorals,

- Veränderung der Natürlichkeit und der allgemeinen Le-bensraumfunktion des Biotops „naturnahes Sublitoral im Brackwasser-Ästuar“ durch Einbau von Hartsubstraten (190 ha).

- Veränderung der Zoobenthoszönose auf gleicher Fläche nach Wiederbesiedlung (Wandel zu einer Hartbodenfauna).

In dieser Bewertung bleibt unberücksichtigt, dass durch die Hart-substrate sehr gute Lebensraumbedingungen für eine artenreiche nordseetypische Hartsubstratfauna geschaffen werden.

-3 Wertstufen von WS 5 auf WS 2

190 ha

dauerhaft

E5 Teilfläche ohne Korngemischabdeckung:

Baubedingte Überschüttung des Sublitorals und anlagebedingter Einbau von Sedimenten (Sand) auf 440 ha:

- Entsiedelung des Sublitorals,

- mittelfristige Wiederbesiedlung des im Weichboden lebenden Zoobenthos als etablierte gleichwertige Zoobenthoszönose.

Durch die lange Bauzeit (21 Monate) und die Dauer der Wieder-besiedlung ist die Auswirkung länger andauernd als drei Jahre und somit langfristig.

E6 Gesamtfläche der UWA: Bauzeitlich während des Einbaus der Sedimente und durch Korngemischschüttung:

- Störung der allgemeinen Lebensraumfunktion für Fische im Baubereich

UWA Glameyer Stack-Ost und –West sowie Neufelder Sand (617 ha Sublitoral im Brackwasser-Ästuar außerhalb der Fahrrinne)

E7 Alle drei genannten UWA, Teilflächen mit Korngemischabde-ckung : Baubedingte Überschüttung des Sublitorals, anlagebe-dingter Einbau von Sedimenten und auf 73 ha (für alle drei UWA) zusätzlich Abdeckung mit Korngemisch

- Entsiedelung des Sublitorals,

- Veränderung der Natürlichkeit und der allgemeinen Lebens-raumfunktion des Biotops „Sublitoral im Brackwasser-Ästuar“

durch Einbau von Hartsubstraten (73 ha).

- Veränderung der Zoobenthoszönose auf gleicher Fläche nach Wiederbesiedlung (Wandel zu einer Hartbodenfauna).

In dieser Bewertung bleibt unberücksichtigt, dass durch die Hart-substrate sehr gute Lebensraumbedingungen für eine artenreiche nordseetypische Hartsubstratfauna geschaffen werden.

-2 Wertstufen von WS 4 auf WS 2

73 ha

dauerhaft

E8 UWA Neufelder Sand, Teilfläche ohne Korngemischabdeckung:

Baubedingte Überschüttung des Sublitorals und anlagebedingter Einbau von Sedimenten (Sand) auf 430 ha:

- Entsiedelung des Sublitorals,

- mittelfristige Wiederbesiedlung des im Weichboden lebenden Zoobenthos als etablierte gleichwertige Zoobenthoszönose.

Durch die lange Bauzeit (21 Monate) und die Dauer der Wieder-besiedlung ist die Auswirkung länger andauernd als drei Jahre und somit langfristig.

Nr. Erhebliche Beeinträchtigungen (E) der Werte und Funktionen Grad der Verän-derung und be-troffene Fläche

Dauer

E9 UWA Glameyer Stack-Ost und –West, Teilfläche ohne Kornge-mischabdeckung: Baubedingte Überschüttung des Sublitorals und anlagebedingter Einbau von Sedimenten (Sand) auf 114 ha:

- Entsiedelung des Sublitorals,

- mittelfristige Wiederbesiedlung des im Weichboden lebenden Zoobenthos als etablierte gleichwertige Zoobenthoszönose.

Durch die kurze Bauzeit (6 Monate) ist die Wiederbesiedlung eine mittelfristige Auswirkung.

E10 Gesamtfläche aller drei genannten UWA: Während des Einbaus der Sedimente und durch Korngemischschüttung:

- Störung der allgemeinen Lebensraumfunktion für Fische in den drei Baubereichen (bauzeitlich).

