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3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets

3.1 Rechtliche und planerische Grundlagen

3.1.1 Gesetzliche Grundlagen

Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume und Arten. Die rechtliche Grundlage dieses grenz-überschreitenden Naturschutznetzes bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EG-Richtlinie vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – RL 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (EG-Richtlinie vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten – RL 79/409/EWG) der Europäischen Union. Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht ist v. a. durch die §§ 31 ff des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie durch die §§ 36 ff des Naturschutzgesetzes (NatSchG von Baden-Württemberg) erfolgt. Siehe auch Kapitel 1.

Nach den Vorgabe der beiden EU-Richtlinien benennt jeder Mitgliedsstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebens-räume von europäischer Bedeutung wichtig sind. Für die Natura 2000-Gebiete sind nach Ar-tikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie von den Mitgliedsstaaten Maßnahmen festzulegen, die zur Erhaltung der dort vorkommenden Lebensräume und Arten erforderlich sind.

Aufgabe des vorliegenden Managementplans ist, aufbauend auf einer Bestandsaufnahme und Bewertung der relevanten FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten, fachlich abgestimm-te Ziele und Empfehlungen für Maßnahmen zu geben.

Für einige LRT wurde eine Mindestflächengröße für ihre Erfassung und Bewertung festge-legt. Bestände unterhalb der Mindestfläche sind auch ohne Darstellung LRT-Fläche.

3.1.2 Schutzgebiete und geschützte Biotope Tabelle 5: Schutzgebiete

a RIPS-Daten

Schutzkategorie Nummer Name Fläche

[ha]a

Anteil am Natura 2000-Gebiet [%]

NSG 3.086 Totengrien 2,8 0,2

NSG 3.160 Isteiner Klotz 26 1,7

NSG 3.202 Kapellengrien 65,9 4,3

NSG 3.218 Galgenloch 11,8 0,8

NSG 3.252 Eichholz-Buchholz 34,6 2,2

NSG 3.266 Blansinger Grien 23,6 1,5

LSG 3.36.002 Isteiner Klotz 39,9 2,6

LSG 3.36.016 Rheinvorland 263,1 17,1

LSG 3.36.017 Rheinvorland II 85,6 5,6

FND ND08315076001 Orchideenwiese 1,1 0,1

FND ND08315076002 Kohlergrund 5 0,3

FND FND083360140004 Kiesgrube Huttingen 6,1 0,4

SW 200202 Rheinvorland Bad Bellingen 17,6 1,1

Gepl. NSG Alter Grund 20,33 1,3

Tabelle 6: Geschützte Biotope nach § 30 BNatschG/§ 32 NatschG und Waldbiotope nach § 30a LWaldG sowie Biotope ohne besonderen gesetzlichen Schutz

Detaillierte Aufstellung siehe Anhang B.

Schutzkategorie Anzahl Fläche im Natura 2000-Gebiet [ha]

Anteil am Natura 2000-Gebiet [%]

§ 30 BNatSchG 72 70,9 4,6

§ 30 a LWaldG 158 269 17,4

Biotope ohne besonderen gesetzlichen Schutz 30 40,3 2,6

Summe 260* 380,2 24,6

* Mehrfachnennung möglich 3.1.3 Fachplanungen

3.1.3.1 Forsteinrichtungswerk und Waldbiotopkartierung

Für einen Großteil der Waldfläche (öffentlicher Wald) liegen periodische Betriebspläne (Fors-teinrichtungswerke) als Grundlage der Waldbewirtschaftung vor.

Die Waldbiotopkartierung wurde für den Gesamtwald ffh-konform aufbereitet. Auf Grundlage der jeweiligen Standorts- und Potenzialkarten der FVA wurden Waldgesellschaften bzw. Le-bensraumtypen ausgewiesen.

3.1.3.2 Gutachten, Pflege- und Entwicklungspläne zu Schutzgebieten sowie weitere Untersuchungen

Für die in Kapitel 3.1.2 aufgelisteten Schutzgebiete liegen verschiedene Gutachten und Plä-ne der Naturschutzverwaltung vor. Deren Ziel- und Maßnahmenvorschläge wurden überprüft und - sofern ein Bezug zu den FFH-Arten und -LRT vorhanden ist - in den vorliegenden Plan eingearbeitet. Für das Gebiet liegen noch weitere Untersuchungen vor, wie z. B. die Trocke-naue-Konzeption (RÖSKE, 2009). Besondere Arten und Biotope, die keine FFHArten oder -Lebensraumtypen sind, werden in Kapitel 3.5 gewürdigt.

