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6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

6.2 Erhaltungsmaßnahmen

6.2.2 Temporäre Sukzession und Nutzungsaufgabe - Suchraum

Maßnahmenkürzel SU

Maßnahmenflächen-Nummer VSG: 2-20005

Flächengröße [ha] VSG: 13,1

Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft, bei Bedarf

Lebensraumtyp/Art Orpheusspötter [A300]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 1.2 zeitlich begrenzte Sukzession 1.4 Nutzungsaufgabe von Ackerland 1.5 Nutzungsaufgabe von Grünland

SU: Innerhalb der Lebensstätte Schaffung von alternierend brach fallenden Flächen mit Hochstauden, Brombeersträuchern und junger Gehölzsukzession für den Orpheusspötter [A300] an warmen, trockenen Standorten, die nach einer Bewirtschaftungspause von ca. 3-5 Jahren wieder in landwirtschaftliche Nutzfläche zurücküberführt werden. Die Fläche einer

solchen Zwischenbrache sollte 0,2 ha oder größer sein. Geeignete Flächen befinden sich im südlichen Bereich der Kiesgrube östlich Streitkopf (nördlich NSG „Galgenloch“) sowie am Rand von Offenlandlebensräumen (Gewann Zankholz, Gewann Grien), östlich des NSG

„Kapellengrien“ und entlang von Böschungen östlich Streitkopf und entlang der NSG-Grenze

„Kapellengrien“. Ferner im Rebgelände im Norden des NSG „Eichholz-Buchholz“ und den angrenzenden Bereichen.

6.2.3 Fortsetzung bzw. Wiederaufnahme der extensiven Grünlandnutzung (Mahd u./o.

Beweidung) z.T. mit Zurückdrängen von Gehölzsukzession (GZ) u./o. selektiver Neophytenbekämpfung (SB)

Maßnahmenkürzel GE1, GE1!, GE2, GE3, GE4, GE1+GZ, GE1!+GZ, GE2+GZ, GE4+SB

Maßnahmenflächen-Nummer FFH: 2-20017 (GE2), 2-20018 (GE3), 2-20025 (GE1), 20033 (GE1!), 20035 (GE1!+GZ), 2-20036 (GE2+GZ), 2-20037 (GE4+SB), 2-20038 (GE1+GZ), 2-2044 (GE4)

Flächengröße [ha] FFH: 38,3 davon

5,0 (GE1), 2,0 (GE1!), 2,3 (GE2), 13,7(GE3), 1,5 (GE4), 5,3 (GE1+GZ), 3,8 (GE1!+GZ), 4,5 (GE2+GZ), 0,3 (GE4+SB)

Durchführungszeitraum/Turnus Ein- bis zweimal jährlich, ab Anfang Juli bis spätes-tens Mitte September [6212], bzw. ab Mitte Mai/Anfang Juni [6510];

Zurückdrängen von Gehölzsukzession und Neophy-tenbekämpfung (Goldrute) bei Bedarf

Lebensraumtyp/Art Magerrasen [6212], Prioritäre Kalk-Magerrasen [*6212], Trockenrasen [6213]

Flachland-Mähwiesen [6510]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2. Mahd

2.1 Mahd mit Abräumen 4. Beweidung

4.1 Hüte-/Triftweide 4.2 Standweide

3.2 Neophytenbekämpfung

3.3 Beseitigung von Konkurrenzpflanzen 19. Zurückdrängen von Gehölzsukzession 19.1 Verbuschung randlich zurückdrängen 32. Spezielle Artenschutzmaßnahme

GE1, GE1!: Eine einschürige Mahd ab Anfang Juli wird generell als Pflege der Kalk-Magerrasen [6212, *6212] und zur Förderung der Orchideen in den hervorragend (A) und gut (B) erhaltenen prioritären und nicht prioritären Kalk-Magerrasen im Gebiet empfohlen.

Möglichkeiten der Staffel- und Inselmahd sollten genutzt und das Mähgut abgeräumt werden.

Alternativ kann die Mahd auch durch Aufrechterhaltung oder Wiedereinführung der extensi-ven Weidenutzung (Schafe, Ziegen soweit vorhanden) ersetzt werden oder sich mit ihr ab-wechseln. Beeinträchtigungen durch Nährstoffeinträge sowie durch Trittbelastung und La-gerplätze des Weideviehs müssen dabei unterbleiben. Geeignet ist insbesondere die Hüte-haltung, wobei die Tiere während der Mittagsstunden und v.a. über Nacht außerhalb der Magerrasen eingepfercht werden. Ersatzweise kann eine zeitlich begrenzte, extensive Standbeweidung erfolgen.

