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6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

6.2 Erhaltungsmaßnahmen

6.2.13 Beibehaltung Naturnahe Waldwirtschaft

Maßnahmenkürzel WA1

Maßnahmenflächen-Nummer FFH: 2.20046

VSG: 2-20014

Flächengröße [ha] FFH: 396,6

VSG: 716,4

Durchführungszeitraum/Turnus Im öffentlichen Wald Konkretisierung durch die For-steinrichtung, im Privatwald im Rahmen der Bera-tung und Betreuung durch die unteren Forstbehör-den. Im Schonwald unter Beachtung der Schon-waldverordnung „Rheinvorland Bad Bellingen“

Lebensraumtyp/Art Kalktuffquelle [*7220], Hainsimsen-Buchenwald [9110], Waldmeister-Buchenwald [9130], Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald [9170], Auenwälder mit Er-le, Esche, Weide [*91E0], Hirschkäfer [1083], Gelb-bauchunke [1193], Wimperfledermaus [1321], Grü-nes Besenmoos [1381], Wespenbussard [A072], Schwarzmilan [A073], Grauspecht [A234], Schwarzspecht [A236], Mittelspecht [A238]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 14.7 Naturnahe Waldwirtschaft

14.1 Schaffung ungleichaltriger Bestände 14.4 Altholzanteile belassen

14.5 Totholzanteile belassen

14.8.1 Markierung ausgewählter Habitatbäume WA1: Die naturnahe Waldwirtschaft dient insgesamt der Erhaltung der Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten in einem günstigen Zustand. Die Fortführung der „naturnahen Waldwirtschaft“ fördert das lebensraumtypische Arteninventar sowie die Habitatstrukturen der Lebensraumtypen und der Lebensstätten im Wald.

Die lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung wird durch Übernahme der Naturver-jüngung, durch Mischwuchsregulierung und durch zielgerichtete Jungbestands-pflege sowie Durchforstung erreicht. Die Verjüngung in Altholzbeständen erfolgt i.d.R. kleinflächig im Rahmen einer einzelstamm- bis gruppenweisen Entnahme (in Eichenbeständen ggf. auch flächig (> 0,5 ha) durch Pflanzung). Die vorhandene Naturverjüngung ist dabei zu integrieren.

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist bei stehendem Totholz ein Abstand von min-destens einer Baumlänge entlang von Straßen, Fahrwegen und ausgewiesenen Wanderwe-gen etc. einzuhalten. Vorhandene Habitatbäume sind möglichst langfristig in den Beständen zu belassen.

Die Waldlebensraumtypen sollen im Rahmen der naturnahen Waldwirtschaft weiter gepflegt werden.

Im Bereich der Kalktuffquellen [*7220] ist auf eine schonende Holzernte zu achten.

Der Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald [9110] ist in seiner derzeitigen räumlichen Ausdehnung und in seinem gegenwärtigen Zustand zu erhalten. Die Bewirtschaftung sollte dauerwaldartig (nur Einzelstammentnahmen) erfolgen.

Im Lebensraumtyp Waldmeister-Buchenwald [9130] sollte der Totholz- und Habitat-baumanteil in einem ausreichenden Umfang erhalten werden.

Die Bewirtschaftung des Lebensraumtyps Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald [9170] sollte weiterhin mit sehr langen Verjüngungszeiträumen erfolgen. Die Vitalität der Eichenkronen sollte beobachtet und erforderlichenfalls eine Kronenpflege durch Entnahme bedrängender Nachbarbäume erfolgen. Einzelne Alteichen sind bis zu ihrem natürlichen Zerfall im Bestand zu belassen. Die vorhandenen Habitatbäume sind möglichst lange zu erhalten.

Der Lebensraumtyp Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [*91E0] befindet sich außerhalb regelmäßiger Bewirtschaftung. Er sollte auch weiterhin nur extensiv bewirtschaftet werden (möglichst nur Verkehrssicherungsmaßnahmen).

Für den Hirschkäfer [1083] stellen Altholzstrukturen und Totholz wesentliche Bestandteile der Lebensstätte dar und sind als Brutstätten unverzichtbar. Zur nachhaltigen Sicherung der Alt- und Totholzverfügbarkeit sollten insbesondere Alteichen in den erfassten Lebensstätten belassen und dem natürlichen Absterbe- und Zerfallsprozess überlassen werden. Insbeson-dere sind Eichen mit Saftflussflecken als Habitatrequisiten für den Hirschkäfer im Rahmen der Vorratspflege und Endnutzung in ausreichendem Umfang zu belassen. Der Anteil von Habitatbäumen kann dauerhaft durch das Belassen heranreifender, freigestellter Altbäume sichergestellt werden. Totholz sollte als stehendes und liegendes Totholz im Bestand belas-sen werden. Auch anfallende Stubben, insbesondere der Eiche, sollten erhalten und wie

bis-her im Bestand belassen werden. Zur nachhaltigen Sicbis-herung des derzeitigen Eichenanteils ist die Eiche in den erfassten Lebensstätten im Rahmen der Verjüngung, der Jungbestands-pflege und der Mischwuchsregulierung besonders zu fördern.

