• Keine Ergebnisse gefunden

Zusammenfassung

Im Dokument B MTA-Bereich (Seite 193-200)

Ende 2008 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Forschungsgutachten zur Weiterentwicklung nicht-ärztlicher Heilberufe am Beispiel der technischen Assistenzberufe ausgeschrieben und nachfolgend an das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) vergeben. Mit Blick auf die genannte Themenstellung hat das BMG fünf zentrale Forschungsfragen formu-liert, die im Gutachten zu beantworten waren. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgte me-thodisch über verschiedene Module, im Einzelnen Literaturanalysen, Repräsentativbefr a-gungen von MTA-Schulen und Krankenhäusern, Experteninterviews sowie Sekundäranal y-sen vorhandener Statistiken.1 Basierend auf den fünf Forschungsfragen sind nachfolgend die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens zusammengefasst:

1. Es sind die in Deutschland entwickelten oder in der Entwicklung befindlichen neuen Be-rufsbilder im Bereich der technischen Assistenzberufe mit ihren vorgesehenen Tätig-keitsbereichen darzustellen.

Technische Assistenzberufe im Sinne dieser Studie sind im Wesentlichen die MTA-Berufe und sowie die technischen Assistenzberufe im OP- und Anästhesiedienst. Innerhalb dieser Einsatzbereiche existieren verschiedene Qualifizierungswege. Grundsätzlich ist hier zw i-schen Primärqualifikationen oder grundständigen Ausbildungen sowie darauf aufbauenden Qualifikationen wie Weiterbildungen, Spezialisierungen oder akademischen Studiengängen zu differenzieren.

Die MTA-Ausbildung ist bundesrechtlich grundlegend im MTA-Gesetz geregelt. Demnach gibt es hier drei humanmedizinische Ausbildungsberufe (MTLA, MTRA, MTAF). Daneben existieren weitere medizinisch-technische Ausbildungsberufe, die aber nicht mehr Gegens-tand des MTA-Gesetzes sind (z.B. Zytologie- oder Audiologie-Assistent). Auf die verschiede-nen Ausbildungszweige im MTA-Bereich bauen die einschlägigen Weiterbildungen auf (z.B.

Biomedizinischer Fachanalytiker oder Fachradiologietechnologe). Die Weiterbildungen im MTA-Bereich sind allerdings weitestgehend nicht staatlich geregelt. Darüber hinaus gibt es erste Akademisierungstendenzen in Form von Bachelor-Studiengängen speziell für MTA.2 In der Funktionspflege sind Weiterbildungen von Krankenschwestern oder -pflegern zu OP- oder Anästhesiepflegern seit Jahrzehnten etabliert und weitestgehend staatlich anerkannt.

1 Vgl. ausführlich Kap. 1.4

2 Vgl. ausführlich Kap. 2

DEUTSCH ES KRANKE NHA US INSTI TUT 194

Grundständige Ausbildungen oder Primärqualifikationen haben sich, bislang weitestgehend ohne staatliche Anerkennung, erst in letzter Zeit entwickelt. Im Einzelnen sind hier zu nennen der OTA, der ATA und der CTA. Ebenfalls neueren Datums sind spezifische Weiterbildungen zum Chirurgie-, Gefäß- oder Kardiovaskular-Assistenten oder in der akademischen Variante zum Bachelor für den "Physician Assistant". Die Aufgaben dieser neuen Berufsgruppen re i-chen über die traditionelle Funktionspflege hinaus, insofern sie primär bislang ärztliche A s-sistenztätigkeiten im OP übernehmen.1

2. Es ist eine Analyse zum Bedarf von Berufen im Bereich der technischen Assistenzberufe vorzusehen.

Hinsichtlich des Bedarfs ist grundsätzlich zwischen einer quantitativen und einer qualitativen Bedarfsanalyse zu unterscheiden. Die quantitative Bedarfsanalyse betrifft die erforderlichen Personalzahlen in den verschiedenen Berufsgruppen. Mit der qualitativen Bedarfsanalyse sollte ermittelt werden, welche neuen Qualifikationen im Bereich der technischen Assistenz-berufe benötigt werden bzw. inwieweit dafür Aus- und Weiterbildungen anzupassen sind.

