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2.3 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und empfohlenen Maßnahmen

2.3.4 Ziele der Arten der Vogelschutzrichtlinie

2.3.4.1 Erhaltungsziele

Tab. 11 Erhaltungsziele für die Arten der Vogelschutzrichtlinie im Vogelschutzgebiet 6518-401

„Bergstraße Dossenheim-Schriesheim“.

Code Art Erhaltungsziele

[A074] Wespenbussard (Pernis apivorus)

Erhaltung und Pflege lichter Waldbestände, Altbäume und Altholzinseln;

Verzicht auf Forstarbeiten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.) im Umfeld des Brutplatzes; Erhaltung traditioneller Grünlandnutzungsfor-men; Offenhaltung von Magerstandorten; Wiederherstellung halboffener Landschaftsausschnitte auf verbuschten Parzellen und Sicherung der Offenhaltung; Schutz vor einer Ausdehnung intensiver Kleingartennut-zung oder Pferdebeweidung an der Bergstraße

[A099] Baumfalke (Falco subbuteo)

Erhaltung und Pflege vorhandener Laubmischwälder; Erhaltung von Überhältern, Altbäumen/Altholzinseln, Feldgehölzen oder Baumgruppen, extensiv genutztem Grünland; Schutz vor einer Ausdehnung intensiv genutzter Kleingärten oder Pferdebeweidung an der Bergstraße, Vermeidung von Störungen am Brutplatz während der Fortpflanzungszeit (15.4. -15.9.)

[A103] Wanderfalke (Falco peregrinus)

Einhaltung des Besuchernutzungskonzeptes im NSG „Ölberg“, v.a. der Kletterregelungen in den Brutgebieten, ggf. Erweiterung der Sperrung auf den Bereich der gesamten oberen Berme während der Fortpflanzungszeit;

Fortführung des Bestandsmonitorings; Verzicht auf Forstarbeiten während der Fortpflanzungszeit im Umfeld des Brutplatzes

[A215] Uhu

(Bubo bubo)

Schutz von Bruten im Steinbruch Dossenheim; Erhaltung und Pflege von aufgelockerten Kulturlandschaften an der Bergstraße im Umfeld der beiden Steinbrüche; Einhaltung der Besuchernutzungskonzepte, insbe-sondere der Kletterregelungen in den Brutgebieten

[A233] Wendehals (Jynx torquilla)

Erhaltung und Pflege von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen an der Bergstraße und trockenen Laubmischwäldern; Erhaltung von Bäumen mit Höhlen, von Altbäumen/Altholzinseln, Schutz vor einer Ausdehnung intensiv genutzter Kleingärten oder Pferdebeweidung an der Bergstraße [A234] Grauspecht

(Picus canus) Fachbeitrag Wald

Erhaltung und Pflege von Streuobstwiesen, von lichten Laubwäldern, von Bäumen mit Höhlen, von Altbäumen, von Altholzinseln sowie von reich strukturierten, alten und totholzreichen Laubmischwäldern mit genügend Offenflächen zur Nahrungsaufnahme; Schutz vor einer Ausdehnung intensiv genutzter Kleingärten oder Pferdebeweidung an der Bergstraße

Tab. 11 Erhaltungsziele für die Arten der Vogelschutzrichtlinie im Vogelschutzgebiet 6518-401

Erhaltung der Lebensstätten in ihrer vorhandenen räumlichen Ausdeh-nung und ihrem guten Erhaltungszustand, der vorhandenen Populations-größe der bestehenden Brutbäume, der langfristigen Habitateignung durch Sicherung einer ausreichenden Zahl älterer, ausreichend dickstäm-miger und hoch astfreier Buchen als Reproduktionshabitate, von ausrei-chenden Flächenanteilen an totholzreichen Laub- und Nadelmischwäl-dern als Nahrungshabitate im weiteren Umfeld geeigneter Bruthabitate [A238] Mittelspecht

(Picoides medius)

Erhaltung und Pflege der Eichenwälder und der extensiv bewirtschafteten Streuobstbestände an der Bergstraße mit einem hohen Anteil alter, totholzreicher Obstbäume, Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

[A338] Neuntöter (Lanius collurio)

