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4. LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

4.3. Bewertung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen

4.3.1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und

Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Produktivität und Qualität durch Umstrukturierung zu steigern. Sie können daher insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, in denen die Arbeitsproduktivität sehr niedrig ist, von Nutzen sein. Mit den neuen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitätsstandards für Lebensmittel, die für die neuen Mitgliedstaaten von Bedeutung sind, werden die unter Sapard angewandten Maßnahmen fortgeführt.

In der Halbzeit-Bewertung wird das Fazit gezogen, dass es Anzeichen für positive Auswirkungen im Hinblick auf Arbeitsproduktivität und Rentabilität gibt. Leider waren viele Länder insbesondere beim Ausrichtungsfonds nicht in der Lage, die Wirkung der Maßnahmen zu überprüfen. Gleichwohl sind die Ergebnisse in Form der Erhaltung von Arbeitsplätzen und der qualitativen Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebe mit Blick auf artgerechte Tierhaltung, Arbeitsbedingungen sowie Umweltauswirkungen und -qualität ermutigend.

Bei der Bewertung konnte nicht sicher festgestellt werden, ob es Nettowohlfahrtsverluste gab, d. h. ob die landwirtschaftlichen Betriebe auch ohne die Beihilfen Investitionen getätigt hätten. In einigen Regionen hatten die Investitionen unter Ziel 1 (Ausrichtung) anscheinend erhebliche Auswirkungen auf die Einkommen (z. B. in griechischen und italienischen Regionen). Allerdings sind Investitionen kein Allheilmittel und scheinen in Gebieten, in denen bestimmte landwirtschaftliche Sektoren in der Krise stecken, keine nennenswerten Verbesserungen der Leistungsfähigkeit der Agrarbetriebe bewirkt zu haben. Dies kann ein Hinweis darauf sein, dass Investitionen nicht immer für eine effektive Umstrukturierung eingesetzt werden und dass Investitionen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bestimmter Erzeugnisse die Betriebe nicht immer aus der Sackgasse führen. In vielen Fällen wurde aber auch festgestellt, dass die Investitionen aufgrund der damit verbundenen Kosten zunächst negative Auswirkungen auf das Einkommen der Agrarbetriebe haben und positive Ergebnisse erst nach ein paar Jahren zu verzeichnen sind.

Den Berichten zufolge ist es nicht möglich, die Nettowohlfahrtskosten genau zu ermitteln. Die Tatsache, dass die Subventionen im gesamten Sektor und in allen Regionen gewährt werden, lässt den Schluss zu, dass die Beihilfen wohl auch landwirtschaftlichen Betrieben zugute kommen, die sie eigentlich nicht benötigen oder andere Finanzierungsmechanismen nutzen können. Dies gilt insbesondere für ertragreiche Betriebe in wohlhabenderen Gebieten. Die Frage, ob ein privater Finanzmarkt existiert, wird bei dieser Maßnahme nicht berücksichtigt. Eine Substitution

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privater Finanzmärkte muss nach Möglichkeit vermieden werden, um eine höhere Additionalität zu gewährleisten. Zu beachten ist auch, dass die Intervention möglicherweise nicht auf die Behebung eines Marktversagens abzielt. Es ist zu überlegen, ob bei dieser Maßnahme nicht eine gebietsbezogene Ausrichtung angebracht wäre, d. h. eine Beschränkung auf wirtschaftlich weniger erfolgreiche Gebiete.

Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Mit dieser Maßnahme sollen Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessert werden. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Investitionen über eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit hinausgehen und der Notwendigkeit entsprechen, die Situation des Sektors und der Anbieter zu verbessern. In der Halbzeit-Bewertung von Agra CEAS werden insgesamt positive Auswirkungen nachgewiesen, wobei die Auswirkungen bei einigen Ländern hauptsächlich aufgrund möglicher Nettowohlfahrtskosten fraglich waren. Einige Fördermaßnahmen waren möglicherweise nicht notwendig. In der Bewertung wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Fördermaßnahme für kleinere Unternehmen von großer Wichtigkeit war.

Es wird eingeschätzt, dass die Investitionen in die Rationalisierung von Verarbeitungsverfahren und Vertriebskanälen die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors verbessert haben. Sie leisteten außerdem einen Beitrag zur Produktdifferenzierung und zur Schaffung der erforderlichen Verarbeitungskanäle für Bio-Erzeugnisse, wodurch sie die Agrarumweltmaßnahme ergänzten.

Die Schwäche des Programms besteht in der mangelnden Ausrichtung, und in der Bewertung wird hervorgehoben, dass einige Empfänger von der Fördermaßnahme eindeutig profitierten, während in andere Fällen Investitionen finanziert wurden, die ohnehin getätigt worden wären.

