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Vorhabensmerkmal Richtfeuer Blankenese

Im Dokument Planänderungsunterlage Teil 4 (Seite 152-160)

3.7.1 Beschreibung der technischen Planung

Die Neubauplanung der Richtfeuerlinie Blankenese (Hamburger Delegationsstrecke) ist in der Unterlage B.2 (Kap. 5.1.1, S. 68 ff) beschrieben und dargestellt.

Wesentliche Merkmale

Die heutige Richtfeuerlinie wird um 125 m südlich verschoben. In dieser Linie wird das Unterfeuer ca. 90 m östlich des Anlegers Blankenese und das Oberfeuer nördlich des Jachthafens Mühlenberg errichtet.

Die Bauzeit für das Unterfeuer wird ca. 10, maximal 12 Monate betragen, für das O-berfeuer ca. 7 Monate. Für den Rückbau der vorhandenen Ober- und Unterfeuer ist ein Zeitraum von 4 Monaten geplant.

Die rot-weiß-gestreiften Stahlrundtürme werden folgende Leuchtpunkthöhen haben:

• Unterfeuer: ca. NN 32m (OK Turmkopf ca. NN +34 m),

• Oberfeuer: ca. NN 67m (OK Turmkopf ca. NN +69 m).

• Gründung Unterfeuer: Senkkasten im Wasser (ca. 120 m² Überbauung)

• Gründung Oberfeuer: Pfahlgründung, Fundamente (ca. 350 m² Versiegelung)

• Hangstutz OF: Stützmauer Hang Nordseite (ca. 30 m²)

Erschließung

Unterfeuer: Brücke (ohne Zwischengründung) von Land aus (mit Anpassung der vor-handenen deckwerkbefestigten Böschung) und Schiffsanleger.

Oberfeuer: vorhandener befestigter Elbuferweg, bei Sturmtiden fußläufig über Hirsch-parktreppe und den im Wald verlaufenden Weg (wassergebunden, ca. 75m x 1,20m = 90m²).

Bau Unterfeuer:

Der Bau erfolgt wasserseitig als Wasserbaustelle (Arbeitsponton, Schwimmgeräte), die Bauzeit beträgt max. 12 Monate. Baustelleneinrichtung landseitig auf bereits ver-siegelten Flächen.

Bau Oberfeuer:

Der Bau erfolgt landseitig über den Elbuferweg. Die Bauzeit beträgt 7 Monate. Die Baustelleneinrichtungsfläche entspricht dem Baugrundstück (derzeit Rasen) und ist ca. 662m² groß.

Rückbau:

Nach Freigabe der neuen Fahrrinne und Inbetriebnahme des neuen Richtfeuers Blan-kenese sollen die vorhandenen Richtfeueranlagen zurückgebaut werden. Die vorhan-denen Fundamente und Gründungen der Richtfeuer werden nicht rückgebaut. Es werden lediglich die Türme zurückgebaut.

3.7.2 Bestand und Bewertung (Schutzwürdigkeitsprofil) der vorhan-denen Werte und Funktionen

Auswahl betroffener Schutzgüter

Tabelle 3-54: Übersicht der UVU-Prognose zum Vorhabensmerkmal „Richtfeuerlinie Blan-kenese“

Schutzgut (UVU) Bezug

Planfeststel-lungsunterlage Bezug

Planänderungs-unterlage Teil 3 UVU Prognose: Absunk um eine oder mehrere Wertstufen

Tiere (Aquatische Arten und Lebensgemeinschaften):

Zooplankton E, Kap. 11 (Tabelle

11.2-11, S. 111) - Nein

Zoobenthos E, Kap. 11 (Tabelle 11.2-11, S. 112)

- Nein (es handelt sich bei

der Gründung des neuen Unterfeuers um eine sehr kleine Fläche). Die Ver-änderungen werden be-zogen auf den Sublitoral-Biotop erfasst.