In den MTA-Berufen ist auf Grund der demografischen und technischen Entwicklung vor al-lem bei MTRA und MTAF von einem steigenden Personalbedarf bis zum Jahr 2020 auszu-gehen. Je nach unterstelltem Szenario dürfte der Mehrbedarf infolge der kumulativen Effekte der genannten Entwicklungen sowie der Kompensation des heute schon bestehenden Per-sonalmangels insbesondere bei MTRA zwischen 5-10% des heutigen Personals liegen. We-gen des geringeren Personenbezugs von LeistunWe-gen der MTLA, dem heute erreichten Au-tomatisierungsgrad sowie künftig weiterer Rationalisierungspotenziale ist bis 2020 hingegen kein nennenswerter Mehrbedarf an MTLA zu erwarten.2

Die qualitative Bedarfsanalyse in den MTA-Berufen ergab auf der einen Seite einen großen Bedarf an überfachlichen Qualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, EDV-Kenntnisse oder Know-how im Qualitäts-, Prozess- und Kostenmanagement. Auf der anderen Seite be-dingen medizintechnische Innovationen einen steigenden Bedarf an fachspezifischen Quali-fikationen. Wichtige Innovationen im Bereich der Labormedizin betreffen etwa die molekulare Diagnostik, die POCT, die laborspezifische EDV und Automatisierungstechnologie. Im Be-reich der Radiologie bilden digitale Bildgebungsverfahren und die Bildbe- oder -verarbeitung

1 Vgl. ausführlich Kap. 6

2 Vgl. ausführlich Kap. 3.1ff.

DEUTSCH ES KRANKE NHA US INSTI TUT 195

die wichtigsten Qualifikationsfelder. Ein Bedarf an neuen MTA-Berufen wurde nur bedingt gesehen: Bei Schaffung der qualifikatorischen und rechtlichen Voraussetzungen könnten MTA künftig verstärkt ausgewählte ärztliche Tätigkeiten übernehmen, etwa im Bereich der (Vor-)Befundung oder Patientenaufklärung. Darüber hinaus könnten ausgewählte MTA -Tätigkeiten ggf. an weniger qualifizierte Berufsgruppen delegiert werden.1

Der kumulative Effekt demografischer und technischer Entwicklungen sowie der Kompensa-tion des aktuellen Personalmangels auf den quantitativen Bedarf an nicht-ärztlichen Assi s-tenzberufen in OP und Anästhesie dürfte höchstens bei gut 5% liegen. Im Vergleich zum MTA-Bereich ist dieser schwächere Effekt insbesondere Folge der Zunahme chronisch -degenerativer Erkrankungen, welche primär keine operativen Behandlungen bedürfen. Des Weiteren sind technisch Entwicklungen im OP-Bereich, vor allem die Weiterentwicklung der minimal-invasiven Chirurgie wahrscheinlich in der Tendenz eher stellenneutral, insofern sie zwar Rationalisierungseffekte vor allem beim angelernten Personal begünstigen, gleichzeitig aber zusätzlich qualifiziertes Personal erfordern.2

Mit Blick auf die qualitative Bedarfsanalyse in OP und Anästhesie halten die Krankenhäuser in jedem Fall das Berufsbild des OTA für sinnvoll und praxisnah. Deswegen wollen sie in Z u-kunft verstärkt OTA einstellen. Auch das neue Berufsbild des ATA trifft zumindest bei Hä u-sern mit einschlägigen OTA-Erfahrungen auf eine positive Resonanz.3 Angesichts der Tatsa-che, dass vielerorts zumindest sporadisch die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch nicht -ärztliches OP-Personal gängige Praxis ist, besteht überdies im Grundsatz ein Bedarf für die Institutionalisierung des neuen Berufsbildes eines Chirurgie-Assistenten oder vergleichbarer Qualifikationen.

3. Die Durchlässigkeiten im System der vorhandenen Berufe sind darzustellen; weiterge-hende Möglichkeiten zur Verbesserung der Durchlässigkeiten bis hin zu einer gemein-samen Grundausbildung (common trunk) sind zu prüfen.

Hier ist grundsätzlich zwischen vertikalen und horizontalen Durchlässigkeiten zu untersche i-den. Vertikale Durchlässigkeiten betreffen eine Abstufung zwischen Qualifikationsniveaus und Aufstiegsoptionen innerhalb eines Berufsbildes. Horizontale Durchlässigkeiten zielen vor

1 Vgl. ausführlich Kap. 3.5ff.

2 Vgl. ausführlich Kap. 7.1ff.

3 Vgl. ausführlich Kap. 7.5ff.

DEUTSCH ES KRANKE NHA US INSTI TUT 196

allem auf gemeinsame Ausbildungsinhalte und Einsatzgebiete zwischen verschiedenen Be-rufen.

