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Kontoführung für Geschäftskonten

B. Girokonten und Zahlungsverkehr

I. Girokonten

2. Kontoführung für Geschäftskonten

Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet.

20 Bei Einzahlungen in einem üblichen Umfang.

21 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.

22 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

23 Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen

24 Hinweis: Keine Berechnung, wenn die Kreissparkasse die Ersatzbeschaffung zu verantworten hat, z. B. bei Auslieferung mit defektem Magnetstreifen.)

Preismodelle für Geschäftskonten Geschäftsgiro

Standard GiroMed Praxis Kontoführung (monatlicher Grundpreis Berechnung ab 1. Folgemonat nach

Eröffnung. Bei Umstieg ab dem Folgemonat) 4,90 EUR 22,90 EUR (bei

KV/KZV-Eingang 12,90 EUR)

Rechnungsabschluss monatlich Monatlich

Bargeldauszahlung am Schalter, je 2,00 EUR 1,75 EUR

Bargeldeinzahlungen am Schalter, je20 3,00 EUR 1,75 EUR

Barschecks am Schalter, je 2,50 EUR 1,75 EUR

Bargeldeinzahlungen am Geldautomat, je 0,75 EUR inklusive

Bargeldauszahlungen am Geldautomat, je 0,44 EUR inklusive

Bargeldeinzahlungen Nachttresor 3,00 EUR inklusive

Gutschrift einer Überweisung21 0,44 EUR Inklusive

Überweisungen (beleghaft) 0,65 EUR 1,75 EUR

Überweisungen (Internet-Banking, SB) 0,14 EUR inklusive

Überweisung (am Schalter durch KSK-Mitarbeiter erfasst) 2,00 EUR 1,75 EUR

Echtzeitüberweisung, Preis pro Echtzeitüberweisung (Zahlungsausgang) 0,14 EUR inklusive

Überweisung eilig per EBICS 3,00 EUR inklusive

Lastschrift22 0,44 EUR inklusive

Anlage SEPA-Firmenlastschriftsmandat je Posten 5,00 EUR inklusive

Prüfung vorliegender SEPA-Firmenlastschriftmandate beim Zahlungspflichtigen

pro Posten 0,50 EUR

inklusive Einrichtung Überweisungen und Lastschrift über DatenServiceRechenZentrum

(DSRZ) oder per Datenfernübertragung (EBICS)

- Transaktionsgebühr für Datenfreigabe beleglos je Posten Transaktionsgebühr für Datenfreigabe beleghaft je Posten

0,14 EUR

Scheck (Einreichung bzw. Belastung)23 0,65 EUR 0,60 EUR

Dauerauftrag einrichten, ändern, am Schalter 1,50 EUR 1,50 EUR

Dauerauftrag einrichten, ändern, über Online-Banking 0,00 EUR 1,50 EUR

Dauerauftrag-/Überweisung-Rückruf (Recall) 10,00 EUR 10,00 EUR

Versand push-TAN, je Posten 0,14 EUR inklusive

Kontoauszug (pro Vorgang)

Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form und dem vereinbarten Verfahren

Preis pro Kontoauszug

- elektronischer Kontoauszug

- Bereitstellung und Übermittlung einer qualifizierten elektronischen Signatur im Elektronischen Kontoauszug für Geschäftskunden (im Auftrag und Interesse des Kunden) (je Vorgang)

Abruf elektronischer Kontoumsätze MT 940 pro Umsatz 0,06 EUR inklusive

Pflichtkontoauszüge 1,50 EUR 1,25 EUR

Ausgabe einer Debitkarte (Sparkassen-Card) p.a. 6,50 EUR Inklusive

Ausgabe einer Debitkarte (Sparkassen-Card (Ersatzkarte))24 0,00 EUR 0,00 EUR Ausgabe einer Kreditkarte

- BusinessCard p.a.

- BusinessCard Gold p.a.

Eigenes Logo bei BusinessCard oder BusinessCard Gold (einmalig)

35,40 EUR

Dienstleistung Preis in EUR

12

3. Andere Preismodelle

Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8;

B.II.; B.III. und E berechnet.

