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Gutschrift einer Überweisung

B. Girokonten und Zahlungsverkehr

II. Erbringung von Zahlungsdiensten

1. Überweisungen

1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen

1.1.2. Gutschrift einer Überweisung

Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet

42

:

Gutschrift einer Entgelt in Euro

Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse

(SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro an einen

Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen

Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen

Zahlungsdienstleister

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines

EWR-Mitgliedsstaates lautet Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Echtzeit-Überweisung mit IBAN in Euro Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Hinweis:

Für die Gutschrift einer Überweisung in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben:

Überweisungsbetrag Entgelt in EUR

bis zu 10 EUR bis zu 500 EUR darüber

0,00 EUR 10,00 EUR

1,5‰, mind. 15,00 EUR max. 100,00 EUR zzgl. bei Fremdwährung Courtage 0,25‰, min. 2,50 EUR

Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.

41 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben.

42 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.

Dienstleistung Preis in EUR

17

1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen

Wirtschaftsraums (EWR)

43

in Währungen eines Staates außerhalb des EWR

(Drittstaatenwährung)

44

sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)

45

1.2.1.Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist

Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

Bei Echtzeit-Überweisungen in Euro zu SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR (SEPA-Drittstaaten)

46

, beträgt die maximale Ausführungsfrist 20 Sekunden.

47

b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR

(Drittstaatenwährung)

Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.

aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte:

Höhe der Entgelte

48

Entgeltregelung SHARE

Entgelt 15,00 bis 500,00 EUR 15,00 EUR

ab 500,01 EUR 1,5 ‰

mind. 15,00 EUR

Bei Bargeldeinzahlungen von Auslandsüberweisungen zu Lasten des CpD-Kontos 9000297209

zzgl. Spesen 10,00 EUR

bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte:

Höhe der Entgelte

49

Entgeltregelung SHARE

Entgelt 15,00 bis 500,00 EUR 15,00 EUR

ab 500,01 EUR 1,5 ‰

mind. 15,00 EUR

Bei Bargeldeinzahlungen von Auslandsüberweisungen zu Lasten des CpD-Kontos 9000297209

zzgl. Spesen 10,00 EUR

Courtage 0,25 ‰

mind. 2,50 EUR

ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers

43 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

44 z. B. US-Dollar.

45 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

46 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

47 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt.

48 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

49 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

Dienstleistung Preis in EUR

18

Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR).

Höhe der Entgelte

50

Entgeltregelung OUR (jeweils zuzüglich SHARE)

Entgelt Pauschale 25,00 EUR

zzgl. evtl. Nachbelastung im Falle höherer Entgelte des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers

Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).

bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten)

aaa) Entgeltpflichtige

Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:

• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)

• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)

• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise:

- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag

gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

bbb) Entgelte

51

Zielland/Produkt Entgeltregelung

0 (SHARE) 1 (OUR)

Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden

Kontomodell -

Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden

Kontomodell -

San Marino in Euro mit IBAN/BIC

(SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim

entsprechenden

Kontomodell -

Andorra in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden

Kontomodell -

Gibraltar in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden

Kontomodell -

Vatikanstadt in Euro mit IBAN/BIC

(SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim

entsprechenden

Kontomodell -

Übrige Länder in Euro Siehe Kapitel B beim

entsprechenden Kontomodell

-

Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1): 15,00 EUR

50 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

51 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

Dienstleistung Preis in EUR

19

Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung

Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage)

Alle Länder 0 (SHARE) 15,00 bis 500,00 EUR 15,00 EUR

ab 500,01 EUR 1,5 ‰

mind. 15,00 EUR

Bei Bargeldeinzahlungen von Auslandsüberweisungen zu Lasten des CpD-Kontos 9000297209

zzgl. Spesen 10,00 EUR

Courtage 0,25 ‰

mind. 2,50 EUR

Alle Länder außerhalb des Geltungsbereichs der

Pauschale 25,00 EUR

zzgl. evtl. Nachbelastung im Falle höherer Entgelte des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Alle Länder außerhalb des

Geltungsbereichs der EU-Zahlungsdiensterichtlinie

2 (BEN) Gebührenberechnung siehe Entgeltregelung 0 (SHARE)

c) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse52

- per Postversand 1,50 EUR

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 EUR

10,00 EUR Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der

Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern

Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. 0,00 EUR 0,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Siehe Kapitel B

beim

entsprechenden Kontomodell.

Zusendung von personalisierten Überweisungsvordrucken und Zahlscheinen auf Kundenwunsch (Preis je Stück)

- 10-50 Stück

Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:

• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)

• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)

• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis:

- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag

gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

52 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben.

Dienstleistung Preis in EUR

20

b) Entgelte

53

Bei einer Entgeltberechnung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet

o die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:

o die separat belastet werden:

Absenderland/Währung Entgelt in Euro

Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Die Entgelte entsprechend denen für

Inlandsüberweisungen, siehe Kapitel B beim

entsprechenden Kontomodell Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)

San Marino in Euro mit IBAN/ BIC (SEPA-Überweisung) Andorra in Euro mit IBAN/ BIC (SEPA-Überweisung) Gibraltar in Euro mit IBAN/ BIC (SEPA-Überweisung) Vatikanstadt in Euro mit IBAN/ BIC (SEPA-Überweisung) Übrige Länder

Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 0,00

Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung

Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage)

Alle Länder 0 Überweisungsbetrag Entgelt in EUR

bis zu 10 EUR 0,00

bis zu 500 EUR 10,00

darüber 1,5 ‰, mind. 15,00, max. 100,00

zuzgl. Courtage 0,25 ‰ mind. 2,50

Alle Länder 2

Taggleiche Überträge an Fremdbanken (Blitzgiro)

- Pro Arbeitsposten 15,00