Auf Grund der weitreichenden Ausdifferenzierung der Berufsbilder in den MTA-Berufen ist die Durchlässigkeit in den Ausbildungsinhalten relativ gering. Derzeit gibt es allenfalls in den Grundlagenfächern einen common trunk, der aber weniger als 10% der gesamten Ausbi l-dungszeit ausmacht. Grundsätzlich erscheint zumindest in den Grundlagenfächern ein erwe i-terter common trunk in Form identischer Ausbildungsinhalte oder eines gemeinsamen Unter-richts zwar möglich. Dadurch würden sich aber die horizontalen Durchlässigkeiten zwischen den MTA-Berufen nicht erhöhen, da die Grundlagenfächer ausdrücklich nicht für die spezif i-schen Anforderungen in den jeweiligen Berufszweigen qualifizieren.

In den praktischen Einsatzbereichen der MTA-Berufe gibt es faktisch gleichfalls kaum Durch-lässigkeiten. Die MTA in den verschiedenen Berufszweigen sind in der Regel nicht dafür qualifiziert, in einem anderen MTA-Beruf mit hinreichender Kompetenz arbeiten zu können.

Eine größere horizontale Durchlässigkeit in den Einsatzbereichen ist mit den heutigen Au s-bildungsstrukturen und Qualifikationen nicht zu realisieren. Für integrierte MTA-Ausbildungen oder bessere Andockmöglichkeiten zwischen vorhandenen Ausbildungen bestehen derzeit weder Konzepte noch ein erkennbar großer Bedarf.

Vertikale Durchlässigkeiten sind in den MTA-Berufen deutlich unterentwickelt. Ein wesentli-cher Grund hierfür besteht darin, dass es über die grundständigen Ausbildungen hinaus kein kohärentes System der beruflichen Weiterqualifizierung gibt. Die Angebote zur Weiterqualifi-zierung erfolgen vielfach unkoordiniert und mit vagem Bezug zu Anforderungs- oder Stellen-profilen in der Praxis. Eine größere vertikale Durchlässigkeit setzt deswegen eine gezielte Modualisierung von strukturell verzahnten Bildungsgängen in Form von grundständigen Ausbildungen, systematischen Weiterbildungen und Akademisierungsoptionen voraus.1 Im OP- und Anästhesiedienst gibt es zumindest mit Blick auf die fachlichen Inhalte größere Durchlässigkeiten zwischen den jeweiligen Berufen. Diese resultieren zum einen daraus, dass die Aus- und Weiterbildungen innerhalb der einzelnen Dienste in hohem Maße ve r-gleichbar sind bzw. für identische Berufsbilder qualifizieren. Zum anderen gibt es auch zwi-schen den jeweiligen Diensten einen common trunk an fachlichen Inhalten, der beispielswei-se in der OTA- und ATA-Ausbildung bei 50% des theoretischen Unterrichts liegt.

1 Vgl. ausführlich Kap. 4, 5.2 und 10.1

DEUTSCH ES KRANKE NHA US INSTI TUT 197

Die Durchlässigkeiten in den Einsatzbereichen der Berufe im OP- und Anästhesiedienst sind dagegen bislang gering. Einstweilen übernehmen Funktionspfleger im OP bzw. in der Anä s-thesie respektive OTA und ATA kaum Aufgaben oder Funktionen der jeweils anderen Be-rufsgruppe, weil sie hierfür nicht qualifiziert sind. Größere Durchlässigkeiten in den Einsat z-bereichen würden insofern eine integrierte oder generalistische Aus- oder Weiterbildung er-fordern, sei es in Form besserer Andockmöglichkeiten der jeweiligen fachspezifischen Qual i-fikationen, sei es in Form einer neuen Qualifikation bzw. eines neuen Berufsbildes, das vor-handene Qualifikationen vereint.

Vertikale Durchlässigkeiten sind im OP-Dienst grundsätzlich bzw. ansatzweise vorhanden, aber faktisch bislang nicht ausgeschöpft. Vereinfacht sind drei Qualifikationsstufen zu unte r-scheiden: OP-Personal ohne Aus-/Weiterbildung, aus-/weitergebildete Fachkräfte und quali-fizierte Chirurgie-Assistenten. Angesichts einer Fachkraftquote im OP von derzeit weniger als 50% sind gezielte Qualifizierungsangebote für angelerntes Personal eine Möglichkeit, die Quote respektive die vertikalen Durchlässigkeiten im OP zu erhöhen. Für OTA und weiterg e-bildete Fachpfleger bildet insbesondere die Chirurgieassistenz eine mögliche und wichtige Aufstiegs- oder Karrieremöglichkeit mit steigendem Zukunftspotenzial.1

4. Vorhandene Konzepte aus anderen Staaten (insbesondere aus der EU) sind darzustellen und auf ihre Übertragbarkeit hin zu analysieren.

