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Im Mai fand in Brüssel die dritte UNO-Konferenz über die ärmsten Entwicklungsländer statt, an welcher Massnahmen zur Armutsbekämpfung beschlossen wurden. An der siebten Vertragsparteienkonferenz der Klimakonvention in Marrakesch gelang es, die Verhandlungen über die Umsetzung des Protokolls von Kyoto erfolgreich abzuschliessen; damit steht es den Vertragsparteien offen, ihre nationalen Ratifi-zierungsverfahren durchzuführen.

4.4.1 UNCTAD

Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) wurde 1964 gegründet und hat zum Ziel, entwicklungsrelevante Fragen im Zusammenhang mit Handel, Finanzierung, Techno-logie, Investitionen und nachhaltige Entwicklung auf umfassende Art zu behandeln. Die in Genf domizi-lierte UNCTAD unterstützt die Bestrebungen zu einer stärkeren Beteiligung der Entwicklungsländer am internationalen Handel und zu vermehrten Investitionen in diesen Ländern. Die Schweiz ist Grün-dungsmitglied der UNCTAD.

Die Haupttätigkeit der UNCTAD galt der Vorbereitung der dritten Konferenz der Vereinten Nationen über die ärmsten Entwicklungsländer vom 13.–20. Mai in Brüssel, mit welcher die internationale Auf-merksamkeit auf die Herausforderungen gelenkt wurde, vor die sich die ärmsten Entwicklungsländer gestellt sehen. Als Entwicklungsziel wurde bestätigt, die Anzahl der in absoluter Armut lebenden Bevöl-kerung bis zum Jahr 2015 um die Hälfte zu verringern, was nach entsprechenden Verbesserungen der wirtschaftlichen und sozialen Situation ruft. Die Konferenzteilnehmer verabschiedeten eine Deklaration mit einem Aktionsprogramm, in welchem die zur Erreichung dieser Zielgrösse notwendigen Schritte bis 2010 vorgezeichnet sind. Sie beschlossen ferner, ein Monitoringsystem einzuführen, das die Einhaltung dieses Programms und die dabei erzielten Fortschritte überprüft.

Das seco hat im Berichtsjahr mit 800'000 Franken eine gemeinsame Initiative der UNCTAD, WTO, Weltbank sowie des IMF und des UNDP zur Koordination der Programme für technische Assistenz im Bereich der handelsrelevanten Zusammenarbeit für die ärmsten Entwicklungsländer unterstützt. Ziel dieser Integrated Framework-Initiative ist es, die Handelsdimension in die Strategien zur Armutsbe-kämpfung einzubeziehen.

4.4.2 UNIDO

Die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) wurde 1966 gegründet und hat ihren Sitz in Wien. Das Ziel dieser Organisation ist die Förderung der nachhaltigen industriellen Entwicklung in Entwicklungs- und Transitionsländern. Die UNIDO zählt zu den Organisationen, welche mit der Umsetzung des Montrealprotokolls zum Schutz der Ozonschicht sowie der Globalen Umweltfa-zilität betraut sind. Die Schweiz ist seit der Gründung der UNIDO Mitglied.

Im Dezember fand in Wien die neunte Generalkonferenz der Organisation für industrielle Entwicklung der Vereinten Nationen (UNIDO) statt, an welcher das Arbeitsprogramm für die folgenden zwei Jahre verabschiedet wurde. Die Schweiz wurde für weitere vier Jahre in den Rat für industrielle Entwicklung (Industrial Development Board) gewählt. Im Zentrum der Diskussionen standen Fragen zu den Heraus-forderungen, welche die Globalisierung an die nachhaltige industrielle Entwicklung stellt.

