B. Girokonten und Zahlungsverkehr
I. Girokonten
2. Kontoführung für Geschäftskonten
Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet.
20 Bei Einzahlungen in einem üblichen Umfang.
21 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.
22 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
23 Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen
24 Hinweis: Keine Berechnung, wenn die Kreissparkasse die Ersatzbeschaffung zu verantworten hat, z. B. bei Auslieferung mit defektem Magnetstreifen.)
Preismodelle für Geschäftskonten Geschäftsgiro
Standard GiroMed Praxis Kontoführung (monatlicher Grundpreis Berechnung ab 1. Folgemonat nach
Eröffnung. Bei Umstieg ab dem Folgemonat) 4,90 EUR 22,90 EUR (bei
KV/KZV-Eingang 12,90 EUR)
Rechnungsabschluss monatlich Monatlich
Bargeldauszahlung am Schalter, je 2,00 EUR 1,75 EUR
Bargeldeinzahlungen am Schalter, je20 3,00 EUR 1,75 EUR
Barschecks am Schalter, je 2,50 EUR 1,75 EUR
Bargeldeinzahlungen am Geldautomat, je 0,75 EUR inklusive
Bargeldauszahlungen am Geldautomat, je 0,44 EUR inklusive
Bargeldeinzahlungen Nachttresor 3,00 EUR inklusive
Gutschrift einer Überweisung21 0,44 EUR Inklusive
Überweisungen (beleghaft) 0,65 EUR 1,75 EUR
Überweisungen (Internet-Banking, SB) 0,14 EUR inklusive
Überweisung (am Schalter durch KSK-Mitarbeiter erfasst) 2,00 EUR 1,75 EUR
Echtzeitüberweisung, Preis pro Echtzeitüberweisung (Zahlungsausgang) 0,14 EUR inklusive
Überweisung eilig per EBICS 3,00 EUR inklusive
Lastschrift22 0,44 EUR inklusive
Anlage SEPA-Firmenlastschriftsmandat je Posten 5,00 EUR inklusive
Prüfung vorliegender SEPA-Firmenlastschriftmandate beim Zahlungspflichtigen
pro Posten 0,50 EUR
inklusive Einrichtung Überweisungen und Lastschrift über DatenServiceRechenZentrum
(DSRZ) oder per Datenfernübertragung (EBICS)
- Transaktionsgebühr für Datenfreigabe beleglos je Posten Transaktionsgebühr für Datenfreigabe beleghaft je Posten
0,14 EUR
Scheck (Einreichung bzw. Belastung)23 0,65 EUR 0,60 EUR
Dauerauftrag einrichten, ändern, am Schalter 1,50 EUR 1,50 EUR
Dauerauftrag einrichten, ändern, über Online-Banking 0,00 EUR 1,50 EUR
Dauerauftrag-/Überweisung-Rückruf (Recall) 10,00 EUR 10,00 EUR
Versand push-TAN, je Posten 0,14 EUR inklusive
Kontoauszug (pro Vorgang)
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form und dem vereinbarten Verfahren
Preis pro Kontoauszug
- elektronischer Kontoauszug
- Bereitstellung und Übermittlung einer qualifizierten elektronischen Signatur im Elektronischen Kontoauszug für Geschäftskunden (im Auftrag und Interesse des Kunden) (je Vorgang)
Abruf elektronischer Kontoumsätze MT 940 pro Umsatz 0,06 EUR inklusive
Pflichtkontoauszüge 1,50 EUR 1,25 EUR
Ausgabe einer Debitkarte (Sparkassen-Card) p.a. 6,50 EUR Inklusive
Ausgabe einer Debitkarte (Sparkassen-Card (Ersatzkarte))24 0,00 EUR 0,00 EUR Ausgabe einer Kreditkarte
- BusinessCard p.a.
- BusinessCard Gold p.a.
Eigenes Logo bei BusinessCard oder BusinessCard Gold (einmalig)
35,40 EUR
Dienstleistung Preis in EUR
12
3. Andere Preismodelle
Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8;
B.II.; B.III. und E berechnet.