Innerhalb des Waldlebensraumes profitiert die Gelbbauchunke [1193] von strukturfördern-den Eingriffen in die Baumschicht, die eine Auflichtung und damit die Erhaltung und die Schaffung einer Krautschicht - insbesondere in feuchteren Bereichen - bewirken.

Die Wimperfledermaus [1321], der Wespenbussard [A072] und der Schwarzmilan [A073]

profitieren in ihren Waldlebensräumen von Alt- und Totholz sowie strukturfördernden Maß-nahmen (z.B. Belassen aller Horstbäume für Schwarzmilan und Wespenbussard sowie von Höhlenbäumen für die Wimperfledermaus). Für Wespenbussard und Schwarzmilan ist zu-dem die Markierung vorhandener Horstbäume im Vogelschutz-Gebiet günstig, wobei auch weitere Habitatbäume einbezogen werden können.

Innerhalb der Lebensstätte des Grünen Besenmooses [1381] dient die Naturnahe Wald-wirtschaft der Erhaltung der Habitatstrukturen und der Förderung von naturnahen Laub-mischwäldern mit angemessenen Altholz-Anteilen. Die Vorkommensschwerpunkte des Grü-nen Besenmooses liegen in älteren Beständen mit einem Bestandesalter von mehr als 120 Jahren. Die besiedelten Trägerbäume sind bis in die Zerfallsphase hinein zu belassen und nach Möglichkeit dauerhaft zu markieren. Die Verjüngung der Bestände sollte möglichst ein-zelstamm- bis gruppenweise erfolgen, um einer abrupten Veränderung der kleinklimatischen Verhältnisse vorzubeugen. Da sich die Art vermutlich gegenwärtig nur über Bruchblätter ver-breitet, benötigt die weitere Ausdehnung und Besiedelung der Bestände lange Zeiträume.

Potenzielle Trägerbäume (krumm-, schiefwüchsige Bäume, Zwiesel, Bäume mit Höhlungen und Totholz am Stammfuß) sollen in ausreichendem Maß erhalten werden.

Innerhalb der Lebensstätten des Grauspechts [A234], Schwarzspechts [A236] und Mit-telspechts [A238] dient die naturnahe Waldwirtschaft der Erhaltung der erforderlichen Habi-tatstrukturen. Vorhandene Höhlenbäume und stehendes Totholz insbesondere von Eichen, Eschen, Buchen und Pappeln stärkerer Dimension sowie vorhandene Althölzer sollten mög-lichst langfristig in den Beständen belassen werden. Zur Stützung der Ameisenpopulation - als Nahrungsgrundlage für den Grauspecht und Schwarzspecht - sind neben stehendem auch liegendes Totholz und anfallende Stubben im Bestand zu belassen. Die für den Mit-telspecht besonders wichtige Baumart Eiche soll im Zuge der Verjüngung, der Jungbe-standspflege und der Mischwuchsregulierung gefördert werden. Die strukturreichen, lichten Laub- und Laubmischwälder sowie die vorhandenen Auenwälder sind zu erhalten.

Innerhalb der Lebensstätten von Hirschkäfers [1083], Wimperfledermaus [1321], Grünem Besenmoos [1381], Wespenbussard [A072], Schwarzmilan [A073], Grauspechts [A234], Schwarzspechts [A236], Mittelspechts [A238] im Waldschutzgebiet Schonwald „Rheinvor-land Bad Bellingen“ sind die Schutz- und Pflegegrundsätze der Schonwaldverordnung vom 24.09.2004 einzuhalten. Diese gehen teilweise über die Grundsätze der naturnahen Wald-bewirtschaftung hinaus:

 Pflegeeingriffe zur Erhaltung der Baum- und Strauchartenvielfalt;

 Erhaltung und Sicherung lichter bis lückiger Bestandesstrukturen;

 Die künftigen Waldgesellschaften setzen sich aus dem Spektrum standorts-gerechter, gebietsheimischer Baumarten zusammen;

 Die Baumartenvielfalt ist zu erhalten und zu fördern;

 Es werden keine Kahlhiebe geführt, sondern die natürliche Verjüngung der Bestände erfolgt kleinflächig;

 Die Alt- und Totholzanteile (stehendes und liegendes Totholz) sind zu erhö-hen, wo es die Verkehrssicherungspflicht und die Waldhygiene erlauben;

 Die vorhandenen Waldbiotope sind zu erhalten und zu pflegen;

 Die Lebensräume im Sinne der FFH-Richtlinie 92/43/EWG und der Vogel-schutzrichtlinie 79/409/EWG sind zu sichern und zu erhalten;

In den Lebensstätten des Grauspechts [A234], Schwarzspechts [A236], Mittelspechts [A238] und des Grünen Besenmooses [1381] ist die Verordnung zum Naturschutzgebiet

„Galgenloch“ vom 01.02.1996 einzuhalten. Hier ist die forstliche Bewirtschaftung untersagt.

Einen zielführenden Beitrag für die Förderung bedeutsamer Waldstrukturen in den Lebens-stätten der aufgeführten Arten sowie den aufgeführten Lebensraumtypen kann im Kommu-nal- und Privatwald das Alt- und Totholzkonzept des Landesbetriebes ForstBW leisten, wel-ches hier empfohlen wird. Im Staatswald wird das Alt- und Totholzkonzept seit 2010 verbind-lich umgesetzt.