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Die Verantwortungsfrage

Im Dokument Schnee den (Seite 83-88)

C. Durch Lawinen verursachte Unfalle und Schaden

I. Unfälle mit Menschenopfern und Sachschäden im Gebiete der Schweizer Alpen

3. Die Verantwortungsfrage

Der Hergang des Unglücks veranlaßte den Untersuchungsrichter von Entremont, in erster Linie die beiden unbekannten Skifahrer ausfindig zu machen, die allgemein als die Hauptschuldigen des tragischen Unglücks betrachtet wurden. Durch einen Aufruf in der westschweizerischen Presse wurden die Beiden aufgefordert, sich beim Untersuchungsrichter zu melden. Und sie taten dies auch; es handelte sich um die bereits erwähnten Genfer Th. M. und R. B.

Im Rahmen der gerichtlichen Untersuchung wurde vom Schreibenden ein fachtechnisches Gut-achten eingeholt. In der ausführlichen Expertise wurde u. a. dargestellt, daß die Lawine mit Sicherheit durch die beiden aufsteigenden Skifahrer ausgelöst wurde. Im weiteren wurde aber auch auf die Problematik der Lawinensicherung von Pisten hingewiesen, die von gefährlichen Hängen flankiert sind; erfahrungsgemäß weichen - vor allem auf gut frequentierten Abfahrten - immer zahlreiche Fahrer von der Linie der Markierungsstangen ab und geraten dabei in die seitlichen Bergflanken. Sie wähnen sich dort sicher und sind sich nicht bewußt, nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch jenes anderer Fahrer zu gefährden. Diese Erscheinung war im vor-liegenden Falle sehr ausgeprägt, wie die zahlreichen durch die Unglückslawine überdeckten Ski-spuren, vor allem aber auch die Verschüttungsstelle von Frau Schädeli bewiesen. Beizufügen wäre in diesem Zusammenhang, daß die fragliche Abfahrt zur Zeit des Unfalles sehr spärlich markiert gewesen ist. Die Schlußbemerkungen des Gutachtens laufen denn auch darauf hinaus, die Schuld nicht einseitig den beiden unvorsichtigen Genfern zuzuschreiben, sondern auch der Pistensicherung und den weit seitwärts der Hauptabfahrtsroute ihre Spur ziehenden Skifahrern ein Mitverschulden beizumessen:

„Das Unglück bei Medran ist zweifellos auf das Zusammentreffen einzelner unglücklicher Umstände zurückzuführen. Neben den objektiven Gegebenheiten haben dabei verschiedene subjektive Momente zum tragischen Ereignis geführt. Wir dürfen diese nicht durchwegs als Fehler oder Irrtümer bezeichnen, doch sollen sie an dieser Stelle nochmals erwähnt werden zum Hinweis darauf, wie das Unglück im einzelnen hätte unterbleiben oder zu einem andern Zeitpunkt auch einen andern, möglicherweise sogar folgen-schwereren Verlauf hätte nehmen können.

1. Der Hang war nicht gesichert, d. h. durch künstliche Loslösung der Schneemassen lawinensicher gestaltet worden, obschon eine auch von selbst ausgelöste Lawine die Pistenfahrer hätte gefährden müssen. Diese Tatsache könnte als Vorwurf an die Adresse des Sicherheitsdienstes ausgelegt werden.

2. Zahlreiche Pistenbenützer haben die markierte Route verlassen und sind weit in die gefährlichen Hänge hineingefahren. Dies geht aus den photographischen Aufnahmen, insbesondere jedoch durch die Verschüt-tungsstelle Mme Schädelis deutlich hervor. Es wäre somit auch möglich gewesen, daß die Schneebrett-lawine durch diese Touristen ausgelöst worden wäre. Ein gewisses Mitverschulden hätte in diesem Falle den betreffenden Fahrern nicht erspart werden können. Der Vorwurf eines unbewußt fahrlässigen, unvor-sichtigen Verlassens der Piste muß folgerichtig auch einem Teil der in der Unglückslawine Verschütteten gemacht werden, von den tödlich Verunfallten mindestens Mme Schädeli.