3.1. Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Ein bestehendes Girokonto kann auf Antrag des Kunden in ein P-Konto (siehe § 850c ZPO) umgewandelt werden.
Einrichtungskosten gebührenfrei
3.2. Kontoführung Fremdwährungskonto
Kontoführung (monatlicher Grundpreis, Abrechnung vierteljährlich) 5,00 EUR
3.3. Sonstiges
Einzug durch ein Geldinstitut, je Konto 0,00 EUR
4. Kontoauszug (pro Vorgang) 4.1. Privatkonten
Erstellung und Bereitstellung/ Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren
Siehe Kapitel B beim
entsprechenden Kontomodell.
Bereitstellung/ Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht
Postversand von Kontoauszügen, die am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen werden25 Erstellung und Bereitstellung/ Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- bei Postversand je
- bei Abholung in der Geschäftsstelle je 12,50 EUR
12,50 EUR Bei erhöhtem Aufwand wird ein Kostenersatz nach aufgewendeter Zeit, Stundensatz 50,00 EUR, in Rechnung gestellt. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen26. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
4.2. Geschäftskonten
Erstellung und Bereitstellung/ Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem
vereinbarten Verfahren Siehe Kapitel B
beim ent-sprechenden Kontomodell.
Bereitstellung/ Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht
Postversand von Kontoauszügen, die am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen werden27 Erstellung und Bereitstellung/ Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- bei Postversand je
- bei Abholung in der Geschäftsstelle je 12,50 EUR
12,50 EUR
25 Es erfolgt eine unterjährige Zwangsauszugsschreibung jeweils zum 23.02. / 23.05. / 23.08. / 23.11. wenn die Bereitstellungsart „KAD“ bzw. „ELK“ verschlüsselt ist und die Konten seit Quartalsbeginn noch keinen Auszug erhalten haben und die Konten vor dem laufenden Quartal Umsätze aufweisen und die Konten nicht innerhalb des lfd. Quartals eröffnet wurden.
26 Zahlungsvorgänge sind insbesondere
- Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die
- Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften,
- Überweisungen oder
- Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
27 Es erfolgt eine unterjährige Zwangsauszugsschreibung jeweils zum 23.02. / 23.05. / 23.08. / 23.11. wenn die Bereitstellungsart „KAD“ bzw. „ELK“ verschlüsselt ist und die Konten seit Quartalsbeginn noch keinen Auszug erhalten haben und die Konten vor dem laufenden Quartal Umsätze aufweisen und die Konten nicht innerhalb des lfd. Quartals eröffnet wurden.
Dienstleistung Preis in EUR
13 Bei erhöhtem Aufwand wird ein Kostenersatz nach aufgewendeter Zeit, Stundensatz 50,00 EUR, in Rechnung gestellt. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen28. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
5. Rechnungsabschluss 5.1. Privatkonten
Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.
Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.)
5.2. Geschäftskonten
Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.
Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.)
6. Geduldete Kontoüberziehungen
Für Inanspruchnahme des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberziehung), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
7. Kontowecker
Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt
(Kontowecker „EWR-Währung“) unentgeltlich
Hinweis:
Mittels der nachfolgenden Kontowecker werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nr. I.1 bis I. 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Benachrichtigung für Echtzeit-Überweisung (Kontowecker „Echtzeit-Überweisung“) per
Sparkassen-App unentgeltlich
E-Mail unentgeltlich
Benachrichtigung über sonstige Ereignisse (ohne Kontowecker „EWR-Währung“ und
„für Echtzeit-Überweisung“) per
Sparkassen-App unentgeltlich
E-Mail unentgeltlich
8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis:
Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- fällige Darlehensraten - fällige Sparraten - Schließfachmietpreis
28Zahlungsvorgänge sind insbesondere
- Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die
- Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften,
- Überweisungen oder
- Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
Dienstleistung Preis in EUR
14
9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz
Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei
Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse.
II. Erbringung von Zahlungsdiensten
Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1. Überweisungen
Überweisungen gemäß den Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen sind unabhängig von dem vorhandenen Kontoguthaben oder der eingeräumten Kreditlinie limitiert auf 100.000 Euro, pro Überweisung. Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimite zusätzlich beschränkt sein.
