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SEPA-Firmen-Lastschriften

B. Girokonten und Zahlungsverkehr

II. Erbringung von Zahlungsdiensten

2. Lastschriften

2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften

2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften

Bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften

Frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift

57 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

58 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

59 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung.

60 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

Lastschrifteinlösungen bei Lastschriften aus Entgelt in Euro der Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Gibraltar und

Vatikanstadt Postengebühr, siehe Kapitel B beim

entsprechenden Kontomodell.

Dienstleistung Preis in EUR

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3. Kartengestützter Zahlungsverkehr

3.1. Mastercard/ Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)

61

a) Ausgabe einer Mastercard/ Visa Card (Kreditkarte)

Mastercard Karte/Visa Card/Mastercard Basis-Kreditkarte/Business Card - Hauptkarte (jährlich)

- Zusatzkarte (jährlich)

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Mastercard Gold Karte/Visa Card Gold/FCH Card Gold/Business Card Gold - Hauptkarte (jährlich)

- Zusatzkarte (jährlich)

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

b)

Ausstattung von Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarte) mit Motiv als Picture Card

Picture Card Motiv 9,90 EUR

c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/

Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden

- für eine beschädigte Mastercard/ Visa Card soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht

- bei Vergessen der PIN 15,00EUR

- wegen Namensänderung

- für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/ Visa Card

0,00 EUR

d) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen für eine Mastercard/ Visa Card (Kredit- oder Debitkarten)

62

Portokosten

e) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der

Kreditkartenabrechnung für eine Mastercard/ Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden

(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung)

per Postversand 0,00 EUR

per elektronischem Postfach 0,00 EUR

f) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden

(Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich.)

g) Einsatz der Mastercard/ Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR

63

Unentgeltlich

61 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt.

62 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

63 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

Dienstleistung Preis in EUR

23

h) Einsatz der Mastercard/ Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in

Fremdwährung im EWR

64

- in EWR-Fremdwährung

65

Währungsumrechnungsentgelt

66

1,75% des Umsatzes

- In Drittstaatenwährung

67

1,75% des Umsatzes

i) Einsatz der Mastercard/ Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung

68

außerhalb des EWR

69

1,75% des Umsatzes j) Bargeldauszahlung der Mastercard/ Visa Card (Kredit- und Debitkarte) (siehe Kapitel

B Nummer II. 3.4)

k) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/ Visa Card (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B.

Vergessen der PIN)

70

5,00 Euro Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der

Sparkassen ist unentgeltlich.

3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card)

a) Ausgabe einer Debitkarte (Sparkassen-Card) Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

b) Täglicher Verfügungsrahmen

71

Debitkarte (Sparkassen-Card) je nach Einsatz

72

:

Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden73 Geldautomaten - An Geldautomaten der Sparkasse bis zu

- An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu - An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu

1.500 EUR bzw.

500 EUR Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen74 5.000 EUR

Aufladen der girogo-Karte/Geldkarte 200 EUR

Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse 10.000 EUR

64 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

65 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

66 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

67 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

68 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

69 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

70 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde.

71 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumter Kontoüberziehung gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.

72 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.

73 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.

74 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein.

Dienstleistung Preis in EUR

24

c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Debitkarte

(Sparkassen-Card) aufgrund eines Auftrags des Kunden

für eine beschädigte Debitkarte (Sparkassen-Card) soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht

unentgeltlich - wegen Namensänderung

- bei Vergessen der PIN

- für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Debitkarte (Sparkassen-Card)

d) Sperren einer Debitkarte (Sparkassen-Card) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden.

(Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Debitkarte (Sparkassen-Card) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich)

e) Einsatz der Debitkarte (Sparkassen-Card) zum Bezahlen in Euro im EWR

75

unentgeltlich f) Einsatz der Debitkarte (Sparkassen-Card) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR

76

- in EWR-Fremdwährung

77

1,00% des Umsatzes, min. 1,00 EUR, max. 5,00 EUR

zzgl. Währungsumrechnungsentgelt

78

0,00% des Umsatzes

- in Drittstaatenwährung

79

1,00% des Umsatzes, min. 1,00 EUR, max. 5,00 EUR

g) Einsatz der Debitkarte (Sparkassen-Card) zum Bezahlen in Fremdwährung

80

außerhalb des EWR

81

1,00% des Umsatzes, min. 1,00 EUR, max. 5,00 EUR h) Bargeldauszahlung mit der Debitkarte (Sparkassen-Card) (siehe Kapitel B Nummer II.

3.4)

i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Debitkarte (Sparkassen-Card) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z.B. Vergessen der PIN)

82

5,00 EUR Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der

Sparkasse ist unentgeltlich.

75 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

76 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

77 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

78 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

79 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

80 Zur Umrechnung siehe Nr.II.6.1 dieses Kapitels.

81 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

82 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde.

Dienstleistung Preis in EUR

25

3.3. GeldKarte

Aufladung unserer GeldKarten

- an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals)

- an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister

- an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind

Siehe Kapitel B Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute: Ob und ggf. in welcher Höhe die

kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. 1,00 EUR

3.4. Bargeldauszahlungen

83

a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden bei der Kreissparkasse Heidenheim

Bargeldauszahlungen

an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten

mit unserer Debitkarte (Sparkassen-Card) siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell

mit unserer Debitkarte (Mastercard) entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 7,50 EUR mit unserer Kreditkarte (Mastercard oder Visa) entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 7,50 EUR mit unserer Kreditkarte (Mastercard Business/

Mastercard Business Gold) entfällt 2 % vom Umsatz, mind. 7,50 EUR

b) Bargeldauszahlungen mit der Debitkarte (Sparkassen-Card) bei fremden

Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR

84

)

Bargeldauszahlungen an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit der Debitkarte (Sparkassen-Card) (neben den

