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Zahlungsdienste über Electronic Banking/ FinTS

B. Girokonten und Zahlungsverkehr

II. Erbringung von Zahlungsdiensten

5. Online-Banking und Electronic Banking

5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/ FinTS

Beauftragung mittels FinTS:

Einzelüberweisung

- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten109)

- Echtzeit-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten110) - Echtzeit-Überweisung in Euro (in Drittstaaten111) - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Sammelüberweisung

- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten112)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten113) o je Sammelbuchung

o je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Lastschrifteinzug

- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten114)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

107 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht).

108 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben.

109 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

110 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

111 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

112 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

113 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

114 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

Dienstleistung Preis in EUR

29 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten115)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschland oder innerhalb EWR-Staaten116)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten117) o je Sammelbuchung

o je Einzelauftrag

Beauftragung mittels EBICS (ELKO):

- Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift

- je Datei 0,00

- Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 Überweisungen:

- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten118)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten119) o je Sammelbuchung

o je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)

o Je Sammelbuchung o Je Einzelauftrag

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Lastschrifteinzug:

- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschland oder innerhalb EWR-Staaten120)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten121) o je Sammelbuchung

o je Einzelauftrag

- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten122)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten123) o je Sammelbuchung

o je Einzelauftrag

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

115 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

116 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

117 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

118 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

119 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

120 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

121 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

122 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

123 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Dienstleistung Preis in EUR

30

6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung

6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste

Umsätze mit der Mastercard/ Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/ Visa Basis (Debitkarte) und der mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR

124

in EWR-Fremdwährung

125

werden zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro-Referenzwechselkurse der EZB sind unter

https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/

html/index.en.html.abrufbar.

Umsätze mit der Mastercard/ Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/ Visa Basis (Debitkarte) in Fremdwährungen außerhalb des EWR und/oder Drittstaatenwährungen

126

werden zum Referenzwechselkurz von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich.

Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro/Cirrus- und V PAY / Plus System in Fremdwährung außerhalb des EWR oder in Drittstaatenwährungen werden zu den

Maestro/Cirrus bzw. V PAY/Plus-Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro/Cirrus und V PAY/Plus-Wechselkurse sind unter

www.helaba.de/CBD-Kursinformation veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich.

Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen.

6.2. Sonstige Zahlungsdienste

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich.

7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen

Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von

- Sonnabenden,

- dem 24. und 31. Dezember.

Abweichend davon ist für Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag.

Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): 16 Uhr

(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind oder eine Echtzeit-Überweisung autorisiert wird)

124 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

125Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

126 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

Dienstleistung Preis in EUR

31

III. Scheckverkehr

Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1. Allgemein

Scheckeinlösung Siehe Kapitel

B beim entsprechenden Kontomodell.

Scheckeinzug (Inland)

Scheckvordrucke 0,00 EUR

Zusendung von personalisierten Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden (Preis pro Stück)

- 10-50 Stück - 51-100 Stück - 101-500 Stück - Ab 501 Stück

0,17 EUR 0,10 EUR 0,07 EUR 0,05 EUR

Vormerkung / Verlängerung einer Schecksperre 0,00 EUR

Bereitstellung eines Bundesbank-Schecks 30,00 EUR

Wertstellungen

Scheckeinreichungen: eigenes Kreditinstitut Buchungstag

Scheckeinreichungen: andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten

- Inkasso

Buchungstag

Scheckeinlösung Buchungstag

2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland

127

Pro Scheck bis 500,00 Euro 15,00 EUR

darüber 1,5 ‰ des Scheckbetrages,

mind. 15,00 EUR

zzgl. bei Fremdwährung: Courtage 0,25‰ des Scheckbetrages,

mind. 2,50 EUR

bei Orderschecks zzgl. Scheckgebühr pro Scheck 10,00 EUR

2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland

Abwicklungsgebühr pro Scheck

Bis 50,00 Euro 5,00 EUR

Bis 500,00 Euro 15,00 EUR

darüber 1,5 ‰ des Scheckbetrages, mind. 15,00 EUR

zzgl. bei Fremdwährung: Courtage 0,25 ‰ des Scheckbetrages, mind. 2,50 EUR

2.3. Umrechnungskurse

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.

