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2 Zusammenfassungen

2.4 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

2.4.2 Arten

Grüne Flussjungfer [1037]

Für eine unbeeinträchtigte Entwicklung der Uferbereiche sowie zum Schutz der Vegetations-decke im Uferbereich und der Flachwassersedimente ist eine Einschränkung des sehr star-ken Freizeitbetriebs wichtig. Dies gilt insbesondere im NSG „Kapellengrien“, wo die Einhal-tung des Wegegebots erforderlich ist. Im Zuge der Umsetzung des IRP ist eine Wiederbele-bung der Morphodynamik zu erwarten, welche den Lebensraum der Grünen Flussjungfer verbessern wird.

Spanische Flagge (prioritär) [*1078]

Für die Art wurde kein Gebietsnachweis erbracht. Vermutlich treten vereinzelt verdriftete Irr-gäste aus der Vorbergzone auf. Potenziell nutzbare Lebensräume sollten erhalten werden.

Hirschkäfer [1083]

Die Fortführung der naturnahen Waldwirtschaft sichert nachhaltig und großflächig die Le-bensstätten des Hirschkäfers in ihrem Fortbestand. Dabei werden die lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung und deren natürliche Verjüngung sowie das Vorhandensein der lebensraum- und arttypischen Strukturen langfristig sichergestellt. Für den Hirschkäfer kann zur Verbesserung der Lichtexposition eine gezielte Freistellung von Brutstätten in alten Bäumen erfolgen. Alteichen an lichtexponierten Standorten sollten dabei besonders berück-sichtigt werden. Lebensraumtypische Habitatstrukturen wie Alt- und Totholz sind für die Art zu fördern.

Dohlenkrebs [1092]

Das Vorkommen im Engebach scheint erloschen. Ein eventuelles Auftreten der Art soll wei-terhin beobachtet werden. Die vom Dohlenkrebs potenziell nutzbaren Lebensräume sollten erhalten bleiben. Der Dohlenkrebs kann von der Renaturierung verbauter Bachabschnitte und der Förderung eines reichen Strukturangebots profitieren. Die Ausweisung von Puffer-flächen entlang der Gewässer, wie für den LRT *91E0 entlang des Engebachs vorgeschla-gen, fördert die Wasserqualität und damit den potenziellen Lebensraum für den Dohlen-krebs. Wenn sich die Habitatqualität entsprechend verbessert und kein unnatürlich hoher Raubfischbestand vorhanden ist, könnte zur Wiederansiedlung ein Projekt mit Erfolgskontrol-le initiiert werden. Im Engebach zwischen Efringen-Kirchen u. Welmlingen ist dann ein Initia-lbesatz mit Individuen aus größeren, möglichst benachbarten Populationen denkbar.

Bachneunauge [1096], Strömer [1131], Bitterling [1134] und Groppe [1163]

Ziel ist zunächst die Erhaltung der Lebensstätten. Durch das IRP wird eine Verbesserung der Lebensbedingungen am Restrhein und seinen Zuflüssen erwartet. Ebenso verbessern Ge-schiebezugaben (Interreg-Projekt „Redynamisierung des Restrheins“) und die Erhöhung der Mindestwassermenge (Neukonzessionierung Kembs) die Lebensraumsituation im Restrhein.

Eine durchgängige Anbindung/Gestaltung von Seitengewässern an den Rhein unter Berück-sichtigung der Zielsetzungen für den Dohlenkrebs (Barriereschutz vor fremdländischen Flusskrebsarten) sowie die Sicherstellung der Durchwanderbarkeit des Restrheins fördert al-le Fischarten. Im Restrhein verbessern abwechslungsreiche Uferstrukturen, eine strukturrei-che Gewässersohle und strömungsberuhigte, während der Hochwasserabflüsse geschützte Bereiche die Habitatqualität. Uferabschnitte mit Stillwassercharakter sowie wenig durchflos-sene Buchten sollen erhalten oder entwickelt und von Freizeitnutzungen ausgenommen werden. Ein unnatürlich hoher Raubfischbestand und damit unnatürliche

Konkurrenzverhält-nisse sind zu vermeiden. Für den Bitterling ist die Förderung von Großmuscheln und damit auch die Regulierung des Bisambestandes wichtig.