Die Schweiz hat die Organisation insbesondere während des 1997 eingeleiteten Reformprozesses stark unterstützt und dabei mit der UNIDO eine strategische Partnerschaft im Bereich der Förderung der nachhaltigen industriellen Entwicklung aufgebaut. Im Vordergrund steht die Stärkung der Wettbe-werbsfähigkeit der lokalen Unternehmen mit Hilfe der Einführung von öko-effizienten Verarbeitungsme-thoden durch den Aufbau von Umwelttechnologiezentren (Cleaner Production Centers). Als Ergänzung dazu werden auch Beiträge an Projekte zur Modernisierung der Abfallbewirtschaftung geleistet. Im Berichtsjahr hat das seco Abklärungen im Hinblick auf den gemeinsamen Aufbau von zwei Cleaner Production Centers in Indien und China unterstützt (vgl. Ziff. 6.2.1). Zur Finanzierung eines Programms zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Haushalts- und Sonderabfällen wurden 4,8 Millionen Franken bewilligt.

4.4.3 UNCED

An der im Juni 1992 in Rio de Janeiro abgehaltenen UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) wurden der Aktionsplan von Rio („Agenda 21“) verabschiedet und die Kommission für nach-haltige Entwicklung ins Leben gerufen. Auf diese Konferenz gehen auch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das Rahmenübereinkommen über Klimaänderung sowie die Deklaration zu den Prinzipien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zurück.

Auf internationaler Ebene

Die Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) – eine Fachkommission des ECOSOC und das zentrale Organ im UNO-System für die Förderung und Überwachung der Umsetzung der „Agenda 21“ – befasste sich an ihrer Tagung nebst den Sektorthemen „Energie“ und „Atmosphäre“ mit zwei sektor-übergreifenden Themen, nämlich der Internationale Zusammenarbeit sowie den Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung. Ein weiterer Tagungspunkt – als Fragestellung aus dem Wirtschaftsbereich – galt dem Thema „Verkehr“. Die Ergebnisse müssen – trotz des grossen Aufwands – erneut als insge-samt unzureichend bezeichnet werden. Es bestätigt sich, dass sich die Kommission für nachhaltige Entwicklung auch neun Jahre nach Rio nicht zu einem Gremium entwickelt hat, welches neue Ideen und Konzepte in die Nachhaltigkeitsagenda aufnimmt und spezifische Politikempfehlungen direkt an die vertretenen Länder oder an andere Institutionen und Prozesse richtet. Im Hinblick auf den „Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung“ in Johannesburg sollte die CSD grundlegend überdacht werden.

Das UNO-Waldforum (United Nations Forum on Forests UNFF) wurde 2000 vom Wirtschafts- und So-zialrat (ECOSOC) der Vereinten Nationen als ein auf 5 Jahre befristetes Forum für den globalen Dialog zu Waldfragen auf UN-Ebene eingerichtet. Es soll insbesondere die Umsetzung der im Rio-Nachfolgeprozess erarbeiteten Handlungsvorschläge für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung weltweit fördern. An seiner ersten Sitzung 2001 wurde ein Arbeitsprogramm für die nächsten fünf Jahre verab-schiedet. Dieses sieht für das Jahr 2002 Massnahmen gegen Entwaldung sowie zur Erhaltung von Wäldern und empfindlichen Ökosystemen vor; 2003 sollen auch ökonomische Aspekte der Waldwirt-schaft behandelt werden. 2004 werden die Funktionen des Waldes in GesellWaldwirt-schaft und Kultur, die tradi-tionellen Kenntnisse über die Waldressourcen sowie Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Sprache kommen. 2005 wird schliesslich der Prüfung und Bewertung der Er-gebnisse sowie der Beratung über weitere Aktionen, einschliesslich der Frage einer allfälligen Wald-konvention, gewidmet sein.

Wie im Vorjahr standen im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (SR 0.451.43;

Biodiversitätskonvention) zwei Regelungsfelder im Vordergrund: die Sicherheit im Bereich der Biotech-nologie und der Zugang zu den genetischen Ressourcen.

Der zwischenstaatliche Ausschuss für das „Cartagena-Protokoll über die Sicherheit der durch

Biotech-nologie hervorgebrachten lebenden, gentechnisch veränderten Organismen“ tagte zum zweiten Mal.