3. Das entscheidende und folgenschwere Moment kam zweifellos von den beiden Skifahrern R. B. und Th. M. Sie haben die Piste entscheidend und in einer Art verlassen, die bei den gegebenen Verhältnissen als ver-antwortungslos bezeichnet werden muß, sowohl in bezug auf das eigene, wie das Leben der übrigen Ski-fahrer. Subjektiv gesehen fällt ihnen zweifellos die Hauptschuld am Ereignis zu. Falsch wäre m. E. jedoch, nur ihre Fehler zu berücksichtigen und ihnen die gesamte Verantwortung zu überbürden."

Die gerichtlichen Erhebungen führten zum Schluß, daß sich die beiden Genfer Skifahrer keines strafrechtlich erfaßbaren Handelns schuldig gemacht haben. Immerhin sind ihnen wegen des unvor-sichtigen Verhaltens die Kosten der Untersuchung überbunden worden. Als entscheidend für einen straflosen Ausgang bezeichnete der Untersuchungsrichter den Umstand, daß die zwei Skifahrer, die an verschiedenen Bahnstationen ausgehängten Tafeln mit der Aufschrift „Avis aux skieurs. Ne sortez pas des pistes. Evitez les fortes pentes. Danger. Avalanches" nicht wahrgenommen haben wollten. Jedenfalls konnte ihnen das Gegenteil nicht bewiesen werden.

Nr. 11 28. Februar 1960: Unfall am Strelahang bei Davos.

Der Augenzeuge R. H., dessen Frau auf der Route Weißfluhjoch-Strelapaß von einer Naßschnee-lawine erfaßt wurde, berichtet über diesen Unfall:

„Am 28. Februar 1960, 16.00, fuhr ich mit meiner Frau bei geöffneter Route in den Strelahang ein, um auf dem ausgeschaufelten Weg nach dem Strelapaß zu gelangen. Die Lufttemperatur war für diese Jahreszeit 82

abnormal hoch, der Himmel vormittags leicht bedeckt (Cirren); im Laute des Nachmittags Aufhellung, so daß der Strelahang in der Sonne lag, die nur leicht verschleiert war.

Dort, wo der Weg den Schutz der ersten Felsrippen Richtung Strelapaß verläßt, d. h. bevor man den großen Lawinenhang erreicht, schoß plötzlich eine Naßschneelawine mit einer Geschwindigkeit von schätzungsweise 20-30 km/h und ca. 30 m Breite zu Tal. Wir fuhren in einem gegenseitigen Abstand von ca. 30 m direkt auf die Lawine zu, deren Herankommen infolge der die Sicht nach oben verdeckenden Felsrippe nicht bemerkt wurde. Meine an der Spitze fahrende Frau schrie plötzlich „Lawine!", konn1:e aber nicht rechtzeitig bremsen und wurde deshalb vom turbulenten östlichen Randstrom der Lawine mitgerissen, bis sie sich ca. 50 m weiter unten mit kräftigen Schwimmbewegungen aus den knolligen Schneemassen, die weiter ins Hauptertäli hin-unterfuhren, befreien konnte. Ein Ski war gebrochen, und das linke Fußgelenk schmerzte hefitig. Ich selber konnte die Fahrt rechtzeitig abstoppen, verfolgte mit nicht geringem Schrecken das Geschehen und fuhr dann sofort zur Verunfallten, um ihr beim Hochsteigen durch den Lawinenschnee bis zum Strelaweg behilflich zu sein. Ich stellte fest, daß es sich um eine nasse Schneebrettlawine (Oberlawine) handelte, die wahrschein-lich durch einen kleinen Lockerschneerutsch ausgelöst wurde. Das Schneebrett war in zwei Stufen von je ca.

20' -30 cm angebrochen.