- Ort der Veröffentlichung: FirmenkundenCenter Heidenheim/Außenhandel

- Gebühr für DM-Umtausch in Euro (Nur Scheine zum Einzug und zur Gutschrift auf ein Konto bei der Kreissparkasse) 3 % Provision, mind. 3,00 EUR

Fremdwährungsumrechnung beim Auslandseinsatz der Mastercard/Visa Card

Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der Mastercard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die Mastercard/Visa Card.

Die Währungsumrechnungskurse für Maestro- und VPay-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.

127 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.

Dienstleistung Preis in EUR

32

C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft

I. Sparkonto

1. Kennwortvereinbarung

Kennwortvereinbarung, jährlich 10,00 EUR

2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung)

Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag

Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag

3. Zusendung

Zusendung Sparkassenbuch Portoersatz

4. Einrichtung eines Mietkautionskontos

Einrichtung eines Mietkautionskontos 40,00 EUR

5. Einzug durch ein Geldinstitut, je Konto

Einzug durch ein Geldinstitut, je Konto 0,00 EUR

6. Aufbewahrung eines Sparkassenbuches

Aufbewahrung eines Sparkassenbuches, jährlich

Wird nur erhoben, wenn dies im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgt. 30,00 EUR

7. Altbestände Ratensparverträge

Sparform Zinssatz

Spk.-Sparplan128 0,10%

S-Zielsparen Tr. 1 0,50%

S-Zielsparen Tr. 2 0,50%

S-Zielsparen Tr. 3 0,20%

S-Zielsparen Tr. 4 0,001%

Bildungssparen Tr. 2 0,001%

Bildungssparen129 Tr. 1/

S-Prämiensparen flexibel130

0,001% / 0,001%

128 Hinweis: Werden Auszahlungen ohne Kündigung bzw, vor Ablauf der Kündigungsfrist geleistet, ist die Sparkasse berechtigt, Vorschusszinsen in Höhe eines Viertels des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu berechnen. Von Spareinlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist können - soweit nichts anderes vereinbart ist - ohne Kündigung bis zu 2.000,-- EUR für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats abgehoben werden.

129 Hinweis: Werden Auszahlungen ohne Kündigung bzw, vor Ablauf der Kündigungsfrist geleistet, ist die Sparkasse berechtigt, Vorschusszinsen in Höhe eines Viertels des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu berechnen. Von Spareinlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist können - soweit nichts anderes vereinbart ist - ohne Kündigung bis zu 2.000,-- EUR für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats abgehoben werden.

130 Hinweis: Werden Auszahlungen ohne Kündigung bzw, vor Ablauf der Kündigungsfrist geleistet, ist die Sparkasse berechtigt, Vorschusszinsen in Höhe eines Viertels des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu berechnen. Von Spareinlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist können - soweit nichts anderes vereinbart ist - ohne Kündigung bis zu 2.000,-- EUR für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats abgehoben werden.

Dienstleistung Preis in EUR

Trader Depot Aktiv

Bedingung - - 18-27 Jahre 16-30 Jahre

bei Aktien/Investmentanteilen aus dem Kurswert, bei festverzinslichen Wertpapieren aus dem Nennwert (inkl.

MwSt.)