Gelbbauchunke [1193]

Zur Sicherung und Entwicklung der im FFH-Gebiet qualitativ nur durchschnittlichen Lebens-stätten sollte die vorhandene Zahl vegetationsarmer und besonnter Kleingewässer innerhalb und außerhalb der abgegrenzten Lebensstätten dauerhaft erhalten bzw. erhöht werden. Die Beibehaltung der Naturnahen Waldwirtschaft sichert die Waldlebensräume der Gelbbauch-unke. In den Tieferlegungsflächen und entlang der Rheinzuflüsse profitiert die Gelbbauchun-ke von den unter LRT [3260] aufgeführten Projekten u.a. durch Schaffung temporärer Klein-gewässer durch die entstehende Auendynamik.

Wimperfledermaus [1321]

Die Wimperfledermaus wurde aktuell im FFH-Gebiet nicht nachgewiesen. Die von ihr poten-ziell nutzbaren Lebensräume sollten erhalten bleiben. Bekannte Gebäudequartiere liegen außerhalb des FFH-Gebiets und müssen erhalten und die Funktion von Kuhställen als Jagd-habitate gesichert werden. Im Offenland sollte eine reich strukturierte Landschaft mit vielfälti-gem und kleinteilivielfälti-gem Nutzungsmosaik und deren Verbund gefördert werden. Innerhalb des Waldes sollten naturnahe, strukturreiche Bestände mit hohen Altholzanteilen im Rahmen der Naturnahen Waldbewirtschaftung erhalten und geschaffen werden. Prinzipiell sind auch Maßnahmen außerhalb des FFH-Gebietes notwendig.

Biber [1337]

Aktuell wurde der Biber im FFH-Gebiet nicht nachgewiesen. Die von ihm potenziell nutzba-ren Lebensräume sollten erhalten werden. Der Biber breitet sich von der Schweiz über den Hochrhein sowie vom Elsass her aus. Er könnte von neu entstehenden Silberweiden-Auenwälder und anderen Ufergehölzen auf den Tieferlegungsflächen (IRP) entlang des Restrheins profitieren, sodass in absehbarer Zeit im FFH-Gebiet mit ihm zu rechnen ist.

Im Rahmen der Neukonzessionierung des Wasserkraftwerks Kembs wurde für den Biber auf deutscher Seite ein Biberpass an der Staustufe Märkt geplant.

Grünes Besenmoos [1381]

Die Fortführung der naturnahen Waldwirtschaft sichert nachhaltig und großflächig die Le-bensstätten des Grünes Besenmooses in ihrem Fortbestand. Dabei werden die lebens-raumtypische Baumartenzusammensetzung und deren natürliche Verjüngung sowie das Vorhandensein der lebensraum- und arttypischen Strukturen langfristig sichergestellt. Le-bensraumtypische Habitatstrukturen wie Alt- und Totholz sind für die Art zu fördern.

Zwergtaucher [A004]

Aufgrund kaum vorhandener günstiger Habitate brütet der Zwergtaucher derzeit nur außer-halb des Vogelschutz-Gebietes auf französischer Seite (Petite Camargue). Die von ihm po-tenziell nutzbaren Lebensräume sollten erhalten bleiben. Unter Umständen können sich die für die Art erforderlichen Habitatstrukturen im Zuge der Tieferlegungen innerhalb des Inte-grierten Rheinprogramms verbessern, insbesondere durch die Schaffung strukturreicher und beruhigter Seitengewässer für die Brut und den Nahrungserwerb der Jungvögel.

Gänsesäger [A070]

Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Art für Baden-Württemberg sind generell eine Stabili-sierung und die Vergrößerung der Population anzustreben. Vorhandene Habitatstrukturen (z.

B. Nistgelegenheiten) sollten erhalten, beruhigte Gewässerabschnitte und Brutzonen und ebensolche Rast- und Schlafplätze geschaffen werden. Dies gilt insbesondere während der Fortpflanzungszeit (15.3. –15.6.). Die Brutzonen sollten dichte, bodennahe Gebüsche, Alt-holzhaufen und große Habitatbäume mit natürlichen Höhlen aufweisen. Durch die Maßnah-men des IRP werden Habitatverbesserungen für den Gänsesäger erwartet.

Wespenbussard [A072] und Schwarzmilan [A073]

Beide Arten finden geeignete Lebensräume in der reich strukturierten Kulturlandschaft und besiedeln das ganze Vogelschutzgebiet. Horstbäume sollten kartiert, markiert und nachhaltig erhalten werden.

Wanderfalke [A103]

Das strukturreiche Jagdrevier und die natürliche und naturnahe Felsenbrutstätte im NSG

„Isteiner Klotz“ sollte erhalten werden.