Die Analyse internationaler Konzepte im MTA-Bereich ergab: Erstens sind die Zulassungs-voraussetzungen für die Ausbildung im Ausland mit in der Regel 12 Jahre höher als in Deutschland. Zweitens sind MTA-spezifische Qualifikationen im Ausland häufiger akadem i-siert. Allerdings befinden sich drittens die MTA-spezifischen Studiengänge im Ausland tei l-weise auf einer sog. tertiären Zwischenstufe, die allenfalls selektiv dem Fachhochschul- oder Universitätsniveau in Deutschland entspricht. Im europäischen Vergleich ist die Ausbildung in Deutschland in jedem Fall gleichwertig, selbst wenn sie im Ausland faktisch oder nominell eher im sog. Tertiärbereich angesiedelt ist.

Vor diesem Hintergrund sind internationale Konzepte der MTA-Ausbildung prinzipiell übe r-tragbar, jedoch nicht im Sinne einer generellen Akademisierung sondern gemäß einem ab-gestuften Bildungskonzept. Auf der unteren Stufe befinden sich demnach einfach ausgebil-dete Personen, die als Hilfskräfte innerhalb des Tätigkeitsgebietes der MTA-Berufe beschä

1 Vgl. ausführlich Kap. 8, 9.4 und 10.1

DEUTSCH ES KRANKE NHA US INSTI TUT 198

tigt werden. Auf mittlerer Ebene sind die grundständigen Ausbildungen in den MTA-Berufen.

Diese Berufsqualifikationen bilden auf oberer Ebene die Voraussetzung für akademische Z u-satzqualifikationen, die ihrerseits nach Bachelor-, Master- und PhD-Niveau abgestuft sind.

Auch die empirischen Erhebungen der Studie konnten zeigen, dass es keinen Bedarf für e i-ne gei-nerelle Akademisierung der MTA-Berufe gibt. Vielmehr sind akademische Qualifikatio-nen in erster Linie für ausgewählte Tätigkeiten, Positionen und Einrichtungen sinnvoll, z.B.

Leitungs- und Managementfunktionen, fachlich hochspezialisierte Aufgaben sowie Lehr- und Forschungstätigkeiten.1

Im OP-Bereich zeigt ein Blick ins Ausland, dass es dort zum einen speziell qualifizierte nicht-ärztliche Chirurgie- und Anästhesie-Assistenten gibt, die unter ärztlicher Aufsicht und We i-sung bestimmte ärztliche Aufgaben wahrnehmen. Zum anderen existieren im Bereich der Funktionspflege grundständige Ausbildungen für die operations- und anästhesietechnische Assistenz. Angesichts langjähriger und positiver Erfahrungen in Gesundheitssystemen auf vergleichbarem Entwicklungsniveau wie in Deutschland steht daher eine grundsätzliche Übertragbarkeit auf hiesige Verhältnisse außer Frage.

Bei OTA und ATA handelt es sich um zeitgemäße Gesundheitsfachberufe, welche dem Trend zur Spezialisierung in der Medizin und Pflege Rechnung tragen und eine hochwertige Patientenversorgung maßgeblich unterstützen. Angesichts eines großen Bedarfs und einer starken Nachfrage am Arbeitsmarkt, dem wachsenden Interesse vieler junger Menschen an einer grundständigen Ausbildung in OP und Anästhesie und den sich hier bietenden Ei n-satz-, Qualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten handelt es sich hier bei diesen Berufen fraglos um keine "Sackgassenberufe", wie kritische Stimmen immer noch behaupten.

Die Einführung einer nicht-ärztlichen Chirurgieassistenz auch in Deutschland lässt sich vor allem mit der Qualitätsverbesserung bei Assistenzaufgaben durch entsprechende Spezial i-sierung, einer Entlastung der Ärzte sowie dem Ärztemangel in der Chirurgie legitimieren.

Ohnehin ist die nicht-ärztliche Chirurgieassistenz teilweise schon gängige Praxis, eine form a-te Qualifikation würde somit zur Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen. Mit ze it-licher Verzögerung ist mit einer parallelen Entwicklung im Bereich der Anästhesieassistenz zu rechnen.2

1 Vgl. ausführlich Kap. 5 und 10.2

2 Vgl. ausführlich Kap. 9

DEUTSCH ES KRANKE NHA US INSTI TUT 199

5. Praktische Schlussfolgerungen mit Blick auf die Struktur und das Verfahren von Beruf-sausbildungsregelungen sind darzustellen.

