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SUMPFROHRSÄNGER (ACROCEPHALUS PALUSTRIS)

Im Dokument Anhang 2 (Seite 122-132)

69.1. ALLGEMEINE ANGABEN 69.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Später Sommervogel in Mittel- und Osteuropa. Langstreckenzieher, überwintert in Afrika süd-lich des Äquators. In Deutschland, Sachsen-Anhalt und regional nahezu flächendeckender Brutvogel.

69.1.2. LEBENSWEISE

Die Art bewohnt offene bis halboffene Landschaften mit stehender Deckung aus Hochstauden, in Ruderalfluren, Verlandungsbereichen, verwilderten Gärten und lockeren Schilfbeständen.

Freibrüter, Nest in dichter Krautschicht.

Nahrung besteht hauptsächlich aus Insekten und Spinnen. In der Nestlingsnahrung häufig Blattläuse.

Brutzeitraum Anfang Mai bis Anfang September. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefähr-det.

69.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art wurde im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 als Brutvogel festge-stellt. Die Nachweise der Art liegen außerhalb der Antragsfläche, eine Brut in den Ruderalflu-ren innerhalb der Antragsfläche ist aber prinzipiell möglich.

69.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 01.5. bis 10.9. (A5 bis A9), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen.

Brutvorkommen der Art sind in den Ruderalfluren prinzipiell möglich. Der Verlust der poten-ziellen Lebensstätte von Brutvögeln des Offenlandes wird als Konflikt K_Art_2 bezeichnet.

70 TAFELENTE (AYTHYA FERINA)

70.1. ALLGEMEINE ANGABEN 70.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Die Tafelente besiedelt den gesamten Europäischen Kontinent und kommt in Deutschland vor allem on Osten und in Sachsen-Anhalt regelmäßig als Brutvogel vor. Kurzstreckenzieher. In vielen Teilen des Brutgebietes auch nicht brütende Übersommer.

70.1.2. LEBENSWEISE

Die Art besiedelt vor allem eutrophe und flache Stillgewässer mit einer Wassertiefe von 1-2 m im Binnenland sowie Brackwasserbereiche der Küsten. Bevorzugt werden größere Gewässer ab 5 ha Fläche, vor allem mit ausgeprägter Ufervegetation. Die höchsten Brutpaardichten lie-gen in Fischteichgebieten.

Die tierische Nahrung besteht aus kleinen Mollusken, Insekten und deren Larven, Ringelwür-mer und kleinen Crustaceen gelegentlich aber auch aus kleinen Fischen und Amphibien sowie deren Laich. Der pflanzliche Anteil besteht aus Knospen, Triebe, Blätter und Wurzelknollen submerser Wasserpflanzen sowie Armleuchteralgen.

Brutzeitraum Anfang April bis Anfang August. Die Art ist landesweit nach [5] gefährdet.

70.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsgebiet im Jahr 2016 als Wintergast auf den Seeflächen. Brut-vorkommen der Art innerhalb der Antragsfläche können mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

70.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

70.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Flächenbeanspruchung im Brutzeitraum ist mit Sicherheit auszuschließen.

70.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpo-pulation ist auszuschließen, da sich die Art nur während der Zugzeit im Gebiet auf Gewässern aufhält.

70.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Konflikte bezüglich § 44 ABS. 1 NR. 3 BNatSchG können ausgeschlossen werden (vgl. Text-abschnitt 70.3.1).

71 TEICHRALLE (GALLINULA CHLOROPUS)

71.1. ALLGEMEINE ANGABEN 71.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Die Art kommt In den tropischen, subtropischen und gemäßigten Zonen Nord- und Südameri-kas sowie Eurasiens und AfriSüdameri-kas vor. In Deutschland und Sachsen-Anhalt verbreiteter Brutvo-gel. Fakultativer Kurzstreckenzieher. Zugneigung bei Jungvögeln größer als bei Altvögeln.

