B. Girokonten und Zahlungsverkehr
II. Erbringung von Zahlungsdiensten
3. Kartengestützter Zahlungsverkehr
3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card)
a) Ausgabe einer Debitkarte (Sparkassen-Card) Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
b) Täglicher Verfügungsrahmen
71Debitkarte (Sparkassen-Card) je nach Einsatz
72:
Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden73 Geldautomaten - An Geldautomaten der Sparkasse bis zu
- An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu - An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu
1.500 EUR bzw.
500 EUR Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen74 5.000 EUR
Aufladen der girogo-Karte/Geldkarte 200 EUR
Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse 10.000 EUR
64 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
65 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
66 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
67 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
68 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
69 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
70 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde.
71 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumter Kontoüberziehung gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.
72 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
73 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.
74 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein.
Dienstleistung Preis in EUR
24
c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Debitkarte
(Sparkassen-Card) aufgrund eines Auftrags des Kunden
für eine beschädigte Debitkarte (Sparkassen-Card) soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht
unentgeltlich - wegen Namensänderung
- bei Vergessen der PIN
- für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Debitkarte (Sparkassen-Card)
d) Sperren einer Debitkarte (Sparkassen-Card) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden.
(Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Debitkarte (Sparkassen-Card) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich)
e) Einsatz der Debitkarte (Sparkassen-Card) zum Bezahlen in Euro im EWR
75unentgeltlich f) Einsatz der Debitkarte (Sparkassen-Card) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR
76- in EWR-Fremdwährung
771,00% des Umsatzes, min. 1,00 EUR, max. 5,00 EUR
zzgl. Währungsumrechnungsentgelt
780,00% des Umsatzes
- in Drittstaatenwährung
791,00% des Umsatzes, min. 1,00 EUR, max. 5,00 EUR
g) Einsatz der Debitkarte (Sparkassen-Card) zum Bezahlen in Fremdwährung
80außerhalb des EWR
811,00% des Umsatzes, min. 1,00 EUR, max. 5,00 EUR h) Bargeldauszahlung mit der Debitkarte (Sparkassen-Card) (siehe Kapitel B Nummer II.
3.4)
i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Debitkarte (Sparkassen-Card) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z.B. Vergessen der PIN)
825,00 EUR Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der
Sparkasse ist unentgeltlich.
75 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
76 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
77 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
78 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
79 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
80 Zur Umrechnung siehe Nr.II.6.1 dieses Kapitels.
81 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
82 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde.
Dienstleistung Preis in EUR
25
3.3. GeldKarte
Aufladung unserer GeldKarten
- an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals)
- an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister
- an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind
Siehe Kapitel B Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute: Ob und ggf. in welcher Höhe die
kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. 1,00 EUR
3.4. Bargeldauszahlungen
83a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden bei der Kreissparkasse Heidenheim
Bargeldauszahlungen
an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten
mit unserer Debitkarte (Sparkassen-Card) siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell
mit unserer Debitkarte (Mastercard) entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 7,50 EUR mit unserer Kreditkarte (Mastercard oder Visa) entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 7,50 EUR mit unserer Kreditkarte (Mastercard Business/
Mastercard Business Gold) entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 7,50 EUR
b) Bargeldauszahlungen mit der Debitkarte (Sparkassen-Card) bei fremden
Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR
84)
Bargeldauszahlungen an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit der Debitkarte (Sparkassen-Card) (neben den
üblichen Buchungspreisen)
am Schalter am Geldautomaten bei Sparkassen und Landesbanken, die am
Heimatsparkassenmodell teilnehmen entfällt unentgeltlich
bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt(85) erheben:
- Verfügungen im girocard-System in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro
entfällt
entfällt unentgeltlich
Direktes Kundenentgelt des GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 8,- EUR bei ZD im EWR, die kein direktes
Kundenentgelt(86) erheben:
- Verfügungen in den Zahlungssystemen Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus-System in Euro
entfällt Interbankenentgelt des
GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 8,- EUR bei ZD im EWR im Maestro/Cirrus oder
V-Pay/Plus-System in Fremdwährung - in EWR-Fremdwährung87
zzgl. Währungsumrechnungsentgelt88 - in Drittstaatenwährung89
entfällt
Interbankenentgelt des GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 8,- EUR 0,00% des Umsatzes Interbankenentgelt des
GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 8,- EUR bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung90
im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus System entfällt Interbankenentgelt des GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 9,- EUR
83 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
84 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
85 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten.
86 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.