3.1.3.3 Integriertes Rheinprogramm (IRP)

Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Projekt des Landes Baden-Württemberg und geht auf eine 1982 getroffene, vertragliche Vereinbarung zwischen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland zurück. Um den vor dem Ausbau des Oberrheins vor-handenen Hochwasserschutz unterhalb von Iffezheim wieder herzustellen, sollen Flächen, die vor dem Staustufenbau noch überflutet waren, als Überschwemmungsflächen zurück gewonnen werden. Ziel ist, diese Bereiche für den Hochwasserschutz zu aktivieren. Um eine umweltverträgliche Hochwasserrückhaltung zu gewährleisten, ist in den Rückhalteräumen zudem die Entwicklung möglichst naturnaher Auen vorgesehen.

Einer der 13 Rückhalteräume des IRP befindet sich am südlichen Abschnitt des Oberrheins zwischen Weil und Breisach, wo ein Rückhalteraum mit einem Volumen von ca. 25 Mio. m³ Rheinwasser entstehen soll. Anders als in den weiter nördlich gelegenen Planungsbereichen soll in diesem Rheinabschnitt das erforderliche Rückhaltevolumen durch Abtragungen des Rheinvorlandes, der sogenannten Tieferlegung, erreicht werden.

Bereits während der Planungsphase zum Rückhalteraum Weil-Breisach hat die Wasserwirt-schaftsverwaltung in einem gemeinsamen intensiven Abstimmungsprozess mit der Natur-schutzverwaltung die naturschutzfachlich besonders wertvollen Bereiche der sogenannten Trockenaue von der Tieferlegung ausgenommen. So konnten bereits im Vorfeld mögliche Konflikte im Natura 2000-Gebiet minimiert werden. Im Ergebnis ist das FFH-Gebiet „Mark-gräfler Rheinebene von Weil bis Neuenburg“ und das Vogelschutzgebiet „Rheinniederung Haltingen-Neuenburg mit Vorbergzone“ bezogen auf die Lebensraumtypen nur mit geringen

Teilen von den für den Hochwasserschutz vorgesehenen Tieferlegungsflächen betroffen.

Baubedingte vorübergehende Störungen konnten in der Phase der Planungen jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Die Schaffung des Rückhalteraums bietet aus naturschutzfachlicher Sicht die einmalige Chance, die durch menschliche Eingriffe stark veränderte Landschaft am Oberrhein teilweise wieder in eine naturnahe Überflutungsaue zurückzuführen. Dennoch bedeuten die Eingriffe zunächst große bauliche Maßnahmen mit starken Erdbewegungen, die zu entsprechenden temporären Störungen führen können. Die Bilanz dieser Eingriffe muss für die im Fokus ste-henden Lebensräume und Arten des Gebietes von zwei Seiten betrachtet werden: Während es während der Bauphase zu Verlusten von Lebensräumen und Beeinträchtigungen von Le-bensstätten kommen kann, ergeben sich nach den Maßnahmen für verschiedene Arten und Lebensraumtypen verbesserte Entwicklungsmöglichkeiten.

Naturschutzfachlich relevant sind bei dem Vorhaben die Erhaltung der FFH-Lebensraumtypen und Lebensstätten von FFH-Arten sowie die Erhaltung der nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten weitestgehend zu gewährleisten bzw. den Ein-griff durch die Hochwasserrückhaltemaßnahme zu minimieren oder durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

Das Natura 2000-Gebiet ist durch drei Abschnitte des Rückhalteraumes Weil-Breisach be-troffen:

Abschnitt I (Rhein-Km 175-183), planfestgestellt am 28.05.2008 und derzeit in Bau befind-lich.

Abschnitt II (Rhein-Km 183-186), zeitlich bis auf Weiteres zurückgestellt, weil naturschutz-fachlich sensible Bereiche und landwirtschaftlich wert-volle Flächen betroffen sind.

Abschnitt III (Rhein-Km 190-206), derzeit im Planfeststellungsverfahren.

Im vorliegenden Managementplan werden aufgrund des aktuellen Verfahrensstandes nur die vorhabensbedingten Auswirkungen der Abschnitte I und III berücksichtigt. Für den Ab-schnitt II liegt derzeit nur eine positive raumordnerische Beurteilung vor. Die Detailplanungen für ein Planfeststellungsverfahren sind zurückgestellt und stehen noch aus, weshalb eine Be-rücksichtigung dieses Abschnitts bei der Bearbeitung des Managmentplanes nicht möglich war.