1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
29in Euro oder in anderen EWR-Währungen
301.1.1.Überweisungsaufträge
Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7.
a) Ausführungsfristen
Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse bzw. ab Feststellung der Ausführbarkeit einer Echtzeit-Überweisung):
- Überweisungen in Euro
o Belegloser Überweisungsauftrag
31: max. 1 Geschäftstag o Beleghafter Überweisungsauftrag
32: max. 2 Geschäftstage o Echtzeit-Überweisungsauftrag: max. 20 Sekunden
33- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
o Belegloser Überweisungsauftrag6
34: max. 4 Geschäftstage o Beleghafter Überweisungsauftrag7
35: max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.
29 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
30 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
31 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) und Kwitt.
32 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.
33 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt.
34 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ)
35 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.
Dienstleistung Preis in EUR
15
aa) Überweisungen in der Kontowährung
Der Zahler trägt die folgenden Entgelte
36:
Modalitäten: je Überweisung
vom Girokonto per
Zahlschein Überweisungsart beleghaft37 beleglos38 per
Dauerauftrag per
Eilüberweisung Überweisung mit IBAN in
Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung)
siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell s. Ziff. B. 4.1.
Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)
siehe Kapitel B beim entsprechenden
Kontomodell SWIFT - eilig
+ 15,00 EUR s. Ziff. B. 4.1.
Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister
online Siehe Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) bzw. Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)
Hinweis:
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket
abgegolten ist (siehe Kapital B beim entsprechenden Kontomodell).
bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte:
Höhe der Entgelte
39Entgeltregelung SHARE
Entgelt 15,00 bis 500,00 EUR 15,00 EUR
ab 500,01 EUR 1,5 ‰
mind. 15,00 EUR
Bei Bargeldeinzahlungen von Auslandsüberweisungen zu Lasten des CpD-Kontos 9000297209
zzgl. Spesen 10,00 EUR
Courtage 0,25 ‰
mind. 2,50 EUR
cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers
Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR).
Höhe der Entgelte
40Entgeltregelung OUR (jeweils zuzüglich SHARE)
Entgelt Pauschale 25,00 EUR
zzgl. evtl. Nachbelastung im Falle höherer Entgelte des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers
Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).
36 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
37 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.
38 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) und Kwitt.
39 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
40 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
Dienstleistung Preis in EUR
16
c) Sonstige Entgelte
Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages durch die Sparkasse41
- per Postversand 1,50 EUR
Bearbeitung eines Überweisungsrückrufs nach Ablauf der Widerspruchsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 EUR
10,00 EUR Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen.
0,00 EUR 0,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell Eilüberweisung
Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 15,00 EUR
1.1.2.Gutschrift einer Überweisung
Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet
42:
Gutschrift einer Entgelt in Euro
Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse
(SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro an einen
Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen
Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen
Zahlungsdienstleister
Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines
EWR-Mitgliedsstaates lautet Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
Echtzeit-Überweisung mit IBAN in Euro Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.
Hinweis:
Für die Gutschrift einer Überweisung in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben:
Überweisungsbetrag Entgelt in EUR
bis zu 10 EUR bis zu 500 EUR darüber
0,00 EUR 10,00 EUR
1,5‰, mind. 15,00 EUR max. 100,00 EUR zzgl. bei Fremdwährung Courtage 0,25‰, min. 2,50 EUR
Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.
41 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben.
42 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.
Dienstleistung Preis in EUR
17
1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)
43in Währungen eines Staates außerhalb des EWR
(Drittstaatenwährung)
44sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)
451.2.1.Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
Bei Echtzeit-Überweisungen in Euro zu SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR (SEPA-Drittstaaten)
46, beträgt die maximale Ausführungsfrist 20 Sekunden.
