• Keine Ergebnisse gefunden

5 Erhaltungs- und Entwicklungsziele

5.1 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die FFH-Lebensraumtypen

Generelles Erhaltungsziel ist die Erhaltung der LRT in ihrer derzeitigen räumlichen Aus-dehnung sowie in ihrem gegenwärtigen Erhaltungszustand.

Gewässerlebensräume:

Zahlreiche Ziele für Gewässer-Lebensraumtypen und Arten der Gewässerlebensräume sind gleichzeitig in anderen Gesetzen - zumindest den Grundsätzen nach - geregelt. Gesetzes-grundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz, das Wassergesetz, das Fischereigesetz von Baden-Württemberg, die Düngeverordnung, der Mindestwasser-Erlass u.a. Eine Integration dieser gesetzlichen Regelungen in den Managementplan ist erforderlich, um die aus Sicht von NATURA 2000 relevanten Aspekte vollständig abzubilden. Ziele mit Entsprechungen in Gesetzesgrundlagen sind im nachfolgenden Text mit (§) gekennzeichnet.

Grundsätzlich gilt: Faunenfremde Arten dürfen nicht eingebracht werden.

5.1.1 Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen [3140]

Erhaltungsziele:

Erhaltung des derzeitigen Erhaltungszustands des Lebensraumtyps (A) und seiner gegen-wärtigen Ausdehnung insbesondere durch

 Erhaltung aller abiotischen Faktoren wie Wasserqualität, Wasserchemismus und Wassertemperatur (Einhaltung einer Pufferzone ohne Nutzung oder mit extensiver Nutzung zum Schutz vor Schadstoffeinträgen).

 Erhaltung der natürlichen Zonierung (Zonen unterschiedlicher Wassertiefe) und Schutz vor intensiver Freizeitnutzung durch Einhaltung der NSG-Verordnung.

 Erhaltung der standort- bzw. lebensraumtypischen Uferstruktur für die darin vorkom-menden Tier- und Pflanzenarten, z. B. störungsempfindliche Brutvögel in Röhrichten.

 Langfristige Erhaltung des Wasserkörpers (Wasserstand) durch Schutz vor Verlan-dung.

 Sicherung des Lichthaushaltes und somit des Armleuchteralgen-Wachstums (geringe Beschattung, hohe Sichttiefe).

Entwicklungsziele:

Entwicklung des LRT insbesondere durch

 Entwicklung eines fischfreien Gewässers

 Vergrößerung der LRT-Fläche.

5.1.2 Natürliche nährstoffreiche Seen [3150]

Entwicklungsziele:

Entwicklung eines bestehenden Kleingewässers durch Vergrößerung (derzeit kein FFH-Lebensraumtyp) sowie Neuschaffung des LRT im FFH-Gebiet.

5.1.3 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260]

Erhaltungsziele:

Erhaltung des derzeitigen Erhaltungszustands des Lebensraumtyps (B) und seiner gegen-wärtigen Ausdehnung insbesondere durch

 Erhaltung einer guten bis sehr guten Wasserqualität (mind. Güteklasse II) mit hohen Sauerstoffgehalten und Nitratgehalten unter 10 mg/l durch Schutz vor Nährstoff-, Pflanzenschutzmittel- und Schadstoffeinträgen. Die Güteklassen I, I-II und II sind für die Wasserpflanzenvegetation und die gewässertypische Fauna generell als geeignet anzusehen.

 Erhaltung eines durchgängigen Fließgewässernetzes (§).

 Erhaltung eines ökologisch angepassten Mindestabflusses während des ganzen Jah-res (§).

 Erhaltung eines Gewässerrandstreifens von mindestens 10m Breite mit extensiver Nutzung entlang von größeren Fließgewässern sowie auch entlang der kleineren Fließgewässer im Gebiet (§).

 Erhaltung eines naturnahen Reliefs und der naturnahen Strukturen von Gewässer-sohle und Gewässerufer (§).

 Erhaltung einer lebensraumtypischen Vegetationsstruktur.