1,75‰ 1,75‰ 0,00 EUR 0,00 EUR

0,875 ‰

Mindestpreis pro Depotposten (inkl. MwSt.) 5,00 EUR 5,00 EUR -

Minimumgebühr (inkl. MwSt.) 25,00

EUR 25,00 EUR 25,00 EUR

Maximumgebühr (inkl. MwSt.) 1.000,00

EUR 1.000,00

EUR 250,00 EUR

Abrechnung und Belastung jährlich jährlich jährlich jährlich jährlich

Streifbandverwahrung/Wertpapierrechnung Keine Gebührenunterscheidung zwischen

Girosammelverwahrung, Streifbandverwahrung und Wertpapierrechnung

Depotaufstellung (jährlich) - mit

Wertberechnung 0,00 EUR

Sonderleistungen auf Wunsch

Erwachsene Depot Young Trader Depot Aktiv Duplikaterstellung (soweit durch

vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B. I. 4, II.

3.1 f oder C. II. 1 erfasst)

6,00 EUR unterjährige Depotaufstellung, je

nach Zeitaufwand pro Stunde 50,00 EUR

Übertrag von Sparkassenbriefen und Sparkassenobligationen (z. B.

Gläubigerwechsel) 15,00 EUR

Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände

verursacht), je nach Zeitaufwand, je Stunde

50,00 EUR

Depotübertrag nur Durchleitung fremder Spesen

Antrag auf Quellensteuerrückerstattung je Antragsverfahren

Geringe Komplexität Belgien, Frankreich, Schweiz 50,00 EUR (zzgl. MwSt.)

Mittlere Komplexität Finnland, Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden,

Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn 360,00 EUR (zzgl. MwSt.) Hohe Komplexität Dänemark, Irland, Italien, Polen, Portugal 460,00 EUR (zzgl. MwSt.)

Quellensteuer

Vorabbefreiung ausländischer Quellensteuer 7,50 EUR (inkl. MwSt.)

Tax Voucher für Quellensteuerrückerstattungsantrag (Schweiz) 10,00 EUR (zzgl. MwSt.)

131 Bei unterjähriger Auflösung des Depotkontos anteilige Berechnung von Depotgebühren: Auflösung im Jan./Februar 0,00 EUR.

Auflösung bis 30. Juni: 10,00 EUR inkl. MwSt. Ab 2. Halbjahr 20,00 EUR inkl. MwSt.

Dienstleistung Preis in EUR

34

2. Effektive Stücke

Einlieferung nur Durchleitung fremder Spesen

Auslieferung nur Durchleitung fremder Spesen

Erneuerung Bogen (Zins-/Gewinnkupons) 11,90 EUR inkl. MwSt.

Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände

verursacht) nur Durchleitung fremder Spesen

3. Transaktionsleistungen

Transaktionsleistungen – An- und Verkauf

von Wertpapieren Depot comfort Depot online Depot Junge

Erwachsene

Provisionen für An- und Verkauf von Aktien, Optionsscheinen, Neuemissionen vom Kurswert. Bei festverzinslichen Wertpapieren:

bis Kurs 59,99 in % aus dem Kurswert bei Kurs ab 60% bis 109,99% aus dem

An- und Verkauf von Investmentfonds über die Börse

Mindestpreis pro Transaktion

1,00%, mind.

An- und Verkauf von Investmentfonds (nicht

Deka) ohne Ausgabeaufschlag 1,00%, mind.

35,00 EUR 1,00%, mind.

Verkauf von Investmentfonds (nicht Deka)

mit Ausgabeaufschlag 1,00%, mind.

35,00 EUR 1,00%, mind. Sparpläne in Zertifikaten / ETF

Bis 499,99 EUR: 2,00 % Ab 500,00 EUR:

1,50 %

Analog „Depot

comfort“ Analog „Depot comfort“

Limite Depot comfort Depot online Depot Junge

Erwachsene

Depot Young

Trader Depot Aktiv Änderung

Keine Limitgebühr bei Änderung des Limits auf "billigst" bzw. "bestens" und bei Teilausführungen Kapitaltransaktionen Depot comfort Depot online Depot Junge

Erwachsene Depot Young

Trader Depot Aktiv Transaktionspreis bei Ausübung von

Bezugsrechten wahlweise Dividende in Aktien, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot,