71.1.2. LEBENSWEISE

Die Art bevorzugt struktur- und deckungsreiche Verlandungszonen von stehenden oder lang-sam fließenden Gewässern des Tieflandes. Freibrüter, Nest meist in Ufervegetation. Es werden Balzplattformen angelegt.

Die Nahrung besteht aus verschiedenen Wasserpflanzen aber auch aus Insekten und Weichtie-ren.

Brutzeitraum Mitte April bis Ende September. Die streng geschützte Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

71.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsgebiet im Jahr 2016 als Wintergast auf den Seeflächen. Brut-vorkommen der Art am Adamsee sind bekannt (Daten NABU). BrutBrut-vorkommen innerhalb der Antragsfläche können mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

71.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

71.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Flächenbeanspruchung im Brutzeitraum ist mit Sicherheit auszuschließen.

71.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpo-pulation ist auszuschließen, da die Art nicht innerhalb der Antragsflächen vorkommt.

71.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Konflikte bezüglich § 44 ABS. 1 NR. 3 BNatSchG können ausgeschlossen werden (vgl. Text-abschnitt 71.3.1).

72 TURMFALKE (FALCO TINNUNCULUS)

72.1. ALLGEMEINE ANGABEN 72.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Jahresvogel in fast ganz Europa, im Norden und Osten Sommervogel. Hier Mittel- und Kurz-streckenzieher, Überwinterung in Südeuropa. In Deutschland, Sachsen-Anhalt und regional häufiger Brutvogel.

72.1.2. LEBENSWEISE

Der anpassungsfähige Turmfalke ist in vielen unterschiedlichen Lebensräumen zu finden, er meidet nur dichte, geschlossene Wälder. Nach dem Mäusebussard ist der Turmfalke der häu-figste Greifvogel Deutschlands. In Mitteleuropa ist er ein weit verbreiteter Vogel der Kultur-landschaft, der durch seinen charakteristischen Rüttelflug auffällt. Er benötigt freie Flächen mit niedrigem Bewuchs zum Jagen und Nistplätze an Felswänden, Bäumen, „Kunstfelsen” wie größere Gebäude (Kirchtürme) Gittermasten, etc. Zur Nahrungssuche entfernt er sich bis über 5 km vom Horst [18].

Nahrung besteht hauptsächlich Mäusen.

Brutzeitraum Ende März bis Ende August. Die streng geschützte Art ist landesweit nach [5]

nicht gefährdet.

72.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art wurde im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 über dem Grünland im Westen des Untersuchungsraumes beobachtet. Die Art wird als Nahrungsgast eingestuft

72.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

72.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Rodungsarbeiten im Brutzeit-raum wird ausgeschlossen, da die Art nicht im UntersuchungsBrutzeit-raum brütet.

72.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Die Art brütet auch in Städten, so dass eine Störungs- bzw. Scheuchwirkung durch den Kie-sabbau auf die Art Turmfalke ausgeschlossen werden kann.

72.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Konflikte bezüglich § 44 ABS. 1 NR. 3 BNatSchG können ausgeschlossen werden, da die Art zumindest schwerpunktmäßig über dem Grünland westlich der Antragsfläche jagt.

73 WACHOLDERDROSSEL (TURDUS PILARIS)

73.1. ALLGEMEINE ANGABEN 73.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Zug- bzw. Jahresvogel in Mittel-, Nord- und Osteuropa sowie Nordasien. Kurzstreckenzieher, im Süden auch Standvogelanteil. Die Art dringt als Brutvogel in Europa und auch in Deutsch-land von Nordosten her nach Westen und Süden vor. In Niedersachsen häufig, Verbreitungs-schwerpunkte hier in Südniedersachsen im Weser- und Leine-Bergland sowie auch regional.

73.1.2. LEBENSWEISE

Die Art besiedelt halboffene Landschaften mit feuchten Wiesen und Weiden sowie Waldrän-der, Feldgehölze und Flussauen. Häufig auch in Parklandschaften und auf Friedhöfen. Freibrü-ter, Nest in Bäumen oder hohen Sträuchern. Brut oft in kleinen Kolonien.

