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3.1 Rechtliche und planerische Grundlagen

3.1.6 Geschützte Biotope

3.1.6.1 Offenland (§ 32 NatSchG, vormals § 24a-Biotope)

Im NATURA 2000-Gebiet sind insgesamt 77 gesetzlich geschützte Biotope nach § 32 NatSchG Baden-Württemberg vorhanden. Die Biotope umfassen eine Gesamtfläche von knapp 30 ha.

§32 Biotope im Natura-2000 Gebiet (Angaben in ha)

0,055

Vegetation der naturnahen und unverbauten Bach- und Flußabschnitte Naturnahe und unverbaute Bach- und Flußabschnitte Röhrichtbestände und Riede

Naturnahe Auwälder

Seggen- und binsenreiche Naßwiesen Feldhecken und Feldgehölze Trockenmauern

Abb. 2 Übersicht über die nach § 32 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope im FFH-Gebiet „Oden-wald bei Schriesheim“ und im Vogelschutzgebiet „Bergstrasse Dossenheim-Schriesheim“.

Die gesetzlich geschützten Biotope legen einen anderen Schwerpunkt des Schutzgegenstandes als die NATURA 2000-Kulisse. So werden hier stärker von Gehölzen dominierte Bereiche des Offenlandes wie Feldhecken und Feldgehölze sowie Kulturlandschaftselemente wie Trockenmauern, Steinriegel und Hohlwege erfasst, die in der Regel keinem Lebensraumtyp der FFH-Richtlinie entsprechen. Schwerpunkte der § 32-Biotope befinden sich in den Weinbergsgebieten zwischen Dossenheim und Schriesheim sowie entlang des Ursenbaches und nördlich von Altenbach.

In Abb. 2 wurden die 77 Einzelgebiete nach ihren Biotopklassen zusammengefasst und ausgewertet. Es

mophilen Gebüschen, Säumen, Magerrasenbrachen sowie die ehemaligen Weinbergsmauern und Hohl-wege beinhalten.

Alle anderen Biotopgruppen sind hierzu flächig unterrepräsentiert. Naturnahe thermophile Gebüsche und Feldhecken, bzw. Feldgehölze weisen nur eine Fläche von 4,1 ha auf, beinhalten jedoch 43 Einzelflä-chen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in den naturnahen Bachabschnitten, einschließlich der angrenzen-den Auwaldstreifen. Es wurangrenzen-den vor allem Flächen im Weittal, entlang des Ursenbaches und Apfelbaches erfasst.

Feuchtgebiete mit Sümpfen und Quellen sind ebenfalls naturraumtypisch vorhanden. Hier sind vor allem die seggen- und binsenreichen Nasswiesen zu nennen, die häufig Übergänge zu bodensauren Kleinseg-genrieden darstellen.

Deutlich untergeordnet sind hingegen basenarme oder basenreiche Magerrasen im Gebiet vorhanden.

Nur ein Biotop (Nr. 6418-226-0245) südlich von Wünschmichelbach wurde hier erfasst.

3.1.6.2 Waldbiotopkartierung (WBK) (Fachbeitrag Wald)

Die Waldbiotopkartierung (WBK) stellt insgesamt eine wichtige Grundlage für die Pflege- und Entwick-lungsplanung im NATURA 2000-Gebiet dar. Insbesondere bietet sie eine zuverlässige Suchkulisse für die flächenscharfe Kartierung von Waldlebensraumtypen auf Sonderstandorten. Sie gibt darüber hinaus aber auch wertvolle naturschutzrelevante Informationen über Arten und Lebensräume im Wald, die sich nicht unmittelbar auf Lebensraumtypen bzw. Arten nach der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie beziehen, die aber im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung des Gebietes dennoch von Bedeutung für die Pflege- und Entwicklungsplanung sein können. In der Waldbiotopkartierung werden u. a. Biotopschutzwald nach § 30a LWaldG sowie die nach § 32 NatSchG besonders geschützten Biotope im Wald dargestellt.