Rückhalteraum Weil-Breisach, Abschnitt I:

Der Plan des Abschnitts I des Rückhalteraumes Weil-Breisach wurde mit Beschluss vom 28.05.2008 festgestellt. In diesem Bereich sind die Lebensraumtypen

- Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [*91E0] mit 0,66 ha, - Kalk-Magerrasen [6212] am Leinpfad mit 1,11 ha und die

- Mageren Flachland-Mähwiesen [6510] mit 0,01 ha sehr kleinflächig

von einer vorübergehenden Inanspruchnahme betroffen (ILN 2004a). Für die temporären Verluste werden im Rahmen des IRP-Vorhabens neue LRT-Flächen entwickelt.

Die Lebensstätte des Grünen Besenmooses [1381] wurde aufgrund der Waldstrukturen auf die Tieferlegungsflächen ausgedehnt, obwohl die Art dort nicht nachgewiesen werden konn-te. Nach Abschluss der Bauarbeiten entsteht dort neuer Auenwald, der dann als potentielle Lebensstätte wieder zur Verfügung steht.

Teile der Lebensstätten der „mobilen“ Arten Hirschkäfer [1083], Wimperfledermaus [1321], Grauspecht [A234], Schwarzspecht [A236], Mittelspecht [A238], Eisvogel [A229], Gänsesä-ger [A070], Schwarzmilan [A073] und Wespenbussard [A072] befinden sich in den Tieferle-gungsflächen. Diese mobilen Arten sind in der Lage, den Umbaumaßnahmen zu entgehen, indem sie auf die benachbarten, verbleibenden Flächen ihrer Lebensstätte ausweichen. Die im MaP definierten Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie die dazugehörigen Maßnahmen gelten auf der Gesamtfläche der jeweiligen Lebensstätte weiter, da die Tieferlegungsflächen

nur vorübergehend während der Umbauphase in Anspruch genommen werden. Danach steht der Lebensraum wieder vollständig zur Verfügung.

Die Ergebnisse der Natura 2000-Verträglichkeitsstudie zur Erheblichkeitsabschätzung sind bei ILN (2004a und b) zu finden.

Da sich der Abschnitt I zum Zeitpunkt der MaP-Kartierungen in Bau befunden hat, bleiben die Tieferlegungsflächen in der Flächenbilanz der Lebensraumtypen und Lebensstätten der Arten im Managementplan unberücksichtigt, d.h. die Flächen werden jetzt schon als nicht mehr vorhanden angesehen.

Rückhalteraum Weil-Breisach, Abschnitt III:

Das FFH-Gebiet „Markgräfler Rheinebene von Weil bis Neuenburg“ und das Vogelschutzge-biet „Rheinniederung Haltingen-Neuenburg mit Vorbergzone“ sind hauptsächlich im Bereich der Trockenaue zwischen der Kläranlage Bad Bellingen und Neuenburg sowie im Bereich der derzeit gepflasterten oder durch Steinschüttung befestigten Uferböschung des Rheins von dem Vorhaben durch die Flächentieferlegung im Abschnitt III inkl. des Anschlusses der Kiesgrube Steinenstadt auf ca. 112 ha (d.h. 7,3 % des FFH-Gebietes mit Gesamtfläche von 1542ha. bzw. 7,6 % des Vogelschutzgebietes mit Gesamtfläche von 1475 ha) betroffen.

Aufgrund des zeitlich parallel laufenden Planfeststellungs- und MaP-Verfahrens fand eine enge Abstimmung zwischen Wasserwirtschafts- und Naturschutzverwaltung im Regierungs-präsidium Freiburg statt.

Derzeit befinden sich die Planfeststellungsunterlagen des Abschnitts III des Rück-halteraumes Weil-Breisach in der Offenlage. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren (PFV) wurden sowohl eine FFH-Verträglichkeitsstudie, eine Verträglichkeitsstudie für das Vogelschutzgebiet als auch Unterlagen für ein Ausnahmeverfahren erstellt. Die aktuellen Kartierergebnisse des MaP wurden in den Verträglichkeitsstudien berücksichtigt (ILN 2005a und b, erg. 2011; ILN 2006, erg. 2011).

Bei der MaP-Kartierung wurden die Lebensraumtypen und Lebensstätten von FFH-Arten, einschl. der geschützten Vogelarten innerhalb der Tieferlegungsbereiche des Ab-schnittes III erfasst und Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert. Es konnten die natur-schutzfachlichen Vorgaben optimal im PFV berücksichtigt werden, was eine naturverträgli-che Umsetzung des IRP-Vorhabens gewährleistet.