3.1. Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ein bestehendes Girokonto kann auf Antrag des Kunden in ein P-Konto (siehe § 850c ZPO) umgewandelt werden.

Einrichtungskosten gebührenfrei

3.2. Kontoführung Fremdwährungskonto

Kontoführung (monatlicher Grundpreis, Abrechnung vierteljährlich) 5,00 EUR

3.3. Sonstiges

Einzug durch ein Geldinstitut, je Konto 0,00 EUR

4. Kontoauszug (pro Vorgang) 4.1. Privatkonten

Erstellung und Bereitstellung/ Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren

Siehe Kapitel B beim

entsprechenden Kontomodell.

Bereitstellung/ Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht

Postversand von Kontoauszügen, die am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen werden25 Erstellung und Bereitstellung/ Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)

- bei Postversand je

- bei Abholung in der Geschäftsstelle je 12,50 EUR

12,50 EUR Bei erhöhtem Aufwand wird ein Kostenersatz nach aufgewendeter Zeit, Stundensatz 50,00 EUR, in Rechnung gestellt. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen26. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.

4.2. Geschäftskonten

Erstellung und Bereitstellung/ Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem

vereinbarten Verfahren Siehe Kapitel B

beim ent-sprechenden Kontomodell.

Bereitstellung/ Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht

Postversand von Kontoauszügen, die am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen werden27 Erstellung und Bereitstellung/ Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)

- bei Postversand je

- bei Abholung in der Geschäftsstelle je 12,50 EUR

12,50 EUR

25 Es erfolgt eine unterjährige Zwangsauszugsschreibung jeweils zum 23.02. / 23.05. / 23.08. / 23.11. wenn die Bereitstellungsart „KAD“ bzw. „ELK“ verschlüsselt ist und die Konten seit Quartalsbeginn noch keinen Auszug erhalten haben und die Konten vor dem laufenden Quartal Umsätze aufweisen und die Konten nicht innerhalb des lfd. Quartals eröffnet wurden.

26 Zahlungsvorgänge sind insbesondere

- Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die

- Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften,

- Überweisungen oder

- Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.

27 Es erfolgt eine unterjährige Zwangsauszugsschreibung jeweils zum 23.02. / 23.05. / 23.08. / 23.11. wenn die Bereitstellungsart „KAD“ bzw. „ELK“ verschlüsselt ist und die Konten seit Quartalsbeginn noch keinen Auszug erhalten haben und die Konten vor dem laufenden Quartal Umsätze aufweisen und die Konten nicht innerhalb des lfd. Quartals eröffnet wurden.

Dienstleistung Preis in EUR

13 Bei erhöhtem Aufwand wird ein Kostenersatz nach aufgewendeter Zeit, Stundensatz 50,00 EUR, in Rechnung gestellt. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen28. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.

5. Rechnungsabschluss 5.1. Privatkonten

Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.

Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.)

5.2. Geschäftskonten

Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.

Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.)

6. Geduldete Kontoüberziehungen

Für Inanspruchnahme des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberziehung), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer.

Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

7. Kontowecker

Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt

(Kontowecker „EWR-Währung“) unentgeltlich

Hinweis:

Mittels der nachfolgenden Kontowecker werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nr. I.1 bis I. 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Benachrichtigung für Echtzeit-Überweisung (Kontowecker „Echtzeit-Überweisung“) per

Sparkassen-App unentgeltlich

E-Mail unentgeltlich

Benachrichtigung über sonstige Ereignisse (ohne Kontowecker „EWR-Währung“ und

„für Echtzeit-Überweisung“) per

Sparkassen-App unentgeltlich

E-Mail unentgeltlich

8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis:

Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

- fällige Darlehensraten - fällige Sparraten - Schließfachmietpreis

28Zahlungsvorgänge sind insbesondere

- Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die

- Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften,

- Überweisungen oder

- Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.

Dienstleistung Preis in EUR

14

9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz

Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei

Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse.

II. Erbringung von Zahlungsdiensten

Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1. Überweisungen

Überweisungen gemäß den Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen sind unabhängig von dem vorhandenen Kontoguthaben oder der eingeräumten Kreditlinie limitiert auf 100.000 Euro, pro Überweisung. Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimite zusätzlich beschränkt sein.