 Erhaltung der das Fließgewässer begleitenden Aue oder ihrer Relikte, u.a. durch Zu-lassung und Erhaltung auendynamischer Überschwemmungsprozesse.

 Erhaltung der Fließgewässer in ihrer Funktion als Lebensraum für natürlicherweise dort vorkommende Biozönosen (§), insbesondere als Lebensraum der im Gebiet vor-kommenden Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie Grüne Flussjungfer [1037], Bach-neunauge [1096], Lachs [1106], Bitterling [1134], Groppe [1163] sowie der Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie Eisvogel [A229] und Zwergtaucher [A004].

Entwicklungsziele:

Verbesserung des Erhaltungszustandes der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation, insbesondere durch:

 Förderung naturnaher hydraulischer Verhältnisse.

 Erhöhung des Strukturreichtums, speziell die Förderung von vor Extremhochwässern schützenden Strukturen am Restrhein.

 Förderung der natürlichen Fließgewässerdynamik (Zu-/Abfluss, Durchgängigkeit).

 Förderung einer natürlichen Gewässermorphologie (naturnaher Ufer-/Sohlenverlauf).

 Verbesserung der Gewässergüte.

 Förderung neuer Lebensräume in den Unterläufen der Zuflüsse

 Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Neophyten (Indisches Springkraut, Ka-nadische Goldrute) im Uferbereich des Fließgewässers.

5.1.4 Felsenkirschen-Gebüsche [*A040]

Entwicklungsziele:

Förderung lebensraumtypischer Gehölze in den Trockengebüschen, insbesondere der Fel-senbirne und der Felsenkirsche nördlich und südlich des Buchgrabens sowie die angrenzen-den Bereiche.

5.1.5 Kalk-Pionierrasen (prioritär) [*6110]

Erhaltungsziele:

Erhaltung des derzeitigen Erhaltungszustands des Lebensraumtyps (A) und seiner gegen-wärtigen Ausdehnung insbesondere durch

 Erhaltung der lebensraumtypischen Tier- und Pflanzenarten.

 Erhaltung der Offenlandfläche, um die Besonnung zu gewährleisten.

 Sicherung des Naturschutzstatus zum Schutz vor Störung und Betretungsschäden, insbesondere durch Einhaltung des Wegegebots und damit Gewährleistung einer un-gestörten Entwicklung des Lebensraumtyps.

5.1.6 Kalk-Magerrasen [6210]- [6212, *6212, 6213]

Erhaltungsziele:

Erhaltung des derzeitigen guten Gesamterhaltungszustands (A 26 %, B 50 %, C 24%) des Lebensraumtyps (im Detail 6212: A 11 %, B 61 %, C 28 %; *6212: A 92 %, C 8 %; 6213: A 67 %, B 33 %) durch

 Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Standortbedingungen (Bo-denstruktur und Nährstoffgehalt, Kleinklima etc.).

 Erhaltung insbesondere der orchideenreichen Bestände und weiterer naturschutz-fachlich besonders wertvoller Flächen.

 Erhaltung der lebensraumtypischen thermophilen Insektenfauna (Heuschrecken, Schmetterlinge, Stechimmen).

 Erhaltung der verbindenden Elemente wie z. B. Wegsäume zwischen Teilfläche.

 Erhaltung des Anteils an offenen LRT-Flächen unter Berücksichtigung der von den Pflegemaßnahmen abhängigen Dynamik.

Entwicklungsziele:

Entwicklung eines mindestens guten Erhaltungszustandes der aktuell nur durchschnittlich (noch B oder C) erhaltenen submediterranen Halbtrockenrasen (Mesobromion) und deren Ausweitung insbesondere durch

 Verbesserung der standörtlichen Voraussetzungen.

 Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Neophyten.

 Ausdehnung der Flächen, insbesondere dort, wo Flächen durch Ausbreitung angren-zender Gehölze oder Neophyten zuwachsen.