Die Bestände dürfen nicht gedüngt werden. Der empfohlene Mähzeitpunkt kann grundsätz-lich dem jährgrundsätz-lich schwankenden Witterungsverlauf angepasst, so z. B. in phänologisch sehr frühen Jahren, vorverlegt werden (eine Verschiebung bis zu zwei Wochen ist denkbar).

zu GE1! (! = unter besonderer Berücksichtigung der wärmeliebenden Flora und Fauna): Auf Kalk-Magerrasen [6212, *6212] mit bemerkenswerten Orchideen sind Maßnahmen bzw.

Beweidungs- und Mahdtermine auf deren unterschiedliche Lebenszyklen (Blühzeitpunkte, Licht- oder Halbschattenarten) abzustimmen. Insbesondere auf den sehr trockenen Ausprä-gungen der submediterranen Halb-Trockenrasen [6212] und auf den Trockenrasen [6213], ist auf den Schutz der sehr seltenen thermophilen Insektenfauna (z. B. Italienische Schönschrecke [Calliptamus italicus]) zu achten. Wie in der Naturschutzkonzeption Trocken-aue vorgeschlagen, sollte auf Rohböden und in Magerrasen im NSG „Galgenloch“, in den NSGs „Blansinger Grien“ und „Totengrien“, im FND „Kohlergrund“, im Gewann „Sandkopf“,

„Muckenkopf“, „Faulbaumgrund“, „Bleichegrund“ und an der Kanaltrasse nach Zielarten ge-mäß dem Zielartenkonzept B.-W. gesucht werden, um bessere Kenntnisse über die Zusam-mensetzung der Fauna zu erhalten (RÖSKE, 2009). Auf Flächen, auf denen der Erdbockkäfer (Dorcadion fuliginator) nachgewiesen wurde, ist im Besonderen auf dessen Schutz zu ach-ten. Pflegemaßnahmen sollen nie auf der gesamten Fläche durchgeführt werden, um jährlich wechselnde Rückzugsflächen zu erhalten.

Das Ausmaß der durch die Wühltätigkeit von Wildschweinen hervorgerufenen Schäden an Orchideen sollte beobachtet werden (z.B. NSG „Totengrien“ und „Galgenloch“), um im Be-darfsfall geeignete Erhaltungsmaßnahmen einleiten zu können.

Auf den Flächen im FND „Kohlergrund“ sollte künftig die Befahrung vermieden werden. Im NSG „Blansinger Grien“ sollte der nördliche Teil nicht beweidet werden, um eine ungestörte Entwicklung zu ermöglichen. Auf einem Trockenrasen [6213] im geplanten NSG „Alter Grund“ ist derzeit keine Maßnahme vorgesehen (Kies). Die Fläche wurde der Maßnahme GE1! zugeordnet.

Vorrangig ist die Pflege der prioritären Bestände im FND „Kohlergrund“ und den NSG´s

„Galgenloch“, „Isteiner Klotz“, „Kapellengrien“, „Totengrien“ und „Eichholz-Buchholz“ zum Schutz der seltenen Orchideen. Es folgen die Flächen, die außerhalb des Planungsbereichs

„IRP-Abschnitt III“ liegen.

Schwerpunktvorkommen der Magerrasen liegen am Leinpfad, im Faulbaumgrund, im geplan-ten NSG „Alter Grund“, im FND „Kohlergrund“, im NSG „Galgenloch“, im NSG „Kapellen-grien“, westlich NSG „Blansinger Grien“, westlich Istein, im NSG „Toten„Kapellen-grien“, im Nordwes-ten des NSG „Eichholz-Buchholz“ und im Gewann „Tischlig“.

GE2: Eine ein- bis zweischürige Mahd (ohne Düngung) ab Anfang Juli analog zu GE1 wird auch für Kalk-Magerrasen [6212, *6212] empfohlen, die aktuell nicht optimal bewirtschaftet werden (zweischürige Mahd mit Düngung, Beweidung oder Unternutzung) und infolgedessen noch gut (B), jedoch mit deutlicher Verschlechterungstendenz, oder nur noch durchschnittlich (C) erhalten sind. Diese Maßnahme kann mit einer Extensivierung /Ausmagerung (ge5) ver-bunden sein, um eine aktuell fortschreitende Verschlechterung aufzuhalten und nach Mög-lichkeit umzukehren.

Analog zu GE1 ist eine Beweidung mit Schafen (Ziegen soweit vorhanden) auf allen Flächen denkbar und kann im Wechsel mit der Mahd durchgeführt werden. Das Mähgut sollte abge-räumt werden.