Diskussionsschwerpunkte bildeten die Kennzeichnung und Identifikation gentechnisch veränderter, lebender Organismen im internationalen Handel sowie die Frage nach einer internationalen Haftpflicht-regulierung auf diesem Gebiet. Die Schweiz unterstützt Bestrebungen für eine internationale Harmoni-sierung dieser beiden Bereiche. Sie hat sich anerboten, bei der Erarbeitung internationaler Modelle für Kennzeichungs- und Identifikationsschemata eine führende Rolle zu übernehmen und Entwürfe für solche Modelle auszuarbeiten.

Die letzte Vertragsparteienkonferenz der Biodiversitätskonvention hatte ein Mandat zur Ausarbeitung von internationalen Richtlinien für die Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen verabschie-det. Die Arbeiten an einem solchen Regelungsinstrument sind inzwischen aufgenommen worden. Ein erster Entwurf soll der nächsten Vertragsparteienkonferenz zur Weiterbehandlung unterbreitet werden.

Die Schweiz hat im Rahmen dieser Verhandlungen Regelungsmöglichkeiten über einen Zertifizie-rungsmechanismus entwickelt und diese in einer Studie vorgelegt.

Nach dem Scheitern der Konferenz in Den Haag im November 2000 wurden die Arbeiten zum Rah-menübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (SR 0.814.01; Klimakonvention) intensiv weitergeführt. Im Juli 2001 gelang es an der Folgekonferenz (COP-6bis) in Bonn, in der Frage der konkreten Umsetzung des Protokolls von Kyoto einen politischen Kompromiss zu erzielen, welcher auf dem grosszügigen Gebrauch von Kohlenstoff-Senken sowie den Flexibilitätsmechanismen beruht.

Bei Letzteren wurde Einigung über die wichtigsten Zulassungs- und Anwendungsregeln erreicht. Diese Mechanismen ermöglichen den Industriestaaten, sich einen Teil ihrer Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch Klimaschutzprojekte im Ausland und den internationalen Handel mit Emissionsrechten anrechnen zu lassen. Von diesen Instrumenten wird eine deutlich kostengünsti-gere Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Protokoll erwartet.

Das Kyoto-Protokoll erlaubt den Industriestaaten überdies, Verpflichtungen unter (begrenzter) Anrech-nung von Kohlenstoff-Senken zu erfüllen. Als Kohlenstoff-Senken bezeichnet man Wälder und landwirt-schaftliche Flächen, die atmosphärischen Kohlenstoff aufnehmen. Die Minister entschieden in Bonn, dass beschränkt auch Klimaschutzprojekte in und mit Entwicklungsländern im Bereich der Aufforstung und Wiederaufforstung in die Anrechnung einbezogen werden können.

Die noch offenen Fragen wurden an der siebten Vertragsparteienkonferenz der Klimakonvention (COP-7) vom Oktober/November in Marrakesch geklärt. Auf technischer Ebene konnten alle wesentlichen Arbeiten zu Ende geführt werden. Dies erlaubt den Vertragsparteien, die Verfahren zur Ratifikation des Regelwerkes auf nationaler Ebene einzuleiten. Mit dem Abschluss der Verhandlungen hat die Weltge-meinschaft zum Ausdruck gebracht, dass sie trotz des Abseitsstehens der USA willens ist, eines der wichtigsten globalen Probleme gemeinsam anzugehen.

Um weitere Erfahrungen mit den Flexibilitätsmechanismen sammeln zu können, hat die Schweiz ihr

Pilotprogramm zu Joint Implementation (gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten) fortge-setzt. Im Berichtsjahr wurden in Rumänien Fernwärme-Netzwerke in zwei Städten saniert und in Be-trieb genommen. Ferner hat das seco in Zusammenarbeit mit der Weltbank sein Programm zum Auf-bau von Know-how im Bereich der Klimakonvention in Entwicklungs- und Transitionsländern weiter geführt und Studien zur nationalen Klimapolitik in Ägypten, China, Peru und der Ukraine finanziell und mit Schweizer Experten unterstützt.