47b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR
(Drittstaatenwährung)
Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.
aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte:
Höhe der Entgelte
48Entgeltregelung SHARE
Entgelt 15,00 bis 500,00 EUR 15,00 EUR
ab 500,01 EUR 1,5 ‰
mind. 15,00 EUR
Bei Bargeldeinzahlungen von Auslandsüberweisungen zu Lasten des CpD-Kontos 9000297209
zzgl. Spesen 10,00 EUR
bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte:
Höhe der Entgelte
49Entgeltregelung SHARE
Entgelt 15,00 bis 500,00 EUR 15,00 EUR
ab 500,01 EUR 1,5 ‰
mind. 15,00 EUR
Bei Bargeldeinzahlungen von Auslandsüberweisungen zu Lasten des CpD-Kontos 9000297209
zzgl. Spesen 10,00 EUR
Courtage 0,25 ‰
mind. 2,50 EUR
ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers
43 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
44 z. B. US-Dollar.
45 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
46 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
47 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt.
48 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
49 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
Dienstleistung Preis in EUR
18
Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR).
Höhe der Entgelte
50Entgeltregelung OUR (jeweils zuzüglich SHARE)
Entgelt Pauschale 25,00 EUR
zzgl. evtl. Nachbelastung im Falle höherer Entgelte des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers
Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).
bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten)
aaa) Entgeltpflichtige
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise:
- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
bbb) Entgelte
51Zielland/Produkt Entgeltregelung
0 (SHARE) 1 (OUR)
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden
Kontomodell -
Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden
Kontomodell -
San Marino in Euro mit IBAN/BIC
(SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim
entsprechenden
Kontomodell -
Andorra in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden
Kontomodell -
Gibraltar in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim entsprechenden
Kontomodell -
Vatikanstadt in Euro mit IBAN/BIC
(SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B beim
entsprechenden
Kontomodell -
Übrige Länder in Euro Siehe Kapitel B beim
entsprechenden Kontomodell
-
Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1): 15,00 EUR
50 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
51 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
Dienstleistung Preis in EUR
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Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung
Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage)
Alle Länder 0 (SHARE) 15,00 bis 500,00 EUR 15,00 EUR
ab 500,01 EUR 1,5 ‰
mind. 15,00 EUR
Bei Bargeldeinzahlungen von Auslandsüberweisungen zu Lasten des CpD-Kontos 9000297209
zzgl. Spesen 10,00 EUR
Courtage 0,25 ‰
mind. 2,50 EUR
Alle Länder außerhalb des Geltungsbereichs der
Pauschale 25,00 EUR
zzgl. evtl. Nachbelastung im Falle höherer Entgelte des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Alle Länder außerhalb des
Geltungsbereichs der EU-Zahlungsdiensterichtlinie
2 (BEN) Gebührenberechnung siehe Entgeltregelung 0 (SHARE)
c) Sonstige Entgelte
Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse52
- per Postversand 1,50 EUR
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 EUR
10,00 EUR Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. 0,00 EUR 0,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Siehe Kapitel B
beim
entsprechenden Kontomodell.
Zusendung von personalisierten Überweisungsvordrucken und Zahlscheinen auf Kundenwunsch (Preis je Stück)
- 10-50 Stück
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis:
- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
52 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben.
Dienstleistung Preis in EUR
20
b) Entgelte
53Bei einer Entgeltberechnung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet
o die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:
o die separat belastet werden:
Absenderland/Währung Entgelt in Euro
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Die Entgelte entsprechend denen für
Inlandsüberweisungen, siehe Kapitel B beim
entsprechenden Kontomodell Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)
San Marino in Euro mit IBAN/ BIC (SEPA-Überweisung) Andorra in Euro mit IBAN/ BIC (SEPA-Überweisung) Gibraltar in Euro mit IBAN/ BIC (SEPA-Überweisung) Vatikanstadt in Euro mit IBAN/ BIC (SEPA-Überweisung) Übrige Länder
Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 0,00
Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung
Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage)
Alle Länder 0 Überweisungsbetrag Entgelt in EUR
bis zu 10 EUR 0,00
bis zu 500 EUR 10,00
darüber 1,5 ‰, mind. 15,00, max. 100,00
zuzgl. Courtage 0,25 ‰ mind. 2,50
zuzgl. Courtage 0,25 ‰ mind. 2,50