Vorrangig ist die Pflege der prioritären Bestände im NSG „Kapellengrien“ sowie einer Fläche im Gewann „Tischlig“ zum Schutz der vorkommenden Orchideen. Ferner sollten größere, im Verbund miteinander stehende, artenreichere Flächen vorrangig gepflegt werden. Je nach wirtschaftlichen Möglichkeiten könnte die Pflege sehr kleiner, oder sehr abseits gelegener Flächen zugunsten o.g. Flächen hinten anstehen oder aufgegeben werde.

Schwerpunkte liegen am Leinpfad, westlich von Steinenstadt, im geplanten NSG „Alter Grund“, im NSG „Kapellengrien“ und westlich des Isteiner Klotzes.

GE1, GE1! und GE2: Auf einigen Flächen ist aktuell das gezielte Zurückdrängen der Goldru-te erforderlich (NSG „Kapellengrien“, NSG „Blansinger Grien“, Gewann Tischlig). Je nach Entwicklung kann dies auch auf den übrigen Flächen gelten. In der mit „C“ bewerteten

priori-tären Fläche im Nordosten des Gewanns „Tischlig“ kann nur eine sofortige intensive Pflege mit mindestens zweimaligem Schnitt eine weitere Verschlechterung und das Ausfallen selte-ner Orchideenarten wie z.B. Ohnsporn (Aceras anthropophorum) stoppen. Die besten Zeit-punkte liegen im Frühsommer vor der Bildung der Rhizomknospen (Ende Mai) und im Hoch-sommer vor der Blüte (August). Weil die Goldrute widerstandsfähig ist, sollte die Maßnahme jährlich wiederholt werden, bis der Bestand wieder in regulär zu bewirtschaftendes Grünland umgewandelt wurde. Die Reduktion der Goldrute dient auch dem Schutz des Erdbockkäfers (Dorcadion fuliginator) auf den Flächen, auf denen er nachgewiesen wurde (BAUR &CORAY, 2010). In betroffenen Flächen ist auch das Zurückdrängen des Kanadischen Berufskrauts (E-rigeron canadensis) erforderlich (z.B. NSG „Isteiner Klotz“). Die zunehmende Ausbreitung von Kanadischer Goldrute (Solidago canadensis) und Einjährigem Berufskraut (Erigeron an-nus) kann eine futterbauliche Nutzung zur Erhaltung der Magerrasen in Frage stellen. Ein zu hoher Besatz mit der für Weidetiere giftigen Zypressenwolfsmilch (Euphorbia cyparissias) schließt diese sogar aus. Einzelfallweise erforderliche Maßnahmen zum Zurückdrängen der Arten (ggf. Herbizideinsatz) sind mit der Grünlandberatung der landwirtschaftlichen Fachbe-hörde abzustimmen.

GE1+GZ, GE1!+GZ, GE2+GZ: Auf den Magerrasenflächen [6212, *6212] ist bei Bedarf das Zurückdrängen der Gehölzsukzession erforderlich. Schwerpunkte liegen am Leinpfad, im Faulbaumgrund, im geplanten NSG „Alter Grund“, im FND „Kohlergrund“, im NSG „Galgen-loch“, im NSG „Kapellengrien“, im NSG „Blansinger Grien“, westlich Istein, im NSG „Toten-grien“, im NSG „Eichholz-Buchholz“ und im Gewann „Tischlig“.

Großflächiges Zurückdrängen von Bäumen und stärkeres Auflichten von Waldbeständen ist mit der örtlich zuständigen Unteren Forstbehörde abzustimmen.

Hinweis: Die Pflege des Leinpfades obliegt dem Wasser- und Schifffahrtsamt (derzeit Mahd ohne Abräumen, z.T. auf Haufen geschichtet; z.T. Beweidung, auf Teilflächen Entfernung des Mähgutes). Auf einem Teil der Flächen ist der nicht optimale Erhaltungszustand standör-tlich bedingt und nicht auf mangelnde Pflege zurück zu führen.

GE3: Die meisten der mit „A“ und „B“ bewerteten Flachland-Mähwiesen [6510] können wie bisher mit einer ein- oder zweischürigen Mahd weiterbewirtschaftet werden, solange keine Verschlechterung des Zustands eintritt. Der erste Schnitt sollte zur Hauptblütezeit der be-standsbildenden Gräser erfolgen. Bei zweischüriger Mahd sollte der zweite Schnitt nach ei-ner Ruhezeit von ca. 8 Wochen durchgeführt werden. Falls erforderlich kann eine Erhal-tungsdüngung durchgeführt werden (siehe hierzu auch Infoblatt Natura 2000 „Wie bewirt-schafte ich eine FFH-Wiese?“ im Anhang).