Erhaltung und Pflege von Nieder- und Mittelhecken mit standortgemäßen und heimischen Arten, von extensiv bewirtschafteten Streuobstgebieten, Wiesen- und Weinbaulandschaften an der Bergstraße, von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen; Wiederherstellung halboffener Landschaftsausschnitte auf verbuschten Parzellen und Siche-rung der Offenhaltung; Schutz vor einer Ausdehnung intensiv genutzter Kleingärten oder Pferdebeweidung an der Bergstraße

[A377] Zaunammer (Emberiza cirlus)

Erhaltung und Pflege von klein parzellierten, überwiegend extensiv genutzten Weinbergslagen an der Bergstraße mit eingestreuten Gebüsch-oder Gehölzgruppen und Trockenmauern; Erhaltung reich strukturierter extensiv bewirtschafteter Nutzgärten an sonnenexponierten Hanglagen der Bergstraße; Duldung von kleineren, zeitweise brach gefallenen Rebflächen; Verhinderung der Verbuschung nach Aufgabe der Nutzung an bekannten Brutstandorten, Zulassen von Sukzession in frühen Stadien in beiden Steinbrüchen und an der Bergstraße; Wiederherstellung halbof-fener Landschaftsausschnitte; Sicherung der Offenhaltung durch Einfüh-rung einer naturschutzfachlichen Folgenutzung, ggf. mit randlichem Belassen von niederwüchsigen Gehölzstreifen, Offenhalten und Neuanla-ge von Trockenmauern an der Bergstraße

[A378] Zippammer (Emberiza cia)

Offenhaltung des Steinbruchs Dossenheim; Schutz vor Verfüllung oder nicht angepasster Rekultivierung; Erhaltung und Schutz der Sekundärle-bensräume in den Steinbrüchen Dossenheim und Schriesheim, Sicherung der Lebensstätten vor Störungen (z.B. durch Klettersport) während der Fortpflanzungszeit; Anpassung Besucherlenkungskonzept im Steinbruch

Tab. 11 Erhaltungsziele für die Arten der Vogelschutzrichtlinie im Vogelschutzgebiet 6518-401

„Bergstraße Dossenheim-Schriesheim“.

Code Art Erhaltungsziele

verbotes im Steinbruch Dossenheim; Zulassen von Sukzession in frühen Stadien in beiden Steinbrüchen und an der Bergstraße; Wiederherstellung halboffener Landschaftsausschnitte und Sicherung der Offenhaltung durch Einführung einer naturschutzfachlichen Folgenutzung, ggf. mit randlichem Belassen von niederwüchsigen Gehölzstreifen, Offenhalten und Neuanla-ge von Trockenmauern an der Bergstraße; Erhaltung traditioneller, exten-siver Nutzungsformen, z.B. der kleinparzellierten Nutzung in Weinbergen und Schutz vor einer Ausdehnung intensiv genutzter Kleingärten oder Pferdebeweidung an der Bergstraße; Schaffung von Brachen in überwie-gend weinbaulich genutzten Flächen

2.3.4.2 Entwicklungsziele

Tab. 12 Entwicklungsziele für die Arten der Vogelschutzrichtlinie im Vogelschutzgebiet 6518-401

„Bergstraße Dossenheim-Schriesheim“.

Code Art Entwicklungsziele

[A074] Wespenbussard (Pernis apivorus)

Erhöhung der Produktionszeiträume im Wald (insbesondere für Eiche und Buche) und des Angebots an Altbäumen/Altholzinseln, Extensivierung der Grünlandnutzung; Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Nahrungshabitaten

[A099] Baumfalke (Falco subbuteo)

Erhöhung der Produktionszeiträume im Wald und des Angebots an Altbäumen/Altholzinseln; Ausdehnung der extensiven Grünlandnutzung, Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln

[A103] Wanderfalke (Falco peregrinus)

Dauerhafte Unterhaltung des Kunsthorstes im Steinbruch Schriesheim;

Offenhaltung des Steinbruchs Dossenheim; Schutz vor Verfüllung oder nicht angepasster Rekultivierung; Kletterverbot und Anbringen von Kunsthorsten oder Brutnischen im Steinbruch Dossenheim; Schutz von geeigneten bruttauglichen Felsen vor einer fortschreitenden Sukzession [A215] Uhu

(Bubo bubo)

Offenhaltung des Steinbruchs Dossenheim; Schutz vor Verfüllung oder nicht angepasster Rekultivierung; Verbesserung des Brutplatzangebotes im Steinbruch Dossenheim; Schutz von geeigneten bruttauglichen Felsen vor einer fortschreitenden Sukzession im Steinbruch Dossenheim, Entwick-lung eines strukturierten Waldsaumes am Rand des Steinbruchs Dossen-heim

Tab. 12 Entwicklungsziele für die Arten der Vogelschutzrichtlinie im Vogelschutzgebiet 6518-401

„Bergstraße Dossenheim-Schriesheim“.