 Entwicklung verbindender Elemente wie Wegsäume und Trittsteine zwischen isoliert gelegenen Flächen.

5.1.7 Magere Flachland-Mähwiesen [6510]

Erhaltungsziele:

Erhaltung des derzeitigen hervorragenden Gesamterhaltungszustands des Lebensraumtyps (A 50 %, B 42 %, C 8 %) und seiner gegenwärtigen Ausdehnung insbesondere durch

 Erhaltung der unterschiedlichen Ausbildungen der blüten- und artenreichen Mähwie-sen bezüglich ihrer Nährstoffversorgung.

 Erhaltung der lebensraumtypischen Artenzusammensetzung.

 Beibehaltung der extensiven Nutzung.

 Wiederherstellung verschlechterter Flächen.

Entwicklungsziele:

 Verbesserung des derzeitigen Erhaltungszustandes und Erweiterung der LRT-Fläche insbesondere durch

 Verbesserung des LRT auf den mit gerade noch als gut (B) oder auf den als durchschnittlich (C) eingestuften Flächen.

 Wiederherstellung des LRT auf gerade nicht mehr als LRT eingestuften Flä-chen.

 Entwicklung von möglichst im Verbund mit LRT-Flächen gelegenen, geeigneten Mähwiesen, die aktuell die LRT-Kriterien nicht erfüllen.

5.1.8 Kalktuffquellen [*7220]

Erhaltungsziele:

Erhaltung des derzeitigen guten Erhaltungszustands des Lebensraumtyps (B) und seiner gegenwärtigen Ausdehnung durch Bewahrung der für den LRT günstigen Standortsbedin-gungen, insbesondere durch

 Vermeidung anthropogener Minderungen der Quellschüttung.

 Vermeiden und Verringerung von Nährstoffeinträgen und Schadstoffeinträgen.

 Erhaltung des natürlichen Reliefs und der natürlichen Dynamik der Tuffbildung.

 Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Ablagerungen jeglicher Art.

Entwicklungsziele:

Verbesserung des Erhaltungszustandes des Lebensraumtyps insbesondere durch

 Minimierung von Stoffeinträgen und Tritt- und Befahrungsbelastungen durch angren-zende intensiv genutzte Flächen (Einrichtung von Pufferzonen, Nutzungsverzicht).

5.1.9 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation [8210]

Erhaltungsziele:

Erhaltung des derzeitigen guten Gesamterhaltungszustands des Lebensraumtyps (A 43 %, B 57 %) und seiner gegenwärtigen Ausdehnung insbesondere durch

 Erhaltung des typischen Artenspektrums unter Berücksichtigung der auf die Luft-feuchte- und Lichtverhältnisse im Wald abgestimmten Lebensgemeinschaften.

 Erhaltung einer lebensraumtypischen Vegetationsstruktur.

 Erhaltung der natürlichen Standortsverhältnisse.

Entwicklungsziele:

Entwicklung weiterer Felsspaltenvegetation, insbesondere durch:

 Partielle Entnahme stark beschattenden Bewuchses.

5.1.10 Höhlen und Balmen [8310]

Erhaltungsziele:

Erhaltung des derzeitigen guten Erhaltungszustands des Lebensraumtyps (B) und seiner gegenwärtigen Ausdehnung insbesondere durch

 Erhaltung des natürlichen Reliefs.

 Erhaltung der Störungsfreiheit der Höhlen.

Entwicklungsziele:

Es werden keine Entwicklungsziele formuliert.

5.1.11 Hainsimsen-Buchenwälder [9110]

Erhaltungsziele:

Erhaltung des derzeitigen hervorragenden Erhaltungszustands des Lebensraumtyps (A) und seiner gegenwärtigen Ausdehnung insbesondere durch

 Erhaltung der charakteristischen Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der lebens-raumtypischen Baumartenzusammensetzung.

 Erhaltung der lebensraumtypischen Habitatstrukturen (Altholz, Totholz, Habi-tatbäume).

