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3.10 Beeinträchtigungen und Gefährdungen

3.10.2 Wald – Lebensraumtypen (Fachbeitrag Wald)

Innerhalb des Waldbereiches werden an einigen Stellen Zielkonflikte zwischen den forst-wirtschaftlichen Zielen einerseits und den Erhaltungs- und Entwicklungszielen der zu schützenden Lebensraumtypen und Arten nach der FFH-Richtlinie bzw. Vogelschutzrichtlinie andererseits deutlich. Sofern es sich dabei aus

naturschutzfachlicher Sicht um konkrete Zielkonflikte handelt, werden diese im Rahmen des Kapitels

„Gefährdungen und Beeinträchtigungen“ abgehandelt. Geeignete Lösungsansätze werden im Rahmen der Maßnahmenplanung entwickelt.

Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum) [9110], Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) [9130]

Anteile nicht lebensraumtypischer Gehölze: In Teilbeständen sind in den beiden Buchenwald-Lebensraumtypen Nadelbäume vorhanden, die nicht zu diesem Lebensraumtyp gehören. Die größte Rolle spielt dabei die Wald-Kiefer (Pinus sylvestris), in geringerem Ausmaß auch die Douglasie (Pseudotsuga menziesii); die Baumarten Europäische Lärche (Larix decidua) und Fichte (Picea abies) spielen eine noch geringere Rolle. Insgesamt sind die Anteile von Nadelbaumarten in den Buchenwäldern des Gebietes aktuell sehr gering, sodass nur lokal von einer Beeinträchtigung in geringem Maße gesprochen werden kann.

In mehreren Gebietsteilen sind allerdings relativ hohe Douglasien-Anteile in der Voraus-verjüngung der Buchenbestände festzustellen; die Douglasie verjüngt sich hier aus benachbarten Douglasienbeständen bzw. aus horst- oder truppweise vorhandenen Douglasiennestern. Ein hoher Anteil der überwiegend alten bzw. aus forstlicher Sicht bereits überalterten Buchenwälder im Gebiet befindet sich in der Phase der Verjüngung, oder steht kurz davor. In einigen Schwerpunktbereichen solcher Bestände wird in der nächs-ten Bestandsgeneration ein deutlich höherer Douglasienanteil von ca. 20 – 30 % (teils auch bis 40 %) angestrebt. Dies stellt eine Gefährdung des Lebensraumtyps dar.

Wildverbiss ist in Buchenbeständen regelmäßig festzustellen und auch für einige BI-Stichproben an der Buche selbst und an begleitenden Laubbaumarten dokumentiert. Insgesamt ist aber die Verjüngung der Bestände nicht in einem Maße gefährdet, das den Fortbestand des Lebensraumtyps in Frage stellen würde.

Maschinenspuren/Wegebau ist als Gefährdung lokal festzustellen und wurde nur dort erfasst, wo offen-sichtlich eine Befahrung außerhalb der Feinerschließung stattgefunden hat. Insgesamt ist diese Beeinträch-tigung nicht von größerer Bedeutung.

Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) [*9180]

Anteile nicht lebensraumtypischer Gehölze: In geringem Umfang sind in den naturnahen Edellaubholzbe-ständen des Gebietes nicht lebensraumtypische Baumarten festzustellen. Namentlich finden sich jeweils geringe Anteile an Fichte, Douglasie und Robinie.

Wildverbiss ist in Edellaubholzbeständen lokal festzustellen und auch für einige BI-Stichproben dokumen-tiert. Die regelmäßige natürliche Verjüngung der typischen Baumarten ist wahrscheinlich deutlich er-schwert, insgesamt ist aber die Verjüngung der Bestände nicht in einem Maße gefährdet, das den

Fortbe-Auenwälder mit Alnus glutinosa (Schwarzerle) und Fraxinus excelsior (Esche) [*91E0]