Folgende Leitbiotoptypen sind im Rahmen der Waldbiotopkartierung für das NATURA 2000-Gebiet behan-delt:

1. Seltene naturnahe Waldgesellschaften

Hainsimsen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne, geschützt nach § 30a LWaldG: unter dieser Einheit wurden im Rahmen der Waldbiotopkartierung nur die flachgründigsten, steilsten und ärmsten Standorte kartiert, auf denen Buchen in unterschiedlichen Anteilen vor allem zusammen mit Eichen stocken. Im Rahmen der Erfassung von FFH-Waldlebensraumtypen wurden diese Flächen umfassend begangen und bewertet, allerdings wurde nur ein kleinerer Teil der Bestände dem FFH-Lebensraumtyp 9110 (Hainsimsen-Buchenwald) zugeschlagen, weil der Buchenanteil in diesen Beständen zum Teil deutlich unter 40 % liegt. Folgende Einzelstrukturen nennt die WBK im Zusammenhang mit dem Waldtyp: Einzelfelsen (§ 32 Biotop).

Hainsimsen-Traubeneichen-Wald, geschützt nach § 30a LWaldG: Eichen- und Eichenmischwälder auf mäßig trockenen, flachgründigen bis sehr flachgründigen, meist steilen Standorten, z. T. natürliche Eichenwaldstandorte, z. T. insbesondere im Rahmen der Bewirtschaftung als Eichenschälwälder auch auf Buchenwaldstandorten etabliert. Der Waldtyp entspricht im Untersuchungsgebiet definitionsgemäß keinem FFH-Lebensraumtyp, besitzt aber eine besondere Bedeutung als Lebensraum des Hirschkäfers (Lucanus cervus), FFH-Anhang II Art. Entsprechendes gilt auch für den folgenden Waldtyp:

Hainsimsen-Traubeneichen-Wald mit Leimkraut, geschützt nach § 32 NatSchG: ähnliche Standorte wie beim zuvor genannten Typ, häufig noch extremer flachgründig bzw. trocken, mit wärmeliebenden Elementen.

Für die beiden genannten Eichenwaldtypen nennt die Waldbiotopkartierung folgende Einzelstrukturen:

Einzelfelsen (§ 32 Biotop), Felswände (§ 32 Biotop), Trockengebüsch (§ 32 Biotop), Trockensaum (§ 32 Biotop).

Ahorn-Eschen-Blockwald sowie Traubeneichen-Linden-Blockwald, beide geschützt nach § 30a LWaldG:

Edellaubholzreiche Mischwälder auf basenarmen Standorten der Blockhalden, im Gebiet ausschließlich Quarzporphyr-Blockhalden. Traubeneichen-Linden-Blockwald auf steileren, feinerdearmen, stärker besonnten Standorten in mittleren und oberen Hangbereichen, Ahorn-Eschen-Blockwald in etwas luft-feuchterer und feinerdereicherer Lage (nur am Ölberg). Diese Edellaubholzwälder sind vollständig dem FFH-Lebensraumtyp [*9180] (Schlucht- und Hangmischwälder) zuzuordnen.

Folgende Einzelstrukturen nennt die WBK im Zusammenhang mit dem Waldtyp: offene natürliche Ge-steinshalden (§ 32 Biotop), Sonderformen anthropogenen Ursprungs.

2. Fließgewässer mit naturnaher Begleitvegetation

Die insbesondere im zentralen Teil des Gebietes zahlreich vorhandenen Quellbäche und kleinen Mittel-gebirgsbäche wurden im Rahmen der WBK i. d. R. als umfassende Lebensraumkomplexe dargestellt und beschrieben. Folgende seltene naturnahe Waldgesellschaften kommen innerhalb dieses Leitbiotoptyps vor:

Schwarzerlen-Eschen-Wald, geschützt nach § 32 NatSchG: dieser Waldtyp entspricht dem FFH-Lebensraumtyp *91E0 (Auenwälder mit Erle, Esche und Weiden).