-1 Wertstufe

UWA Scheelenkuhlen, Brokdorf und St. Magarethen (102 ha Sublitoral im Brackwasser-Ästuar außer-halb der Fahrrinne)

E11 Alle drei genannten UWA, Teilflächen mit Korngemischabde-ckung : Baubedingte Überschüttung des Sublitorals, anlagebe-dingter Einbau von Sedimenten und auf Teilflächen zusätzliche Abdeckung mit Korngemisch:

- Entsiedelung des Sublitorals,

- Veränderung der Natürlichkeit und der allgemeinen Lebens-raumfunktion des Biotops „Sublitoral im Brackwasser-Ästuar“

durch Einbau von Hartsubstraten (10 ha).

- Veränderung der Zoobenthoszönose auf gleicher Fläche nach Wiederbesiedlung (Wandel zu einer Hartbodenfauna).

In dieser Bewertung bleibt unberücksichtigt, dass durch die Hart-substrate sehr gute Lebensraumbedingungen für eine artenreiche ästuartypische Hartsubstratfauna geschaffen werden.

-2 Wertstufen von WS 4 auf WS 2

10 ha

dauerhaft

E12 Alle drei genannten UWA, Teilflächen ohne Korngemischabde-ckung : Baubedingte Überschüttung des Sublitorals und anlage-bedingter Einbau von Sedimenten (Sand) auf 92 ha:

- Entsiedelung des Sublitorals,

- kurz- bis mittelfristige Wiederbesiedlung des im Weichboden lebenden Zoobenthos als gleichwertige, lokal typische Zoo-benthoszönose.

Durch die kurze Bauzeit (4 – 7 Monate) ist die Wiederbesiedlung eine mittelfristige Auswirkung.

E13 Gesamtfläche aller drei genannten UWA: Bauzeitlich während des Einbaus der Sedimente und durch Korngemischschüttung:

- Störung der allgemeinen Lebensraumfunktion für Fische in den drei Baubereichen (bauzeitlich).

-1 Wertstufe

Nr. Erhebliche Beeinträchtigungen (E) der Werte und Funktionen Grad der Verän-derung und be-troffene Fläche

Dauer

Eingriffe durch Ufervorspülung Wisch (Lühe) E14 Überspülung von Tide-Röhricht:

- Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktion

- Verlust der Funktion Bruthabitat (Niststätte für Röhrichtbrüter, v.a. Teichrohrsänger)

E15 Erhöhung von Flusswatt (ohne Substratwechsel):

- Veränderung der allgemeinen Lebensraumfunktion (Verände-rung der Verweildauer des Tidehochwassers, zeitliche Redu-zierung der Nutzbarkeit für mobile aquatische Arten bei Tide-hochwasser)

E16 Überspülung sublitoraler Lebensräume:

- Verlust von Flachwasser mit der speziellen Lebensraumfunk-tion als Laichhabitat

E17 Herstellung einer Fußsicherung (Substratwechsel):

- Veränderung der Natürlichkeit und der allgemeinen Lebens-raumfunktion des Biotops „Naturnaher Marschfluss“ durch Einbau von Hartsubstrat

Eingriffe durch Spülfeld Schwarztonnensand E18 Beseitigung von Sukzessionsgebüsch

- Verlust der Funktion Bruthabitat (Niststätte für Gehölzbrüter) - Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen der

Gehölzbi-otope mit der spezifischen Vielfalt der assoziierten Fauna

-2 Wertstufen von WS 3 auf WS 1

1,3 ha

dauerhaft

E19 Beseitigung von Sandmagerrasen (teils ruderalisiert) und Offen-boden

- Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen

- Verlust der speziellen Lebensraumfunktion für eine stenöke Wirbellosenfauna

- Verlust für Brutvögel des Offenlandes (Bodenbrüter, Limiko-len: spezielle Lebensraumfunktion für seltene und gefährdete Wiesenbrutvögel)

