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Bargeldauszahlungen

B. Girokonten und Zahlungsverkehr

II. Erbringung von Zahlungsdiensten

3. Kartengestützter Zahlungsverkehr

3.4. Bargeldauszahlungen

a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden bei der Kreissparkasse Heidenheim

Bargeldauszahlungen

an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten

mit unserer Debitkarte (Sparkassen-Card) siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell

mit unserer Debitkarte (Mastercard) entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 7,50 EUR mit unserer Kreditkarte (Mastercard oder Visa) entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 7,50 EUR mit unserer Kreditkarte (Mastercard Business/

Mastercard Business Gold) entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 7,50 EUR

b) Bargeldauszahlungen mit der Debitkarte (Sparkassen-Card) bei fremden

Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR

84

)

Bargeldauszahlungen an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit der Debitkarte (Sparkassen-Card) (neben den

üblichen Buchungspreisen)

am Schalter am Geldautomaten bei Sparkassen und Landesbanken, die am

Heimatsparkassenmodell teilnehmen entfällt unentgeltlich

bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt(85) erheben:

- Verfügungen im girocard-System in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro

entfällt

entfällt unentgeltlich

Direktes Kundenentgelt des GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 8,- EUR bei ZD im EWR, die kein direktes

Kundenentgelt(86) erheben:

- Verfügungen in den Zahlungssystemen Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus-System in Euro

entfällt Interbankenentgelt des

GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 8,- EUR bei ZD im EWR im Maestro/Cirrus oder

V-Pay/Plus-System in Fremdwährung - in EWR-Fremdwährung87

zzgl. Währungsumrechnungsentgelt88 - in Drittstaatenwährung89

entfällt

Interbankenentgelt des GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 8,- EUR 0,00% des Umsatzes Interbankenentgelt des

GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 8,- EUR bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung90

im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus System entfällt Interbankenentgelt des GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 9,- EUR

83 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

84 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

85 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten.

86 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.

87 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

88 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

89 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

90 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

Dienstleistung Preis in EUR

26

c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- und

Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR

91

)

Bargeldauszahlungen mit Kreditkarten

bei fremden ZD im Inland und Ausland am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte (Mastercard)

(im Inland ab der 1. Abhebung) (im Ausland ab der 6. Abhebung in Fremdwährung)

- in Euro

- in EWR in EWR-Fremdwährung92 - in Drittstaatenwährung93 - außerhalb des EWR in mit unserer Kreditkarte (Mastercard oder

Visa)

(im Inland ab der 1. Abhebung) (im Ausland ab der 6. Abhebung)

- in Euro

- in EWR in EWR-Fremdwährung96 - in Drittstaatenwährung97 - außerhalb des EWR in mit unserer Kreditkarte (Mastercard

Business/ Mastercard Business Gold) (im Inland ab der 1. Abhebung) (im Ausland ab der 6. Abhebung)

- in Euro - in EWR in

EWR-Fremdwährung100 - in Drittstaatenwährung101 - außerhalb des EWR in

Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.

91 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

92 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

93 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

94 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

95 DieUmrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

96 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

97 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

98 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

99 DieUmrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

100 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

101 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

102 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

103 DieUmrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

Dienstleistung Preis in EUR

27

3.5. Ausführungsfrist

Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen:

Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen

EWR-Währung104 als Euro max. 4 Geschäftstage

Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von

der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.

Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7.

4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte

105

4.1. Bargeldeinzahlung

Bargeldeinzahlungen auf eigenes Konto Siehe Kapitel B beim

entsprechenden Kontomodell.

Bargeldeinzahlungen eigener Kunden zugunsten Dritter - auf Konten bei uns

- Spenden

- Zugunsten Verbundpartner (LBS, SV, neue leben usw.) - auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken - auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern Bei Bargeldeinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen

Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) und Kapitel B Nummer II. 1.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen.

4,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR

4.2. Bargeldauszahlung

Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II. 3.4 erfasst ist).