Im Abschnitt III des Rückhalteraumes werden Bereiche der Lebensraumtypen - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [*91E0] mit einer Fläche von 0,7 ha und der

- Kalk-Magerrasen [6210], Subtyp submediterrane Halbtrockenrasen [6212] mit einer Fläche von 2,2 ha vorübergehend durch die Tieferlegung beansprucht.

Der Lebensraumtyp [*91E0] wird sich durch das Vorhaben auf größerer Fläche entwickeln (zusätzlich ca. 25 ha Fläche im Abschnitt I und ca. 40 ha Fläche im Abschnitt III) und damit den Fortbestand des Lebensraumtyps langfristig garantieren. Von einer mittelfristigen Ver-besserung des Ausgangszustands ist auszugehen (ILN 2005a und b, erg. 2011).

Die Auswirkungen des Vorhabens im Abschnitt III zusammen mit den Summationswirkungen des Abschnitts I auf den Lebensraumtyp [6210] Kalk-Magerrasen wurden jedoch aufgrund der Inanspruchnahme von 14,1 % des derzeitigen Bestands im FFH-Gebiet als erheblich bewertet. Deshalb wurde im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Rückhalteraum ein Ausnahmeverfahren nach § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG durchgeführt.

Um diese erhebliche Beeinträchtigung auszugleichen, wurden Kohärenzsicherungs-maßnahmen geplant. Durch die Entwicklung von Kalk-Magerrasen auf den neuen Trocken-böschungen der Tieferlegungsbereiche bzw. von Schutzwällen zur BAB 5 auf über 12 ha im Abschnitt I und III entsteht eine neue Vernetzungslinie für trockenheitsliebende Arten. Der Verlust wird mittel- bis langfristig durch eine dreifach höhere Fläche ausgeglichen.

Für das Grüne Besenmoos und die „mobilen“ Arten gilt das unter Abschnitt I Gesagte.

Durch die Umbaumaßnahmen im Rahmen des IRP können für das Natura 2000-Gebiet fol-gende Prognosen abgegeben werden:

- Die frischen Rohkiesflächen stellen bedeutende Lebensräume für Arten wie den Flußre-genpfeifer dar. 2011 konnte ein Bruterfolg mit 3 Jungvögeln bei der Kandermündung, die 2010 großflächig umgestaltet wurde, beobachtet werden.

- Neuntöter und Orpheusspötter können vor allem in den ersten Jahren nach der Maßnah-menumsetzung aufgrund von Gehölzentwicklungen auf den Tieferlegungsflächen Bruthabita-te finden.

- Eisvogel, Zwergtaucher und Gänsesäger können durch die Gewässer- und Kiesflächendy-namik ein verbessertes Nahrungsangebot vorfinden, neue Brutplätze können sich entwi-ckeln.

- Für die Rastvogelarten bilden sich durch die erweiterten Flächen weitere Aufenthaltsräume.

- Auch die am bzw. im Wasser lebenden Arten wie Grüne Flussjungfer, Bachneunauge, Strömer, Bitterling und Groppe profitieren durch die Zunahme von Schluten, Tümpeln und zeitweisen Wasserflächen in den neuen Überflutungsflächen entlang des Rheins sowie durch die Anbindung weiterer Zuflüsse wie den Hodbach an den Rhein.

Außerdem ist davon auszugehen, dass die höhere Restwassermenge (in Abhängigkeit von der Jahreszeit werden verschiedene Wassermengen dotiert), die durch die Neukonzessio-nierung der Staustufe Kembs am Wehr Märkt im Restrhein fließen wird, eine positive Wir-kung auf die vom Wasser abhängigen Lebensraumtypen und Arten haben wird.

Allerdings ist derzeit nicht prognostizierbar, wie sich die Lebensraumtypen und Arten-Lebensstätten bei abweichenden Hochwasser- und Überflutungsmengen bzw. selteneren Hochwassersituationen entwickeln werden. Da die IRP-Baumaßnahmen sukzessive über mehrere Jahre durchgeführt werden, wird die Wasserwirtschaftsverwaltung zunächst eine Bau begleitende Entwicklungskontrolle in Abhängigkeit vom Baufortschritt und nach Fertig-stellung der Gesamtmaßnahme umfangreiche Untersuchungen zur Erfolgskontrolle (Monito-ring) durchführen.