1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

29

in Euro oder in anderen EWR-Währungen

30

1.1.1.Überweisungsaufträge

Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7.

a) Ausführungsfristen

Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse bzw. ab Feststellung der Ausführbarkeit einer Echtzeit-Überweisung):

- Überweisungen in Euro

o Belegloser Überweisungsauftrag

31

: max. 1 Geschäftstag o Beleghafter Überweisungsauftrag

32

: max. 2 Geschäftstage o Echtzeit-Überweisungsauftrag: max. 20 Sekunden

33

- Überweisungen in anderen EWR-Währungen

o Belegloser Überweisungsauftrag6

34

: max. 4 Geschäftstage o Beleghafter Überweisungsauftrag7

35

: max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.

29 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

30 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

31 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) und Kwitt.

32 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.

33 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt.

34 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ)

35 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.

Dienstleistung Preis in EUR

15

aa) Überweisungen in der Kontowährung

Der Zahler trägt die folgenden Entgelte

36

:

Modalitäten: je Überweisung

vom Girokonto per

Zahlschein Überweisungsart beleghaft37 beleglos38 per

Dauerauftrag per

Eilüberweisung Überweisung mit IBAN in

Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung)

siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell s. Ziff. B. 4.1.

Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)

siehe Kapitel B beim entsprechenden

Kontomodell SWIFT - eilig

+ 15,00 EUR s. Ziff. B. 4.1.

Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister

online Siehe Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) bzw. Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)

Hinweis:

Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket

abgegolten ist (siehe Kapital B beim entsprechenden Kontomodell).

bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung

Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte:

Höhe der Entgelte

39

Entgeltregelung SHARE

Entgelt 15,00 bis 500,00 EUR 15,00 EUR

ab 500,01 EUR 1,5 ‰

mind. 15,00 EUR

Bei Bargeldeinzahlungen von Auslandsüberweisungen zu Lasten des CpD-Kontos 9000297209

zzgl. Spesen 10,00 EUR

Courtage 0,25 ‰

mind. 2,50 EUR

cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers

Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR).

Höhe der Entgelte

40

Entgeltregelung OUR (jeweils zuzüglich SHARE)

Entgelt Pauschale 25,00 EUR

zzgl. evtl. Nachbelastung im Falle höherer Entgelte des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers

Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).

36 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

37 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.

38 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) und Kwitt.

39 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

40 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

Dienstleistung Preis in EUR

16

c) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages durch die Sparkasse41

- per Postversand 1,50 EUR

Bearbeitung eines Überweisungsrückrufs nach Ablauf der Widerspruchsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 EUR

10,00 EUR Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der

Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern

Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen.

0,00 EUR 0,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell Eilüberweisung

Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 15,00 EUR

1.1.2.Gutschrift einer Überweisung

Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet

42

:

Gutschrift einer Entgelt in Euro

Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse

(SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro an einen

Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen

Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen

Zahlungsdienstleister

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines

EWR-Mitgliedsstaates lautet Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Echtzeit-Überweisung mit IBAN in Euro Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Hinweis:

Für die Gutschrift einer Überweisung in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben:

Überweisungsbetrag Entgelt in EUR

bis zu 10 EUR bis zu 500 EUR darüber

0,00 EUR 10,00 EUR

1,5‰, mind. 15,00 EUR max. 100,00 EUR zzgl. bei Fremdwährung Courtage 0,25‰, min. 2,50 EUR

Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.

41 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben.

42 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.

Dienstleistung Preis in EUR

17

1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen

Wirtschaftsraums (EWR)

43

in Währungen eines Staates außerhalb des EWR

(Drittstaatenwährung)

44

sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)

45

1.2.1.Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist

Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

Bei Echtzeit-Überweisungen in Euro zu SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR (SEPA-Drittstaaten)

46

, beträgt die maximale Ausführungsfrist 20 Sekunden.