87 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
88 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
89 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
90 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
Dienstleistung Preis in EUR
26
c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- und
Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR
91)
Bargeldauszahlungen mit Kreditkarten
bei fremden ZD im Inland und Ausland am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte (Mastercard)
(im Inland ab der 1. Abhebung) (im Ausland ab der 6. Abhebung in Fremdwährung)
- in Euro
- in EWR in EWR-Fremdwährung92 - in Drittstaatenwährung93 - außerhalb des EWR in mit unserer Kreditkarte (Mastercard oder
Visa)
(im Inland ab der 1. Abhebung) (im Ausland ab der 6. Abhebung)
- in Euro
- in EWR in EWR-Fremdwährung96 - in Drittstaatenwährung97 - außerhalb des EWR in mit unserer Kreditkarte (Mastercard
Business/ Mastercard Business Gold) (im Inland ab der 1. Abhebung) (im Ausland ab der 6. Abhebung)
- in Euro - in EWR in
EWR-Fremdwährung100 - in Drittstaatenwährung101 - außerhalb des EWR in
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.
91 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
92 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
93 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
94 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
95 DieUmrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
96 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
97 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
98 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
99 DieUmrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
100 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
101 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
102 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
103 DieUmrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
Dienstleistung Preis in EUR
27
3.5. Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen:
Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen
EWR-Währung104 als Euro max. 4 Geschäftstage
Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von
der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7.
4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte
1054.1. Bargeldeinzahlung
Bargeldeinzahlungen auf eigenes Konto Siehe Kapitel B beim
entsprechenden Kontomodell.
Bargeldeinzahlungen eigener Kunden zugunsten Dritter - auf Konten bei uns
- Spenden
- Zugunsten Verbundpartner (LBS, SV, neue leben usw.) - auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken - auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern Bei Bargeldeinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen
Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) und Kapitel B Nummer II. 1.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen.
4,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR
4.2. Bargeldauszahlung
Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II. 3.4 erfasst ist).
5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)
Bereitstellung des Online-Banking Zuganges 0,00 EUR
Bereitstellung von push-TAN
- Je push-TAN106 0,00 EUR
Bereitstellung von HBCI-Chipkarte / Bereitstellung einer kontounabhängigen
Banking-Card zur Verwendung im Online-Banking 10,00 EUR
Bereitstellung des Elektronischen Safes (inkl. MwSt.) - Volumenvariante S
- Volumenvariante L - Volumenvariante XL
mtl. 0,39 EUR mtl. 0,99 EUR mtl. 2,99 EUR
5.2. Electronic Banking für Unternehmer
Zugangsverwaltung für EBICS
- Einrichtung Kunden-ID 4,90 EUR
- Einrichtung zusätzliche Kunden-ID 4,90 EUR
- Einrichtung Teilnehmer ID 4,90 EUR
- Einrichtung Konto 4,90 EUR
- Einrichtung/Änderung von Auftragstypen 4,90 EUR
104 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
105 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
106 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist.
Dienstleistung Preis in EUR
28 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden107
- Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/
Sicherungsverfahren, pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 EUR
- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 oder camt.052
o pro bereit gestelltem Umsatz 0,06 EUR
- S-FIRM Basis, monatlicher Paketpreis 6,90 EUR
- S-FIRM Profi, monatlicher Paketpreis 10,90 EUR
- EBICS-Nutzung mit Fremdsoftware, Monatspauschale 9,90 EUR
- zuzüglich bei Installation des Programms durch Mitarbeiter der Kreissparkasse
Heidenheim je angefangene Stunde 60,00 EUR
- Händlerkarten für electronic cash und Geldkartenterminals bei Ausgabe
(Gültigkeitsdauer lfd. Jahr u. 2 Folgejahre) 10,00 EUR
Vereine
Bereitstellung von SFirm (ohne Support), monatlicher Paketpreis 0,00 EUR Bereitstellung von SFirm (mit Support), monatlicher Paketpreis 5,00 EUR
5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/ FinTS
108Beauftragung mittels FinTS:
Einzelüberweisung
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten109)
- Echtzeit-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten110) - Echtzeit-Überweisung in Euro (in Drittstaaten111) - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)
Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
Sammelüberweisung
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten112)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten113) o je Sammelbuchung
o je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
Lastschrifteinzug
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten114)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
107 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.
Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht).
108 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben.
109 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
110 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
111 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
112 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
113 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
114 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
Dienstleistung Preis in EUR
29 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten115)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschland oder innerhalb EWR-Staaten116)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten117) o je Sammelbuchung
o je Einzelauftrag
Beauftragung mittels EBICS (ELKO):
- Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift
- je Datei 0,00
- Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 Überweisungen:
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten118)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten119) o je Sammelbuchung
o je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)
o Je Sammelbuchung o Je Einzelauftrag
Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
Lastschrifteinzug:
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschland oder innerhalb EWR-Staaten120)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten121) o je Sammelbuchung
o je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten122)
o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten123) o je Sammelbuchung
o je Einzelauftrag
Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
115 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
116 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
117 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
118 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
119 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
120 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
121 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
122 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
123 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
Dienstleistung Preis in EUR
30