Nachdem wir uns in Richtung Strelapaß längs der markierten Route kaum 100 m von der Lawine entfern1 hatten, meine Frau mühsam zu Fuß, folgte in der gleichen Bahn eine Nachlawine von ähnlichem Ausmaß und ähnlicher Geschwindigkeit gerade unmittelbar, bevor eine nachfolgende Partie die Stelle passierte. Nach Er-reichen des Felsenweges bemühte sich der mit einer Partie vom Weißfluhjoch kommende Skilehrer A. K.

um die Verunfallte, indem er sie auf dem durch frische Neuschneerutsche z. T. verschütteten Weg nach dem Strelapaß und weiter nach der Seilbahnstation trug. Der inzwischen vom Parsenndienst nach dem Fel-senweg abgesandte Rettungsschlitten wurde dadurch überflüssig. Ich avisierte auf dem Strelapaß sofort den Parsenndienst, um zu veranlassen, daß die Route wenn möglich sofort gesperrt wurde.

Die ärztliche Untersuchung der Verunfallten ergab den Bruch des linken Wadenbeines mit starkem Blut-erguß,"

Der relativ harmlos abgelaufene Unfall bestätigt die Erfahrung, daß bei Naßschneelawinen -im Gegensatz zu Trockenschneelawinen - Nachlawinen relativ häufig sind und deshalb die La-winenbahn wenn möglich zu meiden ist.

Nr. 12 4. März 1960: Zwei Arbeiter auf einer Gebirgsbaustelle verschüttet.

Auf der Baustelle Alp Tgom (1913 m ü. M.) südlich Sedrun, Tavetsch, löste sich um ca. 17.25 Uhr am Grat oberhalb der Betonanlage eine Schneebrettlawine und fegte über den 600 m langen Steil-hang in den Nalpserrhein hinunter. Im obersten Teil der Absturzbahn drang sie mit ihrem linken Rand in das nur ungenügend geschützte Gebäude der Betonanlage, richtete dort erheblichen Scha-den an und verschüttete zwei italienische Arbeiter. Dank der unverzüglich eingesetzten Such-arbeit mit Sondierstangen konnte der eine Verschüttete bereits nach fünf Minuten aufgefunden werden. Er lag unter einer 50 cm mächtigen Schneeschicht und hatte einige mittelschwere Weich-teilverletzungen erlitten. Sein Kamerad wurde nach 17 Minuten geborgen; er war 1,50 m tief begra-ben und hatte das Bewußtsein bereits verloren. Die beiden glücklich Geretteten wurden ins Werk-spital Sedrun eingeliefert und verblieben dort bis am 15. März.

Die zwei in Sedrun und Trun angeforderten Lawinenhunde mußten dank der raschen und er-folgreichen Sucharbeit mit betriebseigenen Mitteln nicht mehr eingesetzt werden.

Nr. 13 'i'. April 1960: Skifahrer in Lawine am Wissigstock bei Engelberg. Verunglückt: Hans Jakob Gysi, geb. 17.10. 40, Student, Winterthur.

Bei strahlend schönem Frühlingswetter verließen die beiden Studenten H. J. Gysi und U. Sch.

um 06.30 Uhr ihre Ferienhütte in Bühlrüti-Isental in der Absicht, den Engelberger Rotstock 2818,5 m und den Wissigstock 2887 m zu besteigen. Ihre Aufstiegsroute führte über den Schöntalfirn-Rot Grätli- Engelberger Rotstock- Wissigstock. Auf dem gleichen Wege wollten sie abends wieder zu-rück nach Isental fahren. Ein Alleingänger schloß sich beim Aufstieg den beiden bis zum Engelber-ger Rotstock an.