Fische und Rundmäuler E, Kap. 11 (Tabelle

11.2-11, S. 112) - Nein

Meeressäuger E, Kap. 11 (Tabelle

11.2-11, S. 112) - Nein

Tiere (Amphibisch-Terrestrische Arten und Lebensgemeinschaften):

Brutvögel E, Kap. 10 (Tab. 10-45, S.

110) - Nein

Gastvögel E, Kap. 10 (Tab. 10-46, S.

114)

- Nein

Pflanzen*

Aquatische Flora E, Kap. 9 (Tab. 9.2-3, S.

37) - Nein

Terrestrische Flora E, Kap. 7 (Tab. 7.3-1, S.

64ff)

- Nein.

Der Bau des neuen O-berfeuers verändert ei-nen Rasenbiotop. Die Veränderungen werden bezogen auf den Biotop in diesem LBP erfasst

Boden E, Kap. 6.5 (S. 43ff) - Die Unterlage H.3 macht

keine Angaben zum Bau des Oberfeuers. Die Ver-änderungen werden da-her in diesem LBP er-fasst

Was-ser/Wasserbeschaffenheit E, Kap. 3 (Tab. 3.2-6, S.

94f) - Nein

Wasser/Sedimente E, Kap. 4.3.2.1 (S. 40), Tab. 4.2-3, S. 44)

- Nein

Grundwasser E, Kap. 5.3 (S. 17ff) - Nein

Klima / Luft E, Kap. 13.2 (S. 10ff), Kap.

14.3.3 (S. 25) - Nein

Landschaftsbild E, Kap. 15 (Tab. 15.2-4, S.

25ff)

- Nein

Erläuterung: *Bei den direkt betroffenen Grundflächen wird als Ordnungseinheit stets der Bio-toptyp genannt unabhängig davon, ob dieser vorhabensbedingt beeinträchtigt wer-den kann.

Für das Schutzwürdigkeitsprofil zum Vorhabensmerkmal „Richtfeuer-Linie“ werden die allgemeinen Funktionen der betroffenen Biotope und des Bodens beschrieben und die direkten Auswirkungen bewertet.

Bau und Rückbau der Richtfeuer Blankenese haben keine indirekten bau-, anlage- o-der betriebsbedingten Auswirkungen.

3.7.2.1 Arten und Lebensgemeinschaften (Tiere und Pflanzen) Terrestrische Arten und Lebensgemeinschaften

Relevant sind der Bau des Oberfeuers inkl. der Wegeerschließung, die die terrestri-sche Flächen betreffen. Durch Fundamente und Hangstutz werden ca. 380 m² versie-gelt. Für die fußläufige hochwassersichere Erschließung über die Hirschparktreppe wird im Wald ein Weg gebaut (wassergebundene nicht versiegelnde Bauweise, ca.

90m²).

Brutvögel: Unterlage H.4b weist den Planbereich als für Brutvögel unbedeutend aus, was daran liegt, dass es sich um einen durch Naherholung und Tourismus bereits ge-störten Bereich handelt. Im angrenzenden Parkgehölz, durch den über die Hirsch-parktreppe ein Erschließungsweg zum neuen Oberfeuer geführt wird, ist mit dem Vor-kommen allgemein verbreiteter Vogelarten, die in Parkanlagen und Gehölzen brüten, zu rechnen.

Gastvögel: Nach Karte H.4b-2 (Bewertung der Gastvogellebensräume) ist der Plan-bereich für Gastvögel ohne Bedeutung.

Sonstige Tiergruppen: Der Planbereich hat als derzeit viel genutzte Scherrasenflä-che keine oder nur eine geringe Bedeutung für sonstige Tiere wie z.B. Amphibien, Reptilien oder Insekten. Besondere Habitatstrukturen sind nicht vorhanden. Im an-grenzenden Parkgehölz sind z.T. viele Altbäume vorhanden, in denen mit Sicherheit Quartiere von Fledermäusen vorhanden sind, z.B. das auf Baumhöhlen angewiesene Braune Langohr.

Biotope und Vorkommen höherer Pflanzen: Baustelleneinrichtung und die Grund-fläche des geplanten Oberfeuers (Foto 3-6) betreffen versiegelte Flächen und Scher-rasen. Als Biotop ist der Scherrasen von geringer Bedeutung (Wertstufe 2).