5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)

Bereitstellung des Online-Banking Zuganges 0,00 EUR

Bereitstellung von push-TAN

- Je push-TAN106 0,00 EUR

Bereitstellung von HBCI-Chipkarte / Bereitstellung einer kontounabhängigen

Banking-Card zur Verwendung im Online-Banking 10,00 EUR

Bereitstellung des Elektronischen Safes (inkl. MwSt.) - Volumenvariante S

- Volumenvariante L - Volumenvariante XL

mtl. 0,39 EUR mtl. 0,99 EUR mtl. 2,99 EUR

5.2. Electronic Banking für Unternehmer

Zugangsverwaltung für EBICS

- Einrichtung Kunden-ID 4,90 EUR

- Einrichtung zusätzliche Kunden-ID 4,90 EUR

- Einrichtung Teilnehmer ID 4,90 EUR

- Einrichtung Konto 4,90 EUR

- Einrichtung/Änderung von Auftragstypen 4,90 EUR

104 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

105 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

106 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist.

Dienstleistung Preis in EUR

28 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden107

- Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/

Sicherungsverfahren, pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 EUR

- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 oder camt.052

o pro bereit gestelltem Umsatz 0,06 EUR

- S-FIRM Basis, monatlicher Paketpreis 6,90 EUR

- S-FIRM Profi, monatlicher Paketpreis 10,90 EUR

- EBICS-Nutzung mit Fremdsoftware, Monatspauschale 9,90 EUR

- zuzüglich bei Installation des Programms durch Mitarbeiter der Kreissparkasse

Heidenheim je angefangene Stunde 60,00 EUR

- Händlerkarten für electronic cash und Geldkartenterminals bei Ausgabe

(Gültigkeitsdauer lfd. Jahr u. 2 Folgejahre) 10,00 EUR

Vereine

Bereitstellung von SFirm (ohne Support), monatlicher Paketpreis 0,00 EUR Bereitstellung von SFirm (mit Support), monatlicher Paketpreis 5,00 EUR

5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/ FinTS

108

Beauftragung mittels FinTS:

Einzelüberweisung

- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten109)

- Echtzeit-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten110) - Echtzeit-Überweisung in Euro (in Drittstaaten111) - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Sammelüberweisung

- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten112)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten113) o je Sammelbuchung

o je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Lastschrifteinzug

- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten114)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

107 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht).

108 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben.

109 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

110 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

111 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

112 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

113 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

114 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

Dienstleistung Preis in EUR

29 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten115)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschland oder innerhalb EWR-Staaten116)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten117) o je Sammelbuchung

o je Einzelauftrag

Beauftragung mittels EBICS (ELKO):

- Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift

- je Datei 0,00

- Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 Überweisungen:

- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten118)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten119) o je Sammelbuchung

o je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)

o Je Sammelbuchung o Je Einzelauftrag

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Lastschrifteinzug:

- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschland oder innerhalb EWR-Staaten120)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten121) o je Sammelbuchung

o je Einzelauftrag

- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten122)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten123) o je Sammelbuchung

o je Einzelauftrag

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

115 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

116 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

117 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

118 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

119 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

120 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

121 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

122 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

123 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Dienstleistung Preis in EUR

30

6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung

6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste

Umsätze mit der Mastercard/ Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/ Visa Basis (Debitkarte) und der mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR

124

in EWR-Fremdwährung

125

werden zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro-Referenzwechselkurse der EZB sind unter

https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/

html/index.en.html.abrufbar.

Umsätze mit der Mastercard/ Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/ Visa Basis (Debitkarte) in Fremdwährungen außerhalb des EWR und/oder Drittstaatenwährungen

126

werden zum Referenzwechselkurz von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich.

Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro/Cirrus- und V PAY / Plus System in Fremdwährung außerhalb des EWR oder in Drittstaatenwährungen werden zu den

Maestro/Cirrus bzw. V PAY/Plus-Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro/Cirrus und V PAY/Plus-Wechselkurse sind unter

www.helaba.de/CBD-Kursinformation veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich.

Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen.

6.2. Sonstige Zahlungsdienste

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich.

7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen

Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von

- Sonnabenden,

- dem 24. und 31. Dezember.

Abweichend davon ist für Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag.

Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): 16 Uhr

(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind oder eine Echtzeit-Überweisung autorisiert wird)

124 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

125Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

126 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

Dienstleistung Preis in EUR

31

III. Scheckverkehr

Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1. Allgemein

Scheckeinlösung Siehe Kapitel

B beim entsprechenden Kontomodell.

Scheckeinzug (Inland)

Scheckvordrucke 0,00 EUR

Zusendung von personalisierten Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden (Preis pro Stück)

- 10-50 Stück - 51-100 Stück - 101-500 Stück - Ab 501 Stück

0,17 EUR 0,10 EUR 0,07 EUR 0,05 EUR

Vormerkung / Verlängerung einer Schecksperre 0,00 EUR

Bereitstellung eines Bundesbank-Schecks 30,00 EUR

Wertstellungen

Scheckeinreichungen: eigenes Kreditinstitut Buchungstag

Scheckeinreichungen: andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten

- Inkasso

Buchungstag

Scheckeinlösung Buchungstag

2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland

127

Pro Scheck bis 500,00 Euro 15,00 EUR

darüber 1,5 ‰ des Scheckbetrages,

mind. 15,00 EUR

zzgl. bei Fremdwährung: Courtage 0,25‰ des Scheckbetrages,

mind. 2,50 EUR

bei Orderschecks zzgl. Scheckgebühr pro Scheck 10,00 EUR

2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland

Abwicklungsgebühr pro Scheck

Bis 50,00 Euro 5,00 EUR

Bis 500,00 Euro 15,00 EUR

darüber 1,5 ‰ des Scheckbetrages, mind. 15,00 EUR

zzgl. bei Fremdwährung: Courtage 0,25 ‰ des Scheckbetrages, mind. 2,50 EUR

2.3. Umrechnungskurse

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.

- Ort der Veröffentlichung: FirmenkundenCenter Heidenheim/Außenhandel

- Gebühr für DM-Umtausch in Euro (Nur Scheine zum Einzug und zur Gutschrift auf ein Konto bei der Kreissparkasse) 3 % Provision, mind. 3,00 EUR

Fremdwährungsumrechnung beim Auslandseinsatz der Mastercard/Visa Card

Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der Mastercard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die Mastercard/Visa Card.

Die Währungsumrechnungskurse für Maestro- und VPay-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.

127 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.

Dienstleistung Preis in EUR

32

C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft

I. Sparkonto

1. Kennwortvereinbarung

Kennwortvereinbarung, jährlich 10,00 EUR

2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung)

Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag

Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag

3. Zusendung

Zusendung Sparkassenbuch Portoersatz

4. Einrichtung eines Mietkautionskontos

Einrichtung eines Mietkautionskontos 40,00 EUR

5. Einzug durch ein Geldinstitut, je Konto

Einzug durch ein Geldinstitut, je Konto 0,00 EUR

6. Aufbewahrung eines Sparkassenbuches

Aufbewahrung eines Sparkassenbuches, jährlich

Wird nur erhoben, wenn dies im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgt. 30,00 EUR

7. Altbestände Ratensparverträge

Sparform Zinssatz

Spk.-Sparplan128 0,10%

S-Zielsparen Tr. 1 0,50%

S-Zielsparen Tr. 2 0,50%

S-Zielsparen Tr. 3 0,20%

S-Zielsparen Tr. 4 0,001%

Bildungssparen Tr. 2 0,001%

Bildungssparen129 Tr. 1/

S-Prämiensparen flexibel130

0,001% / 0,001%

128 Hinweis: Werden Auszahlungen ohne Kündigung bzw, vor Ablauf der Kündigungsfrist geleistet, ist die Sparkasse berechtigt, Vorschusszinsen in Höhe eines Viertels des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu berechnen. Von Spareinlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist können - soweit nichts anderes vereinbart ist - ohne Kündigung bis zu 2.000,-- EUR für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats abgehoben werden.

129 Hinweis: Werden Auszahlungen ohne Kündigung bzw, vor Ablauf der Kündigungsfrist geleistet, ist die Sparkasse berechtigt,

129 Hinweis: Werden Auszahlungen ohne Kündigung bzw, vor Ablauf der Kündigungsfrist geleistet, ist die Sparkasse berechtigt,