Die Wacholderdrossel sucht ihre Nahrung überwiegend am Boden. Omnivore Art, sie ernährt sich hauptsächlich von Regenwürmern. Ab Mitte Juni werden Beeren, Früchte und Fallobst gefressen, die im Herbst und Winter die Hauptnahrung bilden.

Brutzeitraum Anfang April bis Mitte August. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

73.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsgebiet im Jahr 2016 als Wintergast an den Gehölzen außerhalb der Antragsfläche vor. Eine Brut in den Feldgehölzen innerhalb der Antragsfläche ist aber prinzipiell möglich.

73.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 01.4. bis 20.8. (A4 bis M8), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen. Brutvorkommen der Art sind in den Feldgehölzen prinzipiell möglich.

Der Verlust der potenziellen Lebensstätte von Brutvögeln des Offenlandes wird als Konflikt K_Art_2 bezeichnet.

74 WACHTEL (COTURNIX COTURNIX)

74.1. ALLGEMEINE ANGABEN 74.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Als einziger europäischer Hühnerart Zugvogel. Lang- bzw. Kurzstreckenzieher. Überwintert in Palästina und Nordafrika, teils schon im Mittelmeergebiet. Die Art kommt in Deutschland, Sachsen-Anhalt und auch regional vor. Die Art ist schwer zu kartieren und sehr starken Be-standsschwankungen unterworfen, neigt zuweilen zu invasionsartigem Auftreten.

Von der Art sind sogenannte Sommerwanderungen bekannt. Hierbei ziehen Tiere aus dem Mit-telmeergebiet nach der Erstbrut nach Mitteleuropa, um dort erneut zu brüten. Es ist noch nicht geklärt, ob es unterschiedliche Bestandsentwicklungen der Mittelmeer-Population und der mit-teleuropäischen Population gibt bzw. ob sich zwei solche Populationen tatsächlich abgrenzen lassen.

74.1.2. LEBENSWEISE

Wachteln besiedeln fast ausschließlich Ackerflächen und Grünland in offenen Agrarlandschaf-ten [10]. Die Wachtel ist vorwiegend Brutvogel im Tiefland. Der Raumbedarf zur Brutzeit be-trägt mindestens 20-50 ha [13]. Bodenbrüter, Nest immer durch höhere Vegetation gedeckt.

Nach Schlupf sorgt nur das Weibchen für den Nachwuchs.

Die Nahrung besteht aus Samen und Insekten.

Brutzeitraum Ende April bis Anfang Oktober. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

74.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 mit 1 Papierrevier auf den Ackerflächen innerhalb der Antragsfläche vor. Es ergibt sich eine Siedlungsdichte von 0,1 BP / 10 ha bezogen auf die Ackerflächen innerhalb des Untersuchungsraumes Revierkartierung.

74.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

74.3.1.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 11.4. bis 31.8. (M4 bis E8), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen.

74.3.1.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung durch Maskierung von Sozialrufen ist angesichts

der meist nachts erfolgenden Rufe,

der Beschränkung des Vorhabens auf den Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr sowie

die Vorbelastung durch die BAB2 und die Bahnlinie auszuschließen.

74.3.1.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Weiterhin ist die Wachtel von der Beanspruchung der Lebensräume von Offenlandarten betrof-fen (Konflikt K_Art_2). Ein rechnerischer Verlust von Brutpaarlebensraum lässt sich ange-sichts der geringen Nachweisdichte und der starken jährlichen Bestandsschwankungen nicht sinnvoll ermitteln. Es ist davon auszugehen, dass wegen der Verlärmung durch die BAB2 ma-ximal 2 Brutpaare im nördlichen Teil der Antragsfläche betroffen sind.

Im Dokument Anhang 2 (Seite 122-132)