E20 Beseitigung von Gras- und Staudenfluren mittelfeuchter und tro-ckener Standorte, teils reine Landreitgrasflächen (Calamagristis) - Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen

- Verlust der spezifischen Vielfalt der assoziierten Fauna

-2 Wertstufen

- Überdeckung der Regosole und Teilverlust der Bodenfunktio-nen

- Örtlicher Verlust der naturraum- und kulturraumtypischen Ei-genart, die nur wenige Durchschnittsbetrachter wahrnehmen können

Nr. Erhebliche Beeinträchtigungen (E) der Werte und Funktionen Grad der Verän-derung und be-troffene Fläche

Dauer

Eingriffe durch Spülfeld III Pagensand

E23 Beseitigung von Wald- und Strauchbeständen

- Verlust der Funktion Bruthabitat (Niststätte für Gehölzbrüter) (Leitart Neuntöter)

- Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen der Gehölzbi-otope mit der spezifischen Vielfalt der assoziierten Fauna

-3 Wertstufen von WS 4 auf WS 1

7,5 ha

dauerhaft

E24 Beseitigung von Schilf-Landröhricht in Durchdringung mit Feuch-ter Gras- und Hochstaudenflur

- Verlust der Funktion Bruthabitat (Niststätte für Röhrichtbrüter) - Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktion

-3 Wertstufen

E25 Beseitigung von Sandmagerrasen (teils ruderalisiert) - Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen

- Verlust der speziellen Lebensraumfunktion für eine stenöke Wirbellosenfauna

In den Außenböschungen der Spülfeldeinfassung entstehen neue Magerrasen (diese positive Entwicklung bleibt in der Bilanz je-doch unberücksichtigt).

E26 Beseitigung von Sandmagerrasen (teils ruderalisiert) - Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen

- Verlust der speziellen Lebensraumfunktion für eine stenöke Wirbellosenfauna

E27 Beseitigung von Gras- und Staudenfluren mittelfeuchter und tro-ckener Standorte, teils verbuscht

- Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen - Verlust der spezifischen Vielfalt der assoziierten Fauna

-2 Wertstufen

E28 Beseitigung von unverbuschten Sandmagerrasen, Ruderalfluren und Grünlandflächen

- Verlust der speziellen Lebensraumfunktion als Wiesenbrutvo-gelhabitat

E29 Boden im Bereich von Ruderalflur und Magerrasen

- Überdeckung der Regosole und Teilverlust der Bodenfunktio-nen

E30 Boden im Bereich von Gehölzbiotopen

- Überdeckung der Regosole und Teilverlust der Bodenfunktio-nen

- Örtlicher Verlust der naturraum- und kulturraumtypischen Ei-genart, die nur wenige Durchschnittsbetrachter wahrnehmen können

Nr. Erhebliche Beeinträchtigungen (E) der Werte und Funktionen Grad der Verän-derung und be-troffene Fläche

Dauer

Eingriffe durch Neubau Richtfeuerlinie Blankenese

E34 Unterfeuerneubau: Überbauung des tieferen Sublitorals (120 m²) - Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen mit der

spezi-fischen Vielfalt aquatisch lebender Arten und Lebensgemein-schaften

E35 Überbauung von Scherrasen

- Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen

-1 Wertstufe von WS 2 auf WS 1

0,04 ha

dauerhaft

E36 Boden (Überbauung von Scherrasen)

- Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung

-2 Wertstufen von WS 3 auf WS 1

0,04 ha

dauerhaft

E37 Boden (90 m² Wegebau im Park)

- Teilverlust der Bodenfunktionen durch Teilversiegelung (was-sergebundene Bauweise)

Eingriffe durch Vorsetze Köhlbrandkurve E38 Überbauung von Hafenbecken-Sublitoral

- Verlust der allgemeinen Lebensraumfunktionen des Biotops Sublitoral in Hafenbecken durch Veränderung des Lebens-raums für aquatische Arten und Lebensgemeinschaften