Auf nationaler Ebene

Der Interdepartementale Ausschuss Rio (IDARio) hat unter der Leitung des seco und des ARE den Entwurf zu einer neuen bundesrätlichen Strategie bezüglich nachhaltige Entwicklung erarbeitet. Diese neue „Strategie 2002“, welche die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Wirtschaft und Sozia-les) ausgewogen berücksichtigt, soll die Grundlage bilden für den Einbezug der Grundsätze der nach-haltigen Entwicklung in allen Politikbereichen.

Die Flexibilitätsmechanismen (Klimaschutzprojekte im Ausland und internationaler Handel von Emissi-onsrechten) sind im Rahmen des BG vom 8. Oktober 1999 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) (SR 641.71) vorgesehen. Für die Begleitung der Umsetzungsarbeiten wurde die Interde-partementale Arbeitsgruppe IDA-SwissFlex eingesetzt, welche die Anwendung der flexiblen Mechanis-men in der Schweiz konkretisiert.

4.4.4 UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE-UNO)

Die ECE-UNO ist im Jahre 1947 durch ECOSOC gegründet worden. Sie ist eine der fünf Regionalorga-nisationen der Vereinten Nationen. Ihr wichtigstes Ziel besteht in der Förderung der Wirtschaftszusam-menarbeit unter den 55 Mitgliedstaaten. Die Aktivitäten der ECE-UNO konzentrieren sich auf Wirt-schaftsanalysen, die Initiierung von Konventionen, Normen sowie auf technische Unterstützung.

Die UNO-Wirtschaftskommission für Europa nimmt über die laufenden Tätigkeiten hinaus vermehrt regionale und interdisziplinäre Themen auf, die sich aus ihrer Rolle als Regionalsitz der UNO ergeben.

So standen die zentralasiatischen Transitionsländer im Mittelpunkt ihrer Jahresversammlung, die darauf ausgerichtet war, die westlichen Industrieländer für die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Unterstüt-zung dieser Region zu sensibilisieren. Ein Seminar war den Wechselbeziehungen zwischen wirtschaft-licher Entwicklung einerseits und institutionellen Reformen sowie Staatsführung andererseits gewidmet.

Dabei zeigte sich, dass gefestigten Institutionen in der Unterstützung der Marktwirtschaft und insbeson-dere in der Korruptionsbekämpfung eine wesentliche Rolle zukommt.

Die ECE-UNO nahm aktiv an den Vorbereitungsarbeiten für die 2002 in Berlin stattfindende Minister-konferenz über das Altern teil. Am 24./25. September fand in Genf ein ministerielles Regionaltreffen im Vorfeld des Weltgipfels über die nachhaltige Entwicklung statt.

4.4.5 Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

Der zunehmende Widerstand gegen die Globalisierung und der nach dem 11. September 2001 ver-stärkte globale Wirtschaftsabschwung haben auch die Arbeiten der IAO im Bereich der sozialen Di-mension der Globalisierung beeinflusst. Die Antwort der IAO auf diese Herausforderung war die Lancie-rung einer internationalen Allianz zur FördeLancie-rung von Beschäftigung und menschenwürdigen Arbeitsbe-dingungen anlässlich des von der Schweiz unterstützten Global Employment Forum (1.– 3. November 2001). Damit wurde eine Forderung der 24. Sondersession der UNO-Generalversammlung (Folgekon-ferenz des Weltsozialgipfels / Genève2000) erfüllt. Zur Teilnahme aufgerufen waren alle betroffenen internationalen Organisationen, unter ihnen auch Weltbank und IMF. Im Jahr 2002 wird die globale Allianz die Empfehlungen in den Bereichen Arbeitsmarkt-, Wettbewerbs-, Handels- und Technologiepo-litik zu verfeinern und empirisch zu untermauern haben.

