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Vorhabensmerkmal Umlagerungen

Im Dokument Planänderungsunterlage Teil 4 (Seite 149-152)

3.6.1 Beschreibung der technischen Planung

Wesentliche Merkmale

Es sind zwei Umlagerungsstellen geplant: Umlagerungsstelle Medembogen und Neu-er LeuchtNeu-ergrund.

Im Rahmen der Planänderung erhöht sich die Umlagerungskapazität und damit die Dauer der Umlagerung für die Umlagerungsstelle Neuer Leuchtergrund. Für den Me-dembogen ergeben sich keine Änderungen

Umlagerungsstelle Medembogen

Die Größe der Umlagerungsfläche beträgt ca. 60 ha. Für die Umlagerung im Medem-bogen ist eine Einsatzzeit von ca. 2 Monaten vorgesehen.

Die Umlagerung soll mit Fein- und Mittelsanden im Einspülverfahren erfolgen. Insge-samt ist hier die Umlagerung von 2,5 Mio. m3 Ausbaubaggergut vorgesehen. Hierzu wird eine Spülleitung zwischen dem seeseitigen Anschluss der Medemrinne an das Fahrwasser zu einem Spülponton im Bereich der Umlagerungsstelle des Medembo-gens eingerichtet, da die Bagger aufgrund der vorhandenen Tiefen nicht direkt bei der Umlagerungsstelle verklappen können. Die Spülleitung wird von den Baggern aus ei-nem Bereich mit ausreichenden Wassertiefen beschickt. Um einen Wiederaustrag des Materials zu vermeiden, erfolgt die Umlagerung erst nach Herstellung der Unterwas-serablagerungsfläche Medemrinne-Ost.

Der Medembogen ist für eine Umlagerung besonders gut geeignet, weil im Schutze der UWA Medemrinne-Ost nach Systemuntersuchungen der BAW-DH ohnehin lang-fristig eine Aufsedimentierung in diesem Bereich erfolgen wird (Unterlage H.1c). Ziel ist eine hohe Lagestabilität des einzubringenden Baggergutes. Dieser Effekt kann be-darfsweise durch ein sohlnahes Einbringen des Baggergutes (Verspülen) mit Hilfe ei-nes Spezialspülkopfes gestützt werden, was auch ein Umlagern unter größeren Strö-mungsgeschwindigkeiten ermöglicht.

Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund

Als zweite Umlagerungsstelle von Baggergut ist der Neue Luechtergrund vorgesehen.

Die Fläche der Umlagerungsstelle beträgt 60 ha. Die Kapazität wird um 5 Mio. m³ auf nunmehr 7,5 Mio. m³ erhöht. Dadurch werden für die Umlagerungsdauer statt zu-nächst 3 Monate nunmehr 9 Monate veranschlagt.

Unverändert bleibt der Sachverhalt, dass im Gegensatz zum Medembogen hier v.a.

auch schluffhaltiges Material umgelagert werden soll. Das Einbringen des Baggergu-tes erfolgt aufgrund der im Neuen Luechtergrund vorhandenen Wassertiefen durch Umlagern unter Ausnutzung hoher Wasserstände. Durch das Einbringen des Materi-als während der Hochwasserphase, in der keine ausgeprägte Tideströmung

vor-herrscht, soll zudem ein verdriftungs- und trübungsarmes Umlagern gewährleistet werden.

3.6.2 Bestand und Bewertung (Schutzwürdigkeitsprofil) der vorhan-denen Werte und Funktionen

Auswahl betroffener Schutzgüter

Tabelle 3-53: Übersicht der UVU-Prognose zum Vorhabensmerkmal „Umlagerungsstellen“

Schutzgut (UVU) Bezug

Planfeststel-lungsunterlage Bezug

Planänderungs-unterlage Teil 3 UVU Prognose: Absunk um eine oder mehrere Wertstufen

Tiere (Aquatische Arten und Lebensgemeinschaften):

Zooplankton E, Kap. 11 (Tabelle

11.2-11, S. 102) Kap. 3.9.2 (S. 177ff) Nein

Zoobenthos E, Kap. 11 (Tabelle 11.2-11, S. 102 ff)

Kap. 3.9.2 (S. 177ff) Nein Fische und Rundmäuler E, Kap. 11 (Tabelle

11.2-11, S. 103)

Kap. 3.9.2 (S. 177ff) Nein Meeressäuger E, Kap. 11 (Tabelle

11.2-11, S. 103 ff) Kap. 3.9.2 (S. 177ff) Nein Tiere (Amphibisch-Terrestrische Arten und Lebensgemeinschaften):

Brutvögel - - Nicht betroffen

Gastvögel E, Kap. 10 (Tab. 10-46, S.

113)

Kap. 3.8.2 (S. 140ff) Ja: bauzeitliche Meidungs-reaktionen und Störung mausernder Brandgänse durch Lärm/Geräusche und Schiffsbewegungen wäh-rend der Umlagerung im Medembogen (- 4 Wert-stufen)

Pflanzen*

Aquatische Flora E, Kap. 9 (Tab. 9.2-3, S.

