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A. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – GD

A.4 Die Umsetzung

A.4.1 Die Arbeitsprogramme 2008 bis 2012 Für den Zeitraum 2008 bis 2012 sind auf der Grund-lage der drei Arbeitsschutzziele und der festgelegten sechs Handlungsfelder elf Arbeitsprogramme be-stimmt worden (s. Tab. A 1). Für die Entwicklung, Steuerung und Evaluierung dieser elf Arbeitspro-gramme wurden von der Nationalen Arbeitsschutz-konferenz jeweils interdisziplinär und trägerübergrei-fende Arbeitsprogrammgruppen eingerichtet. Die Sozialpartner arbeiten ebenfalls in den Arbeitspro-grammgruppen mit. In einigen der Programme sind auch Kooperationspartner, u. a. Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI), Krankenkassen, Deut-sche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltme-dizin (DGAUM), beteiligt.

Die Umsetzungskonzepte der Programme sehen eine Reihe von unterschiedlichen Aktivitäten und Instru-menten vor, die von klassischen Informationsmateria-len und Online-Tools bis zu Sensibilisierungsmaß-nahmen für Betriebe, Fachveranstaltungen,

Multipli-katorenschulungen für Aufsichtspersonen, sowie Be-triebsbesichtungen reichen.

Für die Beratungs- und Überwachungsmaßnahmen in den Betrieben werden für die Programme entspre-chende Fachdatenbögen entwickelt. Mit Hilfe dieser Bögen erfassen die Aufsichtspersonen nach einheitli-chen Kriterien, die für die programmspezifische Ziel-erreichung erforderlichen Kenngrößen und Daten.

Neben den programmspezifischen Erhebungen zu den Fachdaten wird in den Programmen ein sogenannter Kopfdatenbogen eingesetzt. Mit diesem Kopfdaten-bogen werden in allen von den GDA-Arbeitsprogram-men erreichten Betrieben Informationen zum Stand der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung wie auch zu der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes erfasst.

Die Leiterinnen und Leiter der Arbeitsprogramme werden von der NAK bestellt. Die Umsetzung der in den Programmen vorgesehenen Aktivitäten geschieht auf Landesebene und wird durch die GDA-Träger selbst vorgenommen. Dazu schließen die Unfallversi-cherungsträger über ihre Gemeinsamen Landesbezo-genen Stellen mit den obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder Umsetzungsvereinbarungen über die ver-bindliche Umsetzung der von der NAK beschlossenen Vorgaben der Arbeitsprogramme.

Ein Steuerungskreis sorgt für die Koordination und Qualitätssicherung sowie für die Abstimmung über-greifender Fragen.

Alle Arbeitsprogramme werden evaluiert. Die Evalua-tionen dienen der Erfolgskontrolle und werden von den Arbeitsprogrammverantwortlichen durchgeführt.

Zu jedem Arbeitsprogramm wird ein Evaluationsbe-richt vorgelegt, in dem dargestellt wird, welche Ziele geplant waren und welche Ziele ereicht wurden. Er dient der Überprüfung der Wirksamkeit der Pro-gramme.

Mit der öffentlichen Vorstellung der drei Arbeitspro-gramme Bau und Montage, Zeitarbeit und Haut in einer Auftaktveranstaltung auf der Baustelle Flugha-fen Berlin-Schönefeld hat am 16. Juli 2009 die opera-tive Phase der Gemeinsamen Deutschen Arbeits-schutzstrategie begonnen.

Übersicht Arbeitsprogramme:

Arbeitsprogramm Sicherheit und Gesundheits-schutz bei Bau- und Montagearbeiten (Start: 1.

August 2010)

Ziel des Arbeitsprogramms ist eine Reduktion der Zahl der Arbeitsunfälle durch bessere Planung und Koordinierung der Arbeitsabläufe und durch die all-gemeine Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins bei

allen am Bau Beteiligten, vom Bauherren bis zum Hersteller. Der Schwerpunkt liegt auf Gerüst, Ab-bruch- und Rückbauarbeiten.

Arbeitsprogramm Sicherheit und Gesundheits-schutz bei Zeitarbeit (Start: 1. August 2010)

Ziel des Arbeitsprogramms ist eine Reduktion der Zahl der Arbeitsunfälle durch Berücksichtigung der Zeitarbeit in der Gefährdungsbeurteilung des Einsatz-betriebes, durch Festlegung gefährdungsbezogener Anforderungen und Maßnahmen an das Zeitarbeitsun-ternehmen – insbesondere zur Qualifikation der Zeit-arbeitnehmer, durch Integration der Zeitarbeitnehmer in die Arbeitsschutzorganisation des Einsatzbetriebes und durch sicherheits- und gesundheitsgerechte Ges-taltung des Überlassungsprozesses in den Einsatzbe-trieben.