Anteile nicht lebensraumtypischer Gehölze: In insgesamt geringem Umfang sind in den Bachauenwäldern des Gebietes Anteile nicht lebensraumtypischer Gehölze festzustellen. An erster Stelle ist die Hybrid-Pappel (Populus x canadensis) als nicht einheimische Baumart zu nennen, die im Bachtal nahe Judenberg (südlich Rippenweier), im Bachtal Wolfen (südlich Rippenweier), im unteren Weittal nahe Schriesheim, in Teilen des Ursenbachtales und in dem „*91E0-Bestand“ nahe Rippenweier am Aufbau der schmalen Bachauenwälder beteiligt ist; nur in wenigen Gewässerabschnitten sind dabei die Anteile der Hybrid-Pappel so hoch, dass von einer lokalen Beeinträchtigung auszugehen ist. Auch die Fichte spielt als nicht standorttypische Baumart in den Bachauenwäldern des Gebietes eine Rolle. Die Fichte ist als Neben-baumart z.B. in den „*91E0-Beständen“ im Bachtal nahe Judenberg (südlich Heiligkreuz), an verschiede-nen Stellen des Weittales, im mittleren und nördlichen Teil des Ursenbaches sowie am Altenbach-Quellbach bei Altenbach festzustellen.

Veränderungen des standorttypischen Wasserregimes: Hierzu zählen mehrere Arten von Beeinträchtigun-gen, die insgesamt innerhalb des Waldverbandes als sehr gering, in den Offenlandbereichen jedoch als z.

T. erheblich einzustufen sind. In begradigten und in ihrem Verlauf veränderten Bachabschnitten kommt es an einigen Stellen zu einer anthropogenen Eintiefung des Gewässers, also einer lokalen Gewässerabsen-kung mit entsprechenden AuswirGewässerabsen-kungen auf die Ufer- und Auenbereiche. Zu den Veränderungen des standorttypischen Wasserregimes zählt auch ein Stallbau im Umfeld eines gewässerbegleitenden Erlenbe-standes bei Wünschmichelbach, der im Bereich einer Aufschüttung errichtet wurde, die bis nahe ans Gewässer heranreicht. Im Bereich des Bachauenwaldes bei Rippenweier engt die Straßenböschung der L 596 das Gewässerprofil ein; durch die unmittelbare Nähe der Straße zur Bachaue ist hier außerdem eine Beeinträchtigung durch Abfälle zu beobachten, sowie ein Eintrag von Nähr- und Schadstoffen anzuneh-men.

Artenveränderung durch Neophyten: Die Ausbreitung von neophytischen Hochstauden stellt vielfach ein Problem insbesondere für naturnahe Bachauenbereiche dar. Dies betrifft auch den FFH-Lebensraumtyp der Bachauenwälder mit Erle (Alnus glutinosa) und Esche (Fraxinus excelsior), weil sich die Artengemein-schaften durch den Einfluss von Neophyten stark und in kurzen Zeiträumen ändern können. Im NATURA 2000-Gebiet sind davon nur Bachauenwälder innerhalb der Offenlandbereiche betroffen: das Indische Springkraut (Impatiens glandulifera) wurde in den „91E0*-Beständen“ am Ursenbach, am Altenbach-Quellbach bei Altenbach sowie in dem Bachtälchen nahe Rippenweier festgestellt. Als weiterer Neophyt zeigt sich auch der Japanische Staudenknöterich (Reynoutria japonica) an verschiedenen Stellen der Bachauen des Schutzgebietes, Bachauenwälder betrifft er aber nur in den Beständen bei Wünschmichel-bach.

Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Nutzung: Diese Beeinträchtigung betrifft die Beweidung nasser Auenwaldstandorte durch Rinder bis ans Gewässer heran ohne Auszäunung des

Fliesgewässerbe-reichs. Dies führt zu Trittschäden und Nährstoffeintrag aus angrenzenden Flächen, so zu beobachten in den „*91E0-Beständen“ bei Wünschmichelbach.

Mähgut-, Gehölzschnittablagerung: Diese Beeinträchtigung besteht nur lokal im Bachtal nahe dem Juden-berg (südlich Rippenweier), wo Strohreste vom oberhalb liegenden Weg aus in die Bachaue gekippt wurden.