Eisvogel [A229]

Geeignete Uferabbrüche sollten als Brutplatz erhalten werden. Zur Erhöhung der Population sollten weitere Brutplätze und verbesserte Jagdmöglichkeiten (Gewässerrenaturierungen, Verbesserung der Wasserqualität) geschaffen werden. Habitatstrukturverbesserungen erge-ben sich im Rahmen der Maßnahmen des IRP durch die Schaffung von naturnah angebun-denen Seitengewässern, welche als Bruthabitate und für den Nahrungserwerb der Jungvögel geeignet sein können.

Wiedehopf [A232]

Vorhandene Brutkästen sollen innerhalb und außerhalb der Lebensstätte erhalten werden.

Wichtig ist auch die Erhaltung lichter Sukzessionen und offener Bereiche in den Kiesgruben sowie die Erhaltung der abwechslungsreichen Kulturlandschaft. Eine Verbesserung des po-tenziellen Brutplatzangebots in und außerhalb der derzeitigen Lebensstätte kann durch die Förderung von Hochstamm-Obstbäumen sowie von Kopfweiden erreicht werden.

Grauspecht [A234], Schwarzspecht [A236] und Mittelspecht [A238]

Die Förderung von Alt- und Totholz sichert die Habitatstrukturen für den Grauspecht, Schwarzspecht und den Mittelspecht. Im Lebensraumtyp Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald [9170] wird empfohlen, die Eichen-Naturverjüngung besonders zu fördern, um Lebensräume für die Spechte zur Verfügung zu stellen. Bei ausbleibender Eichen-Naturverjüngung sollten Eichen (zumindest kleinflächig) mit gebietsheimischem Pflanzgut gepflanzt und ggf. gegen Wildverbiss gesichert werden.

Orpheusspötter [A300]

Vordringlich ist die Erhaltung von Primär-Sukzessions-Bereichen – bevorzugt am Rande von Offenlandlebensräumen. Durch die umfangreichen Erdbewegungen im Rahmen der Maß-nahmen des IRP werden zumindest zeitweilig zusätzliche Habitate mit junger Gehölzsukzes-sion entstehen. Der Orpheusspötter profitiert von einer Erweiterung des Lebensraumes so-wie einer Verbesserung der Bruthabitate und der Nahrungsgrundlage in beruhigten Zonen.

Für die kommenden Jahre ist davon auszugehen, dass die Population des Orpheusspötters hier gute Besiedlungsmöglichkeiten vorfinden und die Art wahrscheinlich zunehmen wird.

Neuntöter [A338]

Die Population wird durch die Erhaltung der Brutplatzstrukturen d.h. durch Offenhalten von Naturschutzgebieten und/oder Kiesgruben unter Belassen ausreichender Heckenstrukturen gesichert. Entwicklungsziel ist die Stützung der Population durch Neuanlage von Hecken.

Zaunammer [A377]

Strukturreiche Ortsränder mit kleinflächigen Sukzessionsflächen und die kleinparzellierte Kul-turlandschaft zwischen Rheinweiler und Kleinkems sichern die Population. Schaffung zeitlich begrenzter Sukzessionen fördern das Vorkommen der Zaunammer und können die Lebens-stätte erweitern.

Rastvögel: Entenvögel (Krickente [A052], Tafelente [A059], Gänsesäger [A070], Schnatterente [A051], Reiherente [A061]), Rallen (Bläßhuhn) [A125], Kormoran [A017], Watvögel (Flußregenpfeifer) [A136]

Der Restrhein stellt im gesamten Winterhalbjahr einen Überwinterungs– und Durchzugsplatz von nationaler Bedeutung dar. Vorhandene Habitatstrukturen sollten erhalten bleiben. Im Rahmen der Maßnahmen des IRP und weiterer Projekte werden für die Rastvögel Habi-tatstrukturverbesserungen erwartet. Eine Begrenzung der Jagdzeit auf Wasservögel am Restrhein kann die Entwicklung der Arten fördern.

Im Rahmen der unter LRT [3260] aufgeführten Projekte entstehen für den Flußregenpfeifer vorübergehend und auch periodisch nach Hochwässern neue Lebensräume in Form von of-fenen Kiesflächen und flachen Gewässern. Sollte dort dauerhaft eine Kiesverlagerungsdy-namik entstehen, ist mit langfristigen Habitatverbesserungen für den Flußregenpfeifer zu rechnen. Erste Bruterfolge konnten 2011 und 2012 an der umgestalteten Kandermündung verzeichnet werden. Ein weiterer Bruterfolg konnte 2012 in der Kiesgrube Scheith südlich von Rheinweiler nachgewiesen werden (RÖSKE, mündl. 2013).