 Erhaltung der natürlichen Standortseigenschaften hinsichtlich Boden- und Wasser-haushalt.

Entwicklungsziele:

Verbesserung des Erhaltungszustandes des Lebensraumtyps [9110] Hainsimsen-Buchenwald insbesondere durch

 Verbesserung der lebensraumtypischen Habitatstrukturen (Altholz, Totholz, Habitat-bäume).

5.1.12 Waldmeister Buchenwälder [9130]

Erhaltungsziele:

Erhaltung des derzeitigen hervorragenden Erhaltungszustands des Lebensraumtyps (A) und seiner gegenwärtigen Ausdehnung insbesondere durch

 Erhaltung der charakteristischen Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der lebens-raumtypischen Baumartenzusammensetzung.

 Erhaltung der lebensraumtypischen Habitatstrukturen (Altholz, Totholz, Habitatbäu-me).

 Erhaltung der natürlichen Standortseigenschaften hinsichtlich Boden- und Wasser-haushalt.

Entwicklungsziele:

Verbesserung des Erhaltungszustandes des Lebensraumtyps [9130] Waldmeister-Buchenwald insbesondere durch

 Verbesserung der lebensraumtypischen Habitatstrukturen (Altholz, Totholz, Habitat-bäume).

5.1.13 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder [9160]

Entwicklungsziele:

Die Wälder im Gewann „Erlen“ (WBK 4150) könnten aus standortskundlicher Sicht zum LRT [9160] entwickelt werden (was in der Praxis aufgrund der Kleinparzellierung und dem Status als Privatwald derzeit unmöglich erscheint).

5.1.14 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder [9170]

Erhaltungsziele:

Erhaltung des derzeitigen hervorragenden Erhaltungszustands des Lebensraumtyps (A) und seiner gegenwärtigen Ausdehnung insbesondere durch

 Erhaltung der charakteristischen Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der lebens-raumtypischen Baumartenzusammensetzung.

 Sicherung der Eichen-Naturverjüngung.

 Erhaltung der lebensraumtypischen Habitatstrukturen (Altholz, Totholz, Habitatbäu-me).

 Erhaltung der natürlichen Standortseigenschaften hinsichtlich Boden- und Wasser-haushalt.

Entwicklungsziele:

Verbesserung des Erhaltungszustandes des Lebensraumtyps [9170] Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, insbesondere durch

 Erhöhung des Anteils lebensraumtypischer Baumarten.

 Verbesserung der lebensraumtypischen Habitatstrukturen (Altholz, Totholz, Habitat-bäume).

5.1.15 Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [*91E0]

Erhaltungsziele:

Erhaltung des derzeitigen guten Erhaltungszustands des Lebensraumtyps (B) und seiner gegenwärtigen Ausdehnung insbesondere durch

 Aufrechterhaltung der auentypischen Gewässerdynamik.

 Erhaltung der charakteristischen Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der lebens-raumtypischen Gehölze und der Krautschicht.

 Erhaltung der lebensraumtypischen Habitatstrukturen (Altholz, Totholz, Habitatbäu-me).

 Langfristige Erhaltung und Bestandssicherung galeriewaldartiger Bestände.

Die Erhaltungsziele gelten innerhalb der Tieferlegungsflächen im Abschnitt III bis zum Zeit-punkt der Inanspruchnahme im Rahmen des IRP.

Entwicklungsziele:

Verbesserung des Erhaltungszustandes des Lebensraumtyps [91E0] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide insbesondere durch

 Entwicklung einer vielfältig strukturierten, naturraumtypischen Ufervegetation.

 Verbesserung der lebensraumtypischen Habitatstrukturen (Altholz, Totholz, Habitat-bäume, Auendynamik).

 Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Neophyten (Indisches Springkraut, Ka-nadische Goldrute) im Uferbereich des Fließgewässers.

 Ausdehnung der Galeriewälder.

Für den Bereich der Tieferlegungsflächen im Abschnitt III werden keine Entwicklungsziele definiert.

5.2 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Lebensstätten von