üblichen Buchungspreisen)

am Schalter am Geldautomaten bei Sparkassen und Landesbanken, die am

Heimatsparkassenmodell teilnehmen entfällt unentgeltlich

bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt(85) erheben:

- Verfügungen im girocard-System in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro

entfällt

entfällt unentgeltlich

Direktes Kundenentgelt des GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 8,- EUR bei ZD im EWR, die kein direktes

Kundenentgelt(86) erheben:

- Verfügungen in den Zahlungssystemen Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus-System in Euro

entfällt Interbankenentgelt des

GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 8,- EUR bei ZD im EWR im Maestro/Cirrus oder

V-Pay/Plus-System in Fremdwährung - in EWR-Fremdwährung87

zzgl. Währungsumrechnungsentgelt88 - in Drittstaatenwährung89

entfällt

Interbankenentgelt des GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 8,- EUR 0,00% des Umsatzes Interbankenentgelt des

GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 8,- EUR bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung90

im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus System entfällt Interbankenentgelt des GAA-Betreibers zzgl. 1,00% vom Abhebebetrag mind. 9,- EUR

83 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

84 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

85 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten.

86 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.

87 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

88 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

89 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

90 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

Dienstleistung Preis in EUR

26

c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- und

Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR

91

)

Bargeldauszahlungen mit Kreditkarten

bei fremden ZD im Inland und Ausland am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte (Mastercard)

(im Inland ab der 1. Abhebung) (im Ausland ab der 6. Abhebung in Fremdwährung)

- in Euro

- in EWR in EWR-Fremdwährung92 - in Drittstaatenwährung93 - außerhalb des EWR in mit unserer Kreditkarte (Mastercard oder

Visa)

(im Inland ab der 1. Abhebung) (im Ausland ab der 6. Abhebung)

- in Euro

- in EWR in EWR-Fremdwährung96 - in Drittstaatenwährung97 - außerhalb des EWR in mit unserer Kreditkarte (Mastercard

Business/ Mastercard Business Gold) (im Inland ab der 1. Abhebung) (im Ausland ab der 6. Abhebung)

- in Euro - in EWR in

EWR-Fremdwährung100 - in Drittstaatenwährung101 - außerhalb des EWR in

Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.

91 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

92 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

93 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

94 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

95 DieUmrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

96 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

97 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

98 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

99 DieUmrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

100 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

101 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

102 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

103 DieUmrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

Dienstleistung Preis in EUR

27

3.5. Ausführungsfrist

Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen:

Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen

EWR-Währung104 als Euro max. 4 Geschäftstage

Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von

der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.

Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7.

4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte

105

4.1. Bargeldeinzahlung

Bargeldeinzahlungen auf eigenes Konto Siehe Kapitel B beim

entsprechenden Kontomodell.

Bargeldeinzahlungen eigener Kunden zugunsten Dritter - auf Konten bei uns

- Spenden

- Zugunsten Verbundpartner (LBS, SV, neue leben usw.) - auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken - auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern Bei Bargeldeinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen

Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) und Kapitel B Nummer II. 1.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen.

4,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR

4.2. Bargeldauszahlung

Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II. 3.4 erfasst ist).

5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)

Bereitstellung des Online-Banking Zuganges 0,00 EUR

Bereitstellung von push-TAN

- Je push-TAN106 0,00 EUR

Bereitstellung von HBCI-Chipkarte / Bereitstellung einer kontounabhängigen

Banking-Card zur Verwendung im Online-Banking 10,00 EUR

Bereitstellung des Elektronischen Safes (inkl. MwSt.) - Volumenvariante S

- Volumenvariante L - Volumenvariante XL

mtl. 0,39 EUR mtl. 0,99 EUR mtl. 2,99 EUR

5.2. Electronic Banking für Unternehmer

Zugangsverwaltung für EBICS

- Einrichtung Kunden-ID 4,90 EUR

- Einrichtung zusätzliche Kunden-ID 4,90 EUR

- Einrichtung Teilnehmer ID 4,90 EUR

- Einrichtung Konto 4,90 EUR

- Einrichtung/Änderung von Auftragstypen 4,90 EUR

104 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,

Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

105 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

106 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist.

Dienstleistung Preis in EUR

28 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden107

- Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/

Sicherungsverfahren, pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 EUR

- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 oder camt.052

o pro bereit gestelltem Umsatz 0,06 EUR

- S-FIRM Basis, monatlicher Paketpreis 6,90 EUR

- S-FIRM Profi, monatlicher Paketpreis 10,90 EUR

- EBICS-Nutzung mit Fremdsoftware, Monatspauschale 9,90 EUR

- zuzüglich bei Installation des Programms durch Mitarbeiter der Kreissparkasse

Heidenheim je angefangene Stunde 60,00 EUR

- Händlerkarten für electronic cash und Geldkartenterminals bei Ausgabe

(Gültigkeitsdauer lfd. Jahr u. 2 Folgejahre) 10,00 EUR

Vereine

Bereitstellung von SFirm (ohne Support), monatlicher Paketpreis 0,00 EUR Bereitstellung von SFirm (mit Support), monatlicher Paketpreis 5,00 EUR

5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/ FinTS

108

Beauftragung mittels FinTS:

Einzelüberweisung

- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten109)

- Echtzeit-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten110) - Echtzeit-Überweisung in Euro (in Drittstaaten111) - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Sammelüberweisung

- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten112)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten113) o je Sammelbuchung

o je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Eilig per EBICS)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

Lastschrifteinzug

- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten114)

o je Sammelbuchung o je Einzelauftrag

Siehe Kapitel B beim entsprechenden Kontomodell.

107 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht).

108 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben.

109 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

110 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

111 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

112 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

113 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

114 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.