47

b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR

(Drittstaatenwährung)

Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.

aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte:

Höhe der Entgelte

48

Entgeltregelung SHARE

Entgelt 15,00 bis 500,00 EUR 15,00 EUR

ab 500,01 EUR 1,5 ‰

mind. 15,00 EUR

Bei Bargeldeinzahlungen von Auslandsüberweisungen zu Lasten des CpD-Kontos 9000297209

zzgl. Spesen 10,00 EUR

bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte:

Höhe der Entgelte

49

Entgeltregelung SHARE

Entgelt 15,00 bis 500,00 EUR 15,00 EUR

ab 500,01 EUR 1,5 ‰

mind. 15,00 EUR

Bei Bargeldeinzahlungen von Auslandsüberweisungen zu Lasten des CpD-Kontos 9000297209

zzgl. Spesen 10,00 EUR

Courtage 0,25 ‰

mind. 2,50 EUR

ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers

43 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

44 z. B. US-Dollar.

45 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

46 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

47 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt.

48 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

49 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

Dienstleistung Preis in EUR

18

Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR).

Höhe der Entgelte

50

Entgeltregelung OUR (jeweils zuzüglich SHARE)

Entgelt Pauschale 25,00 EUR

zzgl. evtl. Nachbelastung im Falle höherer Entgelte des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers

Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).

bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten)

aaa) Entgeltpflichtige

Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:

• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)

• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)

• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise:

- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag

gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

bbb) Entgelte

51

Zielland/Produkt Entgeltregelung

0 (SHARE) 1 (OUR)

Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden

Kontomodell -

Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden

Kontomodell -

San Marino in Euro mit IBAN/BIC

(SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim

entsprechenden

Kontomodell -

Andorra in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden

Kontomodell -

Gibraltar in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden

Kontomodell -

Vatikanstadt in Euro mit IBAN/BIC

(SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim

entsprechenden

Kontomodell -

Übrige Länder in Euro Siehe Kapitel B beim

entsprechenden Kontomodell

-

Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1): 15,00 EUR

50 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

51 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

Dienstleistung Preis in EUR

19

Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung

Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage)

Alle Länder 0 (SHARE) 15,00 bis 500,00 EUR 15,00 EUR

ab 500,01 EUR 1,5 ‰

mind. 15,00 EUR

Bei Bargeldeinzahlungen von Auslandsüberweisungen zu Lasten des CpD-Kontos 9000297209

zzgl. Spesen 10,00 EUR

Courtage 0,25 ‰

mind. 2,50 EUR

Alle Länder außerhalb des Geltungsbereichs der

Pauschale 25,00 EUR

zzgl. evtl. Nachbelastung im Falle höherer Entgelte des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Alle Länder außerhalb des

Geltungsbereichs der EU-Zahlungsdiensterichtlinie

2 (BEN) Gebührenberechnung siehe Entgeltregelung 0 (SHARE)

c) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse52

- per Postversand 1,50 EUR

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 EUR

10,00 EUR Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der

Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern

Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. 0,00 EUR 0,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Siehe Kapitel B

beim

entsprechenden Kontomodell.

Zusendung von personalisierten Überweisungsvordrucken und Zahlscheinen auf Kundenwunsch (Preis je Stück)

- 10-50 Stück

Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:

• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)

• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)

• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis:

- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag

gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

52 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben.

Dienstleistung Preis in EUR

20

b) Entgelte

53

Bei einer Entgeltberechnung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet

o die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:

o die separat belastet werden:

Absenderland/Währung Entgelt in Euro

Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Die Entgelte entsprechend denen für

Inlandsüberweisungen, siehe Kapitel B beim

entsprechenden Kontomodell Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)

San Marino in Euro mit IBAN/ BIC (SEPA-Überweisung) Andorra in Euro mit IBAN/ BIC (SEPA-Überweisung) Gibraltar in Euro mit IBAN/ BIC (SEPA-Überweisung) Vatikanstadt in Euro mit IBAN/ BIC (SEPA-Überweisung) Übrige Länder

Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 0,00

Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung

Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage)

Alle Länder 0 Überweisungsbetrag Entgelt in EUR

bis zu 10 EUR 0,00

bis zu 500 EUR 10,00

darüber 1,5 ‰, mind. 15,00, max. 100,00

zuzgl. Courtage 0,25 ‰ mind. 2,50

zuzgl. Courtage 0,25 ‰ mind. 2,50