Ahorn-Eschen-Schluchtwald, geschützt nach § 30a LWaldG: dieser Waldtyp ist dem FFH-Lebensraumtyp [*9180] (Schlucht- und Hangmischwälder) zuzuordnen, er kommt aber in naturnaher Ausprägung nur sehr kleinflächig im Zusammenhang mit dem zuvor genannten Waldtyp vor.

Im Zusammenhang mit Fließgewässern nennt die WBK folgende Einzelstrukturen: naturnahe Bergbäche (§

Gehölzstreifen bachbegleitend (§ 32 Biotop), Röhricht (§ 32 Biotop), Waldsimsen-/Schachtelhalmsumpf (§

32 Biotop), Nasswiese (§ 32 Biotop).

3. Naturgebilde

Unter dem Leitbiotoptyp Naturgebilde wurden im Rahmen der WBK verschiedene, meist im Zusammen-hang mit bergbaulichen Tätigkeiten entstandene kleine und großflächige Strukturen erfasst, z.B.:

o Kleiner Steinbruch mit naturnaher Bestockung, Stollen und Geröllhalde o Spatschlucht zum Abbau von Baryt

o Ehemaliger Stollen mit Fledermausgitter

o Aufgelassene große Steinbrüche bei Schriesheim und Dossenheim mit unterschiedlich fortge-schrittener Gehölzsukzession

o Alter Hohlwegabschnitt

Im Zusammenhang mit diesen und anderen im Rahmen der WBK erfassten Naturgebilden werden folgen-de Einzelstrukturen genannt: Felswänfolgen-de (§ 32 Biotop), Höhlen/Stollen (§ 32 Biotop), Einzelfelsen (§ 32 Biotop), offene natürliche Gesteinshalde (§ 32 Biotop), Felsformation (§ 32 Biotop), Hohlweg (§ 32 Biotop), Felsengebüsch (§ 32 Biotop).

Die Angaben der WBK zu Naturgebilden betreffen u. a. die Lebensraumtypen 8150 (Silikatschutthalden) und 8220 (Silikatfelsen mit ihrer Felsspaltenvegetation). Im Zusammenhang mit den erfassten Naturgebil-den werNaturgebil-den u. a. Angaben zum Vorkommen von Vogel- und Amphibienarten gemacht.

4. Waldbestände mit schützenswerten Tierarten

Hierunter wurden bei der WBK für das Gebiet einzelne Altholzbestände oder andere strukturreiche Waldflächen erfasst, die insbesondere im Hinblick auf verschiedene Vogelarten von Bedeutung sind, u. a.

für Mittelspecht (Picoides medius), Spechte allgemein, Hohltaube (Columba oenas) (Nistkasten) und Eulen (Nistkasten).

Kleinflächig als Einzelstruktur vorhanden: offene natürliche Gesteinshalde (§ 32 Biotop).

5. Waldbestände mit schützenswerten Pflanzenarten

Unter diesem Leitbiotoptyp wurde im Bereich des Vogelschutzgebietes (nicht im FFH-Gebiet) ein Eichen-und Hainbuchenreicher Waldrand nahe der Ruine Schauenburg mit größerem Pechnelken-Vorkommen (Lychnis viscaria) erfasst; der Bestand liegt im Randbereich des Waldes und grenzt an offene Weinbergs-und Streuobstflächen an. Außer der Pechnelke (Lychnis viscaria) werden z.B. Elsbeere (Sorbus torminalis), Färberginster (Genista tinctoria) und Gemeine Kreuzblume (Polygala vulgaris) für diesen Waldbereich genannt.

6. Moorbereiche und Feuchtbiotope

Hierunter wurde eine Quelle mit kurzem Wasserlauf in einem Fichten-Altholz im Bereich des Vogel-schutzgebietes erfasst. Als Einzelstrukturen werden naturnahe Bergbäche (§ 32 Biotop) und quellige Bereiche (§ 32 Biotop) genannt. U. a. gibt es Angaben zu Amphibien-Vorkommen.