Im MTA-Bereich1 ist die Überarbeitung der Ausbildungskataloge durch das Entfernen obsol e-ter Inhalte und das Aufgreifen aktueller Lerninhalte angezeigt. Die Vermittlung überfachlicher Qualifikationen wie Personal-, Sozial- und Methodenkompetenzen ist in der bisherigen MTA-Ausbildung unterrepräsentiert und sollte künftig ein stärkeres Gewicht erhalten. Auch Innov a-tionen in Wissenschaft und Technik werden in der Ausbildung nur unzureichend berücksic h-tigt. Eine Aktualisierung der Ausbildungsinhalte, eine veränderte zeitliche Aufteilung auf ein-zelne Fächer sowie turnusmäßige Aktualisierungszyklen sind daher erforderlich.

Neue Lehr- und Lernstrukturen (z.B. Lernfeldansatz, E-Learning etc.) sind an den Schulen aufzugreifen. Eine stärkere Akademisierung der hauptamtlichen Lehrkräfte an den MTA-Schulen oder zumindest eine weitreichende und standardisierte pädagogisch-didaktische Zusatzqualifizierung sind zu prüfen. Mit Blick auf die praktische Ausbildung ist insbesondere eine stärkere Standardisierung sowie die verpflichtende Einführung einer qualifizierten Pra-xisanleitung zu empfehlen.

Des Weiteren ist die Weiterbildung in den MTA-Berufen aufzuwerten und weiterzuentwickeln.

Die wichtigste Maßnahme bildet eine stärkere Standardisierung der Inhalte im Sinne von Mindestanforderungen und Qualitätsstandards, um gleichermaßen eine hohe Vergleichbar-keit und Qualität der Abschlüsse zu gewährleisten. Eine staatliche Regelung und Anerke n-nung der Weiterbildungen im MTA-Bereich über die Weiterbildungsordnungen der Länder bietet sich an. Die Weiterbildung in den MTA-Berufen sollte dabei auch akademische Ange-bote umfassen.

Im Unterschied zum MTA-Bereich gibt es in der Funktionspflege2 keine bundesstaatlichen Regelungen für grundständige Ausbildungen. Der dringendste Handlungsbedarf besteht deswegen mit Blick auf ein Bundesgesetz zunächst zur Anerkennung und Ausbildung des OTA, da hier die Entwicklung am weitesten fortgeschritten ist. Ein OTA-Gesetz schafft bun-deseinheitliche Ausbildungsstandards, sichert eine hinreichende Finanzierung der Ausbil-dungskapazitäten und steigert die Attraktivität des Berufsbildes. Die kurzfristige Realisierung eines OTA-Gesetzes ist deswegen besonders zu empfehlen. Schon aus

1 Vgl. ausführlich Kap. 10.3

2 Vgl. ausführlich Kap. 10.4

DEUTSCH ES KRANKE NHA US INSTI TUT 200

schen Gründe erscheint zumindest mittelfristig ein bundeseinheitliches ATA-Gesetz gleich-falls empfehlenswert.

Das Qualifikationsniveau der Aus- und Weiterbildungen in der Funktionspflege gilt gemeinhin als hoch. In diesem Zusammenhang ist allenfalls zu hinterfragen, wie bei bereits weitergebil-deten bzw. analog bei fertig ausgebilweitergebil-deten Fachkräften ein dem aktuellen Stand von Wi s-senschaft und Technik entsprechendes Qualifikationsniveau gesichert werden kann. Bislang erfolgt dies eher unsystematisch über interne und externe Fortbildungen. Deswegen ist z u-mindest als freiwillige Option zu prüfen, in der Funktionspflege die kontinuierlicher Fortbil-dung ggf. stärker zu standardisieren.

In Deutschland haben in den letzten Jahren Art und Anzahl einschlägiger Weiterbildungsa n-gebote für die Chirurgie-Assistenz zugenommen; ein Ende der Entwicklung ist nicht abseh-bar. Deswegen stellt sich hier die Frage nach einer Standardisierung oder staatlichen Reg-lementierung in diesem qualifikatorisch wie rechtlich äußerst sensiblen Bereich. Einen

"Wildwuchs" an nicht evaluierten, nicht qualitätsgesicherten oder nicht bedarfsgerechten An-geboten gilt es in jedem Fall zu verhindern. Deswegen erscheint es in hohem Maße empfe h-lenswert, Weiterbildungen im Bereich der nicht-ärztlichen Chirurgie-Assistenz durch Weiter-bildungsrichtlinien von Fachverbänden bzw. Fachgesellschaften oder über staatliche Weite r-bildungsordnungen der Länder zu regeln und anzukennen. Das gleiche gilt perspektivisch auch für die Anästhesie-Assistenz.

Im Dokument B MTA-Bereich (Seite 193-200)