37) Kap. 3.7.6 (S. 101 ff) Nein

Terrestrische Flora - - Nicht betroffen

Boden - - Nicht betroffen

Was-ser/Wasserbeschaffenh eit

E, Kap. 3 (Tab. 3.2-6, S.

94f) Kap. 3.2.6 (S. 56ff) Nein

Wasser/Sedimente E, Kap. 4.3.2.2 (S. 42), Tab. 4.2-3, S. 44)

Kap. 3.3.6 (S. 70ff) Nein: Es werden teilweise positive Auswirkungen prognostiziert (bis +1 Wert-stufe)

Grundwasser - - Nicht betroffen

Klima / Luft E, Kap. 13.2 (S. 10ff), Kap.

14.3.3 (S. 25)

- Nein

Landschaftsbild E, Kap. 15 (Tab. 15.2-4, S.

25ff)

- Nein

Erläuterung: *Bei den direkt betroffenen Grundflächen wird als Ordnungseinheit stets der Biotop-typ genannt unabhängig davon, ob dieser vorhabensbedingt beeinträchtigt werden kann.

Für das Schutzwürdigkeitsprofil zum Vorhabensmerkmal „Umlagerung“ werden die Auswirkungen auf mausernde Brandgänse und auf Rastgebiete allgemein beschrie-ben und die direkten Auswirkungen bewertet.

Indirekte bau-, anlage- oder betriebsbedingte Auswirkungen (z.B. durch Veränderun-gen der Hydrologischen Parameter oder des Sedimenttyps) sind in Kapitel 4 darge-stellt.

Die Umlagerung betrifft keine gesetzlich geschützten Biotope des Sublitorals.

3.6.2.1 Arten und Lebensgemeinschaften (Tiere und Pflanzen)

Der Bestand der Gastvögel im Bereich Medembogen ist in Kap. 3.2 bereits beschrie-ben und bewertet worden.

Spezielle Lebensraumfunktion: In der Außenelbe haben die Watt- und Flachwas-serbereiche einschließlich der Rinnen und Priele eine spezielle Lebensraumfunktion für Fische und Zoobenthos. Die Umlagerungsstellen liegen außerhalb dieser Funkti-onsbereiche. Die Umlagerungsstelle Medembogen liegt, bezogen auf einen bauzeitli-chen Wirkbereich von 3.000 m, im Auswirkungsbereich angrenzender Wattkanten und Prielsysteme, die Mausergebiete von internationaler Bedeutung (spezielle Lebens-raumfunktion für Brandgänse) sind.

3.6.3 Vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigungen durch direk-te Veränderungen der Werdirek-te und Funktionen

Baubedingte Auswirkungen der Umlagerungsstellen Neuer Luechtergrund und Medembogen

Nach Planänderungsunterlage Teil 3, Kap. 3.8.1.3.3 (S. 134) wird durch die detaillier-tere Datenlage (Punktkarten) über die Verteilung der mausernden Brandgänse die Prognose für die Umlagerungsstelle Medembogen im Vergleich zu den Unterlagen E und H.4b (S.146) geändert. Die dort beschriebenen grundsätzlichen baubedingten Auswirken auf die mausernden Brandgänse bleiben jedoch gültig. Dies gilt auch für die dort beschriebenen Auswirkungen auf mausernde Eiderenten und den übrigen Gastvogelbestand.

Sofern die Materialverbringung an der Umlagerungsstelle Medembogen zur Mauser-zeit der Brandgänse stattfindet, ist dort eine erhebliche negative Auswirkung festzu-stellen. Der Mauserbestand in der Medemrinne kann über 18.000 Tiere betragen, die durch die Umlagerungstätigkeiten gestört werden (Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 2007) könnten. Zwar findet in der Medemrinne kein bau-bedingter Schiffsverkehr statt, jedoch halten die Tiere die Meidungsabstände auch zu stationären Objekten ein. Die bauzeitliche, vorübergehende Verkleinerung des Mau-sergebietes und die Störung der mausernden Gänse wird als mittelfristig, mittelräumig

und deutlich negativ bewertet, sofern die Arbeiten während der Mauserzeit stattfinden.

In diesem Falle liegt eine erheblich negative Auswirkung vor.

Die geänderten Verbringungsmengen und –zeiten an der Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund betreffen nicht die Mausergebiete der Brandgänse. Die dazu regelmä-ßig genutzten Wattbereiche am Gelbsand liegen weiter als 3 km entfernt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass einzelne Trupps gelegentlich näher als 3 km an die Umla-gerungsstelle heranschwimmen. Eventuelle Störungen durch die Materialverbringung betreffen, wenn überhaupt, nur wenige Tiere. Auswirkungen auf den Mauserbestand werden nicht prognostiziert.

3.6.4 Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen beim Umlagern von Sedimenten

Vermeidungsmaßnahme für die Umlagerungsstelle Medembogen

Vermeidungsmaßnah-men für spezielle Le-bensraumfunktionen

Bauzeitenrestriktionen

Zum Schutz mausernder Brandgänse in ihrem Hauptmausergebiet werden keine Bautätigkeiten in der für Brandgänse empfindlichen Mauserzeit zwischen dem 01.Juli und dem 31. August stattfinden.

Im Dokument Planänderungsunterlage Teil 4 (Seite 149-152)