Code Art Entwicklungsziele

[A233] Wendehals (Jynx torquilla)

Erhöhung des Flächenanteils von Obstbaumwiesen; Wiederherstellung von verbrachten und verbuschten Obstwiesen einschließlich Erhaltungs-schnitt älterer Obstbäume; Anreicherung von Totholz; Erhöhung des Angebots an Altbäumen/Altholzinseln; Schaffung lichter Strukturen;

Förderung von Kleinameisen als Nahrungsgrundlage durch Auflichtung;

Anbringen künstlicher Nisthilfen; Sicherstellung der Betreuung und Pflege vorhandener Nisthilfen, Verminderter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Streuobstwiesen, Kleingärten und Rebflächen

[A234] Grauspecht (Picus canus)

Erhöhung des Anteils naturnaher, geschichteter, stufig aufgebauter Wäl-der, der Produktionszeiträume im Wald; Förderung von extensiv genutz-ten Wiesenlandschafgenutz-ten an Waldrändern; Wiederherstellung von ver-brachten und verbuschten Obstwiesen, einschließlich Erhaltungsschnitt älterer Obstbäume; Neuanlage von waldnahen Streuobstwiesen; Verzicht auf Grünlanddüngung und auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Streuobstwiesen

[A236] Schwarzspecht (Dryocopus martius)

Aufgrund des guten Gesamtzustandes der Population und der Ausstattung der Lebensstätte werden für den Schwarzspecht keine Entwicklungsziele formuliert

[A238] Mittelspecht (Picoides medius)

Erhöhung der Produktionszeiträume in Eichenbeständen; Pflege von eichenreichen Waldbeständen; Wiederherstellung von Obstwiesen, die verbracht und verbuscht sind, einschließlich Erhaltungsschnitt älterer Obstbäume; Neuanlage von waldnahen Streuobstwiesen

[A338] Neuntöter (Lanius collurio)

Erweiterung oder Neuanlage von Hecken und Gebüschstreifen standort-gemäßer und heimischer Arten und vorgelagerter Altgrasstreifen; Wieder-herstellung und Pflege von gestuften Waldinnen- und –außensäumen am Oberhang der Bergstraße; Verbesserung des Angebots verschiedener Klein- u. Randstrukturen, z.B. in Form von Weg- und Feldrainen, Rand-und Altgrasstreifen, Brachen Rand-und Stilllegungsflächen; Verbesserung des Angebots an solitären Bäumen und Sträuchern in besonders intensiv bewirtschafteten Bereichen; Verzicht auf den Einsatz von Pflanzen-schutzmitteln; Erhöhung des Anteils temporärer oder dauerhafter Brachen in überwiegend weinbaulich genutzten Flächen

[A377] Zaunammer (Emberiza cirlus)

Schaffung von mehr Strukturvielfalt in von Rebflächen dominierten Bereichen der Bergstraße, z. B. durch Duldung von ungenutzten

Rand-Tab. 12 Entwicklungsziele für die Arten der Vogelschutzrichtlinie im Vogelschutzgebiet 6518-401

„Bergstraße Dossenheim-Schriesheim“.

Code Art Entwicklungsziele

Pflügens/Fräsens zwischen den Reben statt Mulchens; Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

[A378] Zippammer (Emberiza cia)

Verbesserung des Angebots an Lebensraumelementen wie Trockenmau-ern oder Steinriegeln; Einführung einer artgerechten Biotoppflege als Schutz vor einer fortschreitenden Sukzession in den Steinbrüchen Dos-senheim und Schriesheim; Ausdehnung der extensiven Beweidung an der Bergstraße; Verzicht auf Wiederaufforstung von Blößen felsiger, sonnen-exponierter potenzieller Lebensräume; Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

2.3.5 Empfohlene Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Lebensraumtypen