Foto 3-6: Baufläche für das geplante Oberfeuer bestehend aus Scherrasen Die Fläche liegt am Geesthang mit Parkwald.

Das Schutzwürdigkeitsprofil des Planbereichs für terrestrische Arten und Le-bensgemeinschaften – hier charakterisiert durch die Avifauna (Brut- und Gastvögel) und durch sonstige Tiere - wird demnach nicht durch besondere Vorkommen von sel-tenen oder gefährdeten Arten bestimmt.

Von Bedeutung sind die Lebensraumfunktionen des angrenzenden Parkgehölzes als naturnaher Biotoptyp. Dieser Bereich ist als Bruthabitat für Gehölzbrüter und als Quartier für Fledermäuse von spezieller Lebensraumbedeutung.

Der geplante Rückbau des vorhandenen Oberfeuers im Baurs Park betrifft ebenfalls einen Bereich mit Parkgehölzen. Es ist dort ebenfalls von einer Bedeutung als Brutha-bitat für Gehölzbrüter und als Quartier für Fledermäuse auszugehen. Das vorhandene Oberfeuer selbst ist für Fledermäuse kein geeignetes Quartier (vgl. dazu die arten-schutzrechtlichen Untersuchungsergebnisse in Planänderungsunterlage 6).

3.7.2.2 Abiotische Werte und Funktionen

Wasser und Sedimente:

Das geplante Unterfeuer liegt im limnischen Bereich der Unterelbe. Nach dem Gut-achten des Instituts für Bodenkunde, Unterlage H.2b (Sedimente) sind im Ist-Zustand sandige und feinsandige Sedimente geringer Schadstoffbelastung vorhanden, die

nach Unterlage H.2b des Instituts für Bodenkunde Hamburg mit Wertstufe 2 (geringe Bedeutung) bewertet sind.

Boden:

In Unterlage H.3 (Boden, Institut für Bodenkunde) werden keine Aussagen zu der Planfläche gemacht. Gleichwohl betrifft das geplante Oberfeuer einen Bereich, der durch Nutzung vorbelastet ist. Es sind dort durch Vornutzung und durch die städtische Lage anthropogen veränderte Böden geringer Bedeutung (Wertstufe 2) zu erwarten.

Lebensraumfunktion und Regulationsfunktion des Bodens sind deutlich eingeschränkt.

Der angrenzende Gehölzbestand (Hanglage, Geesthang) dürfte weitgehend nicht ü-berformt sein. Dort sind weitgehend intakte Bodenfunktionen (Lebensraumfunktion, Regulationsfunktion) zu erwarten, die für den Naturhaushalt und damit im Rahmen der Eingriffsregelung von hoher Bedeutung sind (Wertstufe 5).

3.7.3 Vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigungen durch direk-te Veränderungen der Werdirek-te und Funktionen durch die Planun-gen Richtfeuerlinie Blankenese

Arten und Lebensgemeinschaften

Durch Unter- und Oberfeuer Blankenese werden die vorhandenen Biotoptypen über-baut und dauerhaft verändert. Diese Veränderungen sind in Tabelle 3-55 beschrieben und hinsichtlich der Erheblichkeit bewertet.

Tabelle 3-55: Veränderungen der Werte und Funktionen durch den Bau von Unter- und O-berfeuer Blankenese

Nr. Bestand/Einheit Veränderungen (Funktionsbeeinträchtigungen)

Unterfeuer Blankenese

(FZTo) Mäßig ausgebauter Fluss-unterlauf mit Tideeinfluss (0,01 ha [120 m²])

Das Bauwerk verändert vollständig die allgemeinen Werte und Funktionen des Biotoptyps, der überbaut und zum künstlichen Küstenbauwerk wird. Die allgemeinen Lebensraumfunktionen mit der spezifischen Vielfalt aquatisch lebender Arten und Lebens-gemeinschaften gehen verloren (z.B. Fläche für Weichsubstrat-siedler des Zoobenthos, Wassersäule als Lebensraum für Zoo-plankton und Fische). Andererseits entstehen auf den Außenflä-chen der Caissongründung (Senkkasten) neue SiedlungsfläAußenflä-chen für Hartsubstratsiedler des Zoobenthos. Im Strömungsschatten der Unterwasserbauwerksteile finden Jungfische Rückzugs- und Ruheräume.