-1 Wertstufe von WS 2 auf WS 1

2,4 ha

dauerhaft

Eingriffe durch Neubau Neßsand-Düker und Rückbau alter Düker E39 Einsatz eines Spülschwerts im Flusswatt

- Störung der allgemeinen Lebensraumfunktion durch Entsie-delung des Zoobenthos auf einem schmalen Streifen

-1 Wertstufe

Eingriffe durch indirekte Auswirkungen

Indi-rekt Bodenverluste durch Ufererosion

Aus Sicht der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung ist durch den Bodenverlust ein Gesamtverlust aller Bodenfunktionen ver-bunden, der im worst-case einen Absunk der Bodenwertstufe von Wertstufe 5 auf 1 bedeutet (-4 Wertstufen).

Mit dem Bodenverlust sind ebenfalls Verluste der allgemeinen Lebensraumfunktion für die spezifische Vielfalt an Arten und Le-bensgemeinschaften (Pflanzen und Tiere) verbunden. Da nicht bekannt ist, um welche spezifischen Funktionen es sich im Ein-zelfall handelt, wird diese Lebensraumfunktion auf den höchsten Wert (Wertstufe 5) gesetzt. Entsprechend wird ein Totalverlust der Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften angenom-men (mittelbare Folge).

Der Vorhabensträger soll die unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig ausgleichen (Ausgleichsmaßnahmen). § 19 Abs. 2 BNatSchG definiert den Ausgleich von Beein-trächtigungen, „wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts

wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.“ Unter Bezug auf die Eingriffsdefinition des § 18 Abs. 1 BNatSchG umfasst der Ausgleich nicht nur die beeinträchtigten Funktionen sondern auch „die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts“. Somit kommt es auf die Wiederherstellung der erheblich beeinträchtigten Werte und Funktionen an.

Die in den Kapiteln 3 und 4 entwickelten Schutzwürdigkeitsprofile bilden das natur-schutzfachliche Gerüst, um die zu entwickelnden Werte und Funktionen zu beschrei-ben. Unter „Werte“ ist die Eigenschaft bzw. die Qualität eines Schutzguts in seiner Stellung im Naturhaushalt zu verstehen. „Funktion“ hat eine zweckgebundene Be-deutung und stellt auf ein konkretes System ab, also auf räumlich abgrenzbare Teile des ökologischen Wirkungsgefüges (Gassner et al. 2003: S. 82) mit einer natur-schutzfachlichen Organisationsebene (z.B. Art/Organismus, Population, Lebensge-meinschaft (Biozönose), Ökosystem/Biotop-Komplex (Landschaft)) und einer Bedeu-tungsebene (von allgemeiner, von spezieller Bedeutung, „Schlüsselstellung“). Gerade die spezielle Bedeutung ist nicht abstrakt und überregional zu verstehen, sondern meint das konkrete Potenzial des Untersuchungsgebiets, das durch tideelbespezifi-sche Naturschutzziele im Einzelfall zu entwickeln ist (bzw. in der Potenzialanalyse durch die BfG 2002, 2003 entwickelt wurde). Ausgleichs- und im Weiteren auch Er-satzmaßnahmen sind daran zu messen.

Der wesentliche Unterschied zwischen Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnah-men liegt im räumlichen und funktionalen Bezug zwischen Eingriff und Kompensati-onsmaßnahme. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen in inhaltlich-funktionaler Hinsicht die lokalen Rahmenbedingungen für die Entwicklung gleichartiger Verhältnisse wie vor dem Eingriff schaffen (Fischer-Hüftle et al. 2003, Bruns 2007). In räumlicher Hinsicht soll eine Bindung an den beeinträchtigten Natur- bzw. Landschaftsraum gegeben sein.

Die Wirkungen der Ausgleichsmaßnahme müssen sich also am Ort des Eingriffs posi-tiv auswirken und die neu geschaffenen Zustände sollen gleichartig die beeinträchtig-ten Werte und Funktionen kompensieren.

6.2 Ableitung geeigneter Entwicklungsziele für die Kompensation

Im Dokument Planänderungsunterlage Teil 4 (Seite 192-199)