Beim Ubergang gegen den Wissigstock, für den statt die sichere Krete der teilweise steile und zu dieser Tageszeit stark besonnte Westhang gewählt wurde, ereilte die zwei Studenten das Un-glück. Uber den Hergang berichtet der nichtverschüttete U. Sch.:

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Fig, 18 Lawinenunglück am Wissigstock bei Engelberg a) Karte 1 : 50 000

„Gysi Hans lief voraus und ich folgte ca. 10 m hinten nach. An einer ziemlich steilen Flanke sagte ich zu Gysi, warum er diesen Steilhang durchquere. Gysi sagte, der Aufstieg gehe hier leichter vor sich. Als sich Gysi ca. in der Mitte dec steilen Flanke befand, wurde er plötzlich mit einem Schneebrett in die Tiefe geris-sen. Ich sah, wie sich Gysi von seinen Skis losmachte und wie er sich - solange ich ihn sehen konnte -oben auf den Schneemassen befand. Gysi entschwand dann meinen Blicken und ich begab mich sofort an den Fuß des Wissigstockes hinunter, wo sich die Schneemassen gestaut hatten und zum Stillstand gekommen wa-ren. Von Gysi Hans war nichts mehr zu sehen.

Ich konnte dann unseren mir unbekannten Begleiter, der sich schon auf den Rückweg gemacht hatte, noch erreichen. Dieser Skifahrer, der den Unfall nicht gesehen hatte, fuhr dann mit der Meldung nach Isen-thal. Ich begab mich dann wieder auf die Unfallstelle zurück und fing an, nach meinem verschütteten Kame-raden zu suchen.

--b) die Unglückslawine mit der Aufstiegsspur des Verunfallten

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Der Unfall war um 14.00 Uhr passiert. Um 16.15 stieß ich auf den Verschütteten und konnte ihn aus den Schneemassen herausgraben. Leider mußte ich feststellen, daß mein Kamerad tot war. Nachdem dann mit einem Helikopter Hilfe gekommen war, begab ich mich nach der Rugghubelhütte,"

Die Unfallmeldung traf um 16.10 Uhr beim Rettungsobmann SAC in Engelberg ein. Dieser bot

unverzüglich die Rettungsflugwacht, einen Lawineobuod, Funkgruppe, .AIZ.t und weitere Rettrn..,...-~---leute zur Hilfeleistung auf. Um 18.05 Uhr landete der von Zürich anfliegende Helikopter in Engelberg.

Als erster sollte der Lawinenhundeführer, zusätzlich ausgerüstet mit Funkgerät und Beleuchtungs-material (Radarlampen), auf die Unfallstelle geflogen werden. Um 18.19 Uhr erfolgte der Start in Engelberg nach der rund 1700 m höher liegenden Unfallstelle. Uber die folgenden Ereignisse be-richtet der Lawinenhundeführer, Sepp lnfanger, auszugsweise:

„Nach mehrmaligem Uberfliegen der Unfallstelle (ca. 2700 m ü. M.), der Engelberger Lücke, des Rotgrätlis und des Wissigstockes glaubten wir, einen nahegelegenen Landeplatz gefunden zu haben, der sich dann in der Folge als ungünstig erwies. Der Helikopter flog sehr tief und berührte wegen der außerordentlich täuschen-den Beleuchtung mit der rechten Kufe täuschen-den Schnee des Schräghanges. Der Pilot versuchte nun in Schwebelage zu halten, was allerdings nicht mehr gelang. Die Maschine neigte sich ganz langsam nach links, sank mit der linken Kufe im Schnee ein, kippte hangabwärts um und ging in Brüche. Es war 18.43 Uhr. Noch kaum unserer Situation bewußt, war mein treuer Vierbeiner ,ausgestiegen' und trollte sich im Schnee (er wußte ja nicht, ob ein Helikopter auf dem Kopf landen muß). Wir befreiten uns in Eile und ohne irgendwelche Verletzung aus unserer Lage, weil wir einen eventuellen Brandausbruch befürchteten. Mit Rucksack und Funkgerät stiegen wir in 2-3 Minuten hinauf zur Unfallstelle, wo uns U. Sch. erwartete. Ich ging zum Verunfallten, den sein Kamerad quer zum Hang, gesichert durch einen Bergpickel, in Bauchlage, Kopf leicht abwärts geneigt, hin-gelegt hatte. Leider konnte ich nur noch den Tod Gysis feststellen. Er wies am ganzen Rücken starke Leichen-flecken auf, das Gesicht war dunkelviolett. Ca. 18.55--19.00 Uhr nahm ich Funkverbindung mit Engelberg auf und meldete die Situation. Eine Funkzwischenstation auf Ristis (Sichtverbindung zur Unfallstelle und unserem ,Landeplatz') hatte inzwischen bereits unsere Bruchlandung nach Engelberg gemeldet. Ich erhielt nun Anwei-sung, zur Ruckhubelhütte abzusteigen. Herrn U. Sch. schickte ich voraus, um bei der Hütte eine Laterne auf-zustellen, damit wir bei beginnender Dunkelheit eine Orientierung hätten. Nun begann ich den Abstieg mit dem Piloten, der leider weder mit Ski noch Schneereifen ausgerüstet war. Der Abstieg gestaltete sich außer-ordentlich schwierig. Ich mußte einige Schräghänge durchqueren, und mein Begleiter sank ungezählte Male beinahe bis zu den Hüften in den weichen Schnee, der allerdings stellenweise auch gut zu tragen vermochte.