Vorruhestand und Förderung von Junglandwirten

In der neuen Verordnung bleiben die Regelungen für den Vorruhestand und die Förderung von Junglandwirten erhalten. Diese sollen die Umstrukturierung des Agrarsektors beschleunigen und die Überalterung der Agrarbevölkerung verringern. Die wenigen Bewertungen, die in Bezug auf diese Maßnahmen vorgenommen wurden, sind entmutigend. Eine Studie für Nordirland (Caskie u. a., 2003) kommt zu dem Schluss, dass die meisten Landwirte, die die Vorruhestandsregelung in Anspruch nehmen, ihren Betrieb kurz darauf ihren Nachkommen überlassen. Eine weitere Bewertung unter den wenigen verfügbaren (Zografia, 2007) bestätigt diese Erkenntnisse in einer Untersuchung für Griechenland, Irland und Frankreich. Diese Studie kommt nach der Prüfung der Literatur über die Parameter, die die Hofübergabe bestimmen, zu dem

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Schluss, dass Finanzmaßnahmen dieser Art wahrscheinlich keinen Einfluss auf die Hofübergabe oder den Ruhestand betreffende Entscheidungen haben werden. Ferner scheint das Ruhestandsverhalten von regionalen Gebräuchen und nicht von Betriebsstrukturen bestimmt zu sein. Die Bewertungen von Agra CEAS scheinen zu einem ähnlichen Ergebnis zu kommen, da sie weder für Ziel 1-Gebiete noch für andere Gebiete eine wesentliche Wirkung verzeichnen. Vorruhestandsbeihilfen scheinen wenig Einfluss auf die Strukturen landwirtschaftlicher Betriebe zu haben. So kommt es auch langfristig in keinem der Fälle zu einem signifikanten Strukturwandel, während die Gefahr beträchtlicher Nettowohlstandsverluste der Maßnahmen besteht. Landwirte ohne Nachkommen haben kein Interesse an der Regelung, da sie einen Verlust ihrer Ländereien vermeiden möchten.

Es lässt sich schwer kontrollieren, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung erfüllt sind. In vielen familieneigenen Agrarbetrieben ist es Tradition, bei Erreichen des Ruhestandsalters den Hof offiziell an die jüngere Generation zu übergeben. Dennoch ist vorstellbar, dass der Landwirt im Ruhestand weiterhin ganz oder teilweise aktiv an den landwirtschaftlichen Tätigkeiten teilnimmt und dass der Hof möglicherweise an ein Familienmitglied übergeht, das schon vorher im Betrieb tätig war. Dadurch dürften die Auswirkungen der Maßnahme sehr gering sein, auch wenn sie den Zeitpunkt der Übergabe beeinflusst. In den neuen Mitgliedstaaten allerdings könnte dieser Regelung mehr Erfolg beschieden sein, da die Zahlungen weit großzügiger ausfallen als die nationalen Ruhestandsregelungen. Ältere Landwirte ohne Nachkommen könnten sich dadurch veranlasst sehen, ihren Betrieb mit größtmöglichem Gewinn zu verkaufen. Für eine definitive Aussage ist es zu früh, da bisher noch keine abschließenden Bewertungen vorgenommen worden sind. Bei den EU-15 scheinen diese Regelungen nur einen geringen Mehrwert zu erbringen, da sie finanzielle Unterstützung für eine ohnehin bestehende Praxis leisten.

In Bezug auf die Förderung von Junglandwirten liegen nur wenige Ergebnisse vor.

Diese Fördermaßnahme soll eigentlich in Abstimmung mit der Vorruhestandsregelung eingesetzt werden, was aber nur in vier EU-15-Ländern der Fall ist. Den Bewertungen zufolge leistete sie in Spanien einen Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, auch wenn der Kausalzusammenhang nicht völlig klar ist.

Berufsbildung

Berufsbildung ist von großer Bedeutung und die Aneignung von Fähigkeiten fördert den Produktivitätszuwachs. Die Förderung in diesem Bereich ist ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten. Die im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehene Berufsbildungsmaßnahme soll hauptsächlich die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums fördern, wie die Bewertung von Agra CEAS besagt. Leider gibt es nur wenige Bewertungen, und

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Daten über die Nutzung der Maßnahme werden offenbar nur für den Garantie-Abschnitt erfasst, in dem die Ziel 1-Gebiete fehlen. Die Bewertung zeigt zwar einige positive Auswirkungen, die aber nicht in zufriedenstellender Weise oder nicht eindeutig nachgewiesen werden.

Berufbildung ist in ländlichen Gebieten gleichwohl von entscheidender Bedeutung, wenn auch nicht in dem eingeschränkten Anwendungsbereich der Maßnahme. Es kommt darauf an, alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten generell zu fördern, während die Maßnahme auf Fähigkeiten mit Bezug auf die Landwirtschaft beschränkt bleibt. Sie schließt die nicht im Agrarbereich tätigen Bewohner der ländlichen Gebiete aus, für die es schwierig ist, Zugang zu anderen Fördermaßnahmen zu erlangen. Strukturelle Maßnahmen umfassen häufig keine Kleinstädte oder Dörfer, auf die zwar das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums, aber nicht die Strukturfonds Anwendung finden. Dies gilt selbst für im Rahmen des Konvergenzziels beihilfefähige Regionen.9

Mit der neuen Verordnung wird der Anwendungsbereich erweitert. Die leicht veränderte Formulierung der Berufsbildungsmaßnahme berücksichtigt das Erlernen innovativer Verfahren, das den Erwerb sektorübergreifender Fähigkeiten wie IT-Kenntnisse oder Fähigkeiten, die den Anforderungen des Arbeitsmarkts stärker entsprechen, ermöglichen könnte. Dennoch richtet sich die Maßnahme weiterhin an Landwirte, obwohl andere Gruppen in ländlichen Gebieten ebenfalls von beschäftigungsorientierten Berufsbildungsmaßnahmen profitieren würden. IT-Fähigkeiten zur Schaffung neuer Marktchancen werden in vielen ländlichen Gebieten nicht nur in Agrarbetrieben benötigt.