Eine genauere Beschreibung dieses Arbeitspro-gramms findet sich in Abschnitt F.1.

Arbeitsprogramm Sicher fahren und transportie-ren (innerbetrieblich und öffentlich) (Start: 1. Feb-ruar 2010)

Ziel des Arbeitsprogramms ist eine Reduktion der Zahl der Arbeitsunfälle durch Verbesserung der sys-tematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes, durch Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins und durch Optimierung der Kompetenzen und der Qualifi-zierung und Ausbildung zum Thema Arbeitsschutz.

Der besondere Schwerpunkt liegt bei der Besichti-gungs- und Beratungstätigkeit seitens der Unfallversi-cherungsträger und der staatlichen Arbeitsschutzver-waltung/ Gewerbeaufsicht sowie auf Fahr- und Trans-portvorgängen.

Arbeitsprogramm Sicherheit und Gesundheits-schutz bei der Pflege (Start: 12. November 2009) Ziel des Arbeitsprogramms ist eine Reduktion der Zahl der Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) in Verbindung mit psychischen Belastungen sowie die Förderung eines systematischen Arbeitsschutzes durch die Entwicklung einer Präventionskultur in den Unternehmen und Förderung der Gesundheitskompe-tenz von Führungskräften und Beschäftigten.

Arbeitsprogramm Gesund und erfolgreich arbei-ten im Büro (Start: 1. April 2010)

Ziel des Arbeitsprogramms ist die Reduktion der Häu-figkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Belastungen und -Erkrankungen (MSE). Die systematische Wahr-nehmung des Arbeitsschutzes soll gefördert und die psychischen Belastungen sollen verringert werden.

Die Gesundheitskompetenz der Mitarbeiter

hinsicht-lich psychischer Belastungen soll gefördert werden, um langfristig MSE zu reduzieren.

Arbeitsprogramm Sicherheit und Gesundheits-schutz bei Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit haut-schädigenden Stoffen (Start: 16. Juli 2009)

Ziel des Arbeitsprogramms ist eine Reduktion der Häufigkeit und Schwere berufsbedingter Hautkrank-heiten mit zwei Teilzielen: Zum einen soll die Anzahl der Betriebe gesteigert werden, die bei der Gefähr-dungsbeurteilung der Arbeitsplätze „Feuchtarbeit“

bzw. „hautschädigende Stoffe“ berücksichtigen und die diesbezüglich geeignete Schutzmaßnahmen festle-gen und umsetzen. Zum anderen sollen das Bewusst-sein und die Kenntnisse zum Hand- und Hautschutz bei Unternehmern und Beschäftigten erhöht werden.

Eine genauere Beschreibung dieses Arbeitspro-gramms findet sich in Abschnitt F.1.

Arbeitsprogramm Sicherheit und Gesundheits-schutz bei einseitig belastenden und bewegungs-armen Tätigkeiten in der Ernährungsindustrie (Start: Februar 2011)

Ziele des Arbeitsprogramms sind eine Reduktion der Anzahl der Arbeitsunfälle und die Verbesserung der Präventionskultur durch verbesserte Arbeitsschutzor-ganisation, durch systematische Förderung der Ge-sundheit, durch mehr Information und Qualifikation sowie durch eine stärkere Förderung der Eigenver-antwortung.

Arbeitsprogramm Sicherheit und Gesundheits-schutz bei einseitig belastenden und bewegungs-armen Tätigkeiten an Produktionsarbeitsplätzen im Bereich feinmechanischer Montiertätigkeiten (Start: Oktober 2010)

Ziel des Arbeitsprogramms ist eine Reduktion von Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skeletterkran-kungen durch Verbesserung der Präventionskultur in den Unternehmen und durch Erhöhung der Gesund-heitskompetenz der Beschäftigten.

Arbeitsprogramm Sicherheit und Gesundheits-schutz bei einseitig belastenden und bewegungs-armen Tätigkeiten in der Gastronomie und Hotel-lerie (Start: Mai 2011)

Ziel des Arbeitsprogramms ist eine Reduktion der Zahl und Schwere von Muskel-Skeletterkrankungen, durch Sensibilisierung für das Thema und Implemen-tierung und Stärkung einer gesund erhaltenden Prä-ventionskultur in Betrieben der Hotellerie und Gast-ronomie sowie durch Prävention im Rahmen der be-ruflichen Erstausbildung bei Auszubildenden.

Arbeitsprogramm Sicherheit und Gesundheits-schutz bei einseitig belastenden und bewegungs-armen Tätigkeiten bei der Personenbeförderung im ÖPNV (Start: Juli 2010)

Ziel des Arbeitsprogramms ist eine Reduktion von Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skeletterkran-kungen durch Verbesserung der betrieblichen Präven-tionskultur, d. h. Intervention bei der Arbeitszeitges-taltung, einschließlich Schichtplanung und Pausenre-gelungen, beim Umgang mit belastenden Situationen im Verkehr und mit Fahrgästen, bei der ergonomi-schen Gestaltung von Fahrerarbeitsplätzen, bei ge-sundheitsbewusstem Verhalten der Beschäftigten im Fahrdienst und bei der Qualifizierung der Beschäftig-ten im Fahrdienst.