Auf dem Global Employment Forum aufbauend, setzte die von der Schweiz präsidierte Arbeitsgruppe über die soziale Dimension der Globalisierung des IAO-Verwaltungsrates eine hochrangige internatio-nale Kommission ein, die bis 2003 einen Bericht über die soziale Dimension der Globalisierung verfas-sen wird. Behandelt werden Themen wie Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Handel, Investitio-nen, Technologietransfer. Hiezu werden von internationalen Organisationen wie der WTO Beiträge erwartet. Die WTO hat zu Handen der erwähnten IAO-Arbeitsgruppe bereits einen Beitrag zum Thema Handel und Beschäftigung vorgelegt, womit die an der WTO-Ministerkonferenz von Singapur vereinbar-te Zusammenarbeit der beiden Organisationen eine neue Dimension erhalvereinbar-ten hat. Der von der WTO-Ministerkonferenz ausgehende Druck hat erneut zu Fortschritten bei der IAO geführt. Nun wird die IAO zwei Jahre Zeit haben, ihre ökonomische und politische Kompetenz im Bereich der sozialen Dimension der Globalisierung unter Beweis zu stellen.

Auch in weiteren für die Schweiz wichtigen Bereichen wurden Fortschritte erzielt: Die Reformarbeiten im normativen Bereich wurden auf die Kontroll- und Interpretationsmechanismen ausgeweitet, und es wurde eine erste Diskussion über die notwendige Anzahl von Ratifikationen für das Inkrafttreten von Übereinkommen geführt. Die Schweiz schlug vor, dass Übereinkommen nur dann in Kraft treten kön-nen, wenn sie nach fünf bis zehn Jahren seit ihrer Annahme von mindestens 10–20 Prozent der Mit-gliedstaaten ratifiziert worden sind, ansonsten sie zur Neubeurteilung an die Internationale Arbeitskon-ferenz zurückzuweisen sind. Mit diesen Reformenarbeiten reagiert die IAO auf die internationale Kritik u.a. seitens der OECD, welche die steigende Zahl an Ratifikationen für fundamentale IAO-Übereinkommen begrüsst, aber deren mangelnde Umsetzung und Kontrolle kritisiert. In den kommen-den Jahren werkommen-den schwierige Verhandlungen bevorstehen, sollen die Reformen zu einem befriedi-genden Resultat führen.

Die Zwangsarbeit in Myanmar bot Anlass, die Beziehungen zwischen der Schweiz und Myanmar einer Überprüfung zu unterziehen. Nachdem der Bundesrat bereits im Oktober 2000 Sanktionen gegen My-anmar ergriffen hatte und angesichts der Tatsache, dass der Handelsaustausch zwischen den beiden Ländern sehr gering ist, wurde auf Empfehlung der dreigliedrigen eidgenössischen Kommission für

IAO-Angelegenheiten hin darauf verzichtet, weitere Massnahmen zu ergreifen. Dieser Entscheid wurde durch die Tatsache erleichtert, dass der internationale Druck die Regierung Myanmars zu ersten signifi-kanten Zugeständnissen wie die Änderung der kritisierten Gesetze bewogen hat und kein anderer Staat zusätzliche Massnahmen ergriffen hatte.

Auf der bilateralen Ebene wurde ein vom seco finanziertes Projekt zur Verbesserung der Personalent-wicklung und der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in zwei Exportförderzonen Chinas unterzeichnet. Mit diesem Pilotprojekt wird ein Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingun-gen in der globalen Produktionskette geleistet, eine Aufgabe, die mit dem Beitritt Chinas zur WTO wei-ter an Bedeutung gewonnen hat. Ausserdem besuchte im Rahmen des vom EDA finanzierten Projekts zur Förderung der Streitschlichtungsmechanismen und Sozialpartnerschaft im südlichen Afrika der Millennium Labour Council (MLC) die Schweiz, um sich über die Sozialpartnerschaft in der Schweiz zu informieren. Der MLC ist eine freiwillige Vereinigung höchster Gewerkschafts- und Unternehmensführer Südafrikas zur Lösung arbeitsrechtlicher und wirtschaftlicher Probleme. Im Berichtsjahr gelang es ihm, während Monaten einen Generalstreik zu verhindern; auch legte er einen von der Regierung mittlerwei-le angenommenen Entwurf eines neuen Arbeitsgesetzes vor.