Regenerationsvermögen: -1

Erheblichkeit: Dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung der allgemeinen Le-bensraumfunktion auf 0,01 ha des Biotops „Mäßig ausgebauter Flussunterlauf mit Tideeinfluss“ im Bereich der Gründung (Wert-stufenverlust von WS 3 auf WS 1 = -2 WS). Dadurch Verlust von Lebensraum für Fische, Zoobenthos (Weichsubstratsiedler), Zoo-plankton und PhytoZoo-plankton allgemeiner, mittlerer Bedeutung.

Oberfeuer Blankenese

(GRR) Scherrasen (0,04 ha) (Parkwald) 90 m² Wegebau

Der Scherrasen ist von geringer Bedeutung.

Der geplante Weg (wassergebundene Bauweise) wird so geplant, dass keine Gehölze beeinträchtigt werden.

Die Veränderungen betreffen eher die Werte und Funktionen des Bodens (s.u.).

Regenerationsvermögen: -2

Erheblichkeit: Dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung der allgemeinen Le-bensraumfunktion des Biotops „Scherrasen“ auf 0,04 ha durch Überbauung (Wertstufenverlust von WS 2 auf WS 1 = -1 WS).

Dauerhafte erhebliche Beeinträchtigungen der Bodenfunkti-onen:

Der Boden im Bereich des Scherrasens (teilweise Nutzung als Bootslager) ist hinsichtlich der Bodenfunktionen von geringer Be-deutung. Durch den Bau des Oberfeuers wird der Bereich versie-gelt (Wertstufenverlust von WS 2 auf WS 1 = -1 WS). Der Boden im Parkwald ist von sehr hoher Bedeutung, da es sich um einen ungestörten Waldbodenbereich handelt. Der Wegebau - 90 m² wassergebundene Bauweise - vermindert die Bodenfunktionen durch Teilversiegelung (Wertstufenverlust von WS 5 auf WS 2 = -3 WS).

Avifauna (Brut- und Gastvögel) Sonstige Tiere (v.a. Fledermäuse)

Von Bedeutung sind die Lebensraumfunktionen des angrenzen-den Parkgehölzes als naturnaher Biotoptyp. Dieser Bereich ist als Bruthabitat für Gehölzbrüter und als Quartier für Fledermäuse von spezieller Lebensraumbedeutung. Beim Bau des Weges kann es zu Störungen kommen.

Der geplante Rückbau des vorhandenen Oberfeuers im Baurs Park betrifft ebenfalls einen Bereich mit Parkgehölzen. Es ist dort ebenfalls von einer Bedeutung als Bruthabitat für Gehölzbrüter und als Quartier für Fledermäuse auszugehen. Das vorhandene Oberfeuer selbst ist für Fledermäuse kein geeignetes Quartier (vgl. dazu die artenschutzrechtlichen Untersuchungsergebnisse in Planänderungsunterlage 6).

3

Erheblichkeit: Keine erheblichen Beeinträchtigungen

3.7.4 Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen im Bereich der geplanten Baumaßnahmen zur Richtfeuerlinie Blankenese

Vermeidungsmaßnahmen zum Vorhabensmerkmal „Richtfeuerlinie Blankenese“

Allgemeine

Vermei-dungsmaßnahmen Als Flächen für die landseitige Baustelleneinrichtung (nebst der Lagerung von Ma-terial) werden bereits befestigte Flächen und vorhandene Wege genutzt. Optional wird auf Flächen mit intensiver, homogener Nutzung (Acker, intensives Grünland, in sonstiger Weise gärtnerisch genutzte Flächen) ausgewichen.