An sicherer Stelle schaltete ich 20.45 Uhr einen kurzen Halt ein, und wir erreichten 21.30 Uhr, der Pilot stark ermüdet, die Hütte. Unverzüglich nahm ich wieder Funkverbindung auf. Um 22.00 Uhr wurde über den Funk abgemacht, daß wir in der Hütte übernachten und Freitag morgen 06.30 Uhr mit der Transportseilbahn (ca.

30 Min. unterhalb der Rugghubel) nach Engelberg, d. h. Horbis transportiert würden."

c) der verunglückte Helikopter /Fotos Furrer)

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Am folgenden Tage stieg eine Bergungskolonne zur Unfallstelle auf. Ein Piper-Flugzeug reko-gnoszierte vormittags auf dem Grießenfirn einen Landeplatz für den angeforderten Militärhelikop-ter. Ein solcher traf um 15.00 Uhr ein und landete 400- 500 m unterhalb der Unfallstelle. Mit ihm wurde vorerst die Leiche des Verunglückten und gleichentags auch der demontierte Helikopter zu Tal gebracht.

Das Unglück ist auf eine verhängnisvolle Mißachtung der Lawinenverhältnisse zurückzuführen.

An dem stark sonnenbeschienenen, westlich gelagerten Steilhang mußte zur Zeit des Unfalles mit dem Abgleiten der feuchten Oberflächenschichten gerechnet werden. Es ist unverständlich, daß die-ser Gefahr nicht ausgewichen wurde; dies wäre mit einer etwas höher angelegten Aufstiegspur gut möglich gewesen. Zweifellos hat der Verunfallte die Schneebrettlawine selbst ausgelöst.

Nach den zur Verfügung stehenden Unterlagen dürfte die Anrißlänge rund 50-60 m, die Höhe der abgeglittenen Schneemassen zwischen 30-60 cm betragen haben. Die Absturzbahn des Opfers wurde auf 60- 80 m geschätzt, seine Verschüttungstiefe mit 70 cm angegeben. Gysi hatte sich offenbar während einer großen Strecke des Absturzes an der Oberfläche halten können und wurde erst in der engen Mulde am Fuß der Felsen, in welche die Schneemassen konzentrisch niederflos-sen, zugedeckt.

Nr. 14. 14. Mai 1960: Fahrleitungsschäden an der Furka-Oberalp-Bahn.

Nachdem in der ersten Maihälfte die Fahrleitung der FO zwischen Oberwald und Realp wieder montiert worden war, brach am 14. Mai frühmorgens nach starken Regenfällen von den Ränften, dem ausgedehnten NNW-Hang östlich Gletsch, eine große Lawine los. Sie überflutete die noch nicht geöffnete Furkastraße und ergoß sich in einer Breite von 200 m über das betriebsbereite Trasse der FO. Dabei wurden neun Leitungsmasten mitsamt den Leitungsdrähten weggerissen.

Einzelne Bestandteile wurden bis auf den Gletschboden hinuntergetragen.

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