B. Girokonten und Zahlungsverkehr
II. Erbringung von Zahlungsdiensten
5. Online-Banking und Electronic Banking
5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/ FinTS
Beauftragung mittels FinTS:
Einzelüberweisung
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten109)
- Echtzeit-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten110) - Echtzeit-Überweisung in Euro (in Drittstaaten111) - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)
Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
Sammelüberweisung
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten112)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten113) o je Sammelbuchung
o je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
Lastschrifteinzug
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten114)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
107 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.
Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht).
108 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben.
109 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
110 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
111 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
112 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
113 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
114 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
Dienstleistung Preis in EUR
29 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten115)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschland oder innerhalb EWR-Staaten116)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten117) o je Sammelbuchung
o je Einzelauftrag
Beauftragung mittels EBICS (ELKO):
- Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift
- je Datei 0,00
- Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 Überweisungen:
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten118)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten119) o je Sammelbuchung
o je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)
o Je Sammelbuchung o Je Einzelauftrag
Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
Lastschrifteinzug:
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschland oder innerhalb EWR-Staaten120)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten121) o je Sammelbuchung
o je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten122)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten123) o je Sammelbuchung
o je Einzelauftrag
Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
115 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
116 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
117 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
118 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
119 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
120 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
121 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
122 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
123 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
Dienstleistung Preis in EUR
30
6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste
Umsätze mit der Mastercard/ Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/ Visa Basis (Debitkarte) und der mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR
124in EWR-Fremdwährung
125werden zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro-Referenzwechselkurse der EZB sind unter
https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/
html/index.en.html.abrufbar.
Umsätze mit der Mastercard/ Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/ Visa Basis (Debitkarte) in Fremdwährungen außerhalb des EWR und/oder Drittstaatenwährungen
126werden zum Referenzwechselkurz von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich.
Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro/Cirrus- und V PAY / Plus System in Fremdwährung außerhalb des EWR oder in Drittstaatenwährungen werden zu den
Maestro/Cirrus bzw. V PAY/Plus-Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro/Cirrus und V PAY/Plus-Wechselkurse sind unter
www.helaba.de/CBD-Kursinformation veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich.
Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen.
6.2. Sonstige Zahlungsdienste
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich.
7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen
Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von
- Sonnabenden,
- dem 24. und 31. Dezember.
Abweichend davon ist für Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag.
Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): 16 Uhr
(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind oder eine Echtzeit-Überweisung autorisiert wird)
124 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
125Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
126 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
Dienstleistung Preis in EUR
31
III. Scheckverkehr
Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1. Allgemein
Scheckeinlösung Siehe Kapitel
B beim entsprechenden Kontomodell.
Scheckeinzug (Inland)
Scheckvordrucke 0,00 EUR
Zusendung von personalisierten Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden (Preis pro Stück)
- 10-50 Stück - 51-100 Stück - 101-500 Stück - Ab 501 Stück
0,17 EUR 0,10 EUR 0,07 EUR 0,05 EUR
Vormerkung / Verlängerung einer Schecksperre 0,00 EUR
Bereitstellung eines Bundesbank-Schecks 30,00 EUR
Wertstellungen
Scheckeinreichungen: eigenes Kreditinstitut Buchungstag
Scheckeinreichungen: andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten
- Inkasso
Buchungstag
Scheckeinlösung Buchungstag
2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland
127Pro Scheck bis 500,00 Euro 15,00 EUR
darüber 1,5 ‰ des Scheckbetrages,
mind. 15,00 EUR
zzgl. bei Fremdwährung: Courtage 0,25‰ des Scheckbetrages,
mind. 2,50 EUR
bei Orderschecks zzgl. Scheckgebühr pro Scheck 10,00 EUR
2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland
Abwicklungsgebühr pro Scheck
Bis 50,00 Euro 5,00 EUR
Bis 500,00 Euro 15,00 EUR
darüber 1,5 ‰ des Scheckbetrages, mind. 15,00 EUR
zzgl. bei Fremdwährung: Courtage 0,25 ‰ des Scheckbetrages, mind. 2,50 EUR
2.3. Umrechnungskurse
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
- Ort der Veröffentlichung: FirmenkundenCenter Heidenheim/Außenhandel
- Gebühr für DM-Umtausch in Euro (Nur Scheine zum Einzug und zur Gutschrift auf ein Konto bei der Kreissparkasse) 3 % Provision, mind. 3,00 EUR
Fremdwährungsumrechnung beim Auslandseinsatz der Mastercard/Visa Card
Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der Mastercard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die Mastercard/Visa Card.
Die Währungsumrechnungskurse für Maestro- und VPay-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
127 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.