Eine zusätzliche Beweidung sollte die Ausnahme darstellen. So kann z. B. die nicht typische Nutzung als Pferdekoppel östlich des NSG „Kapellengrien“ aufgrund der guten Struktur der Fläche beibehalten werden. Im Nordwesten des NSG „Blansinger Grien“ kann die derzeitige Mahd beibehalten werden. Bei vermehrter Ausbreitung von Goldrute und/oder Trittpflanzen sollte das Mahdregime ggf. angepasst werden.

Durch Nutzungsänderung oder –intensivierung verloren gegangene oder verschlechterte Flächen sollen wieder hergestellt werden (z.B. südlich NSG „Kapellengrien“).

Besonders magere Ausprägungen dieser Bestände sind i.d.R. aufgrund ihrer Seltenheit im Gebiet zu erhalten und werden daher nicht als Entwicklungsflächen für Kalk-Magerrasen [6212] vorgeschlagen (Flächen westlich Kleinkems und im Gewann „Tischlig“). Abweichend hiervon soll eine im FND „Kohlergrund“ gelegene Fläche weiter ausgemagert werden. Auf-grund laufender Pflegemaßnahmen ist die Fläche bereits sehr orchideenreich. Außerdem ist die Nutzung einer im Waldverband gelegenen Mähwiese eher untypisch. Die Fläche wird daher der Entwicklungsmaßnahme ge5 zugeordnet.

Die Flächen liegen im FND „Kohlergrund“, im NSG „Blansinger Grien“, im NSG „Eichholz-Buchholz“, östlich des NSG „Kapellengrien“, im Gewann „Tischlig“, westl. Steinenstadt, westl. Kleinkems sowie nördl. u. südl. von Istein.

GE4: Zwei- bis dreischürige Mahd ist i.d.R. die aktuelle Nutzungsform der mit noch „B“ bzw.

mit „C“ bewerteter Flachland-Mähwiesen [6510]. Auch sie können wie bisher weiterbewirt-schaftet werden, solange nicht gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen wird. Erhal-tungsdüngung darf - falls erforderlich - durchgeführt werden, wobei in noch höherem Maße darauf geachtet werden muss, möglicherweise bereits stattfindende Verschlechterungspro-zesse umgehend aufzuhalten. Die Ruhezeit zwischen den Nutzungen sollte 6-8 Wochen be-tragen. Eine zusätzliche Beweidung sollte die Ausnahme darstellen. Die Flächen sind zu-gleich Entwicklungsflächen (ge6) für eine Ausmagerung.

Eine Fläche östlich NSG „Kapellengrien“ wurde vor kurzem noch als Acker genutzt und ist daher noch nicht typisch ausgebildet. O.g. Maßnahme dürfte kurz- bis mittelfristig zu einer Verbesserung führen. Auf einer am Hang gelegenen Fläche im NSG „Eichholz-Buchholz“ ist die Nutzbarkeit aufgrund der Hanglage eingeschränkt. Auf einer Wiese südlich Efringen-Kirchen kann die Nutzung beibehalten werden. Ggf. sollte die Beweidung aber für 1-2 Jahre zur Regeneration der Fläche ausgesetzt werden. Im Gewann „Tischlig“ sollte die verfilzte Grasnarbe durch Mahd mit Abräumen beseitigt werden.

Die Flächen liegen östlich des NSG „Kapellengrien“, im NSG „Eichholz-Buchholz“, südlich von Efringen-Kirchen und im Gewann „Tischlig“.

Ergänzender Hinweis zu GE3 und GE4: In Ermangelung ausreichender Rinder- oder Schaf-haltungen spielt die Pferdehaltung künftig als landwirtschaftliche Nutzungsform voraussicht-lich eine zunehmende Rolle im Planungsgebiet. Eine problemlose Beweidung ist nur durch die Sicherung des Futterwerts und damit der Entfernung bzw. Bekämpfung auftretender, für die Weidetiere giftiger Pflanzen, wie z.B. dem Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) möglich.

Dies kann eine selektive Herbizdbehandlung, die u.U. per Einzelpflanzenbehandlung ange-wendet werden kann, mit einschließen. Solch eine Maßnahme ist mit der Gründlandberatung der landwirtschaftlichen Fachbehörde (siehe Kap. 6.) abzustimmen.

GE4+SB: Analog zu GE1, GE1! und GE2 ist auf zwei Flächen im Norden des Gewanns

„Tischlig“ das Zurückdrängen der Goldrute erforderlich.