Arbeitsprogramm Sensibilisierung zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schulen (Start: 11. Juni 2010)

Ziel des Arbeitsprogramms ist eine Reduktion von Häufigkeit und Schwere der Arbeitsunfälle durch Unterstützung bei der Weiterentwicklung einer Prä-ventionskultur an Schulen sowie Integration von Si-cherheit und Gesundheit als Bestandteil der Schulkul-tur.

Weitere Informationen zu den GDA-Arbeitsprogram-men finden Sie auf der Homepage der

A.4.2 Leitlinien

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie schafft die Voraussetzungen für eine abgestimmte, arbeitsteilige Überwachungs- und Beratungstätigkeit und für eine gleichwertige Umsetzung von Arbeits-schutzvorschriften. Als erster gemeinsamer Grundsatz wurden die „Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung“

entwickelt.

Ein zweiter gemeinsamer Grundsatz mit dem Titel

„Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeits-schutzes“ wird zurzeit erarbeitet.

Länder und Unfallversicherungsträger haben sich außerdem darauf verständigt, den Arbeitgebern bzw.

Unternehmen Handlungshilfen zur Gefährdungsbeur-teilung im gemeinsam betriebenen „Portal Gefähr-dungsbeurteilung“ zur Verfügung zu stellen. Dieses Portal richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitsschutz-fachleute. Es unterstützt die Nutzer dabei, eine den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes entspre-chende Gefährdungsbeurteilung rechtssicher und praktikabel umzusetzen ( ).

A.4.3 Dachevaluation

Neben der Evaluierung der einzelnen Arbeitspro-gramme wird eine Bewertung des Gesamtprozesses durchgeführt. Die Bundesrepublik Deutschland folgt so auch dem Beispiel anderer EU-Staaten, die ihre nationalen Arbeitsschutzstrategien ebenfalls evaluie-ren. Die Realisierung der GDA-Ziele soll regelmäßig geprüft werden. Zur Koordination der Dachevaluation ist ein Steuerungskreis eingesetzt. Er ist zusammenge-setzt aus Vertretungen der GDA-Träger und der Sozi-alpartner. Für die wissenschaftliche Qualitätssiche-rung sorgt ein wissenschaftlicher Beirat.

Die Dachevaluation ermittelt den Erfolg der Gemein-samen Deutschen Arbeitsschutzstrategie differenziert nach fünf Zielebenen:

1. Werden die nationalen Arbeitsschutzziele er-reicht?

2. Gibt es eine gesteigerte Relevanz und Wirksam-keit der Beratung und Überwachung der Auf-sichtsdienste?

3. Arbeiten staatliche Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger für die Betriebe spür-bar besser zusammen?

4. Hat sich die Zusammenarbeit der GDA-Träger mit Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, der Wirtschaft und Netzwerken verbessert?

5. Sind Verbesserungen der betrieblichen Prävention mit Auswirkungen auf die Gesundheit der schäftigten und die Wettbewerbsfähigkeit der Be-triebe erreicht worden?

Ein entsprechendes Evaluationskonzept wurde von GDA-Trägern begleitend zum Entwicklungsprozess der Strategie entwickelt. Durchgeführt wird die Dach-evaluation von einem unabhängigen externen Institut.

Für die wissenschaftliche Qualitätssicherung sorgt ein international besetzter wissenschaftlicher und sozial-politischer Beirat.

A.4.4 Deutscher Arbeitsschutzpreis

Der Wettbewerb zum Deutschen Arbeitsschutzpreis ist Teil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutz-strategie und wird gemeinsam vom Bundesministeri-um für Arbeit und Soziales, dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und der Deut-schen Gesetzlichen Unfallversicherung ausgerichtet.

Ziel des Deutschen Arbeitsschutzpreises ist es, beson-ders wirksame und innovative Arbeitsschutzmaßnah-men bekannt zu machen und als gute Beispiele öffent-lich zu präsentieren. Ausgezeichnet werden Unter-nehmen, die sich in besonderem Maße für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz engagieren. Als kon-krete Beispiele aus der betrieblichen Praxis sollen sie

deutlich machen, dass innovative und langfristig ange-legte Arbeitsschutzmaßnahmen die Wettbewerbsfä-higkeit erhöhen und damit einen deutlichen Mehrwert sowohl für die Beschäftigten als auch das Unterneh-men schaffen. Der Wettbewerb richtet sich dabei an Unternehmen aller Größen, Branchen und Rechtsfor-men, an Unternehmensverbände sowie auch an Ein-zelpersonen.

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