Dienstleistung Preis in EUR
32
C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
I. Sparkonto
1. Kennwortvereinbarung
Kennwortvereinbarung, jährlich 10,00 EUR
2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung)
Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag
Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag
3. Zusendung
Zusendung Sparkassenbuch Portoersatz
4. Einrichtung eines Mietkautionskontos
Einrichtung eines Mietkautionskontos 40,00 EUR
5. Einzug durch ein Geldinstitut, je Konto
Einzug durch ein Geldinstitut, je Konto 0,00 EUR
6. Aufbewahrung eines Sparkassenbuches
Aufbewahrung eines Sparkassenbuches, jährlich
Wird nur erhoben, wenn dies im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgt. 30,00 EUR
7. Altbestände Ratensparverträge
Sparform Zinssatz
Spk.-Sparplan128 0,10%
S-Zielsparen Tr. 1 0,50%
S-Zielsparen Tr. 2 0,50%
S-Zielsparen Tr. 3 0,20%
S-Zielsparen Tr. 4 0,001%
Bildungssparen Tr. 2 0,001%
Bildungssparen129 Tr. 1/
S-Prämiensparen flexibel130
0,001% / 0,001%
128 Hinweis: Werden Auszahlungen ohne Kündigung bzw, vor Ablauf der Kündigungsfrist geleistet, ist die Sparkasse berechtigt, Vorschusszinsen in Höhe eines Viertels des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu berechnen. Von Spareinlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist können - soweit nichts anderes vereinbart ist - ohne Kündigung bis zu 2.000,-- EUR für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats abgehoben werden.
129 Hinweis: Werden Auszahlungen ohne Kündigung bzw, vor Ablauf der Kündigungsfrist geleistet, ist die Sparkasse berechtigt, Vorschusszinsen in Höhe eines Viertels des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu berechnen. Von Spareinlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist können - soweit nichts anderes vereinbart ist - ohne Kündigung bis zu 2.000,-- EUR für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats abgehoben werden.
130 Hinweis: Werden Auszahlungen ohne Kündigung bzw, vor Ablauf der Kündigungsfrist geleistet, ist die Sparkasse berechtigt, Vorschusszinsen in Höhe eines Viertels des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu berechnen. Von Spareinlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist können - soweit nichts anderes vereinbart ist - ohne Kündigung bis zu 2.000,-- EUR für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats abgehoben werden.
Dienstleistung Preis in EUR
Trader Depot Aktiv
Bedingung - - 18-27 Jahre 16-30 Jahre
bei Aktien/Investmentanteilen aus dem Kurswert, bei festverzinslichen Wertpapieren aus dem Nennwert (inkl.
MwSt.)
1,75‰ 1,75‰ 0,00 EUR 0,00 EUR
0,875 ‰
Mindestpreis pro Depotposten (inkl. MwSt.) 5,00 EUR 5,00 EUR -
Minimumgebühr (inkl. MwSt.) 25,00
EUR 25,00 EUR 25,00 EUR
Maximumgebühr (inkl. MwSt.) 1.000,00
EUR 1.000,00
EUR 250,00 EUR
Abrechnung und Belastung jährlich jährlich jährlich jährlich jährlich
Streifbandverwahrung/Wertpapierrechnung Keine Gebührenunterscheidung zwischen
Girosammelverwahrung, Streifbandverwahrung und Wertpapierrechnung
Depotaufstellung (jährlich) - mit
Wertberechnung 0,00 EUR
Sonderleistungen auf Wunsch
Erwachsene Depot Young Trader Depot Aktiv Duplikaterstellung (soweit durch
vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B. I. 4, II.
3.1 f oder C. II. 1 erfasst)
6,00 EUR unterjährige Depotaufstellung, je
nach Zeitaufwand pro Stunde 50,00 EUR
Übertrag von Sparkassenbriefen und Sparkassenobligationen (z. B.
Gläubigerwechsel) 15,00 EUR
Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände
verursacht), je nach Zeitaufwand, je Stunde
50,00 EUR
Depotübertrag nur Durchleitung fremder Spesen
Antrag auf Quellensteuerrückerstattung je Antragsverfahren
Geringe Komplexität Belgien, Frankreich, Schweiz 50,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Mittlere Komplexität Finnland, Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden,
Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn 360,00 EUR (zzgl. MwSt.) Hohe Komplexität Dänemark, Irland, Italien, Polen, Portugal 460,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Quellensteuer
Vorabbefreiung ausländischer Quellensteuer 7,50 EUR (inkl. MwSt.)
Tax Voucher für Quellensteuerrückerstattungsantrag (Schweiz) 10,00 EUR (zzgl. MwSt.)
131 Bei unterjähriger Auflösung des Depotkontos anteilige Berechnung von Depotgebühren: Auflösung im Jan./Februar 0,00 EUR.
Auflösung bis 30. Juni: 10,00 EUR inkl. MwSt. Ab 2. Halbjahr 20,00 EUR inkl. MwSt.
Dienstleistung Preis in EUR
34
2. Effektive Stücke
Einlieferung nur Durchleitung fremder Spesen
Auslieferung nur Durchleitung fremder Spesen
Erneuerung Bogen (Zins-/Gewinnkupons) 11,90 EUR inkl. MwSt.
Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände
verursacht) nur Durchleitung fremder Spesen
3. Transaktionsleistungen
Transaktionsleistungen – An- und Verkauf
von Wertpapieren Depot comfort Depot online Depot Junge
Erwachsene
Provisionen für An- und Verkauf von Aktien, Optionsscheinen, Neuemissionen vom Kurswert. Bei festverzinslichen Wertpapieren:
bis Kurs 59,99 in % aus dem Kurswert bei Kurs ab 60% bis 109,99% aus dem
An- und Verkauf von Investmentfonds über die Börse
Mindestpreis pro Transaktion
1,00%, mind.