Sofern Material und Gerät nicht wasserseitig zu den Baustellen transportiert wer-den kann, werwer-den auf allen terrestrischen Flächen für die Baustellenerschließung (Zufahrten) vorhandene befestigte Flächen, Straßen und Wege als Baustraßen ge-nutzt.

Allgemein erfolgt ein sorgsamer Umgang mit Gefahrstoffen wie Kraft-, Schmier-und Abfallstoffe. Einer möglichen Verschmutzung von GrSchmier-und- Schmier-und Oberflächen-wasser wird durch die regelmäßige Kontrolle der verwendeten Gefahrstoffe und Maschinen entgegengewirkt.

Gehölze im Bereich der Baustelleneinrichtungs- und –erschließungsflächen dürfen nicht nachhaltig geschädigt werden. Es werden Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen werden, damit Stamm, Krone und Wurzelbereich (Kronentraufbereich) hoch- und mehrstämmiger Bäume vor Beschädigungen und vor Bodenverdichtung geschützt sind. Die Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAS-LP 4) und die DIN 18920 empfehlen einen Schutz mit einem 2 m hohen Holzlattenzaun im Stamm-und Wurzelbereich (Kronentraufbereich) was sich in der Praxis bewährt hat Stamm-und daher angewendet werden soll.

Bäume, Sträucher und Gebüsche über 7 m Gesamthöhe oder größer/gleich 30 cm STU41 bzw. größer/gleich 10 cm StDm42 (in 1 m Höhe über Boden gemessen) kön-nen bei Erforderlichkeit seitlich, außenseitig fachgerecht freigeschnitten werden (ü-berhängende Äste und Zweige). Bäume, Sträucher und Gebüsche unter 7 m Ge-samthöhe können bei Erforderlichkeit fachgerecht auf den Stock gesetzt werden. In beiden Fällen werden bei Gehölzschnitt oder sonstigen Maßnahmen an Gehölzen die landesrechtlichen Vorschriften zum allgemeinen Biotopschutz beachtet.

Vermeidungsmaßnah-men für spezifische Werte und Funktionen

Richtfeuer Blankenese:

Die fußläufige Erschließung des geplanten Oberfeuers über den Hirschpark und die Hirschparktreppe ist, soweit diese innerhalb des Parkgehölzbestandes ausgeführt wird, in wassergebundener Bauweise herzustellen. Die Breite wird auf das notwe-nige Maß beschränkt und soll 120 cm nicht überschreiten.

Die Wegeführung soll so erfolgen, dass keine Gehölze größer/gleich 30 cm STU bzw. größer/gleich 10 cm StDm (in 1 m Höhe über Boden gemessen) beseitigt werden (ggf. notwendige Baumrodungen sind zu ersetzen bzw. es sind Ersatz-pflanzungen in Rücksprache mit dem Bezirksamt Altona – Abt. Grünflächen – vor-zunehmen).

Rückbau vorhandenes Oberfeuer im Baurs Park:

Es werden keine Gehölze größer/gleich 30 cm STU bzw. größer/gleich 10 cm StDm (in 1 m Höhe über Boden gemessen) gefällt oder in sonstiger Weise beschädigt.

Der Rückbau ist in Art und Weise mit dem Bezirksamt Altona – Abt. Grünflächen – abzustimmen.

Bauzeitenrestriktionen

Während der Brutzeit der Gehölzbrüter zwischen dem 15.03. und dem 15.07. wer-den keine Baumaßnahmen im Wald ausgeführt (Schutz gegen Nistaufgabe und Vergrämung).

*Hinweis: Der Bereich ist durch Naherholung und Tourismus stark frequentiert und entsprechend vorbelastet. Bauzeitliche Restriktionen für Baumaßnahmen außer-halb des Parkgehölzes und Waldes sind daher nicht weiter erforderlich.

41 STU = Stammumfang

42

3.7.5 Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope Es sind keine nach § 28 HmbNatSchG geschützten Biotope betroffen.

Im Dokument Planänderungsunterlage Teil 4 (Seite 152-160)