Optionsscheinausübung, Kauf und Verkauf von Bezugsrechten Vom Kurswert

Mindestpreis Aktien: 0,50 %,

Renten, 0,50 %

Dienstleistung Preis in EUR

35

Weitere Leistungen Depot comfort Depot online Depot

Junge Einlösung von Zins- und

Dividendenscheinen aus

Einzug verloster, gekündigter oder fälliger Wertpapiere aus

Einzug verloster, gekündigter oder fälliger Wertpapiere aus Auslagenersatz für Sonderleistungen 50,00 EUR pro Stunde inkl. MwSt.

Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze

Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage)

unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen.

Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.

4. Ersatz von Aufwendungen

Der Ersatz von Aufwendungen der Kreissparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

D. Sonstiges

Hinweis:

Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden

132

Erläuterungen zur Jahressteuerbescheinigung (ab 2009) 10,00

II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene

Telefonate, Telefaxe pro Einheit 0,00

Fotokopien, pro Stück 2,00

Nachforschungen

Zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden

verursacht) unentgeltlich

Sonstige Nachforschungen je nach Aufwand (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände

verursacht) 50,00 EUR

Weitere „Sonstige Nachforschungen“ (auch hier, ebenso wie bei den vorstehenden Positionen, nur soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht),je nach Zeitaufwand, pro Stunde

50,00 EUR

III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, II.3.1 f oder C.II.1 erfasst)

(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)

Erstellung einer Zweitschrift (Darlehen) (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände

verursacht) 25,00 EUR

Auszugszweitschriften für Giro- und Geldmarktkonten 12,50 EUR

Bei erhöhtem Aufwand Kostenersatz nach aufgewendeter Zeit Stundensatz 50,00 EUR

132 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich.

Dienstleistung Preis in EUR

36

IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden

Erteilung von Bankauskünften an Dritte aufgrund schriftlichem Auftrag unseres

Kunden 75,00 EUR (ggf. zzgl.

MwSt.) Einholung von Bankauskünften über Dritte bei (Dritt-)Banken im Auftrag unserer

Kunden 75,00 EUR

Schimmelpfeng-Auskünfte 75,00 EUR + jeweilige

Fremdkosten, zzgl.

MwSt.

V. Reisezahlungsmittel

Versand von Sorten oder Edelmetallen direkt an den Kunden (Direktversand) 12,50 EUR

VI. Safes

Schließfächer: je nach Größe und Standard verschiedene jährliche Mietpreise

VII. Abgeltungsteuer

Erstellung von Zweitschriften bei Verlust der Originalsteuerbescheinigung (Für die Zweitschrift der Originalsteuerbescheinigung wird nur dann ein Entgelt erhoben, wenn deren Erstellung

durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht worden ist.) 12,50 EUR

VIII. Anforderung von Scheckkopien

Schecklagerstelle KSK Heidenheim

- bei Anforderung durch eigene Kunden

- bei Anforderung durch fremdes Kreditinstitut (BSE-Verfahren) 2,00 EUR 15,00 EUR Schecklagerstelle fremdes Kreditinstitut (davon Fremdkosten 5,00 EUR + eigene Kosten 2,00

EUR) 15,00 EUR

IX. Vertrag zugunsten Dritter im Todesfall

Vertrag zugunsten Dritter im Todesfall, je Vertrag 20,00 EUR

X. Vorsorgevollmacht

XI. Sparkassenwechsel (Alternative zum ZKG Kontenwechsel)

XII. Verwahrentgelt

Vorsorgevollmacht, je Vertrag 25,00 EUR

Versand der Anschreiben an Zahlungspartner über die Änderung der Kontoverbindung im Auftrag

des Kunden je Zahlungspartner und Einzelversendung 0,00 EUR

Die Höhe des Verwahrentgelts ergibt sich aus der mit dem Kunden zu treffenden Einzelvereinbarung.