An- und Verkauf von Investmentfonds (nicht
Deka) ohne Ausgabeaufschlag 1,00%, mind.
35,00 EUR 1,00%, mind.
Verkauf von Investmentfonds (nicht Deka)
mit Ausgabeaufschlag 1,00%, mind.
35,00 EUR 1,00%, mind. Sparpläne in Zertifikaten / ETF
Bis 499,99 EUR: 2,00 % Ab 500,00 EUR:
1,50 %
Analog „Depot
comfort“ Analog „Depot comfort“
Limite Depot comfort Depot online Depot Junge
Erwachsene
Depot Young
Trader Depot Aktiv Änderung
Keine Limitgebühr bei Änderung des Limits auf "billigst" bzw. "bestens" und bei Teilausführungen Kapitaltransaktionen Depot comfort Depot online Depot Junge
Erwachsene Depot Young
Trader Depot Aktiv Transaktionspreis bei Ausübung von
Bezugsrechten wahlweise Dividende in Aktien, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot,
Optionsscheinausübung, Kauf und Verkauf von Bezugsrechten Vom Kurswert
Mindestpreis Aktien: 0,50 %,
Renten, 0,50 %
Dienstleistung Preis in EUR
35
Weitere Leistungen Depot comfort Depot online Depot
Junge Einlösung von Zins- und
Dividendenscheinen aus
Einzug verloster, gekündigter oder fälliger Wertpapiere aus
Einzug verloster, gekündigter oder fälliger Wertpapiere aus Auslagenersatz für Sonderleistungen 50,00 EUR pro Stunde inkl. MwSt.
Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze
Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage)
unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen.
Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.
4. Ersatz von Aufwendungen
Der Ersatz von Aufwendungen der Kreissparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
D. Sonstiges
Hinweis:
Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden
132Erläuterungen zur Jahressteuerbescheinigung (ab 2009) 10,00
II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene
Telefonate, Telefaxe pro Einheit 0,00
Fotokopien, pro Stück 2,00
Nachforschungen
Zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
verursacht) unentgeltlich
Sonstige Nachforschungen je nach Aufwand (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände
verursacht) 50,00 EUR
Weitere „Sonstige Nachforschungen“ (auch hier, ebenso wie bei den vorstehenden Positionen, nur soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht),je nach Zeitaufwand, pro Stunde
50,00 EUR
III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, II.3.1 f oder C.II.1 erfasst)
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
Erstellung einer Zweitschrift (Darlehen) (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände
verursacht) 25,00 EUR
Auszugszweitschriften für Giro- und Geldmarktkonten 12,50 EUR
Bei erhöhtem Aufwand Kostenersatz nach aufgewendeter Zeit Stundensatz 50,00 EUR
132 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich.
Dienstleistung Preis in EUR
36
IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden
Erteilung von Bankauskünften an Dritte aufgrund schriftlichem Auftrag unseres
Kunden 75,00 EUR (ggf. zzgl.
MwSt.) Einholung von Bankauskünften über Dritte bei (Dritt-)Banken im Auftrag unserer
Kunden 75,00 EUR
Schimmelpfeng-Auskünfte 75,00 EUR + jeweilige
Fremdkosten, zzgl.
MwSt.
V. Reisezahlungsmittel
Versand von Sorten oder Edelmetallen direkt an den Kunden (Direktversand) 12,50 EUR
VI. Safes
Schließfächer: je nach Größe und Standard verschiedene jährliche Mietpreise
VII. Abgeltungsteuer
Erstellung von Zweitschriften bei Verlust der Originalsteuerbescheinigung (Für die Zweitschrift der Originalsteuerbescheinigung wird nur dann ein Entgelt erhoben, wenn deren Erstellung
durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht worden ist.) 12,50 EUR
VIII. Anforderung von Scheckkopien
Schecklagerstelle KSK Heidenheim
- bei Anforderung durch eigene Kunden
- bei Anforderung durch fremdes Kreditinstitut (BSE-Verfahren) 2,00 EUR 15,00 EUR Schecklagerstelle fremdes Kreditinstitut (davon Fremdkosten 5,00 EUR + eigene Kosten 2,00
EUR) 15,00 EUR
IX. Vertrag zugunsten Dritter im Todesfall
Vertrag zugunsten Dritter im Todesfall, je Vertrag 20,00 EUR
X. Vorsorgevollmacht
XI. Sparkassenwechsel (Alternative zum ZKG Kontenwechsel)
XII. Verwahrentgelt
Vorsorgevollmacht, je Vertrag 25,00 EUR
Versand der Anschreiben an Zahlungspartner über die Änderung der Kontoverbindung im Auftrag
des Kunden je Zahlungspartner und Einzelversendung 0,00 EUR
Die Höhe des Verwahrentgelts ergibt sich aus der mit dem Kunden zu treffenden Einzelvereinbarung.